Blog

HR & Payroll

Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Die Rolle der Personalabrechnung im Unternehmen
HR & Payroll

Die Rolle der Personalabrechnung im Unternehmen

Payroller sorgen mit der Personalabrechnung nicht nur für pünktliche Gehälter, sondern haben auch die Einhaltung von Fristen und Gesetzen im Blick. Warum die Personalabrechnung als tragende Säule im Betrieb viel zu oft unterbewertet wird.

5 Min. Lesezeit

Welche Aufgaben hat die Personalabrechnung?

Personalabrechnung wird als Bezeichnung sehr unterschiedlich genutzt. Das kann leicht zu Missverständnissen über die Aufgabenbandbreite und das Verantwortungsgebiet dieser Abteilung führen. Was ist also unter Personalabrechnung zu verstehen?  

Laut der allgemeinen Begriffsbestimmung umfasst sie die Ermittlung und Überweisung des Entgeltes, der Steuerbeträge und der Versicherungsbeiträge eines Mitarbeiters innerhalb einer Personalabrechnungsperiode. Die Personalabrechnungsperiode beträgt in der Regel einen Monat.

Die Aufgaben der Personalabrechnung sind:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen
  • Überweisen der Löhne und Gehälter
  • Schnittstelle zur Hauptbuchhaltung und Übergabe der gezahlten Löhne und Gehälter
  • Stammdaten der Mitarbeiter erstellen und pflegen, z. B. bei Eintritt oder Austritt
  • Meldungen an das Finanzamt und Sozialversicherungsträger durchführen
  • Mutterschaftsgeld und Lohnfortzahlungen beantragen

Personalabrechnung wird auch als Entgeltabrechnung, Lohnabrechnung, Lohnbuchhaltung, Gehaltsabrechnung, Monatsabrechnung oder Neudeutsch: Payroll bezeichnet. In diesem Prozess entsteht ein Dokument, das Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthält. Dazu zählen neben dem vereinbarten Gehalt zum Beispiel die Art und Höhe von Zuschlägen, Zulagen oder sonstige Vergütungen. Aufgeführt sind auch die Art und die Höhe aller abgeführten Abzüge, Abschlagszahlungen oder gewährte Vorschüsse.

Welche Bereiche fallen nicht in die Personalabrechnung?

Es gibt aber auch Bereiche, die streng genommen nicht in das Feld der Personalabrechnung fallen, aber insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen von den Personalabrechnern oftmals mit erledigt werden. Das betrifft zum Beispiel die Abrechnungsbelange, die der hauseigene Fuhrpark mit sich bringt.

Und dann gibt es noch so manchen Themenbereich, der mit der Personalabrechnung zwar direkt zusammenhängt, aber streng genommen ebenfalls nicht in ihr Hoheitsgebiet gehört.

Meist werden aber auch diese Aspekte von Personalabrechnern gemanagt:

  • Zeitwirtschaft
  • Saisonarbeit
  • Berechnung und Vergabe von Boni nach Erreichen der gesetzten Ziele
  • Berechnung und Vergabe von Boni, die über Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Programme ausgeschüttet werden
  • Das Abrechnen von Weiterbildungen
  • u. v. m.

So erfüllt die Personalabrechnung in vielen Unternehmen inzwischen eine Schnittstellenfunktion und bearbeitet häufig alle Vorgänge, die im weitesten Sinne etwas mit den Themen Lohn und Gehalt zu tun haben.

Warum Mitarbeiterbindung immer wichtiger wird
HR & Payroll

Warum Mitarbeiterbindung immer wichtiger wird

Emotional gebundene Mitarbeiter sind zufriedener, leistungsbereiter, weisen weniger Fehlzeiten und Krankheitstage auf und neigen auch nicht dazu, vorschnell den Arbeitsplatz zu wechseln.

5 Min. Lesezeit

Was ist Mitarbeiterbindung?

Mitarbeiterbindung zielt als Funktion im Personalwesen darauf ab, den Arbeitgeber für die eigenen Mitarbeiter kontinuierlich attraktiv zu machen bzw. zu halten und sie so näher an das Unternehmen zu binden. Mitarbeiterbindung kann auch als der Grad der Beziehung zwischen beiden Seiten gesehen werden. Je intensiver die Beziehung, desto engagierter und motivierter agieren die Arbeitnehmer.

Warum ist Mitarbeiterbindung wichtig für Unternehmen?

Fachkräftemangel hat hier wohl den größten Einfluss. Die Zahl der verfügbaren Arbeitnehmer wird längst nicht mehr nur im IT-Bereich immer knapper. Doch neben dem Ziel Talente im Unternehmen durch attraktive Maßnahmen der Mitarbeiterbindung zu halten, bringt eine hohe emotionale Mitarbeiterbindung positive Effekte für den Arbeitgeber. Die Wechselbereitschaft sinkt deutlich, doch geht eine emotionale Mitarbeiterbindung auch über bestehende Arbeitnehmer hinaus. Diese Mitarbeiter sprechen Weiterempfehlungen des Unternehmens an externe Talente vermutlich deutlich eher aus, als wenn sie unzufrieden wären.

Der Gallus Report von 2021 zeigt, dass die emotionale Bindung der Arbeitnehmer durch die Corona-Situation gestiegen ist. Das lediglich 17 von 100 Beschäftigten eine hohe emotionale Mitarbeiterbindung aufweisen, sollte Personalabteilungen dennoch zu denken geben. Arbeitnehmer, die sich nicht engagiert und motiviert in ein Unternehmen einbringen, kosten tatsächlich Geld. Eine innere Kündigung beläuft sich laut Gallup Report von 2021 auf volkswirtschaftliche Kosten von bis zu 115,1 Milliarden Euro.

Mitarbeiter erfolgreich binden: Unternehmen von Zweifeln geplagt

Drei Viertel der Personalmanager, die von dem Personaldienstleister Robert Half für eine Studie befragt wurden, gaben an, dass sie von großen Zweifeln hinsichtlich der Mitarbeiterbindung geplagt werden. Ihre größte Sorge: Bleiben ihre Spitzenkräfte angesichts der aktuellen Bedingungen in ihrem Unternehmen oder entschließen sie sich über kurz oder lang dazu abzuwandern, weil andere Unternehmen mehr Benefits für ihre Mitarbeiter bieten? Gar so falsch liegen die Befragten in diesem Punkt nicht.

So fanden Wissenschaftler der Universität Bamberg für die Studie Recruiting Trends 2017 heraus, dass Arbeitnehmer die Arbeitskonditionen eines Arbeitgebers tatsächlich immer genauer unter die Lupe nehmen. Passen sie nicht, ziehen sie die Reißleine: Sie haben heute die Wahl und müssen sich nicht mit Bedingungen zufriedengeben, in denen sie sich nicht entfalten können. Die wohl wichtigste Erkenntnis der Bamberger Studie ist somit: Nur über finanzielle Anreize lässt sich die Mitarbeiterbindung heute nicht mehr steigern. Insbesondere die Balance zwischen Berufs- und Privatleben ist stattdessen für 86,1 Prozent der Kandidaten einer der ausschlaggebenden Faktoren. Die Bedeutung der Work-Life-Balance ist sogar so groß, dass 47,6 Prozent der Kandidaten Einbußen im Gehalt hinnehmen würden, wenn sich das Zusammenspiel von Arbeit und Privatleben durch einen Jobwechsel verbessern würde.

Inhouse-Lohnabrechnung: Mehr Qualität und bessere Steuerung für KMU
HR & Payroll

Inhouse-Lohnabrechnung: Mehr Qualität und bessere Steuerung für KMU

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) überlassen die Entgeltabrechnung spezialisierten Dienstleistern. Doch das ist keineswegs automatisch die optimale Lösung, sagt die Payroll-Expertin Sabine Katzmair. Es komme, beim Outsourcing wie bei der Inhouse-Lohnabrechnung, stets auf die Qualität an.

