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Finanzbuchhaltung

Buchhaltung im Griff: Vorschriften, Abschlüsse und effiziente Abläufe für Finanzteams.

Verification of Payee (VoP): Empfängerüberprüfung für sichere SEPA-Überweisungen ab Oktober 2025
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Verification of Payee (VoP): Empfängerüberprüfung für sichere SEPA-Überweisungen ab Oktober 2025

Ab Oktober 2025 tritt mit der Verification of Payee (VoP) eine neue EU-Vorgabe in Kraft, die den SEPA-Zahlungsverkehr sicherer machen soll. Künftig müssen Banken prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers exakt zur angegebenen IBAN passt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um SEPA-Betrug zu verhindern und Fehlüberweisungen zu vermeiden. In diesem Beitrag erfahren kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche Änderungen sich durch die Empfängerüberprüfung ergeben, wie das VoP-Ampelsystem funktioniert und welche konkreten Maßnahmen jetzt notwendig sind.

5 Min. Lesezeit

Worum geht es bei der Verification of Payee (VoP) im SEPA-Zahlungsverkehr?

Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA-Zahlungsraum dazu verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung durchzuführen, bevor sie eine SEPA-Überweisung freigeben.

Bei der sogenannten Verification of Payee (VoP) wird der angegebene Kontoinhabername mit der zugehörigen IBAN verglichen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Sicherheit bei SEPA-Überweisungen zu erhöhen. Das Ziel besteht darin, SEPA-Betrug zu verhindern und Fehlüberweisungen zu reduzieren.

Hinweis: Die technische Infrastruktur für den Abgleich von IBAN und Name wird bereits am 5. Oktober 2025 aktiviert, also vier Tage vor Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht.

Wer ist von der VoP-Empfängerüberprüfung im SEPA-Zahlungsverkehr betroffen?

Die Verification of Payee ist für alle Unternehmen, die SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, verpflichtend – unabhängig von der genutzten Software oder dem Übermittlungsweg. Insbesondere für KMU, die viele Lieferanten, internationale Partner oder ein großes Zahlungsvolumen haben, bringt die SEPA-Überweisung spürbare Vorteile und mehr Sicherheit.

Warum wird die Verification of Payee eingeführt?

Die VoP-Empfängerüberprüfung soll Fehlerüberweisungen und betrügerische Transaktionen bereits vor der Ausführung stoppen.

Gerade beim Authorized Push Payment Fraud, bei dem Unternehmen auf gefälschte Kontodaten hereinfallen, kann der Abgleich von IBAN und Name den Schaden verhindern.

Das VoP-Ampelsystem bei SEPA-Überweisungen

Nach Einreichung der Zahlung zeigt die Bank typischerweise eines der folgenden Ergebnisse an:

Ergebnis

Bedeutung

Interpretation

Match

Name und IBAN stimmen überein.

Grüne Ampel – Zahlung kann normal freigegeben werden.

Close-Match

Leichte Abweichung; Bank gibt ggf. den korrekten Empfängernamen zurück.

Gelbe Ampel – Prüfung/Manuelle Bestätigung empfohlen; wie streng vorgegangen wird, entscheidet die Bank.

No-Match

Keine Übereinstimmung; korrekter Name wird nicht zurückgegeben.

Rote Ampel – Auftraggeber trägt das Risiko bei Freigabe; manuelle Nachprüfung dringend empfohlen.

So bereiten sich KMU auf die VoP-Pflicht vor

Stammdatenpflege für fehlerfreie SEPA-Überweisungen

  • Alle Lieferanten- und Kundendaten müssen so angepasst werden, dass sie exakt mit dem offiziellen Kontoinhabernamen übereinstimmen.
  • Um Close Match oder No Match zu vermeiden, ist eine einheitliche Schreibweise des eigenen Unternehmensnamens auf allen Bankkonten erforderlich.

Commercial Name korrekt hinterlegen

  • Für die VoP-Prüfung kann neben dem offiziellen Firmennamen auch ein sogenannter Commercial Name (auf Deutsch: Handelsname oder Handelsbezeichnung) verwendet werden.
  • Der Commercial Name sollte eindeutig, im Geschäftsverkehr bekannt und vorab mit der Bank abgestimmt worden sein.

Kunden über korrekten Empfängernamen informieren

  • Rechnungen sollten um einen entsprechenden Hinweis ergänzt werden, damit Kunden bei der Prüfung der IBAN den korrekten Empfängernamen verwenden und es zu keinen Zahlungsverzögerungen kommt.

Interne Prozesse für Close Match und No Match festlegen

  • Es muss definiert werden, wie bei Warnmeldungen – insbesondere im SEPA-instant-payments-Verfahren (Echtzeitüberweisung) – reagiert wird, um Risiken zu minimieren und SEPA-Betrug zu verhindern.

Was Arbeitgeber bei der Entgeltabrechnung beachten müssen

Arbeitgeber müssen ab Oktober 2025 bei allen Lohn- und Gehaltszahlungen zwingend sicherstellen, dass der Name des Arbeitnehmers exakt mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmt. Bereits kleine Abweichungen, etwa Tippfehler, Namenszusätze oder ein Namenswechsel, können dazu führen, dass Zahlungen verzögert oder gar nicht ausgeführt werden.

  • Arbeitgeber sollten daher rechtzeitig alle Personalstammdaten überprüfen und regelmäßig mit den Mitarbeitenden abgleichen, ob die Bankverbindung und der dazugehörige Vor- und Nachname korrekt und aktuell geführt werden.
  • Bei Abweichungen zwischen Name und IBAN erhalten Arbeitgeber vor der Ausführung der Zahlung eine Rückmeldung der Bank (Close Match oder No Match) und können entscheiden, ob die Überweisung dennoch ausgeführt werden soll. Bei einer Freigabe trotz Warnhinweis trägt der Arbeitgeber das Risiko eines Zahlungsverlusts.
  • Bei der Einreichung von Sammelüberweisungen über das EBICS-Verfahren können Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie eine Empfängerprüfung durchführen möchten (Opt-In) oder darauf verzichten wollen (Opt-Out). Diese Wahlmöglichkeit gilt allerdings nur für Sammeldateien mit mindestens zwei Überweisungen. Bei Dateien mit nur einer Überweisung ist die Empfängerprüfung eigentlich verpflichtend. Aufgrund praktischer Umsetzbarkeitsprobleme hat die BaFin jedoch eine Übergangsregelung beschlossen: Bis auf Weiteres wird auch bei Einzelüberweisungen in Sammeldateien der Verzicht auf die Empfängerprüfung (Opt-Out) geduldet. Diese Duldung soll Firmenkunden Zeit geben, ihre Systeme an die neue Pflicht anzupassen.

Wichtig: Der Abgleich zwischen Empfängername und IBAN erfolgt ausschließlich durch die Banken im Rahmen der Verification of Payee (VoP). Entgeltabrechnungsprogramme können diesen Abgleich nicht eigenständig durchführen, da sie keinen Zugriff auf die hinterlegten Bankdaten und die Validierungsdienste der Banken haben.

Wer haftet bei Fehlüberweisungen?

Hier gelten die folgenden Grundsätze:

  • Match: Bank haftet bei Fehlüberweisung.
  • Close Match: Auftraggeber haftet.
  • No Match: Auftraggeber haftet.
  • Opt-out bei Sammelüberweisungen: Auftraggeber haftet.

Merke: VoP reduziert Risiken, ersetzt aber nicht die Sorgfaltspflicht des Auftraggebers. Insbesondere bei gelben oder roten Warnungen ist Vorsicht geboten.

