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Praxiswissen zu ERP, Finance, HR und Payroll im Mittelstand. Fachbeiträge, regulatorische Updates, KI-Themen und Tipps zur Optimierung und Integration von Geschäftsprozessen.

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Fachkräftemangel am Bau: 7 Sofortmaßnahmen für Ihren Betrieb
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Fachkräftemangel am Bau: 7 Sofortmaßnahmen für Ihren Betrieb

Der Fachkräftemangel ist längst Realität – auch im Baugewerbe. Vom kleinen Betrieb bis zum Baukonzern suchen Unternehmen dringend nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der „War for Talents“ ist in aller Munde, doch er muss nicht zwangsläufig ein Kampf sein. Oft sind es kleine, sofort umsetzbare Maßnahmen, die den Unterschied machen und Fachkräfte langfristig binden oder neu gewinnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, mit welchen Schritten Sie Ihren Betrieb attraktiver machen und Talente überzeugen.

5 Min. Lesezeit

Regelmäßiges Feedback – zuhören und handeln

Zufriedene Mitarbeitende sind das Fundament eines erfolgreichen Baubetriebs. Holen Sie deshalb regelmäßig Feedback ein, etwa durch offene Gespräche oder Fragebögen. So erkennen Sie Verbesserungspotenziale und stärken die Bindung zum Unternehmen. Wer sich ernst genommen fühlt, bleibt länger – und empfiehlt den Arbeitgeber auch weiter.

Bewerbungsprozess verschlanken – Persönlichkeit zählt

Lange Bewerbungsunterlagen sind nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen können kurze digitale Fragebögen helfen, die für Sie relevanten Kompetenzen und Eigenschaften abzufragen. Fokussieren Sie sich stärker auf Persönlichkeit und Lernfähigkeit, anstatt auf lückenlose Lebensläufe. Sie beschäftigen schließlich Menschen – keine Vergangenheiten.

Präsenz in sozialen Netzwerken schaffen

Ob LinkedIn, Facebook oder Instagram: Potenzielle Fachkräfte informieren sich online. Mit regelmäßigen Posts und authentischen Einblicken in Ihren Arbeitsalltag erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit und zeigen, dass Ihr Betrieb ein attraktiver Arbeitgeber ist. Wichtig sind Kontinuität und Authentizität – keine überladene Werbung, sondern kurze, interessante Geschichten.

Tipp: Bleiben Sie aktiv und veröffentlichen Sie mindestens einen Post pro Woche. Das hält Sie in den Feeds Ihrer Zielgruppe präsent. Die Inhalte können dabei vielfältig sein – von Projekt-Einblicken über Teamerfolge bis hin zu humorvollen Momenten. Entscheidend ist, dass der Beitrag einen klaren Nutzen bietet: sei es Information, Inspiration oder schlicht Unterhaltung.

Stichwort Call-to-Action: Nicht jeder Beitrag braucht eine direkte Handlungsaufforderung. Doch wenn Posts so spannend sind, dass man mehr erfahren möchte, ist der Klick zum Kontakt schnell getan – und damit der direkte Draht zu den Fachkräften von morgen hergestellt.

Übrigens: Es zahlt sich auch aus, relevante Beiträge anderer zu liken oder zu teilen. So erhöhen Sie die Sichtbarkeit Ihrer eigenen Kanäle und zeigen, dass Ihr Betrieb in der Branche vernetzt und interessiert ist.

Bilder und Videos einsetzen – Einblicke geben

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte, ein Video noch mehr. Nutzen Sie Fotos und Videos, um Ihr Unternehmen, Projekte und Menschen vorzustellen. Solche Einblicke wirken nahbar und attraktiv auf Bewerberinnen und Bewerber. Ob mit dem Smartphone oder professionell produziert – Visuals schaffen Vertrauen und Neugier.

Digitalisierung voranbringen – modern arbeiten

Moderne Arbeitskräfte erwarten moderne Arbeitsplätze. Cloud-Lösungen, digitale Zeiterfassung, effiziente Projektorganisation und mobile Zusammenarbeit sind längst Standard. Prüfen Sie, wie digital Ihr Betrieb bereits aufgestellt ist, und investieren Sie in den weiteren Ausbau. Fachkräfte schätzen es, wenn Prozesse reibungslos und effizient funktionieren.

Weiterbildung fördern – Entwicklung ermöglichen

Wer gefördert wird, bleibt. Mit Weiterbildungsangeboten stärken Sie die Bindung ans Unternehmen und motivieren Ihre Mitarbeitenden. Ob externe Schulungen oder interne Wissensweitergabe im „Champion-System“: Weiterbildung steigert die Kompetenz und den Teamgeist.

Alternative Karrierewege – neue Chancen eröffnen

Fachkräftemangel bedeutet auch: offen sein für Quereinsteiger, integrative Ansätze und unkonventionelle Karrieren. Unterstützen Sie fachübergreifende Weiterbildungen und geben Sie Geflüchteten oder Menschen mit Behinderung eine Chance. Vielfalt bereichert Ihr Unternehmen – fachlich wie menschlich.

Altersvorsorge im Baugewerbe: Rente, Tarifverträge & bAV
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Altersvorsorge im Baugewerbe: Rente, Tarifverträge & bAV

Viele Beschäftigte im Baugewerbe zweifeln daran, bis zum Renteneintritt durchzuhalten. Laut Umfragen glauben nur rund 19 % der Arbeitnehmer, dass sie ihren Job bis zur Rente ausüben können – 81 % sind skeptisch. Damit steigt das Risiko von Rentenabschlägen und gekürzten Ansprüchen. Umso wichtiger ist eine solide Altersvorsorge. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Rentensystem aufgebaut ist, welche betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Baugewerbe gilt, welche tariflichen Besonderheiten – insbesondere im Dachdeckerhandwerk – existieren und welche gesetzlichen Änderungen für die Entgeltumwandlung wichtig sind.

5 Min. Lesezeit

Das Rentensystem in Deutschland – die drei Säulen

  1. Basisversorgung – gesetzliche Rente
    Die gesetzliche Rente ist verpflichtend für alle Pflichtversicherten. Rentenhöhe ergibt sich aus geleisteten Beitragsjahren und Beitragsniveau.
  2. Zusatzversorgung – betriebliche Altersversorgung (bAV)
    Dieser Bereich kann durch unterschiedliche Zusagen erfolgen: Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mindestleistung. Finanzierung kann durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beide gemeinsam erfolgen.
  3. Private Vorsorge
    Freiwillige Absicherung, z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente oder private Rentenversicherung.

Betriebliche Altersvorsorge – die wichtigsten Zusagearten

  • Leistungszusage: Der Arbeitgeber garantiert eine bestimmte Leistung (z. B. 20 € pro Jahr der Betriebszugehörigkeit). Das Anlagerisiko liegt beim Arbeitgeber.
  • Beitragsorientierte Leistungszusage: Ein Kapital wird festgelegt und extern angelegt. Bei Rentenantritt ergibt sich die Leistung aus Kapital plus Erträge.
  • Beitragszusage mit Mindestleistung: Beiträge werden festgelegt, und eine Mindestleistung ist garantiert (gängig u. a. bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).

Altersvorsorge im Baugewerbe: Tarifliche Zusatzversorgung

Beschäftigte im Bau profitieren von speziellen Tarifverträgen, insbesondere über die Zusatzversorgungskasse (ZVK Bau):

  • Zusatzversorgung im Baugewerbe (TZA Bau)
    Sichert Alters-, Erwerbsminderungsrenten und Sterbegeld ab.
  • Tarifliche Zusatzrente Bau (TZR Bau)
    Arbeitgeber zahlen im Westen aktuell 30,68 € pro Monat in die Zusatzversorgung (Stand 2025).
    Im Osten gilt dieser Tarifvertrag nicht verbindlich.

Altersvorsorge im Dachdeckerhandwerk: Tarifliche Regelungen

Geltungsbereich

  • Räumlich: gesamte Bundesrepublik Deutschland
  • Fachlich: alle Betriebe und selbstständigen Abteilungen des Dachdeckerhandwerks
  • Persönlich: alle gewerblichen Arbeitnehmer mit versicherungspflichtiger Tätigkeit (SGB VI)

Wichtige Tarifverträge

TV Grundbeihilfe

  • Finanzierung: 1 % des Bruttolohns durch den Arbeitgeber
  • Leistungen:
    • Zuschuss zum Altersruhegeld (max. 71,92 € mtl.)
    • Zuschuss zur Erwerbsminderungs- oder Unfallrente (52,46 € / 71,92 € ab 65 J.)
    • Sterbegeld für Hinterbliebene (511,32 €)

TV 13. Monatseinkommen

  • Anspruch ab 12 Monaten ununterbrochenem Arbeitsverhältnis
  • Arbeitgeber zahlt zusätzlich Beiträge zur Altersvorsorge
  • Höhe: 38-facher Bruttodurchschnittsstundenlohn

TV Ergänzungsbeihilfe

  • Ergänzende Leistung für Beihilfeempfänger der Zusatzversorgungskasse
  • Höhe: max. 21,84 € pro Monat (aus Rücklagen finanziert)

TV TZR (Tarifliche Zusatzrente)

  • Arbeitgeberanteil: 33,23 € monatlich
  • Auszahlung ab Anspruch auf gesetzliche Rente oder spätestens ab 67 Jahren
  • Lebenslange Rentenzahlung

TV Entgeltumwandlung

  • Zusätzlich zur TZR Bau können Arbeitnehmer Teile ihres Gehalts in die Altersvorsorge umwandeln
  • Steuer- und sozialversicherungsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
  • Seit 2018: steuerlich begünstigt bis 8 % (Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss – aktuelle Entwicklungen

  • Arbeitgeber müssen i. d. R. 15 % Zuschuss zahlen, wenn sie Sozialabgaben sparen (§ 1a BetrAVG).
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. März 2025 (3 AZR 53/24): Tarifverträge können hiervon abweichen. Das heißt: Gibt es im Tarifvertrag keine Zuschusspflicht, geht dieser vor.

Fazit

Die Altersvorsorge im Baugewerbe basiert auf einem Mix aus gesetzlicher Rente, tariflicher Zusatzversorgung und betrieblicher Vorsorge. Besonders das Dachdeckerhandwerk zeigt mit seinen speziellen Tarifverträgen, wie umfangreich die Absicherung ausfallen kann.

Frühzeitige Information und Nutzung von Möglichkeiten wie Entgeltumwandlung und bAV sind entscheidend, um Rentenlücken zu schließen und eine solide Absicherung zu gewährleisten.

FAQ: Altersvorsorge im Baugewerbe

Was ist die TZR Bau?

Eine tarifliche Zusatzrente, die Arbeitgeber im Westen mit 30,68 € monatlich finanzieren.