5 Min. Lesezeit

Gerade KMU lagern ihre Entgeltabrechnung häufig an einen Steuerberater oder ein Lohnbüro aus, weil sie sich mit dieser Aufgabe nicht belasten möchten. Ist ein Outsourcing wirklich das Allheilmittel für alle Probleme?

Sabine Katzmair: Nein, Outsourcing ist nicht das Allheilmittel für alle Probleme, im Gegenteil. Oft wird eine Auslagerung damit begründet, dass die Entgeltabrechnung kein Hauptgeschäft des Unternehmens sei und dass man gut daran tue, sein Business davon zu entlasten. Der wichtigste Aspekt ist dabei häufig die Kostenfrage. Jedoch lassen sich Kosteneinsparungen nach einem Outsourcing nur in den wenigsten Fällen erzielen.

Oft wird das ganze Projekt sogar teurer, da sich die Outsourcing-Partner, je nach Dienstleistungsvertrag, jede einzelne Dienstleistung, wie zum Beispiel Korrekturen von Lohnabrechnungen, die Änderung von Kostenstellen oder die Anlage von Lohnarten, einzeln bezahlen lassen. Es gilt also, sich vor einem geplanten Outsourcing über die Pro- und Kontra-Argumente zu informieren und die Entscheidung unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie sorgfältig abzuwägen.

Eine gute Lösung kann es nach meiner Erfahrung sein, nur Teile der Abrechnung – zum Beispiel Spezialthemen wie Ausland oder Betriebsrentner – extern zu vergeben. Auch ist es möglich, die Lohnabrechnung mit interner Datenerfassung selbst durchzuführen und lediglich die weitere Verarbeitung der Daten sowie das Hosting und die Betreuung des Lohnabrechnungssystems auszulagern.

Doch egal ob inhouse oder extern – es kommt stets auf die Qualität der Lohnabrechnung an. Sie ist wichtig, um die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter zu erhalten und Probleme bei Lohn- oder Sozialversicherungsprüfungen sowie bei Haftungsthemen zu vermeiden. Bei ständigen Fehlern in der Lohnabrechnung hört auch bei Mitarbeitern der Spaß auf. Fehler in der Umsetzung von rechtlichen Themen können hohe Nachzahlungen, plus Säumniszuschläge und Zinsen, nach sich ziehen.

‍{{box-quote-left}}

Welche Schwierigkeiten können auftreten, wenn die Entgeltabrechnung ausgelagert wurde?

Katzmair: Wenn die Kommunikation mit dem Outsourcing-Anbieter nicht stimmt, kommt es zu Missverständnissen und die Prozesse geraten ins Stocken. Typische Beispiele hierfür: Beim Auftraggeber ist nicht klar geregelt, wer mit dem Outsourcing-Partner kommuniziert. Es gibt zu viele Ansprechpartner beim Dienstleister. Der Service läuft über ein Ticketsystem. Wer kennt das nicht – man telefoniert wegen eines Problems mehrmals mit einer Hotline und ständig fängt man wieder von vorn an zu erklären, da man immer jemand anderen am Apparat hat.

Auch wenn Inhouse-Prozesse, wie zum Beispiel die Übergabe der Lohndaten an die Finanzbuchhaltung, nicht sauber geregelt und klar übergeben wurden, wird es Fehler in der Lohnabrechnung geben.

Die Qualität des Outsourcings hängt also immer auch stark von der Steuerung und Kontrolle durch den Auftraggeber ab. Ein weiterer Faktor ist die Komplexität der Prozesse beim Auftraggeber. Je komplexer, desto schwieriger ist ein Outsourcing und desto höher ist der Kontrollaufwand durch den Auftraggeber. Diese Faktoren werden von vielen Auftraggebern unterschätzt und oft erst nach einem Outsourcing sichtbar.

Was spricht dafür, die Entgeltabrechnung selbst zu machen?

Katzmair: Aus meiner Sicht sind die Qualität und die Steuerungsmöglichkeiten einer Inhouse-Lohnabrechnung mit einer ausgelagerten oft nicht vergleichbar. Die Kommunikationswege, der Datenfluss und die Kontrolle der Daten sind bei unternehmensintern durchgeführter Entgeltabrechnung einfacher. Außerdem geht die Auswertung von Daten schneller.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Inhouse-Lohnabrechnung erfüllt sein?

Katzmair: Wichtige Voraussetzung für die interne Durchführung ist eine Fachkraft für Lohnabrechnung. Bei vielen KMU läuft die Lohnabrechnung im Bereich Finanzbuchhaltung mit. Ein Finanzbuchhalter hat aber von Lohnabrechnung in der Regel wenig Ahnung. Hier gibt es zum einen die Möglichkeit, eine Fachkraft mit Lohnkenntnissen einzustellen – was leichter gesagt als getan ist, denn die Fachkräftesituation für den Bereich der Lohnabrechnung ist an vielen Standorten problematisch. Zum anderen besteht die Möglichkeit, bestehendes Personal im Bereich Payroll weiterzubilden.

Entgeltabrechner benötigen in jedem Fall mindestens Grundlagenwissen im Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht. Außerdem sollten sie die sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Meldeverfahren kennen.

Schulungen und Jahreswechselseminare, um das Fachwissen aktuell zu halten, sind ebenso unabdingbar wie ein Verständnis für die regelmäßigen Änderungen in der Lohnsoftware.

Darüber hinaus ist es bei der Inhouse-Lohnabrechnung wichtig, dass es bei einem Ausfall des Entgeltabrechners jemand gibt, der die Löhne und Gehälter ersatzweise zuverlässig abrechnet.

Leider fällt mir in Projekten mittlerweile immer häufiger auf, dass viele Unternehmen das Thema Arbeitsweise in der Lohnabrechnung vernachlässigen. Die Sorgfalt, Prüfungen und die Einhaltung von Fristen lassen oft zu wünschen übrig. Man verlässt sich häufig zu sehr auf das Lohnabrechnungssystem und hinterfragt zu wenig. Aber ich erlebe auch Überkontrolle, wie zum Beispiel die Erstellung von separaten Excel-Dateien und manuellen Auswertungen, da man den Daten aus dem System nicht traut.

Unter dem Strich muss solides Fachwissen mit einer versierten Handhabung und effektiven Ausnutzung des Lohnabrechnungssystems sowie mit einer umsichtigen Arbeitsweise Hand in Hand gehen.

Inwieweit unterstützt Entgeltabrechnungssoftware Arbeitgeber bei der Inhouse-Lohnabrechnung?

Katzmair: Egal, für welches Lohnabrechnungssystem man sich entscheidet – ganz ohne Software funktioniert heutzutage keine Lohnabrechnung mehr. Schon allein die monatlichen Meldeverfahren, wie EEL, DEÜV, ELStaM und Beitragsnachweise, lassen sich ohne ein Lohnabrechnungssystem nicht durchführen. Darüber hinaus lassen sich mithilfe von Abrechnungssystemen verschiedene Auswertungen erstellen, die das HR-Controlling oder die Finanzbuchhaltung mit Daten versorgen.

Betrachten wir das Ganze unter dem Aspekt der Digitalisierung: Welche Bedeutung werden digitale Lösungen im Personalbereich künftig für Arbeitgeber haben?

Katzmair: Auch im Bereich der Lohnabrechnung schreitet die Digitalisierung weiter fort. Insbesondere die Kommunikation rund um den Datenaustausch mit Krankenkassen, Finanzämtern und anderen Behörden wie dem Arbeitsamt erfolgt zunehmend papierlos.