Checkliste für KMU zur SEPA-Überweisung

  • Sämtliche Stammdaten prüfen und ggf. aktualisieren
  • Einheitlichen Firmennamen bei allen Banken verwenden
  • Ggf. einen Commercial Name festlegen und mit der Bank abstimmen
  • Rechnungen mit exaktem Empfängernamen versehen
  • Prozesse für CloseMatch und No Match definieren
  • Kunden und Lieferanten frühzeitig informieren

Fazit

Mit der Einführung der Verification of Payee (VoP) am 9. Oktober 2025 ändert sich der Ablauf von SEPA-Überweisungen. Die verpflichtende Empfängerüberprüfung sorgt dafür, dass der Abgleich von IBAN und Name vor der Zahlungsfreigabe automatisch erfolgt. Dadurch werden Unternehmen effektiv gegen SEPA-Betrug geschützt und vor finanziellen Verlusten und unnötigen Rückabwicklungen bewahrt.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet dies jedoch auch, dass sie ihre internen Abläufe, Kundendaten und Kommunikationsprozesse rechtzeitig anpassen müssen. Eine gründliche Stammdatenpflege, die korrekte Hinterlegung des offiziellen Firmennamens oder eines passenden Commercial Name sowie eine proaktive Information von Kunden und Lieferanten sind entscheidend, um Probleme mit Close Match oder No Match zu vermeiden.

GoBD-konforme Buchhaltung: Die 11 wichtigsten Anforderungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
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GoBD-konforme Buchhaltung: Die 11 wichtigsten Anforderungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) legen verbindliche Anforderungen an die digitale Buchhaltung fest. Unternehmen, die eine GoBD-konforme Buchführung umsetzen möchten, müssen gewährleisten, dass alle steuerlich relevanten Belege und Daten vollständig, korrekt, nachvollziehbar und revisionssicher archiviert werden. Dieser Beitrag bietet einen kompakten Überblick über die zentralen GoBD-Anforderungen, erläutert die Grundlagen einer GoBD-konformen Belegarchivierung und stellt die elf wichtigsten Aspekte vor, die bei der elektronischen Buchführung zu beachten sind.

5 Min. Lesezeit

Wer ist zur GoBD-konformen Buchhaltung verpflichtet?

Die GoBD gelten unabhängig von der Unternehmensgröße oder Rechtsform – vom Einzelunternehmer bis zur Aktiengesellschaft. Selbst Kleinunternehmer und Freiberufler müssen die Vorschriften umsetzen, sobald sie ihre Buchhaltung digital führen oder Belege elektronisch speichern.

Das bedeutet: Wer Belege digital archiviert, ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) nutzt oder eine Buchhaltungssoftware einsetzt, muss sicherstellen, dass alle Prozesse den GoBD Vorschriften entsprechen – von der Erfassung über die Speicherung bis zur Bereitstellung für Betriebsprüfer.

Welche digitalen Systeme umfasst die GoBD-konforme Buchhaltung?

Neben klassischer Buchhaltungssoftware unterliegen auch ergänzende Systeme den GoBD Vorschriften, wie zum Beispiel:

  • Kassensoftware
  • Lohnabrechnungsoftware
  • Anlagenbuchhaltung
  • Zeiterfassungssoftware
  • Reisekostenabrechnungs-Tools
  • E-Mail-Programme für den Empfang und Versand von Rechnungen

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GoBD-Anforderungen an Unternehmen im Überblick

Die Umsetzung der GoBD-Anforderungen ist für alle Unternehmen verpflichtend, die ihre Buchhaltung elektronisch führen. Im Folgenden finden Sie die 11 zentralen Punkte, die für eine GoBD-konforme Buchhaltung entscheidend sind – jeweils mit praktischen Beispielen und Hinweisen zur Umsetzung.

1. GoBD-konforme Belegarchivierung

Alle steuerrelevanten Dokumente – ob Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Verträge oder Quittungen – müssen GoBD-konform archiviert werden.
Das bedeutet:

  • Speicherung im Dokumentenmanagementsystem (DMS) oder in einer GoBD-konformen Cloud-Lösung
  • Schutz vor Löschung während der Aufbewahrungsfrist
  • Sicherstellung der GoBD Datensicherheit durch Berechtigungsmanagement

Beispiel: Eine Rechnung, die per E-Mail eingeht, wird automatisch ins DMS importiert und dort unveränderbar gespeichert.

2. Ersetzendes Scannen und digitale Archivierung

Beim ersetzenden Scannen werden Papierbelege digitalisiert, sodass das Original in Papierform nicht mehr aufbewahrt werden muss.
Wichtige Punkte:

  • Nutzung eines Scanners mit GoBD-konformer Software
  • Speicherung im GoBD-konformen DMS
  • Volltextindizierung für spätere Suchanfragen

Beispiel: Eingehende Papierrechnungen werden direkt nach Erhalt gescannt, digital archiviert und über OCR (Texterkennung) automatisch mit den richtigen Buchungsdaten versehen.

3. Protokollierung von Änderungen

Eine zentrale GoBD-Vorgabe ist die vollständige Änderungshistorie.
Das bedeutet:

  • Jede Änderung an Belegen oder Stammdaten muss protokolliert werden.
  • Die Historie muss jederzeit abrufbar sein.
  • Manipulationen werden dadurch ausgeschlossen.

Beispiel: Wird in einer Kundendatei die Adresse geändert, speichert das System automatisch Datum, Uhrzeit, Benutzername und alte Adresse.

4. Verknüpfung von Beleg und Buchungssatz

„Keine Buchung ohne Beleg“ ist ein Grundprinzip der GoBD.

  • Jeder Buchungssatz muss mit dem zugehörigen Beleg verknüpft sein.
  • Die Verknüpfung darf nicht gelöst werden können.
  • Die Archivierung muss auch bei einem Systemwechsel gewährleistet bleiben.

Beispiel: Eine Ausgangsrechnung wird gebucht – das System verlinkt automatisch den PDF-Beleg in der Buchung.

5. Zuordnung weiterer Unterlagen

Neben Belegen müssen auch andere relevante Dokumente mit Geschäftsvorfällen verknüpft werden, z. B.:

  • Verträge
  • Preisabsprachen
  • Schriftverkehr mit Kunden oder Lieferanten

Beispiel: Eine Projektabrechnung wird mit dem zugehörigen Vertrag und einer E-Mail-Korrespondenz gespeichert.

6. Zeitnahe und chronologische Erfassung

Die GoBD Regeln schreiben vor:

  • Kassenbewegungen sind täglich zu erfassen.
  • Eingangsrechnungen sind innerhalb von acht Tagen zu verbuchen.
  • Unbare Vorgänge müssen innerhalb von zehn Tagen erfasst werden.

Beispiel: Ein Unternehmer scannt alle Tagesumsätze noch am selben Abend und verbucht diese direkt im System.

7. Volltextindizierung und OCR

Mit einer Volltextindizierung können Belege schneller gefunden werden.

  • OCR (Texterkennung) liest relevante Daten automatisch aus.
  • Automatische Zuordnung zu Geschäftsvorfällen
  • Weniger manueller Erfassungsaufwand

Beispiel: Eine eingescannte Rechnung mit dem Text „Reparatur Fahrzeug“ wird durch OCR erkannt und der entsprechenden Kostenstelle zugeordnet.

8. Automatische Vergabe von Rechnungsnummern

GoBD-konforme Systeme vergeben fortlaufende Belegnummern und eindeutige Dokumenten-IDs.

Beispiel: Die Buchhaltungssoftware erstellt für jede Ausgangsrechnung automatisch eine fortlaufende Rechnungsnummer, die nicht geändert werden kann.

9. Zugriffssteuerung und Datenschutz

  • Schutz vor unbefugtem Zugriff
  • Rollenbasierte Berechtigungen (Buchhalter, Prüfer, Sachbearbeiter)
  • Zugriff für Finanzprüfer nach GoBD-Recht auf Datenzugriff

Beispiel: Eine externe Steuerprüferin erhält ein eigenes Nutzerinnenprofil mit Lesezugriff auf relevante Dokumente.

10. Hosting unter Einhaltung des Datenschutzes

Für Nutzerinnen und Nutzer einer Cloud-Buchhaltung gilt:

  • Nutzung einer GoBD-konformen Lösung, die auf Servern in der EU läuft
  • Vermeidung von Anbietern, die Daten in unsicheren Drittländern speichern

Beispiel: Ein Unternehmen nutzt eine deutsche Cloud-Buchhaltung, die DSGVO-konform ist und alle Daten verschlüsselt überträgt.

