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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

DEÜV Meldungen: 10 Fragen und Antworten zum DEÜV-Meldeverfahren
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DEÜV Meldungen: 10 Fragen und Antworten zum DEÜV-Meldeverfahren

Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungen, Unfallversicherungen, Bundesagentur für Arbeit – sie alle benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Informationen über beschäftigte Arbeitnehmer. Deswegen müssen Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter sogenannte DEÜV Meldungen an die Sozialversicherungsträger erstatten. Dieser Beitrag fasst zusammen, was Arbeitgeber über das Meldeverfahren nach der DEÜV wissen sollten.

5 Min. Lesezeit

Arbeitgeber müssen Meldungen zur Sozialversicherung (SV-Meldungen) sowie Beitragsnachweise auf elektronischem Weg an die Sozialversicherungsträger übermitteln.

Das dazugehörige Meldeverfahren nach der DEÜV gilt auch für kleine Betriebe und mittelständische Unternehmen.

Im Zusammenhang mit DEÜV-Meldungen ergeben sich für Arbeitgeber häufig Fragen – dieser Blogartikel beantwortet einige davon.

1. Was ist die DEÜV?

DEÜV ist die Abkürzung für Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung. Es handelt sich um jene Vorschriften, die die elektronische Meldung von eindeutig festgelegten Mitarbeiterdaten durch den Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger (SV-Träger) regeln.

Bei der DEÜV geht es aus Arbeitgebersicht um die digitale Kommunikation mit Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaft und Unfallkasse).

Die DEÜV bezeichnet somit ein elektronisches Kommunikationssystem zwischen Arbeitgeber und SV-Trägern. Die dazugehörige Verordnung erlässt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium.

2. Was regelt die DEÜV?

Die DEÜV regelt die Verpflichtung von Arbeitgebern, die Sozialversicherungsdaten der Mitarbeiter weiterzuleiten. Demnach sind alle Arbeitgeber rechtlich dazu verpflichtet, die Beitragsnachweise zum Arbeitsentgelt der Beschäftigten elektronisch an die gesetzlichen Krankenkassen sowie an die Rentenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung weiterzugeben.

Auf der Grundlage dieser Beitragsnachweise berechnet insbesondere die gesetzliche Unfallversicherung die Beiträge, die Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden zahlen müssen. Die Bundesagentur für Arbeit greift ebenfalls auf Daten aus den DEÜV-Meldungen zu, um sie behördenintern zu nutzen.

Die Art der Datenübermittlung ist klar geregelt: Sie erfolgt verschlüsselt über zertifizierte Entgeltabrechnungsprogramme. Die digitalen SV-Meldungen sollen die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen gegenüber den SV-Trägern sichern.

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3. Wie funktioniert das DEÜV-Meldeverfahren?

Die Teilnahme am DEÜV-Meldeverfahren erfordert ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm.

Kleinunternehmen und mittelständische Betriebe können als Alternative dazu auf das SV-Meldeportal zugreifen. Dort können Arbeitgeber Beitragsnachweise einreichen oder andere Meldungen wie eine Jahresmeldung übermitteln. Die Nutzung ist kostenfrei.

4. Wer muss DEÜV-Meldungen erstellen?

Die Meldepflichtigen sind in § 2 DEÜV genannt. Demnach müssen die folgenden Personen und Einrichtungen Meldungen erstellen:

  • Arbeitgeber
  • Personen, die ebenso wie ein Arbeitgeber Beiträge auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen entrichten
  • Zahlstellen
  • Bundesministerium für Verteidigung oder die von ihm festgelegten Stellen
  • Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
  • Leistungsträger

5. Wann müssen welche DEÜV-Meldungen erstellt werden?

Wann DEÜV-Meldungen zu erstellen sind, hängt davon ob, welcher Meldeanlass vorliegt. Es gelten diese Meldefristen:

MELDEANLASS

MELDEFRIST

Anmeldung (Beginn) einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, Berufsausbildung oder Altersteilzeit

Erste Gehaltsabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beginn des Meldeanlasses

Abmeldung (Ende) einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, Berufsausbildung oder Altersteilzeit

Letzte Gehaltsabrechnung, jedenfalls aber binnen sechs Wochen nach dem Ende

Geringfügige Beschäftigung

Binnen sechs Wochen nach Beginn und Ende der Beschäftigung

Unterbrechung der Arbeit für mindestens einen vollen Kalendermonat wegen Krankheit, Elternzeit oder Wehrdienst/Zivildienst

Binnen zwei Wochen nach dem Ende des ersten vollen Monats nach der Unterbrechung

Jahresmeldung für jeden am 31. Dezember eines Jahres beschäftigten versicherungspflichtigen Mitarbeiter

Nächste Gehalts- oder Lohnabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar des nachfolgenden Kalenderjahres

Sofortmeldung für bestimmte Wirtschaftszweige wie Bau, Gastronomie, Personenbeförderung, Schausteller und Messebau

Spätestens bei Beschäftigungsaufnahme

Sondermeldung für einmalig gezahltes Gehalt

Sechs Wochen nach der Gehaltsauszahlung

GKV-Meldungen: GKV-Monatsmeldung bei Mehrfachbeschäftigung

Nach Anforderung

Änderung bei Personen- oder Beitragsgruppenschlüssel, Krankenkasse oder Betriebsstätte

Binnen sechs Wochen

Stornierung einer Meldung

Unverzüglich

Falls die Meldefrist an einem Wochenende oder Feiertag endet, verlängert sich die Meldefrist bis auf den nächsten Werktag. Bei Arbeitnehmern mit Mehrfachbeschäftigung müssen alle betroffenen Arbeitgeber GKV-Meldungen in Form von GKV-Monatsmeldungen abgeben.

6. Welche Meldeanlässe gibt es?

Die DEÜV sieht verschiedene Meldeanlässe vor:

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Jahresmeldung
  • Unterbrechungsmeldung
  • Entgeltmeldungen (einmal gezahltes Arbeitsentgelt, flexible Arbeitszeitregeln, GKV-Meldungen bei Mehrfachbeschäftigung)
  • Änderungsmeldungen: Personen- oder Beitragsgruppenschlüssel; Krankenkasse oder Betriebsstätte
  • Sofortmeldung in bestimmten Wirtschaftszweigen
  • Eintritt eines Insolvenzereignisses
  • Meldungen für geringfügig Beschäftigte

7. Welche Voraussetzungen müssen Entgeltabrechnungsprogramme erfüllen?

Für das Verfahren werden geeignete Softwareprogramme, eine Verschlüsselungsmethode sowie digitale Daten zu Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelten benötigt. Auf Basis der maschinell aufbereiteten Informationen erfolgt die Berechnung der SV-Beiträge.

Alle Daten aus den DEÜV-Meldungen werden automatisiert ausgelesen und verarbeitet, was eine zügige Weiterleitung und Bearbeitung durch die Sozialversicherungsträger gewährleistet.

Damit eine Datenübertragung im DEÜV-Meldeverfahren möglich ist, müssen Entgeltabrechnungsprogramme bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Programm prüft bei der Datenerfassung und Abrechnung automatisch, ob alle Angaben zuverlässig, korrekt und vollständig sind.
  • Fehlerhafte Daten werden systemseitig dokumentiert.
  • Das Programm verwaltet folgende Informationen maschinell:
    • Persönliche, melderelevante Daten
    • Fehlzeiten
    • SV-Unterbrechungen
    • Sozialversicherungsbeiträge

Zusätzlich muss ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm Meldeanlässe erkennen, den elektronischen Lohnnachweis und die Jahresmeldung übermitteln sowie eingehende Meldungen entsprechend dokumentieren.

8. Welche Voraussetzungen gelten bei DEÜV-Meldungen?

Die Meldung findet über ein digitales Entgeltabrechnungsprogramm statt, das die Anforderungen der DEÜV und jene des SGB IV erfüllen muss (Meldeverfahren). DEÜV-Meldungen erfolgen über eine Softwareanwendung oder das SV-Meldeportal (s. o.).

Für alle SV-Meldungen ist nach der DEÜV ein nummerischer Schlüssel (Beitragsgruppenschlüssel/SV-Schlüssel) anzuführen, wobei für jeden Mitarbeitenden zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils passende Ziffer anzugeben ist.

Des Weiteren sind diese Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Rentenversicherungsnummer des Beschäftigten fungiert als Ordnungsmerkmal.
  • Die persönlichen Mitarbeiterdaten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Adresse) müssen bei allen Meldungen vorhanden sein.
  • Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt ist vollständig und kaufmännisch gerundet zu melden.

9. Für welche Personen sind DEÜV-Meldungen zu erstellen?

Arbeitgeber müssen gemäß § 3 DEÜV für diese Personen Meldungen erstatten:

  • Beschäftigte, die einer Versicherungspflicht in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung unterliegen oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungspflichtig sind
  • Beschäftigte, für die Beiträge zur Rentenversicherung oder gemäß dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind
  • Personen mit geringfügiger Beschäftigung
  • Leiharbeitskräfte
  • Personen, die Entgeltersatzleistungen oder Arbeitslosengeld II beziehen
  • Wehr- und Zivildienstleistende

10. Wo ist die DEÜV im Wortlaut zu finden?

Die DEÜV, mit vollem Wortlaut: Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (DEÜV), ist in der aktuellen Fassung auf der Website des Bundesjustizministeriums zu finden.

Ausführliche Erläuterungen zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung enthält ein gemeinsames Rundschreiben der SV-Träger.

Mutterschutzgesetz: Ziele, Definition und Regelungen
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Mutterschutzgesetz: Ziele, Definition und Regelungen

Wir verraten Dir, worauf es ankommt, wenn Mitarbeiter schwanger werden - und wann das Beschäftigungsverbot greift.

5 Min. Lesezeit

Die Schwangerschaft und die anschließende Elternzeit sind für Frauen ein besonders sensibler Lebensabschnitt. Das Gesetz hat Maßnahmen geschaffen um besondere Acht auf Mütter und das ungeborene Kind bei bestehendem Arbeits-Verhältnis zu geben und unverantwortbare Gefährdung zu verhindern. Die entsprechenden Maßnahmen regelt das Gesetz für Mutterschutz (MuschG = Mutterschutz-Gesetz). Was ist arbeitgeberseitig zu beachten? Was dürfen Schwangere am Arbeitsplatz, was hat es mit dem Beschäftigungsverbot auf sich, was ändert sich bei Ausbilung und Kündigung? Das erfährst Du in diesem Artikel!

Definition: Was ist das Mutterschutz-Gesetz?