Ich spreche hier bewusst von Kommunikation, denn es handelt sich längst um einen wechselseitigen Austausch – nicht nur der Arbeitgeber meldet Daten, sondern auch die Behörden melden Daten und Informationen digital zurück. So übermitteln Arbeitgeber beispielsweise Informationen zu Vorerkrankungen über das Verfahren Elektronische Entgeltersatzleistungen (EEL) an die Krankenkasse. Diese prüft die Angaben und teilt dem Arbeitgeber die anrechenbaren Zeiten auf digitalem Weg mit. Nur in Ausnahmefällen versenden die Krankenkassen hier noch Informationen auf nichtelektronischem Weg.

Auch unternehmensintern schafft die Digitalisierung neue Möglichkeiten. Über HR-Portale, die einen sogenannten Employee Self Service ermöglichen, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zum Beispiel Lohnabrechnungsdokumente papierlos zum Download zur Verfügung stellen. Das spart Kosten, stellt aber auch hohe Anforderungen an den Datenschutz. Die Mitarbeiter wiederum können in solchen Portalen bestimmte Personalgrunddaten, wie ihre Adresse, selbst ändern und hinterlegen.

Jedoch sind wir aus meiner Sicht im Bereich der Lohnabrechnung von einer Zukunft mit voll automatisierten Prozessen noch weit entfernt. Ein Einlesen von Belegen mit automatischer Erfassung im Payroll-System wird es so schnell nicht geben. Im Unterschied zur Buchhaltung, die höher standardisierte Prozesse aufweist und gern als Vorzeigebereich für die Nutzung von künstlicher Intelligenz genannt wird, fehlen in der Lohnabrechnung die ständig gleichbleibenden Prozesse.

Die deutsche Lohnabrechnung ist durchsetzt von Ausnahmeregelungen, die durch alleinige digitale Prüfverfahren nicht komplett erfasst werden können. Kurzum: Auf mittelfristige Sicht kommen hierzulande kein Unternehmen und auch kein Payroll-Outsourcing-Dienstleister um einen kompetenten und umsichtigen Lohnabrechner herum.

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Zuschusspflicht im Baugewerbe
HR & Payroll

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Zuschusspflicht im Baugewerbe

Zum 01. Januar 2019 ist die zweite Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft getreten. Sie bringt eine Zuschusspflicht für Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Für Vereinbarungen, die vor dem 01. Januar 2019 geschlossen wurden, gilt diese Pflicht erst seit 2022. Das Gesetz sieht einen pauschalen Arbeitgeberzuschuss von 15 % vor, sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Im Baugewerbe gestalten sich die Auswirkungen jedoch unterschiedlich – abhängig vom Tarifgebiet und davon, ob Tarifbindung besteht.

5 Min. Lesezeit

Arbeitgeberzuschuss nach BRSG

Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Entgeltumwandlungen 15 % Zuschuss zu zahlen – allerdings nur, wenn sie durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Weicht jedoch ein Tarifvertrag von dieser gesetzlichen Regelung ab, haben die tarifvertraglichen Bestimmungen Vorrang.

Besonderheiten im Tarifgebiet West

Im Tarifgebiet West gilt der Tarifvertrag über eine tarifliche Zusatzrente (TV-TZR).

Dieser Tarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich, wirkt also nur bei Tarifbindung:

  • wenn der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist und der Arbeitnehmer Mitglied der IG BAU,
  • wenn die Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag vereinbart wurde,
  • oder wenn er durch betriebliche Übung angewendet wird.

Besteht Tarifbindung, entfällt die gesetzliche Zuschusspflicht. Stattdessen gilt:

  • Anspruch der Arbeitnehmer auf eine Arbeitgeberleistung von 30,68 € pro Monat,
  • vorausgesetzt, sie leisten mindestens 9,20 € Eigenbeitrag durch Entgeltumwandlung.

Besonderheiten im Tarifgebiet Ost

Im Tarifgebiet Ost tritt der TV-TZR nur bei Allgemeinverbindlichkeit in Kraft.
Da dies nicht erfolgt ist, hat er dort keine Wirkung.

Das bedeutet:

  • Tarifliches Entgelt kann nicht umgewandelt werden.
  • Übertarifliches Entgelt kann umgewandelt werden, dann gilt die gesetzliche Zuschusspflicht von 15 %.

Gesetzliche Zuschusspflicht bei fehlender Tarifbindung

Fehlt eine Tarifbindung, besteht sowohl im Osten als auch im Westen nur der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung – und somit die Pflicht des Arbeitgebers, 15 % Zuschuss zu leisten.

Praxisbeispiel zur Zuschusspflicht

Ein Arbeitnehmer (außerhalb des Bauhauptgewerbes West) schließt im Januar 2019 eine rein arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung von 100,00 € ab.

  • Der Arbeitgeber spart Sozialversicherungsbeiträge.
  • Deshalb muss er zusätzlich 15,00 € Zuschuss zahlen (= 15 %).
  • Der Gesamtbetrag der Entgeltumwandlung liegt also bei 115,00 €, sofern der Zuschuss zur Rate addiert wird.

Wichtige Hinweise für die Umsetzung

  • Arbeitgeber müssen entscheiden, ob der Zuschuss zur Gesamtrate addiert wird (z. B. Rate = 115,00 €) oder ob er lediglich den Arbeitnehmer entlastet (Rate bleibt bei 100,00 €).
  • In manchen Fällen muss dafür der Vertrag angepasst werden.
  • Wichtig: Die Baulohnsoftware sollte den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss im monatlichen Lohnkonto separat ausweisen.
Neue Entgeltbescheinigungsverordnung: Änderungen in der Lohnabrechnung
HR & Payroll

Neue Entgeltbescheinigungsverordnung: Änderungen in der Lohnabrechnung

Im Juli 2013 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) fest, wie eine Entgeltbescheinigung – also eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung – aufgebaut sein muss und welche Bestandteile darin enthalten sein sollen. Mit einer aktuellen Klarstellung des Bundesrats müssen nun einige Betriebe ihre Abrechnungen anpassen. Es geht jedoch lediglich um eine geänderte Darstellung, nicht um eine Veränderung des Auszahlungsbetrags.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund der Entgeltbescheinigungsverordnung

Seit Juli 2013 schreibt die EBV vor, welche Angaben eine Entgeltbescheinigung enthalten muss. Diese Regelung dient der Transparenz für Arbeitnehmer und sorgt dafür, dass Lohnabrechnungen einheitlich und nachvollziehbar gestaltet sind.

Was sich konkret ändert

Der Bundesrat hat klargestellt, dass steuerfreie Personalnebenkosten – darunter fallen z. B. Auslöse, Verpflegungszuschüsse, Fahrtkosten oder Familienheimfahrten – nicht mehr dem Gesamtbrutto zugeordnet werden dürfen. Stattdessen müssen sie künftig im Nettobereich gesondert ausgewiesen werden.

Wichtig: Der Auszahlungsbetrag verändert sich durch diese Änderung nicht. Es handelt sich ausschließlich um eine optische Anpassung der Abrechnung.

Beispiel: Darstellung vor und nach der Änderung

Anhand der Suiteify-Lohnabrechnung wird der Unterschied sichtbar:

__wf_reserved_inherit
Vorher
Die steuerfreien Personalnebenkosten wurden bisher bei den Bruttobezügen aufgeführt und in der Spalte Gesamtbrutto (GB) mit „Ja“ gekennzeichnet.
__wf_reserved_inherit
Nachher
Ab sofort erscheinen diese Beträge im Nettobereich und werden in der Spalte GB mit „N“ (Nein) ausgewiesen.