11. GoBD-Verfahrensdokumentation

Jedes Unternehmen muss einen GoBD-Verfahrensdokumentation erstellen:

  • Beschreibung aller buchhaltungsrelevanten Prozesse
  • Angabe der Verantwortlichkeiten
  • Fortlaufende Aktualisierung bei Änderungen
  • Speicherung der Dokumentation selbst im GoBD-konformen DMS

Beispiel: Die Verfahrensdokumentation beschreibt den genauen Ablauf vom Rechnungseingang über die Prüfung bis zur Zahlung und Archivierung.

Fazit: GoBD-konform arbeiten für rechtssichere und effiziente Buchhaltung

Eine GoBD-konforme Buchhaltung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch entscheidend für Rechtssicherheit und Effizienz in der Unternehmensorganisation. Die GoBD-Anforderungen gewährleisten, dass alle steuerrelevanten Belege, Geschäftsvorfälle und Dokumente vollständig, richtig, zeitnah, unveränderbar und revisionssicher erfasst werden.

Durch die Umsetzung der GoBD-Vorschriften – von der GoBD-konformen Belegarchivierung über das ersetzende Scannen und die Protokollierung von Änderungen bis hin zur Volltextindizierung und GoBD-Verfahrensdokumentation – schaffen Unternehmen die Basis für eine ordnungsgemäße digitale Buchführung.

Ob Sie als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler arbeiten: Mit einer GoBD-konformen Buchhaltungssoftware oder einem GoBD-konformen DMS erfüllen Sie nicht nur die rechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung (AO) und des Handelsgesetzbuchs (HGB), sondern optimieren auch Ihre internen Abläufe.

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Prozesse, um sicherzustellen, dass Ihre digitale Buchhaltung GoBD-konform bleibt – besonders bei Softwarewechseln, neuen gesetzlichen Regelungen oder organisatorischen Veränderungen. So vermeiden Sie Beanstandungen bei Betriebsprüfungen und stellen sicher, dass Ihre Buchführung jederzeit GoBD-rechtssicher ist.

GoBD und Digitalisierung: Was Bauunternehmen jetzt wissen müssen
Digitalisierung & KI

GoBD und Digitalisierung: Was Bauunternehmen jetzt wissen müssen

Die Digitalisierung ist unumstritten eine der aktuellen Herausforderungen der Baubranche. Viele Produktions- und Geschäftsprozesse werden heute mit Hilfe spezialisierter Software erledigt. Mobiles Arbeiten, digitales Dokumentenmanagement oder Cloud-Computing sind nur drei Beispiele für die bereits stattfindende digitale Transformation. Die Digitalisierung bauwirtschaftlicher Prozesse kann ein klarer Wettbewerbsvorteil sein. Sie ermöglicht kostengünstiges und effizientes Arbeiten. Gleichzeitig sind mit der Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse eindeutige gesetzliche Regelungen verbunden. Ziel dieser Regelungen ist die Sicherstellung der Rechtssicherheit Ihrer Daten und Prozesse für Steuer- oder Wirtschaftsprüfungen. Und im Detail sind diese Anforderungen und Regelungen in den GoBD geregelt.

5 Min. Lesezeit

Was sind GoBD?

GoBD ist die Abkürzung für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

Das bereits 2014 vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Schreiben löst die bis dato geltenden Grundsätze GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) ab.

Laut Aussage des BMF fassen die GoBD „die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammen und sorgen für die für die Unternehmen wichtige Rechtsklarheit.“

Kurz zusammengefasst: Die GoBD liefern die rechtlichen Anforderungen an steuerrelevante digitale Unternehmensprozesse.

Neueste Änderungen seit Juli 2025

Mit Wirkung vom 14. Juli 2025 traten Änderungen in Kraft, die für Bauunternehmen relevant sind.
Haufe.de News und Fachwissen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Bei der Archivierung von E-Rechnungen reicht der strukturierte Teil (z. B. XML-Daten) aus. Der menschenlesbare Teil (z. B. PDF-Form) muss nur dann aufbewahrt werden, wenn er steuerlich relevante Zusatzinformationen enthält.
  • Es ist nicht mehr verpflichtend, eine bildhafte Kopie der Ausgangsrechnung (z. B. PDF) aufzubewahren, sofern jederzeit ein inhaltlich identisches Mehrstück erzeugt werden kann.
  • Zahlungsnachweise von Zahlungsdienstleistern müssen nur dann archiviert werden, wenn sie als Buchungsbeleg verwendet werden oder relevant sind zur Abgrenzung zwischen baren und unbaren Geschäftsvorfällen.
  • Die Anforderungen an den Datenzugriff (insbesondere der mittelbare Zugriff, auch „Z2“) wurden präzisiert: Die Finanzbehörden können verlangen, dass Daten maschinell ausgewertet werden oder in maschinell auswertbaren Formaten bereitstehen.
  • Verfahrensdokumentation und Archivierungssysteme sollten so gestaltet sein, dass Formatkonvertierungen zulässig sind, wenn sie verlustfrei sind und dokumentiert sind. OCR-Verfahren und volltextrecherchbare PDFs sind erlaubt, wenn die Originalinformationen erhalten bleiben.

Anforderungen in der Bauwirtschaft

Die fortschreitende Digitalisierung der Kernbereiche des Baugewerbes kann nicht nur Arbeitsprozesse vereinfachen, sondern auch die Effizienz eines Unternehmens steigern. Digitales Bauen mit BIM, E-Rechnungen, die digitale Zeiterfassung oder die Digitalisierung der Dokumentenwelt – vom E-Mail-Verkehr bis zur E-Bilanz – machen den kompetenten Umgang mit computergestützten Daten unverzichtbar.

Gerade um die Chancen der Digitalisierung als Wettbewerbsvorteil nutzen zu können, ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen an digitale Geschäftsprozesse genau zu kennen.

Revisionssicherheit: Was das bedeutet

Unter dem Begriff der Revisionssicherheit lassen sich die zehn zentralen rechtlichen Anforderungen der GoBD an IT-gestützte Geschäftsprozesse zusammenfassen:

  • Ordnungsmäßigkeit
  • Vollständigkeit
  • Sicherheit des Gesamtverfahrens
  • Schutz vor Veränderung und Verfälschung
  • Sicherung vor Verlust
  • Nutzung nur durch Berechtigte
  • Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
  • Dokumentation des Verfahrens
  • Nachvollziehbarkeit
  • Prüfbarkeit

Diese Grundsätze gelten für alle digitalen Geschäftsprozesse. Zwar beschränkt sich der Geltungsbereich der GoBD auf steuerrelevante Daten, jedoch ist dieser Begriff weit gefasst und umfasst beispielsweise die Lohnstundenerfassung oder die Dokumentation zur Herleitung eines Auftrags. Auch Daten aus der Geräteabrechnung, die in die Bewertung unfertiger Baustellen einfließen, sind betroffen.

Dokumentenmanagementsysteme (DMS) in der Praxis

Ein gutes DMS unterstützt Bauunternehmen, alle GoBD-Anforderungen zu erfüllen. Es sollte Funktionen bieten wie Rechteverwaltung, Versionskontrolle, automatisierte Fristenüberwachung, sichere Speicherung, Zugriffsprotokolle und die Möglichkeit, strukturierte Datenformate zu verwenden. Nur Software alleine reicht nicht – wichtig ist auch, wie Prozesse im Unternehmen organisiert sind.

Beispiele aus Bauunternehmen

Ein typisches Beispiel sind Zeiterfassung und E-Rechnung. Bei der mobilen Zeiterfassung ist relevant, dass:

  • die Datenerfassung korrekt und vollständig erfolgt,
  • die Dateien archiviert werden,
  • Daten bei Bedarf in die Finanzbuchhaltung überführt werden, ohne Informationsverlust.

Bei E-Rechnungen müssen Unternehmen prüfen, ob sie ein hybrides Format nutzen und ob der PDF-Teil archiviert werden muss. Auch Ausgangsrechnungssysteme sollten so gewählt werden, dass sie strukturierte Datenformate ermöglichen.