In Deutschland und innerhalb anderer europäischer Länder gilt das Gesetz für Mutterschutz (MuschG). Es bündelt die gesetzlichen Vorgaben, die in der Arbeitswelt zu beachten sind, wenn eine Frau schwanger wird. Werdende Mütter erhalten dank des Mutterschutz-Gesetzes einen gewissen Sonderstatus, der mit veränderten Rechten am Arbeitsplatz einhergeht. So will man sie davor schützen, krank zu werden und in finanzielle Probleme zu geraten.

Was umfasst der Sonderstatus durch das Mutterschutzgesetz?

  • ein Beschäftigungsverbot bei Schwangeren
  • einen besonderen Schutz vor Kündigung
  • einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen
  • das Anrecht auf Elterngeld

Ziel des Mutterschutzrechts ist es, den bestmöglichen Schutz für Frauen, die schwanger sind oder stillen, in den Bereichen Finanzen, Gesundheit und (Arbeits-)Recht zu gewährleisten. Es soll Nachteile vorbeugen, die Frauen in der Berufswelt wegen Schwangerschaft und Stillzeit erleiden könnten.

Schutzfrist und Beschäftigungsverbot während der Arbeitszeit

Das Gesetz für Mutterschutz sieht folgende Maßnahmen vor: Die Frist während der Mutterschaft sowie das Verbot, dass Frauen beschäftigt werden, die schwanger sind oder stillen, greifen in den sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und in den ersten acht Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit gilt ein Verbot zur Beschäftigung, außer die Frau erklärt sich ausdrücklich dazu bereit (gem. §3 Abs. 1 Satz 1).

In den folgenden Fällen gibt es auch schon früher für Schwangere ein Verbot von der Behörde:

  • Akkordarbeit  
  • Fließbandarbeit
  • Überstunden
  • Sonntagsarbeit
  • Nachtarbeit

Falls in dieser Zeit mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote in Kraft treten, haben Mütter dennoch das volle Maß ihres Urlaubsanspruchs. Ziel Nummer 1 ist es, frischgebackene Mütter nicht gegenüber den Kollegen schlechter zu stellen. Daher darf der Jahresurlaub bzw. der Anspruch darauf nicht gekürzt werden.

Urlaub, Kündigungsschutz und Arbeitgeberpflichten

Des Weiteren gilt laut Mutterschutzgesetz des Bundes ein stärkerer Kündigungsschutz. Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung der Schwangeren können werdende oder frisch gebackene Mütter nicht gekündigt werden (gem. §17 Abs. 1). Die einzige Ausnahme von dem Kündigungsschutz stellt ein ordentlich befristeter Arbeitsvertrag dar. Im Gegensatz zu anderen Arbeitsverträgen bleibt der Ablauf so befristet wie vereinbart bestehen - trotz der Schwangerschaft.

Für den Arbeitgeber stellt die Aufsichtsbehörde darüber hinaus folgende Pflichten:

  • Unternehmen müssen der staatlichen Arbeitsschutz-Behörde oder Gewerbe-Aufsichtsbehörde die Schwangerschaft mitteilen.
  • Eine werdende oder stillende Mutter muss so beschäftigt werden, dass ihre Gesundheit immer ausreichend geschützt ist und sie nicht unverantwortbar belastet wird.
  • Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchführen.

Finanzielle Unterstützung in der Mutterschutzzeit

Um die Frau direkt vor und die stillende Mutter direkt nach der Geburt vor finanziellen Nachteilen zu schützen, sind im Mutterschutzgesetz überdies verschiedene Leistungen während der Mutterschaft vorgesehen. Dazu gehört das Mutterschaftsgeld. (ge. §19 Absatz 1 und 2) Dieses wird für die Mutterschutzfrist vor und nach der Geburt vom Kind sowie für den Tag der Entbindung geleistet, auch wenn die Mutter sich noch in der Ausbildung befindet.

Die Höhe des Geldes zur Mutterschaft richtet sich nach dem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei Monate und beträgt maximal 13 Euro pro Tag. Lag der Netto-Lohn über diesem Betrag, zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag. Er ist zur Zahlung dieses Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld verpflichtet.

Lob und Kritik am Mutterschutzgesetz

Das reformierte Mutterschutzgesetz ist seit 1. Januar 2018 in Kraft und brachte einige Verbesserungen mit sich. Seitdem sind nicht nur alle erwerbstätigen Frauen und Frauen in Ausbildung, sondern auch Schülerinnen und Studentinnen, die im Pflichtpraktikum tätig sind, sowie arbeitnehmerähnlich Selbstständige in den Mutterschutz eingeschlossen. (gem. §1 Abs. 1 Satz 1)

Frauen, die ein behindertes Kind geboren haben, können außerdem eine längere Schutzfrist in Anspruch nehmen (gem. §3 Abs. 1 Nummer 3). Bei einer späten Fehlgeburt gilt eine verlängerte Frist als Schutz vor Kündigung.

An diesen Veränderungen gab es in der Vergangenheit aber auch manche Kritik: Für Unmut sorgte zum Beispiel die neu eingeführte Gefährdungsanalyse für Arbeitsplätze. Immerhin werden alle Arbeitgeber wegen des Gesetzes dazu verpflichtet, für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu prüfen, ob mit der dortigen Tätigkeit eine Gefährdung für Schwangere oder Stillende verbunden ist – selbst wenn dort aktuell ein Mann tätig ist. Das ist aus Sicht von Arbeitgeberverbänden unzumutbar.

So gestaltest Du den Abschied in den Mutterschutz besonders positiv

Völlig unabhängig von aller Kritik sind Arbeitgeber jedoch zur Einhaltung der aktuellen Gesetzeslage verpflichtet. Und bei aller Bürokratie sollten sie auch nicht die menschliche Komponente außer Acht lassen. Zum Beispiel sollten Arbeitgeber für einen angenehmen Abschied in den Mutterschutz sorgen. Mit einer feierlichen Verabschiedung drückt ein Arbeitgeber seine Wertschätzung gegenüber der Mitarbeiterin aus, was für ein gutes Arbeitsklima und die Mitarbeiterbindung sehr wichtig ist.

Meistens werden der künftigen Mutter dabei nicht nur die besten Wünsche mit auf den Weg gegeben. Es gibt auch ein Abschiedsgeschenk, wobei übrigens Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen als Sachbezüge bis zu 44 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.

Ein nettes Give-away kurz vor dem Mutterschutz ist immer ein netter Zug: So wird die Kollegin mit den besten Wünschen für sie und das Baby in die aufregende Zeit entlassen, die vor ihr liegt. Gleichzeitig sendest Du und deine Kollegen das Signal, dass Du dich auf die Rückkehr der frisch gebackenen Mama nach der Mutterschutz- oder einer anschließenden Elternzeit freust. Das stärkt die Freude auf das Wiedersehen auf beiden Seiten.

Kurzfristige Beschäftigung: Fakten, die Du kennen solltest
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Kurzfristige Beschäftigung: Fakten, die Du kennen solltest

Kurzfristige Beschäftigungen können ihre Tücken haben. Welche Fallen und welche Regelung Du bei diesen Beschäftigungen kennen musst, erfährst Du in diesem Artikel.

5 Min. Lesezeit

Ein Mitarbeiter, der kurzfristig angeheuert wird, um andere für die Dauer des Urlaubs zu vertreten, oder der in Hochphasen in der Gastronomie arbeitet, übt meist eine kurzfristige Beschäftigung aus. Das wirkt sich für beide Seiten günstig auf die Steuer aus. Doch was ist bei solch einem Vertrag laut Gesetz zu beachten? Welche Regelung gilt wann? Wie viele Arbeitstage ist das zulässig? Das erfährst Du in diesem Artikel.

Kurzfristige Beschäftigung Definition

Von kurzfristigen Beschäftigungen spricht man, wenn ein Arbeitsverhältnis unabhängig vom Kalenderjahr auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Klassische kurzfristige Beschäftigungen sind zeitlich kurzfristig begrenzte Nebenjobs, Ferienjobs, Beschäftigungen als Student, Saisonarbeiten, Vertretungen von Kranken und Urlaubern und ähnliche Aufgaben, die als befristet im Vertrag definiert sind.

Für wen eignet sich eine kurzfristige Beschäftigung?

Es gibt verschiedene Personengruppen, bei denen eine kurzfristige Beschäftigung besonders sinnvoll ist – und andere, bei denen Human Resources ein wenig genauer hinsehen muss. Diese Gruppen sind entsprechend im Bewerbermanagement verstärkt zu beachten oder auszuschließen.

Eine kurzfristige Beschäftigung ist zulässig für folgende Personengruppen:

  • Schülerinnen und Schüler
  • Studentinnen und Studenten
  • Rentnerinnen und Rentner
  • Selbständige
  • Erwerbstätige
  • Beamte
  • Hausfrauen und Hausmänner

Folgende Personengruppen können nicht kurzfristig beschäftigt werden:

  • Arbeitslose, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind
  • Mütter oder Väter, die sich aktuell in Elternzeit befinden
  • Arbeitnehmer, die gerade unbezahlten Urlaub nehmen

Was ist der Unterschied zwischen kurzfristig und geringfügig beschäftigt?

Nicht zu verwechseln sind kurzfristig und geringfügig - Letzteres ist besser bekannt als Minijob oder 450-Euro-Job. Der Name sagt es schon: Bei dieser Beschäftigungsform ist eine maximal erlaubte Höhe von 450 Euro pro Monat festgelegt. Mehr darf durch einen Minijobber nicht ausgeübt werden.

Bei 450-Euro-Minijobs sind folgende Regelungen zu beachten:

  • Minijober oder Minijobberinnen sind von Beiträgen für die Sozialversicherung befreit.
  • 450-Euro-Jobber haben bei Verlust des Arbeitsplatzes und somit Beginn der Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • In der Rentenversicherung sind Minijobberinnen und Minijobber pauschal pflichtversichert.
  • Der Arbeitgeber führt bei Minijobs einen Pauschalbeitrag zur Sozialversicherung ab.

Lohn und Gehalt: Wie unterscheiden sich kurzfristige Beschäftigung und Minijob?

Beim direkten Vergleich zwischen der kurzfristigen Beschäftigung und einem Minijob ergeben sich zwei wesentliche Unterschiede in puncto Gehalt: Anders als beim Minijob mit einem Entgelt von maximal 450-Euro gibt es laut Gesetz bei kurzfristig Beschäftigten erstens keine Grenze beim Arbeitsentgelt – und zweitens muss nicht in die Sozialversicherung eingezahlt werden.

Dafür ist eine kurzfristige Beschäftigung allerdings an gewisse Voraussetzungen gebunden.

Diese Regelung gilt für eine kurzfriste Beschäftigung

Um diese überhaupt ausüben zu können, stehen Arbeitnehmer in der Nachweispflicht: Du musst belegen, dass sie den jeweiligen Job nicht als Hauptberuf ausüben und davon nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten, also die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausüben.

