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Baubranche
Zwischen Baustelle und Büro: Fachbeiträge zu Abläufen, Vorschriften und Software für Bauunternehmen.

Digitale Buchhaltung im Tiefbau: Ein Praxisbeispiel aus Berlin
Seit über einem Jahrhundert steht die Carl Zauber Tiefbau GmbH in Berlin für Qualität und Zuverlässigkeit im Rohrleitungs- und Tiefbau. Heute verbindet das Familienunternehmen Tradition mit Innovation – und zeigt, wie digitale Buchhaltung und automatisierte Rechnungsprozesse die Effizienz im Bauwesen entscheidend steigern können. Mit Lösungen von Suiteify, ehemals Suiteify, hat Carl Zauber seine Finanzprozesse modernisiert, vereinfacht und transparenter gemacht – von der Baustelle bis zur Abrechnung.
Die Herausforderung: Hohe Anforderungen an die Finanzbuchhaltung
Gegründet 1921 in Berlin-Charlottenburg und heute mit Sitz in Schönefeld, beschäftigt Carl Zauber rund 150 Mitarbeitende. Zu den wichtigsten Kunden zählen öffentliche Auftraggeber wie die Berliner Wasserbetriebe und verschiedene Tiefbauämter.
Typisch für die Branche arbeitet das Unternehmen häufig in Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit anderen Baufirmen – eine Konstellation, die besondere Anforderungen an die Buchhaltung stellt. „Um Rechnungen und Zahlungsströme in Arbeitsgemeinschaften sauber abzubilden, müssen wir eine Teambuchhaltung führen. Unsere Firma stellt dann Rechnungen an die ARGE, die diese wiederum an den Auftraggeber weiterleitet“, erklärt Branka Schwarzlow-Pecak, Prokuristin und Mitglied der Geschäftsleitung.
Die Lösung: Flexible digitale Buchhaltung
Carl Zauber arbeitet bereits seit 1991 mit Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify. Was damals als DOS-Anwendung begann, ist inzwischen zu einer individuell angepassten Lösung für die digitale Buchhaltung im Tiefbau geworden. Gemeinsam mit dem langjährigen Berater Lothar Jeck wurde das System schrittweise an die komplexen Anforderungen des Bauunternehmens angepasst.
„Wir müssen Kostenstellen, Baustellen und Kostenträger exakt nachvollziehen können. Daher war es uns von Anfang an besonders wichtig, diese detailliert auswerten zu können“, erklärt Branka Schwarzlow-Pecak. „Die Software ermöglicht es uns, jede Baustelle individuell abzubilden – vom ersten Spatenstich bis zur Endabrechnung.“ Lothar Jeck ergänzt: „Im Tiefbau hängt wirtschaftlicher Erfolg stark von Transparenz ab. Eine flexible Kostenrechnung ist daher ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.“

Komplexe Abrechnungen einfach gelöst
Besonders anspruchsvoll im Bauwesen ist die Abrechnung nach § 13b UStG, die bei Bauleistungen eine Nettofakturierung erfordert. Für Carl Zauber kommen weitere Ebenen hinzu, weil Leistungen über die ARGE brutto weiterverrechnet werden müssen. „Eine Ausgangsrechnung kann mehrere Folgerechnungen nach sich ziehen – jeweils mit unterschiedlichen Mandantenbezügen“, so Lothar Jeck. Dank individuell programmierter Erweiterungen auf Basis der Software kann das Unternehmen diese Abläufe heute automatisiert und rechtssicher abwickeln.

Digitales Rechnungseingangsmanagement: Papierlos von der Baustelle bis zum Büro
Mit der Einführung einer digitalen Rechnungseingangsverarbeitung (REV) und eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) hat Carl Zauber einen weiteren Schritt in Richtung papierloses Arbeiten gemacht. Eingehende Rechnungen werden nun automatisch digital erfasst und dem zuständigen Bauleiter zugewiesen. „Früher sortierten wir jede eingehende Rechnung in physische Fächer für die jeweiligen Bauleiter. Heute läuft der gesamte Prozess digital, sodass wir jederzeit eine vollständige Übersicht über den Status haben“, schildert Branka Schwarzlow-Pecak.
Für die Bauleiter bedeutet das: Sie können Rechnungen nun direkt auf der Baustelle prüfen und freigeben – egal, ob sie sich im Baucontainer, im Homeoffice oder unterwegs befinden. Mobiles Arbeiten wird damit zum Standard.
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E-Rechnung im Bauwesen
Auch die E-Rechnung ist für das Tiefbauunternehmen ein zentrales Thema. „Das Problem ist, dass unsere behördlichen Kunden solche Rechnungen möglicherweise noch gar nicht entgegennehmen können. Eine Bauakte enthält schließlich nicht nur eine Rechnung, sondern auch Aufmaße, Bauzeichnungen und Pläne. Wie diese umfangreichen Anhänge digital übermittelt werden können, ist derzeit noch unklar“, sagt Branka Schwarzlow-Pecak. Lothar Jeck ergänzt: "Entscheidend wird sein, Lösungen zu entwickeln, die die spezifischen Anforderungen der Bauwirtschaft bereits im Standard berücksichtigen – sowohl im Rechnungswesen als auch im Personalwesen.“.
