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Digitalisierung

Wie mittelständische Unternehmen Prozesse digitalisieren – Praxisbeispiele, Erfahrungen und Lösungen.

Minusstunden transparent erfassen: Was das Arbeitsrecht sagt – und digitale Tools leisten
HR & Payroll

Minusstunden transparent erfassen: Was das Arbeitsrecht sagt – und digitale Tools leisten

Minusstunden – das klingt zunächst harmlos, kann aber in der Praxis schnell zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Wann entstehen sie? Wer ist dafür verantwortlich? Und wie lassen sie sich fair und rechtskonform ausgleichen? In diesem Artikel erfährst du, worauf Arbeitgeber und Mitarbeitende achten sollten, wie das Arbeitsrecht die Sache sieht – und wie smarte HR-Tools wie Suiteify dabei helfen, den Überblick zu behalten und das Thema effizient zu managen.

5 Min. Lesezeit

Minusstunden – das klingt zunächst harmlos, kann aber in der Praxis schnell zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Wann entstehen sie? Wer ist dafür verantwortlich? Und wie lassen sie sich fair und rechtskonform ausgleichen? In diesem Artikel erfährst du, worauf Arbeitgeber und Mitarbeitende achten sollten, wie das Arbeitsrecht die Sache sieht – und wie smarte HR-Tools wie Suiteify dabei helfen, den Überblick zu behalten und das Thema effizient zu managen.

Was sind Minusstunden?

Minusstunden entstehen, wenn Mitarbeitende weniger arbeiten als vereinbart – also das vertraglich festgelegte Soll nicht erreichen. Das bedeutet, dass weniger gearbeitet wird als vertraglich vereinbart. Minusstunden stellen sozusagen das Gegenstück zu Überstunden dar.

  • Überstunden entstehen, wenn mehr gearbeitet wird als vereinbart.
  • Minusstunden bedeuten, dass die vertraglich geschuldete Arbeitszeit nicht erfüllt wurde.

Dabei ist die rechtliche Einordnung nicht ganz so eindeutig, denn das Arbeitsrecht kennt den Begriff „ Minusstunden “ nicht ausdrücklich. Trotzdem spielen sie in vielen Unternehmen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit eine zentrale Rolle.

Minusstunden können auf verschiedenen Ursachen beruhen und haben unterschiedliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber. Es ist wichtig, die Definition genau zu verstehen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Rechte und Pflichten beider Parteien zu kennen.  Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte Soll-Arbeitszeit – also die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit, die regelmäßig zu leisten ist. Wird diese Arbeitszeit unterschritten, entstehen Minusstunden, auch als Minderarbeit bezeichnet.

Wie entstehen Minusstunden?

Minusstunden entstehen, wenn weniger Arbeitszeit geleistet wird, als vertraglich vereinbart ist. Die Ursachen dafürkönnen sowohl betrieblich, organisatorisch als auch individuell sein. Eine strukturierte Betrachtung hilft, Verantwortlichkeiten zu klären und geeignete Maßnahmen abzuleiten.

Betriebliche und organisatorische Ursachen

  • Schlecht geplante Einsatzzeiten durch den Arbeitgeber
  • Unzureichende Auslastung oder Auftragseinbrüche
  • Projektverschiebungen oder kurzfristiger Arbeitsausfall
  • Kurzarbeit oder andere betriebliche Umstände
  • Unklare Kommunikation zu Arbeitszeiten und Erwartungen
  • Arbeitsmangel, etwa bei saisonalen Schwankungen

Individuelle bzw. persönliche Ursachen

  • Verspäteter Arbeitsbeginn
  • Verfrühter Feierabend
  • Überzogene Pausen
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Nicht-Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit durch Mitarbeitende

Besondere Konstellationen: Krankheit & Freistellung

  • Kurzfristige Freistellungen, bei denen keine Lohnfortzahlung greift
  • Krankheit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung, z. B. in bestimmten Probezeitfällen

Rolle von Arbeitszeitmodellen

Minusstunden treten häufig in flexiblen Arbeitszeitmodellen auf, insbesondere bei:

  • Gleitzeitregelungen
  • Arbeitszeitkonten
  • Verträgen mit festen Monatsstunden

Bei Gleitzeitmodellen kann es z. B. vorkommen, dass an einzelnen Tagen weniger gearbeitet wird, was zu einem negativen Saldo auf dem Arbeitszeitkonto führt.

Selbst- oder fremdverschuldet?

Ob Minusstunden ausgeglichen oder zulasten der Mitarbeitenden gewertet werden, hängt maßgeblich davon ab, wer für die Minderarbeit verantwortlich ist:

  • Selbstverschuldet:

Wenn Mitarbeitende z. B. unentschuldigt fehlen oder Arbeitszeiten eigenständig verkürzen

  • Fremdverschuldet:

Wenn der Arbeitgeber keine ausreichende Arbeit zur Verfügung stellt oder Dienstpläne unklar sind

Bedeutung der Arbeitszeiterfassung

Eine rechtssichere Erfassung der Arbeitszeit ist unverzichtbar, um Minusstunden korrekt zu dokumentieren und rechtliche Risiken zu vermeiden. Arbeitszeitkonten sind ein sinnvolles Instrument, müssen aber transparent, nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei geführt werden. Arbeitgeber sollten Minusstunden nicht pauschalbewerten, sondern differenziert analysieren. Eine sorgfältige Ursachenklärung hilft dabei rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, Missverständnisse mit Mitarbeitenden zu reduzieren und geeignete organisatorische oder kommunikative Maßnahmen zu ergreifen.

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Minusstunden & Arbeitsrecht: Was ist erlaubt?

1. Gesetzliche Regelungen:

Es gibt keine pauschale gesetzliche Pflicht zur Ableistung von Minusstunden. Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen geregelt ist.

2. Arbeitgeberpflichten:

  • Arbeitgeber müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass Mitarbeitende ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit leisten können.
  • Können keine Aufgaben zugewiesen werden, liegt das Betriebsrisiko in der Regel beim Unternehmen – Mitarbeitende dürfen in solchen Fällen nicht benachteiligt werden.

3. Arbeitsvertragliche Regelungen:

  • Gleitzeitvereinbarungen können eine Verpflichtung zum Ausgleich von Minusstunden enthalten.
  • Ohne klare Regelung sind Minusstunden in vielen Fällen nicht vom Lohn abzuziehen.

4. Bei Kündigung:

  • Nicht ausgeglichene Minusstunden dürfen nur dann mit dem Restgehalt verrechnet werden, wenn dies vertraglich wirksam vereinbart wurde.

Das Arbeitsrecht stellt also klare Anforderungen an die Handhabung von Minusstunden. Arbeitgeber dürfen Minusstunden nicht einfach anordnen oder vom Gehalt abziehen, wenn keine entsprechende rechtliche Grundlage vorliegt. Zudem dürfen Minusstunden nicht bei unverschuldeten Fehlzeiten wie Krankheit, Urlaub oder gesetzlichen Feiertagen entstehen. Die Rolle des Betriebsrats ist hierbei ebenfalls relevant, da er bei der Einführung von Arbeitszeitkonten und Regelungen zu Minusstunden mitbestimmen muss. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen sollten deshalb stets auf transparente und faire Vereinbarungen achten, um Konflikte zu vermeiden.

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Was Arbeitgeber beachten müssen

  • Vertragliche Klarheit schaffen: Gleitzeitregelungen, Arbeitszeitkonten und der Umgang mit Minusstunden sollten explizit im Arbeitsvertrag oder durch Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Klare Regeln für die Führung von Arbeitszeitkonten und den Ausgleich von Minusstunden sind unerlässlich, um einen rechtssicheren Rahmen zu gewährleisten.
  • Dokumentation & Transparenz: Alle Arbeitszeiten müssen korrekt erfasst und jederzeit einsehbar sein. Die Analyse der Arbeitszeitkonten ist für Arbeitgeber besonders wichtig, um die Einhaltung der Regeln zu überprüfen und rechtliche Risiken zu minimieren.
  • Keine einseitige Verrechnung: Ein automatischer Lohnabzug bei Minusstunden ist nicht zulässig, wenn keine vertragliche Grundlage vorliegt.
  • Mitarbeitende rechtzeitig informieren: über Arbeitszeiten, Änderungen und rechtliche Konsequenzen

Darüber hinaus sollten Arbeitgeber die Ursachen für Minusstunden analysieren und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren. Eine gute Arbeitszeiterfassung und regelmäßige Kommunikation mit den Mitarbeitenden helfen, Fehlzeiten frühzeitig zu erkennen und Missverständnisse zu vermeiden. Auch die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist wichtig, um rechtssichere Regelungen zu schaffen und die Interessen der Arbeitnehmer:innen zu wahren.