Vorsicht: Sobald das Einkommen aus einer kurzfristigen Beschäftigung maßgeblich zur Sicherung des Lebensunterhalts beiträgt, kann die Arbeit als berufsmäßig definiert werden. Ist das der Fall, handelt es sich nicht mehr um ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis, und es werden Versicherungs-Abgaben für die Sozialversicherung fällig.

Vor- & Nachteile einer kurzfristigen Beschäftigung

Ist jedoch alles rechtens, ist eine kurzfristige Beschäftigung sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer enorm vorteilhaft. Warum?

Das sind die Vorteile bei einer kurzfristigen Beschäftigung

Wegen der wegfallenden Sozialversicherungsbeiträge sind sie deutlich günstiger als ein Minijob auf 450-Euro-Basis. Arbeitgeber geben weniger aus und gleichzeitig erhalten Arbeitnehmer mehr Netto von ihrem Brutto, denn es fallen geringere Steuer-Abgaben an und es liegt eine geringere Versicherungspflicht vor. Das ist der erste immense Vorteil.

Vorteil Nummer zwei: Auch das Abführen der Lohnsteuer ist einfacher. Der Gesetzgeber bietet Arbeitgebern nämlich eine Lohnsteuer-Pauschale in Höhe von 25 Prozent für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse an. Und auch das lohnt sich wieder für beide Seiten:

  • Der Arbeitgeber spart sich eine komplizierte Berechnung der Lohnsteuer.
  • Der Arbeitnehmer umgeht die Lohnsteuerprogression. Wird das kurzfristige Beschäftigungsverhältnis neben einem regulären Job ausgeübt, führt das zusätzliche Entgelt normalerweise zu einem Ansteigen des Einkommensteuersatzes. Bei Anwendung der Lohnsteuerpauschale gilt das zusätzliche Arbeitsentgelt jedoch bereits als versteuert. Es wird bei der Steuer dann nicht nochmal extra angerechnet.

Die kurzfristige Beschäftigung und ihre Nachteile

Es gibt aber auch einen Nachteil bei der kurzfristigen Beschäftigung: Ist die vom Gesetzgeber festgelegte maximale Zeitgrenze von 70 Tagen überschritten, kann die Tätigkeit nicht nahtlos mit einem neuen Vertrag fortgesetzt werden.

Stattdessen muss die Beschäftigung für eine Dauer von mindestens zwei Monaten unterbrochen werden. Erst nach dieser Grenze ist der Beginn eines neuen Vertrags nach dem Gesetz erlaubt. Ansonsten muss die Tätigkeit in einen Minijob oder berufsmäßig in eine Teilzeitstelle umgewandelt werden.

Kurzfristige Beschäftigung kann helfen, Arbeitslasten für fest definierte Zeitgrenzen abzufangen.

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Checkliste: Darauf müssen Arbeitgeber achten, wenn sie kurzfristig Beschäftigte ins Unternehmen aufnehmen

Auch wenn kurzfristig Beschäftigte in vielen Fällen unkomplizierter sind als ein reguläres Arbeitsverhältnis – ein bisschen Bürokratie muss dennoch sein.

Die wichtigsten Punkte für eine kurzfristige Beschäftigung im Überblick:

  1. Kurzfristig Beschäftigte sind nicht das gleiche wie geringfügig Beschäftigte mit einem maximalen Verdienst in Höhe von 450-Euro
  2. Die kurzfristige Beschäftigung muss vertraglich vereinbart und befristet werden
  3. Bei jeder Neuanstellung muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung wirklich erfüllt sind
  4. Ansonsten droht eine Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge, da dann eine Versicherungspflicht vorlag
  5. Der Arbeitgeber muss Arbeitstage erfassen und darauf achten, dass die Zeitgrenze (70 Arbeitstage) während der Dauer der Ausübung nicht überschritten wird. Dies geht am leichtesten mit einer Software für Zeiterfassung, in welcher ein Mitarbeiter selbstständig eintragen kann, wann er arbeitet und wann er nicht arbeitet
  6. Werden Zeitgrenzen (70 Arbeitstage) überschritten, muss die Beschäftigung für mindestens zwei Monate unabhängig vom Kalenderjahr ausgesetzt werden
  7. Kurzfristig Beschäftigte müssen bei Beginn (erster Arbeitstag) bei der Minijob-Zentrale angemeldet sein

Wenn Arbeitgeber diese Punkte im Blick haben, sind die größten Fallen einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeschaltet, und sie können entspannt mit Ihren Aushilfen arbeiten.

Kündigungsschreiben: Wie schreibe ich eine Kündigung richtig?
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Kündigungsschreiben: Wie schreibe ich eine Kündigung richtig?

Kündigungsschreiben und ihre Kniffe: Was sollten Sie unbedingt beachten, wo lauern Stolpersteine und was sollten Sie definitiv vermeiden? Wir beleuchten das Thema und geben konkrete Tipps!

5 Min. Lesezeit

Kündigung des Arbeitsvertrags: Das gehört in das Kündigungsschreiben

Ein Kündigungsschreiben muss nicht zwingend lang sein, es sollten jedoch einige Punkte enthalten sein, damit die Kündigung wirksam wird und rechtlich einwandfrei ist. Diese Vorgaben gelten für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.

  • Adressat und Absender
    Hier muss exakt dokumentiert werden, wer wem kündigt. Am besten auch auf eine passende Schriftform und die richtige Anrede achten.
  • Datum des Schreibens für den Zeitpunkt der Kündigung
    Das Datum ist ausschlaggebend für die Wahrung der Kündigungsfrist. Üblicherweise wird zum Monatsende gekündigt, das heißt bei einer vierwöchigen Kündigungsfrist sollte dies spätestens vier Wochen vor dem Ende des Monats erfolgen. Es ist auch möglich, mehrere Monate vorher zu kündigen, somit haben beide Parteien mehr Zeit, die Stelle neu zu besetzen oder eine neue Stelle zu suchen. Das Datum des Kündigungsschreibens oben rechts muss daher zum Datum des Endes der Beschäftigung passen.
  • Zustellung der Kündigung durch den Arbeitgeber
    Zur Sicherheit empfiehlt es sich für Arbeitgeber hier den Beendigungszeitpunkt immer auch zusätzlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszusprechen. Außerdem sollte die Kündigung nicht auf den letzten Drücker zugestellt werden, damit der Arbeitnehmer noch Zeit hat, das Schreiben zur Kenntnis zu nehmen. Damit der Arbeitnehmer später nicht bestreiten kann, dass das Kündigungsschreiben fristgerecht zugestellt wurde, empfiehlt es sich, sich den Erhalt schriftlich bestätigen zu lassen. Dafür kann eine Kopie des Original-Kündigungsschreibens verwendet werden, auf dem der Arbeitnehmer unterschreibt.
  • Betreff, der Kündigung als Begriff enthält
    Der Betreff darf keinen Zweifel über den Inhalt des Dokuments zulassen. Auch Daten wie die Personalnummer oder das Datum des Arbeitsvertrages dürfen nicht fehlen.
  • Zusicherung eines Arbeitszeugnisses
    Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Optional kann ein kurzer Satz angefügt werden, der ein solches zusichert - so zum Beispiel: “Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Austritt aus unserem Unternehmen.”
  • Grüße / Höflichkeitsfloskel am Ende
    Eine Danksagung oder Ähnliches ist keine Pflicht, macht jedoch einen positiven Eindruck. Ein Beispiel wäre: “Für Ihren Einsatz in der Vergangenheit möchten wir uns herzlich bedanken und bedauern den nun nötigen Schritt sehr. Wir wünschen Ihnen daher für die Zukunft weiterhin alles Gute.” So wird auch bei der Kündigung Größe gezeigt.
  • Unterschrift des Verfassers
    Jedes Kündigungsschreiben muss zwingend handschriftlich unterschrieben werden, da es sonst keine Gültigkeit hat. Bei Kündigungsschreiben des Arbeitgebers sollte der Arbeitgeber oder ein Vertretungsberechtigter unterschreiben.

Erklärungen zu einer Freistellung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber gehören nicht in das Kündigungsschreiben. Entsprechende Mitteilungen sollten immer in einem separaten Schreiben überbracht werden.

Die verschiedenen Arten von Kündigungsschreiben in Deutschland

In Deutschland unterscheidet man zwei Kündigungsformen: Die Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und die Fremdkündigung durch den Arbeitgeber. Weiterhin gibt es die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung, die auch fristlose Kündigung genannt wird. Bei der außerordentlichen Kündigung wird auf eine Kündigungsfrist verzichtet, daher kann diese nur aus bestimmten Gründen, wie zum Beispiel Diebstahl, Arbeitszeitenbetrug oder ähnlich gravierende Vorkommnisse erfolgen. Diese Gründe werden in drei Kategorien eingeteilt:

Personenbedingte Kündigung

Bei dieser Kündigungsart kann der Arbeitnehmer zumeist die Aufgaben aus seinem Arbeitsvertrag nicht mehr wahrnehmen, da ihn physische, psychische oder qualifikationsbezogene Faktoren daran hindern.

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer gegen unternehmensinterne Regeln verstoßen hat, Beleidigungen ausgesprochen hat oder anderes dauerhaftes Fehlverhalten gezeigt hat. Dazu zählen auch Zuspätkommen oder Nichterscheinen. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung müssen in der Regel offizielle Ermahnungen oder Abmahnungen ausgesprochen werden.

Betriebsbedingte Kündigung

Zwingen kritische Umstände ein Unternehmen zu betriebsbedingten Kündigungen, muss der Arbeitgeber genau begründen, warum die einzelnen Entlassungen notwendig sind. Häufig sind Umstände wie eine Insolvenz, Umstrukturierungen oder Schließungen ganzer Standorte solche Gründe.

Mobile Zeiterfassung via App: So geht’s!
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Mobile Zeiterfassung via App: So geht’s!

Es gibt viele unterschiedliche Varianten, um Arbeitszeiten zu erfassen. In diesem Artikel betrachten wir die mobile Zeiterfassung etwas genauer und beleuchten Chancen und Risiken in allen Facetten.

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Mobil oder nicht mobil? Wohin geht der Trend in der Zeiterfassung?

Die Corona-Pandemie hat eine Entwicklung angestoßen, die noch zu Jahresbeginn 2020 undenkbar gewesen wäre. Der Trend geht eindeutig in Richtung Remote-Working. Viele Arbeitgeber haben während der Coronakrise festgestellt, dass die Sache mit dem Home-Office besser klappt als gedacht. Nun wollen sie daran festhalten. Einer von ihnen ist zum Beispiel die Allianz, die 90 Prozent ihrer Mitarbeiter ins Home-Office schickte und nun auf den Geschmack gekommen ist. Über kurz oder lang sollen 40 Prozent der Angestellten dauerhaft von zu Hause arbeiten.