Fazit
Die Carl Zauber Tiefbau GmbH ist ein Beispiel dafür, wie mittelständische Bauunternehmen durch digitale Buchhaltung ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können. Flexibilität, Transparenz und Prozessklarheit bilden so das Fundament erfolgreicher Bauprojekte – digital wie analog.
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WEITERE ARTIKEL

Dokumente im Baubetrieb richtig aufbewahren: Fristen & Tipps
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über mehrere Jahre aufzubewahren. Besonders im Baugewerbe ist eine geordnete Dokumentenorganisation wichtig, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und bei Prüfungen vorbereitet zu sein. Dieser Beitrag erklärt, welche Fristen gelten, wann sie beginnen und wie Sie Unterlagen sicher und GoBD-konform archivieren.
Rechtsgrundlage: AO und HGB
Die Abgabenordnung (AO) regelt die Aufbewahrungspflichten für steuerlich relevante Dokumente. Im Handelsgesetzbuch (HGB) finden Kaufleute ergänzende Bestimmungen. In der Praxis gelten häufig die steuerrechtlichen Vorgaben, da sie in Finanzprüfungen relevant sind.
Übliche Aufbewahrungsfristen
10 Jahre Frist:
- Eingangs- und Ausgangsrechnungen
- Buchungsbelege
- Kontoauszüge
- Auftragsbestätigungen
- Lieferscheine
- Kassenbücher
- Kalkulationen
- Inventare
- Darlehensunterlagen
- Jahresabschlüsse
- Handelsbücher
6 Jahre Frist:
- Geschäftsbriefe
- Lohnkonten
- Auftragsbücher
- Angebote mit Aufträgen
- Versicherungsschreiben
Sonderfristen: Mindestlohn & Gewährleistung
2 Jahre
Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)
Gewährleistungsfristen
Für Bauleistungen, oft 5 Jahre oder länger – technische Bauakten sollten in diesen Fällen entsprechend länger aufbewahrt werden
Beginn der Fristen
Aufbewahrungsfristen beginnen in der Regel mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde.
Beispiel:
Wenn der Jahresabschluss für 2017 erst im Januar 2019 erstellt wird, beginnen die Fristen ab dem 01.01.2020. Die Dokumente sind dann bis z. B. 31.12.2029 aufzubewahren.
Richtiges Archivieren: Papier vs. digital
- Dokumente müssen über die gesamte Frist lesbar bleiben
- Eine geordnete Ablage ist verpflichtend
- Manche Unterlagen, z. B. Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen, müssen im Original aufbewahrt werden (§ 147 Abs. 2 AO)
- Digitalisierung hilft, Platz zu sparen und Zugriff zu erleichtern
GoBD: Mobil scannen & digital aufbewahren
Nach den GoBD (Stand 2019) ist es erlaubt, Dokumente mobil zu scannen – etwa mit dem Smartphone. Anschließend können Papierversionen unter bestimmten Voraussetzungen vernichtet werden, wenn:
- keine bildlichen oder inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden
- die Konvertierung verlustfrei ist
- die Umwandlung dokumentiert und benannt wird
- die Finanzbehörde maschinellen Zugriff und Auswertung gewährleisten kann
- Originalpapier kann entfallen, sofern diese Kriterien erfüllt sind.
Private Dokumente: Was bleibt länger?
- 1 Leben lang: Urkunden (Geburt, Heirat, Zeugnisse), ärztliche Gutachten
- 5 Jahre: Rechnungsbelege mit 5-jähriger Gewährleistung
- 3 Jahre: Kontoauszüge, Quittungen
- 2 Jahre: Verträge, Garantieunterlagen, Arzt-/Anwaltsrechnungen
Auch private Dokumente sollten geordnet gespeichert und sensible Daten (z. B. Kontodaten) geschreddert werden, wenn sie entsorgt werden.
Fazit: Ordnung schützt und entlastet
Wer Dokumente systematisch archiviert – digital oder auf Papier – schützt sich vor Rückforderungen, Bußgeldern und Rechtsunsicherheit. SEO-Tipp: Für Bauunternehmen lohnt sich ein gutes Dokumentenmanagement-System (DMS), das GoBD-konform arbeitet, automatische Backup-Funktionen bietet und mobilen Zugriff erlaubt.

Fachkräftemangel am Bau: 7 Sofortmaßnahmen für Ihren Betrieb
Der Fachkräftemangel ist längst Realität – auch im Baugewerbe. Vom kleinen Betrieb bis zum Baukonzern suchen Unternehmen dringend nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der „War for Talents“ ist in aller Munde, doch er muss nicht zwangsläufig ein Kampf sein. Oft sind es kleine, sofort umsetzbare Maßnahmen, die den Unterschied machen und Fachkräfte langfristig binden oder neu gewinnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, mit welchen Schritten Sie Ihren Betrieb attraktiver machen und Talente überzeugen.