Was Arbeitnehmer:innen wissen sollten

  • Verpflichtung nur bei vertraglicher Grundlage: Du musst Minusstunden nur nacharbeiten, wenn es klare Regelungen dazu gibt. Eine häufige Frage ist, ob und wie Minusstunden nachgeholt werden müssen – dies hängt maßgeblich von den vertraglichen Vereinbarungen ab.
  • Zwangs-Minusstunden? Wenn der Betrieb keine Arbeit bereitstellt, darf dir das in der Regel nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
  • Unklare Regelung? Im Zweifel solltest du das Gespräch mit Vorgesetzten suchen oder arbeitsrechtliche Beratung einholen.

Arbeitnehmer:innen sollten ihre Rechte kennen und bei Unklarheiten aktiv nachfragen. Es ist ratsam, Arbeitszeitkonten regelmäßig einzusehen und bei Unstimmigkeiten frühzeitig das Gespräch zu suchen. Besonders bei Minusstunden im Zusammenhang mit einer Kündigung ist es wichtig, die vertraglichen Regelungen genau zu prüfen, um Nachteile zu vermeiden. Bei weitergehenden Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung im Bereich des Arbeitsrechts.

Unverschuldete Minusstunden: Was gilt, wenn du nichts dafür kannst?

Unverschuldete Minusstunden entstehen immer dann, wenn Arbeitnehmer:innen ihre vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden nicht erfüllen können, ohne dass sie selbst dafür verantwortlich sind. Typische Gründe hierfür sind:

  • Krankheit
  • gesetzliche Feiertage
  • unvorhersehbare Ereignisse wie plötzliche Betriebsschließungen

In solchen Fällen greift das Arbeitsrecht zum Schutz der Arbeitnehmer:innen: Minusstunden dürfen nicht einfach auf das Arbeitszeitkonto angerechnet oder als Grund für eine Kürzung des Gehalts oder gar eine Kündigung verwendet werden. Der Arbeitsvertrag und bestehende Regelungen im Unternehmen müssen diese Situationen klar berücksichtigen. Arbeitnehmer:innen sollten darauf achten, dass ihre Rechte in solchen Fällen gewahrt bleiben und im Zweifel arbeitsrechtlichen Rat einholen, um Nachteile zu vermeiden. Besonders bei längerer Krankheit oder anderen unverschuldeten Ausfällen ist es wichtig, die eigene Situation zu dokumentieren und mit dem Arbeitgeber offen zu kommunizieren.

Abzug vom Gehalt: Wann droht eine Kürzung?

Ein Abzug vom Gehalt wegen Minusstunden ist nur dann rechtens, wenn die Voraussetzungen klar im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt sind. Arbeitgeber dürfen das Gehalt nicht einfach kürzen, wenn Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitsstunden aus Gründen nicht erfüllen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

Kommt es jedoch zu Minusstunden, weil Arbeitnehmer:innen ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis schuldhaft verletzen, kann in bestimmten Fällen eine Gehaltskürzung erfolgen – vorausgesetzt, die entsprechenden Regelungen sind transparent und rechtlich einwandfrei. Arbeitnehmer:innen sollten im Falle einer Gehaltskürzung immer prüfen, ob diese auf einer gültigen Vereinbarung basiert und ihre Rechte respektiert werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen oder den Betriebsrat einzuschalten, um die eigene Position zu stärken.

Was passiert mit Minusstunden?

Wie mit Minusstunden im Arbeitsverhältnis umgegangen wird, hängt maßgeblich von den getroffenen Vereinbarungen und den konkreten Umständen ab. Sind die Minusstunden auf das Verhalten der Arbeitnehmer:innen zurückzuführen, kann der Arbeitgeber verlangen, dass diese durch Mehrarbeit oder Nacharbeit ausgeglichen werden. Wichtig ist dabei, dass die Regelungen im Arbeitsvertrag oder in betrieblichen Vereinbarungen klar und verständlich formuliert sind, damit die Rechte der Arbeitnehmer:innen gewahrt bleiben.

Entstehen Minusstunden hingegen unverschuldet, etwa durch Krankheit oder betriebliche Ausfälle, dürfen sie nicht zulasten der Arbeitnehmer:innen gehen. In jedem Fall sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer:in die geltenden Regelungen und Rechte genau kennen und im Zweifel gemeinsam nach einer fairen Lösung suchen. Transparente Kommunikation und eine sorgfältige Dokumentation der Arbeitszeiten helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Tools & Automatisierung: Wie Suiteify bei der Zeiterfassung unterstützt

Digitale Systeme wie Suiteify helfen Unternehmen dabei, das Thema Minusstunden effizient und transparent zu gestalten:

  • Automatischer Soll-Ist-Abgleich: Abweichungen zwischen geplanter und tatsächlicher Arbeitszeit werden in Echtzeit erkannt.
  • Verwaltung individueller Arbeitszeitmodelle: Verschiedene Arbeitszeitregelungen – z. B. Gleitzeit, Teilzeit oder Schichtarbeit – lassen sich flexibel abbilden und steuern.
  • Rechtskonforme Reports: Standardisierte Auswertungen für Mitarbeitende und Führungskräfte schaffen Transparenz und dokumentieren die Arbeitszeit gesetzeskonform.
  • Integration in Payroll-Systeme: Eine direkte Anbindung an die Payroll vermeidet manuelle Übertragungsfehler und spart Zeit.
  • Mitarbeiterzugang mit persönlichem Dashboard: Mitarbeitende erhalten jederzeit Einblick in ihr Arbeitszeitkonto. Das stärkt das Vertrauen und reduziert Rückfragen.

Die Nutzung solcher digitalen Tools unterstützt nicht nur die korrekte Arbeitszeiterfassung, sondern erleichtert auch die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen gemeinsam sicherstellen, dass Minusstunden fair erfasst, nachvollziehbar dokumentiert und gegebenenfalls ausgeglichen werden. Dies fördert ein gutes Betriebsklima und minimiert rechtliche Risiken.

Fazit: Minusstunden transparent und fair handhaben

Minusstunden sind ein sensibles Thema mit rechtlichen und emotionalen Fallstricken. Klare vertragliche Regelungen, eine faire Kommunikation und digitale Tools wie Suiteify helfen, Transparenz zu schaffen und rechtliche Risiken zu vermeiden. So profitieren alle Seiten – Arbeitgeber durch effizientere Prozesse, Mitarbeitende durch Fairness und Planbarkeit.

FAQ– häufig gestellte Fragen

Dürfen Minusstunden mit dem Gehalt verrechnet werden?

Nur, wenn dies arbeitsvertraglich, tariflich oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

Was passiert bei einer Kündigung mit Minusstunden?

Nicht ausgeglichene Minusstunden dürfen nur dann vom Gehalt abgezogen werden, wenn das arbeitsvertraglich vereinbart wurde.

Darf der Arbeitgeber Minusstunden anordnen?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Minusstunden nur anordnen, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich erlaubt ist. Ohne eine solche Regelung ist eine einseitige Anordnung von Minusstunden durch den Arbeitgeber nicht zulässig.

Wie viele Minusstunden sind zulässig?

Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für Minusstunden. Die zulässige Anzahl richtet sich nach den Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag sowie nach betrieblichen Regelungen. Bei vielen Minusstunden kann es allerdings zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen, insbesondere wenn diese nicht ausgeglichen werden.

Sind Minusstunden ein Kündigungsgrund?

Minusstunden allein sind in der Regel kein direkter Kündigungsgrund. Allerdings können häufige oder erhebliche Minusstunden, insbesondere wenn sie selbstverschuldet sind und nicht ausgeglichen werden, negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.

Welche Informationen sollten Arbeitnehmer über Minusstunden haben?

Arbeitnehmer sollten wissen, wie Minusstunden entstehen, wie sie erfasst werden, welche Rechte und Pflichten sie haben und wie der Ausgleich erfolgt. Eine regelmäßige Aktualisierung der Informationen und Schulungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Digitaler Durchbruch fürs Handwerk: Outsourcing macht’s möglich
Branchen

Digitaler Durchbruch fürs Handwerk: Outsourcing macht’s möglich

„Digitalisierung“ ist eines der meistgehörten Schlagworte in der Baubranche – und doch bleiben Fragen wie „Wie starte ich? Was kostet das? Lohnt sich der Aufwand?“ oft unbeantwortet. Dieser Beitrag zeigt, warum sich besonders die kaufmännische Verwaltung für den Einstieg in die Digitalisierung eignet – und wie Outsourcing Betriebe schnell voranbringt, ohne sie zu überfordern.

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Warum kaufmännische Prozesse zuerst digitalisieren?

Im Handwerk liegen große Effizienzpotenziale in der Verwaltung: Buchhaltung, Lohnabrechnung, Controlling oder Dokumentenmanagement sind oft historisch gewachsen und nicht mehr zeitgemäß.
Digitalisierte Abläufe bringen hier schnelle Verbesserungen – von automatisierten Rechnungsprozessen bis zu transparenten Controlling-Dashboards.

Doch vielen Betrieben fehlt es an Know-how, Zeit und Fachpersonal, um diesen Wandel eigenständig umzusetzen. Genau hier setzt Outsourcing an.