Fazit

Die Digitalisierung bietet Bauunternehmen viele Vorteile – effizientere Abläufe, schnellere Reaktion, bessere Übersicht. Aber damit einhergeht Pflicht und Verantwortung: Die GoBD wurden zuletzt im Juli 2025 angepasst. Bauunternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre Systeme, Prozesse und Dokumentenmanagementlösungen den neuen Anforderungen entsprechen – insbesondere bei E-Rechnungen, Datenformaten, Aufbewahrungsorten und Verfahrensdokumentation. Wer das frühzeitig angeht, ist rechtlich auf der sicheren Seite und profitiert zugleich von modernisierten Prozessen.

FAQs

Was zählt als steuerlich relevant unter den GoBD?

Steuerlich relevante Daten sind alle Unterlagen, die für die Besteuerung Bedeutung haben – z. B. Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege, Zeiterfassungsdaten, Geräteabrechnungen, E-Mail-Korrespondenz, wenn sie für Buchführung oder Besteuerung relevant sind.

Wie lang müssen die Daten aufbewahrt werden?

GoBD und Abgabenordnung schreiben vor, dass digitale Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO). In bestimmten Fällen kann die Frist verlängert werden, z. B. bei Steuerverfahren oder offenen Schätzungen.

Ist es erlaubt, E-Rechnungen ausschließlich als PDF zu archivieren?

Wenn es sich um hybride E-Rechnungen handelt, reicht der archivierbare „strukturierte Teil“ (z. B. XML) aus, sofern dieser alle relevanten Informationen enthält. Der menschenlesbare Teil (z. B. PDF) muss nur archiviert werden, wenn in ihm steuerlich relevante Zusatzinformationen stehen.

Darf der Server außerhalb Deutschlands oder der EU stehen?

Nur unter bestimmten Bedingungen. Speicher innerhalb der EU sind erlaubt, sofern Datenzugriff sichergestellt ist. Außerhalb der EU ist eine ausdrückliche behördliche Genehmigung notwendig.

Muss die Verfahrensdokumentation regelmäßig aktualisiert werden?

Ja. Mit den aktuellen GoBD-Änderungen (z. B. von Juli 2025) müssen Unternehmen ihre Dokumentationen überprüfen und bei Bedarf anpassen. Diese Dokumentation ist essenziell, um im Fall einer Betriebsprüfung alle Prozesse nachvollziehbar darzustellen.

Quellen

Bundesministerium der Finanzen (BMF): GoBD – 2. Änderung, Schreiben vom 14. Juli 2025

Bundesministerium der Finanzen (BMF): GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung

Standardkontenrahmen: Das Herzstück einer effizienten Buchführung
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Standardkontenrahmen: Das Herzstück einer effizienten Buchführung

In der Finanzbuchhaltung sind Übersicht und Struktur das A und O. Unternehmen jeder Größe benötigen ein verlässliches System, das sämtliche Geschäftsvorfälle klar und nachvollziehbar abbildet. Der Standardkontenrahmen (SKR) ist genau dieses System – und bildet die Grundlage für eine ordnungsgemäße und transparente Buchführung.

5 Min. Lesezeit

Was ist ein Standardkontenrahmen und warum ist er wichtig für die Buchführung?

Ein Standardkontenrahmen (SKR) ist ein strukturierter Plan für die Buchhaltung. Er enthält alle relevanten Buchungskonten, die ein Unternehmen zur Verbuchung seiner Geschäftsvorfälle benötigt. Die einheitliche Struktur des Kontenrahmens ermöglicht vergleichbare Buchführungen – sowohl im zeitlichen Verlauf als auch zwischen unterschiedlichen Unternehmen einer Branche.

Vorteile eines einheitlichen Kontenrahmens

  • Transparenz und Ordnung: Buchungen erfolgen systematisch auf dem passenden Konto.
  • Vergleichbarkeit im Rechnungswesen: Geschäftsjahre und Unternehmen lassen sich einfach gegenüberstellen.
  • Effizienz in der Finanzbuchhaltung: Neue Mitarbeitende finden sich schneller zurecht.
  • Kompatibilität mit Buchhaltungssoftware: Der Einsatz gängiger Programme wie Suiteify Finance classic (mit DATEV-Integration) wird erleichtert.

Aufbau und Systematik eines SKR

Der Aufbau eines Standardkontenrahmens folgt einem vierstelligen Nummernsystem:

  • 1. Stelle – Kontenklasse (z. B. Anlagevermögen, Aufwendungen)
  • 2. Stelle – Kontengruppe (z. B. Maschinen, Personalaufwand)
  • 3. Stelle – Kontenart (z. B. Löhne, Abschreibungen)
  • 4. Stelle – Unterkonto (z. B. einzelne Kunden oder Maschinen)

Diese Gliederung schafft Klarheit in der Buchhaltung und unterstützt sowohl das Prozessgliederungsprinzip als auch das Abschlussgliederungsprinzip.

Kontenrahmen vs. Kontenplan: Wo liegt der Unterschied?

Ein Kontenrahmen ist eine allgemeingültige Vorlage mit einer umfassenden Auswahl an Buchungskonten, die oft auf eine bestimmte Branche zugeschnitten ist. Der Kontenplan ist dagegen die an ein Unternehmen angepasste, individuelle Umsetzung. Hier wählt das Unternehmen aus dem Rahmenplan nur die Konten aus, die es benötigt, und ergänzt bei Bedarf eigene.

Die wichtigsten Kontenrahmen in Deutschland

In Deutschland sind die Standardkontenrahmen der DATEV am weitesten verbreitet. Besonders häufig genutzt werden:

  • SKR03 — Dieser prozessorientierte Kontenrahmen orientiert sich an den betrieblichen Abläufen. Er ist besonders beliebt bei kleinen und mittleren Unternehmen.
  • SKR04 — Abschlussorientierter Kontenrahmen, der sich an der Bilanz und der GuV orientiert. Er ist besonders geeignet für Unternehmen, die großen Wert auf die Bilanzierung legen.

Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Kontenrahmen:

  • SKR14 — für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • SKR42 — für gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Vereine
  • SKR51 — für das Kfz-Gewerbe

Der ebenfalls weit verbreitete Industriekontenrahmen (IKR) richtet sich an Industrieunternehmen.

Wie finde ich den passenden Kontenrahmen für mein Unternehmen?

Die Wahl des passenden Standardkontenrahmens hängt von verschiedenen Kriterien ab:

Branche und Unternehmensart

Es gibt branchenspezifische Kontenrahmen, die auf die Besonderheiten bestimmter Wirtschaftszweige zugeschnitten sind (s. o.). Für Unternehmen ohne branchenspezifische Anforderungen sind die allgemeinen Kontenrahmen SKR03 und SKR04 geeignet.

Gliederungsprinzip

Die beiden wichtigsten Gliederungsprinzipien sind das Prozessgliederungsprinzip (SKR03) und das Abschlussgliederungsprinzip (SKR04). Während sich SKR03 an den betrieblichen Abläufen orientiert, orientiert sich SKR04 an der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Welches Prinzip gewählt wird, hängt davon ab, welches besser zur Unternehmensstruktur und den Buchhaltungsprozessen passt.

Softwarekompatibilität

Viele Buchhaltungsprogramme unterstützen bestimmte Kontenrahmen besser als andere. Die Kompatibilität mit der genutzten Software sollte daher bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Unternehmensgröße und -struktur

Auch die Größe des Unternehmens und die Komplexität der Buchhaltung spielen eine Rolle. Für kleine und mittlere Unternehmen reicht oft ein einfacherer Kontenrahmen aus, während größere Unternehmen möglicherweise spezifischere oder individuell angepasste Kontenrahmen benötigen.

Empfehlung durch die Steuerberatung

Die Steuerberatung kann bei der Auswahl des optimalen SKR unterstützen, da sie Erfahrung mit den Anforderungen der Praxis und der Softwarekompatibilität hat.

Fazit: Strukturierte Buchführung mit dem richtigen Kontenrahmen

Ein gut gewählter Standardkontenrahmen bildet das Fundament für eine effiziente Buchführung. Er schafft Transparenz, erleichtert die Nutzung von Buchhaltungssoftware und vereinfacht die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung. Ob SKR03, SKR04 oder ein branchenspezifischer Kontenrahmen – die richtige Wahl legt den Grundstein für ein erfolgreiches und rechtssicheres Rechnungswesen.

