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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Fristlose Kündigung: Was Arbeitgeber wissen müssen
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Fristlose Kündigung: Was Arbeitgeber wissen müssen

Eine fristlose Kündigung wirft für Arbeitgeber Fragezeichen auf. Denn worauf kommt es an und was müssen Unternehmen beim Arbeitsrecht unbedingt berücksichtigen? Wir verraten es.

5 Min. Lesezeit

Eine fristlose Kündigung geschieht äußerst selten. Und wenn, dann nur aus einem triftigen Grund. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass einem Arbeitgeber oder einem Arbeitnehmer nicht mehr zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis binnen der normalen Frist bis zu einer ordentlichen Kündigung fortzusetzen. Allerdings müssen bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden, damit eine Kündigung ohne Frist auch juristisch zulässig ist. In diesem Artikel erfährst Du, was zu beachten ist.

Definition: Fristlose Kündigung

Die Voraussetzungen, die für eine fristlose Kündigung erfüllt sein müssen, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Paragraph 626 nachzulesen. Diesem zufolge kann ein bestehender Arbeitsvertrag von einem Arbeitgeber unverzüglich und fristlos gekündigt werden, wenn „Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann“.

Das müssen Arbeitgeber außerdem unbedingt beachten:

  • Eine fristlose Kündigung muss der Arbeitgeber innerhalb einer zwei Wochen-Frist aussprechen, nachdem er Kenntnis von dem wichtigen Kündigungsgrund erlangt hat.
  • Eine Kündigung, die erst nach Ablauf dieser Frist ausgesprochen wird, ist unwirksam.
  • Eine vorherige Abmahnung muss in der Regel nicht ausgesprochen worden sein.
  • Meist räumt der oder die Gekündigte den Arbeitsplatz sofort.
  • Ihm oder ihr droht eine Berechtigungssperre in puncto Arbeitslosengeld.

Damit aber keine Missverständnisse aufkommen: Eine fristlose Kündigung ist keine einseitige Sache. Sie kann nicht nur vom Arbeitgebenden ausgesprochen werden. Auch Arbeitnehmende haben das Recht, eine Anstellung ad hoc ohne Frist zu beenden.

Welche Gründe gibt es für eine fristlos ausgesprochene Kündigung?

Damit eine fristlose Kündigung von einem Unternehmen gegenüber einem oder einer Mitarbeitenden rechtswirksam ausgesprochen werden kann, muss es eine außerordentliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten gegeben haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Mitarbeitende eine Straftat begangen haben. Das Spektrum möglicher Gründe kann von einer ehrverletzenden öffentlichen Beleidigung reichen bis hin zu Diebstahl von Betriebseigentum, Betrug, Unterschlagung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. In all diesen Fällen kann ohne Frist gekündigt werden.

Weitere mögliche Gründe für eine ad hoc Kündigung ohne Frist:

  • Arbeitszeitbetrug
  • Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
  • anhaltende Arbeitsunfähigkeit
  • beharrliche Arbeitsverweigerung
  • grobe Verletzung der Treuepflicht
  • Tätlichkeiten oder Beleidigung gegenüber dem Arbeitgeber

Fall aus der Praxis: Fristlose Kündigung einer Kassiererin wegen Treuebruchs

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass das Empfinden von Arbeitgebern, was als ein schwerwiegender Vertrauensverstoß gewertet werden kann, oft weit von dem entfernt liegt, wie Gerichte einen Fall von Kündigung ohne Frist beurteilen. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der Fall einer Supermarktkassiererin, die die Pfandbons eines Kunden im Wert von 1,30 Euro gefunden und bei ihrem Arbeitgeber eingelöst hatte.

Der Arbeitgeber fühlte sich von der Arbeitnehmerin betrogen. Für ihn wog diese Tat so schwer, dass er keine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung, sondern eine fristlose Kündigung (gem. §626 BGB) aussprach. Die entlassene Angestellte zog daraufhin vor Gericht. Das wiederum entschied, dass eine fristlose Kündigung in diesem Fall nicht gerechtfertigt sei und erklärte diese Kündigung ohne ordentliche Frist als unwirksam. Der Arbeitgeber musste die Kündigung ohne Frist zurücknehmen und der Arbeitnehmerin ordentlich mit einer regulären Kündigungsfrist kündigen.

Was unterscheidet die fristlose Kündigung und außerordentliche Kündigung?

"Der Regelfall ist eine fristlose Kündigung ohne Einhalten der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Eine außerordentliche Kündigung kann aber auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist ausgesprochen werden (sogenannten Auslauffrist)."

Es gibt also durchaus einen Unterschied zwischen fristlos und außerordentlich: Eine außerordentliche Kündigung kann zwar ebenfalls "außerordentlich" ausgesprochen werden, beachtet jedoch – im Gegensatz zur fristlosen Kündigung – eine gesetzliche bzw. vereinbarte Frist. Ausschließlich eine fristlose Kündigung bedarf keiner solchen gesetzlichen Frist.

Wie schreibt man eine fristlose Kündigung?

Es gibt aber noch andere Gründe, an denen eine fristlose Kündigung scheitert. Wer fristlos kündigen will, muss gewisse Formalitäten beachten. Grundsätzlich muss eine fristlose Kündigung schriftlich erfolgen.

Damit die fristlose Kündigung vor Gericht Bestand hat, muss sie die folgenden Angaben enthalten:

  • Name des Absenders
  • Adresse
  • Kündigungstermin
  • Ort und Datum
  • Unterschrift

Außerdem gilt: Nachdem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt haben, haben Arbeitgeber die Pflicht, den Gekündigten darauf hinzuweisen, dass sich dieser bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden muss und darüber hinaus verpflichtet ist, aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen.

Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist im Kündigungsschreiben hingegen nicht zwingend erforderlich. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer jedoch unverzüglich, nachdem fristlos gekündigt wurde, den Kündigungsgrund schriftlich nennen, sofern der Arbeitnehmer dies verlangt. Nach Eintreten des Kündigungsgrundes hat der Arbeitgeber binnen einer 2-Wochen-Frist Zeit, die Kündigung auszusprechen.

Kann man eine fristlose Kündigung rückgängig machen?

In seltenen Fällen kommt es vor, dass eine fristlose Kündigung unüberlegt ausgesprochen wird. Lässt sich diese dann wieder zurücknehmen?
Das Arbeitsrecht ist da eindeutig: Nein! Aus juristischer Sicht kann eine Kündigung nicht zurückgezogen werden, wenn sie einmal ausgesprochen wurde. Dann gilt das Arbeitsverhältnis gem. Arbeitsrecht als beendet.

Es gibt aber die Möglichkeit, die Kündigung als unwirksam zu betrachten. Dies ist aber nur möglich, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustimmen, das Beschäftigungsverhältnis wie gewohnt fortzusetzen.

Fazit: Das musst Du bei einer fristlosen Kündigung beachten

Eine fristlose Kündigung sollte nie aus dem Bauch heraus ausgesprochen werden. Dazu sind die Konsequenzen, die drohen, zu massiv. Zum Beispiel könnten Arbeitnehmer vom Bezug des Arbeitslosengeldes gesperrt werden, was für sie mit erheblichen finanziellen Einbußen einhergeht. Gleichzeitig sollte auch der Grund für eine fristlose Kündigung die nötige ordentliche Substanz haben. Und: Wer fristlos kündigt, muss auf eine formal richtige Aussprache achten.

Ist das nicht der Fall, sehen sich die miteinander in Konflikt geratenen Parteien häufig vor Gericht wieder. Und die Erfahrung zeigt, dass fristlos entlassene Arbeitnehmer oft außerordentlich gute Chancen haben, ein Kündigungsschutzverfahren zu gewinnen.

Das liegt vor allem daran, dass die wenigsten Arbeitgeber alle Voraussetzungen für eine fristlos ausgesprochene Kündigung von A bis Z korrekt beachten. Um bei einem so gewichtigen Thema juristisch auf der sicheren Seite zu stehen, ist es auf jeden Fall angeraten, sich anwaltlich zum Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Lohnabrechnung und Zeiterfassung – Was Arbeitgeber wissen sollten
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Lohnabrechnung und Zeiterfassung – Was Arbeitgeber wissen sollten

Die Arbeitszeiterfassung gehört für viele Arbeitgeber zum täglichen Geschäft – und doch wirft sie oft Fragen auf. Dieser Blogbeitrag gibt Antworten und erläutert, was eine professionelle Lohnabrechnung und Zeiterfassung auszeichnet.

5 Min. Lesezeit

Die meisten Arbeitgeber erfassen schon heute die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden, entweder um gesetzlichen Regelungen zu entsprechen oder um sich selbst abzusichern. Dennoch gibt es für viele Arbeitgeber Handlungsbedarf, denn durch das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 werden sich auch in Deutschland die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Lohnabrechnung und Zeiterfassung verändern.

Was ist Arbeitszeiterfassung?

Unter dem Begriff “Arbeitszeiterfassung” versteht man die genaue Protokollierung der Arbeitszeit, die die Mitarbeitenden geleistet haben. Dies erstreckt sich nicht nur auf die Stundenzahl, sondern auch auf den Beginn und das Ende der Arbeitsstunden und der Pausenzeiten. Hierfür stehen unterschiedliche Zeiterfassungssysteme zur Verfügung.

Die Dokumentation der Arbeitszeit kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgen, bietet aber auch unabhängig davon Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, etwa einen besseren Überblick über die erbrachte Leistung und angefallene Überstunden.

Die Arbeitszeiterfassung ist Grundlage für die Lohnbuchhaltung. Die Unterlagen sollten wenigstens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Als Teil der Lohnabrechnung kann für die Daten allerdings auch eine Aufbewahrungspflicht von sechs Jahren gelten.

Für wen ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?

Zurzeit besteht in Deutschland keine allgemeine Pflicht für Arbeitgeber, eine Arbeitszeiterfassung durchzuführen. Dennoch gibt es – quasi durch die Hintertür – in einigen Konstellationen und Branchen eine Pflicht zur Protokollierung der Arbeitszeiten:

Situation

Grund der Verpflichtung

Aufzeichnung von Überstunden

Gesetzliche Vorschrift nach § 16 Abs. 2 ArbZG

Geringfügig Beschäftigte (nicht im privaten Haushalt)

Vermeidung einer Unterschreitung des Mindestlohns (§ 17 Abs. 1 MiLoG)

Mitarbeitende in bestimmten Branchen (Baugewerbe, Gastronomie, Hotellerie, Personenbeförderung, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, Schausteller, forstwirtschaftliche Betriebe, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft, Prostitution, Wach- und Sicherheitsgewerbe)

Bekämpfung von Schwarzarbeit (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Bei Kraftfahrern, um sicherzustellen, dass Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden

Hinzu kommen Situationen, in denen die Zeiterfassung dringend angeraten ist, um anderen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Hat ein Unternehmen etwa Kurzarbeit eingeführt, muss es in der Lage sein, die tatsächliche Arbeitszeit der Mitarbeitenden auf Verlangen nachzuweisen – auch wenn dies nicht konkret dem Gesetzestext zu entnehmen ist.