Outsourcing: Digitalisierung ohne eigenes IT-Großprojekt

Statt selbst Systeme aufzubauen, können Handwerksbetriebe ihre Verwaltungsprozesse an einen spezialisierten Partner auslagern. Dieser bringt digitale Strukturen und Fachwissen gleich mit.

Vorteile auf einen Blick:

1. Lösung bei Personalengpässen

  • Ausfälle durch Krankheit, Ruhestand oder Elternzeit werden aufgefangen.
  • Keine langwierige Suche nach Buchhaltungsfachkräften.

2. Mehr Zeit fürs Kerngeschäft

  • Fach- und branchenkundige Experten übernehmen das Rechnungswesen.
  • Unternehmer und Führungskräfte können sich stärker auf Projekte und Baustellen konzentrieren.

3. Effizienz rauf, Kosten runter

  • Transparent erkennen: Welche Baustellen erwirtschaften Gewinn?
  • Prüfen, ob Kalkulationsgrundlagen und Zuschlagssätze noch tragfähig sind.
  • Liquide bleiben: aktuelle Geschäftsentwicklung klar für Banken oder Investoren darstellen.

4. Reibungslose Organisation

  • Digitaler Belegfluss von Papierrechnungen bis zur E-Rechnung inkl. Archivierung nach GoBD.
  • Persönlicher Ansprechpartner und vorbereitete Jahresabschlussunterlagen für den Steuerberater.

5. Liquidität und Finanzierung sichern

  • Automatisierter Zahlungsverkehr, Mahnwesen und Skontoausnutzung.
  • Flexible Vergütung, angepasst an den Geschäftsverlauf.
  • Business-Intelligence-Dashboards für tagesaktuelle Finanz- und Baustellenzahlen.

Technische Umsetzung: So wird die Verwaltung digital

  • Digitales Belegwesen für Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Elektronische Rechnungsprüfung mit Workflows
  • Revisionssicheres Archiv nach GoBD
  • Mobile Zugriffe via Tablet oder Smartphone
  • Forderungsverfolgung in Echtzeit im Business-Intelligence-Dashboard

Fazit

Outsourcing bietet Handwerksbetrieben einen unkomplizierten Weg in die digitale Verwaltung. Es spart Zeit, reduziert Personalrisiken und sorgt für klare, aktuelle Zahlen – ohne dass Betriebe selbst in teure IT-Projekte investieren müssen. Und sollte der Betrieb später die Buchhaltung wieder selbst übernehmen wollen, sind die Prozesse bereits digitalisiert und können ohne großen Aufwand zurückgeführt werden. Meist bleibt es jedoch beim Outsourcing – weil es einfach funktioniert.

Quellen

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Digitalisierung im Handwerk 2024/2025

Dokumente im Baubetrieb richtig aufbewahren: Fristen & Tipps
Branchen

Dokumente im Baubetrieb richtig aufbewahren: Fristen & Tipps

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über mehrere Jahre aufzubewahren. Besonders im Baugewerbe ist eine geordnete Dokumentenorganisation wichtig, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und bei Prüfungen vorbereitet zu sein. Dieser Beitrag erklärt, welche Fristen gelten, wann sie beginnen und wie Sie Unterlagen sicher und GoBD-konform archivieren.

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Rechtsgrundlage: AO und HGB

Die Abgabenordnung (AO) regelt die Aufbewahrungspflichten für steuerlich relevante Dokumente. Im Handelsgesetzbuch (HGB) finden Kaufleute ergänzende Bestimmungen. In der Praxis gelten häufig die steuerrechtlichen Vorgaben, da sie in Finanzprüfungen relevant sind.

Übliche Aufbewahrungsfristen

10 Jahre Frist:

  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Buchungsbelege
  • Kontoauszüge
  • Auftragsbestätigungen
  • Lieferscheine
  • Kassenbücher
  • Kalkulationen
  • Inventare
  • Darlehensunterlagen
  • Jahresabschlüsse
  • Handelsbücher

6 Jahre Frist:

  • Geschäftsbriefe
  • Lohnkonten
  • Auftragsbücher
  • Angebote mit Aufträgen
  • Versicherungsschreiben

Sonderfristen: Mindestlohn & Gewährleistung

2 Jahre
Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)

Gewährleistungsfristen
Für Bauleistungen, oft 5 Jahre oder länger – technische Bauakten sollten in diesen Fällen entsprechend länger aufbewahrt werden

Beginn der Fristen

Aufbewahrungsfristen beginnen in der Regel mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde.

Beispiel:
Wenn der Jahresabschluss für 2017 erst im Januar 2019 erstellt wird, beginnen die Fristen ab dem 01.01.2020. Die Dokumente sind dann bis z. B. 31.12.2029 aufzubewahren.

Richtiges Archivieren: Papier vs. digital

  • Dokumente müssen über die gesamte Frist lesbar bleiben
  • Eine geordnete Ablage ist verpflichtend
  • Manche Unterlagen, z. B. Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen, müssen im Original aufbewahrt werden (§ 147 Abs. 2 AO)
  • Digitalisierung hilft, Platz zu sparen und Zugriff zu erleichtern

GoBD: Mobil scannen & digital aufbewahren

Nach den GoBD (Stand 2019) ist es erlaubt, Dokumente mobil zu scannen – etwa mit dem Smartphone. Anschließend können Papierversionen unter bestimmten Voraussetzungen vernichtet werden, wenn:

  • keine bildlichen oder inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden
  • die Konvertierung verlustfrei ist
  • die Umwandlung dokumentiert und benannt wird
  • die Finanzbehörde maschinellen Zugriff und Auswertung gewährleisten kann
  • Originalpapier kann entfallen, sofern diese Kriterien erfüllt sind.

Private Dokumente: Was bleibt länger?

  • 1 Leben lang: Urkunden (Geburt, Heirat, Zeugnisse), ärztliche Gutachten
  • 5 Jahre: Rechnungsbelege mit 5-jähriger Gewährleistung
  • 3 Jahre: Kontoauszüge, Quittungen
  • 2 Jahre: Verträge, Garantieunterlagen, Arzt-/Anwaltsrechnungen

Auch private Dokumente sollten geordnet gespeichert und sensible Daten (z. B. Kontodaten) geschreddert werden, wenn sie entsorgt werden.

Fazit: Ordnung schützt und entlastet

Wer Dokumente systematisch archiviert – digital oder auf Papier – schützt sich vor Rückforderungen, Bußgeldern und Rechtsunsicherheit. SEO-Tipp: Für Bauunternehmen lohnt sich ein gutes Dokumentenmanagement-System (DMS), das GoBD-konform arbeitet, automatische Backup-Funktionen bietet und mobilen Zugriff erlaubt.

Lagerkosten senken durch Digitalisierung: Sieben Tipps für KMU
ERP & Finance

Lagerkosten senken durch Digitalisierung: Sieben Tipps für KMU

Unübersichtliche und ungenaue Lagerbestandsführung ist einer der häufigsten Kostentreiber in Unternehmen. Lesen Sie hier, wie Sie durch Digitalisierung Licht ins Dunkel bringen und Ihre Lagerkosten senken können.

5 Min. Lesezeit

Unübersichtliche und ungenaue Lagerbestandsführung ist einer der häufigsten Kostentreiber in Unternehmen. Lesen Sie hier, wie Sie durch Digitalisierung Licht ins Dunkel bringen und Ihre Lagerkosten senken können.

Kennen Sie Ihre Lagerkosten? Wissen sie, wo Einsparpotenziale liegen? Im härter werdenden Wettbewerb sind Unternehmen mehr denn je darauf angewiesen, ihre Kostenstruktur zu optimieren. Trotzdem zahlen viele Unternehmen zu hohe Lagerkosten – und wissen es oft nicht.

Dieser Artikel erklärt, warum die analoge Bestandsführung hohe Lagerrisiken birgt. Zudem erfahren Sie, wie Sie mit einem Warenwirtschaftssystem (WWS) Ihre Lagerkosten senken und gleichzeitig Ihre Kunden besser bedienen können.

Hohes Lagerrisiko: Warum analoge Lagerverwaltung Kosten verursacht

In lagerintensiven Betrieben machen Bestände oft 25 Prozent der Unternehmensaktiva aus. Fehlende Transparenz in der Bestandsführung führt zu unnötigen Kosten, Überbeständen und Kapitalbindung.

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) scheuen sich vor der Digitalisierung, weil sie die Einführung einer Lagerverwaltungssoftware als komplex empfinden. Dabei gibt es heute Lösungen, die speziell für KMU geeignet sind und dabei helfen, Lagerkosten zu senken.

So vermeiden Sie Kostenfallen in der Lagerverwaltung

Lagerkosten senken heißt, die größten Kostentreiber zu identifizieren und gezielt zu minimieren. Hier zeigen wir, wie analoge Prozesse hohe Kosten verursachen – und wie ein digitales Lagerverwaltungssystem hilft, diese Kosten zu senken.