Regelmäßiges Feedback – zuhören und handeln
Zufriedene Mitarbeitende sind das Fundament eines erfolgreichen Baubetriebs. Holen Sie deshalb regelmäßig Feedback ein, etwa durch offene Gespräche oder Fragebögen. So erkennen Sie Verbesserungspotenziale und stärken die Bindung zum Unternehmen. Wer sich ernst genommen fühlt, bleibt länger – und empfiehlt den Arbeitgeber auch weiter.
Bewerbungsprozess verschlanken – Persönlichkeit zählt
Lange Bewerbungsunterlagen sind nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen können kurze digitale Fragebögen helfen, die für Sie relevanten Kompetenzen und Eigenschaften abzufragen. Fokussieren Sie sich stärker auf Persönlichkeit und Lernfähigkeit, anstatt auf lückenlose Lebensläufe. Sie beschäftigen schließlich Menschen – keine Vergangenheiten.
Präsenz in sozialen Netzwerken schaffen
Ob LinkedIn, Facebook oder Instagram: Potenzielle Fachkräfte informieren sich online. Mit regelmäßigen Posts und authentischen Einblicken in Ihren Arbeitsalltag erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit und zeigen, dass Ihr Betrieb ein attraktiver Arbeitgeber ist. Wichtig sind Kontinuität und Authentizität – keine überladene Werbung, sondern kurze, interessante Geschichten.
Tipp: Bleiben Sie aktiv und veröffentlichen Sie mindestens einen Post pro Woche. Das hält Sie in den Feeds Ihrer Zielgruppe präsent. Die Inhalte können dabei vielfältig sein – von Projekt-Einblicken über Teamerfolge bis hin zu humorvollen Momenten. Entscheidend ist, dass der Beitrag einen klaren Nutzen bietet: sei es Information, Inspiration oder schlicht Unterhaltung.
Stichwort Call-to-Action: Nicht jeder Beitrag braucht eine direkte Handlungsaufforderung. Doch wenn Posts so spannend sind, dass man mehr erfahren möchte, ist der Klick zum Kontakt schnell getan – und damit der direkte Draht zu den Fachkräften von morgen hergestellt.
Übrigens: Es zahlt sich auch aus, relevante Beiträge anderer zu liken oder zu teilen. So erhöhen Sie die Sichtbarkeit Ihrer eigenen Kanäle und zeigen, dass Ihr Betrieb in der Branche vernetzt und interessiert ist.
Bilder und Videos einsetzen – Einblicke geben
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte, ein Video noch mehr. Nutzen Sie Fotos und Videos, um Ihr Unternehmen, Projekte und Menschen vorzustellen. Solche Einblicke wirken nahbar und attraktiv auf Bewerberinnen und Bewerber. Ob mit dem Smartphone oder professionell produziert – Visuals schaffen Vertrauen und Neugier.
Digitalisierung voranbringen – modern arbeiten
Moderne Arbeitskräfte erwarten moderne Arbeitsplätze. Cloud-Lösungen, digitale Zeiterfassung, effiziente Projektorganisation und mobile Zusammenarbeit sind längst Standard. Prüfen Sie, wie digital Ihr Betrieb bereits aufgestellt ist, und investieren Sie in den weiteren Ausbau. Fachkräfte schätzen es, wenn Prozesse reibungslos und effizient funktionieren.
Weiterbildung fördern – Entwicklung ermöglichen
Wer gefördert wird, bleibt. Mit Weiterbildungsangeboten stärken Sie die Bindung ans Unternehmen und motivieren Ihre Mitarbeitenden. Ob externe Schulungen oder interne Wissensweitergabe im „Champion-System“: Weiterbildung steigert die Kompetenz und den Teamgeist.
Alternative Karrierewege – neue Chancen eröffnen
Fachkräftemangel bedeutet auch: offen sein für Quereinsteiger, integrative Ansätze und unkonventionelle Karrieren. Unterstützen Sie fachübergreifende Weiterbildungen und geben Sie Geflüchteten oder Menschen mit Behinderung eine Chance. Vielfalt bereichert Ihr Unternehmen – fachlich wie menschlich.

Altersvorsorge im Baugewerbe: Rente, Tarifverträge & bAV
Viele Beschäftigte im Baugewerbe zweifeln daran, bis zum Renteneintritt durchzuhalten. Laut Umfragen glauben nur rund 19 % der Arbeitnehmer, dass sie ihren Job bis zur Rente ausüben können – 81 % sind skeptisch. Damit steigt das Risiko von Rentenabschlägen und gekürzten Ansprüchen. Umso wichtiger ist eine solide Altersvorsorge. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Rentensystem aufgebaut ist, welche betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Baugewerbe gilt, welche tariflichen Besonderheiten – insbesondere im Dachdeckerhandwerk – existieren und welche gesetzlichen Änderungen für die Entgeltumwandlung wichtig sind.