Das ändert sich infolge des EuGH-Urteils

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 14. Mai 2019 festgelegt, dass jedes Unternehmen eine Zeitwirtschaftslösung einführen muss, die die Arbeitszeiten der Mitarbeiter objektiv, verlässlich und zugänglich dokumentiert. Zukünftig wird sich die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung also nicht mehr auf einzelne Branchen beziehen, sondern alle Arbeitgeber betreffen.

Ein Gutachten im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums hat bereits festgestellt, dass die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen den Ansprüchen des EuGH nicht genügen. Deshalb sollten Arbeitgeber bereits heute eine Zeiterfassungssoftware nutzen, mit der sich Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeiten aufzeichnen lassen.

Bislang ist die Art der Zeiterfassung nicht vorgeschrieben. Um jedoch den Anforderungen des EuGH gerecht zu werden, empfiehlt es sich, sich schon heute mit digitalen Lösungen für die Zeitwirtschaft auseinanderzusetzen.

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Korrekter Umgang mit den erfassten Zeitwirtschaftsdaten

Um ihren Pflichten nachzukommen, müssen Arbeitgeber die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden, deren zeitliche Lage (Beginn und Ende) sowie Pausenzeiten und etwaige Überstunden dokumentieren.

Weil es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, greifen die hohen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies gilt insbesondere für digitale Systeme, da die Daten auf Servern verarbeitet werden.

Doch auch die klassische „Zettelwirtschaft“ kann datenschutzrechtlich bedenklich sein, beispielsweise wenn Stundenzettel versehentlich auf dem falschen Schreibtisch landen.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass nur diejenigen Mitarbeitenden Zugriff auf die Daten erhalten, die sie für ihre Tätigkeit tatsächlich benötigen. Hierzu gehören vorrangig die Mitarbeitenden der Personalabteilung, die sich um Zeitwirtschaft und Lohnbuchhaltung kümmern, sowie der direkte Vorgesetzte.

Verwendet der Arbeitgeber Apps als Zeitwirtschaftslösung, muss entweder sichergestellt werden, dass keine Bewegungsprofile erstellt werden, oder der betroffene Mitarbeitende muss sich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten damit einverstanden erklären.

Lohnabrechnung und Zeiterfassung: Überblick über Zeiterfassungssysteme

Vom klassischen Stundenzettel bis hin zur professionellen Zeitwirtschaftslösung, die Lohnabrechnung und Zeiterfassung vereint, gibt es eine Vielzahl von Systemen für die Arbeitszeiterfassung:

  • Stundenzettel: Diese Lösung ist besonders einfach umzusetzen und mit minimalen Kosten verbunden. Allerdings ist die Methode zeitaufwendig und fehleranfällig, zumal alle erfassten Informationen von Hand in die Lohnbuchhaltung übertragen werden müssen.
  • Excel-Tabelle: Mit dieser Lösung ist das Papierchaos beseitigt. Microsoft Excel ist für jeden Mitarbeitenden ortsunabhängig zugänglich sowie einfach und schnell zu nutzen. Allerdings bleibt der aufwendige manuelle Übertrag der Daten in die Lohnbuchhaltung. Und: Das System ist manipulations- und fehleranfällig.
  • Stechuhr und Stempelanlagen: Ob per Fingerabdruck, Stempelkarte oder PIN, jeder Mitarbeitende erfasst seine Zeiten effizient und einfach direkt am Arbeitsplatz. Leider sind die Systeme teuer in der Anschaffung, erfordern eine regelmäßige Wartung und sind für Beschäftigte im Außendienst oder im Homeoffice nicht nutzbar.
  • Zeiterfassungssoftware: Damit erfassen alle Mitarbeitenden ihre Arbeitszeiten digital, direkt am PC oder Notebook. Die Systeme können auch außerhalb des Betriebs genutzt werden und sind einfach anzuwenden. Über eine Schnittstelle sollten Lohnabrechnung und Zeiterfassung direkt miteinander verknüpft sein. Dann sind die erfassten Daten sofort für die Abrechnung verfügbar.
  • Payroll-Software mit Zeitwirtschaft: Die gleichen Vorteile wie eine angebundene Zeiterfassungssoftware bietet eine Lohnabrechnungssoftware mit integrierten Funktionen zur Zeiterfassung.
  • Apps/Cloudlösungen: Anwendungen, die am Rechner ebenso wie am Smartphone genutzt werden können, sind einfach zu bedienen und orts- und zeitunabhängig verfügbar. Die Daten werden zentral gespeichert und können per Schnittstelle an die Lohnbuchhaltung übertragen werden.

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Digitale Zeiterfassung: Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Vorteile für Arbeitgeber

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Geringerer Administrationsaufwand
  • Verkleinerung der Archive (Wegfall der Stundenzettel)
  • Stets tagesaktueller Überblick über geleistete Arbeitszeiten und Überstunden
  • Effiziente Fehlzeitenverwaltung und Urlaubsplanung
  • Transparenter Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden und angefallene Überstunden, auch zu Nachweiszwecken
  • Eigenständige Erfassung der Arbeitszeiten durch Employee-Self-Service-Systeme
  • Jederzeit Zugriff auf den aktuellen Stand des Urlaubskontos
  • Besserer Überblick ohne Papierchaos

Warum es sich lohnt, die Lohnabrechnung und Zeiterfassung zu verknüpfen

Es lohnt sich, die Verbindung zwischen Lohnabrechnung und Zeiterfassung entweder über eine Schnittstelle herzustellen oder beide Bereiche in einem System zu verknüpfen. Diese Verbindung bringt gleich mehrere Vorteile mit sich:

  • Weniger Aufwand für die sonst manuell erfolgende Übernahme der Daten
  • Geringere Fehleranfälligkeit dank Wegfall der Handarbeit
  • Keine doppelten Daten
  • Aktuellere Daten durch tagesgenaue Auswertungen

Digitale Zeiterfassungssoftware einführen - darauf ist zu achten

Bei der Auswahl einer Zeitwirtschaftslösung sollte das Hauptaugenmerk darauf liegen, eine Software zu finden, die optimal zum Unternehmen passt. Relevant sind vor allem diese Faktoren:

  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (z. B. DSGVO, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitszeitgesetz)
  • Abbildung der internen Prozesse in der Software
  • Nahtlose Verbindung zwischen Lohnabrechnung und Zeiterfassung
  • Definition der zu erfassenden Daten
  • Wahl der Art des Zeiterfassungssystems passend zu den Mitarbeitenden (z. B. Cloudlösungen, wenn viele Beschäftigte im Homeoffice arbeiten)

Entscheidend ist, die eigenen Erwartungen an das Zeiterfassungssystem bereits im Vorfeld zu klären und mit den zur Verfügung stehenden Lösungen abzugleichen. Dies betrifft beispielsweise die zu erfassenden Daten, die Verfügbarkeit des Systems sowie die gewünschten Auswertungsmöglichkeiten.

Teiloutsourcing im Human Resources Management
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Teiloutsourcing im Human Resources Management

Teiloutsourcing entlastet und ist ein perfekter Testballon für Volloutsourcing. Aber: Was genau verbirgt sich hinter diesen Services, was musst Du unbedingt wissen und worauf sollten Kunden achten? Unsere Experten verraten es.

5 Min. Lesezeit

Teiloutsourcing bedeutet nichts anderes als Teile des eigenen Business’ an einen externen spezialisierten Partner auszulagern. Auf diese Weise werden in der Industrie schon seit Jahren Kosten in der Produktion und der Entwicklung erfolgreich gesenkt. Aber auch HR kommt zunehmend auf den Geschmack des Teiloutsourcings.

Was umfasst Outsourcing im HR-Bereich? Welche Leistungen können abgedeckt werden?

War Outsourcing lange Zeit eher ein Thema, das in der Industrie eine gewichtige Rolle spielte, wo zum Beispiel Zulieferbetriebe große Teile der Fertigung übernehmen, kommt das Thema zunehmend auch im Human Resources Management an. Denken wir nur an Headhunter, die im Auftrag von Firmen nach passenden Kandidaten suchen. Diese Praxis ist seit Jahrzehnten weit verbreitet.

Dabei besteht ein großer Unterschied zwischen Voll- und Teil-Outsourcing. Von “Volloutsourcing” ist immer dann die Rede, wenn zum Beispiel ganze Abteilungen oder Geschäftsbereiche an externe Dienstleister ausgelagert werden. Teil-Outsourcing bezeichnet hingegen die Auslagerung von Teilaufgaben innerhalb eines Geschäftsbereichs.

Was sind die Vor- und Nachteile der jeweiligen Outsourcing-Art?

Personalverantwortliche profitieren bereits spürbar von der Teilauslagerung bestimmter Prozesse. Meist werden zeitintensive repetitive Aufgaben von einem Dienstleister übernommen, während sich die Fachabteilungen eines Unternehmens stärker auf ihr strategisches Kerngeschäft konzentrieren und so eine deutlich bessere Performance erzielen können.

Teiloutsourcing gewinnt gerade jetzt für HR zunehmend an Bedeutung. In Zeiten, in denen sich u. a. durch die Corona-Pandemie Arbeitsweisen, -prozesse und die Infrastruktur im Eiltempo verändern, muss stärker denn je strategisch gedacht und agiert werden. Personalverantwortliche brauchen jetzt die Möglichkeit, sich fokussiert um die Weiterentwicklung ihrer Organisation zu kümmern statt zeitraubende Prozesse zu steuern. Mitarbeiter und Teams müssen auf eine Welt vorbereitet werden, in der die Remote-Arbeit dominiert. Dazu muss nicht nur die richtige Technik bzw. Software angeschafft werden, es bedarf auch neuer Workflows und Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

Teiloutsourcen können Unternehmen dafür beispielsweise die Bereiche Bewerbermanagement und Recruiting, Talentmanagement, Lohnabrechnung, Personalverwaltungsaufgaben wie die Anmeldung bei der Renten- und Sozialversicherungsstelle, die Personalkostenplanung oder die Zeiterfassung.

