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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Aufbewahrungspflichten für Personalakten – Fristen im Überblick
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Aufbewahrungspflichten für Personalakten – Fristen im Überblick

Arbeitgeber unterliegen zahlreichen Pflichten – eine davon ist die Aufbewahrung von Personalakten über das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses hinaus. Was es hinsichtlich der Aufbewahrungspflichten für Personalakten zu beachten gilt.

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Die Personalakte spielt im Personalwesen eine wichtige Rolle. In ihr halten Arbeitgeber Informationen zum Beschäftigungsverhältnis schriftlich fest. Neben personenbezogenen Dokumenten und Verträgen enthält die Personalakte meist auch Sozialversicherungs- und Steuerunterlagen sowie die Kopien amtlicher Urkunden. Die Aufbewahrung dient dem Zweck, Arbeitgeber und Arbeitnehmer während des bestehenden Arbeitsverhältnisses abzusichern. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, muss der Arbeitgeber die Daten datenschutzkonform archivieren – doch für wie lange eigentlich? Dieser Beitrag fasst zusammen, welche Aufbewahrungspflichten für Personalakten gelten und welche Aufbewahrungsfristen einzuhalten sind.

Aufbewahrungspflichten bei Personalakten

Als Grundregel gilt: Ein Arbeitgeber muss Personalakten so lange aufbewahren, wie ein ausgeschiedener Mitarbeiter arbeitsrechtliche Ansprüche geltend machen könnte. Maßgeblich ist hier die in § 195 BGB festgelegte regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt mit Ablauf des 31. Dezember des Jahres, in welchem der Arbeitsvertrag endet.

Innerhalb der Dreijahresfrist können Ex-Mitarbeiter beispielsweise noch ein Arbeitszeugnis einfordern oder Schadenersatzansprüche stellen. Dementsprechend sollten Arbeitgeber die entsprechenden Dokumente in den Personalakten ehemaliger Beschäftigter nach deren Austritt drei Jahre lang aufbewahren.

Eine einheitliche Aufbewahrungsfrist für sämtliche Unterlagen einer Personalakte gibt es jedoch nicht. Wie lange eine Personalakte aufbewahrt werden muss, hängt somit davon ab, welcher Art die darin enthaltenen Dokumente sind.

Die Aufbewahrungsfristen für bestimmte lohnsteuerrechtlich oder sozialversicherungsrechtlich relevante Dokumente einer Personalakte gehen deutlich über die dreijährige Regelverjährung hinaus.

Steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen für Dokumente der Personalakte

Laut Einkommensteuergesetz (EStG) müssen Arbeitgeber dem Finanzamt bei Lohnsteuer-Außenprüfungen Einsicht in die steuerrechtlich relevanten Bestandteile der Personalakten ermöglichen. Hierzu sind im Steuerrecht Aufbewahrungspflichten für Personalakten festgehalten (§ 41 EStG):

  • Verdienstabrechnungen sowie die abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und alle anderen Belege für den Lohnsteuerabzug müssen sechs Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Lohnunterlagen, die für die betriebliche Gewinnermittlung relevant sind, sind zehn Jahre lang aufzubewahren. Dies gilt zum Beispiel für Lohnlisten, Lohnsteuerdokumente und Jahresabschlüsse.

Vor der Entsorgung einer Personalakte sollte daher immer geprüft werden, ob sie steuerrechtlich relevante Lohnunterlagen enthält.

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Sozialversicherungsrechtliche Aufbewahrungsfristen für Personalakten

Auch im Sozialversicherungsrecht finden sich Regelungen zu den Aufbewahrungsfristen für bestimmte Dokumente einer Personalakte:

  • Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) müssen Arbeitgeber Lohnnachweise über die Arbeitsstunden und das an den Arbeitnehmer geleistete Entgelt fünf Jahre lang aufbewahren (§ 165 SGB VII).
  • Unterlagen, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge relevant sind, müssen sechs Jahre lang zugänglich sein. Diese Sechsjahresfrist gilt, wenn der Versorgungsfall für den Arbeitnehmer während des aktiven Arbeitsverhältnisses eintritt oder bis spätestens sechs Jahre nach der letzten Lohnzahlung. Nimmt der Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge erst nach Ablauf dieses Zeitraums in Anspruch, müssen die Dokumente bis dahin aufbewahrt werden. Diese verlängerte Frist kann bis zu 30 Jahre betragen.