Auswirkungen für Betriebe

Für Betriebe bedeutet diese Klarstellung, dass sie ihre Abrechnungsdarstellung anpassen müssen, um den neuen Vorgaben zu entsprechen. Inhaltlich ändert sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch nichts: Die Beträge bleiben gleich, und auch steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen ergeben sich nicht.

Darum geht es im Detail: Steuerfreie Personalnebenkosten wie Auslöse, Verpflegungszuschuss, Fahrtkosten, Familienheimfahrt etc. dürfen fortan nicht mehr dem Gesamtbrutto zugeordnet werden. Sie müssen nun dem Nettobereich zugewiesen werden.  Bitte beachten Sie: Es geht nur um eine andere Darstellung.  Der Auszahlungsbetrag verändert sich nicht!

Employee Self Service: Wehret den Bürokratiemonstern!
HR & Payroll

Employee Self Service: Wehret den Bürokratiemonstern!

Wohl kaum ein Bereich hat mit so viel mit Bürokratie zu kämpfen wie das Human Ressources Management. Immer mehr Unternehmen versuchen daher, ihre Personalabteilung diese Last von den Schultern zu nehmen – und führen Employee Self Services ein. Top oder Flop?

5 Min. Lesezeit

In vielen Unternehmen geschieht die Verwaltung von Stammdaten, Formularen und Anträgen noch auf Papier oder in sperrigen Excellisten. Letzte haben meist keine Anbindung an die Datenablage anderer Abteilungen. Also liegen Informationen über Abteilungen hinweg nicht einheitlich vor, sondern müssen von HR mühsam per Copy&Paste übertragen werden. Oder schlimmer noch: HR erhält einen Ausdruck und tippt ihn per Hand ab. Auf diese Weise geschehen nicht nur viele Übertragungsfehler. Es geht auch viel Zeit ins Land, die eigentlich viel besser in andere Aufgaben investiert wäre. Ganz unabhängig davon, wie selten konzentriertes Arbeiten in einer HR-Abteilung möglich ist, weil alle naslang ein/e Kolleg/in hereinschneit und ganz dringend noch diese eine klitzekleine Info benötigt, geht auch ganz schnell, versprochen! Aber bis man als unterbrochener HR-Stratege wieder voll „in den Flow“ einsteigen kann, dauert es natürlich – und schon klingelt wieder das Telefon …

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Employee Self Service“?

Viele Unternehmen (oder präziser: die Personalabteilungen darin) suchen händeringend nach Lösungen, um hier Abhilfe zu schaffen und sich auf wertschöpfende Aufgaben konzentrieren zu können – und das wortwörtlich. Eine Lösung, die nicht nur stark an Beliebtheit, sondern auch schlicht an flächendeckendem Einsatz gewonnen hat: ESS!

Hinter der Abkürzung verbirgt sich nun (leider?) kein Aufruf zur Völlerei, sondern die Rede ist von Employee Self Services. Auf Deutsch übersetzt bedeutet das nichts Anderes als Mitarbeiter-Selbstbedienung.

Das Prinzip: Mitarbeiter und nicht mehr HR verwalten ihre persönlichen Daten und Vorgänge selbst. Dafür gibt es verschiedene Tools (die natürlich auch im Produktportfolio von Suiteify zu finden sind, aber das nur am Rande), die mit minimalem Aufwand ganze Berge versetzen können.

Beispiel: Stammdatenpflege. Mitarbeiter loggen sich mit ihren persönlichen Zugangsdaten in die HR-Software ein und erhalten Zugriffe auf:

  • Persönliche Daten
  • Qualifikationen
  • Ausbildungen
  • Betriebliche Funktionen

Was sind klassische Einsatzgebiete von Self Services in der Personalabteilung?

Frau Meier zieht um, Herr Müller heiratet, Frau Schmid schließt ein Zertifikat ab, bei Herr Wie-auch-immer ändert sich der Titel von „Most Important Manager“ zum „Chief Happiness Officer“. Und das alles tragen sie einfach selbst in die zentrale Datenbank ein, ohne dafür bei Ihnen auf der Matte zu stehen und gleich noch etwas vom neuen Nachbarshund zu erzählen.

Bedürfen bestimmte Informationen einer Aktualisierung, nehmen Angestellte diese mit einem ESS ganz einfach selbst vor. Sie können sich außerdem über das Portal ihren elektronischen Gehaltszettel abholen oder Anträge wie Urlaubs- oder Reiseformulare ausfüllen, verwalten und an den jeweiligen Ansprechpartner adressieren. Praktisch? Und wie!

Was sind die Vor- und Nachteile bei der Nutzung eines ESS?

Verlagert HR solche einfachen Aufgaben an die eigenen Mitarbeiter, bietet das verschiedene Vorteile:

  • Die Wahrscheinlichkeit von Übertragungsfehlern reduziert sich – keiner kennt seine Daten schließlich besser als der Mitarbeiter selbst.
  • Personalverantwortliche werden von einem großen Teil ihrer administrativen Tätigkeiten entlastet. Zum Beispiel, weil Lohnzettel nicht mehr einzeln ausgedruckt, kuvertiert und den Mitarbeitern zugestellt werden müssen, sondern per Knopfdruck über das System versandt und abgerufen werden können. Du kennst das.
  • Last but not least sagt die Umwelt Danke, weil auf diese Weise der Papierverbrauch erheblich reduziert wird.

Der einzige Nachteil, der mit der Einführung eines ESS-Systems verbunden sein kann: Die fehlende Akzeptanz der Mitarbeiter. So liegt zunächst der Gedanke nahe, dass HR zwar durch ESS entlastet, die Mitarbeiter aber mit zusätzlichen bürokratischen Prozessen belastet werden. Aber betrachten wir diesen Aspekt ein wenig näher – und schöpfen dabei aus realen Erfahrungswerten.

Belastet ESS die Mitarbeiter eines Unternehmens zusätzlich? Im Gegenteil!

Die Antwort ist einfach: Ein solches Vorurteil, das gerne mit Employee Self Service in Verbindung gebracht wird, stimmt so nicht. Ein einfaches Beispiel aus dem Bereich des Abwesenheitsmanagements verdeutlicht, dass Mitarbeiter durch ESS im Gegenteil sogar entlastet werden.

Heute sieht das Einreichen eines Urlaubsantrags so aus:

  • Die Arbeit unterbrechen
  • Formular aus dem Intranet (oder aus einem beliebigen Ordner auf dem lokalen Desktop, aber das darf bitte der/die IT-Verantwortliche nicht wissen) fischen
  • ausdrucken
  • händisch ausfüllen
  • sich verschreiben – alternativ: das Blatt vollklecksen, weil im Umkreis einfach keine nicht-klecksenden Kugelschreiber zu finden scheinen
  • nochmal ausdrucken und ausfüllen
  • mehrfach kopieren
  • Kopien ins Büro des Vorgesetzten und von HR bringen
  • Jeweils vorsichtig anklopfen, Kopf einziehen, hoffen dass es keine Diskussionen gibt – und auf dem Weg zwischen Vorgesetzten und HR noch diversen Kollegen über den Weg laufen, die freudestrahlend vom neuen Nachbarshund erzählen

Ein solches Vorgehen erübrigt sich mit ESS. Puh! Der Urlaubsantrag kann direkt im System ausgefüllt und an die zuständigen Entscheidungsträger mit einem Mausklick versandt werden. Liegt die Genehmigung vor, wird der Mitarbeiter automatisch vom System informiert. Fertig. So sind Prozesse, die früher viele einzelne Schritte und „Botengänge“ in Anspruch nahmen, mit ESS binnen weniger Klicks erledigt.