Welche Leistungen bietet die ZVK im Dachdeckerhandwerk?

Grundbeihilfe, Zusatzrenten, Zuschüsse zur Erwerbsminderungsrente und ein Sterbegeld.

Müssen Arbeitgeber immer 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen?

Nicht zwingend – Tarifverträge können abweichende Regelungen festlegen.

Warum ist Altersvorsorge im Bau so wichtig?

Weil viele Beschäftigte ihren Beruf nicht bis zum regulären Renteneintritt ausüben können und sonst Rentenabschläge drohen.

Quellen

‍Deutsche Rentenversicherung – Betriebliche Altersversorgung‍

‍Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 11. März 2025 (3 AZR 53/24)‍

‍Bauwirtschaft Hessen – Tarifliche Zusatzrente Bau 2025‍‍

BMAS – Betriebliche Altersversorgung (BetrAVG)‍‍

Tarifvertrag Dachdeckerhandwerk (ZVDH)

Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Aktuelle Werte & Ausblick 2026
HR & Payroll

Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Aktuelle Werte & Ausblick 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt die maximale Höhe des Bruttolohns fest, bis zu der Beiträge in der Sozialversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei. Die Bemessungsgrenzen werden jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Bundestag und Bundesrat haben die Beitragsbemessungsgrenzen für 2025 beschlossen – mit einer wichtigen Neuerung: Erstmals gelten einheitliche Werte für West und Ost.

5 Min. Lesezeit

Beitragsbemessungsgrenzen 2025 im Überblick

Versicherungszweig Monatlich Jährlich

Renten- und Arbeitslosenversicherung (einheitlich West & Ost)

8.050,00 €

96.600,00 €

Kranken- und Pflegeversicherung (BBG)

5.512,50 €

66.150,00 €

Vergleich zu 2024

  • In 2024 lag die BBG für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern bei 7.550,00 €/Monat, in den neuen bei 7.450,00 €/Monat.
  • Die Kranken-/Pflegeversicherungs-Grenze betrug 2024 5.175,00 € monatlich bzw. 62.100,00 €/Jahr.
    Bundesregierung.de
  • Für 2025 wurden die Werte deutlich angehoben und gelten nun bundesweit einheitlich.

Geplante Anpassungen für 2026

Laut Entwürfen und offiziellen Berichten sind für 2026 bereits folgende BBG-Erhöhungen in Planung:

Versicherungszweig Geplanter Wert 2026

Renten- und Arbeitslosenversicherung 

8.450,00 €

Kranken- und Pflegeversicherung

5.812,50 €

Diese Werte sind noch nicht endgültig bestätigt, sondern basieren auf Verordnungsentwürfen bzw. Planungen.

Bedeutung für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

  • Wer in 2024 Gehälter oberhalb der alten Bemessungsgrenzen hatte, zahlt ab 2025 mehr Sozialversicherungsbeiträge, da der Grenzwert erhöht wurde.
  • Arbeitgeber müssen ihre Abrechnungssysteme (z. B. Baulohnsoftware) anpassen, damit die neuen Beiträge korrekt berechnet werden.
  • Die geplanten Werte für 2026 sollten ebenfalls frühzeitig beachtet werden, um Budget und Personalkosten vorausschauend planen zu können.

Fazit

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2025 deutlich gegenüber 2024 und gelten nun einheitlich für ganz Deutschland. Die noch zur Diskussion stehenden Werte für 2026 deuten darauf hin, dass sich dieser Trend fortsetzt. Wer jetzt seine Lohn- und Gehaltsabrechnungen entsprechend anpasst, ist auf der sicheren Seite.

Quellen:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026

Die besten Bewerbermanagementsysteme 2025 für KMUs: Dein Vergleich auf einen Blick
HR & Payroll

Die besten Bewerbermanagementsysteme 2025 für KMUs: Dein Vergleich auf einen Blick

Ob du gerade erst ins digitale Recruiting einsteigst oder deine bestehende Bewerbungssoftware optimieren möchtest: Dieser Artikel hilft dir, die passende Lösung zu finden, mit der du deine Prozesse vereinfachst, Zeit sparst und die besten Talente für dein Team gewinnst.

5 Min. Lesezeit

Du suchst nach einer Bewerbermanagement-Software, die wirklich zu deinem Unternehmen passt? Dann bist du hier genau richtig.  In unserem Vergleich der besten Recruiting-Tools 2025 für kleine und mittlere Unternehmen zeigen wir dir, worauf es ankommt – von Benutzerfreundlichkeit über Funktionen bis hin zu Preis-Leistung.

Ob du gerade erst ins digitale Recruiting einsteigst oderdeine bestehende Bewerbungssoftware optimieren möchtest: Dieser Artikel hilft dir, die passende Lösung zu finden, mit der du deine Prozesse vereinfachst, Zeit sparst und die besten Talente für dein Team gewinnst.

Warum du eine passende Bewerbermanagement-Software brauchst

In der heutigen Arbeitswelt ist ein Bewerbermanagementsystem (BMS) oder eine Talent Acquisition Suite fast schon ein Muss. Gerade wenn du im Wettbewerb umqualifizierte Fachkräfte mithalten willst, kommst du an einer digitalen Lösung nicht vorbei. Denn moderne Systeme verbessern nicht nur die Candidate Experience, sondern bringen Struktur und Tempo in deinen Recruiting-Alltag

Von der Bewerbung bis zur Zusage – digital und durchdacht

Von der Verwaltung eingehender Bewerbungen bis zur professionellen Kommunikation mit Kandidat:innen: Ein Bewerbermanagementsystemnimmt dir viele manuelle Schritte ab. Besonders für Unternehmen mit vielen offenen Positionen oder hoher Fluktuation ist das ein echter Gewinn. Große Unternehmen zeigen längst, wie sehr standardisierte Abläufe die Personalbeschaffung entlasten – aber auch KMUs können davon enorm profitieren.

Weniger Aufwand, mehr Überblick

Digitale Prozesse bedeuten nicht nur mehr Übersicht, sondern auch spürbare Zeit- und Kostenersparnis. Mit automatisierten Workflows und einer zentralen Plattform hast du alle Bewerbungen im Blick – ohne Zettelwirtschaft oder manuelle Listen. Viele Systeme ermöglichen zudem, Stellenanzeigen mit wenigen Klicks auf verschiedenen Jobportalen zu veröffentlichen und so deine Reichweite zu erhöhen.

Arbeitgebermarke stärken – durch professionelle Kommunikation

Ein zusätzlicher Pluspunkt: Deine Arbeitgebermarke gewinnt. Denn wer schnell, transparent und professionell kommuniziert, bleibt im Gedächtnis. Bewerber:innen erleben den Prozess als wertschätzend und gutstrukturiert – das stärkt Vertrauen und kann dazu beitragen, Wunschkandidat:innen an dein Unternehmen zu binden.

Fazit: Alles, was modernes Recruiting braucht

Kurz gesagt: Das passende Bewerbermanagementsystem liefert dir alles, was du für erfolgreiches Recruiting brauchst – heute und in Zukunft.Wichtig ist nur, dass du eine Lösung findest, die zu deinem Unternehmen passt, mit deinen Anforderungen wächst und dir genug Flexibilität lässt.

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Was ist ein Bewerbermanagementsystem?

Ein Bewerbermanagementsystem (auch ATS – Applicant Tracking System – genannt) hilft dir, Bewerbungen zentral zu verwalten und alle Schritte im Recruiting-Prozess zu digitalisieren. Vom Anforderungsprofil bis zur finalen Zusage behältst du mit einem solchen System jederzeit den Überblick – und sparst dabei nicht nur Zeit und Nerven, sondern sorgst auch für einen professionellen Eindruck bei deinen Kandidat:innen.

Digitale Prozesse, die dir den Rücken freihalten

Doch moderne Bewerbermanagementsysteme können mehr, als nur Unterlagen sortieren. Sie fügen sich nahtlos in deine HR-Prozesse  ein und bieten eine durchgängige Plattform, mit der du dein gesamtes Recruiting strategisch aufstellen kannst. Viele Routinetätigkeiten wie Terminabsprachen oder E-Mail-Kommunikation lassen sich automatisieren, sodass du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst: die Auswahl der passenden Talente.

Den Überblick behalten – auch bei hoher Bewerberzahl

Einheitlich aufgebaute Bewerbungsunterlagen helfen dir dabei, Kandidat:innen objektiv zu vergleichen – besonders dann, wenn viele Bewerbungen auf eine Stelle eingehen. Darüber hinaus liefern dir gute Systeme wertvolle Insights:

  • Du siehst auf einen Blick,
  • welche Stellenanzeigen performen,
  • wo du Reichweite verlierst oder
  • an welcher Stelle Kandidat:innen abspringen.

Diese Daten helfen dir, dein Recruiting kontinuierlich zu verbessern.

Individuelle Workflows für effizientes Bewerbermanagement

Ein weiterer Vorteil: Du kannst dein System individuell an die Abläufe in deinem Unternehmen anpassen. So lassen sich Rollen, Workflowsund Zugriffsrechte passgenau konfigurieren – egal ob du allein rekrutierst oder ein ganzes Team involviert ist. Das reduziert Komplexität und sorgt für Klarheit im Prozess.

Reichweite steigern und Arbeitgebermarke stärken

Viele Bewerbermanagementsysteme integrieren heute auch Social Media und Jobplattformen direkt ins Tool. Damit erreichst du mehr Menschen mit weniger Aufwand – und kannst die Reichweite deiner Stellenanzeigendeutlich erhöhen. Gleichzeitig stärkst du deine Arbeitgebermarke, indem du Kandidat:innen eine strukturierte, transparente und wertschätzende Kommunikation bietest.

Unterm Strich gilt: Ein gutes Bewerbermanagementsystembringt nicht nur Effizienz – es macht dein Recruiting zukunftsfähig. Es hilft dir, die richtigen Talente zu finden, deine Prozesse zu optimieren und deine Position im War for Talent zu stärken.

Deine Vorteile mit einer Bewerbermanagement-Software

Recruiting kostet Zeit, bindet Ressourcen – und wird zunehmend komplexer. Genau hier setzt eine Bewerbermanagement-Software an: Sieunterstützt dich dabei, den Überblick zu behalten, Prozesse zu automatisieren und Bewerbenden ein positives Erlebnis zu bieten. Wer auf das richtige Systemsetzt, spart Aufwand und verbessert die Qualität im gesamten Bewerbungsprozess.

Zeit- & Kostenersparnis

Mach Schluss mit E-Mail-Chaos und Excel-Listen: Automatisierte Prozesse helfen dir, Struktur in den Recruiting-Prozess zubringen und wertvolle Zeit zu sparen. Statt dich mit manuellen Aufgabenaufzuhalten, kannst du dich auf strategische HR-Arbeit konzentrieren. Gleichzeitig minimiert die Automatisierung Fehler und sorgt für reibungslose Abläufe – von der Stellenausschreibung bis zur finalen Entscheidung.