Beispiel Payroll-Teiloutsourcing

Aber wie läuft ein solches Teiloutsourcing konkret ab? Im Bereich der Payroll rechnen Unternehmen ihre Löhne und Gehälter zum Beispiel weiterhin selbst ab, geben aber die Teile ihrer Prozesse, die sie zeitlich am meisten blockieren, an einen externen Partner ab – das Meldewesen oder das Couvertieren und Versenden fertiger Gehaltsnachweise etwa.

Unternehmen übermitteln dazu ihre Abrechnungsdaten über eine sichere, datenschutz-konforme Verbindung an den Dienstleister. Dessen Service-Team erledigt anschließend zuverlässig die anstehenden To Dos. Mit dem Teil-Outsourcing der Payroll sind mit dem richtigen Kontakt nicht nur effizientere Prozesse gewährleistet. Sie sind darüber hinaus auch sehr kosteneffizient, denn verrechnet wird pro Mitarbeiter. Das gewährt Unternehmen eine volle Kostenkontrolle ohne teure Fixkosten. Und dank des Wegfalls zeitintensiver Aufgaben hat HR nun endlich die Hände frei, um sich um die brennenden Themen zu kümmern, die gerade anstehen.

Nicht nur wegen dieser spürbaren Entlastung kommen immer mehr Unternehmen auf den Geschmack des Teil- oder Voll-Outsourcings ihrer HR-Prozesse. Laut einer aktuellen Studie der IDG Research Services in Zusammenarbeit mit dem Personal- und Projektdienstleister Allgeier Experts gibt es noch viele weitere Vorteile, die für das Outsourcing sprechen.

Pro Outsourcing im Human Resources sprechen:

  • eine höhere Stabilität im Betrieb (19,7 Prozent)
  • bessere Servicequalität (19,1 Prozent)
  • ein Plus an Agilität (18,6 Prozent)  
  • der Zugewinn an personeller Flexibilität (17,5 Prozent)

Was hat Teiloutsourcing mit der Cloud zu tun?

Wie in dem Payroll-Beispiel handelt es sich bei vielen teiloutgesourcten Dienstleistungen um digitale Services. Hier kommt die Cloud in Spiel. Die entsprechenden Business-Anwendungen und Daten werden zentral und datenschutz-konform in einer Cloud in einem zertifizierten Rechenzentrum gehostet. Anwender brauchen sich somit nicht um Updates zu kümmern und können jederzeit und ortsunabhängig auf alle Daten zugreifen. Der heute dringend benötigte Remote-Zugriff wird durch eine Cloud also deutlich vereinfacht und sicherer.

Allerdings gibt es bestimmte Faktoren, die bei der Auslagerung von HR-Prozesse zu beachten sind:

  • Unternehmen sollten zunächst die eigenen Abläufe und Prozesse genau unter die Lupe nehmen und eruieren, welche wiederkehrenden Aufgaben die meisten Outsourcing-Potenziale bieten.
  • Lagert ein Unternehmen Teile seiner Lohn- und Gehaltsabrechnung aus, sollte es auf einen spezialisierten Kontakt zurückgreifen, dessen Spezialwissen und Kompetenzen zur Verbesserung der Service- oder Leistungsqualität beitragen.
  • Unternehmen sollten außerdem sicherstellen, dass der Dienstleister Neuerungen wie Gesetzesänderungen im Steuerrecht automatisch berücksichtigt.
  • Übernimmt der Anbieter die Verantwortung für ausgewählte HR-Prozesse, trägt er auch das Risiko (Risikoverlagerung).

Sind diese Punkte erfüllt, läuft das Teil-Outsourcing reibungslos ab und bringt maximalen Mehrwert.

Wiedereingliederung: Das musst Du beachten
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Wiedereingliederung: Das musst Du beachten

Was genau bedeutet "Wiedereingliederung" und welche Hürden warten dich als Arbeitgeber? Die wichtigsten Fakten, Tipps und Tricks rund um das Thema Wiedereingliederung findest Du in diesem Artikel.

5 Min. Lesezeit

Eine Wiedereingliederung kann stattfinden, wenn vorher arbeitsunfähige Mitarbeiter ihre Aufgaben nach einer ärztlichen Beurteilung zumindest teilweise wieder ausführen können. Es wird zunächst von einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit ausgegangen. Daher werden sie stufenweise wieder in die Arbeitsprozesse integriert.

Wiedereingliederung nach Krankheit

Ziel der stufenweisen Wiedereingliederung ist, die Betroffenen langsam und Schritt für Schritt wieder in das Arbeitsleben einzugliedern und damit auch den Gesundheitszustand zu unterstützen. In der Regel gilt dies für Beschäftigte, die länger als sechs Wochen oder immer wieder arbeitsunfähig waren. Oft ist ein Unfall oder eine längere Krankheit die Ursache und Arbeitnehmer werden aus ihrem normalen Beschäftigungsverhältnis und damit auch dem gewohnten Tagesablauf gerissen.

Da eine Rückkehr oft mit vielen Problemen verbunden ist und damit die Personen nicht sofort überfordert werden, ist eine stufenweise Wiedereingliederung ratsam. Per Gesetz ist die Wiedereingliederung nach § 74 Sozialgesetzbuch V geregelt. Arbeitgeber können die Wiedereingliederung jedoch auch ablehnen und darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer erst wieder bei der Arbeit erscheint, wenn er vollständig genesen und arbeitsfähig ist.

Betriebliches Eingliederungsmanagement und die Wiedereingliederung

Wenn ein Mitarbeiter länger arbeitsunfähig war, sollte das oberste Ziel sein, dass das Risiko einer erneuten Erkrankung bzw. eines Ausfalls minimiert wird. In manchen Fällen können Arbeitnehmer nach einer Erkrankung oder einem Unfall auch die vorherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben. In solchen Fällen sollte gemeinsam entschieden werden, ob eine alternative Tätigkeit im Unternehmen möglich ist.

War ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, kann das Unternehmen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Dieses soll beim Wiedereinstieg helfen und bietet Hilfen im Arbeitsleben sowie Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation. Das BEM ist im Sozialgesetzbuch SGB IX festgelegt und soll Arbeitnehmern helfen, zurück in die Arbeitswelt zu finden.

Rechtlich sind Arbeitgeber zu einer BEM-Maßnahme verpflichtet, wenn ein Mitarbeiter länger als 6 Wochen krank war. Im Gegensatz dazu ist der Arbeitgeber nicht zu einer Wiedereingliederung verpflichtet. Eine Wiedereingliederung ist dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit zumindest teilweise wieder aufnehmen kann.

Privatversicherte können in der Regel keine Wiedereingliederung durchführen, sondern müssen auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement zurückgreifen.

Die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell

Während der Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer rechtlich gesehen noch arbeitsunfähig. Weiterhin sollten dem Arbeitnehmer keinerlei versicherungsrechtliche oder finanzielle Nachteile entstehen, wenn er eine stufenweise Wiedereingliederung durchführt. Zuerst müssen Arzt und Patient gemeinsam entscheiden, ob der Patient bzw. Arbeitnehmer in der Lage ist, die ursprüngliche Tätigkeit zumindest teilweise wieder auszuüben.

Die stufenweise Wiedereingliederung kann zum Beispiel mit wenige Stunden pro Tag starten und dann nach einigen Wochen in Absprache und mit Rücksicht auf die tatsächliche Leistungsfähigkeit stufenweise erhöht werden. Die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell dauert in der Regel zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. Je nach Fall wird ein individueller Wiedereingliederungsplan oder auch Stufenplan erstellt, der auch mit behandelnden Ärzten abgesprochen werden kann.

Der Wiedereingliederungsplan sollte enthalten:

  • Start und Ende der stufenweisen Wiedereingliederung
  • Art und Dauer der einzelnen Stufen
  • Geplanter Zeitpunkt des Erreichens der vollen Belastbarkeit und Arbeitszeit
  • Gründe und Rechte für eine Beendigung der Wiedereingliederung
  • Weitere Maßnahmen zur Unterstützung
  • Belastungen und Aufgaben, die – wenn möglich – zu vermeiden sind

Der Mitarbeiter sollte in der Regel auf dem Arbeitsplatz eingesetzt werden, der vor der Arbeitsunfähigkeit vorgesehen war.

Wiedereingliederung bei Teilzeit

Eine stufenweise Wiedereingliederung ist keine Teilzeitstelle. Es wird nicht nur die Arbeitszeit verringert, sondern auch die Leistungsanforderungen werden angepasst. Außerdem handelt es sich immer um eine zeitlich begrenzte Maßnahme. Bei einer normalen Teilzeitstelle wird lediglich der Arbeitsumfang entsprechend der Arbeitszeit angepasst.

Wollen Teilzeitbeschäftigte eine Wiedereingliederung nach Teilzeit beginnen, wird eine entsprechend geringere Abstufung der Arbeitszeit gewählt. Eine volle Belastbarkeit und damit ein Ende der Wiedereingliederung ist erreicht, wenn die ursprüngliche Tätigkeit und Stundenzahl wieder vollumfänglich ausgeführt werden kann.

Wiedereingliederung: Wer zahlt?

Ein Arbeitnehmer erhält während der Wiedereingliederung kein reguläres Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber, da er rechtlich noch als arbeitsunfähig gilt. Daher werden in der Regel Lohnersatzleistungen gezahlt, zum Beispiel:

  • Krankengeld
  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld

Die Kosten einer Wiedereingliederung tragen also die zuständige Kranken- oder Rentenversicherung bzw. Krankenkasse, in manchen Fällen auch die Berufsgenossenschaft. Wer genau für die Wiedereingliederung aufkommt, hängt davon ab, ob die Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall, Arbeitsunfall, Krankheit oder eine Berufskrankheit ausgelöst wurde.

Wiedereingliederung nach Reha

Auch nach einer Reha-Maßnahme kann eine Wiedereingliederung erfolgen. Diese kann direkt von der Reha-Klinik organisiert oder durch den behandelnden Arzt eingeleitet werden.