Das Rentensystem in Deutschland – die drei Säulen
- Basisversorgung – gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rente ist verpflichtend für alle Pflichtversicherten. Rentenhöhe ergibt sich aus geleisteten Beitragsjahren und Beitragsniveau. - Zusatzversorgung – betriebliche Altersversorgung (bAV)
Dieser Bereich kann durch unterschiedliche Zusagen erfolgen: Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mindestleistung. Finanzierung kann durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beide gemeinsam erfolgen. - Private Vorsorge
Freiwillige Absicherung, z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente oder private Rentenversicherung.
Betriebliche Altersvorsorge – die wichtigsten Zusagearten
- Leistungszusage: Der Arbeitgeber garantiert eine bestimmte Leistung (z. B. 20 € pro Jahr der Betriebszugehörigkeit). Das Anlagerisiko liegt beim Arbeitgeber.
- Beitragsorientierte Leistungszusage: Ein Kapital wird festgelegt und extern angelegt. Bei Rentenantritt ergibt sich die Leistung aus Kapital plus Erträge.
- Beitragszusage mit Mindestleistung: Beiträge werden festgelegt, und eine Mindestleistung ist garantiert (gängig u. a. bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).
Altersvorsorge im Baugewerbe: Tarifliche Zusatzversorgung
Beschäftigte im Bau profitieren von speziellen Tarifverträgen, insbesondere über die Zusatzversorgungskasse (ZVK Bau):
- Zusatzversorgung im Baugewerbe (TZA Bau)
Sichert Alters-, Erwerbsminderungsrenten und Sterbegeld ab. - Tarifliche Zusatzrente Bau (TZR Bau)
Arbeitgeber zahlen im Westen aktuell 30,68 € pro Monat in die Zusatzversorgung (Stand 2025).
Im Osten gilt dieser Tarifvertrag nicht verbindlich.
Altersvorsorge im Dachdeckerhandwerk: Tarifliche Regelungen
Geltungsbereich
- Räumlich: gesamte Bundesrepublik Deutschland
- Fachlich: alle Betriebe und selbstständigen Abteilungen des Dachdeckerhandwerks
- Persönlich: alle gewerblichen Arbeitnehmer mit versicherungspflichtiger Tätigkeit (SGB VI)
Wichtige Tarifverträge
TV Grundbeihilfe
- Finanzierung: 1 % des Bruttolohns durch den Arbeitgeber
- Leistungen:
- Zuschuss zum Altersruhegeld (max. 71,92 € mtl.)
- Zuschuss zur Erwerbsminderungs- oder Unfallrente (52,46 € / 71,92 € ab 65 J.)
- Sterbegeld für Hinterbliebene (511,32 €)
TV 13. Monatseinkommen
- Anspruch ab 12 Monaten ununterbrochenem Arbeitsverhältnis
- Arbeitgeber zahlt zusätzlich Beiträge zur Altersvorsorge
- Höhe: 38-facher Bruttodurchschnittsstundenlohn
TV Ergänzungsbeihilfe
- Ergänzende Leistung für Beihilfeempfänger der Zusatzversorgungskasse
- Höhe: max. 21,84 € pro Monat (aus Rücklagen finanziert)
TV TZR (Tarifliche Zusatzrente)
- Arbeitgeberanteil: 33,23 € monatlich
- Auszahlung ab Anspruch auf gesetzliche Rente oder spätestens ab 67 Jahren
- Lebenslange Rentenzahlung
TV Entgeltumwandlung
- Zusätzlich zur TZR Bau können Arbeitnehmer Teile ihres Gehalts in die Altersvorsorge umwandeln
- Steuer- und sozialversicherungsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
- Seit 2018: steuerlich begünstigt bis 8 % (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss – aktuelle Entwicklungen
- Arbeitgeber müssen i. d. R. 15 % Zuschuss zahlen, wenn sie Sozialabgaben sparen (§ 1a BetrAVG).
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. März 2025 (3 AZR 53/24): Tarifverträge können hiervon abweichen. Das heißt: Gibt es im Tarifvertrag keine Zuschusspflicht, geht dieser vor.
Fazit
Die Altersvorsorge im Baugewerbe basiert auf einem Mix aus gesetzlicher Rente, tariflicher Zusatzversorgung und betrieblicher Vorsorge. Besonders das Dachdeckerhandwerk zeigt mit seinen speziellen Tarifverträgen, wie umfangreich die Absicherung ausfallen kann.
Frühzeitige Information und Nutzung von Möglichkeiten wie Entgeltumwandlung und bAV sind entscheidend, um Rentenlücken zu schließen und eine solide Absicherung zu gewährleisten.
FAQ: Altersvorsorge im Baugewerbe
Was ist die TZR Bau?
Eine tarifliche Zusatzrente, die Arbeitgeber im Westen mit 30,68 € monatlich finanzieren.
Welche Leistungen bietet die ZVK im Dachdeckerhandwerk?
Grundbeihilfe, Zusatzrenten, Zuschüsse zur Erwerbsminderungsrente und ein Sterbegeld.