Zentrale Übersicht

Mit einem zentralen Dashboard behältst du jederzeit den Überblick über alle Bewerbungen und deren Status. Du siehst auf einen Blick, was als Nächstes ansteht, wer gerade im Auswahlprozess ist und wo du nachjustieren musst. Das erleichtert die Planung und beschleunigt die Entscheidungsfindung.

Bessere Candidate Experience

Kommuniziere schneller, transparenter und professioneller. Mit automatisierten, aber personalisierten Nachrichten informierst du Bewerbende zuverlässig über jeden Schritt – und hinterlässt einen positiven Eindruck. Eine gute Candidate Experience stärkt deine Arbeitgebermarke und erhöht die Chance auf Weiterempfehlungen.

Smarte Workflows

Verteile Aufgaben effizient und stimme dich einfacher mit Kolleg:innen ab. Intelligente Workflows sorgen für klare Verantwortlichkeiten und machen deine internen Abläufe schlanker. Ob HR, Fachabteilung oder Geschäftsführung – alle Beteiligten arbeiten Hand in Hand.

Reichweite steigern

Veröffentliche Stellenanzeigen direkt über das System auf verschiedenen Jobbörsen und deiner Karriereseite. So erreichst du mehrpotenzielle Talente – ganz ohne zusätzlichen Aufwand. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist Sichtbarkeit ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

Rechtssicher arbeiten

Datenschutz? Erledigt! Mit einer DSGVO-konformen Lösung speicherst du Bewerbungsunterlagen sicher und rechtssicher. Das schützt dein Unternehmen vor Risiken – und signalisiert Bewerbenden: Ihre Daten sind bei dir in guten Händen. Dank zentraler Datenbank hast du außerdem jederzeit Zugriff auf alle relevanten Informationen.

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Warum die Candidate Experience den Unterschied macht

Die Candidate Experience – also das, was Bewerbende währenddes gesamten Bewerbungsprozesses erleben – entscheidet oft darüber, wie dein Unternehmen wahrgenommen wird. Ist der Ablauf klar, transparent und wertschätzend, steigen die Chancen auf qualifizierte Bewerbungen – und auch dein Standing als Arbeitgeber:in.

Ein strukturierter Recruiting-Prozess, eine benutzerfreundliche Karriereseite und eine verlässliche Kommunikation schaffen Vertrauen. Mit einer modernen Bewerbermanagement Software kannst du genau das sicherstellen – und den gesamten Ablauf für alle Beteiligten angenehmer gestalten. Automatisierte E-Mails, klare Informationen und ein professioneller Auftritt sorgen dafür, dass sich Talente abgeholt und wertgeschätzt fühlen.

Auch die Reichweite deiner Stellenanzeigen spielt eine wichtige Rolle. Durch integrierte Schnittstellen zu Social Media und Jobportalen erreichst du mehr Menschen – und sprichst gezielt passende Kandidat:innen an. Das Ergebnis: mehr Bewerbungen, bessere Passung und eine stärkere Arbeitgebermarke.

Eine gute Candidate Experience macht dein Unternehmen nicht nur attraktiver. Sie ist auch ein entscheidender Hebel, um Top-Talente langfristig zu gewinnen und zu binden.

Was ein gutes Bewerbermanagement-Tool können muss

Damit du dein Recruiting wirklich effizient, transparent und erfolgreich gestalten kannst, sollte ein Bewerbermanagementsystem bestimmte Anforderungen erfüllen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Kriterien – aus Sicht von HR-Teams und Bewerbenden gleichermaßen:

  • Einfach in der Anwendung: Die Oberfläche sollte intuitiv bedienbar sein – für dich im HR-Team genauso wie für Bewerbende. So sparst du Zeit bei der Einarbeitung und gestaltest den Bewerbungsprozess angenehm und zugänglich.
  • Automatisierte Abläufe: Ob Eingangsbestätigung, Interviewplanung oder Reminder: Automatisierungen entlasten dich im Alltag und sorgen dafür, dass keine Aufgabe untergeht.
  • Zentrale Datenverwaltung: Bewerberprofile, Anhänge, Notizen – alles an einem Ort, DSGVO-konform gespeichert und jederzeit abrufbar.
  • Schnelle Suche & smarte Filter: Die Software sollte dir helfen, passende Talente schnell zu identifizieren – mit intelligenten Such- und Filterfunktionen.
  • Kommunikation, die verbindet: Integrierte Tools für E-Mail oder Messenger sorgen für eine einfache, konsistente und persönliche Kommunikation mit den Kandidat:innen.
  • Transparente Prozessübersicht: Behalte jederzeit den Status aller Bewerbungen im Blick – vom ersten Kontakt bis zur Zusage.
  • Nahtlose Integration: Ob Zeiterfassung, HR-System oder ERP: Die Software sollte sich nahtlos in deine bestehenden Tools integrieren lassen.
  • Daten, die dir helfen: Erkenne, was gut funktioniert – und wo du nachjustieren kannst. Dashboards und Berichte liefern dir wichtige Insights zum Recruiting-Erfolg.
  • DSGVO-konforme Sicherheit: Datenschutz ist Pflicht. Achte auf verschlüsselte Speicherung, klare Rechteverteilung und Hosting im Einklang mit der DSGVO.
  • Mitwachsen statt austauschen: Gute Software wächst mit – egal ob du fünf oder fünfzig Stellen pro Monat ausschreibst.
  • Flexibel anpassbar: Jedes Unternehmen tickt anders. Stell sicher, dass du Workflows und Rollen flexibel konfigurieren kannst.
  • Social-Media-Integration: Jobanzeigen direkt auf LinkedIn, XING & Co. veröffentlichen – ganz einfach aus der Software heraus.
  • Mitarbeitende werben Talente: Wenn du interne Empfehlungsprogramme nutzt: Ideal, wenn das System diese ebenfalls abbilden kann.
  • Kosten im Blick: Eine transparente Übersicht über Kosten und den Return on Investment (ROI) hilft dir, Entscheidungen datenbasiert zu treffen.
  • Time-to-Hire optimieren: Gute Systeme reduzieren deine Time-to-Hire – und damit auch deine Recruiting-Kosten.
  • Ganzheitlich denken: Deine Bewerbermanagement-Software sollte sich problemlos in andere HR-Prozesse wie Onboarding, Entwicklung oder Payroll einfügen lassen.

Ein System, das diese Anforderungen erfüllt, ist nicht einfach ein digitales Tool – es wird zum Herzstück deiner Recruiting-Strategie.

Die besten Bewerbermanagementsysteme 2025 im Vergleich

Du willst nicht irgendein System, sondern eines, das zu dir und deinem Unternehmen passt? Hier findest du eine kompakte Übersicht der beliebtesten Bewerbermanagementsysteme – mit ihren jeweiligen Stärken, Schwächen und Besonderheiten.

1. Personio

  • Ideal für: Start-ups und wachsende KMUs
  • Stärken: Einfaches Handling, schneller Einstieg
  • Schwächen: Begrenzte Individualisierungsmöglichkeiten
  • Preis: ab 99 €/Monat

Personio ist ein Allrounder für HR-Prozesse – von Recruiting über Lohn bis zur Zeiterfassung. Besonders kleine Unternehmen profitieren vom intuitiven Einstieg und der Automatisierung wiederkehrender Aufgaben. Wer sich vorab ein Bild machen möchte, kann die Software kostenlostesten.

2. Softgarden

  • Ideal für: Mittelständische Unternehmen
  • Stärken: Karriereseite, Employer Branding Tools
  • Schwächen: Eingeschränkte Analysefunktionen
  • Preis: auf Anfrage

Mit Softgarden stärkst du deine Arbeitgebermarke. Die Plattform punktet mit einer modernen Karriereseite, überzeugendem Design und schlanken Prozessen. Ein zuverlässiges Recruiting-Tool für Unternehmen, die das Bewerbererlebnis in den Mittelpunkt stellen.

3. Prescreen

  • Ideal  für: Recruiting mit XING-Fokus
  • Stärken: Gute Integration ins XING-Ökosystem
  • Schwächen: Begrenzte Internationalität
  • Preis: ab ca. 300 €/Monat

Prescreen ist eine gute Lösung, wenn dein Recruiting auf den deutschsprachigen Raum fokussiert ist – insbesondere via XING. Die Software bietet umfassende Funktionen und eine klare, strukturierte Benutzeroberfläche für alle Phasen des Bewerbungsprozesses.

4. Greenhouse

  • Ideal für: International agierende Teams
  • Stärken: Hohe Skalierbarkeit, starke Funktionen
  • Schwächen: Englischsprachig, komplexe Einrichtung
  • Preis: auf Anfrage

Greenhouse bietet dir eine mächtige Plattform mit starken Integrationen und flexiblen Workflows. Ideal für große Teams, die weltweit rekrutieren – vorausgesetzt, du bringst die nötigen Ressourcen für Implementierung und Schulung mit.

5. Recruitee

  • Ideal für: Flexibles, kollaboratives Recruiting
  • Stärken: Intuitiv, flexibel, moderne UX
  • Schwächen: Geringe DACH-Fokussierung
  • Preis: ab 185 €/Monat (zzgl. ggf. Hiring Fee)

Recruitee überzeugt mit einem klaren Design und hoher Flexibilität. Die Software eignet sich besonders für Teams, die Wert auf Zusammenarbeit und ein modernes Tooling legen. Achte auf die Gesamtkosten – je nach Paket können Zusatzgebühren entstehen.

6. Onlyfy (by XING)

  • Ideal für: Unternehmen mit Fokus auf Active Sourcing
  • Stärken: Talent Pools, modernes Design
  • Schwächen: Weniger geeignet für kleinere Unternehmen
  • Preis: auf Anfrage

Onlyfy verbindet Active Sourcing mit Bewerbermanagement – alles in einem Tool. Durch die direkte XING-Anbindung erreichst du qualifizierte Talente dort, wo sie wirklich aktiv sind. Besonders relevant für Unternehmen mit Fokus auf strategisches Recruiting.

7. Suiteify – Die Lösung für KMUs im DACH-Raum

  • Ideal für: Kleine und mittlere Unternehmen
  • Stärken: Nahtlose Integration in deine HR- und Payroll-Prozesse, Intuitive Bedienung - auch ohne IT-Wissen, Höchste DSGVO-Sicherheit, Persönlicher Support und lokale Expertise
  • Preis: Fair & transparent – abgestimmt auf deine Unternehmensgröße
  • Besonderheit: Suiteify ONE ist mehr als Recruiting – es ist dein HR-Komplettsystem mit Bewerbermanagement, Personalakte, Zeiterfassung & Co

Suiteify ist deine HR-Software, wenn du eine Lösung suchst, die genau auf dein KMU zugeschnitten ist. Ob Recruiting, Zeiterfassung oder Lohn – du profitierst von zentralen Workflows, starker Automatisierung und echter Hands-on-Unterstützung durch unser Team. Die Plattform wächst mit dir –egal, wie viele Standorte oder Mitarbeitende du betreust.