Ähnliche Töne stimmt auch das Management bei Siemens, bei der Deutschen Bank oder bei JP Morgan an. Sie alle liebäugeln mit einem Hybridmodell für ihre Mitarbeiter: Ein paar Tage zuhause, den Rest der Zeit im Büro. Der Übergang von einer stark durch Präsenzkultur dominierten Arbeitswelt zu einer vernetzten und dezentral organisierten Arbeitswelt wird auch Einfluss auf die Zeitwirtschaft haben.

Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

Denn, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen müssen, daran führt auch in der neuen Welt des Arbeitens kein Weg vorbei. Klassisch geschieht das über Terminals. Doch diese werden unter den sich verändernden Voraussetzungen an ihre Grenzen stoßen. Denn mit Terminals erfassen Arbeitnehmer ihre Zeiten direkt vor Ort. Wer ab und an mal einen Home-Office-Tag einlegt, kann die Zeiten dafür nachtragen, sobald er wieder im Büro ist. Das ist kein Problem. Was aber, wenn zwei Drittel der Angestellten über Tage hinweg remote arbeiten? Dann kann es beim Nachtragen schnell unübersichtlich werden.

Zumal die Arbeitszeiterfassung laut des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Zeiterfassung von Mai 2019 deutlich machte: Die Arbeitszeiterfassung muss in Europa systematisch erfolgen. Entsprechend entspricht eine reine Terminal-Lösung nicht den Vorgaben des Gesetzgebers. Zu groß ist die Gefahr, dass das Nachtragen gearbeiteter Stunden im großen Stil in Vergessenheit gerät.

Zeiterfassung: Sind Terminal-Lösungen ein Auslaufmodell?

Aber was heißt das jetzt für Unternehmen? Sind Terminal-Lösungen damit ein Auslaufmodell? Keineswegs! Sie sind nach wie vor optimal für die Zeiterfassung vor Ort geeignet. Ergänzt um eine App können Terminals so aufgerüstet werden, dass Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten auch jederzeit mobil erfassen können. Unternehmen können ihre bestehende Hardware dann weiterhin nutzen wie bisher.

Für eine ergänzende App zur Zeiterfassung spricht außerdem, dass so gut wie jeder Arbeitnehmer heute über ein Smartphone verfügt. Oft sogar über ein Firmen-Smartphone. Damit sind Angestellte von vornherein optimal ausgerüstet und es muss keine neue Hardware angeschafft werden. Alles, was sie tun müssen, ist, sich die App aus dem App-Store herunterzuladen, sich anzumelden und schon kann’s losgehen.

Welche Zeiterfassungs-App ist die richtige?

Apps für die mobile Zeiterfassung gibt es viele. Wichtig dabei ist jedoch, dass Arbeitnehmer auf eine einheitliche gleiche Lösung zugreifen. Am besten eine, die nahtlos mit dem Zeitwirtschaftssystem des Arbeitgebers kommuniziert und die erfassten Zeiten automatisch mit diesem austauscht. Dann gerät nichts in Vergessenheit und der Arbeitgeber ist stets auf dem neuesten Stand. Das reduziert den administrativen Aufwand spürbar.

Hat ein Mitarbeiter einmal keinen Empfang auf seinem Smartphone, wirkt sich das nicht auf die Datenqualität aus. Er trägt seine Daten wie gewohnt in die App ein und bei der nächsten Synchronisation mit dem Zeitwirtschaftssystem des Arbeitgebers ist alles wieder auf den neuesten Stand. Die einfache Handhabung einer Zeiterfassungs-App dürfte die Akzeptanz in der Mitarbeiterschaft schnell steigen lassen.

Viele Konzerne liebäugeln mit einem Hybridmodell für Home Office: Ein paar Tage zuhause, den Rest der Zeit im Büro. - Suiteify

Gibt es Nachteile bei einer Zeiterfassungs-App?

Nachteile einer mobilen Zeiterfassung per App sind für Mitarbeiter tatsächlich kaum auszumachen:

  • Du musst dich nicht in eine komplexe neue Software einarbeiten
  • Es entsteht kein hoher zusätzlicher Aufwand, die Zeiterfassung lässt sich problemlos in die eigene Arbeit integrieren
  • Professionelle Zeiterfassungs-Apps sind datenschutzkonform, Mitarbeiter müssen sich also keine Sorgen machen, dass ihre Daten in die falschen Hände gelangen

Eine App ist schnell funktionsbereit: keine mühsamen VPN-Definitionen und Installationen auf mobilen Endgeräten

Wie funktioniert eine Zeiterfassungs-App?

Und so funktioniert’s: Über ein einfach zu bedienendes Interface gibt der Mitarbeiter mit einem Fingertipp an, ob er kommt oder geht. So aktiviert oder deaktiviert er die digitale Stempeluhr. In der App hat er nicht nur einen genauen Überblick über seine Zeitsalden, sondern auch über seine Urlaubssalden.

Er kann sogar direkt über die App Urlaubsanträge stellen und sie an seinen Linienvorgesetzten oder HR schicken. Mit einem Klick kann der Antrag von dem zuständigen Entscheidungsträger genehmigt werden und der Mitarbeiter erhält umgehend eine Nachricht auf sein Handy. Wem die kleinen Displays von Smartphones zu klein sind, kann übrigens jederzeit auf die Desktopversion ausweichen und seine Zeiterfassung über den PC oder Laptop managen. Zeiterfassung per App – einfacher, effizienter und sicherer geht’s nicht.

Betriebliches Gesundheitsmanagement – wie Ihr Unternehmen davon profitiert
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Betriebliches Gesundheitsmanagement – wie Ihr Unternehmen davon profitiert

Betriebssportgruppe, hauseigenes Fitnesscenter, ausgewogene Ernährungsangebote in der Firmenkantine: Beim Thema betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) schöpfen insbesondere große Unternehmen aus dem Vollen. Aber lohnt es sich auch für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), sich mit BGM auseinanderzusetzen? Kann man auch mit weniger Mitteln etwas bewegen? Die Antwort lautet: ja!

5 Min. Lesezeit

Gesunde, leistungsstarke und motivierte Mitarbeitende sind eine elementare Voraussetzung für den Erfolg jedes Unternehmens. Betriebliches Gesundheitsmanagement verfolgt daher zum einen das Ziel, die Arbeitsumwelt und die Organisation gesundheitsförderlich zu gestalten. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von Verhältnisprävention.  Zum anderen geht es beim BGM darum, die Mitarbeitenden zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten zu befähigen (Verhaltensprävention).

Grundlage des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist die gesetzliche Verpflichtung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG) sowie zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Die dritte Säule des BGM bilden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Welche Maßnahmen umfasst betriebliches Gesundheitsmanagement?

Ein erfolgreiches betriebliches Gesundheitsmanagement umfasst vielfältige Maßnahmen und Instrumente. Hier eine Auswahl:

  • Angebote zu Sport, Bewegung, Stressbewältigung, Entspannungstechniken, Suchtprävention
  • Vorträge zu gesundheitsrelevanten Themen
  • Medizinische Check-ups und Vorsorge
  • Tipps für gesunde Ernährung und die Stärkung persönlicher Ressourcen
  • Verbesserung der Ergonomie am Arbeitsplatz und Durchführung von Gefährdungsanalysen hinsichtlich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Darüber hinaus tragen auch eine gute Arbeitsorganisation, flexible Arbeitszeiten, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, ein gutes Miteinander im Team, ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mitarbeiter und Führungskraft sowie gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung zur Gesundheit der Mitarbeiter bei.

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Ausgewogene und gesunde Ernährung ist nur einer von vielen Aspekten des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Welche Maßnahmen umfasst betriebliches Gesundheitsmanagement?

Ein erfolgreiches betriebliches Gesundheitsmanagement umfasst vielfältige Maßnahmen und Instrumente. Hier eine Auswahl:

  • Angebote zu Sport, Bewegung, Stressbewältigung, Entspannungstechniken, Suchtprävention
  • Vorträge zu gesundheitsrelevanten Themen
  • Medizinische Check-ups und Vorsorge
  • Tipps für gesunde Ernährung und die Stärkung persönlicher Ressourcen
  • Verbesserung der Ergonomie am Arbeitsplatz und Durchführung von Gefährdungsanalysen hinsichtlich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Darüber hinaus tragen auch eine gute Arbeitsorganisation, flexible Arbeitszeiten, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, ein gutes Miteinander im Team, ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mitarbeiter und Führungskraft sowie gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung zur Gesundheit der Mitarbeiter bei.

Wer profitiert von betrieblicher Gesundheitsförderung?

Von der Investition in die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden profitieren beide Seiten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  • Zahlreiche Studien und Best-Practice-Beispiele belegen, dass betriebliches Gesundheitsmanagement die Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten nachhaltig steigert.
  • Gesunde Mitarbeitende sind nachgewiesenermaßen ausgeglichener und zufriedener als kranke oder gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeiter – sie können ihre Arbeit daher besser erledigen.
  • Gerade auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer alternden Belegschaft ist der Erhalt der Arbeits- und Leistungsfähigkeit von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Durch betriebliches Gesundheitsmanagement lassen sich krankheitsbedingte Fehlzeiten und das Risiko von Arbeitsunfällen verringern, was wiederum die Kosten senkt.
  • Gesundheitsfördernde bzw. -erhaltende Maßnahmen tragen außerdem zur Identifikation mit dem Unternehmen und zur Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität nach innen (Mitarbeiterbindung) und außen (Gewinnung neuer Mitarbeitender) bei. BGM stärkt insofern auch die Arbeitgebermarke (Employer Branding).

Es gibt also auch für kleine und mittlere Unternehmen viele gute Gründe, in die Gesundheit der Mitarbeitenden zu investieren und ein betriebliches Gesundheitsmanagement zu etablieren.

So gelingt KMU der Einstieg

Eine organisierte betriebliche Gesundheitsförderung findet man bislang vorwiegend in größeren Unternehmen. Dort ist meist ein eigener Bereich für das betriebliche Gesundheitsmanagement verantwortlich, der über ein entsprechendes Budget verfügt. Kleineren Unternehmen stehen solche Mittel in der Regel nicht zur Verfügung – aber das ist auch gar nicht erforderlich.

Auch mit schmalerem Budget und geringeren personellen Ressourcen lässt sich in Sachen betriebliches Gesundheitsmanagement viel bewegen – unabhängig von Firmengröße und Branche.

Studien belegen: Jeder investierte Euro zahlt sich mehrfach aus. KMU haben zudem entscheidende Vorteile gegenüber Großunternehmen: Entscheidungen können oftmals unbürokratischer und schneller getroffen werden, die Kommunikationswege sind kurz und der direkte Draht zu den Arbeitnehmern erleichtert die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Tipps zur Einführung eines BGM

Holen Sie Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte ins Boot.