Bei der Aufbewahrung und Entsorgung von Personalakten den Datenschutz beachten

Unternehmen müssen die Personalakten ihrer Beschäftigten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sorgfältig aufbewahren und personenbezogene Informationen vor unerlaubtem Zugriff schützen. Die DSGVO verpflichtet Arbeitgeber außerdem dazu, bei der Erhebung personenbezogener Daten den Grundsatz der Datensparsamkeit und -vermeidung zu beachten. Das bedeutet:

Werden personenbezogene Daten für den ursprünglichen Zweck der Datenerhebung nicht mehr gebraucht, muss der Arbeitgeber sie löschen. Das betrifft nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters alle Personaldaten, die nicht aufgrund gesetzlich festgelegter Aufbewahrungsfristen vorzuhalten sind.

Bei der Vernichtung von Personaldaten sollten Arbeitgeber nach der DIN 66399 vorgehen. Sie enthält Richtlinien für die zuverlässige Vernichtung von vertraulichen Daten in Papierform und auf digitalen Speichermedien.

Digitale Personalakte – alle Aufbewahrungsfristen im Blick behalten

Arbeitgeber, die Personalakten noch in Papierform aufbewahren, müssen den Ablauf von Aufbewahrungsfristen allein aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten regelmäßig kontrollieren – andernfalls würde das Archiv aus allen Nähten platzen.

Ein manueller Check der unterschiedlichen Fristen für Papierdokumente in der Personalakte erfordert jedoch viel Zeit und Geduld: Schadenersatzansprüche, Steuerprüfungen, Versorgungsansprüche – zur Prüfung der Aufbewahrungsfrist ist jedes Dokument aus dem Archiv zu holen und jeder Sachverhalt zu betrachten.

Der Einsatz einer digitalen Personalakte senkt den Verwaltungsaufwand. Mit der elektronischen Lösung lassen sich aufbewahrungspflichtige Personalunterlagen effizient archivieren und übersichtlich anzeigen. Dies erleichtert es den Benutzern, die verschiedenen Aufbewahrungsfristen im Blick zu behalten. Zudem benötigt eine digitale Personalakte keine Archivstellfläche.

Konjunkturpaket – was Unternehmen jetzt erwartet
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Konjunkturpaket – was Unternehmen jetzt erwartet

Das milliardenschwere Konjunkturpaket der Bundesregierung soll die Wirtschaft in der Coronakrise wieder anschieben – unter anderem durch eine befristete Mehrwertsteuersenkung. Dieser Blogartikel gibt einen Überblick, welche Hilfen und Änderungen Unternehmer aus dem Konjunkturpaket zu erwarten haben.

5 Min. Lesezeit

Die Coronakrise betrifft alle Unternehmen. Viele leiden unter den Einschränkungen im öffentlichen und wirtschaftlichen Leben. Ganze Branchen kämpfen ums Überleben. Aber auch die Exporte brechen ein, da Lieferungen und Bestellungen aus dem Ausland ausbleiben. Die Bundesregierung schnürte daher Anfang Juni ein 130 Milliarden schweres Konjunkturpaket.

Großzügige Hilfen sollen die Wirtschaft wieder anschieben. Eine befristete Mehrwertsteuersenkung soll den privaten Konsum stimulieren, bereitet aber vielen Buchhaltern und Steuerberatern Kopfschmerzen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Hilfen und Änderungen für Unternehmen.

Checkliste: Welche Themen betreffen Ihr Unternehmen?

Welche Punkte aus dem Konjunkturpaket sind für Sie relevant? Diese können Sie mithilfe der folgenden Tabelle identifizieren.