Erfolgsbeispiel: So klappt der Umstieg auf ein modernes Recruiting-Tool

Die Oberbank AG hat ihr Bewerbermanagement mit Suiteify digitalisiert – und das mit sichtbarem Erfolg:

„Durch die effiziente Verwaltung der Kandidat:innendaten konnten wir unsere Prozesse verschlanken, die Time-to-Hire deutlich senken und profitieren heute von einer professionellen, durchgängigen Lösung.“

Hier geht’s zur vollständigen Case Study.‍

Was wir daraus lernen können?
Ein starkes Bewerbermanagementsystem wirkt – und zwar langfristig.

Warum Suiteify den Unterschied macht

Die Oberbank ist nur ein Beispiel von vielen: Unsere Kund:innen berichten regelmäßig von einer spürbaren Verbesserung ihrer Recruiting-Prozesse und einer passgenaueren Personalauswahl. Der Schlüssel? Automatisierung, zentrale Verwaltung und intuitive Abläufe.

💡 Die Vorteile auf einen Blick:

  • Weniger Routine, mehr Strategie: Durch automatisierte Aufgaben und strukturierte Datenverwaltung bleibt mehr Zeit für das Wesentliche.
  • Bessere Candidate Experience: Bewerbende fühlen sich informiert, ernst genommen und wertgeschätzt – von der Bewerbung bis zur Entscheidung.
  • Schnellere Entscheidungen: Alle wichtigen Infos sind jederzeit abrufbar. Das spart Zeit und sorgt für fundierte Entscheidungen.
  • Effizientere Zusammenarbeit: HR, Fachabteilungen und Führungskräfte arbeiten enger zusammen – digital, vernetzt und transparent.

Bereit für den nächsten Schritt?

Die Oberbank plant bereits die Integration weiterer Module –und zeigt damit, dass ein modernes Bewerbermanagementsystem kein Einmal-Projekt ist, sondern ein zentraler Hebel für nachhaltige Personalentwicklung.

Häufige Fragen rund um Bewerbermanagementsysteme

Was kostet ein Bewerbermanagementsystem?

Die Preise starten bereits bei unter 100 € im Monat. Je nach Funktionsumfang und Unternehmensgröße können sie stark variieren. Wichtig: Berücksichtigen eben den Lizenzkosten auch einmalige Ausgaben für Implementierung, Schulung und individuelle Anpassungen. Viele Anbieter – auch wir bei Suiteify – bieten skalierbare Preismodelle, die mit deinem Unternehmen mitwachsen.

Eignet sich ein BMS auch für kleine Teams und Start-ups?

Unbedingt. Gerade kleine HR-Teams profitieren stark von Automatisierung und zentraler Übersicht. Mit einem Bewerbermanagementsystemsparst du Zeit, reduzierst manuellen Aufwand und hast mehr Freiraum fürstrategische Aufgaben – selbst bei begrenzten Ressourcen.

Wie schnell kann ich mit Suiteify starten?

Schnell! Innerhalb weniger Tage kannst du dein Bewerbermanagement mit Suiteify live schalten – inklusive Support, Schulung und sicherem Datenimport. Wir begleiten dich eng im Onboarding, damit du direktdurchstarten kannst.

Was bringt mir die Integration mit anderen Tools?

Du arbeitest effizienter, reduzierst Medienbrüche und erhältst konsistente Daten – von der Bewerbung bis zur Lohnabrechnung. Eine integrierte HR-Landschaft spart Zeit, minimiert Fehler und verbessert die Zusammenarbeit zwischen Teams.

Fazit: Finde das passende Bewerbermanagementsystem für dein Unternehmen

Du willst Recruiting einfacher, schneller und erfolgreicher gestalten? Dann ist ein Bewerbermanagementsystem dein Gamechanger. Besonders als kleines oder mittleres Unternehmen im DACH-Raum profitierst du von einer Lösung wie Suiteify: intuitiv, leistungsstark und skalierbar.

Ein BMS ist weit mehr als ein Verwaltungstool – es ist dein strategischer Partner in der Personalgewinnung. Es hilft dir, Prozesse zu optimieren, die Candidate Experience zu verbessern und dein Recruiting datenbasiert weiterzuentwickeln.

💡 Bonus: Mitautomatisierten Workflows, integrierten Kommunikationslösungen und intelligenter Datenanalyse legst du den Grundstein für nachhaltiges Wachstum – und ziehst genau die Talente an, die zu deinem Unternehmen passen.

Lagerkosten senken durch Digitalisierung: Sieben Tipps für KMU
ERP & Finance

Lagerkosten senken durch Digitalisierung: Sieben Tipps für KMU

Unübersichtliche und ungenaue Lagerbestandsführung ist einer der häufigsten Kostentreiber in Unternehmen. Lesen Sie hier, wie Sie durch Digitalisierung Licht ins Dunkel bringen und Ihre Lagerkosten senken können.

5 Min. Lesezeit

Unübersichtliche und ungenaue Lagerbestandsführung ist einer der häufigsten Kostentreiber in Unternehmen. Lesen Sie hier, wie Sie durch Digitalisierung Licht ins Dunkel bringen und Ihre Lagerkosten senken können.

Kennen Sie Ihre Lagerkosten? Wissen sie, wo Einsparpotenziale liegen? Im härter werdenden Wettbewerb sind Unternehmen mehr denn je darauf angewiesen, ihre Kostenstruktur zu optimieren. Trotzdem zahlen viele Unternehmen zu hohe Lagerkosten – und wissen es oft nicht.

Dieser Artikel erklärt, warum die analoge Bestandsführung hohe Lagerrisiken birgt. Zudem erfahren Sie, wie Sie mit einem Warenwirtschaftssystem (WWS) Ihre Lagerkosten senken und gleichzeitig Ihre Kunden besser bedienen können.

Hohes Lagerrisiko: Warum analoge Lagerverwaltung Kosten verursacht

In lagerintensiven Betrieben machen Bestände oft 25 Prozent der Unternehmensaktiva aus. Fehlende Transparenz in der Bestandsführung führt zu unnötigen Kosten, Überbeständen und Kapitalbindung.

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) scheuen sich vor der Digitalisierung, weil sie die Einführung einer Lagerverwaltungssoftware als komplex empfinden. Dabei gibt es heute Lösungen, die speziell für KMU geeignet sind und dabei helfen, Lagerkosten zu senken.

So vermeiden Sie Kostenfallen in der Lagerverwaltung

Lagerkosten senken heißt, die größten Kostentreiber zu identifizieren und gezielt zu minimieren. Hier zeigen wir, wie analoge Prozesse hohe Kosten verursachen – und wie ein digitales Lagerverwaltungssystem hilft, diese Kosten zu senken.

1. Lagerbestände optimieren: Zu hohe Bestände binden Kapital

Eine optimale Bestandsführung stellt sicher, dass nur die Waren auf Lager sind, die tatsächlich benötigt werden. Zu hohe Lagerbestände erhöhen die Lagerkosten, da Kapital gebunden wird. Mit einer digitalen Lagerverwaltung haben Sie Bestände, Verbrauch und Liefermengen immer im Blick.

Ein Warenwirtschaftssystem mit digitaler Lagerverwaltung analysiert in Echtzeit, welche Artikel sich schlecht verkaufen, und hilft Ihnen, die optimalen Nachbestellmengen zu berechnen. So vermeiden Sie Überbestände, senken durch gezielten Kapitaleinsatz Ihre Lagerkosten und verbessern gleichzeitig Ihre Liefertreue.

2. Veraltete Bestände vermeiden: Waren altern und verlieren an Wert

Unverkäufliche Artikel blockieren wertvollen Lagerplatz und verursachen Kosten. In vielen Unternehmen werden diese Ladenhüter zu spät erkannt.

Eine digitale Lagerverwaltung hilft Ihnen, Ladenhüter frühzeitig zu erkennen, um Lagerkapazitäten effizient zu nutzen und Lagerkosten zu senken.

3. Personalkosten reduzieren: Automatisierte Lagerverwaltung spart Zeit und Geld

Manuelle Lagerhaltung ist zeitaufwändig und fehleranfällig. Ein Lagerverwaltungssystem automatisiert Prozesse wie Wareneingang und -ausgang, Kommissionierung und Inventur.

Durch den Einsatz einer Lagerverwaltungssoftware können Unternehmen Personalkosten senken, Durchlaufzeiten verkürzen und die Effizienz steigern.

4. Lager digitalisieren und Reaktionszeiten verkürzen: Echtzeit-Daten für flexible Lagerlogistik

Marktveränderungen, Nachfrageschwankungen oder Lieferengpässe können die Lagerhaltungskosten in die Höhe treiben.

Mit einem modernen Lagerverwaltungssystem erhalten Sie in Echtzeit präzise Informationen über Ihre Bestände und können flexibel auf Veränderungen reagieren. So können Sie Ihre Lagerhaltungskosten senken und Lieferengpässe vermeiden.

5. Skalierbare digitale Lagerverwaltung: Wachstum ohne hohe Kosten ermöglichen

Mit Lagerverwaltungssoftware minimieren Sie auch die Reibungsverluste beim Aufbau zusätzlicher Kapazitäten: Angenommen, Sie mieten ein weiteres Lager an, bauen eine neue Halle oder eröffnen einen neuen Standort. Spätestens dann ist der Punkt erreicht, an dem die analoge Lagerlogistik viel Geld verbrennt, weil sie einfach nicht mehr funktioniert. Mit einem WaWi-System können Sie Ihre Prozesse auch in volatilen Märkten schnell anpassen und skalieren.

6. Produktionsstillstand vermeiden: Lieferengpässe kosten Zeit und Geld

Wenn jemand vergessen hat, rechtzeitig die richtigen Zahlen in die richtigen Excel-Tabellen einzugeben, kann es passieren, dass Ihnen dringend benötigte Materialien oder Waren ausgehen. Im schlimmsten Fall kann Ihr Unternehmen nicht mehr liefern oder Ihre Produktion steht still, weil Rohstoffe fehlen. Eine unangenehme Situation, wenn Sie als Lagerverwalter der Verursacher sind.

Mit einer digitalen Lagerverwaltung können Sie den Warenumschlag genau und in Echtzeit verfolgen und die Beschaffung von Waren, Materialien und Rohstoffen rechtzeitig anstoßen.