Ihre Beteiligung ist grundlegend für ein bedarfsgerechtes Vorgehen und schafft zudem Akzeptanz. Diskutieren Sie – beispielsweise im Rahmen von Workshops – die Ziele und den Nutzen von betrieblichem Gesundheitsmanagement und ermitteln Sie den konkreten Bedarf in Ihrem Unternehmen.

Suchen Sie sich einen Kooperationspartner, der Sie bei der Einführung eines BGM unterstützt.

Hier sei insbesondere auf die gesetzlichen Krankenkassen verwiesen, die Firmen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) beraten und unterstützen. Sie stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Verfügung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen. Die Erstberatung ist dabei kostenlos. Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie auf der Website der BGF-Koordinierungsstelle.

Kooperieren Sie auch nach der Einführung eines BGM mit den Krankenkassen.

Die Kassen unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung von konkreten Maßnahmen und beteiligen sich oft auch an den Kosten der Maßnahmen.

Als Mittelständler mit rund 170 Mitarbeitenden können wir kleine und mittlere Unternehmen aufgrund unserer eigenen Erfahrungen mit BGM nur ermutigen, ebenfalls den Sprung ins kalte Wasser zu wagen. Wir haben unser betriebliches Gesundheitsmanagement im Jahr 2008 mit der Gründung eines Gesundheitszirkels (GZ) eingeführt. Besonders wichtig war und ist uns dabei, gesundheitsfördernde Maßnahmen nicht vom grünen Tisch aus zu planen, sondern die Beschäftigten auf breiter Basis einzubeziehen. Daher wirken in unserem Gesundheitszirkel Kolleginnen und Kollegen aus mehreren Unternehmensbereichen mit.

Der GZ hat ein Gesundheitskonzept entwickelt mit dem Ziel, die Kolleginnen und Kollegen bei der Erhaltung bzw. Förderung der Gesundheit aktiv zu unterstützen. Zum Start fand unternehmensintern ein sogenannter Gesundheitstag statt. Hierzu hatte der Gesundheitszirkel mit Unterstützung der Mitarbeitenden zu einem firmenweiten Brunch eingeladen. Zusätzlich waren zwei externe Ernährungsberater sowie ein Team von Physio- und Sporttherapeuten eines angrenzenden Gesundheitszentrums anwesend.

Die Mitarbeitenden hatten beim Gesundheitstag die Möglichkeit, in Schnupperkursen Angebote wie Thai Chi, progressive Muskelentspannung oder eine Rückenschule kennenzulernen. Anschließend konnten die Teilnehmenden ihr Feedback abgeben; hierauf aufbauend plante der GZ die weiteren Aktivitäten. Parallel dazu gingen wir frühzeitig eine Kooperationspartnerschaft mit einer Krankenkasse ein, die uns bei der Planung und Umsetzung ganz unterschiedlicher Maßnahmen zur Gesundheitsförderung unterstützt.

Fazit nach zwölf Jahren BGM

Die regelmäßigen Angebote des Gesundheitszirkels sind ein fester und gut angenommener Bestandteil unserer Unternehmenskultur geworden. Sie haben das Gesundheitsbewusstsein vieler Kolleginnen und Kollegen positiv beeinflusst – und ein gesunder Lebensstil sowie gesunde Arbeitsbedingungen können ja wahrlich nicht schaden.

Performance Management Software 2026: Anbieter-Vergleich
HR & Payroll

Performance Management Software 2026: Anbieter-Vergleich

Welche Performance-Management-Lösungen sind im DACH-Raum wirklich relevant und worin unterscheiden sie sich? Im folgenden Vergleich erfährst du, welche sechs Anbieter 2026 im deutschsprachigen Raum am meisten überzeugen.

5 Min. Lesezeit

Wer Mitarbeitende fördern, Feedbackprozesse vereinfachen und Unternehmensziele messbar machen möchte, setzt heute auf Performance Management Software. Moderne Performance Management Tools helfen, Zielvereinbarungen transparent zu gestalten, Potenziale frühzeitig zu erkennen und kontinuierliche Entwicklungsgespräche zu ermöglichen.

Doch welche Performance-Management-Lösungen sind im DACH-Raum wirklich relevant und worin unterscheiden sie sich?

Im folgenden Vergleich erfährst du, welche sechs Anbieter 2026 im deutschsprachigen Raum am meisten überzeugen.

Die Ergebnisse kurz im Überblick:

  • Suiteify eignet sich als integrierte HR-Suite besonders für mittelständische Organisationen mit Payroll- und Learning-Anbindung.
  • Personio und Leapsome punkten durchintuitive Benutzeroberflächen und schnelle Implementierung.
  • Rexx Systems und Abacus Umantis richten sich an Unternehmen mit komplexeren Talentstrukturen.
  • Small Improvements an agile Teams, die Feedbackprozesse einfach digitalisieren möchten.

Was ist eine Performance Management Software?

Eine Performance Management Software ist ein digitales Tool, das Unternehmen dabei unterstützt, Mitarbeiterleistung systematisch zu planen, zu messen und zu entwickeln. Im Kern geht es darum, Ziele, Feedback und Entwicklung miteinander zu verbinden, um die individuelle sowie die Unternehmensleistung zu steigern.

Solche Systeme schaffen eine einheitliche Grundlage für Zielvereinbarungen, Feedback-Gespräche und Entwicklungsmaßnahmen – und ermöglichen damit eine durchgängige Steuerung der Mitarbeitenden-Performance über alle Ebenen hinweg. Führungskräfte erhalten einen transparenten Überblick über Zielerreichung, Fortschritt und Kompetenzen, während Mitarbeitende ihre persönlichen Entwicklungswege aktiv mitgestalten können. So entsteht eine transparente, faire und kontinuierliche Entwicklungskultur.

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Die Top 6 Performance Management Tools 2026 im DACH-Vergleich

Anbieter Funktionen Herausforderungen Geeignet für Preis (Stand Oktober 2025)
Personio Automatisierte Review-Zyklen, 360-Grad-Feedback, Ziel- und Unterziel-Management, Kompetenz- und Trainingsverwaltung Eingeschränkte Anpassung bei komplexen Skill-Modellen, keine On-Premise-Option Kleine und mittlere Unternehmen, die bereits Personio nutzen oder eine zentrale HR-Lösung suchen ab ca. 4 €/Mitarbeiter:in/Monat
Rexx Systems Zielvereinbarungen (MbO), 360°-Feedback, Kompetenz- und Skill-Management, Nachfolgeplanung, Analytics & Reporting Oberfläche wirkt teilweise komplex für kleine Teams, Preisstruktur individuell Mittelständische Unternehmen, die Performance-, Talent- und Nachfolgeprozesse ganzheitlich steuern wollen Auf Anfrage
Abacus Umantis Zielmanagement, Kompetenzmodelle, Mitarbeiter-Reviews, 9-Box-Potenzialanalysen, Integration mit Learning & Recruiting Komplexe Konfiguration, erfordert Schulung und IT-Unterstützung, UI weniger modern (OMR Reviews) Organisationen mit komplexen Hierarchien, hohem Datenschutzbedarf und etablierten HR-Strukturen Auf Anfrage
Leapsome Performance-Reviews, OKR/Ziel-Tracking, 1:1-Meetings, Lernmodule, Engagement-Surveys, Feedback & Recognition Aufwendige Einrichtung und Lernkurve, Reports teils limitiert, höheres Preisniveau für kleine Teams (Teamspective) Wachstumsorientierte Unternehmen, Start-ups und Digitalfirmen, die Performance, Lernen und Engagement verbinden wollen ca. 7–10 €/User/Monat
Small Improvements 360°-Feedback, Objectives, 1:1-Meetings, Recognition-Wall, Pulse-Surveys Eingeschränkte Reporting-Funktionen, keine Integration in Payroll oder Learning-Suites Start-ups und wachsende KMU, die Feedbackprozesse einfach digitalisieren möchten ab 5 €/User/Monat
Suiteify Zielvereinbarungen, Feedback-Zyklen, Kompetenzmodelle, Entwicklungsplanung, Integration mit Payroll & Learning-Management Einführung abhängig von Unternehmensgröße und bestehenden HR-Systemen Mittelständische Unternehmen (50–1.500 MA), die HR-, Payroll- und Learning-Prozesse integriert abbilden möchten Individuell auf Anfrage

Personio – Performance und Development für KMU

Das deutsche HR-Tech-Unternehmen Personio bietet seit2024 ein eigenständiges Modul für Performance und Personalentwicklung, das den gesamten Mitarbeiterzyklus abdeckt – von Zielvereinbarung über Feedback bis zur Entwicklung. Die Leistungsmanagement-Software richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die bereits HR-Prozesse in Personio abbilden und diese nun erweitern möchten.

Funktionen:

360°-Feedback, Review-Zyklen, OKR-Tracking und Entwicklungspläne. Führungskräfte können Ziele transparent dokumentieren und Fortschritte in Echtzeit verfolgen.

Vorteile:

  • Intuitive, moderne Oberfläche
  • Gute Integration in bestehende Personio-Module
  • Automatisierte Erinnerungen und klare Performance-Zyklen entlasten HR und Führungskräfte

Nachteile:

  • Eingeschränkter Funktionsumfang bei komplexen Skill-Modellen (Quelle: peoplemanagingpeople.com)
  • Keine On-Premise-Option

Preis: ab ca. 4 € pro Mitarbeiter:in und Monat(Quelle: G22025)

Fazit:

Ideal für kleine und mittlere Unternehmen, die bereits mit Personio arbeiten und Performance-Prozesse in ihr bestehendes HR-Systemintegrieren möchten.

Rexx Systems – Performance als Teil der Talent-Suite

Rexx Systems aus Hamburg ist eine modulare HR-Software, die Performance Management, Skill-Management und Nachfolgeplanung in einer Lösung verbindet. Die Plattform ist besonders stark im Mittelstand und bietet hohe Flexibilität für unternehmensspezifische Prozesse.

Funktionen:

Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilungen, Kompetenzmodelle, 360°-Feedback und Nachfolgeplanung

Vorteile:

  • Individuell anpassbare Workflows und Formulare
  • Hosting in Deutschland, ISO 27001-zertifiziert
  • Integriertes Reporting & Analytics mit Dashboards zur Zielerreichung und Mitarbeiterentwicklung

Nachteile:

  • Oberfläche wirkt teils komplex für kleine Teams

Preis: Auf Anfrage

Fazit:

Rexx Systems eignet sich für Unternehmen, die Performance- und Talentprozesse strategisch verzahnen wollen und Wert auf Datensouveränität in Deutschland legen.