Wiedereingliederung FAQ

nach erfolgreicher Wiedereingliederung wieder krank

Wird die Wiedereingliederung erfolgreich abgeschlossen, so gilt der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig und das Arbeitsverhältnis wird wieder aufgenommen. Erkrankt der Arbeitnehmer im Anschluss erneut, bekommt er nach Vorlage eines Attests auch wieder Lohnfortzahlungen, sollten die sechs Wochen Krankenzeit überschritten werden. Hier muss jedoch neu entschieden werden, ob es sich um eine neue Erkrankung handelt, die in keinem Zusammenhang mit der alten Krankheit steht.

nach langer Krankheit wieder arbeiten ohne Wiedereingliederung

Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Wiedereingliederung abzulehnen. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer warten, bis er vom Arzt wieder als voll arbeitsfähig erklärt wird. Ausnahmen bilden behinderte oder von Behinderung bedrohte Personen: diese dürfen die Wiedereingliederung erzwingen.

Wiedereingliederung abgebrochen was passiert jetzt

Droht die Wiedereingliederung zu scheitern, so gibt es zunächst die Möglichkeit, sie für maximal sieben Tage zu unterbrechen. Eine solche Regelung muss jedoch im Wiedereingliederungsplan vorgesehen sein.

Fehlt der Arbeitnehmer länger als sieben Tage, so ist die Wiedereingliederung abgebrochen. Sie kann auch von allen Parteien (Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arzt) jederzeit abgebrochen werden, sollte sich der Gesundheitszustand des Betroffenen verschlechtern.

Wird die Wiedereingliederung abgebrochen, ist der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig und bezieht Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld.

Assessment Center: Definition, Methoden & Ziele
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Assessment Center: Definition, Methoden & Ziele

Wenn schon Assessment Center, dann richtig! Aber: Worauf achte ich als Arbeitgeber?

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In manchen Fällen reichen im Recruiting der klassische Check von Bewerbung, Lebenslauf und Anschreiben sowie ein Interview nicht aus, um herauszufinden, wie gut Kompetenz und Fähigkeiten der Bewerber zu einer ausgeschriebenen Position passen. Um einem Bewerber genauer auf den Zahn zu fühlen, bieten sich Assessment Centers an. Was das ist und wie es funktioniert, erfährst Du in diesem Artikel.

Assessment Center Definition: Was ist das genau?

Ein Assessment Center (abgekürzt: AC) ist ein Auswahlverfahren von Kandidaten innerhalb des Recruitment eines Unternehmens. Meist dauert dieses Verfahren ein bis zwei Tage und beinhaltet verschiedenste Aufgaben und Übungen, die Human Resources vorgibt und die eine Gruppe von Bewerbern erledigen müssen.

Auf diese Weise lässt sich die Eignung von Talenten überprüfen oder zumindest kann die Personalabteilung so Kompetenzen, Fähigkeiten und Stärken sammeln und sehen, wie ein Bewerber oder eine Bewerberin „tickt“.

Durch ein Assessment Center erfährt man also:

  • wie das Verhalten eines Kandidaten in Stresssituationen ist,
  • ob er/sie es schafft, Aufgaben zu priorisieren,
  • ob er/sie mit Konflikten umgehen kann
  • und wie gut er/sie eine Aufgabe unter Zeitdruck vorbereiten kann.

Welche Arten von Assessment Centern gibt es?

An einem Assessment Center nimmt typischerweise eine Gruppe von vier bis acht Personen teil. Auf diese Weise zeigt sich die Fähigkeit der verschiedenen Personen, auf typische Situationen zu reagieren. Dann spricht man von einem Gruppen-Assessment.

Es gibt aber noch weitere Verfahren von Assessment Centern, so dass man grundsätzlich die folgenden Auswahlverfahren unterscheiden kann:  

  • Gruppen-Assessment: Mehrere Personen werden gleichzeitig in der Gruppe getestet und müssen teilweise dabei miteinander interagieren.
  • Einzel-Assessment Center: Hier werden die Bewerber im Einzel-Gespräch getestet.
  • Management-Audit: Das Management-Audit ist ein Instrument, wenn es um die Besetzung einer Führungsposition eines Unternehmens geht und wird normalerweise von externen Consultingfirmen durchgeführt.
  • Online-Assessment Center: Immer mehr Arbeitgeber entscheiden sich, das Assessment Center online durchzuführen. Es beinhaltet weitgehend die gleichen Aufgaben wie ein Offline-Assessment Center.
  • Assessment Center für Führungskräfte: Diese Assessment Center sind darauf ausgelegt, Management-Fähigkeiten von Führungskräften zu überprüfen.

Eines ist bei allen Assessment Centern gleich: Bei den Übungen bewerten Beobachter, so genannte Assessoren, die Teilnehmer.

Wie viele Unternehmen setzen Assessment Center ein?

Das Assessment Center ist in der Personalbeschaffung nach wie vor beliebt. Eine Studie des Portals Statista zeigte, dass knapp über die Hälfte der Personalverantwortlichen Assessment Center im eigenen Unternehmen zur Personalgewinnung einsetzen. Human Resources Profis versprechen sich von dem Assessment Center verschiedene Vorteile.

Das sind die Vorteile von Assessment Center

Unternehmen haben mit diesem Tool zum Beispiel ein Mittel in der Hand, Talente näher und besser kennenzulernen als in einem Einzel-Vorstellungsgespräch. Während ein Interview für eine Position/einen Job nur ein, zwei Stunden dauert, verbringen Arbeitgeber und Beobachter bei einem Assessment Center mehrere Tage mit Talenten. Und: Sie lernen sie in den verschiedensten Situationen kennen – auch das vermag ein Job-Interview nicht zu leisten. Der typische Ablauf solcher Tests beinhaltet Vorstellung, Selbstpräsentation, Präsentation, Übung, Interview, Rollenspiele, Gespräch in der Gruppe und viele weitere Elemente

Vorteile bzw. Erkenntnisse von Assessment Centern:

  • Wie denkt ein Kandidat?
  • Handelt es sich eher um eine extrovertierte oder introvertierte Persönlichkeit?
  • Wie geht die Person mit einer Problem-Situation um, wie löst sie diese Situation?
  • Wie ausgeprägt ist die Fähigkeit der Person in einer Führungsrolle?
  • Wie geht ein Kandidat mit einer bestimmten Übung/Aufgabe um – vor allem im Direktvergleich zu anderen Job-Anwärtern? Was ist seine Kern-Kompetenz?
  • Lässt sich die Person von einer künstlichen Stress-Situation aus dem Gleichgewicht bringen?
  • Entsprechen Stärken und Kompetenzen aus der Bewerbung tatsächlich der Realität, wie z. B. Teamfähigkeit, Kreativität und Lösungsorientiertheit?
  • Überzeugt der Bewerber in der Selbst-Präsentation?

Welche Nachteile haben Assessment Center?

Es gibt allerdings auch ein paar Nachteile, die mit einem Assessment Center in Verbindung gebracht werden. Kritische Stimmen bemängeln zum Beispiel die mangelnde Aussagekraft von Assessment Centern. Ihr Argument: Kandidaten werden bei einem Assessment Center häufig unter hohen Stress gestellt und verhalten sich daher nicht authentisch.

Dieser Kritikpunkt ist nicht von der Hand zu weisen. In der Tat hängt die Qualität der Ergebnisse sehr stark davon ab, wie gut und passgenau die einzelnen Übungen und Tests von dem zuständigen Human Resources Manager ausgewählt, durchgeführt und ausgewertet werden. Und: ob sich Kandidaten wohlfühlen. Denn nur dann zeigen sie sich von ihrer natürlichen Seite.

Grundsätzlich ist es am besten, wenn sich Job-Anwärter während des gesamten Tests nicht als auf ihre Fachkenntnisse reduzierte Kandidaten, sondern als Menschen fühlen. Dazu trägt eine durchdachte Candidate Experience bei, aber auch entlastende Bewerbermanagementsoftware, durch die Human Resources Manager administrativ weniger vorbereiten müssen und sich so mehr mit den Inhalten und der Persönlichkeit des Einzelnen beschäftigen können.

Betriebsrentenstärkungsgesetz – was sich für Arbeitgeber bei der bAV ändert
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Betriebsrentenstärkungsgesetz – was sich für Arbeitgeber bei der bAV ändert

Ab Januar 2022 müssen Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auch bei Entgeltumwandlungen, die vor 2019 vereinbart wurden, einen Pflichtzuschuss in Höhe von 15 Prozent zahlen. Nur noch bis zum Jahreswechsel gilt für solche Altverträge eine Übergangsfrist. Unternehmen sollten sich jetzt vorbereiten.

5 Min. Lesezeit

Die betriebliche Altersversorgung ist neben den gesetzlichen Versorgungssystemen (z. B. gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgung) und den privaten Versorgungen (z. B. Riester- und Rürup-Renten) eine wichtige Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Um sie zu stärken, hat der deutsche Gesetzgeber die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelte bAV durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) reformiert.

BRSG erweitert Zuschusspflicht stufenweise

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält verschiedene Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung, die von Arbeitgebern stufenweise umzusetzen waren bzw. sind:

  • Bereits mit Inkrafttreten des BRSG zum Januar 2018 wurde unter anderem die neue Zusageart der reinen Beitragszusage eingeführt. Hierbei haftet der Arbeitgeber – nach dem Prinzip „Pay and Forget“ – nur für die Zahlung der Beiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Lebensversicherer, nicht aber für eine bestimmte Höhe der Leistung. Zudem wurde der steuerfreie Höchstbetrag für die Direktversicherung von vier Prozent auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrößen der Rentenversicherung (West) angehoben.
  • Seit dem Januar 2019 gilt für neue Versorgungszusagen in Form der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds eine Zuschusspflicht des Arbeitgebers. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versorgungszusage auf einer Entgeltumwandlung (Gehaltsverzicht) gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) beruht. Der Pflichtzuschuss beträgt 15 Prozent des Umwandlungsbetrags, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart.
  • Die dritte Stufe des BRSG regelt, dass Arbeitgeber den Pflichtzuschuss ab dem Januar 2022 auch für bereits vor dem Jahr 2019 bestehende Direktversicherungen, Pensionskassenverträge und Pensionsfondsverträge zahlen müssen, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen. Dies gilt auch für pauschalversteuerte Direktversicherungen nach § 40b Einkommensteuergesetz (EStG), welche bis Ende 2004 eingerichtet werden konnten.

Umsetzung der Änderungen in der bAV stellt Unternehmen vor Herausforderungen

Mit dem Inkrafttreten der dritten Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes müssen Arbeitgeber ab Januar 2022 in der betrieblichen Altersversorgung somit auch für ältere Entgeltumwandlungsvereinbarungen einen mindestens 15-prozentigen Zuschuss zahlen.