7. Kundenzufriedenheit steigern: Liefertreue als Wettbewerbsfaktor

Die Kunden sind anspruchsvoller denn je. Sie wollen ihre Ware schnell. Onlinehandel und digitale Lieferketten führen dazu, dass lange Lieferzeiten nicht mehr akzeptiert werden.

Ein digitales Lager mit optimierter Bestandsführung erleichtert es dem gesamten Unternehmen, seine Lieferverpflichtungen zu erfüllen.

Liefertreue ist wichtig für Ihren Ruf. Sie bindet Kunden, die Ihr Unternehmen weiterempfehlen und Ihnen neue Kunden bringen. Umgekehrt verlieren Sie Kunden und Umsatz, wenn sich herumspricht, dass Ihre Liefertreue zu wünschen übrig lässt – eine weitere teure Nebenwirkung fehleranfälliger analoger Prozesse.

Fazit: Digitale Lagerverwaltung ist der Schlüssel zur Kostenoptimierung

Lager sind in vielerlei Hinsicht teuer. Eine optimale Lagerhaltung bietet daher enorme Einsparpotenziale. Diese können nur durch den Einsatz eines Warenwirtschaftssystems (WWS) und einer integrierten Lagerverwaltungslösung voll ausgeschöpft werden.

Eine moderne Warenwirtschaftssoftware bietet:

  • Echtzeit-Transparenz über Bestände
  • Automatisierte Prozesse zur Effizienzsteigerung
  • Flexible Skalierbarkeit für wachsende Unternehmen
  • Optimierte Bestandsführung zur Kostenreduzierung

Wer seine Lagerkosten senken möchte, sollte daher auf ein WWS mit integrierter Lagerverwaltungssoftware setzen.

Arbeitszeitflexibilisierung im Bau: Vorteile & Zeitkontenmodelle
HR & Payroll

Arbeitszeitflexibilisierung im Bau: Vorteile & Zeitkontenmodelle

Überstunden, witterungsbedingte Ausfälle und Auftragsschwankungen sind im Bau Alltag. Ohne klare Vereinbarungen führt das oft zu Konflikten und finanziellen Belastungen. Ein etabliertes Instrument in der Bauwirtschaft sind Arbeitszeitkonten verbunden mit Saison-Kurzarbeitergeld (KuG) – mit dem Ziel, Beschäftigung ganzjährig abzusichern. Tarifpartner haben 2007 Regelungen zur Flexibilisierung vereinbart. Doch wie verbreitet sind diese Modelle heute? Welche Vorteile bringen sie für Unternehmen und Arbeitnehmer? Und welche Bedingungen gelten konkret?

5 Min. Lesezeit

Grundlagen: Flexibilisierung im Baugewerbe

Die Tarifparteien des Baugewerbes haben sich darauf verständigt, Arbeitszeitflexibilisierung zu ermöglichen. Das bedeutet: Zeitkonten und saisonales Kurzarbeitergeld werden kombiniert, um Schwankungen im Arbeitsvolumen auszugleichen und Beschäftigung zu sichern.

Vorteile für Unternehmen

  • Die ersten bis zu 150 Stunden sind in der Regel überstundenzuschlagsfrei, wenn sie dem Zeitkonto zugeführt werden (nach Tarifregelungen; individuelle Betriebsvereinbarungen beachten).
  • Reduzierung von Zuschlagszahlungen und Sondervergütungen bei gleichem Einsatz.
  • Höhere Flexibilität in der Personaleinsatzplanung – Auftragsspitzen lassen sich besser abfangen.
  • Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber: Bewerbende sehen Zeitkonten oft als Vorteil bei Planungssicherheit.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Absicherung gegen Lohnausfälle bei wetterbedingten oder Auftragsausfällen in der Schlechtwetterperiode.
  • In Zeiten, in denen Guthaben eingebracht werden, kann ein „Zuschuss-Wintergeld“ tariflich vorgesehen sein (bei SOKA-BAU bekannt).
  • Mehr Planungssicherheit und oft bessere Jahresverdienste durch Ausgleich statt Kurzarbeit.

Modelle zur Arbeitszeitflexibilisierung

Variante 1 (Saisonmodell):

  • April bis November: höhere Sollstunden
  • Dezember bis März: reduzierte Sollstunden

Variante 2 (Konstanter Monatslohn):

  • Jeden Monat gleiche Sollstunden – glatter Monatslohn

Variante 3 (Monatsspezifisch):‍

  • Sollstunden je kalendermäßigem Tarifmonat – entspricht der tatsächlichen Dauer des Monats

Diese Modelle ermöglichen einen differenzierten Ausgleich von Überstunden, Abweichungen und saisonalen Schwankungen.

Geschützte Guthaben & Insolvenzsicherung

Zeitguthaben auf Ausgleichskonten sind tariflich geschützt. Laut Baugewerbe-Tarifvertrag sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Insolvenzschutzversicherung oder Sicherung (z. B. über SOKA-BAU) zu gewährleisten.
Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Guthaben ausschließlich für:

  • Monatslohn
  • witterungsbedingte Ausfallszeiten
  • Zeiten saisonaler Ausfälle verwendet werden dürfen
    Andere Entnahmen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Fazit & Empfehlungen

Arbeitszeitkonten und Flexibilisierung sind weit mehr als Absicherung: Für Bauunternehmen bieten sie wirtschaftliche und organisatorische Vorteile, für Arbeitnehmer mehr Sicherheit und Einkommensstabilität.

Wichtig ist: Tarifregelungen, Insolvenzsicherung und ein transparentes Modell für alle Beteiligten. Nur so kann das System funktionieren.

FAQ

Warum bis zu 150 Stunden zuschlagsfrei?

Tariflich erlaubt das Baugewerbe, dass Überstunden bis zu einem gewissen Umfang dem Zeitkonto zugeführt werden, ohne Zuschlagszuschläge zu zahlen.

Wer übernimmt die Absicherung der Guthaben?

Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Absicherung (z. B. Versicherung, Bürgschaft oder über SOKA-BAU) vorzusehen, um Guthaben gegen Insolvenz zu schützen.

Wann dürfen Guthabenkonten genutzt werden?

Guthaben sind typischerweise für Monatslohn, witterungsbedingte Ausfälle und saisonale Einsatzausfälle vorgesehen.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit – Saison-Kurzarbeitergeld

Tarifvertrag zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe (TV Schlechtwetter)

Empfehlungen von der Redaktion

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Welche Fristen und Pflichten gelten?
Recht & Compliance

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Welche Fristen und Pflichten gelten?

Unternehmen müssen geschäftliche Unterlagen aufbewahren. Doch wie ist das eigentlich konkret geregelt? Welche Aufbewahrungsfristen gelten zum Beispiel für Rechnungen, Lieferscheine oder Quittungen? Dieser Beitrag informiert über die wesentlichen Pflichten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.

5 Min. Lesezeit

Eine der größten bürokratischen Hürden für Unternehmen ist die Pflicht zur langjährigen Aufbewahrung steuerrechtlich relevanter Unterlagen. Rechnungen, Lieferscheine, Geschäftskorrespondenz – ständig kommen neue aufbewahrungspflichtige Dokumente hinzu. Um Stress mit dem Finanzamt, etwa bei Betriebsprüfungen, zu vermeiden, sollten die Vorschriften bekannt sein und die Aufbewahrungsfristen für die verschiedenen Dokumentenarten und Belege eingehalten werden. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Aufbewahrungspflichten für Unternehmen.

Wo sind die Pflichten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen geregelt?

Die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist in Deutschland gesetzlich geregelt, insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Diese Vorschriften legen fest, welche Unterlagen wie lange aufzubewahren sind. Darüber hinaus finden sich im Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie in zahlreichen anderen Gesetzen und Verordnungen Vorschriften zur Aufbewahrungspflicht von Dokumenten – beispielsweise im Arbeitsrecht, im Sozialversicherungsrecht oder im Produkthaftungsrecht.

Für die betriebliche Praxis sind insbesondere die Vorschriften in § 257 HGB und § 147 AO von Bedeutung. Zudem müssen Unternehmen die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) beachten.

Wer ist zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen verpflichtet?

Alle Gewerbetreibenden, die zur Buchführung und Aufzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre geschäftlichen Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archivieren. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen betrifft somit etablierte Unternehmen ebenso wie Gründer und Start-ups. Eine Sonderregelung für Kleinunternehmen gibt es nicht. Auch bei einer Geschäftsaufgabe oder einer Geschäftsübergabe besteht die Aufbewahrungspflicht für den Steuerpflichtigen weiter.

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Welche Dokumente sind aufbewahrungspflichtig?

Nach § 147 AO und § 257 HGB sind insbesondere folgende Unterlagen aufbewahrungspflichtig:

  • Bücher und Aufzeichnungen
  • Inventare
  • Jahresabschlüsse
  • Lageberichte
  • Eröffnungsbilanz sowie die dazu erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen
  • Handels- und Geschäftsbriefe (d. h. jegliche Kommunikation und Korrespondenz – einschließlich E-Mails, Faxe etc. – zur Vorbereitung, Durchführung oder Rückgängigmachung von Geschäftsvorfällen)
  • Buchungsbelege zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen (z. B. Quittungen)
  • Unterlagen für die Zollanmeldung, sofern sie nicht bereits den Zollbehörden vorliegen
  • sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (z. B. Kalkulationsunterlagen oder Ausfuhrbelege)

Mitunter bereitet die richtige Einordnung der Unterlagen allerdings Probleme. Denn nicht jeder Beleg ist zwangsläufig ein aufbewahrungspflichtiger Buchungsbeleg und nicht jeder Brief muss als Geschäftsbrief archiviert werden. In Zweifelsfällen sollte ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin gefragt werden.

Wie lang sind die Aufbewahrungsfristen in der Buchhaltung?

Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Für Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare gilt dagegen weiterhin die zehnjährige Frist. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, bei Vertragsunterlagen nach Ablauf des Vertrags.