Abacus Umantis – Erfahrung aus 20 Jahren Talent-Management

Umantis zählt zu den etabliertesten HR-Systemen im deutschsprachigen Raum. Das Performance-Modul integriert Zielmanagement, Kompetenzmodelle und Entwicklungspläne in einer Lösung.

Funktionen:

Zielvereinbarungen, Reviews, Skill-Matrix, Entwicklungsziele, 9-Box-Grid für Potenzialanalysen, Lernmanagement und Nachfolgeplanung

Vorteile:

  • Bewährte Lösung mit großem Kundenstamm im Mittelstand
  • Flexible Module (Cloud oder On-Premise)
  • Integration mit Learning & Recruiting

Nachteile:

  • Erhöhter Einarbeitungsaufwand für Laien (Quelle: Gartner.com)
  • Komplexe Konfiguration und weniger intuitive Oberfläche(Quelle: OMR Reviews)

Preis: auf Anfrage

Fazit:

Optimal für Organisationen mit komplexen Strukturen oder hohen Compliance-Anforderungen, die eine stabile, bewährte Plattformbevorzugen.

Leapsome– People-Enablement mit OKR und Feedback

Leapsome aus Berlin verbindet Performance Management, Zielsysteme (OKR), Lernplattform und Engagement-Tools in einer Plattform. Das Performance-Management-System ist vollständig auf Deutschverfügbar und wird in der DACH-Region zunehmend von wachstumsstarken Unternehmen eingesetzt.

Funktionen:

Performance-Reviews, Ziel- und OKR-Tracking,1:1-Meetings, Feedback-Zyklen und Lernmodule

Vorteile:

  • Sehr benutzerfreundlich und optisch modern
  • Deutschsprachig und DACH-Support
  • Einfache Integration mit Slack, MS Teams, Bamboo HR u.a.

Nachteile:

  • Teilweise komplex in der Einrichtung
  • Reports und Zielanpassungen sind limitiert (Quelle: G2).

Preis: ca. 7–10 €/User/Monat

Fazit:

Leapsome ist besonders geeignet für schnell wachsende, digital affine Unternehmen, die Performance, Engagement und Lernen in einem Tool bündeln möchten.

Small Improvements – Leichtgewichtig und transparent

Small Improvements aus Berlin fokussiert sich auf unkomplizierte Performance-Prozesse und eine offene Feedbackkultur. Die Plattform ist besonders beliebt bei Start-ups und mittelständischen Unternehmen, die ohne komplexe HR-Suite auskommen möchten.

Funktionen:

360°-Feedback, Objectives, 1:1-Meetings, Recognition-Wall, Pulse-Surveys

Vorteile:

  • Sehr intuitive Bedienung
  • Ideal für Start-ups und wachsende KMU
  • Hohe Nutzerakzeptanz durch einfache, klare Oberfläche
  • Förderung einer offenen Feedbackkultur durchkontinuierliche Gespräche und Anerkennung

Nachteile:

  • Weniger tiefe Reporting- und Analytics-Funktionen(Quelle: G2)
  • Limitierte Anpassungsmöglichkeiten (Quelle: G2)

Preis: ab 5 €/User/Monat

Fazit:

Small Improvements ist eine schlanke, sympathische Lösung für Unternehmen, die Feedback-Kultur einfach umsetzen möchten, ganz ohne eine komplexe HR-Suite.

Suiteify – Performance-Management „made in DACH“

Suiteify ist eine integrierte HR-Suite aus Österreich und Deutschland, die neben Payroll, Zeitwirtschaft und Learning-Management ein umfassendes Modul für Lernmanagement, Performance und Development bietet.

Funktionen:

Zielvereinbarungen, regelmäßige Mitarbeitergespräche, Feedback-Zyklen, Kompetenzmodelle und Entwicklungsplanung. Die Softwareautomatisiert Erinnerungen, sorgt für revisionssichere Dokumentation und bietet klar strukturierte Workflows.

Vorteile:

  • Vollständig DSGVO-konform, Hosting in DACH
  • Nahtlose Integration in Payroll, HR-Workflows und Learning-Management
  • Einheitliche Benutzeroberfläche und Self-Service-Portale für Mitarbeitende
  • Besonders geeignet für KMUs mit 50–1.500 Mitarbeitenden

Preis: Individuell nach Unternehmensgröße

Fazit:

Suiteify punktet mit ganzheitlichem Ansatz aus Performance, Payroll und Learning in einem System. Damit entfällt der Medienbruch zwischen Zielgespräch und Lohnabrechnung – ein klarer Vorteil für mittelständische Organisationen, die auf Effizienz und Rechtssicherheit setzen.

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Vorteile einer Performance Management Software

Digitale Performance-Management-Lösungen gehören auch 2026 für viele Unternehmen zur festen HR-Grundlage. Der Grund ist einfach: Sieschaffen Struktur, fördern den Dialog und machen Fortschritt sichtbar – für Führungskräfte ebenso wie für Mitarbeitende.

Laut einer aktuellen Deloitte-Analyse (2025) hat sich der Trend hinzu kontinuierlichen Feedback-Gesprächen und datenbasierten Entwicklungsprozessen deutlich verstärkt. Unternehmen, die ihre Leistungsprozesse digitalisiert haben, verzeichnen bis zu 14 Prozent höhere Mitarbeiterbindung und über 30 Prozent weniger administrativen Aufwand im Vergleich zu klassischen Jahresgesprächen.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Zentrale Übersicht: Alle Leistungsdaten, Ziele und Feedbacks sind an einem Ort gebündelt – kein Suchen, kein Excel-Chaos.
  • Zeitersparnis: Automatisierte Workflows erinnern an Gespräche, Fristen und Reviews. HR-Teams gewinnen wertvolle Zeit fürstrategische Aufgaben.
  • Transparenz und Fairness: Einheitliche Bewertungskriterien machen Entscheidungen nachvollziehbar und schaffen Vertrauen im gesamten Unternehmen.
  • Rechtssicherheit: Dokumentierte Gespräche und revisionssichere Ablagen erleichtern Audits und schaffen Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.
  • Entwicklung und Bindung: Mitarbeitende sehen ihre Fortschritte, erkennen Entwicklungsmöglichkeiten und bleiben dem Unternehmen langfristig verbunden.

Wer diese Prozesse noch manuell in Tabellen oder E-Mails abbildet, läuft Gefahr, Potenziale zu übersehen und wertvolle Zeit zu verlieren.

Mit Tools wie Suiteify lassen sich Feedback, Zielerreichung und Entwicklungsschritte leicht verknüpfen. Das sorgt für mehr Übersicht, mehr Motivation und eine Kultur, in der Leistung gemeinsam wachsen kann.

Wie Performance Management optimal in bestehende HR-Prozesse integriert wird, zeigen wir im Beitrag: Effektive HR-Prozesse gestalten – so gelingt dir die Optimierung im Unternehmen.

Praxisbeispiel: Wie Unternehmen mit Suiteify arbeiten

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt das Beispiel Kotányi. Seit über 140 Jahren steht das Unternehmen für hochwertige Gewürze, Kräuter und innovative Geschmackserlebnisse.

Um die Personalprozesse effizienter und transparenter zu gestalten, entschied sich Kotányi für die HR-Software von Suiteify. Heute nutzt das Unternehmen ein integriertes System, das die gesamte Mitarbeiterentwicklung abbildet – von Gehalts- und Personalverwaltung bis hinzu Kompetenzmanagement und Mitarbeitergesprächen.

Mit dem Modul Kompetenzmanagement wurde eine zentrale Basisgeschaffen, um Fähigkeiten, Potenziale und Entwicklungsbedarfe im Unternehmen sichtbar zu machen. So wird Personalentwicklung nicht mehr als administrativer Prozess verstanden, sondern als strategisches Instrument, um Mitarbeitende gezielt zu fördern und die Organisation weiterzuentwickeln.

„Wir nutzen diese Funktion, um MitarbeiterInnen nachbestimmten fachlichen und sozialen Qualifikationen zu beurteilen. Mit dem System können wir einerseits das vorhandene Human Capital im Unternehmen effizient nutzen, aber auch gezielt weiter entwickeln.“
– Thomas Schlechta, Personalleitung Kotányi

Kotányi zeigt, wie digitale HR-Systeme den Übergang von reiner Verwaltung hin zu einer aktiven, zukunftsorientierten Mitarbeiterentwicklung ermöglichen.

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Fazit: Was ist das beste Performance-Management-System für dein Unternehmen?

Die Anforderungen an modernes Performance Management verändern sich rasant: Mitarbeitende wünschen sich mehr Feedback, Führungskräfte brauchen verlässliche Daten und HR-Abteilungen wollen Planung und Prozesse effizienter gestalten. Wer diese Ziele erreichen will, braucht ein System, das Menschen, Prozesse und Technologien intelligent miteinander verbindet.

Im DACH-Raum zählen vor allem Transparenz, Datenschutz und Integration – Aspekte, in denen Anbieter wie Suiteify, Rexx Systems oder Personio punkten. Während internationale Tools mit Design und Flexibilität überzeugen, bieten DACH-Lösungen den entscheidenden Vorteil: Sie sind nah an den rechtlichen, sprachlichen und kulturellen Anforderungen europäischer Unternehmen.

Suiteify vereint dabei Performance, Payroll und Learning in einem System – und schafft so den Übergang von der Verwaltung zur echten Mitarbeiterentwicklung. Unternehmen, die auf langfristige Motivation, Fairness und effiziente Prozesse setzen, erhalten damit nicht nur ein Tool, sondern einen zentralen Baustein ihrer People-Strategie.

FAQ

Was ist eine Performance Management Software und warum ist sie wichtig?

Eine Performance Management Software hilft Unternehmen dabei, Ziele, Feedback und Entwicklung systematisch zu steuern. Sie ersetzt unübersichtliche Excel-Listen durch digitale Workflows, die Führungskräfte und Mitarbeitende gleichermaßen entlasten. So entstehen mehr Transparenz, bessere Gespräche und eine stärkere Verbindung zwischen individueller Leistung und Unternehmenszielen.

Welche Funktionen sollte eine gute Performance Management Software haben?

Wichtige Kernfunktionen sind Zielvereinbarungen, Feedback- und Review-Prozesse, Kompetenzmodelle, Lern- und Entwicklungsplanung sowie Reporting. Moderne Systeme ermöglichen außerdem automatisierte Erinnerungen und individuelle Dashboards. Entscheidend ist, dass die Softwareintuitiv bedienbar ist und sich an bestehende HR-Prozesse anpassen lässt –nicht umgekehrt.

Wie finde ich die passende Lösung für mein Unternehmen?