1. Lagerbestände optimieren: Zu hohe Bestände binden Kapital

Eine optimale Bestandsführung stellt sicher, dass nur die Waren auf Lager sind, die tatsächlich benötigt werden. Zu hohe Lagerbestände erhöhen die Lagerkosten, da Kapital gebunden wird. Mit einer digitalen Lagerverwaltung haben Sie Bestände, Verbrauch und Liefermengen immer im Blick.

Ein Warenwirtschaftssystem mit digitaler Lagerverwaltung analysiert in Echtzeit, welche Artikel sich schlecht verkaufen, und hilft Ihnen, die optimalen Nachbestellmengen zu berechnen. So vermeiden Sie Überbestände, senken durch gezielten Kapitaleinsatz Ihre Lagerkosten und verbessern gleichzeitig Ihre Liefertreue.

2. Veraltete Bestände vermeiden: Waren altern und verlieren an Wert

Unverkäufliche Artikel blockieren wertvollen Lagerplatz und verursachen Kosten. In vielen Unternehmen werden diese Ladenhüter zu spät erkannt.

Eine digitale Lagerverwaltung hilft Ihnen, Ladenhüter frühzeitig zu erkennen, um Lagerkapazitäten effizient zu nutzen und Lagerkosten zu senken.

3. Personalkosten reduzieren: Automatisierte Lagerverwaltung spart Zeit und Geld

Manuelle Lagerhaltung ist zeitaufwändig und fehleranfällig. Ein Lagerverwaltungssystem automatisiert Prozesse wie Wareneingang und -ausgang, Kommissionierung und Inventur.

Durch den Einsatz einer Lagerverwaltungssoftware können Unternehmen Personalkosten senken, Durchlaufzeiten verkürzen und die Effizienz steigern.

4. Lager digitalisieren und Reaktionszeiten verkürzen: Echtzeit-Daten für flexible Lagerlogistik

Marktveränderungen, Nachfrageschwankungen oder Lieferengpässe können die Lagerhaltungskosten in die Höhe treiben.

Mit einem modernen Lagerverwaltungssystem erhalten Sie in Echtzeit präzise Informationen über Ihre Bestände und können flexibel auf Veränderungen reagieren. So können Sie Ihre Lagerhaltungskosten senken und Lieferengpässe vermeiden.

5. Skalierbare digitale Lagerverwaltung: Wachstum ohne hohe Kosten ermöglichen

Mit Lagerverwaltungssoftware minimieren Sie auch die Reibungsverluste beim Aufbau zusätzlicher Kapazitäten: Angenommen, Sie mieten ein weiteres Lager an, bauen eine neue Halle oder eröffnen einen neuen Standort. Spätestens dann ist der Punkt erreicht, an dem die analoge Lagerlogistik viel Geld verbrennt, weil sie einfach nicht mehr funktioniert. Mit einem WaWi-System können Sie Ihre Prozesse auch in volatilen Märkten schnell anpassen und skalieren.

6. Produktionsstillstand vermeiden: Lieferengpässe kosten Zeit und Geld

Wenn jemand vergessen hat, rechtzeitig die richtigen Zahlen in die richtigen Excel-Tabellen einzugeben, kann es passieren, dass Ihnen dringend benötigte Materialien oder Waren ausgehen. Im schlimmsten Fall kann Ihr Unternehmen nicht mehr liefern oder Ihre Produktion steht still, weil Rohstoffe fehlen. Eine unangenehme Situation, wenn Sie als Lagerverwalter der Verursacher sind.

Mit einer digitalen Lagerverwaltung können Sie den Warenumschlag genau und in Echtzeit verfolgen und die Beschaffung von Waren, Materialien und Rohstoffen rechtzeitig anstoßen.

7. Kundenzufriedenheit steigern: Liefertreue als Wettbewerbsfaktor

Die Kunden sind anspruchsvoller denn je. Sie wollen ihre Ware schnell. Onlinehandel und digitale Lieferketten führen dazu, dass lange Lieferzeiten nicht mehr akzeptiert werden.

Ein digitales Lager mit optimierter Bestandsführung erleichtert es dem gesamten Unternehmen, seine Lieferverpflichtungen zu erfüllen.

Liefertreue ist wichtig für Ihren Ruf. Sie bindet Kunden, die Ihr Unternehmen weiterempfehlen und Ihnen neue Kunden bringen. Umgekehrt verlieren Sie Kunden und Umsatz, wenn sich herumspricht, dass Ihre Liefertreue zu wünschen übrig lässt – eine weitere teure Nebenwirkung fehleranfälliger analoger Prozesse.

Fazit: Digitale Lagerverwaltung ist der Schlüssel zur Kostenoptimierung

Lager sind in vielerlei Hinsicht teuer. Eine optimale Lagerhaltung bietet daher enorme Einsparpotenziale. Diese können nur durch den Einsatz eines Warenwirtschaftssystems (WWS) und einer integrierten Lagerverwaltungslösung voll ausgeschöpft werden.

Eine moderne Warenwirtschaftssoftware bietet:

  • Echtzeit-Transparenz über Bestände
  • Automatisierte Prozesse zur Effizienzsteigerung
  • Flexible Skalierbarkeit für wachsende Unternehmen
  • Optimierte Bestandsführung zur Kostenreduzierung

Wer seine Lagerkosten senken möchte, sollte daher auf ein WWS mit integrierter Lagerverwaltungssoftware setzen.

Digitalisierung in der Lohnabrechnung: Vorteile für Steuerkanzleien
Digitalisierung & KI

Digitalisierung in der Lohnabrechnung: Vorteile für Steuerkanzleien

Die Digitalisierung hat die Lohnabrechnung in den letzten Jahren grundlegend verändert – und der Wandel ist längst nicht abgeschlossen. Digitale Lösungen eröffnen Steuerkanzleien völlig neue Möglichkeiten: effizientere Betreuung von Mandanten, automatisierte Arbeitsprozesse und höchste Transparenz, Sicherheit sowie Compliance. Gerade im Bauhaupt- und Baunebengewerbe dominieren nach wie vor viele manuelle Tätigkeiten die Lohnabrechnung. Dabei stehen längst digitale Werkzeuge bereit, die spürbare Entlastung bringen: von der elektronischen Zeiterfassung über strukturierte Datenübermittlung bis hin zu Self-Service-Portalen, digitalen Archiven und KI-gestützten Assistenten. Mehr zu diesen Tools erfahren Sie in diesem Blogartikel.

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Digitale Zeiterfassung direkt von der Baustelle

Mit einer digitalen Lösung erfüllen Mandanten ihre Pflicht zur Arbeitszeiterfassung direkt vor Ort – mobil, intuitiv und rechtssicher. Die erfassten Stunden fließen strukturiert in die Lohnabrechnung ein. Für Kanzleien bedeutet das: weniger Rückfragen, weniger Erfassungsfehler und eine deutlich effizientere Bearbeitung von Arbeitszeiten und Fehlzeiten.

Übermittlung von Stamm- und Bewegungsdaten: Strukturierte Zusammenarbeit

Ein digitales Serviceportal fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen Kanzlei, Mandant und Dienstleister. Prozesse wie Ein- und Austritte, Krankmeldungen oder Sofortmeldungen werden standardisiert erfasst und direkt in die Lohnsoftware übernommen. Begleitdokumente wie Verträge oder AU-Bescheinigungen werden automatisch revisionssicher archiviert – jederzeit abrufbar.

Self-Service-Portal für Mitarbeitende: Komfort und Zeitersparnis

Über ein Mitarbeiterportal haben Mitarbeitende der Mandanten eigenständig Zugriff auf ihre Lohnunterlagen – von Abrechnungen über Lohnsteuerbescheinigungen bis hin zu Urlaubsnachweisen. Rückfragen und manuelles Versenden entfallen, da alle Dokumente digital bereitgestellt werden. Auch persönliche Mitteilungen lassen sich schnell und diskret übermitteln.

So profitieren alle Seiten gleichermaßen: Kanzlei, Mandanten und deren Mitarbeitende.

Digitales Archiv: Revisionssichere Langzeitarchivierung

Ein Online-Archiv ermöglicht die DSGVO-konforme Aufbewahrung lohnrelevanter Dokumente für mindestens zehn Jahre. Die integrierte digitale Personalakte ersetzt die Papierablage vollständig. Steuerberater:innen behalten jederzeit den Überblick und greifen bei Bedarf schnell auf Unterlagen oder Auswertungen zu – ein klarer Effizienzgewinn für jede Kanzlei.

KI-gestützter Lohnassistent: Unterstützung rund um die Uhr

Ein besonders innovativer Baustein ist der KI-gestützte Lohnassistent. Er beantwortet häufige Fragen zur Lohnabrechnung auf Basis einer umfangreichen Wissensdatenbank – rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. So wird das Kanzleiteam entlastet und gleichzeitig der Service für Mandanten verbessert.