Wenn das auf Sie zutrifft …

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Unternehmen gleich welcher Art

Mehrwertsteuersenkung auf 16 % bzw. 5 %
Kurzarbeitergeld (Kug)

Umsatzeinbruch von mindestens 40 %

Programm für Überbrückungshilfen

Hohe Anlageinvestitionen

Degressive Abschreibung

Absehbarer Verlust 2020

Verlustrücktrag

Importeur

Verschobene Einfuhrumsatzsteuer

Ausbilder

Förderung für ausbildende Betriebe

Automotive-Branche

Investitionsförderung für Automobilbranche

Frachtführer, Handwerker, Fuhrparkbetreiber

Förderung der E-Mobilität

Telekommunikationsbranche

5G und Netztechnologien

Hardware- oder Software-Lieferant

Digitalisierung von öffentlichen Institutionen

Baubranche

Ausbau und energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden

Forschende Unternehmen

Forschung und Wissenschaft

Hersteller von medizinischen Gütern

Inländische medizinische Güter Beschleunigtes und vereinfachtes Vergaberecht

Auftragnehmer der öffentlichen Hand

Beschleunigtes und vereinfachtes Vergaberecht

Personengesellschaft

Option zur Körperschaftssteuer

Drohende Insolvenz

Vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren

Mehrwertsteuersenkung

Für Leistungen, die vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 erbracht werden, senkt die Bundesregierung die Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt. Der volle Steuersatz fällt von 19 Prozent auf 16 Prozent, der reduzierte von 7 Prozent auf 5 Prozent. Verbraucher sollen dadurch zu mehr Konsum angeregt werden.

Die Wirtschaft ist über die Mehrwertsteuer-Senkung „not amused“. Unternehmen leiten die Steuer ja nur durch. Sie haben durch die Senkung keinen Vorteil, sondern nur einen enormen administrativen Aufwand. Dieser ist umso höher, je weiter die Rechnungsstellung, das Leistungsdatum und die Buchung des Umsatzes auseinanderliegen. Welches Leistungsdatum, das heißt, welcher Mehrwertsteuersatz einem Umsatz zugrundeliegt, lässt sich nicht immer so genau sagen. Denken Sie zum Beispiel an Abschlagszahlungen, Gutscheine, Reisen. Oder an Verträge, Abonnements, Dauerbuchungen.

Kurzarbeitergeld

Schon seit März 2020 bewährt sich das Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise. Es rettet Arbeitsplätze und bewahrt Unternehmen vor dem Ruin. Die Bundesregierung plant eine verlässliche Regelung auch über den 31. Dezember 2020 hinaus. Sie hat für den Monat September 2020 neue Beschlüsse angekündigt, weil die Entwicklung der Pandemie erst abgewartet werden soll.

Programm für Überbrückungshilfen

Der Bund zahlt 25 Milliarden Euro „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Coronakrise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“. Besonders betroffen sind Hotellerie, Gastronomie, Event-Industrie und Tourismusbranche, aber das Konjunkturpaket stellt Hilfen steht auch für andere Firmen sowie für gemeinnützige Organisationen bereit.

Bedingungen für die Überbrückungshilfe

Unter folgenden Bedingungen trägt der Bund einen Anteil an Ihren Fixkosten für die Monate Juni bis August 2020:

  • Bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent werden 80 Prozent der Fixkosten erstattet.
  • Bei einem Umsatzeinbruch von 50 bis 70 Prozent werden 50 Prozent der Fixkosten erstattet.
  • Bei einem Umsatzeinbruch von 40 bis unter 50 Prozent werden 40 Prozent der Fixkosten erstattet.

Liegt der Umsatz im Fördermonat bei mindestens 60 Prozent des Vorjahresmonats, gibt es für diesen Monat keine Förderung. Berechnungsgrundlage ist also der Wert der einzelnen Monate und kein Drei-Monats-Durchschnitt. So steht es in einem Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu den Überbrückungshilfen (Änderungen vorbehalten!).

Die Überbrückungshilfe ist steuerbar und überzahlte Beträge müssen zurückerstattet werden. Unternehmen, die jetzt insolvent werden oder bis zum 31. August 2020 ihren Betrieb einstellen, erhalten keine Überbrückungshilfe.

Wer bekommt wie viel?

Die maximale Förderung für die drei Monate von März bis Mai 2020 beträgt 150.000 Euro. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt die maximale Förderung 9.000 Euro, bei bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2020 und die Auszahlungsfrist am 30. November 2020. Antragsformulare und konkrete Umsetzungstipps existieren zum jetzigen Zeitpunkt, Ende Juni 2020, noch nicht. Bitte sprechen Sie diesbezüglich Ihren Steuerberater an.