Man unterschätzt leicht, was es bedeutet, solche Aufgaben nicht mehr selbst erledigen zu müssen. Und die meisten Mitarbeiter sind froh, wenn sie nicht mehr mit ihrem verknickten Urlaubsantrag über die Gänge huschen müssen oder ihr HR-Ansprechpartner völlig genervt vom Laptop aufschaut, weil sie ihre neue Adresse durchgeben wollen.

An dieser Stelle daher ein kurzer Blick in ein Praxisbeispiel, wie und warum sich der Gewürzhersteller Kotányi dazu entschieden hat, Unterbrechungen dieser Art via ESS Einhalt zu gebieten.

Blick in die Praxis: ESS bei Gewürzhersteller Kotányi

Im Jahr 2009 startete Kotányi mit dem Betrieb unseres Personalmanagement-Moduls, mit dem die Führungskräfte und Mitarbeiter auf personalbezogene Informationen und Dokumente zugreifen können – berechtigungsgesteuert, versteht sich. Mit den Self-Services stehen aktuelle Personal-, Lohn- und Gehaltsdaten sowie diverse Auswertungen nun jederzeit auf Knopfdruck zur Verfügung.

Nach den guten Erfahrungen in der Firmenzentrale rollte Kotányi das ESS-System auch in den internationalen Niederlassungen aus. „Zuvor mussten wir Excellisten an die Länder schicken, um zum Beispiel Ein- und Austritte von Mitarbeitern zu aktualisieren. Das war umständlich und zeitraubend, oft kamen unvollständige Informationen an“, erinnert sich Personalleiter Mag. Thomas Schlechta. Nun managen die Länder ihre personalbezogenen Informationen selbst.

Damit sind auch tagesaktuelle Auswertungen, etwa zu Löhnen und Gehältern, möglich. „Das System benachrichtigt zum Beispiel alle Verantwortlichen automatisch bei Neueintritten oder Abgängen. Das erleichtert die länderübergreifende Personalarbeit wesentlich, schafft Transparenz, spart Zeit und hilft, Fehler zu vermeiden.“

Mindestlohn 2026: Neue Werte & Geringfügigkeitsgrenze für Baubetriebe
HR & Payroll

Mindestlohn 2026: Neue Werte & Geringfügigkeitsgrenze für Baubetriebe

Ab dem 1. Januar 2026 treten wichtige Änderungen beim gesetzlichen Mindestlohn sowie der Geringfügigkeitsgrenze in Kraft. Für Unternehmen und Beschäftigte in der Baubranche, im Garten- und Landschaftsbau sowie in bestimmten Handwerken bedeutet dies: Löhne, Midi-Job-Grenzen und branchenspezifische Tariflöhne passen sich erneut an. Hier finden Sie alle relevanten Werte und Informationen im Überblick.

5 Min. Lesezeit

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns 2026

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 01.01.2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde. Dies betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht unter spezielle Tarifverträge fallen.

Neue Geringfügigkeitsgrenze und Übergangsbereich

Mit der Anpassung des Mindestlohns steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs:

  • Minijobs: bis 603,00 € monatlich
  • Midi-Job-Übergangsbereich: von 603,01 € bis 2.000,00 €

Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass geringfügig Beschäftigte trotz Lohnerhöhung nicht in die Sozialversicherungspflicht rutschen.

Branchen, für die der Mindestlohn gilt

Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € gilt für folgende Branchen:

  • Bauhauptgewerbe (für alle ab 01.01.2022 neu abgeschlossenen Arbeitsverträge)
  • Garten- und Landschaftsbau

Tariflicher Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk

Für das Dachdeckerhandwerk gelten ab 01.01.2026 folgende angepasste tarifliche Mindestlöhne:

  • Ungelernte Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Mindestlohn 1): 14,96 €/Stunde
  • Gelernte Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung (Mindestlohn 2): 16,60 €/Stunde

Mindestlöhne im Maler-, Lackierer- und Gerüstbauerhandwerk

Maler- und Lackiererhandwerk (ab 01.08.2025):

  • Ungelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn 1): 12,82 €/Stunde, ab 01.01.2026 13,90 €/Stunde
  • Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen, Mindestlohn 2): 15,55 €/Stunde

Gerüstbauerhandwerk (ab 01.01.2026):

  • Alle gewerblichen Arbeitnehmer: 14,35 €/Stunde

Fazit: Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Erhöhung des Mindestlohns und der Geringfügigkeitsgrenze bedeutet für Arbeitgeber angepasste Lohnabrechnungen und höhere Personalkosten. Beschäftigte profitieren von besseren Verdienstmöglichkeiten, insbesondere im Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk und Garten- und Landschaftsbau. Arbeitgeber sollten ihre Verträge, Abrechnungssysteme und Minijob-Regelungen rechtzeitig prüfen, um ab Januar 2025 rechtskonform zu handeln.

Jahreswechsel Lohnabrechnung: Fristen und Aufgaben im Überblick
HR & Payroll

Jahreswechsel Lohnabrechnung: Fristen und Aufgaben im Überblick

Der Jahreswechsel bringt für Personalabteilungen und Lohnbuchhaltungen jedes Jahr zusätzlichen Aufwand mit sich. Besonders in der Lohnabrechnung gibt es feste Fristen und Aufgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und reibungslose Prozesse sicherzustellen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen klaren Überblick über alle wichtigen Aufgaben und Stichtage – vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungsmeldungen bis hin zu Unfallversicherung und betrieblicher Altersvorsorge.

5 Min. Lesezeit

Lohnsteuerjahresausgleich

Nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG sind alle Unternehmen, die am 31. Dezember mindestens zehn steuerpflichtige Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Dieser erfolgt in der Regel im Rahmen der Dezember-Lohnabrechnung.

⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Gemäß § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO müssen Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Sie enthält alle relevanten Beschäftigungsdaten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) und den steuerpflichtigen Bruttolohn. Mit der Abrechnung Dezember wird diese Bescheinigung gedruckt, archiviert und dem Arbeitnehmer ausgehändigt.

⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Jahresmeldung an die Sozialversicherung

Nach § 10 Abs. 1 DEÜV sind Jahresmeldungen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erforderlich. Suiteify erstellt diese Meldungen automatisch mit dem Monatsabschluss / DEÜV-Hauptmeldelauf Januar 2026.
Eine Kopie wird üblicherweise den Mitarbeitern ausgehändigt.

⇒ Frist: bis zum 15. Februar des Folgejahres

Unfallversicherung: UV-Jahresmeldung und Lohnnachweis

Für die Unfallversicherung sind zwei Meldungen notwendig:

  • UV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2a SGB IV)
    Diese Meldung mit dem Grund 92 wird mit dem Monatsabschluss Dezember 2025 automatisch erzeugt und versendet.
  • Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII)
    Nach dem Monatsabschluss 12/2025 wird der UV-Lohnnachweis archiviert. Vor Freigabe sollten alle Gefahrtarifstellen, Arbeitsstunden und Entgelte überprüft werden, bevor der Lohnnachweis an die zuständige Berufsgenossenschaft gesendet wird.