Übersicht der Aufbewahrungsfristen ab 2025

Dokumententyp

Neue Frist ab 2025

Bisherige Frist

Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Lieferscheine, Lohn- und Gehaltslisten)

8 Jahre

10 Jahre

Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare

10 Jahre

10 Jahre

Handels- und Geschäftsbriefe

6 Jahre

6 Jahre

Aufbewahrungsfristen für ausgewählte Dokumentenarten

  • Rechnungen müssen seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre (vorher: zehn Jahre) lang aufbewahrt werden. Nach § 14b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und § 147 der Abgabenordnung (AO)  sind Unternehmer verpflichtet, sowohl eine Kopie ihrer ausgestellten Rechnungen (Ausgangsrechnungen) als auch alle empfangenen Rechnungen (Eingangsrechnungen) zu archivieren.
  • Lieferscheine gelten grundsätzlich als Handels- oder Geschäftsbriefe und müssen sechs Jahre aufbewahrt werden, wenn sie lediglich die Korrespondenz im Rahmen eines Geschäfts dokumentieren. Sobald ein Lieferschein jedoch als Buchungsbeleg dient – etwa, weil er gleichzeitig als Rechnung verwendet wird oder buchungsrelevante Vermerke enthält –, gilt die längere Aufbewahrungsfrist von acht Jahren (vor 2025: zehn Jahre).
  • Kontoauszüge, Quittungen, Bewirtungsbelege, Tankbelege und ähnliche Dokumente sind Buchungsbelege und unterliegen ab 2025 einer Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Vorsicht ist geboten bei Belegen auf Thermopapier, da diese oft schon nach kurzer Zeit verblassen und unlesbar werden. Dies kann bei einer Betriebsprüfung den Vorsteuerabzug gefährden. Daher empfiehlt es sich, Thermopapierbelege zu scannen und digital zu archivieren. Alternativ besteht die Möglichkeit, solche Belege auf normales DIN-A4-Papier zu kopieren und zusammen mit dem Original aufzubewahren.

In welcher Form müssen Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden?

Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen gelten folgende Formvorschriften:

  • Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und andere relevante Unterlagen wie Rechnungen, Handelsbriefe und Geschäftsbriefe dürfen elektronisch aufbewahrt werden, solange die Daten unverändert, lesbar und während der gesamten Aufbewahrungsfrist zugänglich bleiben. Es ist zulässig, Papierunterlagen zu scannen und anschließend gesichert und geordnet auf einem Speichermedium aufzubewahren. Nach dem Scannen können die Originalbelege in den meisten Fällen vernichtet werden, sofern keine gesetzlichen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen. Es wird empfohlen, vor der Vernichtung von Originalbelegen gegebenenfalls Rücksprache mit einem Steuerberater oder einer zuständigen Behörde zu halten.
  • Eine Ausnahme bilden Unterlagen, die für die Anwendung bestimmter Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung erforderlich sind (z. B. aktive Veredelung). In solchen Fällen kann die Zollbehörde verlangen, dass die Unterlagen im Papieroriginal vorgelegt werden.
  • Für den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen ist die Aufbewahrung der Papieroriginalrechnungen dagegen nicht zwingend erforderlich. Auch elektronisch aufbewahrte Rechnungen sind für den Vorsteuerabzug ausreichend, solange die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet sind.
  • Originär digitale Unterlagen, wie elektronische Rechnungen, müssen im digitalen Original aufbewahrt werden. Sie dürfen innerhalb der achtjährigen Aufbewahrungsfrist weder verändert noch gelöscht werden. Zudem muss ein Betriebsprüfer sie maschinell auswerten können. Ein Ausdruck auf Papier reicht hier also nicht aus.
  • Alle relevanten Buchführungsunterlagen müssen so aufbewahrt werden, dass sie jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.
  • In jedem Fall muss die digitale Archivierung von gescannten oder originär elektronischen Dokumenten die Anforderungen der GoBD erfüllen.

Wie lässt sich trotz Aufbewahrungspflicht Ordnung im Archiv halten?

Aufgrund der Aufbewahrungspflichten für Unternehmen sammeln sich in der Buchhaltung Jahr für Jahr zahlreiche Belege an. Wer weiterhin papiergebunden und manuell archiviert, läuft Gefahr, den Überblick zu verlieren. Zum einen wird das Archiv irgendwann zu klein, zum anderen steigt die Zahl digitaler Dokumente kontinuierlich – Stichwort E-Rechnungspflicht.

Hinzu kommt, dass alle relevanten Dokumente nach den Vorgaben der GoBD im elektronischen Original und unveränderbar aufbewahrt werden müssen. Das beste Mittel, um diese Vorgaben effizient zu erfüllen und Ordnung im digitalen Archiv zu halten, ist ein Dokumentenmanagementsystem (DMS).

Achtung, Verjährung! Mit Mahnbescheid Zahlungsansprüche sichern
ERP & Finance

Achtung, Verjährung! Mit Mahnbescheid Zahlungsansprüche sichern

Mit dem Ablauf des 31. Dezember werden in Deutschland Zahlungsansprüche aus Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Doch das ist vermeidbar: Durch einen rechtzeitig beantragten gerichtlichen Mahnbescheid lassen sich die Ansprüche auch nach dem Ablauf der Verjährungsfrist noch geltend machen.

5 Min. Lesezeit

Alle Jahre wieder im Dezember geraten Unternehmer ins Schwitzen. Der Grund dafür ist aber nicht der ganz normale Vorweihnachtsstress, sondern die Erkenntnis, dass mit dem Jahreswechsel die Verjährungsfrist für bestimmte Forderungen abläuft.

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre. Sie beginnt jedoch nicht mit dem Tag, an dem eine Forderung entstanden ist, sondern erst mit dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres.

Am 1. Januar 2027, null Uhr, verjähren daher viele Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2023. Wer das verhindern möchte, sollte unbedingt noch vor dem Jahreswechsel einen gerichtlichen Mahnbescheid für seine überfälligen Forderungen beantragen.

Von der Regelverjährung abweichende Fristen

Soweit nichts anderes geregelt ist, gilt für alle Ansprüche des täglichen Lebens die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Unter anderem bei den folgenden Ansprüchen kann die Verjährungsfrist jedoch aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen abweichen:

30 Jahre
Rechtskräftig festgesetzte Ansprüche (z. B. Urteile, Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse), Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten

10 Jahre
Ansprüche bezüglich Rechten an Grundstücken (Übertragung des Grundstückeigentums)

5 Jahre
Mängelansprüche bei Bauwerken und eingebauten Sachen

1 Jahr
Fracht- und Speditionskosten (abweichender Verjährungsbeginn mit Ablauf des Anlieferungstages)

6 Monate
Ersatzansprüche des Vermieters (Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache)

Ein nützliches Tool zur Ermittlung von Verjährungsfristen ist der kostenfrei nutzbare Verjährungsrechner von Creditreform.

Gerichtlicher Mahnbescheid hemmt Verjährung

Viele Gläubiger gehen irrtümlich davon aus, dass sie – so kurz vor dem Ablauf der Verjährungsfrist – nichts mehr ausrichten können, um ihren Zahlungsanspruch aufrechtzuerhalten und doch noch an ihr Geld zu kommen. Was sie dabei übersehen: Es gibt ein Instrument, um seine Forderungen auch über den regulären Fristablauf von drei Jahren hinaus zu sichern – den gerichtlichen Mahnbescheid.

Unternehmer sollten daher rechtzeitig vor dem Jahresende prüfen, wann die Zahlungsansprüche gegenüber ihren Schuldnern entstanden sind. Handelt es sich um eine offene Rechnung aus dem Jahr 2023, sollte umgehend ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden.

Durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens lässt sich die Verjährung hemmen. Wichtig ist, dass der Antrag bis zum 31. Dezember 2026 beim Mahngericht eingeht.

Der Mahnbescheid setzt zwar nicht alles auf null zurück, aber er unterbricht die Verjährung bis zum Ende des Verfahrens und einer sich möglicherweise anschließenden Zivilklage.

Besonders bequem kann ein Mahnbescheid online beantragt werden. Hier geht es zum Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids über das Mahnportal der deutschen Mahngerichte.

Einfache Mahnungen haben keine verjährungshemmende Wirkung

Außergerichtliche Mahnungen und private Zahlungsaufforderungen unterbrechen die laufende Verjährung hingegen nicht – und zwar selbst dann nicht, wenn sie per Einschreiben zugestellt werden. Auch mehrfache schriftliche Mahnungen haben keine verjährungshemmende Wirkung.

Bei Ratenzahlungsvereinbarungen ist zu beachten: Mit jeder Teilzahlung des Schuldners beginnt die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt der letzten Zahlung neu zu laufen.

TIPP: Offene Posten mit Finanzbuchhaltungssoftware überwachen

Um zu verhindern, dass Forderungen verjähren, sollten Unternehmen ein effektives Debitorenmanagement mit einem straffen Mahnwesen betreiben. Hierzu ist eine Finanzbuchhaltungssoftware erforderlich, mit der die Außenstände zuverlässig im Blick behalten und frühzeitig Mahnungen verschickt werden können.

Führt dies nicht zum Zahlungseingang, empfiehlt sich die Übergabe an einen professionellen Inkassodienstleister. Die Fibu-Programme von Suiteify verfügen hierfür über eine integrierte Schnittstelle, die es Unternehmen ermöglicht, Inkassoaufträge direkt an Creditreform zu übermitteln.

KI im Bauhandwerk: Machen ist wie wollen, nur krasser
Branchen

KI im Bauhandwerk: Machen ist wie wollen, nur krasser

Das Handwerk steht vor riesigen Herausforderungen: Fachkräftemangel, digitale Überforderung und immer komplexere Schnittstellen. Doch statt zu jammern, heißt es jetzt: Machen! Dieser Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) und innovative Formate wie Hackathons das Handwerk stärken und warum Menschlichkeit dabei wichtiger denn je bleibt.

5 Min. Lesezeit

Handwerk im Wandel – zwischen Fachkräftemangel und Digitalisierung

Im deutschen Handwerk fehlen aktuell über 230.000 Fachkräfte, und die Lage wird sich verschärfen: Zehn Millionen „Boomer“ gehen in Rente – so viel KI können wir gar nicht einsetzen, um das aufzufangen. Gleichzeitig wächst der digitale Druck: Immer mehr Schnittstellen, BIM, Chatbots, Clouds – und das alles on top zu den eigentlichen Aufgaben. Kein Wunder, dass viele im Handwerk an ihre Grenzen stoßen. Die Digitalisierung bringt nicht nur Chancen, sondern auch eine Flut an Anforderungen, die den Alltag oft komplizierter machen, statt ihn zu erleichtern.

Die Realität im Handwerk: Zu viele Tools, zu wenig Schnittstellen

Handwerksbetriebe nutzen oft 10 bis 13 verschiedene digitale Tools, die kaum miteinander vernetzt sind. Schnittstellen? Fehlanzeige! Wer soll das alles bauen? In keinem Meisterkurs lernt man, wie man digitale Systeme integriert. Die Folge: Überforderung und Ineffizienz. Hinzu kommt die Flut an digitalen Nachrichten – und damit auch jede Menge Ablenkung. In Deutschland werden jährlich 60 Milliarden Euro durch digitale Ablenkung verbrannt. Die Realität: Viele Handwerker fühlen sich von der Digitalisierung überrollt und wünschen sich oft einfachere, praxistaugliche Lösungen.

Warum KI-Projekte oft scheitern

78 % der KI-Projekte im Handwerk scheitern. Der Grund: KI wird oft falsch gedacht und umgesetzt. Die Realität der Betriebe wird nicht ausreichend berücksichtigt, und die Kompetenzen fehlen. Es reicht nicht, einfach noch ein Tool oder einen Chatbot draufzusetzen. Es braucht Lösungen, die wirklich zum Alltag passen. KI muss so gestaltet sein, dass sie die Menschen unterstützt – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Viele Projekte scheitern, weil sie an den Bedürfnissen der Anwender vorbeigehen.