Zukünftig übernehmen diese Assistenten noch mehr Aufgaben und können perspektivisch große Teile der Lohnabrechnung eigenständig abwickeln – während Sie als Kanzlei die Prozesse steuern, überwachen und gezielt eingreifen.

Fazit: Mehr Effizienz. Weniger Aufwand. Bessere Betreuung

Die Digitalisierung der Lohnabrechnung ist weit mehr als ein technischer Fortschritt. Sie bietet Steuerkanzleien eine echte Chance, Prozesse zu modernisieren, Mandanten effizienter zu betreuen und sich klar vom Wettbewerb abzuheben. Besonders im Baugewerbe bringt die digitale Transformation konkrete Vorteile: weniger Aufwand, mehr Sicherheit und eine spürbare Entlastung für alle Beteiligten.

IT-Sicherheit im Baubetrieb: Schutz vor Hackerangriffen und Datenklau
Branchen

IT-Sicherheit im Baubetrieb: Schutz vor Hackerangriffen und Datenklau

Hackerangriffe, Datenklau und Erpressungstrojaner schaffen es regelmäßig in die Schlagzeilen. Doch viele Unternehmen wiegen sich weiterhin in trügerischer Sicherheit. Fachleute warnen jedoch: Jeder Betrieb ist ein potenzielles Ziel – unabhängig von seiner Größe. Wie ernst die Lage ist, erklärt Stefanie Götz, IT-Sicherheitsexpertin im Suiteify-Rechenzentrum. Sie und ihr Team überwachen täglich die Systeme und wissen genau, wie Cyberangriffe ablaufen und welche Schutzmaßnahmen nötig sind.

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Vorsicht ist die Mutter der IT-Sicherheit

„Tägliche Angriffe sind Normalität – das ist besser als jeder Krimi, was da draußen im Netz passiert“, schildert Götz. „Viele Attacken laufen so unauffällig ab, dass sie zunächst gar nicht als Angriff wahrgenommen werden.“

Um das Ausmaß zu verdeutlichen, zieht die Expertin ein Bild heran: „Es ist so, als hätten Sie in Ihrem Haus alle Türen und Fenster offenstehen, während Sie mit Augenbinde und Ohrstöpseln glauben, alles sei sicher. In der digitalen Welt passiert genau das: ungeschützte Rechner laden Kriminelle zum Mitlesen, Kopieren oder Stehlen ein.“

Unternehmens-IT braucht besonderen Schutz

Gerade kleinere Betriebe unterschätzen oft die Gefahr. „Viele glauben, sie seien uninteressant für Hacker. Doch genau das Gegenteil ist der Fall“, betont Götz. „Ungeschützte Rechner oder veraltete Systeme sind für Kriminelle eine Einladung.“

Beispiele wie WannaCry, Petya oder Locky haben gezeigt, dass auch kleinere Unternehmen lahmgelegt werden können. „Ein einfacher Virenscanner reicht nicht aus. Ein Verschlüsselungstrojaner kann den Betrieb komplett stilllegen – und das kann existenzbedrohend sein“, warnt Götz.

Was versteht man unter einem Hackerangriff?

Ein Angriff ist der Versuch, die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Daten zu beeinträchtigen. Die Ziele können sein:

  • Diebstahl oder Erpressung
  • Manipulation oder Zerstörung von Daten
  • Missbrauch von IT-Ressourcen (z. B. Spamversand)
  • Spionage oder Reputationsschädigung

„Früher stand bei Hackern oft der Reiz der Herausforderung im Vordergrund“, erklärt Götz. „Heute ist Cyberkriminalität ein Geschäftsmodell, das von organisierten Banden betrieben wird.“

Verbreitungswege von Viren, Würmern und Trojanern

„Die bekanntesten Angriffswege sind E-Mail-Anhänge und schädliche Webseiten“, sagt Götz. „Aber auch USB-Sticks oder scheinbar harmlose Downloads können Schadsoftware ins Unternehmensnetzwerk bringen.“

Ihre Empfehlung: „Verdächtige Dateien sollten nie auf produktiven Rechnern geöffnet werden. Im Zweifel sollte man sie von IT-Profis prüfen lassen.“

Gängige Hacker-Methoden im Überblick

  • Ransomware (z. B. WannaCry, Petya)
  • DDoS-Attacken (Systeme durch Überlastung lahmlegen)
  • Botnetze (Spam-Versand, gesteuerte Angriffe)
  • Phishing & Social Engineering
  • Brute-Force-Angriffe (Passwörter erraten)
  • Keylogger (Aufzeichnung von Tastatureingaben)

Erste Schritte für mehr IT-Sicherheit

„IT-Sicherheit muss Chefsache sein“, fordert Götz. Unternehmen sollten mindestens folgende Maßnahmen umsetzen:

  • E-Mail-Anhänge sorgfältig prüfen
  • Starke Passwörter wählen und regelmäßig ändern
  • Verschlüsselte Datenübertragung einsetzen
  • Updates und Patches regelmäßig installieren
  • Veraltete Betriebssysteme ersetzen
  • Mitarbeitende für IT-Sicherheit sensibilisieren

Fazit: IT-Sicherheit im Baugewerbe neu denken

„Viele Unternehmen haben inzwischen verstanden, dass es günstiger und sicherer ist, Daten in einer deutschen Cloud zu speichern als auf eigenen Servern“, resümiert Götz. „Absolute Sicherheit gibt es nicht – aber man kann es Angreifern so schwer wie möglich machen.“

FAQ zur IT-Sicherheit im Baubetrieb

Warum sind auch kleine Bauunternehmen ein Ziel für Hacker?

Cyberkriminelle suchen nicht nur große Konzerne aus. Auch kleine Betriebe sind attraktiv, da ihre Systeme oft schlechter geschützt sind. Die Masse an leicht zugänglichen Daten macht diese Angriffe lukrativ.

Welche Maßnahmen sind für den Einstieg in die IT-Sicherheit besonders wichtig?

Grundlegend sind aktuelle Betriebssysteme, regelmäßige Updates, starke Passwörter, verschlüsselte Datenübertragungen und geschulte Mitarbeiter. Diese Basis senkt das Risiko bereits erheblich.

Ist die Cloud wirklich sicherer als eigene Server?

Ja, wenn der Anbieter hohe Standards erfüllt. Rechenzentren in Deutschland unterliegen strengen Vorgaben. Professionelle Sicherheitssysteme, Redundanzen und Experten sorgen hier für mehr Schutz als in den meisten Einzelbetrieben.

Rechnungen richtig archivieren – so erfüllen Sie die GoBD-Anforderungen
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Rechnungen richtig archivieren – so erfüllen Sie die GoBD-Anforderungen

Rechnungen zählen zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie Rechnungen richtig archivieren und mit einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) sicherer und wirtschaftlicher arbeiten.

5 Min. Lesezeit

Rechnungen sind ein elementarer Bestandteil der Buchführung. Jedes Unternehmen schreibt und bezahlt sie. Deshalb ist es wichtig, bei der Bearbeitung und Archivierung von Rechnungsbelegen rechtssicher und effizient vorzugehen. Im Folgenden erfahren Sie, worauf dabei zu achten ist.

Rechnungen archivieren – wie und für wie lange?

Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen – Eingangs- wie Ausgangsrechnungen – beträgt (seit dem 1. Januar 2025; Anm. d. Redaktion) grundsätzlich acht Jahre. Das gilt für alle Buchungsbelege. Für die gesamte Aufbewahrungsdauer müssen Sie Rechnungen so archivieren, dass sie vor Verlust, Manipulation und Beschädigung geschützt sind. Sie müssen alles dokumentieren, was mit der Rechnung geschieht. Die Rechnung muss dem zugrundeliegenden Geschäftsvorfall zuzuordnen sein und bei einer Betriebsprüfung schnell vorliegen.

Papiergebundene Rechnungsverarbeitung ohne DMS – aufwendig und fehleranfällig

Ein hoher Anteil der Unternehmen verarbeitet Eingangsrechnungen immer noch papiergebunden. Der Prozess der Rechnungseingangsverarbeitung ist dadurch langwierig und komplex: Die Rechnung kommt in der Poststelle an. Sie bekommt einen Eingangsstempel und wird in die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Dort folgen eine formale Prüfung und dann die sachliche Prüfung. Erneut geht die Rechnung auf die Reise. Der verantwortliche Mitarbeiter erteilt die Zahlungsfreigabe. Endlich gelangt die Rechnung in die Buchhaltung. Eine Buchhaltungskraft kontiert sie, tippt sie manuell in eine Buchungsmaske ein und bucht sie. Anschließend initiiert meist eine weitere Person die Überweisung per Onlinebanking oder mit dem nächsten Zahlungslauf.

Wenn es Ablehnungsgründe oder Rückfragen gibt, stoppt der Rechnungsfreigabeprozess jedoch mittendrin. Der zuständige Prüfer bzw. Sachbearbeiter reicht die Rechnung in diesem Fall entweder an eine andere Stelle weiter oder klärt telefonisch bzw. per E-Mail die Unstimmigkeiten mit dem Rechnungssteller.