Zuerst sollte klar sein, welche Prozesse digitalisiert werden sollen und wie viele Mitarbeitende betroffen sind. Kleine Teams profitieren oft von kompakten, leicht bedienbaren Tools, während größere Unternehmen von integrierten HR-Suiten mit Reporting und Schnittstellenprofitieren. Ein Testzeitraum oder eine Demo hilft, Benutzerfreundlichkeit und Funktionsumfang realistisch einzuschätzen.

Welche Kosten fallen bei der Einführung an?

Die Preise hängen vom Anbieter, der Unternehmensgröße und den gewählten Modulen ab. Im DACH-Raum liegen sie im Durchschnitt zwischen5 und 10 Euro pro Mitarbeiter:in und Monat. Neben Lizenzkosten sollten Unternehmen auch die Zeit für Einführung, Schulung und Anpassung berücksichtigen – sie zahlt sich durch effizientere Prozesse schnell aus.

Wie lange dauert die Implementierung?

Bei kleinen und mittleren Unternehmen kann eine Einführung bereits in wenigen Wochen erfolgen, wenn Stammdaten und Prozesse vorbereitet sind. In größeren Organisationen verlängert sich die Dauer, je nachdem, wie viele Module integriert werden. Wichtig ist ein klarer Projekt plan mit definierten Zielen und Verantwortlichkeiten – dann verläuft die Einführung reibungslos und nachhaltig.

Arbeitszeitbetrug erkennen und verhindern: Was Arbeitgeber wissen müssen
HR & Payroll

Arbeitszeitbetrug erkennen und verhindern: Was Arbeitgeber wissen müssen

In diesem Artikel erfahren Sie, was genau als Arbeitszeitbetrug gilt, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und wie Sie mit digitalen Zeiterfassungssystemen für Transparenz und Fairness sorgen. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung zeigen wir praxisnahe Lösungsansätze auf.

5 Min. Lesezeit

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Wenn es um Arbeitszeitbetrug geht, stehen viele Arbeitgeber vor einem Dilemma. Einerseits möchten sie ihren Mitarbeitenden vertrauen, andererseits kann Arbeitszeitbetrug das Unternehmen teuer zu stehen kommen. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Präventionsmaßnahmen und modernen HR-Lösungen können Sie Zeitbetrug effektiv vorbeugen – ohne das Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeitenden zu gefährden.

In diesem Artikel erfahren Sie, was genau als Arbeitszeitbetrug gilt, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und wie Sie mit digitalen Zeiterfassungssystemen für Transparenz und Fairness sorgen. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung zeigen wir praxisnahe Lösungsansätze auf.

Was ist Arbeitszeitbetrug? Definition und Abgrenzung

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Mitarbeitende vorsätzlich falsche Angaben zu ihrer Arbeitszeit machen oder Arbeitszeit vortäuschen, ohne tatsächlich gearbeitet zu haben. Der entscheidende Punkt ist die Absicht: Ein versehentlich falsch eingetragener Zeitstempel ist kein Betrug, die bewusste Manipulation der Arbeitszeiterfassung hingegen schon.

Der rechtliche Rahmen

Laut Bundesarbeitsgericht ist das „Vortäuschen der Arbeitsleistung“ eine erhebliche Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Typische Konstellationen sind das Eintragen von Arbeitszeit trotz Abwesenheit oder das gezielte Umgehen von Stempel- oder Zeiterfassungssystemen.

Arbeitnehmende verpflichten sich für die im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit und erhalten dafür ihr Gehalt. Wird Arbeitszeit vorgetäuscht, liegt ein Verstoß gegen diese Hauptpflicht vor – mit entsprechenden Konsequenzen.

Abgrenzung zu kleinen Verstößen

Nicht jede Unregelmäßigkeit ist gleich Arbeitszeitbetrug. Die kurze private WhatsApp-Nachricht zwischendurch oder der kleine Plausch an der Kaffeemaschine fallen in der Regel unter die sozialadäquate Nutzung der Arbeitszeit. Auch das vergessene Ausstempeln oder die falsch erfasste Pause sind eher versehentliche Fehler. Entscheidend ist das Ausmaß und die Systematik: Wird aus dem kurzen Chat eine halbstündige private Unterhaltung oder werden regelmäßig Pausen nicht dokumentiert, bewegen wir uns im Bereich des Arbeitszeitbetrugs.

Bedeutung für HR und Compliance

Die meisten Fälle von Arbeitszeitbetrug entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unklarheiten über Regelungen oder fehlenden transparenten Prozessen. Viele Unternehmen arbeiten noch mit veralteten Systemen oder gar Excel-Listen, die Manipulation geradezu einladen. Für HR-Manager:innen und Payroll-Verantwortliche ist Arbeitszeitbetrug ein Thema mit mehreren Dimensionen: Es geht um Vertrauen, rechtliche Absicherung, betriebliche Effizienz und nicht zuletzt um Unternehmenskultur.

Vor allem in KMU mit begrenzten Ressourcen ist der Bedarf an verlässlichen, intuitiv nutzbaren Lösungen hoch, die sowohl rechtssicher dokumentieren als auch im Arbeitsalltag entlasten.

Fünf typische Beispiele für Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug kann viele Gesichter haben. Hier sind die häufigsten Formen, denen Arbeitgeber und HR-Verantwortliche in der Praxis begegnen:

1. Der Klassiker: Zuspätkommen und früh gehen

Ein Mitarbeiter stempelt sich um 8:00 Uhr ein, erscheint aber erst um 8:30 Uhr am Arbeitsplatz. Oder eine Mitarbeiterin verlässt das Büro bereits um 16:30 Uhr, obwohl erst um 17:00 Uhr ausgestempelt wird. Diese Form des Betrugs ist besonders bei manuellen Zeiterfassungssystemen möglich.

2. Nicht dokumentierte Pausen

Die gesetzlich vorgeschriebene Mittagspause wird genommen, aber nicht in der Zeiterfassung vermerkt. Oder die Raucherpause dauert statt fünf Minuten regelmäßig eine halbe Stunde, ohne dass diese Zeit nachgeholt wird. Auch das Gegenteil kann der Fall sein: Nicht dokumentierte oder bewusst verkürzte Pausen, die den Anschein einer durchgehenden Arbeitszeit erwecken.

3. Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit

Vom ausgedehnten Online-Shopping über private Telefonate bis hin zur Nebentätigkeit im Homeoffice: Wenn private Aktivitäten überhandnehmen und die eigentliche Arbeit vernachlässigt wird, sprechen wir von Arbeitszeitbetrug.

4. Manipulation digitaler Arbeitszeiterfassung

Auch moderne Systeme sind nicht immun: Mitarbeitende lassen Kolleg:innen für sich ein- oder ausstempeln, manipulieren nachträglich ihre Zeiteinträge oder nutzen technische Schlupflöcher aus. Auffällig: Arbeitszeiten werden außerhalb üblicher Rahmen eingebucht (z. B. nachts oder an Feiertagen).

5. Remote Work & Ghost Attendance

Im Homeoffice ist die Versuchung besonders groß: Der Laptop ist eingeloggt, der Status zeigt „verfügbar“ – aber die Mitarbeitenden sind gar nicht am Arbeitsplatz. Gerade bei flexiblen Arbeitsmodellen braucht es klare Regeln und gegenseitiges Vertrauen.

In der HR-Praxis ist entscheidend, nicht jede Unregelmäßigkeit automatisch als vorsätzlichen Betrug zu werten. Stattdessen braucht es eine Kombination aus Systemkompetenz, sozialer Sensibilität und klarer Kommunikation, um die Hintergründe einzuordnen. Fehler können auf unklare Regeln, Missverständnisse oder technische Hürden zurückzuführen sein – und sollten nicht vorschnell disziplinarisch behandelt werden.

Rechtliche Konsequenzen: Abmahnung, Kündigung und mehr

Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen können erheblich sein und reichen von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung.

Die Abmahnung bei Arbeitszeitbetrug als erster Schritt

Bei erstmaligem oder geringfügigem Arbeitszeitbetrug wird in der Regel zunächst eine Abmahnung ausgesprochen. Diese muss den Sachverhalt konkret benennen, das Fehlverhalten rügen und auf die Konsequenzen bei Wiederholung hinweisen. Die Abmahnung hat eine Warn- und Dokumentationsfunktion und ist oft Voraussetzung für eine spätere Kündigung.

Arbeitszeitbetrug: Fristlose Kündigung nach § 626 BGB

Bei schwerem oder wiederholtem Arbeitszeitbetrug kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach bestätigt, dass Arbeitszeitbetrug einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellen kann. Entscheidend sind dabei:

  • Die Schwere des Betrugs (Dauer, Häufigkeit, Schaden)
  • Das Verschulden des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
  • Die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung
  • Eine vorherige Abmahnung (außer bei besonders schwerem Fehlverhalten)

Dokumentationspflicht für Arbeitgeber

Wichtig für Arbeitgeber: Sie müssen den Arbeitszeitbetrug nachweisen können. Eine lückenlose Dokumentation ist daher Pflicht. Moderne Zeiterfassungssysteme können hier wertvolle Dienste leisten, indem sie automatisch Unstimmigkeiten aufzeigen und revisionssichere Aufzeichnungen erstellen.

Fehlt diese technische Grundlage, geraten Arbeitgeber schnell in eine Beweisschwäche: Aussagen gegen Aussagen, mangelnde Protokollierung oder unvollständige Auswertungen erschweren eine arbeitsrechtlich saubere Trennung.

Prävention: Wie moderne HR-Software Arbeitszeitbetrug verhindert

Die beste Strategie gegen Arbeitszeitbetrug ist Prävention. Mit effektiven HR-Prozessen und moderner Technologie schaffen Sie ein transparentes und faires Arbeitsumfeld, in dem Betrug gar nicht erst entsteht.

Transparente Zeiterfassungssysteme

Digitale Zeiterfassungssysteme sind das Herzstück der Prävention. Sie bieten:

  • Echtzeit-Erfassung: Mitarbeitende stempeln sich per App, Terminal oder Browser ein und aus
  • Standortbezogene Erfassung: GPS-basierte Systeme für Außendienstmitarbeitende
  • Biometrische Verfahren: Fingerabdruck oder Gesichtserkennung verhindern das „Buddy-Punching“
  • Integration mit Zutrittssystemen: Automatische Zeiterfassung beim Betreten/Verlassen des Gebäudes

Mehr zu aktuellen Tools und Anwendungen lesen Sie in unserem Beitrag: Digitale Zeiterfassung – Die Zukunft der Arbeitszeiterfassung.

Automatisierte Auswertungen und Warnsysteme

Moderne HR-Software erkennt Muster und Anomalien, wie wir oben beschrieben haben, automatisch:

  • Ungewöhnliche Arbeitszeiten werden erkannt und angezeigt.
  • Fehlende Pausenzeiten lösen Warnungen aus.
  • Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Arbeitszeit werden visualisiert.
  • Reports zeigen Auffälligkeiten auf einen Blick.