⇒ Meldefrist: bis zum 16. Februar des Folgejahres

Weitere Arbeiten zum Jahreswechsel

  • Resturlaub prüfen:
    Überprüfen Sie offene Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr und informieren Sie Ihre Mitarbeiter.
    ⇒ Frist: frühzeitig vor dem Jahresende und erneut vor dem 31. März des Folgejahres
  • Abstimmung und Abschluss der Lohnkonten:
    Stimmen Sie alle Lohn- und Gehaltskonten ab und schließen Sie diese ab, bevor Sie ins neue Kalenderjahr wechseln.
    ⇒ Frist: bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres
  • Betriebliche Altersvorsorge:
    Melden Sie nach dem Jahreswechsel die Beiträge an die Versorgungseinrichtung, falls Beiträge aus versteuertem oder verbeitragtem Entgelt finanziert wurden (§ 5 (3) LStDV).
    ⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Fazit

Der Jahreswechsel ist für Personal- und Lohnabteilungen eine entscheidende Phase, in der keine Fristen versäumt werden dürfen. Vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsmeldungen bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge – eine sorgfältige Planung spart Zeit, reduziert Fehler und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Welche Abacus Alternative ist die beste? Vergleich der Top HR-Tools
HR & Payroll

Welche Abacus Alternative ist die beste? Vergleich der Top HR-Tools

Du suchst nach einer Alternative zu Abacus Umantis? Dann bist du hier genau richtig. Wir haben die acht besten HR-Softwares für dich getestet und zeigen dir, welche Lösung wirklich zu deinem Unternehmen passt.

5 Min. Lesezeit

Du suchst nach einer Alternative zu Abacus Umantis? Dann bist du hier genau richtig. Wir haben die acht besten HR-Softwares für dich getestet und zeigen dir, welche Lösung wirklich zu deinem Unternehmen passt.

Kurzes Fazit vorweg:

  • Suiteify punktet als moderne All-in-one-Lösung besonders für KMUs in der DACH-Region.
  • Für KMUs mit DATEV-Fokus eignen sich HRworks oder Rexx Systems.
  • Wachsende Unternehmen mit In-House Payroll profitieren von Personio.
  • Kleinere Teams starten mit Kenjo oder Sage HR.

Mehr über aktuelle Anbietertrends findest du auch in unserem Beitrag HR-Software für den Mittelstand: Vergleich der besten Tools.

Warum nach einer Alternative zu Abacus Umantis suchen?

Die Schweizer HR-Software Abacus ist seit über 40 Jahren am Markt und wird von vielen Unternehmen geschätzt. Mit über 100.000 verkauften Lizenzen und einer breiten Palette von HR-Funktionen hat sich Abacus als eine gute Lösung etabliert. Doch nicht für jedes Unternehmen ist Abacus die perfekte Wahl.

Die Entscheidung für eine neue HR-Software fällt selten leichtfertig. Wenn du über einen Wechsel von Abacus nachdenkst, kennst du vermutlich eines dieser Szenarien: Dein Unternehmen ist gewachsen und die aktuelle Lösung stößt an ihre Grenzen. Vielleicht suchst du nach einer moderneren Benutzeroberfläche, flexibleren Preismodellen oder speziellen Funktionen, die besser zu deinen Anforderungen passen. Oder du bist ein kleineres Unternehmen, für das Abacus schlichtweg zu komplex und kostspielig ist.

Wie ist Abacus Umantis positioniert – und warum ist das wichtig?

Abacus ist ein Schweizer Anbieter. Umantis deckt vor allem Recruiting und Talent-Management ab; Zeiterfassung und Lohn laufen im Abacus-Verbund über eigene Module (zum Beispiel App und Terminal für Zeiten sowie die Abacus-Lohnbuchhaltung). Die Daten werden – je nach Unternehmenssitz – in der Schweiz oder in deutschen Rechenzentren betrieben. Diese Ausrichtung (Schweiz-Wurzeln, HR-Suite plus getrennte Zeit/Payroll, Hosting nach Sitz) kann darüber entscheiden, wie gut das zu deinem Setup in Deutschland oder Österreich passt.

Stärken von Abacus

  • Erweiterte HR-Tiefe durch Talent-Management: Mit der Übernahme von umantis (Talent Management) wurde das Portfolio ausgebaut, wodurch Recruiting/Performance/Entwicklung in die Abacus-Welt rücken – sinnvoll, wenn du bereits im Abacus-Kosmos arbeitest und HR weiter vertiefen möchtest.
  • ERP-Nähe und Prozesskonsistenz: Wer Abacus auch jenseits von HR einsetzt (Finanzbuchhaltung, Projekte etc.), profitiert von konsistenten Stammdaten und einheitlichen Workflows – ein Vorteil, wenn du möglichst wenig Systembrüche willst.
  • Klare Datenresidenz in DACH: Schweiz für CH-Kund:innen, Deutschland für DE/AT-Kund:innen. Das erleichtert die Beurteilung von Datenschutz und Compliance.

Abacus Kritik: Die Grenzen der Softwarelösung

  • Fehlendes Zusammenspiel mit DATEV/Kanzlei: Viele Unternehmen in Deutschland arbeiten mit vorbereitender Lohnbuchhaltung und DATEV-Übergaben. Wenn du dieses Modell fährst, lohnt der Blick auf Lösungen, die den DATEV-Prozess explizit unterstützen und beschreiben.
  • Keine integrierte Entgeltabrechnung für Deutschland in der Umantis-Suite. Umantis beschreibt HR-Prozesse wie Recruiting, Onboarding, Ziel- und Personalentwicklung – Payroll ist nicht Bestandteil der Suite. Die Lohnabrechnung liegt im Abacus-Verbund und ist in der Schweiz Swissdec-zertifiziert; für Deutschland ist üblicherweise eine ITSG-geprüfte Payroll im System gefragt.
  • Zeit und Lohn liegen in separaten Abacus-Modulen. Zeiterfassung erfolgt z. B. über AbaClik/AbaClock/MyAbacus. Die Lohnabrechnung wird als eigenes Abacus-Produkt geführt. Ein „alles in einer Suite“ für DE inkl. Payroll stellt Umantis damit nicht bereit.
  • UX/UI nicht einfach: Teilweise ist die Bedienung im Admin-Bereich etwas umständlich. Anpassungen wirken laut Nutzer:innen teils schwieriger bzw. erfordern ein spezifisches Know-how (Quelle: Trusted).

Fazit zu Abacus Umantis

Nutze Abacus Umantis, wenn du bereits im Abacus-Kosmos arbeitest und eine HR-Suite für Recruiting/Entwicklung mit sauberer Einbindung von Zeit und Spesen brauchst. Vergleiche Alternativen, wenn dein Schwerpunkt in Deutschland oder Österreich liegt, du eine integrierte DE-Payroll oder klare DATEV-Prozesse erwartest – hier macht die Marktpositionierung den Unterschied.

Kriterien für die Auswahl des richtigen HR-Tools

Bevor du dich für eine Abacus Alternative entscheidest, solltest du dir über deine Anforderungen im Klaren sein. Eine gute Orientierung bietet auch unser Beitrag zum HR-Software-Vergleich führender Anbieter für digitale Personalverwaltung.

Ein häufiger Fehler ist es, sich von Funktionsumfang und Features blenden zu lassen, ohne die eigenen Bedürfnisse genau zu kennen.

Funktionsumfang

Der Funktionsumfang sollte zu deinem Unternehmen passen. Brauchst du wirklich alle Module oder reichen dir Kernfunktionen wie digitale Personalakte, Zeiterfassung und Abwesenheitsmanagement? Mehr Funktionen bedeuten oft auch mehr Komplexität und höhere Kosten.

Benutzerfreundlichkeit

Die Benutzerfreundlichkeit ist entscheidend für die Akzeptanz im Team. Eine intuitive Oberfläche spart Einarbeitungszeit und reduziert den Support-Aufwand. Moderne HR-Tools setzen hier auf klare Strukturen und selbsterklärende Prozesse.