Degressive Abschreibung

Industriebetriebe dürfen Maschinen und Anlagen in den Steuerjahren 2020 und 2021 degressiv abschreiben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können Sie mit dem zweieinhalbfachen der gegenwärtigen AfA absetzen. Maximal 25 Prozent pro Jahr darf die Abschreibung eines solchen Investitionsguts betragen. Das soll Unternehmen einen Investitionsanreiz geben und ihre Liquidität verbessern.

Verlustrücktrag

Sie können sich Steuervorauszahlungen aus 2019 zurückholen, wenn Ihrem Unternehmen 2020 Corona-bedingt ein Verlust droht. Normalerweise könnten Sie Ihren Verlust erst Ende 2020 per BWA ermitteln. Diesen würden Sie mit den Gewinnen des Vorjahres verrechnen; das nennt man einen Verlustrücktrag. Sie bekämen Ihre Steuervorauszahlungen zurück, allerdings erst 2021. Das ist für zahlreiche gebeutelte Betriebe viel zu spät.

Also erlaubt Ihnen die Koalition, Ihren Verlust 2020 zu schätzen und schon aufgrund dieser Schätzung mit den Gewinnen des Vorjahres zu verrechnen. Sie dürfen den Rücktrag in der Steuererklärung für 2019 als Corona-Rücklage steuerwirksam einsetzen und bekommen die überzahlten Vorauszahlungen jetzt schon erstattet.

Die Berechnungen und Prognosen müssen von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer testiert sein. Die Corona-Rücklage muss bis Ende 2022 aufgelöst werden. Und wenn Ihre Prognose nicht stimmt und Sie mehr erwirtschaften als gedacht, müssen Sie die Erstattung zurückerstatten.

Verschobene Einfuhrumsatzsteuer

Importierende Unternehmen profitieren von der Regelung, dass die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats verschoben wird. Deutsche Unternehmen sollen dadurch fünf Milliarden Euro mehr Liquidität bekommen und mit Unternehmen im übrigen Europa gleichgestellt werden.

Förderung für ausbildende Betriebe

Das Konjunkturpaket enthält einen Schutzschirm, der die Ausbildung der jungen Generation sicherstellen soll. Ausbildende Betriebe bekommen für jeden neuen Ausbildungsvertrag:

  • 2.000 Euro, wenn ein vorhandener Ausbildungsplatz neu besetzt wird
  • 3.000 Euro, wenn ein neuer, zusätzlicher Ausbildungsplatz geschaffen wird

Wenn Sie Azubis von Betrieben übernehmen, die die Ausbildung nicht beenden können, erhalten Sie eine Übernahmeprämie.

Investitionsförderung für die Automobilbranche

In den Jahren 2020 und 2021 fördert der Bund Zukunftsinvestitionen in der Automobilindustrie mit einem Bonus-Programm. Davon profitieren Zulieferbetriebe Automotive-Branche, die innovative Technologien, Verfahren und Anlagen liefern. Eine Milliarde Euro steckt der Bund die Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster.

Förderung der E-Mobilität

Spediteure, Logistiker, Taxi-Unternehmen, Handwerker, sie alle können Fördergeld für eine Modernisierung ihrer Flotten bekommen. Voraussetzung: Sie rüsten auf Elektromobilität um.

Innovationsprämie für E-Autos

Wenn Sie einen elektrisch betriebenen Dienstwagen oder ein Nutzfahrzeug für bis zu 40.000 Euro kaufen, subventioniert der Bund dies jetzt mit 6.000 Euro statt wie bisher nur mit 3.000 Euro. Diese Innovationsprämie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Flottenaustauschprogramme

Handwerker und KMU dürfen sich über ein Flottenaustauschprogramm freuen. Die Förderung der Anschaffung von Elektronutzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen wird zeitnah umgesetzt.

Auch für Elektro-Busse, LKW und die notwendige Lade-Infrastruktur gibt es bis Ende 2021 Subventionen. Der Austausch alter Euro-3- bis Euro-5-Fahrzeuge gegen neue Euro-6-Fahrzeuge soll den emissionsarmen Schwerlastverkehr und klimafreundlichere Antriebe europaweit fördern.