Mitarbeiter-Self-Service für mehr Eigenverantwortung

Wenn Mitarbeitende ihre Zeiten selbst einsehen und bei Bedarf korrigieren können, steigt die Eigenverantwortung:

  • Transparente Übersicht über geleistete Arbeitsstunden
  • Möglichkeit zur Korrektur mit Begründung
  • Urlaubskonto und Überstunden jederzeit einsehbar
  • Mobile Apps für flexibles Arbeiten

Aufklärung und Kommunikation im Unternehmen

Technologie allein reicht nicht. Es braucht auch eine offene Kommunikationskultur:

  • Klare Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen und Homeoffice
  • Schulungen zum korrekten Umgang mit der Zeiterfassung
  • Regelmäßige Gespräche über Arbeitsbelastung und Zeitmanagement
  • Förderung einer Vertrauenskultur statt Kontrollmentalität

Wie Suiteify zur Prävention beiträgt

Mit den Zeiterfassungslösungen von Suiteify haben Sie alle Tools an der Hand, um Arbeitszeitbetrug effektiv vorzubeugen. Die Software bietet nicht nur rechtssichere Dokumentation, sondern auch intelligente Analysen und benutzerfreundliche Interfaces. So schaffen Sie Transparenz für alle Beteiligten und fördern gleichzeitig eine positive Arbeitskultur.

Auch für Mitarbeitende wird vieles einfacher: Über das integrierte Self-Service-Portal behalten sie ihre Zeiten, Urlaubsstände und Korrekturen jederzeit im Blick und können Anpassungen direkt beantragen. Für Sie als HR- oder Payroll-Verantwortliche bedeutet das: weniger Rückfragen, mehr Eigenverantwortung und sauber dokumentierte Abläufe. Und weil alle Daten revisionssicher und DSGVO-konform verarbeitet werden, sind Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Sie möchten wissen, welche Lösung am besten zu Ihrem Unternehmen passt? Dann werfen Sie einen Blick auf unseren HR-Software-Vergleich.

Fallstricke vermeiden: Was Arbeitgeber nicht tun sollten

Bei aller Notwendigkeit der Kontrolle – es gibt Grenzen, die Sie als Arbeitgeber respektieren müssen. Hier die wichtigsten Don'ts:

Überwachung vs. Vertrauen

Totalüberwachung ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch kontraproduktiv. Keystroke-Monitoring, permanente Bildschirmaufzeichnungen oder heimliche Überwachung zerstören das Vertrauensverhältnis und können gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

DSGVO-konforme Kontrolle

Jede Form der Zeiterfassung und Kontrolle muss datenschutzkonform sein:

  • Betriebsrat einbeziehen (falls vorhanden)
  • Transparenz über Art und Umfang der Erfassung
  • Zweckbindung der erhobenen Daten
  • Löschfristen beachten
  • Betroffenenrechte gewährleisten

Umgang mit Verdachtsmomenten

Bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug gilt: Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen.

  1. Fakten sammeln und dokumentieren
  1. Das Gespräch mit den Mitarbeitenden suchen
  1. Gelegenheit zur Stellungnahme geben
  1. Erst dann über Konsequenzen entscheiden
  1. Arbeitsrechtlichen Rat einholen bei Unsicherheit

Fazit: Arbeitszeitbetrug als Chance zur Optimierung begreifen

Arbeitszeitbetrug ist ärgerlich und kann teuer werden – keine Frage. Doch statt nur auf Kontrolle und Sanktionen zu setzen, sollten Sie das Thema als Chance begreifen: Eine moderne, transparente Zeiterfassung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern kann auch die Arbeitsprozesse optimieren und die Mitarbeiterzufriedenheit steigern.

Mit den richtigen Tools und einer offenen Kommunikationskultur schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem Arbeitszeitbetrug gar nicht erst entsteht. Digitale HR-Lösungen wie die von Suiteify unterstützen Sie dabei, faire und effiziente Prozesse zu etablieren.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Arbeitszeitbetrug

Was genau gilt als Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Mitarbeitende bewusst falsche Angaben zu ihrer Arbeitszeit machen oder Arbeitsleistung vortäuschen, ohne tatsächlich zu arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel das Manipulieren der Zeiterfassung, nicht dokumentierte Pausen oder extensive private Tätigkeiten während der Arbeitszeit. Entscheidend ist immer die Absicht, denn versehentliche Fehler sind kein Betrug.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Arbeitszeitbetrug?

Die Konsequenzen reichen von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung. Bei erstmaligem oder geringfügigem Betrug wird meist zunächst abgemahnt. Bei schwerem oder wiederholtem Arbeitszeitbetrug kann nach § 626 BGB das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden. In extremen Fällen sind sogar strafrechtliche Konsequenzen möglich. Als Arbeitgeber müssen Sie den Betrug aber nachweisen können.

Wie lässt sich Arbeitszeitbetrug im Homeoffice verhindern?

Im Homeoffice sind klare Vereinbarungen und gegenseitiges Vertrauen besonders wichtig. Setzen Sie auf ergebnisorientiertes Arbeiten statt Präsenzkontrolle. Digitale Arbeitszeiterfassung mit mobilen Apps schaffen Transparenz. Regelmäßige virtuelle Check-ins und klare Erreichbarkeitsregeln helfen ebenfalls. Wichtig: Vermeiden Sie Totalüberwachung. Sie ist rechtlich problematisch und demotivierend.

Wie können Arbeitgeber Arbeitszeitbetrug nachweisen?

Der Nachweis erfordert eine lückenlose Dokumentation. Moderne Zeiterfassungssysteme protokollieren automatisch alle relevanten Daten. Zusätzlich können Zeugenaussagen, E-Mail-Verläufe oder Zutrittsprotokolle als Beweise dienen. Bei Verdacht sollten Sie systematisch Fakten sammeln und den Arbeitnehmenden Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Im Zweifel empfiehlt sich arbeitsrechtlicher Rat.

Welche Rolle spielt HR-Software bei der Prävention von Arbeitszeitbetrug?

HR-Software ist ein zentraler Baustein der Prävention. Sie ermöglicht transparente, manipulationssichere Zeiterfassung und erkennt automatisch Auffälligkeiten. Features wie Mitarbeiter-Self-Service fördern die Eigenverantwortung. Gleichzeitig vereinfacht die Software die rechtskonforme Dokumentation. Lösungen wie die von Suiteify bieten alle diese Funktionen in einem benutzerfreundlichen System.

Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen: Neuerung im Lohnsteuerverfahren ab 2026
HR & Payroll

Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen: Neuerung im Lohnsteuerverfahren ab 2026

Ab 2026 werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erstmals digital statt in Papierform an Arbeitgeber übermittelt – ein echter Meilenstein im Lohnsteuerverfahren. Doch was bedeutet die Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen für Arbeitgeber und Versicherte? Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Aspekte des neuen ELStAM-Verfahrens.

5 Min. Lesezeit

Was ändert sich ab 2026?

  • Ab dem 1. Januar 2026 sind private Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen dazu verpflichtet, die beitragsrelevanten Daten zur Basisabsicherung ihrer Kunden elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Diese Daten werden anschließend den Arbeitgebern über das ELStAM-System zur Verfügung gestellt.
  • Die bisherige Papierbescheinigung entfällt, da Arbeitgeber künftig direkt auf die im ELStAM-System hinterlegten Monatsbeiträge zugreifen. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber keine schriftlichen Nachweise mehr vorlegen.
  • Arbeitgeber dürfen bei der Gehaltsabrechnung nur noch die in ELStAM hinterlegten Monatsbeiträge steuerlich berücksichtigen. Dadurch wird der Prozess automatisiert und es gibt weniger Fehlerquellen.
  • Bei Änderungen im Versicherungsvertrag, beispielsweise bei Beitragserhöhungen oder Tarifwechseln, sind die Versicherer dazu verpflichtet, Korrekturmeldungen an das BZSt zu übermitteln. So fließen stets die aktuellen Beitragsdaten in die Lohnabrechnung ein.

Welche Daten werden im Rahmen der Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen übertragen?

Es werden ausschließlich Beiträge zur privaten Pflichtkrankenversicherung und zur privaten Pflegeversicherung gemeldet, die für den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss (§ 3 Nr. 62 EStG) sowie für die Vorsorgepauschale (§ 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG) relevant sind.

Zusatzversicherungen sind davon ausgenommen. Die elektronische Übermittlung gilt nur für Versicherer mit Sitz in Deutschland.

Private Krankenversicherung im Ausland: Freibetrag weiterhin möglich

Ausländische Versicherer sind nicht an die digitale Meldung der Vorsorgeaufwendungen angeschlossen. In diesen Fällen müssen Versicherte weiterhin Papierbescheinigungen vorlegen und können beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen.

Was passiert bei einem Widerspruch gegen die elektronische Übermittlung?

Versicherungsnehmer können der elektronischen Übermittlung von Krankenversicherungsbeiträgen widersprechen. In diesem Fall dürfen Arbeitgeber jedoch keine Papiernachweise mehr steuerlich berücksichtigen, was zu steuerlichen Nachteilen führen kann.

Übergangsregelung bis 2028

Bis Ende 2028 gibt es bei technischen Problemen ein Papierersatzverfahren – jedoch nicht, wenn der Versicherte dem Datenaustausch widersprochen hat.

Wegfall der Mindestvorsorgepauschale

Für Arbeitgeber ist wichtig zu wissen: Ab 2026 entfällt die Mindestvorsorgepauschale (z. B. 1.900 Euro jährlich). Die Lohnsteuerberechnung berücksichtigt nur noch die tatsächlich gezahlten und gemeldeten Beiträge zur Basisabsicherung in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Das kann für manche Arbeitnehmer zu höheren Abzügen führen – Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter rechtzeitig informieren.

Fazit: Arbeitgeber profitieren von der Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen

Die digitale Übermittlung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung reduziert den Verwaltungsaufwand, verbessert die Datenqualität und macht den Lohnsteuerabzug effizienter. Arbeitgeber sollten ihre Lohnbuchhaltung und ihre Gehaltsabrechnungssoftware daher rechtzeitig auf die ab 2026 geltenden neuen Prozesse vorbereiten. Privatversicherte sollten zur Jahreswende 2025/2026 die Löschfristen, Meldungen und Änderungen im Blick behalten und bei Bedarf gezielt Informationsmaterial bei ihrer Versicherung anfordern.

Bei Detailfragen zu Sonderfällen, etwa bei Versorgungsempfängern, mehreren Jobs oder Beitragsfamilienverträgen, lohnt sich ein Blick in die FAQ der jeweiligen Versicherung oder in das BMF-Schreiben zum Thema.