Allgemeine Geschäftskosten im Baubetrieb korrekt umlegen
ERP & Finance

Allgemeine Geschäftskosten im Baubetrieb korrekt umlegen

Umlagen gehören zu den sensibelsten Stellschrauben in der Kalkulation von Baubetrieben. Wer hier mit falschen Annahmen arbeitet, riskiert fehlerhafte Projektbewertungen und im schlimmsten Fall wirtschaftliche Probleme. Im ersten Teil dieser Serie wurden die Grundlagen von Umlagen sowie deren Einsatz zur Deckung von Sozialkosten und Werkzeugkosten erläutert. In diesem zweiten Teil geht es um die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK), die Wahl der richtigen Umlagebasis sowie um Tipps zur Planung und Anpassung von Umlagen.

5 Min. Lesezeit

Herausforderung: Umlagebasis für Allgemeine Geschäftskosten (AGK)

Während Sozialkosten und Werkzeugkosten relativ eindeutig verteilt werden können, ist die Umlage der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) deutlich komplexer. Zu den AGK zählen alle Kosten, die dem Betrieb als Ganzem entstehen, beispielsweise:

  • Angestelltengehälter
  • Büromieten und Verwaltungskosten
  • Versicherungen
  • IT- und EDV-Kosten
  • Fachliteratur und Weiterbildung
  • Allgemeine Betriebsmittel

Die Wahl der richtigen Umlagebasis ist entscheidend für eine faire und realistische Kostenzuordnung.

Beispielrechnung: AGK verursachungsgerecht verteilen

Ein Praxisbeispiel zeigt die Komplexität:

Position Betrag

AGK gesamt

350.000 €

Produktivlohnsumme

380.000 €

Materialkosten

320.000 €

Nachunternehmerkosten

 150.000 €

Deckung AGK über Materialkosten
5 % × 320.000 € = 16.000 €

Deckung AGK über Nachunternehmerkosten
10 % × 150.000 € = 15.000 €

Rest-AGK über Löhne verteilen
350.000 € − (16.000 € + 15.000 €) = 319.000 €

Zuschlag auf Produktivlohn
319.000 € ÷ 380.000 € = 84 %

Ergebnis: Die produktiven Löhne werden mit 84 % bezuschlagt, um die verbleibenden AGK abzudecken.

Entscheidungsfaktoren für die Wahl der Umlagebasis

Die Auswahl hängt stark von den betrieblichen Strukturen ab:

  • Nachunternehmeranteil: Hat ein Betrieb viele Nachunternehmer, ist die reine Umlage über Löhne oft verzerrend.
  • Materialintensität: Bei materiallastigen Projekten kann eine teilweise Umlage auf Materialkosten sinnvoll sein.
  • Jahresbauleistung: Manche Betriebe wählen die Gesamtbauleistung als Umlagebasis, damit leistungsstarke Baustellen auch mehr AGK tragen.

Wichtig ist die Frage: Welche Kosten verursachen die AGK tatsächlich?
Nur eine realistische Abbildung verhindert eine Über- oder Unterbelastung einzelner Projekte.

Starkes Rechnungswesen als Grundlage

Damit Umlagen korrekt berechnet werden können, braucht es ein zuverlässiges Rechnungswesen, das:

  • Sozialkosten und Zusatzkosten (Krankheit, Feiertage, Schlechtwetter) erfasst
  • Produktivlohnsummen exakt ausweist
  • AGK, Materialkosten und Nachunternehmerleistungen transparent abbildet

Sind diese Istwerte vorhanden, ist die Berechnung von Umlagen keine mathematische Hürde mehr – aber ohne solide Datenbasis bleiben Kalkulationen unsicher.

Umlagen zur Preisfindung und laufenden Anpassung

Oft werden Umlagen am Jahresende berechnet, um vergangene Projekte auszuwerten. Diese Werte dienen anschließend häufig als Basis für die Kalkulation neuer Angebote.
Das ist üblich, birgt aber Risiken:

  • Vergangenheitswerte kritisch prüfen: Hatte das Unternehmen im letzten Jahr z. B. viele Krankheitstage, könnte der Sozialkostenzuschlag künftig niedriger sein.
  • Planwerte verwenden: Feiertage, Schlechtwettertage, Krankheitsquote und Mitarbeiterzahl sollten realistisch prognostiziert werden.
  • Fortlaufende Überprüfung: Im Jahresverlauf müssen Umlagen überprüft und bei geänderter Kostenstruktur oder Mitarbeiterzahl angepasst werden.

Wer dies versäumt, läuft Gefahr, Unterdeckungen zu erleiden und Projektkalkulationen zu verfälschen.

Fazit

Die korrekte Umlage von AGK und weiteren Gemeinkosten ist für die Wirtschaftlichkeit von Baubetrieben entscheidend. Wer veraltete Zuschlagsätze verwendet oder Kosten unsystematisch verteilt, riskiert falsche Projektbewertungen und finanzielle Verluste. Daher sind ein stabiles Rechnungswesen, die regelmäßige Aktualisierung der Kostenannahmen und die Wahl der richtigen Umlagebasis die Schlüssel für verlässliche Kalkulationen und sichere Preisentscheidungen.

FAQ: Umlagen im Baubetrieb

Was sind AGK-Umlagen?

AGK-Umlagen verteilen allgemeine Geschäftskosten wie Verwaltung, Mieten und Versicherungen auf Baustellen.

Welche Umlagebasen sind üblich?

Häufig: Lohnsumme, Materialkosten, Nachunternehmerkosten oder eine Kombination.

Wie oft sollte man Umlagen anpassen?

Mindestens einmal jährlich sowie bei Tarifänderungen, Kostensteigerungen oder Änderungen der Mitarbeiterstruktur.

Kann man historische Umlagen verwenden?

Ja, aber nur wenn sie überprüft und an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst werden.

Wie kann ich Umlagen optimieren?

Durch eine realistische Kostenplanung, laufende Datenkontrolle und eine verursachungsgerechte Wahl der Umlagebasis.

Liquidität sichern: Inkasso effizient nutzen
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Liquidität sichern: Inkasso effizient nutzen

Hohe Verkaufszahlen allein machen noch keinen Gewinn - die Kunden müssen auch zahlen. Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, sollten Unternehmen bei hartnäckigem Zahlungsverzug rechtzeitig einen seriösen Inkassodienstleister einschalten. Dies ist auch direkt aus der Buchhaltung heraus möglich.

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Das Zahlungsziel ist längst verstrichen, doch der Kunde zahlt einfach nicht? Vor diesem Problem stehen viele Unternehmen im B2B-Geschäft. Dass Leistungsempfänger ihre Rechnungen verspätet begleichen, ist mittlerweile fast zur Normalität geworden.

Laut dem „Zahlungsindikator Deutschland“ von Creditreform betrug die durchschnittliche Verzugsdauer von Rechnungen im Jahr 2024 knapp neun Tage. Vor allem im Baugewerbe sowie bei konsumnahen Dienstleistungen und – mit steigender Tendenz – im Einzelhandel müssen Unternehmen lange auf ihr Geld warten.

Über alle Wirtschaftsbereiche betrachtet vergehen laut Creditreform im Schnitt rund 40 bis 41 Tage zwischen Rechnungserstellung und Zahlungseingang (Forderungslaufzeit) – ein Zeitraum, der Unternehmen schnell Probleme bereitet, wenn sie ihre Liquidität sichern wollen.

Zahlungsausfälle vermeiden – warum das so wichtig ist

Gerade kleinere mittelständische Unternehmen spüren die Auswirkungen von Zahlungsverzögerungen besonders stark. Meist fehlen finanzielle Reserven, um längere Forderungslaufzeiten zu überbrücken. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Zahlungsausfälle zu vermeiden und die Liquidität zu sichern.

Aus einem Zahlungsverzug wird schnell ein Forderungsausfall. Bei einer Umfrage von Creditreform gaben fast 80 Prozent der befragten Unternehmen an, regelmäßig hiervon betroffen zu sein. Forderungsausfälle zu reduzieren wird damit zu einem kritischen Erfolgsfaktor.