Kompetenzen neu denken: Hackathons als Brückenbauer

Hier setzen innovative Formate wie Hackathons an. In diesen Veranstaltungen treffen Handwerker auf Coder, Designer und digitale Denker. Gemeinsam werden in 48 Stunden praxisnahe Lösungen entwickelt – mit viel Pizza, Bier und echtem Austausch. So entstehen KI-Betriebssysteme, Assistenten und Tools, die Handwerkern wirklich helfen. Das Ziel: Technologie so einfach machen, dass sie im Alltag funktioniert. Die Hackathons bringen Menschen zusammen, die sonst nie miteinander arbeiten würden – und genau daraus entstehen die besten Ideen.

Praxisbeispiele: KI, die wirklich hilft

  • Ein Schweizer Startup hat eine App entwickelt, mit der Handwerker einfach ins Handy sprechen – egal in welcher Sprache. Die KI wandelt das Gesprochene in Aufgaben um und verteilt sie automatisch. So wird aus WhatsApp-Kommunikation ein echter Workflow
  • KI-Karten zeichnen Gespräche auf und erstellen automatisch Protokolle – ideal für Baubesprechungen. So geht keine Information mehr verloren, und die Dokumentation wird zum Kinderspiel.
  • KI-Brillen ermöglichen es Meistern, Lehrlinge aus der Ferne zu unterstützen und Baustellen zu dokumentieren, ohne die Hände zu benutzen. Datenschutz bleibt dabei ein Thema, aber Lösungen werden gemeinsam entwickelt. Die Brille kann sogar Videostreams übertragen und so den Austausch zwischen Meister und Lehrling erleichtern.
  • 360-Grad-Kameras auf Baustellen erstellen digitale Modelle, die von KI ausgewertet werden – auch ohne BIM. So wird Baustellendokumentation einfach und effizient. Die KI erkennt automatisch Menschen und verpixelt sie, um Datenschutz zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Aufnahmen mit Grundrissen verknüpft, sodass ein dreidimensionales Abbild der Baustelle entsteht.

Mensch und Maschine: Zusammenarbeit auf Augenhöhe

KI kann Wissen speichern, Prozesse automatisieren und sogar Roboter anlernen. Doch entscheidend bleibt: Die Technik muss so einfach sein, dass sie Handwerkern wirklich hilft – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Projekte zeigen, dass die besten Lösungen gemeinsam mit den Menschen im Betrieb entwickelt werden. Nur so entsteht echter Mehrwert. Die digitale Kopie des Handwerkers – das „virtuelle Wir“ – kann Wissen skalieren und in die Ausbildung integrieren. So bleibt das Know-how erhalten und wird für kommende Generationen nutzbar gemacht.

Herausforderungen und Learnings

Die Digitalisierung im Handwerk ist kein Selbstläufer. Es braucht Zeit, Engagement und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen. Technische Hürden, Datenschutz und die Angst vor Veränderung sind Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Doch wer offen bleibt und ins Machen kommt, wird belohnt: mit mehr Effizienz, weniger Fehlern und zufriedeneren Mitarbeitenden. Wichtig ist, die Menschen mitzunehmen und ihnen die Angst vor der Technik zu nehmen. Nur dann kann Digitalisierung wirklich gelingen.

Fazit: Mehr Machen, weniger Wollen

Das Handwerk braucht keine weiteren digitalen Luftschlösser, sondern praktische Lösungen. Hackathons, KI-Baukästen und einfache Tools zeigen, wie Digitalisierung gelingen kann. Entscheidend ist, ins Machen zu kommen, Kompetenzen zu teilen und Menschlichkeit zu bewahren. Denn am Ende zählt, dass Handwerker Handwerker bleiben – unterstützt von Technik, aber nicht ersetzt. Die Zukunft des Handwerks ist digital – aber sie bleibt menschlich.

E-Rechnung 2027: Was KMU jetzt wissen und tun sollten
ERP & Finance

E-Rechnung 2027: Was KMU jetzt wissen und tun sollten

Ab Januar 2027 wird die E-Rechnung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im B2B-Bereich endgültig zur Pflicht. Faktisch hat die Umstellung jedoch bereits 2025 begonnen. Deshalb sollten Unternehmen das Thema jetzt aktiv angehen. Wer zu spät startet, riskiert ab 2027 Chaos in der Buchhaltung, Fehler beim Vorsteuerabzug und unnötige Kosten. Hier sind wichtige Empfehlungen für Unternehmen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) am Ende dieses Artikels.

5 Min. Lesezeit

E-Rechnung: Einführungsfristen

Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Geschäft erfolgt stufenweise und betrifft alle in Deutschland ansässigen Unternehmen.

Empfangspflicht für E-Rechnungen seit 2025

Unternehmen müssen bereits seit Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Wichtig dabei ist: Rechnungen im PDF- oder Word-Format gelten rechtlich nicht als E-Rechnung. Zulässig sind ausschließlich strukturierte elektronische Rechnungen nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD.

Ausstellungspflicht ab 2027 und 2028

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro sind ab dem 1. Januar 2027 dazu verpflichtet, ihre B2B-Rechnungen auch elektronisch auszustellen.

Ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Pflicht dann auch für kleinere Unternehmen unterhalb dieser Umsatzgrenze. Damit endet die Übergangsphase vollständig und die E-Rechnung wird zum Standard im deutschen Geschäftsverkehr.

Warum viele KMU die E-Rechnungspflicht unterschätzen

Gerade unter kleinen und mittleren Unternehmen kursieren Fehleinschätzungen zur E-Rechnungspflicht.

“Wir haben doch schon PDF-Rechnungen.”

Häufig wird die E-Rechnung mit einer PDF-Rechnung gleichgesetzt. PDF-Rechnungen erfüllen nicht die Anforderungen an eine strukturierte E-Rechnung nach EN 16931: Sie sind nicht maschinenlesbar und ermöglichen somit keine automatisierte Verarbeitung.

“Das erledigen wir kurz vor der Pflicht.”

Die Einführung der E-Rechnung ist kein kurzfristiges Projekt. Sie betrifft die Stammdatenqualität, das Prozessdesign, die Schnittstellen, die Archivierung sowie die Schulung der Mitarbeitenden. All diese Themen lassen sich nicht in wenigen Wochen umsetzen, sondern benötigen Zeit und Planung.

“Wir sind zu klein, uns betrifft das nicht.”

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle KMU im B2B-Geschäft. Lediglich der Zeitpunkt der Ausstellungspflicht unterscheidet sich (siehe oben), nicht jedoch die grundsätzliche Betroffenheit.

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E-Rechnung 2027: Nichts tun ist keine Option

Unternehmen, die die Umstellung auf elektronische Rechnungen aufschieben, gehen erhebliche Risiken ein.

Rechtliche Risiken und Vorsteuerabzug

Formale Fehler in Rechnungen können dazu führen, dass diese nicht den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 14 UStG) entsprechen. Im schlimmsten Fall ist der Vorsteuerabzug gefährdet, was direkte finanzielle Folgen hat.

Operativer Stress und Ad-hoc-Lösungen

Wenn große Kunden ab 2027 ausschließlich E-Rechnungen akzeptieren, geraten KMU, die nicht vorbereitet sind, unter Druck. Die Folgen wären teure Übergangslösungen, Medienbrüche und eine erhöhte Fehlerquote.

Wettbewerbsnachteile gegenüber digitalisierten Unternehmen

Unternehmen, die E-Rechnungen automatisiert verarbeiten, profitieren von schnelleren Zahlungszyklen, geringeren Kosten und besseren Daten für das Controlling und die Liquiditätsplanung. Wer hier nicht mitzieht, verliert an Wettbewerbsfähigkeit.

Vorteile der E-Rechnung für KMU

Bei richtiger Umsetzung bietet die E-Rechnung KMU klare Vorteile. Ein zentraler Pluspunkt sind die Effizienzgewinne: Durch automatisierte Prüfungs-, Freigabe- und Buchungsprozesse wird der manuelle Aufwand deutlich reduziert. Medienbrüche, Tippfehler und Doppelarbeit gehören damit der Vergangenheit an, sodass die gesamte Rechnungsverarbeitung schneller und zuverlässiger wird.

Darüber hinaus profitieren Unternehmen von einer besseren Liquidität und mehr Transparenz. Kürzere Durchlaufzeiten bedeuten oft auch, dass Zahlungen schneller erfolgen können. Gleichzeitig erhalten Unternehmen einen besseren Überblick über offene Posten, was die Finanzplanung und das Forderungsmanagement erheblich erleichtert.

Nicht zuletzt sorgt die E-Rechnung für Zukunftssicherheit. Sie bereitet KMU auf kommende EU-Meldepflichten vor und schafft die Grundlage für ein transaktionsbezogenes Meldesystem, das voraussichtlich ab 2030 eingeführt wird. So können Unternehmen ihre Prozesse bereits heute an die digitalen Anforderungen der Zukunft anpassen.

E-Rechnung einführen: Was KMU jetzt konkret tun sollten

Der Umstieg auf die E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt für KMU, um Prozesse zu automatisieren, Fehler zu reduzieren und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Im Folgenden sind sechs zentrale Schritte beschrieben, die Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung beachten sollten.

1. Ausgangslage analysieren

Zunächst sollten Unternehmen prüfen, ob sie E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD empfangen und verarbeiten können. Gleichzeitig ist zu klären, ob ERP-Systeme, Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaft und DMS die Validierung, Buchung und GoBD-konforme Archivierung unterstützen.

2. Rechtliche und fachliche Anforderungen klären

Die Anforderungen der BMF-Schreiben zur E-Rechnung, insbesondere zu Formaten, Pflichtangaben und Prüfpflichten, sollten mit dem Steuerberater und gegebenenfalls mit dem IT-Dienstleister besprochen werden. Wichtig ist zudem eine klare interne Zuständigkeit für Formate, Schnittstellen, Monitoring und die Kommunikation mit Lieferanten und Kunden.

3. Passende E-Rechnungssoftware auswählen

KMU müssen entscheiden, ob sie die E-Rechnung über ERP/FiBu-Systeme, Cloud-Portale oder externe E-Invoicing-Dienstleister abwickeln. Dabei sollte die Lösung skalierbar sein und zukünftige Anforderungen wie die Anbindung an Meldesysteme berücksichtigen.

4. Prozesse und Stammdaten für die E-Rechnung vorbereiten

Die Procure-to-Pay- und die Order-to-Cash-Prozesse sollten an die elektronische Rechnungsstellung angepasst werden. Saubere Stammdaten wie USt-IdNr., Adressen und Zahlungsbedingungen sind entscheidend für eine reibungslose automatische Verarbeitung.