Müssen Arbeitgeber immer 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen?
Nicht zwingend – Tarifverträge können abweichende Regelungen festlegen.
Warum ist Altersvorsorge im Bau so wichtig?
Weil viele Beschäftigte ihren Beruf nicht bis zum regulären Renteneintritt ausüben können und sonst Rentenabschläge drohen.
Quellen
Deutsche Rentenversicherung – Betriebliche Altersversorgung
Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 11. März 2025 (3 AZR 53/24)
Bauwirtschaft Hessen – Tarifliche Zusatzrente Bau 2025

Fachkräftegewinnung im Bau: Mit Digitalisierung Talente sichern
Der Mangel an qualifizierten Fachkräften gehört zu den größten Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft – und die Baubranche ist besonders stark betroffen. Während Aufträge steigen und die Anforderungen an Unternehmen wachsen, fehlt es vielerorts an motiviertem und gut ausgebildetem Personal. Um dem entgegenzuwirken, müssen Betriebe nicht nur innovative Wege der Fachkräftegewinnung einschlagen, sondern auch die eigenen Strukturen modernisieren. Digitalisierung, attraktive Arbeitsbedingungen und ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse der jungen Generation sind entscheidende Faktoren.
Fachkräftemangel in Deutschland
Dass es in Deutschland an Fachkräften fehlt, ist längst bekannt. Eine zentrale Ursache ist der demografische Wandel: Immer mehr Erwerbstätige scheiden altersbedingt aus dem Arbeitsmarkt aus, während gleichzeitig weniger junge Menschen nachrücken. Hinzu kommt, dass technologische Entwicklungen oft schneller voranschreiten, als Mitarbeitende darauf vorbereitet werden. Neue digitale Tools und Prozesse gelten in vielen Branchen bereits als selbstverständlich, ohne dass ausreichend Schulungen oder Eingliederungsprogramme angeboten werden. Auch der zunehmende globale Wettbewerb trägt dazu bei, dass qualifizierte Kräfte andere Karrierewege wählen. Zudem bietet insbesondere das Baugewerbe häufig noch nicht genügend attraktive Perspektiven für Frauen.
Alles in allem sind die Ursachen des Fachkräftemangels größtenteils menschengemacht – und damit grundsätzlich lösbar.
Baubranche zu unattraktiv für Nachwuchs?
Besonders im Baugewerbe zeigt sich der Fachkräftemangel deutlich. Ein zentraler Grund: Viele Unternehmen hinken bei Digitalisierung und Technologisierung hinterher. Junge Fachkräfte, die moderne, digitale Arbeitsweisen gewohnt sind, orientieren sich daher oft in andere Branchen.
Die analoge Systematik des Baugewerbes hat über Generationen funktioniert. Doch heute entstehen zusätzliche Herausforderungen: Papierbasierte Daten und Prozesse sind unflexibel und anfällig für Verlust, die Kommunikation mit Vorgesetzten ist oft umständlich, und Nachwuchskräfte, die optimierte digitale Abläufe kennen, empfinden diese Arbeitsweise als hinderlich. Selbst kleine Hindernisse können zu Überforderung und Demotivation führen – und damit Talente abschrecken.
Digitalisierung als Schlüssel
Um die Attraktivität für Nachwuchs zu steigern, müssen Bauunternehmen Digitalisierung aktiv vorantreiben. Wer Prozesse optimiert, Kommunikation erleichtert und Dokumentenmanagement digitalisiert, schafft moderne Arbeitsbedingungen.
Beispiele für digitale Vorteile:
- Vereinfachte und transparente Prozesse
- Effizientes Aufgabenmanagement
- Ortsunabhängiger Zugriff auf Dokumente
- Zeitersparnis und höhere Produktivität
Mit Tools wie Microsoft 365 lassen sich diese Anforderungen heute zuverlässig umsetzen.
Fazit
Fachkräfte entscheiden sich für Unternehmen, die mit der Zeit gehen. Wer Digitalisierung ignoriert, verliert nicht nur Effizienz, sondern auch Nachwuchstalente.
Natürlich lassen sich nicht alle Probleme von den Unternehmen allein lösen. Aber ein Verständnis für die Bedürfnisse der jungen Generation ist ein entscheidender Schritt. Bauunternehmen sollten sich daher frühzeitig beraten lassen, wie sie Digitalisierung in Büro, Baustelle und Außendienst vorantreiben können. So schaffen sie nicht nur effizientere Prozesse, sondern auch eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber.
Interessante Links zur Fachkräftegewinnung im Baugewerbe
- Initiative „Mehr Frau am Bau“: Fachkräftemangel? Mehr Frau am Bau! | Wirtschaft | DW | 25.10.2021
- Europa-Initiative „Blueprint for Skills in Construction“: EU-Projekt fördert Aus- und Weiterbildung in der Bauwirtschaft – Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (zdb.de)
- Nationalteam Deutsches Baugewerbe: zdb.de
- Fachkräftesicherung und Personalentwicklung in der Bauwirtschaft: Faktenblatt RKW
FAQ zur Fachkräftegewinnung im Baugewerbe
Warum ist der Fachkräftemangel im Baugewerbe so groß?