Nicht immer sind allerdings nur die Kunden schuld. Auch die Unternehmen tragen Verantwortung – zum Beispiel, wenn sie kein effektives Debitorenmanagement betreiben. Gerade wenn die Auftragsbücher voll sind, verlieren viele den Überblick über offene Forderungen.

Liquidität sichern durch effektives Debitorenmanagement

Vor allem kleineren Unternehmen fällt es oft schwer, neben dem Tagesgeschäft auch noch die Außenstände konsequent zu verfolgen. Die Folge: Mitunter werden Rechnungen nicht zeitnah gemahnt, weil das Unternehmen die Fälligkeit der Forderungen nicht im Blick hat. Der erste Schritt in Richtung Forderungseinzug besteht deshalb darin, ein transparentes und effektives Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen zu implementieren.

Finanzbuchhaltungssoftware unterstützt die Buchhaltung bei dieser Aufgabe. Funktionen für das Mahnwesen und die Forderungsverfolgung erleichtern den Prozess erheblich. Aus dem Finanzbuchhaltungsprogramm heraus können Mahnungen zeitnah erstellt und versendet werden. Zudem weiß die Buchhaltung jederzeit, welche Forderungen überfällig sind.

Inkassodienstleister helfen beim Forderungseinzug

Zahlen Kunden trotz wiederholter Mahnung nicht, sollte man den Einzug der Forderung einem Inkassodienstleister übertragen. Inkassounternehmen wie Creditreform haben Erfahrung darin, mit säumigen Schuldnern Kontakt aufzunehmen und unbezahlte Rechnungen einzuziehen. Wer rechtzeitig Spezialisten mit dem Inkasso beauftragt, kann also ein vermeintlich verlorenes Geschäft doch noch in einen Teilerfolg verwandeln und seine Liquidität sichern.

Inkasso direkt aus der Buchhaltung – ohne bürokratischen Aufwand

Viele Unternehmen zögern, externe Dienstleister mit dem Forderungseinzug zu beauftragen, da sie einen hohen bürokratischen Aufwand befürchten. Moderne Finanzbuchhaltungssoftware ermöglicht jedoch eine effiziente Lösung, indem sie das Inkasso direkt in die Buchhaltung integriert. Ein Beispiel hierfür ist Suiteify Crefo-Inkasso Web, das als Schnittstelle den Datenaustausch zwischen den Finanzbuchhaltungsprogrammen von Suiteify und dem Inkasso-Webservice von Creditreform erleichtert.

Mit dieser Lösung übermitteln Benutzer überfällige offene Posten digital an den Inkassodienstleister und verfolgen den Bearbeitungsstatus der Forderungen in Echtzeit online. Sobald ein Schuldner zahlt oder neue Forderungen entstehen, leiten die Auftraggeber diese Informationen schnell elektronisch weiter. Durch die Digitalisierung der Prozesse reduzieren Unternehmen ihren Aufwand erheblich und steigern gleichzeitig die Transparenz für alle Beteiligten.

Fazit: Effektives Forderungsmanagement sichert Liquidität

Ein funktionierendes Forderungsmanagement ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Wer Inkasso effizient nutzt, sichert die eigene Handlungsfähigkeit – besonders in schwierigen Zeiten oder während schnellen Wachstums.

Unternehmen, die den Forderungseinzug konsequent und digital gestalten, können Zahlungsausfälle vermeiden und damit langfristig ihre Liquidität sichern.

Umrüstung auf TSE Kassen: Schonfrist endet
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Umrüstung auf TSE Kassen: Schonfrist endet

Seit dem 1. Oktober 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie hatten die Länderfinanzverwaltungen die Übergangsfrist für die Umrüstung auf TSE-Kassen bis Ende März 2021 verlängert. Das bedeutet: Ab April 2021 werden die Finanzämter keine Nachsicht mehr üben, wenn Unternehmen Kassen ohne TSE einsetzen.

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Durch manipulierte Kassen sollen dem deutschen Staat jedes Jahr zehn Milliarden Euro durch die Lappen gehen. Das ist allerdings bloß eine Schätzung. Wie viele Steuern tatsächlich hinterzogen werden, weiß niemand genau.

Mit drei Anfang 2020 in Kraft getretenen Regelungen will der Gesetzgeber die Steuerhinterziehung mittels manipulierter Kassen erschweren: durch die Belegausgabepflicht („Bonpflicht“), die Meldepflicht für elektronische Kassen – und durch die Pflicht zur Umrüstung auf TSE Kassen. TSE steht für zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung.

Was ist eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?

Die technische Sicherheitseinrichtung ist eine in die Kassensoftware implementierte Lösung. Sie besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle.

  • Das Sicherheitsmodul protokolliert alle Eingaben in die Kasse und unterbindet unerkannte Veränderungen.
  • Auf dem Speichermedium speichert das System die Daten der Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht.
  • Die einheitliche digitale Schnittstelle ermöglicht eine reibungslose Datenübertragung an die Finanzbehörde – beispielsweise zur Vollständigkeits- und Korrektheitsprüfung der Kassenaufzeichnungen.

Ausführliche Informationen zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung gibt es auf der Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Nichtbeanstandungsregelung des BMF für Umrüstung auf TSE-Kassen ist abgelaufen

Da zum Jahresanfang 2020 keine flächendeckende Verfügbarkeit von TSE absehbar war, hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) im November 2019 eine Übergangsfrist (Nichtbeanstandungsregelung) für die Umrüstung auf TSE Kassen bis zum 30. September 2020 erlassen.

Diese Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 galt nur für Kassen, die nachträglich mit einer TSE aufgerüstet werden können.

Nicht aufrüstbare Altkassen (Registrierkassen), die zwischen dem 26. November 2010 und dem 31. Dezember 2019 gekauft wurden, können übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2022 ohne TSE eingesetzt werden – sofern sie die Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 zur Auf­be­wah­rung di­gi­ta­ler Un­ter­la­gen bei Bar­ge­schäf­ten erfüllen.

Angesichts der Belastungen für die Unternehmen durch die Corona-Krise und durch die Umsetzung der befristeten Mehrwertsteuersenkung hatten Wirtschaftsverbände und Kammern eine bundesweite Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung gefordert. Dem hat das Bundesfinanzministerium eine Absage erteilt.

Bundesländer gewähren Fristverlängerung bis Ende März 2021

Das BMF forderte ursprünglich, dass die Unternehmen bis zum 30. September 2020 zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) in ihre Kassen einbauen, um Manipulationen zu verhindern. Viele Betriebe konnten diese Frist aufgrund der Folgen der Corona-Krise und der Umstellung der Kassen auf die reduzierten Umsatzsteuersätze jedoch nicht einhalten.

Die Bundesländer reagierten daher mit entsprechenden Ländererlassen und beschlossen, unter bestimmten Härtefall-Voraussetzungen für die Umrüstung auf TSE Kassen einen zeitlichen Aufschub bis Ende März 2021 zu gewähren. Eine gesonderte Antragstellung ist hierzu in den meisten Ländern nicht erforderlich.

Bremen hat als einziges Bundesland keine allgemeine Fristverlängerung für die Umrüstung auf TSE Kassen verfügt. Dort müssen die Betriebe stattdessen individuelle Anträge gemäß § 148 AO auf Verlängerung der Frist stellen. Hierzu sollten Unternehmer mit dem Steuerberater Rücksprache halten.

Umrüstung auf TSE Kassen nicht auf die lange Bank schieben

Die Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 durch die Landesfinanzverwaltungen hat den Unternehmen zwar eine zeitliche Entlastung verschafft, sie ändert jedoch nichts an der rechtlichen Verpflichtung zum Einbau von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen in die Kassensysteme.

Alle Bundesländer weisen ausdrücklich darauf hin, dass die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen der Kassen umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen sind.

Die Landesfinanzverwaltungen verlangten daher in ihren Erlassen im Juli vergangenen Jahres, dass die Unternehmen umgehend handeln. So sollten die Betriebe die Umrüstung auf TSE Kassen bis zum 30. September 2020, in einigen Bundesländern sogar schon bis Ende August 2020 nachweislich beauftragt haben.