Mitunter kommt es bei der Eingangsrechnungsverarbeitung zudem zu Verzögerungen, weil jemand in Urlaub oder krank oder auf Dienstreise ist. Die Rechnung bleibt liegen.

Während eine Papierrechnung den Prozess durchläuft, besteht zudem die ganze Zeit die Gefahr, dass sie verloren geht, beschädigt oder von Unbefugten eingesehen wird. Möchten ein Betriebsprüfer oder ein Kollege archivierte Rechnungen einsehen, geht das große Suchen los.

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Digitale Rechnungseingangsverarbeitung mit DMS – schnell und sicher

Eine digitale Lösung zur Rechnungseingangsverarbeitung (REV) mit angebundenem Dokumentenmanagementsystem macht die Verarbeitung und Aufbewahrung einer Rechnung schnell und sicher.

  • Papierrechnungen werden eingescannt, PDF-Rechnungen direkt in das System geladen. Viele Lösungen bieten die Möglichkeit, Rechnungsanhänge direkt vom E-Mail-Programm ins Rechnungsarchiv zu laden.
  • Die Rechnung liegt nicht in einem Eingangskorb auf einem Schreibtisch, sondern für alle Prozessbeteiligten zugänglich in einem zentralen Archiv. Das erspart Rückfragen und verkürzt die Durchlaufzeit im Betrieb auf ein Minimum.

Für die GoBD-Konformität ist eine REV-Software mit DMS praktisch unverzichtbar. Rechnungen werden sicher aufbewahrt. Bei einer Außenprüfung müssen sie nicht erst gesucht werden. Der gesamte Prozess der Eingangsrechnungsverarbeitung wird darin dokumentiert: wer die Rechnung wann hochlädt und welche Verarbeitungsschritte sie durchläuft.

Das System bietet die Möglichkeit, Prüf- und Freigabe-Workflows anzulegen. Die Prozessbeteiligten können dadurch standortunabhängig, etwa im Homeoffice, jede Rechnung digital aufrufen, prüfen und freigeben.

Sobald eine Rechnung ins DMS hochgeladen wurde, ist sie vor Verlust, Beschädigung und neugierigen Blicken geschützt. Zugriffsberechtigungen und Nutzerprofile sorgen dafür, dass nur befugte Personen sie sehen und bearbeiten können.

Ausgangsrechnungen – ohne DMS ein fehleranfälliger Zeitkiller

Sehen wir uns den traditionellen Ausgangsrechnungsprozess ohne DMS an. Händisch erstellen Sie Ihre Rechnung anhand von Daten, die in unterschiedlichen Systemen vorliegen. Dabei kann es zu Übermittlungsfehlern kommen, es werden Details vergessen oder aktuelle Vereinbarungen mit dem Kunden fallen unter den Tisch. Manchmal verrechnen Sie sich oder übersehen gesetzliche Rechnungsbestandteile. Das Ausdrucken, der Postversand und die Ablage machen Mühe und verbrauchen unnötig Ressourcen. Abermals sind mehrere Stellen im Unternehmen mit der Rechnung befasst und bis sie endlich auf dem Weg zum Kunden ist, vergeht wertvolle Zeit. Das belastet Ihre Liquidität.

Die GoBD-konforme Archivierung von papiergebundenen Ausgangsrechnungen ist ebenso problematisch wie bei Eingangsrechnungen bereits geschildert.

Ausgangsrechnungen richtig aufbewahren – mit DMS ein Klacks

Mit einem DMS hat ein Unternehmen eine Single Source of Truth (deutsch „der einzige Punkt der Wahrheit“). Wenn es richtig gepflegt wird, können Sie auf alle Informationen und Vorlagen zugreifen, die Sie brauchen, um eine Rechnung korrekt zu stellen: Verträge, E-Mails, Telefonnotizen, Projektabrechnungen, Stundenzettel, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Und natürlich eine Rechnungsvorlage, die alle gesetzlichen Bestandteile enthält.

Sie erstellen Ihre elektronische Rechnung in wenigen Minuten, speichern Sie als PDF in Ihrem DMS – idealerweise mit Bezug auf den zugrundeliegenden Vorgang – und versenden sie als E-Mail-Anhang an den Kunden.

Archivierung bei Rechnungsstellung aus dem Warenwirtschaftssystem – besonders einfach

Wird die Fakturierung (Rechnungsstellung) mithilfe einer Warenwirtschaftssoftware erledigt, machen Ausgangsrechnungen praktisch gar keine Arbeit mehr. Das Programm überführt die Bestellung oder den Auftrag des Kunden per Klick in eine Rechnung. Eventuelle Abweichungen lassen sich schnell nachpflegen.

Warenwirtschaftssoftware bietet die Möglichkeit zum direkten E-Mail-Versand von Rechnungen. Außerdem ist sie üblicherweise mit einem DMS und der Finanzbuchhaltung gekoppelt. Die Lösung archiviert die Rechnung GoBD-konform in dem angebundenen DMS und übergibt sie an die Buchhaltung.

Rechnung als PDF per E-Mail – was Sie beachten müssen

Viele Lieferanten schicken Ihnen heute schon Rechnungen als E-Mail-Anhang. Genügt es in diesem Fall nur die Rechnung zu archivieren oder müssen Sie auch die begleitende E-Mail aufbewahren? Dazu gibt es eine einfache Faustregel:

E-Mail mit relevanten Informationen aufbewahren

Wenn die begleitende E-Mail zusätzliche Informationen enthält, zum Beispiel Zahlungsbedingungen, Fristen, einen Verweis auf einen Vorgang, Skonto- oder Rabattbedingungen, Reverse-Charge-Klausel oder Ähnliches, dann ist sie ein Bestandteil der Rechnung und muss mit dieser zusammen archiviert werden. Es gilt die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.

E-Mail mit Standardfloskeln nicht aufbewahren

Ist die begleitende E-Mail nur ein elektronischer Briefumschlag mit einem Text wie: Anbei senden wir unsere Rechnung …, dann kann sie vernichtet werden. Es genügt in diesem Fall, nur die Rechnung im Anhang der E-Mail aufzubewahren.

Rechnungen richtig aufbewahren – was fordern die GoBD?

Die GoBD schreiben genau vor, wie Sie Rechnungen zu archivieren haben. Wir geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Anforderungen.

Was Sie laut GoBD dürfen oder müssen

Was Sie laut GoBD nicht dürfen

Papierrechnungen scannen und anschließend vernichten
Papierrechnung nach dem Scannen aufbewahren
Rechnungen per Smartphone ins Dokumentenmanagementsystem (DMS) hochladen
Elektronische Rechnungen verlustfrei konvertieren
Rechnungsformat abwärts konvertieren, zum Beispiel ZUGFeRD in einfaches PDF
Rechnungen in einem DMS in der Cloud aufbewahren
Rechnungen verlieren oder beschädigen
Rechnungen mit Bezug auf den Geschäftsvorfall aufbewahren
Rechnungen ungeordnet ablegen
Belegbild und Buchungssatz miteinander verknüpfen
Belegbild isoliert von der Buchung speichern
Rechnungen mit Löschschutz und Zugriffsbeschränkung speichern
Rechnungen ungeschützt und offen archivieren
Rechnungen in einem DMS nach deutschen Datenschutzstandards aufbewahren
Rechnungen in einem DMS aufbewahren, das nicht dem deutschen Datenschutz entspricht
Rechnungsbearbeitung dokumentieren
Rechnungen ohne Versionierung und Dokumentation ablegen

Fazit: Rechnungen richtig archivieren mit einem DMS

Rechnungen sind die wichtigsten Buchungsbelege im Unternehmen. Die Finanzverwaltung stellt in den GoBD hohe Anforderungen an ihre Aufbewahrung. Diese können Unternehmen mit einem Dokumentenmanagementsystem viel leichter erfüllen als mithilfe von Papier und einer Archivierung im herkömmlichen Dateisystem.

Ein DMS speichert Rechnungen sicher und unverlierbar. Bei der Rechnungsverarbeitung verkürzt es die Durchlaufzeit und verringert die Fehlerquote. Darüber hinaus öffnet ein DMS, das sich an die Fakturierung und Finanzbuchhaltung anbinden lässt, Unternehmen die Tür zu weiterer Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

Sieben Gründe für elektronische Rechnungseingangsverarbeitung
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Sieben Gründe für elektronische Rechnungseingangsverarbeitung

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verarbeiten Eingangsrechnungen oft noch papiergebunden. Das kostet unnötig Geld und Zeit. Hier die wichtigsten Argumente für die Umstellung auf eine digitale Rechnungseingangsverarbeitung.