Der Mangel hat mehrere Ursachen: Der demografische Wandel führt dazu, dass mehr Erwerbstätige in Rente gehen, als junge Arbeitskräfte nachrücken. Gleichzeitig gilt das Baugewerbe im Vergleich zu anderen Branchen oft als weniger attraktiv, weil moderne Arbeitsstrukturen und flexible Modelle fehlen.
Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Fachkräftegewinnung?
Digitalisierte Prozesse erleichtern die Arbeit im Büro, auf der Baustelle und unterwegs. Sie reduzieren Verwaltungsaufwand, verbessern die Zusammenarbeit und machen Bauunternehmen moderner und attraktiver für Nachwuchskräfte, die digitale Abläufe gewohnt sind.
Wie können Bauunternehmen junge Talente für sich gewinnen?
Ein zeitgemäßes Arbeitsumfeld mit modernen Tools wie Microsoft 365, klare Karriereperspektiven sowie eine offene Unternehmenskultur sind entscheidend. Auch Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle erhöhen die Attraktivität.
Welche Maßnahmen verbessern die Arbeitgeberattraktivität im Bau?
Neben Digitalisierung spielen Wertschätzung und Unternehmenskultur eine zentrale Rolle. Dazu gehören faire Bezahlung, transparente Kommunikation, Investitionen in Ausbildung und ein aktives Employer Branding, das die Vorteile des Baugewerbes klar kommuniziert.
Welche Rolle spielt Vielfalt in der Fachkräftesicherung?
Die Gewinnung von mehr Frauen für den Bau, internationale Fachkräfte sowie Quereinsteiger kann helfen, den Mangel zu mildern. Initiativen wie „Mehr Frau am Bau“ oder europäische Ausbildungsprojekte zeigen, wie Vielfalt im Baugewerbe gezielt gefördert werden kann.

Schüler und Studenten im Baubetrieb: Wichtige Regeln und Tipps
Schüler und Studierende sind für Baubetriebe eine wertvolle Unterstützung – ob zur Abdeckung von Auftragsspitzen, urlaubsbedingten Engpässen oder als Chance, zukünftige Fachkräfte frühzeitig ans Unternehmen zu binden. Gleichzeitig profitieren junge Menschen von praxisnaher Erfahrung und einem zusätzlichen Einkommen. Damit bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten keine rechtlichen oder finanziellen Probleme entstehen, müssen Baubetriebe wichtige Regelungen kennen. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Vorschriften und gibt praxisnahe Tipps.
Schüler und Studenten als kurzfristig Beschäftigte (Ferienarbeit)
Schüler und Studierende, die bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr beschäftigt werden, sind sozialversicherungsfrei. Diese Regelung deckt in der Regel die Sommerferien in Deutschland ab. Mehrere aufeinanderfolgende Beschäftigungen müssen zusammengerechnet werden – unabhängig vom Arbeitgeber.
Wichtig: Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Schulabsolventen, die direkt im Anschluss eine Ausbildung beginnen, oder Absolventen nach dem Studium gelten als berufsmäßig beschäftigt und müssen daher sozialversicherungspflichtig angemeldet werden.
Für gewerbliche Beschäftigte gilt die Beitragspflicht bei SOKA-BAU, kaufmännische kurzfristige Beschäftigte sind befreit.
Außerdem ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten:
- Max. 8 Stunden pro Tag
- Keine Arbeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen
- Bei verkürzten Arbeitstagen Ausgleich bis max. 8,5 Std. an anderen Tagen möglich
- Arbeitszeit: 6 bis 20 Uhr
- Nach 5 Arbeitstagen: min. 2 Tage frei
- 30 Min. Pause bei 4,5–6 Std., 60 Min. bei >6 Std.
- Einwilligung beider Sorgeberechtigten
- Vorlage einer Schulbesuchsbescheinigung
Minijobs: Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Übersteigt die Beschäftigung die Grenze von drei Monaten oder 70 Tagen und liegt das regelmäßige Monatsentgelt unter 538 €, handelt es sich um einen Minijob.
- Gewerbliche Minijobber: Beitragspflicht bei SOKA-BAU
- Kaufmännische Minijobber: Von SOKA-BAU befreit
Werkstudenten: Vorteile und Regeln
Werkstudenten sind für Baubetriebe attraktiv: Sie sind kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, es besteht nur Rentenversicherungspflicht.
- Max. 20 Stunden pro Woche während des Semesters
- Bei Verlust des Werkstudentenstatus (Abschluss, Abbruch, Promotionsstudium) tritt Versicherungspflicht ein
- Beitragspflicht bei SOKA-BAU (gewerblich und kaufmännisch)
Unterscheidung geringfügige Beschäftigung und Werkstudent
Studierende, die 538 €-Minijobs ausüben oder nur kurzfristig beschäftigt sind, gelten nicht als Werkstudenten, sondern als geringfügig Beschäftigte.