Die Erweiterung der Zuschusspflicht führt auf Arbeitgeberseite zu erheblichem administrativem Aufwand und erfordert gründliche Vorbereitung. Die Umsetzung der Regelungen des BSRG ist nämlich komplexer als sie auf den ersten Blick erscheint:

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit verhindert einfache, pauschale Regelungen für sogenannte Altfälle in der bAV.

Längst nicht alle Versicherungsgesellschaften lassen eine Erhöhung des Produktbeitrags in bestehenden Vorsorgeverträgen zu. Daher müssen Arbeitgeber zuerst die Zustimmung der Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse einholen, bevor sie den neuen Pflichtzuschuss mit beitragserhöhender Wirkung in bestehende Vorsorgeverträge einzahlen dürfen. Hierbei zeigt sich oft: Je älter der Vertrag und je „exotischer“ der Versicherungsträger ist, desto aufwendiger sind Anpassungen.

Sofern die Beitragserhöhung nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber mit jedem betroffenen Beschäftigten individuell vereinbaren, dass die Entgeltumwandlung in Zukunft – spätestens mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 – um den Pflichtzuschuss vermindert wird.

Was Arbeitgeber nun tun sollten

Arbeitgeber, die ihren Bestand an Altfällen in der betrieblichen Altersversorgung bislang nicht aufgearbeitet haben, sollten jetzt ihre Beschäftigten informieren und handeln – hier die wichtigsten Schritte:

  • Alle bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen sind zu prüfen und entsprechend zu ändern.
  • Mit dem Versorgungsträger ist zu klären, wie der Pflichtzuschuss umgesetzt werden kann.
  • Des Weiteren ist die Lohnbuchhaltung einzubeziehen, denn die in der Lohnabrechnung gespeicherten Daten sind natürlich eine wichtige Informationsquelle.
  • Um die versicherungstechnischen Fragen zu klären, empfiehlt es sich, auch den zuständigen Versicherungsvermittler ins Boot zu holen.

All diese Aufgaben – von der Prüfung der Ist-Situation bis zur Anpassung bestehender Verträge und Zahlungsströme – können zu erheblichen Kosten beim Arbeitgeber führen.

Der Einsatz spezialisierter Berater sowie digitale Helfer und automatisierte Prozesse können helfen, den Arbeits- und Zeitaufwand dieser gesetzlich verursachten Zusatzaufgaben spürbar zu verringern.

Performance Management Software 2026: Anbieter-Vergleich
HR & Payroll

Performance Management Software 2026: Anbieter-Vergleich

Welche Performance-Management-Lösungen sind im DACH-Raum wirklich relevant und worin unterscheiden sie sich? Im folgenden Vergleich erfährst du, welche sechs Anbieter 2026 im deutschsprachigen Raum am meisten überzeugen.

5 Min. Lesezeit

Wer Mitarbeitende fördern, Feedbackprozesse vereinfachen und Unternehmensziele messbar machen möchte, setzt heute auf Performance Management Software. Moderne Performance Management Tools helfen, Zielvereinbarungen transparent zu gestalten, Potenziale frühzeitig zu erkennen und kontinuierliche Entwicklungsgespräche zu ermöglichen.

Doch welche Performance-Management-Lösungen sind im DACH-Raum wirklich relevant und worin unterscheiden sie sich?

Im folgenden Vergleich erfährst du, welche sechs Anbieter 2026 im deutschsprachigen Raum am meisten überzeugen.

Die Ergebnisse kurz im Überblick:

  • Suiteify eignet sich als integrierte HR-Suite besonders für mittelständische Organisationen mit Payroll- und Learning-Anbindung.
  • Personio und Leapsome punkten durchintuitive Benutzeroberflächen und schnelle Implementierung.
  • Rexx Systems und Abacus Umantis richten sich an Unternehmen mit komplexeren Talentstrukturen.
  • Small Improvements an agile Teams, die Feedbackprozesse einfach digitalisieren möchten.

Was ist eine Performance Management Software?

Eine Performance Management Software ist ein digitales Tool, das Unternehmen dabei unterstützt, Mitarbeiterleistung systematisch zu planen, zu messen und zu entwickeln. Im Kern geht es darum, Ziele, Feedback und Entwicklung miteinander zu verbinden, um die individuelle sowie die Unternehmensleistung zu steigern.

Solche Systeme schaffen eine einheitliche Grundlage für Zielvereinbarungen, Feedback-Gespräche und Entwicklungsmaßnahmen – und ermöglichen damit eine durchgängige Steuerung der Mitarbeitenden-Performance über alle Ebenen hinweg. Führungskräfte erhalten einen transparenten Überblick über Zielerreichung, Fortschritt und Kompetenzen, während Mitarbeitende ihre persönlichen Entwicklungswege aktiv mitgestalten können. So entsteht eine transparente, faire und kontinuierliche Entwicklungskultur.

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Die Top 6 Performance Management Tools 2026 im DACH-Vergleich

Anbieter Funktionen Herausforderungen Geeignet für Preis (Stand Oktober 2025)
Personio Automatisierte Review-Zyklen, 360-Grad-Feedback, Ziel- und Unterziel-Management, Kompetenz- und Trainingsverwaltung Eingeschränkte Anpassung bei komplexen Skill-Modellen, keine On-Premise-Option Kleine und mittlere Unternehmen, die bereits Personio nutzen oder eine zentrale HR-Lösung suchen ab ca. 4 €/Mitarbeiter:in/Monat
Rexx Systems Zielvereinbarungen (MbO), 360°-Feedback, Kompetenz- und Skill-Management, Nachfolgeplanung, Analytics & Reporting Oberfläche wirkt teilweise komplex für kleine Teams, Preisstruktur individuell Mittelständische Unternehmen, die Performance-, Talent- und Nachfolgeprozesse ganzheitlich steuern wollen Auf Anfrage
Abacus Umantis Zielmanagement, Kompetenzmodelle, Mitarbeiter-Reviews, 9-Box-Potenzialanalysen, Integration mit Learning & Recruiting Komplexe Konfiguration, erfordert Schulung und IT-Unterstützung, UI weniger modern (OMR Reviews) Organisationen mit komplexen Hierarchien, hohem Datenschutzbedarf und etablierten HR-Strukturen Auf Anfrage
Leapsome Performance-Reviews, OKR/Ziel-Tracking, 1:1-Meetings, Lernmodule, Engagement-Surveys, Feedback & Recognition Aufwendige Einrichtung und Lernkurve, Reports teils limitiert, höheres Preisniveau für kleine Teams (Teamspective) Wachstumsorientierte Unternehmen, Start-ups und Digitalfirmen, die Performance, Lernen und Engagement verbinden wollen ca. 7–10 €/User/Monat
Small Improvements 360°-Feedback, Objectives, 1:1-Meetings, Recognition-Wall, Pulse-Surveys Eingeschränkte Reporting-Funktionen, keine Integration in Payroll oder Learning-Suites Start-ups und wachsende KMU, die Feedbackprozesse einfach digitalisieren möchten ab 5 €/User/Monat
Suiteify Zielvereinbarungen, Feedback-Zyklen, Kompetenzmodelle, Entwicklungsplanung, Integration mit Payroll & Learning-Management Einführung abhängig von Unternehmensgröße und bestehenden HR-Systemen Mittelständische Unternehmen (50–1.500 MA), die HR-, Payroll- und Learning-Prozesse integriert abbilden möchten Individuell auf Anfrage

Personio – Performance und Development für KMU

Das deutsche HR-Tech-Unternehmen Personio bietet seit2024 ein eigenständiges Modul für Performance und Personalentwicklung, das den gesamten Mitarbeiterzyklus abdeckt – von Zielvereinbarung über Feedback bis zur Entwicklung. Die Leistungsmanagement-Software richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die bereits HR-Prozesse in Personio abbilden und diese nun erweitern möchten.

Funktionen:

360°-Feedback, Review-Zyklen, OKR-Tracking und Entwicklungspläne. Führungskräfte können Ziele transparent dokumentieren und Fortschritte in Echtzeit verfolgen.

Vorteile:

  • Intuitive, moderne Oberfläche
  • Gute Integration in bestehende Personio-Module
  • Automatisierte Erinnerungen und klare Performance-Zyklen entlasten HR und Führungskräfte

Nachteile:

  • Eingeschränkter Funktionsumfang bei komplexen Skill-Modellen (Quelle: peoplemanagingpeople.com)
  • Keine On-Premise-Option

Preis: ab ca. 4 € pro Mitarbeiter:in und Monat(Quelle: G22025)

Fazit:

Ideal für kleine und mittlere Unternehmen, die bereits mit Personio arbeiten und Performance-Prozesse in ihr bestehendes HR-Systemintegrieren möchten.

Rexx Systems – Performance als Teil der Talent-Suite

Rexx Systems aus Hamburg ist eine modulare HR-Software, die Performance Management, Skill-Management und Nachfolgeplanung in einer Lösung verbindet. Die Plattform ist besonders stark im Mittelstand und bietet hohe Flexibilität für unternehmensspezifische Prozesse.

Funktionen:

Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilungen, Kompetenzmodelle, 360°-Feedback und Nachfolgeplanung

Vorteile:

  • Individuell anpassbare Workflows und Formulare
  • Hosting in Deutschland, ISO 27001-zertifiziert
  • Integriertes Reporting & Analytics mit Dashboards zur Zielerreichung und Mitarbeiterentwicklung

Nachteile:

  • Oberfläche wirkt teils komplex für kleine Teams

Preis: Auf Anfrage

Fazit:

Rexx Systems eignet sich für Unternehmen, die Performance- und Talentprozesse strategisch verzahnen wollen und Wert auf Datensouveränität in Deutschland legen.

Abacus Umantis – Erfahrung aus 20 Jahren Talent-Management

Umantis zählt zu den etabliertesten HR-Systemen im deutschsprachigen Raum. Das Performance-Modul integriert Zielmanagement, Kompetenzmodelle und Entwicklungspläne in einer Lösung.

Funktionen:

Zielvereinbarungen, Reviews, Skill-Matrix, Entwicklungsziele, 9-Box-Grid für Potenzialanalysen, Lernmanagement und Nachfolgeplanung

Vorteile:

  • Bewährte Lösung mit großem Kundenstamm im Mittelstand
  • Flexible Module (Cloud oder On-Premise)
  • Integration mit Learning & Recruiting

Nachteile:

  • Erhöhter Einarbeitungsaufwand für Laien (Quelle: Gartner.com)
  • Komplexe Konfiguration und weniger intuitive Oberfläche(Quelle: OMR Reviews)

Preis: auf Anfrage

Fazit:

Optimal für Organisationen mit komplexen Strukturen oder hohen Compliance-Anforderungen, die eine stabile, bewährte Plattformbevorzugen.