5 Min. Lesezeit

Immer mehr Unternehmen wollen ihre Prozesse digitalisieren, um ortsunabhängige Zusammenarbeit zu ermöglichen und Kosten zu senken. Geradezu prädestiniert hierfür – weil leicht digitalisierbar – ist die Rechnungseingangsverarbeitung, kurz: REV.

Was genau ist die elektronische Rechnungseingangsverarbeitung?

Die elektronische Rechnungseingangsverarbeitung gehört zur modernen Buchhaltung und stellt einen wichtigen Schritt dar auf dem Weg zur Digitalisierung. Sie verringert die Durchlaufzeiten innerhalb der Abteilungen und ist zuverlässiger als die manuelle Bearbeitung. Die digitale Bearbeitung von Rechnungen ist kosteneffizienter als die analoge, da Druck-, Lagerungs- und Recherchekosten wegfallen. Belege versehentlich doppelt einbuchen, falsch abheften oder verlegen, gehört der Vergangenheit an.

Die zusätzliche GoBD-konforme Archivierung aller Rechnungsbelege in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) erleichtert Unternehmen die Einhaltung der Compliance-Richtlinien, außerdem macht sie Klärfälle bei Betriebsprüfungen vollkommen transparent.

Die strukturierten digitalen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung erleichtern Unternehmen zudem den Rechnungsaustausch. Der Rechnungsempfänger lässt die Daten einfach von einer Finanzbuchhaltungssoftware auslesen und in sein Buchungssystem übertragen. Die Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber muss ab dem 27. November 2020 in einem strukturierten Format erfolgen, das der europäischen Norm 16931 entspricht – also zum Beispiel ZUGFeRD oder XRechnung.

In vielen Firmen wandern Lieferantenrechnungen jedoch nach wie vor zeitaufwendig als Papierkopien von Mitarbeiter zu Mitarbeiter. Bis sie endlich geprüft und zur Zahlung freigegeben worden sind, ist die Skontofrist oft verstrichen. Dabei können auch kleinere Unternehmen durch eine Digitalisierung der Rechnungseingangsverarbeitung schnell und mit wenig Aufwand Kosten einsparen, Zeit gewinnen, ortsunabhängig zusammenarbeiten und ihre CO2-Bilanz verbessern. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Vorzüge der elektronischen Verarbeitung von Eingangsrechnungen zusammen.

1. Zeitersparnis durch kürzere Durchlaufzeiten

Unternehmen können durch die digitale Verarbeitung von Eingangsrechnungen und die elektronische Archivierung in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) viel Zeit sparen. Während Papierdokumente an mehreren Stellen liegenbleiben, bis sie den Empfänger erreichen – Hauspost, Briefkasten, Postfilialen, Zusteller – landen digitale Rechnungen mit einem Klick im E-Mail-Postfach des Zahlungspflichtigen. Die Software akzeptiert alle Rechnungsformate, wie gescannte Papierrechnungen, per E-Mail oder Download eingegangene PDF-Rechnungen sowie Belege im EDI- oder im ZUGFeRD-Format.

2. Kostenersparnis und Umweltfreundlichkeit

Elektronische Rechnungen sind gleichzeitig günstiger und umweltfreundlicher als herkömmliche Rechnungen, da Papierverbrauch, Druck und umweltschädliches Druckermaterial wegfallen; zudem sinkt der Portobedarf. Diese Kosten sind nicht zu unterschätzen: Laut einer Studie des Instituts für Wirtschaftsinformatik der Leibniz Universität Hannover kostet die Verarbeitung einer Papierrechnung im Schnitt zwischen 10 und 12 Euro.

3. Platzsparende und praktische Aufbewahrung

Aufgrund des langen Durchlaufs gehen der oben genannten Studie zufolge 0,5  Prozent der Papierdokumente verloren – das kann bei automatisierten Vorgängen nicht passieren. Alles bleibt gut leserlich, auch eingescannte Thermopapier-Belege. Unternehmen gewinnen außerdem Platz, denn sie brauchen keine Archivstellflächen mehr für Aktenordner und können Dokumente in einem Dokumentenmanagementsystem sicher aufbewahren.

4. Räumliche Flexibilität für Mitarbeitende

Mit der elektronischen Rechnungseingangsverarbeitung können Mitarbeiter standortunabhängig Rechnungen prüfen und freigeben. Ein wichtiger Pluspunkt, denn das Homeoffice wird immer beliebter – und unter besonderen Umständen und Vorschriften sogar notwendig. Auch Geschäftsreisende sehen jederzeit den Bearbeitungsstand – auf dem Laptop, Tablet oder Smartphone. Sie können Rechnungen mobil prüfen und zur Überweisung freigeben. Die Mitarbeiter inhouse müssen nicht auf die Rückkehr des Freigabeberechtigten warten, sondern bearbeiten den Vorgang einfach weiter.

5. Kostenvorteile durch Skonto-Nutzung

Papiergebundene Prüf- und Freigabeprozesse führen oft zu langen Durchlaufzeiten, Korrekturschleifen und Telefonaten. Damit entstehen in der Finanzbuchhaltung Skonto-Verluste und Mahnungen. Mithilfe einer Software für digitale Rechnungseingangsverarbeitung lassen sich Eingangsrechnungen dagegen schnell prüfen und freigeben. Ein Vier- oder Mehr-Augenprinzip vor Rechnungsfreigabe sorgt dabei für Sicherheit und die Einhaltung von Compliance-Vorgaben.

6. Transparenz und Überblick

Wie ist der aktuelle Status der Eingangsrechnungen? Wer hat was, wann, warum, bearbeitet? Die elektronische Rechnungseingangsverarbeitung bietet vollkommene Transparenz und zeigt die Antworten auf all diese Fragen im Überblick. So kann die Finanzbuchhaltung Änderungsschritte nachvollziehen und bei Klärfällen Rücksprache halten. Mit der digitalen Rechnungseingangsverarbeitung verrichten alle Prozessbeteiligten optimal ihre Aufgaben und gewinnen Zeit für andere Tätigkeiten.

7. Rechtskonforme Aufbewahrung nach GoBD

Die elektronische Eingangsrechnungsverarbeitung wird immer in Verbindung mit einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) eingesetzt. Im DMS lassen sich digitale Rechnungen nach GoBD-Vorgaben sicher aufbewahren. Das System protokolliert jede Änderung am Ursprungsbeleg. Bei einer Betriebsprüfung können Unternehmen dem Steuerprüfer übersichtliche, lückenlose Unterlagen vorlegen. So müssen Sachbearbeiter nicht lange in Aktenschränken oder E-Mails recherchieren, wenn Fragen zu Vorgängen aufkommen.

Fazit und Ausblick

Noch arbeiten viele KMU mit ausgedruckten Rechnungen. Die manuelle Bearbeitung auf Papier ist aber fehleranfällig und zeitintensiv. Bis zur Freigabe und Zahlung einer mittels Papierkopien geprüften Rechnung vergehen mitunter Wochen. Wer weniger Briefe schreibt und den Verbrauch von Druckermaterial reduziert, spart zudem Kosten und verbessert die CO2-Bilanz.

ZUGFeRD ist die E-Rechnung der Zukunft
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ZUGFeRD ist die E-Rechnung der Zukunft

Die elektronische Eingangsrechnungsverarbeitung wird sich in den kommenden Jahren durchsetzen. Mit XRechnung und ZUGFeRD 2.1 stehen hierfür zwei strukturierte Rechnungsformate zur Verfügung, die beide die europäische Rechnungsstellungsnorm EN 16931 erfüllen. Unsere Autorin erläutert die Unterschiede und erklärt, weshalb ZUGFeRD 2.1 die nutzerfreundlichere Variante ist.

5 Min. Lesezeit

Es war einmal: die Papierrechnung. Zum Glück stirbt sie aus. Wie einst Automobil und Eisenbahn die Postkutsche ersetzten und die E-Mail den Brief, so ersetzt heute die E-Rechnung ihren papiernen Vorläufer. Unternehmen stellen auf digitale Buchführung um. Sie vernetzen ihre Abläufe und Informationen durch ERP-Systeme. Das öffnet das Tor zu Automatisierung und höherer Effizienz. So lassen sich zum Beispiel durch eine elektronische Rechnungseingangsverarbeitung Zeit, Geld und Arbeitskraft sparen – insbesondere dann, wenn ein strukturiertes, einheitliches Rechnungsformat verwendet wird. Hier konkurrieren gegenwärtig zwei Formate um die Vorherrschaft bei der elektronischen Rechnungsstellung: das reine XML-Format XRechnung und das hybride Standardformat ZUGFeRD 2.1. Schauen wir uns beide einmal genauer an – doch zuvor ein paar Grundlageninformationen zum Thema E-Rechnung.