Sonderfall: Werkstudent mit mehr als 20 Wochenstunden
Wer mehr als 20 Stunden arbeitet, gilt grundsätzlich als sozialversicherungspflichtig.
Ausnahme: Werden die zusätzlichen Stunden in Randzeiten (Abend, Nacht, Wochenende) geleistet und bleibt das Studium klar im Vordergrund, kann der Werkstudentenstatus erhalten bleiben.
Werkstudent bleibt Werkstudent – auch bei Vollzeitjob in Semesterferien
In Semesterferien dürfen Studierende auch in Vollzeit arbeiten und bleiben versicherungsfrei in KV, PV und AV (max. 26 Wochen pro Jahr).
Beispiel: Student Thomas arbeitet während der Vorlesungszeit 18 Std./Woche und in den Semesterferien arbeitet er für zwei Monate Vollzeit (40 Std./Woche). Sein Werkstudentenstatus bleibt bestehen.
Die Vollzeitbeschäftigung darf sich jedoch nur maximal 2 Wochen mit der Vorlesungszeit überschneiden
Mehrere Studentenjobs zusammenrechnen
Arbeiten Studierende in mehreren Jobs, müssen alle Arbeitszeiten zusammengerechnet werden. Überschreiten sie 20 Std./Woche, tritt Sozialversicherungspflicht ein.
Handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob), darf das Entgelt nicht 538 Euro im Monat betragen. Diese darf auch neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt werden, allerdings icht im selben Unternehmen.
Ausnahme: Die Befreiung von der Sozialversicherung gilt auch, wenn die Beschäftigung während des Semesters an mehr als 20 Std./Woche ausgeübt wird und von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Hier gelten die Regelungen für die kurzfristige Beschäftigung.
Informationen kompakt: Wichtige Arbeitgeberpflichten
Kurzfristiger Beschäftigung
- SV-Meldung bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft)
- Sofortmeldung an die Rentenversicherung
- Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
- Lohnsteuerberechnung nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II) oder pauschal 25 % (hier entsprechende Tagessätze und die Dauer der Beschäftigung beachten)
- Meldung an SOKA-BAU (nur für gewerblich Beschäftigte)
Geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijob)
- Pauschalbeiträge an Krankenversicherung (13 %), Pflicht- oder Pauschalbeträge (15 %) bei der Rentenversicherung (siehe Tabelle unten)
- SV-Meldung bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft)
- Sofortmeldung an die Rentenversicherung
- Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
- Lohnsteuerberechnung pauschal 2 % oder nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II)
- Meldungen SOKA-BAU (nur für gewerblich Beschäftigte)
Werkstudenten
- SV-Meldung bei der zuständigen Krankenkasse
- Sofortmeldung an die Rentenversicherung
- Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers
- Lohnsteuerberechnung nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II)
- Meldung an SOKA-BAU für gewerblich und kaufmännisch Beschäftigte
Unterschiede in der Rentenversicherung
Für Studierende gilt grundsätzlich Rentenversicherungspflicht – außer bei kurzfristigen Beschäftigungen. Bei Minijobs ist eine Befreiung auf Antrag möglich.
Entlohnung der Ferienarbeiter
Für Ferienarbeiter ab 18 Jahren gilt der gesetzliche Mindestlohn (ab 2025: 12,82 €). Für unter 18-Jährige empfiehlt die Rechtsprechung mindestens zwei Drittel des Tariflohns (BAG-Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08).
Umfangreiche Regelungen: Fazit
Die Beschäftigung von Schülern und Studierenden bietet Baubetrieben Chancen, erfordert aber genaue Kenntnisse der Sozialversicherungs- und Arbeitszeitregelungen. Wer diese Vorgaben beachtet, vermeidet Nachzahlungen, Bußgelder und stärkt langfristig die Mitarbeiterbindung. In diesem Beitrag wurden nur einige der grundlegenden Regelungen aufgezeigt.
Ferienarbeiter auf einen Blick
| Ferienarbeiter | SV-Schlüssel | Lohnsteuer | Soka-Bau | Sofortmeldung | Verdiensthöhe |
|---|---|---|---|---|---|
|
Schüler gewerblich als kurzfristig Beschäftigter
|
00003110
|
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
|
Ja
|
Ja |
Unbegrenzt*
|
|
Schüler kaufmännisch als kurzfristig Beschäftigter
|
0000 3 110
|
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
|
Nein
|
Ja |
Unbegrenzt*
|
|
Schüler gewerblich als Minijob
|
6100 2 109 |
Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
538,00 mtl.
|
|
Schüler kaufmännisch als Minijob
|
6100 2 109 |
Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Nein
|
Ja |
538,00 mtl.