Leapsome– People-Enablement mit OKR und Feedback

Leapsome aus Berlin verbindet Performance Management, Zielsysteme (OKR), Lernplattform und Engagement-Tools in einer Plattform. Das Performance-Management-System ist vollständig auf Deutschverfügbar und wird in der DACH-Region zunehmend von wachstumsstarken Unternehmen eingesetzt.

Funktionen:

Performance-Reviews, Ziel- und OKR-Tracking,1:1-Meetings, Feedback-Zyklen und Lernmodule

Vorteile:

  • Sehr benutzerfreundlich und optisch modern
  • Deutschsprachig und DACH-Support
  • Einfache Integration mit Slack, MS Teams, Bamboo HR u.a.

Nachteile:

  • Teilweise komplex in der Einrichtung
  • Reports und Zielanpassungen sind limitiert (Quelle: G2).

Preis: ca. 7–10 €/User/Monat

Fazit:

Leapsome ist besonders geeignet für schnell wachsende, digital affine Unternehmen, die Performance, Engagement und Lernen in einem Tool bündeln möchten.

Small Improvements – Leichtgewichtig und transparent

Small Improvements aus Berlin fokussiert sich auf unkomplizierte Performance-Prozesse und eine offene Feedbackkultur. Die Plattform ist besonders beliebt bei Start-ups und mittelständischen Unternehmen, die ohne komplexe HR-Suite auskommen möchten.

Funktionen:

360°-Feedback, Objectives, 1:1-Meetings, Recognition-Wall, Pulse-Surveys

Vorteile:

  • Sehr intuitive Bedienung
  • Ideal für Start-ups und wachsende KMU
  • Hohe Nutzerakzeptanz durch einfache, klare Oberfläche
  • Förderung einer offenen Feedbackkultur durchkontinuierliche Gespräche und Anerkennung

Nachteile:

  • Weniger tiefe Reporting- und Analytics-Funktionen(Quelle: G2)
  • Limitierte Anpassungsmöglichkeiten (Quelle: G2)

Preis: ab 5 €/User/Monat

Fazit:

Small Improvements ist eine schlanke, sympathische Lösung für Unternehmen, die Feedback-Kultur einfach umsetzen möchten, ganz ohne eine komplexe HR-Suite.

Suiteify – Performance-Management „made in DACH“

Suiteify ist eine integrierte HR-Suite aus Österreich und Deutschland, die neben Payroll, Zeitwirtschaft und Learning-Management ein umfassendes Modul für Lernmanagement, Performance und Development bietet.

Funktionen:

Zielvereinbarungen, regelmäßige Mitarbeitergespräche, Feedback-Zyklen, Kompetenzmodelle und Entwicklungsplanung. Die Softwareautomatisiert Erinnerungen, sorgt für revisionssichere Dokumentation und bietet klar strukturierte Workflows.

Vorteile:

  • Vollständig DSGVO-konform, Hosting in DACH
  • Nahtlose Integration in Payroll, HR-Workflows und Learning-Management
  • Einheitliche Benutzeroberfläche und Self-Service-Portale für Mitarbeitende
  • Besonders geeignet für KMUs mit 50–1.500 Mitarbeitenden

Preis: Individuell nach Unternehmensgröße

Fazit:

Suiteify punktet mit ganzheitlichem Ansatz aus Performance, Payroll und Learning in einem System. Damit entfällt der Medienbruch zwischen Zielgespräch und Lohnabrechnung – ein klarer Vorteil für mittelständische Organisationen, die auf Effizienz und Rechtssicherheit setzen.

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Vorteile einer Performance Management Software

Digitale Performance-Management-Lösungen gehören auch 2026 für viele Unternehmen zur festen HR-Grundlage. Der Grund ist einfach: Sieschaffen Struktur, fördern den Dialog und machen Fortschritt sichtbar – für Führungskräfte ebenso wie für Mitarbeitende.

Laut einer aktuellen Deloitte-Analyse (2025) hat sich der Trend hinzu kontinuierlichen Feedback-Gesprächen und datenbasierten Entwicklungsprozessen deutlich verstärkt. Unternehmen, die ihre Leistungsprozesse digitalisiert haben, verzeichnen bis zu 14 Prozent höhere Mitarbeiterbindung und über 30 Prozent weniger administrativen Aufwand im Vergleich zu klassischen Jahresgesprächen.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Zentrale Übersicht: Alle Leistungsdaten, Ziele und Feedbacks sind an einem Ort gebündelt – kein Suchen, kein Excel-Chaos.
  • Zeitersparnis: Automatisierte Workflows erinnern an Gespräche, Fristen und Reviews. HR-Teams gewinnen wertvolle Zeit fürstrategische Aufgaben.
  • Transparenz und Fairness: Einheitliche Bewertungskriterien machen Entscheidungen nachvollziehbar und schaffen Vertrauen im gesamten Unternehmen.
  • Rechtssicherheit: Dokumentierte Gespräche und revisionssichere Ablagen erleichtern Audits und schaffen Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.
  • Entwicklung und Bindung: Mitarbeitende sehen ihre Fortschritte, erkennen Entwicklungsmöglichkeiten und bleiben dem Unternehmen langfristig verbunden.

Wer diese Prozesse noch manuell in Tabellen oder E-Mails abbildet, läuft Gefahr, Potenziale zu übersehen und wertvolle Zeit zu verlieren.

Mit Tools wie Suiteify lassen sich Feedback, Zielerreichung und Entwicklungsschritte leicht verknüpfen. Das sorgt für mehr Übersicht, mehr Motivation und eine Kultur, in der Leistung gemeinsam wachsen kann.

Wie Performance Management optimal in bestehende HR-Prozesse integriert wird, zeigen wir im Beitrag: Effektive HR-Prozesse gestalten – so gelingt dir die Optimierung im Unternehmen.

Praxisbeispiel: Wie Unternehmen mit Suiteify arbeiten

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt das Beispiel Kotányi. Seit über 140 Jahren steht das Unternehmen für hochwertige Gewürze, Kräuter und innovative Geschmackserlebnisse.

Um die Personalprozesse effizienter und transparenter zu gestalten, entschied sich Kotányi für die HR-Software von Suiteify. Heute nutzt das Unternehmen ein integriertes System, das die gesamte Mitarbeiterentwicklung abbildet – von Gehalts- und Personalverwaltung bis hinzu Kompetenzmanagement und Mitarbeitergesprächen.

Mit dem Modul Kompetenzmanagement wurde eine zentrale Basisgeschaffen, um Fähigkeiten, Potenziale und Entwicklungsbedarfe im Unternehmen sichtbar zu machen. So wird Personalentwicklung nicht mehr als administrativer Prozess verstanden, sondern als strategisches Instrument, um Mitarbeitende gezielt zu fördern und die Organisation weiterzuentwickeln.

„Wir nutzen diese Funktion, um MitarbeiterInnen nachbestimmten fachlichen und sozialen Qualifikationen zu beurteilen. Mit dem System können wir einerseits das vorhandene Human Capital im Unternehmen effizient nutzen, aber auch gezielt weiter entwickeln.“
– Thomas Schlechta, Personalleitung Kotányi

Kotányi zeigt, wie digitale HR-Systeme den Übergang von reiner Verwaltung hin zu einer aktiven, zukunftsorientierten Mitarbeiterentwicklung ermöglichen.

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Fazit: Was ist das beste Performance-Management-System für dein Unternehmen?

Die Anforderungen an modernes Performance Management verändern sich rasant: Mitarbeitende wünschen sich mehr Feedback, Führungskräfte brauchen verlässliche Daten und HR-Abteilungen wollen Planung und Prozesse effizienter gestalten. Wer diese Ziele erreichen will, braucht ein System, das Menschen, Prozesse und Technologien intelligent miteinander verbindet.

Im DACH-Raum zählen vor allem Transparenz, Datenschutz und Integration – Aspekte, in denen Anbieter wie Suiteify, Rexx Systems oder Personio punkten. Während internationale Tools mit Design und Flexibilität überzeugen, bieten DACH-Lösungen den entscheidenden Vorteil: Sie sind nah an den rechtlichen, sprachlichen und kulturellen Anforderungen europäischer Unternehmen.

Suiteify vereint dabei Performance, Payroll und Learning in einem System – und schafft so den Übergang von der Verwaltung zur echten Mitarbeiterentwicklung. Unternehmen, die auf langfristige Motivation, Fairness und effiziente Prozesse setzen, erhalten damit nicht nur ein Tool, sondern einen zentralen Baustein ihrer People-Strategie.

FAQ

Was ist eine Performance Management Software und warum ist sie wichtig?

Eine Performance Management Software hilft Unternehmen dabei, Ziele, Feedback und Entwicklung systematisch zu steuern. Sie ersetzt unübersichtliche Excel-Listen durch digitale Workflows, die Führungskräfte und Mitarbeitende gleichermaßen entlasten. So entstehen mehr Transparenz, bessere Gespräche und eine stärkere Verbindung zwischen individueller Leistung und Unternehmenszielen.

Welche Funktionen sollte eine gute Performance Management Software haben?

Wichtige Kernfunktionen sind Zielvereinbarungen, Feedback- und Review-Prozesse, Kompetenzmodelle, Lern- und Entwicklungsplanung sowie Reporting. Moderne Systeme ermöglichen außerdem automatisierte Erinnerungen und individuelle Dashboards. Entscheidend ist, dass die Softwareintuitiv bedienbar ist und sich an bestehende HR-Prozesse anpassen lässt –nicht umgekehrt.

Wie finde ich die passende Lösung für mein Unternehmen?

Zuerst sollte klar sein, welche Prozesse digitalisiert werden sollen und wie viele Mitarbeitende betroffen sind. Kleine Teams profitieren oft von kompakten, leicht bedienbaren Tools, während größere Unternehmen von integrierten HR-Suiten mit Reporting und Schnittstellenprofitieren. Ein Testzeitraum oder eine Demo hilft, Benutzerfreundlichkeit und Funktionsumfang realistisch einzuschätzen.

Welche Kosten fallen bei der Einführung an?