Digitaler Rechnungseingang: Einstieg in modernere Prozesse
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Digitaler Rechnungseingang: Einstieg in modernere Prozesse

Viele mittelständische Unternehmen könnten durch eine Umstellung auf digitale Rechnungsprozesse Geld und Zeit sparen. Stephan Greulich von der DATEV erläutert im Interview die Vorzüge sowie die organisatorischen, technischen und rechtlichen Anforderungen der elektronischen Rechnungsverarbeitung.

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Herr Greulich, weshalb sollten kleine und mittlere Unternehmen die Rechnungsschreibung und den Rechnungseingang digitalisieren?

Stephan Greulich: Dafür gibt es zahlreiche Gründe. Der Zeitgewinn, schon allein weil Ausdrucken, Kuvertieren und Versenden von Unterlagen entfallen. Die Kosteneinsparungen: Laut einer Studie der Goethe-Universität in Frankfurt a. M. lassen sich allein im Prozess der Rechnungsschreibung und -prüfung 60 bis 80 Prozent des Zeitaufwands und damit bares Geld einsparen, wenn dabei statt auf Papierrechnungen auf durchgängig digitale Prozesse gesetzt wird. Die Zuverlässigkeit: Denn wenn Daten in den Systemen digital und somit medienbruchfrei weiterverarbeitet werden, gibt es keine Tippfehler oder Ähnliches und es geht nichts verloren. Die Kontrolle, die in diesen Tagen besonders wichtig ist: Betriebswirtschaftliche Daten liegen zeitnah vor, Fehlentwicklungen lassen sich dadurch schneller erkennen und ein rechtzeitiges Gegensteuern wird möglich.

Zudem die Flexibilität, denn die Belege und Dokumente sind von allen Orten aus für die Berechtigten im Zugriff, auch vom Homeoffice aus. Insbesondere die Bedeutung der Flexibilität bestätigt sich aktuell durch die Corona-Pandemie, in der die verschiedenen Beteiligten von unterschiedlichen Orten aus wirken und gemeinsam an einem Verarbeitungsprozess arbeiten.

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Welche Compliance-Anforderungen der Finanzverwaltung müssen Unternehmen bei der Digitalisierung von Rechnungsausgang und Rechnungseingang beachten und erfüllen?

Greulich: Aus Compliance-Sicht bestehen seit der Einführung der GoBD klare Regelungen. Rechnungen in Papierform und elektronische Rechnungen sind umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich gleich zu behandeln. Alle Rechnungen müssen die entsprechenden Vorgaben erfüllen, insbesondere die Gewährleistung der Kriterien Authentizität, Integrität und Lesbarkeit. Darüber hinaus müssen die Pflichtangaben vollständig und richtig enthalten sein. Beim elektronischen Erstellungsprozess einer Rechnung und bei der Archivierung sowohl empfangener als auch erstellter Belege sind gesonderte GoBD-Anforderungen zu erfüllen.

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Welche technologischen Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen, damit sie E-Rechnungen rechtskonform versenden, empfangen und verarbeiten können?

Greulich: Dafür gibt es keine expliziten Vorgaben, denn grundsätzlich sind elektronische Rechnungen technologieneutral. Jedoch liegen für die Ausgestaltung der elektronischen Rechnungsprozesse rechtliche Rahmenbedingungen vor. Hervorzuheben sind hier die Grundsätze der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit. Aber auch die Unveränderbarkeit der Daten muss für die Dauer der Aufbewahrung durch Verwendung entsprechender Software gewährleistet sein.

In Deutschland gibt es unterschiedliche technische Formate und eine Vielzahl von Übertragungsmöglichkeiten für Rechnungen. Die Auswahl wird meist durch den Leistungsempfänger spezifiziert. Damit er die nachgelagerten Prozesse möglichst automatisiert durchführen kann, sind gemeinsame Standards einzuhalten. Der Lieferant hat dadurch den Vorteil einer schnelleren Bezahlung.

Softwarelösungen stellen durch integrierte Prozesse sicher, dass die technischen und rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. So werden die Ausgangsrechnungen nach Erstellung durch das System unveränderbar abgespeichert und in einem Archiv abgelegt. Damit ist gewährleistet, dass ein Betriebsprüfer Jahre später die erstellte Rechnung lesen und prüfen kann.

Welche organisatorischen Anforderungen stellt die Implementierung elektronischer Prozesse in den Bereichen Rechnungseingang und -ausgang?

Greulich: Vor der Einführung von elektronischen Rechnungsprozessen müssen die spezifischen Anforderungen des Unternehmens analysiert werden. Viele unterschätzen, wie wichtig es ist, die Organisationsstrukturen zu berücksichtigen und die jeweiligen Fachbereiche im Betrieb einzubeziehen.

Bei elektronischen Rechnungen sind zum Beispiel meist Informationen zu hinterlegen, um die nachgelagerten Prozesse medienbruchfrei zu steuern. So ist etwa bei der Abrechnung mit der öffentlichen Verwaltung eine Leitweg-Identifikationsnummer zu übermitteln, die die Rechnung in das entsprechende Dezernat beim Empfänger routet. Diese Leitweg-ID liegt dem Auftrag bei und muss der Abrechnungsstelle in der öffentlichen Verwaltung mitgeteilt werden. Dies ist nur eines von vielen Beispielen.

Eine gute Orientierung und Unterstützung bei der Analyse und Einführung von digitalen Geschäftsprozessen bietet der Bitkom. Er hat dafür ein passendes Reifegradmodell für digitale Geschäftsprozesse entwickelt, das die vier Themenfelder Technologie, Daten, Qualität und Organisation zur Prozessanalyse vorschlägt.

Rechnungseingangsverarbeitung
Besonders großes Effizienzpotenzial steckt in der elektronischen Rechnungseingangsverarbeitung

Warum ist vor allem ein digitaler Rechnungseingang so wichtig für einen effizienten Workflow?

Greulich: Die Rechnungsausgangsdaten liegen in der Regel in der kaufmännischen Software bereits digital vor und können unmittelbar weiterverarbeitet werden. Im Rechnungseingang kommen dagegen meist ganz unterschiedliche Formate an: Papier, PDF bzw. unstrukturierte Daten, strukturierte Daten. Für jedes Format ist ein anderes Vorgehen notwendig, um die Daten GoBD-konform in die Finanzbuchhaltung zu überführen und sie zu archivieren. Das ist sehr aufwendig, deshalb ist es wichtig, auch den Rechnungseingang effizient zu gestalten. Papierbelege werden mit dem ersetzenden Scannen digital erfasst und in eine Lösung zur Rechnungseingangsverarbeitung übertragen.

Die Digitalisierung des Rechnungseingangs bietet sich als Einstieg dafür an, die eigenen kaufmännischen Prozesse zu modernisieren. o wie vor dreißig, vierzig Jahren die Betriebe von Schreibmaschine auf PC umgestiegen sind, bringt ihnen heute der Umstieg auf durchgängig digitale Prozesse einen Effizienzgewinn.

Besonders effizient ist der elektronische Rechnungseingang dann, wenn Rechnungen in einem strukturierten Standardformat automatisiert ausgetauscht werden. Hierfür stehen ZUGFeRD oder XRechnung zur Verfügung. Auf welches Format sollten KMU setzen?

Greulich: Die Auswahl eines Formats und des entsprechenden Übertragungskanals hängt vom Reifegrad der Digitalisierung auf Seiten des Rechnungsempfängers ab. Es gibt Prozesse, die End-to-End einen hohen Automatisierungsgrad besitzen und somit rein auf dem Austausch von strukturierten Daten basieren.

In Klein- und Kleinstbetrieben sind dagegen oft noch viele manuelle Schritte in der Eingangsrechnungsverarbeitung üblich. Um diese Vielzahl von Anforderungen abzudecken und branchenübergreifend die Inhalte einer Rechnung zu definieren, hat das Forum elektronische Rechnung Deutschland das ZUGFeRD-Format entwickelt und bereits in der Version 2.1 veröffentlicht.

Das ZUGFeRD-Format ist als hybride Datei ausgestaltet. Das heißt, die ZUGFeRD-Rechnung enthält eingebettet in der menschenlesbaren PDF/A-3-Datei auch noch die maschinenlesbare XML-Datei, die eine medienbruchfreie Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht.