|
|
Schüler gewerblich als SV-pflichtig
|
1101 0 101 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Schüler kaufmännisch als SV-pflichtig
|
1101 0 101 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Nein
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Werkstudenten gewerblich
|
0100 0 106 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Werkstudenten kaufmännisch
|
0100 0 106 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Studenten gewerblich als kurzfristig Beschäftigter
|
0000 3 110
|
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
|
Ja
|
Ja |
Unbegrenzt*
|
|
Studenten kaufmännisch als kurzfristig Beschäftigter
|
0000 3 110
|
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
|
Nein
|
Ja |
Unbegrenzt*
|
|
Studenten gewerblich als Minijob
|
6100 2 109 |
Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
538,00 mtl.
|
|
Studenten kaufmännisch als Minijob
|
6100 2 109 |
Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Nein
|
Ja |
538,00 mtl.
|
|
Student gewerblich als SV-pflichtig in Semesterferien
|
1101 0 101 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Student kaufmännisch als SV-pflichtig in Semesterferien
|
1101 0 101 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
*Bei Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25% ist bei kurzfristig Beschäftigten zu beachten, dass der Arbeitslohn täglich 150,00 € nicht übersteigt, die Beschäftigung nicht über 18 zusammenhängende Arbeitstage hinausgeht und der Stundenlohn höchstens 19,00 € beträgt (Stand 2024).
** mit Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (bei Minderjährigen mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters/Eltern)

Modern Workplace im Bau: Organisation für nachhaltigen Erfolg
Die digitale Transformation verändert auch Bauunternehmen spürbar: Homeoffice, Online-Besprechungen und neue Kommunikationswege sind längst Standard. Viele Firmen greifen dazu auf Tools wie Microsoft 365 und Microsoft Teams zurück. Doch schnell zeigt sich: Der Einsatz moderner Technologien allein reicht nicht aus. Entscheidend ist die richtige Organisation und die aktive Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nur so entfalten die neuen Möglichkeiten ihre volle Wirkung.
Die zentrale Kollaborationsplattform
Bei Bauprojekten entsteht eine enorme Menge an Informationen – Pläne, Berechnungen, Protokolle oder Terminvorgaben. Microsoft Teams kann hier als zentrale Plattform für Kommunikation und Zusammenarbeit dienen. Alle Projektinformationen lassen sich an einem Ort bündeln und gemeinsam bearbeiten. Der Vorteil: Statt dutzende E-Mails mit Anhängen hin- und herzuschicken, arbeiten alle Beteiligten in Echtzeit an einer aktuellen Version.
Auch Besprechungen werden deutlich einfacher: Audio- oder Videokonferenzen lassen sich mit wenigen Klicks starten. Dank Bildschirmfreigabe sehen alle Beteiligten gleichzeitig die relevanten Dokumente oder Baupläne. Dadurch bleiben alle Projektmitglieder – egal ob im Büro, auf der Baustelle oder unterwegs – auf demselben Stand.
Veränderung als Basis für den Erfolg
Neue Tools sind nur erfolgreich, wenn die Mitarbeitenden sie akzeptieren und im Alltag einsetzen. Studien zeigen: Nur ein Drittel der potenziellen Nutzer möchte neue Technologien von Beginn an aktiv anwenden. Für eine gelungene Einführung braucht es deshalb eine klare Strategie, die den Veränderungsprozess bewusst begleitet.
User Adoption: Kennen – Können – Wollen
Der Weg zur erfolgreichen Nutzung moderner Tools verläuft in drei Schritten:
- Kennen: Mitarbeiter wissen, welche Tools es gibt und wofür sie genutzt werden.
- Können: Sie sind geschult und in der Lage, die Tools effektiv einzusetzen.
- Wollen: Sie erleben den Nutzen im Arbeitsalltag und arbeiten gerne mit den neuen Lösungen.
Champions als Treiber des Wandels
Besonders hilfreich sind sogenannte „Champions“. Dabei handelt es sich um Mitarbeitende, die sich früh mit den neuen Tools vertraut machen, in speziellen Schulungen geschult werden und anschließend ihr Wissen an Kolleginnen und Kollegen weitergeben. Sie wirken als Multiplikatoren und helfen dabei, Akzeptanz und Motivation im gesamten Unternehmen zu steigern.
Modern Workplace als Prozess verstehen
Die Einführung digitaler Arbeitsplätze ist kein reines IT-Projekt, sondern ein umfassender Veränderungsprozess. Neue Tools wie Chat, Videokonferenz oder Cloud-Speicher verändern gewohnte Arbeitsweisen. Unternehmen sollten diesen Wandel aktiv gestalten, Strukturen anpassen und Mitarbeitende kontinuierlich unterstützen. Nur so lässt sich der Modern Workplace nachhaltig etablieren.
Fazit
Der Modern Workplace bietet Bauunternehmen enorme Chancen: effizientere Abläufe, bessere Zusammenarbeit und mehr Flexibilität. Doch entscheidend für den Erfolg ist weniger die Technologie selbst als die Art, wie Unternehmen den Wandel begleiten. Mit einer klaren Strategie, der aktiven Einbindung aller Beteiligten und dem Aufbau von Champions gelingt der Schritt in eine moderne, digitale Arbeitswelt.