Die Preise hängen vom Anbieter, der Unternehmensgröße und den gewählten Modulen ab. Im DACH-Raum liegen sie im Durchschnitt zwischen5 und 10 Euro pro Mitarbeiter:in und Monat. Neben Lizenzkosten sollten Unternehmen auch die Zeit für Einführung, Schulung und Anpassung berücksichtigen – sie zahlt sich durch effizientere Prozesse schnell aus.

Wie lange dauert die Implementierung?

Bei kleinen und mittleren Unternehmen kann eine Einführung bereits in wenigen Wochen erfolgen, wenn Stammdaten und Prozesse vorbereitet sind. In größeren Organisationen verlängert sich die Dauer, je nachdem, wie viele Module integriert werden. Wichtig ist ein klarer Projekt plan mit definierten Zielen und Verantwortlichkeiten – dann verläuft die Einführung reibungslos und nachhaltig.

Arbeitszeitbetrug erkennen und verhindern: Was Arbeitgeber wissen müssen
HR & Payroll

Arbeitszeitbetrug erkennen und verhindern: Was Arbeitgeber wissen müssen

In diesem Artikel erfahren Sie, was genau als Arbeitszeitbetrug gilt, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und wie Sie mit digitalen Zeiterfassungssystemen für Transparenz und Fairness sorgen. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung zeigen wir praxisnahe Lösungsansätze auf.

5 Min. Lesezeit

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Wenn es um Arbeitszeitbetrug geht, stehen viele Arbeitgeber vor einem Dilemma. Einerseits möchten sie ihren Mitarbeitenden vertrauen, andererseits kann Arbeitszeitbetrug das Unternehmen teuer zu stehen kommen. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Präventionsmaßnahmen und modernen HR-Lösungen können Sie Zeitbetrug effektiv vorbeugen – ohne das Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeitenden zu gefährden.

In diesem Artikel erfahren Sie, was genau als Arbeitszeitbetrug gilt, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und wie Sie mit digitalen Zeiterfassungssystemen für Transparenz und Fairness sorgen. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung zeigen wir praxisnahe Lösungsansätze auf.

Was ist Arbeitszeitbetrug? Definition und Abgrenzung

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Mitarbeitende vorsätzlich falsche Angaben zu ihrer Arbeitszeit machen oder Arbeitszeit vortäuschen, ohne tatsächlich gearbeitet zu haben. Der entscheidende Punkt ist die Absicht: Ein versehentlich falsch eingetragener Zeitstempel ist kein Betrug, die bewusste Manipulation der Arbeitszeiterfassung hingegen schon.

Der rechtliche Rahmen

Laut Bundesarbeitsgericht ist das „Vortäuschen der Arbeitsleistung“ eine erhebliche Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Typische Konstellationen sind das Eintragen von Arbeitszeit trotz Abwesenheit oder das gezielte Umgehen von Stempel- oder Zeiterfassungssystemen.

Arbeitnehmende verpflichten sich für die im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit und erhalten dafür ihr Gehalt. Wird Arbeitszeit vorgetäuscht, liegt ein Verstoß gegen diese Hauptpflicht vor – mit entsprechenden Konsequenzen.

Abgrenzung zu kleinen Verstößen

Nicht jede Unregelmäßigkeit ist gleich Arbeitszeitbetrug. Die kurze private WhatsApp-Nachricht zwischendurch oder der kleine Plausch an der Kaffeemaschine fallen in der Regel unter die sozialadäquate Nutzung der Arbeitszeit. Auch das vergessene Ausstempeln oder die falsch erfasste Pause sind eher versehentliche Fehler. Entscheidend ist das Ausmaß und die Systematik: Wird aus dem kurzen Chat eine halbstündige private Unterhaltung oder werden regelmäßig Pausen nicht dokumentiert, bewegen wir uns im Bereich des Arbeitszeitbetrugs.

Bedeutung für HR und Compliance

Die meisten Fälle von Arbeitszeitbetrug entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unklarheiten über Regelungen oder fehlenden transparenten Prozessen. Viele Unternehmen arbeiten noch mit veralteten Systemen oder gar Excel-Listen, die Manipulation geradezu einladen. Für HR-Manager:innen und Payroll-Verantwortliche ist Arbeitszeitbetrug ein Thema mit mehreren Dimensionen: Es geht um Vertrauen, rechtliche Absicherung, betriebliche Effizienz und nicht zuletzt um Unternehmenskultur.

Vor allem in KMU mit begrenzten Ressourcen ist der Bedarf an verlässlichen, intuitiv nutzbaren Lösungen hoch, die sowohl rechtssicher dokumentieren als auch im Arbeitsalltag entlasten.

Fünf typische Beispiele für Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug kann viele Gesichter haben. Hier sind die häufigsten Formen, denen Arbeitgeber und HR-Verantwortliche in der Praxis begegnen:

1. Der Klassiker: Zuspätkommen und früh gehen

Ein Mitarbeiter stempelt sich um 8:00 Uhr ein, erscheint aber erst um 8:30 Uhr am Arbeitsplatz. Oder eine Mitarbeiterin verlässt das Büro bereits um 16:30 Uhr, obwohl erst um 17:00 Uhr ausgestempelt wird. Diese Form des Betrugs ist besonders bei manuellen Zeiterfassungssystemen möglich.

2. Nicht dokumentierte Pausen

Die gesetzlich vorgeschriebene Mittagspause wird genommen, aber nicht in der Zeiterfassung vermerkt. Oder die Raucherpause dauert statt fünf Minuten regelmäßig eine halbe Stunde, ohne dass diese Zeit nachgeholt wird. Auch das Gegenteil kann der Fall sein: Nicht dokumentierte oder bewusst verkürzte Pausen, die den Anschein einer durchgehenden Arbeitszeit erwecken.

3. Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit

Vom ausgedehnten Online-Shopping über private Telefonate bis hin zur Nebentätigkeit im Homeoffice: Wenn private Aktivitäten überhandnehmen und die eigentliche Arbeit vernachlässigt wird, sprechen wir von Arbeitszeitbetrug.

4. Manipulation digitaler Arbeitszeiterfassung

Auch moderne Systeme sind nicht immun: Mitarbeitende lassen Kolleg:innen für sich ein- oder ausstempeln, manipulieren nachträglich ihre Zeiteinträge oder nutzen technische Schlupflöcher aus. Auffällig: Arbeitszeiten werden außerhalb üblicher Rahmen eingebucht (z. B. nachts oder an Feiertagen).

5. Remote Work & Ghost Attendance

Im Homeoffice ist die Versuchung besonders groß: Der Laptop ist eingeloggt, der Status zeigt „verfügbar“ – aber die Mitarbeitenden sind gar nicht am Arbeitsplatz. Gerade bei flexiblen Arbeitsmodellen braucht es klare Regeln und gegenseitiges Vertrauen.

In der HR-Praxis ist entscheidend, nicht jede Unregelmäßigkeit automatisch als vorsätzlichen Betrug zu werten. Stattdessen braucht es eine Kombination aus Systemkompetenz, sozialer Sensibilität und klarer Kommunikation, um die Hintergründe einzuordnen. Fehler können auf unklare Regeln, Missverständnisse oder technische Hürden zurückzuführen sein – und sollten nicht vorschnell disziplinarisch behandelt werden.

Rechtliche Konsequenzen: Abmahnung, Kündigung und mehr

Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen können erheblich sein und reichen von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung.

Die Abmahnung bei Arbeitszeitbetrug als erster Schritt

Bei erstmaligem oder geringfügigem Arbeitszeitbetrug wird in der Regel zunächst eine Abmahnung ausgesprochen. Diese muss den Sachverhalt konkret benennen, das Fehlverhalten rügen und auf die Konsequenzen bei Wiederholung hinweisen. Die Abmahnung hat eine Warn- und Dokumentationsfunktion und ist oft Voraussetzung für eine spätere Kündigung.

Arbeitszeitbetrug: Fristlose Kündigung nach § 626 BGB

Bei schwerem oder wiederholtem Arbeitszeitbetrug kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach bestätigt, dass Arbeitszeitbetrug einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellen kann. Entscheidend sind dabei:

  • Die Schwere des Betrugs (Dauer, Häufigkeit, Schaden)
  • Das Verschulden des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
  • Die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung
  • Eine vorherige Abmahnung (außer bei besonders schwerem Fehlverhalten)

Dokumentationspflicht für Arbeitgeber

Wichtig für Arbeitgeber: Sie müssen den Arbeitszeitbetrug nachweisen können. Eine lückenlose Dokumentation ist daher Pflicht. Moderne Zeiterfassungssysteme können hier wertvolle Dienste leisten, indem sie automatisch Unstimmigkeiten aufzeigen und revisionssichere Aufzeichnungen erstellen.

Fehlt diese technische Grundlage, geraten Arbeitgeber schnell in eine Beweisschwäche: Aussagen gegen Aussagen, mangelnde Protokollierung oder unvollständige Auswertungen erschweren eine arbeitsrechtlich saubere Trennung.

Prävention: Wie moderne HR-Software Arbeitszeitbetrug verhindert

Die beste Strategie gegen Arbeitszeitbetrug ist Prävention. Mit effektiven HR-Prozessen und moderner Technologie schaffen Sie ein transparentes und faires Arbeitsumfeld, in dem Betrug gar nicht erst entsteht.

Transparente Zeiterfassungssysteme

Digitale Zeiterfassungssysteme sind das Herzstück der Prävention. Sie bieten:

  • Echtzeit-Erfassung: Mitarbeitende stempeln sich per App, Terminal oder Browser ein und aus
  • Standortbezogene Erfassung: GPS-basierte Systeme für Außendienstmitarbeitende
  • Biometrische Verfahren: Fingerabdruck oder Gesichtserkennung verhindern das „Buddy-Punching“
  • Integration mit Zutrittssystemen: Automatische Zeiterfassung beim Betreten/Verlassen des Gebäudes

Mehr zu aktuellen Tools und Anwendungen lesen Sie in unserem Beitrag: Digitale Zeiterfassung – Die Zukunft der Arbeitszeiterfassung.

Automatisierte Auswertungen und Warnsysteme

Moderne HR-Software erkennt Muster und Anomalien, wie wir oben beschrieben haben, automatisch:

  • Ungewöhnliche Arbeitszeiten werden erkannt und angezeigt.
  • Fehlende Pausenzeiten lösen Warnungen aus.
  • Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Arbeitszeit werden visualisiert.
  • Reports zeigen Auffälligkeiten auf einen Blick.