Integrationen

Bei den Integrationen solltest du prüfen, ob die Software mit deinen bestehenden Systemen harmoniert. Besonders wichtig sind Schnittstellen zu Lohnbuchhaltung (wie DATEV), ERP-Systemen und Zeiterfassungstools. Eine nahtlose Integration spart Zeit und verhindert Doppelarbeit.

Datenschutz

DSGVO-Konformität ist Pflicht, aber auch der Serverstandort spielt eine Rolle. Viele Unternehmen bevorzugen Anbieter mit Hosting in Deutschland oder zumindest in der EU.

Kostenpunkt

Die Kosten setzen sich meist aus verschiedenen Komponenten zusammen: Lizenzgebühren, Implementierungskosten und laufende Wartung. Achte auf transparente Preismodelle und versteckte Kosten. Eine kostenlose Testphase hilft dir, die Software vorab zu prüfen.

Support

Der Support macht oft den Unterschied. Gibt es eine deutsche Hotline? Wie schnell reagiert der Support? Existieren Schulungsangebote und eine aktive Community? Diese Fragen solltest du vorab klären.

Externe Bewertungen

Bewertungsplattformen wie Capterra, G2 oder Trustpilot geben dir wertvolle Einblicke in die Praxiserfahrungen anderer Nutzer:innen. Achte dabei auf aktuelle Bewertungen und die Unternehmensgröße der Rezensent:innen.

Abacus Alternativen: Die 8 besten HR-Tools im Vergleich

(Informationen laut Stand Oktober 2025. Änderungen vorbehalten.)

Anbieter Stärken im DACH-Kontext Schwächen (DE/AT-relevant) Eignet sich besonders für Preis
Suiteify HR All-in-one für HR & Payroll mit starkem DACH-Fokus, optional auch Payroll-Outsourcing/BPO und Finance-Leistungen aus einer Hand Fehlende Enterprise-Features für größere Unternehmen (> 1.500 Mitarbeitende) DACH-KMU, die HR & Payroll zentralisieren oder Payroll auslagern möchten Auf Anfrage, kostenlose Beratung möglich
Personio Verbreitetes HR-Core in DE, integrierte ITSG-zertifizierte Payroll für Deutschland Integrierte Payroll ist auf Unternehmen mit Sitz in Deutschland ausgerichtet, für andere Setups werden u. a. DATEV-Integration oder Exporte beschrieben Mittelstand in Deutschland mit In-House Payroll im System Auf Anfrage
HRworks Sehr DATEV-nah, explizit für vorbereitende Lohnbuchhaltung konzipiert, transparente Preisdarstellung Onboarding-Prozesse sind im Standard funktionsseitig eher schlank, spezifische Kennzahlen zum Personalbedarf fehlen (Quelle: Trusted) KMU mit Kanzlei-Setup und Wunsch nach klaren DATEV-Prozessen 12,90 € pro Nutzer:in/Monat zzgl. Grundgebühr (staffelabhängig)
Rexx Systems Tiefe HR-Suite; zertifizierte, bidirektionale DATEV-Schnittstelle für saubere Prozesse Zu komplexe Funktionsvielfalt für kleinere Unternehmen Größere Unternehmen mit ausgeprägter HR-Prozesskette und DATEV-Fokus Auf Anfrage
SAP SuccessFactors Enterprise-HCM mit Core HR, Zeit, Analytics und Employee Central Payroll Einführung typischerweise partner-/projektgetrieben, Paketpreise nicht öffentlich gelistet Größere Organisationen bzw. Konzern-IT-Landschaften Auf Anfrage
Sage HR Modularer Einstieg ins Kern-HR, internationale Verfügbarkeit und Testphase Einstieg/Ersteinrichtung und Navigation können komplex sein, die Mobile-App wird vereinzelt als träge/unresponsiv beschrieben (Quelle: g2.com) Kleine Teams, die leichtgewichtig starten wollen ab ca. 6,50 € pro MA/Monat (indikativ, modulspezifisch)
BambooHR Bekanntes HR-Core mit großem Integrations-Ökosystem Fehlende/limitierte Funktionen und eingeschränkte Anpassung, negative Bewertungen über Support-Tempo (Quelle: g2.com) International orientierte Teams ohne DE-Payroll-Schwerpunkt Auf Anfrage
Kenjo Workforce-/Schicht-Fokus, DATEV-Anbindung für die vorbereitende Payroll, deutschsprachige Positionierung Implementierung/Onboarding wird in einzelnen Reviews als zu knapp geführt, Leistungs-/Performance-Modul ist nicht immer leicht aufzusetzen (Quelle: softwareadvice.com) SMB/Teams mit Schichtbetrieb und klaren DATEV-Übergaben Planabhängig / auf Anfrage

1. Suiteify – die moderne All-in-one-Lösung für den Mittelstand

Suiteify ist eine leistungsstarke HR-Software speziell für KMUs in der DACH-Region. Mit über 35 Jahren Erfahrung und einem klaren Fokus auf Automatisierung und Compliance Management bietet Suiteify alles, was moderne Personalabteilungen brauchen.

Vorteile:

  • Cloudbasierte All-in-one-Plattform für HR, Lohn und Buchhaltung
  • Automatisierung von Workflows
  • Modulares System mit nahtloser Integration in bestehende IT-Systeme
  • Abdeckung des gesamten Employee Lifecycle in einer Lösung
  • Option zum Outsourcing von Lohn- und Buchhaltungsprozessen

Nachteile:

  • Fokus primär auf DACH-Region, weniger geeignet für globale Unternehmen
  • Schwerpunkt auf KMU, eingeschränkte Enterprise-Funktionen

Preis: Die Preisgestaltung erfolgt individuell nach Unternehmensgröße und benötigten Modulen. Beratung gibt es kostenlos auf Anfrage.

2. Personio – der etablierte HR-Standard für KMU

Personio bietet eine modulare All-in-one-Plattform für Personalmanagement, Recruiting, Onboarding, Dokumentenverwaltung und vorbereitende Payroll. Die Software lässt sich in über 800 Recruiting-Kanäle integrieren und ist mit DATEV-Schnittstellen für die Lohnbuchhaltung verknüpft.

Vorteile:

  • Moderne Oberfläche mit intuitiver Benutzerführung
  • Breite Funktionalität für Recruiting und HR-Core-Prozesse
  • Große Reichweite und bekannte Marke im DACH-Markt (15.000+ Kund:innen)

Nachteile:

  • Teilweise Performance-Einschränkungen bei großen Datenmengen (Capterra)
  • Eingeschränkte Flexibilität bei komplexen Workflows laut Nutzerbewertungen (Capterra)
  • Preislich im oberen Segment angesiedelt (keine öffentliche Preisliste)

Preis: Individuell nach Plan und Mitarbeiterzahl (personio.de)

3. HRworks – die praxisnahe Lösung für mittelständische Teams

HRworks deckt alle Standardprozesse von Zeit und Abwesenheit bis Spesen und Reisekosten ab und ist damit eine All-in-one-Option für KMU in Deutschland und Österreich.

Vorteile:

  • Transparente Preise und keine Mindestvertragslaufzeit
  • Erprobtes Reisekostenmodul – ein klarer Mehrwert gegenüber anderen Tools
  • Hosting in EU-Cloud (AWS, ISO 27001)

Nachteile:

  • Einarbeitung und Ersteinrichtung benötigen Zeit (Schulung empfohlen)
  • Reports und Auswertungen werden von Nutzer:innen als verbesserungsfähig bewertet (OMR)

Preis: Startet ab 12,90 € pro Monat, ab 20 Nutzer:innen

4. Rexx Systems – die Enterprise-Lösung für anspruchsvolle Unternehmen

Rexx Systems bietet eine umfassende, modulare HR-Suite für Recruiting, Talent- und Ausbildungsmanagement sowie eine ISO 27001-zertifizierte Systemarchitektur. Die Software ist auf die Anforderungen größerer Mittelständler und Konzerne ausgelegt und unterstützt individuelle Prozessanpassungen.