Die Rechnung ist der zentrale Beleg

Im Zentrum des Belegwesens stand immer und steht noch heute: die Rechnung. Sie wird heute, wie so vieles andere, digital erstellt. Wie? Indem Ihr System aus strukturierten Daten eine digitale Rechnung macht. Die wird als PDF versendet. Das System des Empfängers liest sie per OCR aus und setzt die Rechnungsdaten in eine Buchungsmaske ein. Dabei können Fehler passieren: Die optische Erkennung verwechselt schon mal ein großes „I“ mit einer 1. Jedes OCR-Ergebnis muss manuell überprüft und nachbearbeitet werden.

Die Notwendigkeit strukturierter Rechnungsdaten

Warum strukturierte Daten in ein unstrukturiertes PDF überführen, das dann mühsam wieder in strukturierte Daten zurück verwandelt werden muss? Warum nicht gleich strukturierte Daten austauschen?

Was sind strukturierte Rechnungsdaten?

Strukturierten Rechnungsdaten liegt ein semantisches Datenmodell zugrunde. Das bedeutet, dass die einzelnen Datenelemente einer strengen logischen Ordnung folgen. Die dadurch geschaffene inhaltliche Eindeutigkeit der Datenelemente (z.B. zu Anordnung, Typ und Struktur) ist die Voraussetzung dafür, dass die Daten automatisch verarbeitet werden können.

Neben den Datentypen der Datenelemente sind weiterhin auch ihre Abfolge, ihre erlaubte minimale oder maximale Anzahl und Klassifizierungen geregelt, beispielsweise über Schlüsselverzeichnisse.

Zur Darstellung von strukturierten Rechnungsdaten gibt es eine Vielzahl an Formaten. Das XML-Format hat sich unter anderem auch wegen seiner maschinellen Lesbarkeit bewährt.

Die Notwendigkeit eines Standards

Es gibt jedoch ein wesentliches Problem: Sender und Empfänger können ihre Rechnungsdaten nicht einfach frei austauschen, weil diese jeweils unterschiedlich strukturiert sind. Gleichzeitig stellen die Finanzbehörden – national wie international – strenge Anforderungen an jede Rechnung. Hinzu kommen Regelungen wie das Reverse-Charge-Verfahren. Zudem muss jede elektronische Rechnung fälschungssicher sein.

Für einen reibungslosen Austausch strukturierter, rechtskonformer und fälschungssicherer elektronischer Rechnungsdaten braucht es daher einen einheitlichen, idealerweise internationalen Standard. Um diesen zu entwickeln, gründeten die Spitzen von Bund und Wirtschaftsverbänden 2010 das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD).

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Wie entstand die E-Rechnung?

2011 hat der Gesetzgeber mit dem Steuervereinfachungsgesetz die E-Rechnung der klassischen Papierrechnung gleichgesetzt. Seitdem erschuf das FeRD einen entsprechenden Standard: ZUGFeRD, oder „Zentraler User Guide Forum elektronische Rechnung Deutschland“, wie die Abkürzung ausgeschrieben heißt.

ZUGFeRD dümpelte schon seit 2014 im Format 1.0 vor sich hin, ohne breite Akzeptanz zu finden. Das änderte sich durch das E-Government-Gesetz – auch: E-Rechnungsgesetz – und die E-Rechnungsverordnung (E-Rech-VO) des Bundes in Deutschland.

  • Öffentliche Auftraggeber wurden verpflichtet, bis zum 18. April 2020 E-Rechnungen annehmen zu können. Für Bundesbehörden bestand diese Verpflichtung schon seit Ende 2018.
  • Auftragnehmer des Bundes sind verpflichtet, Rechnungen ab dem 27. November 2020 elektronisch an den Bund zu stellen. Ausnahmen sind unter anderem Direktaufträge bis 1.000 Euro und Aufträge aus dem Verteidigungs- und Sicherheitsbereich.

Der Termindruck beschleunigte die Entwicklung der E-Rechnung. Vor allem Deutschland und Frankreich tüftelten gemeinsam an der Umsetzung.

Anforderungen an eine rechtskonforme E-Rechnung

Eine PDF-Rechnung mit unstrukturierten Daten, wie sie heute oft als E-Mail-Anhang versendet wird, ist keine E-Rechnung. Denn der Empfänger kann unstrukturierte Rechnungsinhalte nur mit zusätzlichen Zwischenschritten, sprich: OCR-Erkennung, in sein System einlesen.

Medienbruchfreie Verarbeitung

Eine „richtige“ elektronische Rechnung oder E-Rechnung muss medienbruchfrei zu verarbeiten sein. Daraus ergeben sich zwei Bedingungen: Erstens muss sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Zweitens muss dieses Format eine digitale, automatisierte Verarbeitung der Rechnung ermöglichen.

Form und Format

  • Die Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine automatische, elektronische Verarbeitung ermöglicht (z. B. XRechnung, ZUGFeRD 2.x‑XML, andere EN‑16931‑konforme Formate). Eine bloße PDF ohne eingebettete Struktur gilt nicht als E‑Rechnung, sondern nur als „sonstige Rechnung“.​
  • Das verwendete Format muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen oder zwischen den Beteiligten als gleichwertig vereinbart sein (z. B. bestimmte EDI‑Formate).​

Inhaltliche Pflichtangaben

Inhaltlich gelten die normalen Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG, z.B.:

  • Vollständiger Name und Anschrift von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger, Steuernummer/USt‑IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer.
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung, Entgelt und Steuersatz, Steuerbetrag sowie ggf. Hinweise auf Steuerbefreiung oder Gutschrift.

XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X – die wichtigsten Unterschiede

XRechnung

Die XRechnung wird in § 4 der E-Rechnungsverordnung ausdrücklich als Datenaustauschstandard für die Erstellung von Rechnungen an öffentliche Auftraggeber erwähnt.

Nach dem XRechnungs-Standard muss eine E-Rechnung folgende Bestandteile enthalten:

  • eine Leitweg-Identifikationsnummer
  • die Bankverbindungsdaten
  • die Zahlungsbedingungen,
  • die De-Mail-Adresse oder E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers

Wird die XRechnung schon bei Auftragserteilung übermittelt, muss sie zusätzlich die Lieferantennummer und eine Bestellnummer enthalten.

ZUGFeRD 2.1 ist für Mensch und Maschine lesbar

ZUGFeRD 2.1 aus Deutschland ist identisch mit Factur-X aus Frankreich. Es ist derselbe, gemeinsam entwickelte Standard. Er erfüllt alle oben genannten Anforderungen an die XRechnung sowie die europäische Norm EN16931 zur elektronischen Rechnungsstellung.

Der besondere Vorteil einer ZUGFeRD-Rechnung ist ihr hybrides Datenformat. Sie besteht aus zwei inhaltlich identischen Darstellungen der Rechnungsdaten:

  • einer PDF/A-3-Datei, die für Menschen lesbar ist
  • einer standardisierten XML-Datei, die die strukturierten Nutzdaten der E-Rechnung enthält

PDF/A-3 ist ein PDF-Format, das sich besonders gut für die Langzeit-Archivierung eignet.

Vorteile von ZUGFeRD

Einheitlicher Standard

Der XML-Anteil von ZUGFeRD 2.1 bzw. Factur-X 1.0 speichert zum Beispiel Aussteller, Datum, Nummer, Betrag, Empfänger, IBAN und alle Pflichtangaben in einem einheitlichen Format. Dadurch können Buchhaltungsprogramme die Rechnungsdaten automatisch weiterverarbeiten.

Bildhafte PDF-Darstellung

Anders als die XRechnung verfügt ZUGFeRD aber auch über eine für Menschen lesbare PDF-Darstellung. Das erleichtert das Handling der Rechnungen. Das hybride Format ermöglicht es, verarbeitungsfähige Daten und ein visuelles Rechnungsbild gleichsam in einem Container zusammenhängend zu speichern.

International kompatibel

Das Format ist mit dem internationalen Standard UN-CEFACT kompatibel und damit auch für den grenzüberschreitenden Rechnungsverkehr geeignet.

Fazit: ZUGFeRD ist kein Amtsschimmel

XRechnung ist der Standard für E-Rechnungen. ZUGFeRD 2.1 (deutsche Bezeichnung) und Factur-X 1.0 (französische Bezeichnung) setzen diesen Standard um. Beide sind vollständig kompatibel und technisch identisch. Sie umfassen einen bildhaften PDF-Teil und einen maschinenlesbaren XML-Teil mit strukturierten Daten. Beide Teile liegen in demselben Container und können gemeinsam archiviert werden.

Neben öffentlichen Verwaltungen profitiert auch die Privatwirtschaft von ZUGFeRD. E-Rechnungen lassen sich damit schnell und einfach implementieren. Die Kosten für Porto und Material fallen weg, ebenso die Arbeitszeit, die früher auf die Berichtigung von OCR-Scans der PDF-Rechnungen entfiel. Das verleiht der Automatisierung von Prozessen rund um Rechnungswesen und Buchführung einen enormen Schub. Achten Sie bei der Auswahl einer Software darauf, dass sie ZUGFeRD-Rechnungen umsetzt und – sofern der Bund zu Ihren Auftraggebern zählt – am besten auch die XRechnung.