Mitarbeiter-Self-Service für mehr Eigenverantwortung

Wenn Mitarbeitende ihre Zeiten selbst einsehen und bei Bedarf korrigieren können, steigt die Eigenverantwortung:

  • Transparente Übersicht über geleistete Arbeitsstunden
  • Möglichkeit zur Korrektur mit Begründung
  • Urlaubskonto und Überstunden jederzeit einsehbar
  • Mobile Apps für flexibles Arbeiten

Aufklärung und Kommunikation im Unternehmen

Technologie allein reicht nicht. Es braucht auch eine offene Kommunikationskultur:

  • Klare Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen und Homeoffice
  • Schulungen zum korrekten Umgang mit der Zeiterfassung
  • Regelmäßige Gespräche über Arbeitsbelastung und Zeitmanagement
  • Förderung einer Vertrauenskultur statt Kontrollmentalität

Wie Suiteify zur Prävention beiträgt

Mit den Zeiterfassungslösungen von Suiteify haben Sie alle Tools an der Hand, um Arbeitszeitbetrug effektiv vorzubeugen. Die Software bietet nicht nur rechtssichere Dokumentation, sondern auch intelligente Analysen und benutzerfreundliche Interfaces. So schaffen Sie Transparenz für alle Beteiligten und fördern gleichzeitig eine positive Arbeitskultur.

Auch für Mitarbeitende wird vieles einfacher: Über das integrierte Self-Service-Portal behalten sie ihre Zeiten, Urlaubsstände und Korrekturen jederzeit im Blick und können Anpassungen direkt beantragen. Für Sie als HR- oder Payroll-Verantwortliche bedeutet das: weniger Rückfragen, mehr Eigenverantwortung und sauber dokumentierte Abläufe. Und weil alle Daten revisionssicher und DSGVO-konform verarbeitet werden, sind Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Sie möchten wissen, welche Lösung am besten zu Ihrem Unternehmen passt? Dann werfen Sie einen Blick auf unseren HR-Software-Vergleich.

Fallstricke vermeiden: Was Arbeitgeber nicht tun sollten

Bei aller Notwendigkeit der Kontrolle – es gibt Grenzen, die Sie als Arbeitgeber respektieren müssen. Hier die wichtigsten Don'ts:

Überwachung vs. Vertrauen

Totalüberwachung ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch kontraproduktiv. Keystroke-Monitoring, permanente Bildschirmaufzeichnungen oder heimliche Überwachung zerstören das Vertrauensverhältnis und können gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

DSGVO-konforme Kontrolle

Jede Form der Zeiterfassung und Kontrolle muss datenschutzkonform sein:

  • Betriebsrat einbeziehen (falls vorhanden)
  • Transparenz über Art und Umfang der Erfassung
  • Zweckbindung der erhobenen Daten
  • Löschfristen beachten
  • Betroffenenrechte gewährleisten

Umgang mit Verdachtsmomenten

Bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug gilt: Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen.

  1. Fakten sammeln und dokumentieren
  1. Das Gespräch mit den Mitarbeitenden suchen
  1. Gelegenheit zur Stellungnahme geben
  1. Erst dann über Konsequenzen entscheiden
  1. Arbeitsrechtlichen Rat einholen bei Unsicherheit

Fazit: Arbeitszeitbetrug als Chance zur Optimierung begreifen

Arbeitszeitbetrug ist ärgerlich und kann teuer werden – keine Frage. Doch statt nur auf Kontrolle und Sanktionen zu setzen, sollten Sie das Thema als Chance begreifen: Eine moderne, transparente Zeiterfassung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern kann auch die Arbeitsprozesse optimieren und die Mitarbeiterzufriedenheit steigern.

Mit den richtigen Tools und einer offenen Kommunikationskultur schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem Arbeitszeitbetrug gar nicht erst entsteht. Digitale HR-Lösungen wie die von Suiteify unterstützen Sie dabei, faire und effiziente Prozesse zu etablieren.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Arbeitszeitbetrug

Was genau gilt als Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Mitarbeitende bewusst falsche Angaben zu ihrer Arbeitszeit machen oder Arbeitsleistung vortäuschen, ohne tatsächlich zu arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel das Manipulieren der Zeiterfassung, nicht dokumentierte Pausen oder extensive private Tätigkeiten während der Arbeitszeit. Entscheidend ist immer die Absicht, denn versehentliche Fehler sind kein Betrug.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Arbeitszeitbetrug?

Die Konsequenzen reichen von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung. Bei erstmaligem oder geringfügigem Betrug wird meist zunächst abgemahnt. Bei schwerem oder wiederholtem Arbeitszeitbetrug kann nach § 626 BGB das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden. In extremen Fällen sind sogar strafrechtliche Konsequenzen möglich. Als Arbeitgeber müssen Sie den Betrug aber nachweisen können.

Wie lässt sich Arbeitszeitbetrug im Homeoffice verhindern?

Im Homeoffice sind klare Vereinbarungen und gegenseitiges Vertrauen besonders wichtig. Setzen Sie auf ergebnisorientiertes Arbeiten statt Präsenzkontrolle. Digitale Arbeitszeiterfassung mit mobilen Apps schaffen Transparenz. Regelmäßige virtuelle Check-ins und klare Erreichbarkeitsregeln helfen ebenfalls. Wichtig: Vermeiden Sie Totalüberwachung. Sie ist rechtlich problematisch und demotivierend.

Wie können Arbeitgeber Arbeitszeitbetrug nachweisen?

Der Nachweis erfordert eine lückenlose Dokumentation. Moderne Zeiterfassungssysteme protokollieren automatisch alle relevanten Daten. Zusätzlich können Zeugenaussagen, E-Mail-Verläufe oder Zutrittsprotokolle als Beweise dienen. Bei Verdacht sollten Sie systematisch Fakten sammeln und den Arbeitnehmenden Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Im Zweifel empfiehlt sich arbeitsrechtlicher Rat.

Welche Rolle spielt HR-Software bei der Prävention von Arbeitszeitbetrug?

HR-Software ist ein zentraler Baustein der Prävention. Sie ermöglicht transparente, manipulationssichere Zeiterfassung und erkennt automatisch Auffälligkeiten. Features wie Mitarbeiter-Self-Service fördern die Eigenverantwortung. Gleichzeitig vereinfacht die Software die rechtskonforme Dokumentation. Lösungen wie die von Suiteify bieten alle diese Funktionen in einem benutzerfreundlichen System.

Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen: Neuerung im Lohnsteuerverfahren ab 2026
HR & Payroll

Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen: Neuerung im Lohnsteuerverfahren ab 2026

Ab 2026 werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erstmals digital statt in Papierform an Arbeitgeber übermittelt – ein echter Meilenstein im Lohnsteuerverfahren. Doch was bedeutet die Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen für Arbeitgeber und Versicherte? Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Aspekte des neuen ELStAM-Verfahrens.

5 Min. Lesezeit

Was ändert sich ab 2026?

  • Ab dem 1. Januar 2026 sind private Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen dazu verpflichtet, die beitragsrelevanten Daten zur Basisabsicherung ihrer Kunden elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Diese Daten werden anschließend den Arbeitgebern über das ELStAM-System zur Verfügung gestellt.
  • Die bisherige Papierbescheinigung entfällt, da Arbeitgeber künftig direkt auf die im ELStAM-System hinterlegten Monatsbeiträge zugreifen. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber keine schriftlichen Nachweise mehr vorlegen.
  • Arbeitgeber dürfen bei der Gehaltsabrechnung nur noch die in ELStAM hinterlegten Monatsbeiträge steuerlich berücksichtigen. Dadurch wird der Prozess automatisiert und es gibt weniger Fehlerquellen.
  • Bei Änderungen im Versicherungsvertrag, beispielsweise bei Beitragserhöhungen oder Tarifwechseln, sind die Versicherer dazu verpflichtet, Korrekturmeldungen an das BZSt zu übermitteln. So fließen stets die aktuellen Beitragsdaten in die Lohnabrechnung ein.

Welche Daten werden im Rahmen der Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen übertragen?

Es werden ausschließlich Beiträge zur privaten Pflichtkrankenversicherung und zur privaten Pflegeversicherung gemeldet, die für den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss (§ 3 Nr. 62 EStG) sowie für die Vorsorgepauschale (§ 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG) relevant sind.

Zusatzversicherungen sind davon ausgenommen. Die elektronische Übermittlung gilt nur für Versicherer mit Sitz in Deutschland.

Private Krankenversicherung im Ausland: Freibetrag weiterhin möglich

Ausländische Versicherer sind nicht an die digitale Meldung der Vorsorgeaufwendungen angeschlossen. In diesen Fällen müssen Versicherte weiterhin Papierbescheinigungen vorlegen und können beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen.

Was passiert bei einem Widerspruch gegen die elektronische Übermittlung?

Versicherungsnehmer können der elektronischen Übermittlung von Krankenversicherungsbeiträgen widersprechen. In diesem Fall dürfen Arbeitgeber jedoch keine Papiernachweise mehr steuerlich berücksichtigen, was zu steuerlichen Nachteilen führen kann.

Übergangsregelung bis 2028

Bis Ende 2028 gibt es bei technischen Problemen ein Papierersatzverfahren – jedoch nicht, wenn der Versicherte dem Datenaustausch widersprochen hat.

Wegfall der Mindestvorsorgepauschale

Für Arbeitgeber ist wichtig zu wissen: Ab 2026 entfällt die Mindestvorsorgepauschale (z. B. 1.900 Euro jährlich). Die Lohnsteuerberechnung berücksichtigt nur noch die tatsächlich gezahlten und gemeldeten Beiträge zur Basisabsicherung in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Das kann für manche Arbeitnehmer zu höheren Abzügen führen – Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter rechtzeitig informieren.

Fazit: Arbeitgeber profitieren von der Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen

Die digitale Übermittlung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung reduziert den Verwaltungsaufwand, verbessert die Datenqualität und macht den Lohnsteuerabzug effizienter. Arbeitgeber sollten ihre Lohnbuchhaltung und ihre Gehaltsabrechnungssoftware daher rechtzeitig auf die ab 2026 geltenden neuen Prozesse vorbereiten. Privatversicherte sollten zur Jahreswende 2025/2026 die Löschfristen, Meldungen und Änderungen im Blick behalten und bei Bedarf gezielt Informationsmaterial bei ihrer Versicherung anfordern.

Bei Detailfragen zu Sonderfällen, etwa bei Versorgungsempfängern, mehreren Jobs oder Beitragsfamilienverträgen, lohnt sich ein Blick in die FAQ der jeweiligen Versicherung oder in das BMF-Schreiben zum Thema.