Vorteile:

  • Hohe Skalierbarkeit und tiefe Funktionsvielfalt
  • DATEV-Schnittstelle und Ausbildungsmanagement mit 500+ Rahmenplänen
  • Zertifiziertes Datenschutz- und Sicherheitsniveau

Nachteile:

  • Steile Lernkurve und teilweise unintuitive Oberfläche
  • Onboarding und Support werden in Bewertungen teils als aufwendig beschrieben (Trusted.de)

Preis: Nach Anfrage, je nach Modulkonfiguration.

5. SAP SuccessFactors – die Enterprise-Lösung für internationale Unternehmen

SAP SuccessFactors ist eine globale HCM-Suite für mittelgroße bis große Organisationen. Sie deckt den gesamten Employee Lifecycle ab – vom Recruiting über Learning bis zur Payroll („Employee Central Payroll“) – und lässt sich nahtlos in SAP-ERP und S/4HANA integrieren.

Vorteile:

  • Zentralisiertes Employee-Central-Modul für Stammdatenverwaltung
  • Integrierte Payroll für mehrere Länder
  • Learning- und Performance-Management
  • Analytics und Reporting über SAP People Analytics
  • Nahtlose Integration in bestehende SAP-Landschaften

Nachteile:

  • Komplexe Implementierung und hoher Projektaufwand
  • Kostenstruktur und Customizing abhängig von Partner und Region

Preis: Nach Projektumfang und Lizenzmodell.

6. Sage HR – der modulare Einstieg für KMU

Sage HR bietet ein flexibles System für Abwesenheits-, Zeit- und Performance-Management sowie Recruiting. Unternehmen können mit Basismodulen starten und bedarfsgerecht erweitern.

Vorteile:

  • Abwesenheits- und Zeitmanagement mit Genehmigungsworkflows
  • Performance- und Zielvereinbarungs-Module
  • Recruiting- und Onboarding-Add-ons
  • Web- und App-basierte Nutzung

Nachteile:

  • Für eine deutsche Lohnabrechnung ist meist eine zusätzliche, landesspezifische Payroll-Lösung bzw. Suite erforderlich
  • In Reviews werden u. a. eine weniger tiefe Reporting-/Anpassungstiefe sowie eine mobil eingeschränkte Funktionsabdeckung genannt (g2.com)
  • Die Preisangaben sind oft indikativ und modulabhängig

Preis: Ab ca. 6,50 € pro Mitarbeiter:in/Monat.

7. BambooHR – die internationale Lösung mit Employee-Experience-Fokus

BambooHR konzentriert sich auf Personalverwaltung, Self-Service und Mitarbeiterfeedback. Die Plattform ist auf englischsprachige Teams ausgerichtet und wird weltweit eingesetzt.

Vorteile:

  • Digitale Personalakten und Dokumentenmanagement
  • Self-Service und Onboarding-Funktionen
  • Mitarbeiterbefragungen und Feedback-Tools
  • HR-Reporting und Dashboarding

Nachteile

  • Payroll-Modul nur für den US-Markt
  • Implementierung und Preise auf Anfrage

Preis: Auf Anfrage.

8. Kenjo – die agile Lösung für moderne Teams

Kenjo ist eine Cloud-basierte HR-Plattform, die besonders auf Automatisierung und Mitarbeiterzufriedenheit ausgerichtet ist. Funktionen umfassen Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement, digitale Personalakten und eine mobile App für Teams mit flexiblen Arbeitsmodellen.

Vorteile:

  • Einfache Einführung und intuitive Benutzeroberfläche
  • Günstiger Einstiegspreis und skalierbare Lizenzmodelle
  • Automatisierungen für Genehmigungen und Kommunikation

Nachteile:

  • Teilweise eingeschränkte Reporting- und Analysefunktionen
  • Weniger geeignet für Unternehmen mit sehr spezifischen Prozessen

Preis: Ab 5,40 € pro Mitarbeiter:in/Monat (Starter) bis 9 € (Growth)

Das macht Suiteify zu einer der besten Abacus Alternativen

Suiteify vereint, was in vielen Unternehmen noch getrennt läuft: HR, Payroll und Finance. Die Plattform ist speziell für die Anforderungen mittelständischer Unternehmen in der DACH-Region entwickelt und bildet die gesamte Prozesskette von der Zeiterfassung bis zur rechtssicheren Lohn- und Gehaltsabrechnung in einem System ab.

Ein besonderes Merkmal ist die Verbindung aus Software und Service: Mit Run my Payroll können Unternehmen ihre Abrechnung flexibel auslagern und so administrative Aufgaben reduzieren, ohne die Kontrolle zu verlieren.

Durch den starken Fokus auf die DACH-Region bleibt die Lösung stets gesetzesaktuell und erfüllt alle steuerlichen und arbeitsrechtlichen Vorgaben in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Darüber hinaus lässt sich Suiteify einfach mit Finanz- und Buchhaltungsprozessen verbinden und schafft damit eine integrierte Plattform, die Personalmanagement- und Finanzthemen ganzheitlich abbildet.

Fazit und Empfehlungen

Die Wahl der richtigen HR-Software hängt stark von deinen individuellen Anforderungen ab. Für kleine Start-ups mit begrenztem Budget könnte Kenjo oder Sage HR die richtige Wahl sein. Größere Mittelständler mit komplexen Anforderungen fahren möglicherweise mit REXX Systems oder Personio besser.

Für die meisten KMUs im DACH-Raum empfiehlt sich jedoch ein genauerer Blick auf Suiteify. Die Kombination aus jahrzehntelanger Erfahrung, durchdachten Funktionen und dem klaren Fokus auf den deutschsprachigen Markt macht Suiteify zur Lösung für Unternehmen, die ihre HR-Prozesse modernisieren und automatisieren möchten. Die Software bietet eine gute Balance zwischen Funktionsumfang und Benutzerfreundlichkeit, ohne die Komplexität von Abacus oder die Einschränkungen günstigerer Alternativen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Abacus Alternative ist die beste?

Das hängt von deinen spezifischen Anforderungen ab. Für mittelständische Unternehmen in der DACH-Region mit Fokus auf Automatisierung und Compliance ist Suiteify eine hervorragende Wahl. Kleinere Unternehmen könnten mit Kenjo oder Sage HR gut bedient sein, während Personio für wachsende Start-ups interessant ist.

Was sind die Vorteile der Umstellung auf eine alternative HR-Software zu Abacus?

Moderne Alternativen bieten oft eine intuitivere Benutzeroberfläche, flexiblere Preismodelle und bessere Cloud-Integration. Viele Lösungen sind zudem speziell auf die Bedürfnisse von KMUs zugeschnitten und damit weniger komplex als Abacus.

Welche Funktionen sollte eine gute HR-All-in-one-Lösung bieten?

Eine moderne HR-Software sollte mindestens digitale Personalakten, Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement und Recruiting-Funktionen bieten. Wichtig sind auch Schnittstellen zu Lohnbuchhaltungssystemen, mobile Apps und Self-Service-Portale für Mitarbeitende.

Was unterscheidet Suiteify von anderen HR-Softwarelösungen?

Suiteify zeichnet sich durch seine konsequente Ausrichtung auf KMUs in der DACH-Region aus. Die Software bietet eine optimale Balance zwischen Funktionsumfang und Benutzerfreundlichkeit, kombiniert mit jahrzehntelanger Erfahrung und einem starken Fokus auf Automatisierung und Compliance.