Empfänger von hybriden ZUGFeRD-Rechnungen haben somit die Möglichkeit, die PDF-Datei oder die strukturierten XML-Daten der Rechnung im Unternehmen zu verarbeiten.

Um die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung zu erfüllen, gibt es zusätzlich das XRechnung-Format. Dabei handelt es sich um ein rein XML-basiertes Datenformat, das erst über ein separates Visualisierungstool für das menschliche Auge lesbar wird. Beide Formate, ZUGFeRD und XRechnung, erfüllen die Anforderungen der europäischen Norm 16931 für die elektronische Rechnung an die öffentliche Verwaltung in Deutschland.

Sieben Gründe für elektronische Rechnungseingangsverarbeitung
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Sieben Gründe für elektronische Rechnungseingangsverarbeitung

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verarbeiten Eingangsrechnungen oft noch papiergebunden. Das kostet unnötig Geld und Zeit. Hier die wichtigsten Argumente für die Umstellung auf eine digitale Rechnungseingangsverarbeitung.

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Immer mehr Unternehmen wollen ihre Prozesse digitalisieren, um ortsunabhängige Zusammenarbeit zu ermöglichen und Kosten zu senken. Geradezu prädestiniert hierfür – weil leicht digitalisierbar – ist die Rechnungseingangsverarbeitung, kurz: REV.

Was genau ist die elektronische Rechnungseingangsverarbeitung?

Die elektronische Rechnungseingangsverarbeitung gehört zur modernen Buchhaltung und stellt einen wichtigen Schritt dar auf dem Weg zur Digitalisierung. Sie verringert die Durchlaufzeiten innerhalb der Abteilungen und ist zuverlässiger als die manuelle Bearbeitung. Die digitale Bearbeitung von Rechnungen ist kosteneffizienter als die analoge, da Druck-, Lagerungs- und Recherchekosten wegfallen. Belege versehentlich doppelt einbuchen, falsch abheften oder verlegen, gehört der Vergangenheit an.

Die zusätzliche GoBD-konforme Archivierung aller Rechnungsbelege in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) erleichtert Unternehmen die Einhaltung der Compliance-Richtlinien, außerdem macht sie Klärfälle bei Betriebsprüfungen vollkommen transparent.

Die strukturierten digitalen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung erleichtern Unternehmen zudem den Rechnungsaustausch. Der Rechnungsempfänger lässt die Daten einfach von einer Finanzbuchhaltungssoftware auslesen und in sein Buchungssystem übertragen. Die Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber muss ab dem 27. November 2020 in einem strukturierten Format erfolgen, das der europäischen Norm 16931 entspricht – also zum Beispiel ZUGFeRD oder XRechnung.

In vielen Firmen wandern Lieferantenrechnungen jedoch nach wie vor zeitaufwendig als Papierkopien von Mitarbeiter zu Mitarbeiter. Bis sie endlich geprüft und zur Zahlung freigegeben worden sind, ist die Skontofrist oft verstrichen. Dabei können auch kleinere Unternehmen durch eine Digitalisierung der Rechnungseingangsverarbeitung schnell und mit wenig Aufwand Kosten einsparen, Zeit gewinnen, ortsunabhängig zusammenarbeiten und ihre CO2-Bilanz verbessern. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Vorzüge der elektronischen Verarbeitung von Eingangsrechnungen zusammen.

1. Zeitersparnis durch kürzere Durchlaufzeiten

Unternehmen können durch die digitale Verarbeitung von Eingangsrechnungen und die elektronische Archivierung in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) viel Zeit sparen. Während Papierdokumente an mehreren Stellen liegenbleiben, bis sie den Empfänger erreichen – Hauspost, Briefkasten, Postfilialen, Zusteller – landen digitale Rechnungen mit einem Klick im E-Mail-Postfach des Zahlungspflichtigen. Die Software akzeptiert alle Rechnungsformate, wie gescannte Papierrechnungen, per E-Mail oder Download eingegangene PDF-Rechnungen sowie Belege im EDI- oder im ZUGFeRD-Format.

2. Kostenersparnis und Umweltfreundlichkeit

Elektronische Rechnungen sind gleichzeitig günstiger und umweltfreundlicher als herkömmliche Rechnungen, da Papierverbrauch, Druck und umweltschädliches Druckermaterial wegfallen; zudem sinkt der Portobedarf. Diese Kosten sind nicht zu unterschätzen: Laut einer Studie des Instituts für Wirtschaftsinformatik der Leibniz Universität Hannover kostet die Verarbeitung einer Papierrechnung im Schnitt zwischen 10 und 12 Euro.

3. Platzsparende und praktische Aufbewahrung

Aufgrund des langen Durchlaufs gehen der oben genannten Studie zufolge 0,5  Prozent der Papierdokumente verloren – das kann bei automatisierten Vorgängen nicht passieren. Alles bleibt gut leserlich, auch eingescannte Thermopapier-Belege. Unternehmen gewinnen außerdem Platz, denn sie brauchen keine Archivstellflächen mehr für Aktenordner und können Dokumente in einem Dokumentenmanagementsystem sicher aufbewahren.

4. Räumliche Flexibilität für Mitarbeitende

Mit der elektronischen Rechnungseingangsverarbeitung können Mitarbeiter standortunabhängig Rechnungen prüfen und freigeben. Ein wichtiger Pluspunkt, denn das Homeoffice wird immer beliebter – und unter besonderen Umständen und Vorschriften sogar notwendig. Auch Geschäftsreisende sehen jederzeit den Bearbeitungsstand – auf dem Laptop, Tablet oder Smartphone. Sie können Rechnungen mobil prüfen und zur Überweisung freigeben. Die Mitarbeiter inhouse müssen nicht auf die Rückkehr des Freigabeberechtigten warten, sondern bearbeiten den Vorgang einfach weiter.

5. Kostenvorteile durch Skonto-Nutzung

Papiergebundene Prüf- und Freigabeprozesse führen oft zu langen Durchlaufzeiten, Korrekturschleifen und Telefonaten. Damit entstehen in der Finanzbuchhaltung Skonto-Verluste und Mahnungen. Mithilfe einer Software für digitale Rechnungseingangsverarbeitung lassen sich Eingangsrechnungen dagegen schnell prüfen und freigeben. Ein Vier- oder Mehr-Augenprinzip vor Rechnungsfreigabe sorgt dabei für Sicherheit und die Einhaltung von Compliance-Vorgaben.

6. Transparenz und Überblick

Wie ist der aktuelle Status der Eingangsrechnungen? Wer hat was, wann, warum, bearbeitet? Die elektronische Rechnungseingangsverarbeitung bietet vollkommene Transparenz und zeigt die Antworten auf all diese Fragen im Überblick. So kann die Finanzbuchhaltung Änderungsschritte nachvollziehen und bei Klärfällen Rücksprache halten. Mit der digitalen Rechnungseingangsverarbeitung verrichten alle Prozessbeteiligten optimal ihre Aufgaben und gewinnen Zeit für andere Tätigkeiten.

7. Rechtskonforme Aufbewahrung nach GoBD

Die elektronische Eingangsrechnungsverarbeitung wird immer in Verbindung mit einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) eingesetzt. Im DMS lassen sich digitale Rechnungen nach GoBD-Vorgaben sicher aufbewahren. Das System protokolliert jede Änderung am Ursprungsbeleg. Bei einer Betriebsprüfung können Unternehmen dem Steuerprüfer übersichtliche, lückenlose Unterlagen vorlegen. So müssen Sachbearbeiter nicht lange in Aktenschränken oder E-Mails recherchieren, wenn Fragen zu Vorgängen aufkommen.

Fazit und Ausblick

Noch arbeiten viele KMU mit ausgedruckten Rechnungen. Die manuelle Bearbeitung auf Papier ist aber fehleranfällig und zeitintensiv. Bis zur Freigabe und Zahlung einer mittels Papierkopien geprüften Rechnung vergehen mitunter Wochen. Wer weniger Briefe schreibt und den Verbrauch von Druckermaterial reduziert, spart zudem Kosten und verbessert die CO2-Bilanz.