5. Mitarbeitende und Geschäftspartner einbinden

Die Einführung der E-Rechnung gelingt nur, wenn Buchhaltung, Einkauf, Vertrieb und Geschäftsleitung die Unterschiede zwischen PDF-Rechnung und echter E-Rechnung verstehen. Auch Kunden und Lieferanten sollten frühzeitig über unterstützte Formate und Übertragungswege informiert werden.

6. Pilotphase für die E-Rechnung noch in 2026 starten

Eine Pilotphase mit ausgewählten Geschäftspartnern hilft, Fehlerquellen und Medienbrüche frühzeitig zu erkennen. Ergänzend sollten Kennzahlen wie Durchlaufzeiten, Fehlerquoten oder Skontoverluste gemessen werden, um die Prozesse kontinuierlich zu optimieren.

Häufige Fragen zur E-Rechnung ab 2027 (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einer PDF-Rechnung und einer E-Rechnung?

Eine PDF-Rechnung ist lediglich ein digitales Abbild einer Papierrechnung und nicht maschinenlesbar. Eine E-Rechnung liegt dagegen in einem strukturierten Format gemäß EN 16931 vor, beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD, und ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung.

Ab wann müssen KMU E-Rechnungen empfangen können?

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen nach EN 16931 für inländische B2B-Umsätze empfangen und verarbeiten zu können – unabhängig von Unternehmensgröße, Rechtsform oder Umsatz.

Ab wann müssen KMU E-Rechnungen ausstellen?

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen. Für kleinere Unternehmen gilt diese Pflicht ab dem 1. Januar 2028.

Betrifft die E-Rechnungspflicht auch kleine Unternehmen und Selbstständige?

Ja. Die E-Rechnungspflicht betrifft alle KMU im B2B-Bereich. Der einzige Unterschied besteht beim Zeitpunkt der Ausstellungspflicht.

Welche Formate gelten als zulässige E-Rechnung?

Zulässig sind alle strukturierten elektronischen Rechnungsformate nach EN 16931, insbesondere XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.x (Profil EN 16931).

Was passiert, wenn KMU ab 2027 keine E-Rechnungen ausstellen?

Es drohen rechtliche Risiken, insbesondere beim Vorsteuerabzug. Zudem können Geschäftspartner nicht konforme Rechnungen ablehnen, was zu operativen Problemen führt.

Reicht es aus, kurz vor 2027 mit der Umstellung zu beginnen?

Nein. Die Einführung der E-Rechnung hat Auswirkungen auf Systeme, Prozesse, Stammdaten, Archivierung und Schulungen. Deshalb sollte sie frühzeitig geplant werden.

Welche Vorteile bietet die E-Rechnung für KMU?

KMU profitieren von automatisierten Prozessen, geringeren Fehlerquoten, schnelleren Zahlungszyklen, besserer Liquiditätsplanung und der Vorbereitung auf zukünftige EU-Meldepflichten.

Benötigen KMU eine neue Software für die E-Rechnung?

Das hängt von den bestehenden Systemen ab. Viele ERP- und FiBu-Systeme lassen sich erweitern. Alternativ kommen Cloud-Portale oder spezialisierte E-Invoicing-Dienstleister infrage. Wichtig ist, dass die Lösung skalierbar, rechtssicher und zukunftsfähig ist.

Wann sollten KMU spätestens mit einer Pilotphase starten?

Idealerweise noch im Jahr 2026. In einer Pilotphase mit ausgewählten Kunden oder Lieferanten können Prozesse getestet, Fehler frühzeitig erkannt und Mitarbeitende auf die neuen Abläufe vorbereitet werden.

Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Die wichtigsten Aufgaben
HR & Payroll

Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Die wichtigsten Aufgaben

Der Jahreswechsel bedeutet für die Personalabteilung jedes Jahr zusätzliche Arbeit in der Lohnabrechnung. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Aufgaben, die bis wann erledigt sein müssen.

5 Min. Lesezeit

Nach den Weihnachtsfeiertagen wird es in der Personalabteilung oft hektisch, denn der Jahreswechsel steht für die Lohnabrechnung vor der Tür. Arbeitgeber müssen bis zu den festgelegten Stichtagen zahlreiche Aufgaben erledigen. Der folgende Fahrplan führt Sie Schritt für Schritt durch den Jahreswechsel in der Lohnabrechnung und hilft Ihnen, nichts zu vergessen.

Jahreswechselarbeiten rund um die Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung sind viele Aufgaben zu bewältigen:

Jahresmeldung an die Sozialversicherung
Nach § 10 Abs. 1 DEÜV sind Sie verpflichtet, Jahresmeldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu erstellen. Diese sind über das SV-Meldeportal oder über eine DEÜV-Schnittstelle in Ihrer Lohnsoftware an die Annahmestellen der Krankenkassen zu übermitteln. Eine Kopie dieser Jahresmeldung erhalten Ihre Beschäftigten in der Regel mit der ersten Entgeltabrechnung im neuen Jahr.

Frist: bis zum 15. Februar 2025

Meldung von Ein- und Austritten
Wie schon während des laufenden Jahres müssen Sie aus- und eintretende Mitarbeiter erfassen, An- und Abmeldungen erstellen und an die Krankenkasse senden.

Frist: mit der ersten Entgeltabrechnung 2025, spätestens sechs Wochen nach Beginn oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Über-/Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze
Prüfen Sie, ob die Mitarbeitenden im Jahr 2024 die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) über- oder unterschritten haben. Bei Überschreiten der JAEG kann sich der Mitarbeiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern, sofern dies voraussichtlich auch 2025 der Fall sein wird. Bei Unterschreiten der JAEG wird er wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei einer Änderung des Versicherungsverhältnisses müssen Sie der Krankenkasse zum Jahreswechsel eine Änderung des Beitragsgruppenschlüssels mitteilen. Lassen Sie sich die freiwillige Versicherung oder die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung vom Arbeitnehmer nachweisen.

Frist: mit der kommenden Entgeltabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Ende des Jahres 2024

Umlagepflicht U1 prüfen
Unternehmen, die im Vorjahr bis zu 30 Vollzeitbeschäftigte hatten, sind nach § 3 Abs. 1 Aufwendungsausgleichsgesetz zur Teilnahme an der Umlage U1 verpflichtet. Liegt die Beschäftigtenzahl knapp unter dieser Grenze, empfiehlt sich eine jährliche Überprüfung der Umlagepflicht.

Frist: bis Ende Januar 2025

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Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Unfallversicherung nicht vergessen!

Für die Unfallversicherung (UV) Ihrer Mitarbeiter sind zwei Jahresmeldungen erforderlich:

  • UV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2a SGB IV): Erstellen Sie die UV-Jahresmeldung zur Unfallversicherung mit dem Grund 92 und übermitteln Sie diese an die Rentenversicherung.
  • Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII): Prüfen Sie vor der Erstellung des Lohnnachweises, ob alle Gefahrtarifstellen korrekt hinterlegt sind, die erfassten Arbeitsstunden stimmen und der Unfallversicherungsbeitrag korrekt ist. Nach der Prüfung erstellen Sie den Lohnnachweis und senden ihn an die zuständige Berufsgenossenschaft.

Frist: bis zum 16. Februar 2025

Bei der Lohnsteuer alles richtigmachen

Im Bereich der Lohnsteuer sind verschiedene Aufgaben zu erledigen, wobei die Erstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sicherlich zu den umfangreichsten gehört:

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Nach § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung enthält verschiedene Daten zum Dienstverhältnis sowie detaillierte Angaben zu den abgeführten Beträgen wie z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld und den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn. Eine Kopie dieser Lohnsteuerbescheinigung ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen, da er sie für seine Steuererklärung benötigt.

Frist: bis zum 28. Februar 2025

Lohnsteuerjahresausgleich

Nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG sind alle Unternehmen, die zum Stichtag 31. Dezember mindestens zehn steuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Dieser wird in der Regel im Rahmen der Dezember-Lohnabrechnung durchgeführt.

Frist: bis zum 28. Februar 2025

Prüfung des Anmeldezeitraums für die Lohnsteuer

Falls sich die Höhe der Lohnsteuer im vergangenen Jahr verändert hat, stellt das Finanzamt einen abweichenden Anmeldezeitraum für die Lohnsteuer fest:

Anmeldezeitraum

Höhe der Lohnsteuer

Anmeldezeitraum

Monatlich

Höhe der Lohnsteuer

> 5.000 Euro

Anmeldezeitraum

Quartalsweise

Höhe der Lohnsteuer

1.080,01 Euro – 5.000 Euro

Anmeldezeitraum

Kalenderjährlich

Höhe der Lohnsteuer

< 1.080 Euro

Frist: vor der Januar-Entgeltabrechnung 2025

Weitere Arbeiten zum Jahreswechsel in der Lohnabrechnung

Nun haben Sie bereits einen großen Teil des Jahreswechsels bewältigt. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die vermeintlichen Kleinigkeiten nicht zu übersehen.

  • Resturlaub: Prüfen Sie, ob Ihre Mitarbeitenden noch Urlaubsansprüche aus dem vergangenen Jahr haben und informieren Sie sie darüber.
    Frist: frühzeitig vor dem Jahresende und noch einmal vor dem 31. März des Folgejahres
  • Abstimmung und Abschluss der Lohnkonten: Stimmen Sie die Lohn- und Gehaltskonten (z. B. Lohnsteuer, Verbindlichkeiten Sozialversicherung, vermögenswirksame Leistungen) ab und schließen Sie sie ab, bevor Sie in das neue Kalenderjahr wechseln.
    Frist: 31. Dezember
  • Schwerbehindertenabgabe: Erstellen Sie eine Meldung über die Erfüllung der Quote zur Beschäftigungsverpflichtung von Schwerbehinderten und führen Sie die Ausgleichsabgabe nach § 163 Abs. 2 SGB IX und § 160 Abs. 4 SGB IX an die Bundesagentur für Arbeit ab.
    Frist: 31. März des Folgejahres
  • Künstlersozialabgabe: Haben Sie selbstständige Künstler und Publizisten beauftragt, melden Sie die gezahlten Entgelte an die Künstlersozialkasse.
    Frist: 31. März des Folgejahres
  • Betriebliche Altersvorsorge: Gibt es in Ihrem Unternehmen Direktversicherungen, Pensionsfonds oder Pensionskassen, müssen Sie nach dem Jahreswechsel die Beiträge an die Versorgungseinrichtung melden (§ 5 LStDV).
    Frist: Ende Februar des Folgejahres

Haben Sie alle Jahresmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen erstellt? Dann steht einem erfolgreichen Jahreswechsel in der Lohnabrechnung nichts mehr entgegen.