5G und Netztechnologien

Die Bundesrepublik Deutschland will bei 5G und später auch 6G eine global führende Rolle spielen. Das soll die digitale Souveränität und die Innovationskraft Deutschlands stärken. Mit zwei Milliarden Euro will die Koalition Unternehmen stärken, die neue softwaregesteuerte Netztechnologien entwickeln und erproben. Die Bundesregierung will zudem in Europa eine einheitliche Regulierung und die Interoperabilität der Netzkomponenten voranbringen.

Digitalisierung von öffentlichen Institutionen

Mit dem Konjunkturpaket geht über die öffentlichen Verwaltungen ein Geldsegen nieder. Das Ziel ist ehrgeizig: Die Behörden sollen in puncto Digitalisierung im 21. Jahrhundert ankommen.

  • Digitalisierungsvorhaben in der Verwaltung, Sicherheit und Rüstung werden mit zehn Milliarden Euro gefördert.
  • Bund, Länder und Kommunen sind nach dem Onlinezugangsgesetz verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital, d. h. online, zur Verfügung zu stellen. Der Bund fördert die Umsetzung dieser Vorgabe mit drei Milliarden Euro.
  • Das Smart-Cities-Programm wird um 500 Millionen Euro aufgestockt, um auch Kommunen zu bedienen, die bisher noch leer ausgingen.

Die Fördermilliarden für Digitalisierung nützen mittelbar auch Softwareherstellern, Hardware-Händlern und Schulungsanbietern. Die gestiegene Nachfrage dürfte ihnen einige Aufträge bescheren.

Ausbau und energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden

Die mageren Jahre sind in öffentlichen Einrichtungen vorbei, wenn man dem Konjunkturpaket trauen kann. Schulen, Kitas und Krankenhäuser sollen ausgebaut, saniert und digitalisiert werden.
Wenn Ihr Unternehmen hier tätig ist, können die Fördermilliarden auch Ihre Auftragsbücher füllen. Das ist geplant:

  • Das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ fördert Investitionen in Kliniken
  • Gesundheitsämter bekommen Geld für Hard- und Software, zur Verbesserung des Meldewesens und für IT- und Kommunikationslösungen.
  • Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Länder, die 2020/2021 Mittel für Investitionen abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich.
  • Der Kapazitätsausbau in Kindergärten, Kitas und Krippen wird 2020 und 2021 mit einer Milliarde Euro zusätzlich gefördert.
  • Der Bund stockt 2020 und 2021 die Förderprogramme zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude auf.
  • Er legt außerdem ein Programm für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen auf.

Diese Förderungen kommen in Form von Aufträgen mittelbar auch Anbietern von Klima- und Gebäudetechnik zugute.

Forschung und Wissenschaft

Die Koalition schafft mit dem Konjunkturpaket Anreize, damit Unternehmen trotz der Coronakrise weiter in Forschung und Entwicklung investieren.

  • Die steuerliche Forschungszulage wird von Anfang 2020 (rückwirkend) bis Ende 2025 auf maximal vier Millionen Euro Bemessungsgrundlage je Unternehmen gewährt.
  • Die geplanten Investitionen bis 2025 in Künstliche Intelligenz (KI) werden von drei auf fünf Milliarden Euro erhöht, um ein wettbewerbsfähiges europäisches KI-Netzwerk zu schaffen.
  • Der Bund unterstützt die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen mit jeweils einem Fonds. Daraus erhalten erfolgversprechende Projekte von Firmen, die besonders von Corona betroffen sind, eine Ersatzfinanzierung. Das soll den Abbruch der Forschungsarbeiten verhindern.

Inländische medizinische Güter

Der Bund will medizinische Schutzausrüstung, Medikamentenwirkstoffe und Impfstoffe in Zukunft verstärkt in Deutschland fertigen lassen. Das soll die Unabhängigkeit von Lieferungen aus Schwellenländern stärken. Mit dem Konjunkturpaket wird daher ein Programm zur Förderung der flexiblen und im Falle einer Epidemie skalierbaren inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte aufgelegt.

Beschleunigtes und vereinfachtes Vergaberecht

Die Koalition vereinfacht temporär das Vergaberecht, damit aus den Fördergeldern schnell Investitionen werden. Die Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren werden verkürzt und die Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Deutschland angepasst.

Option zur Körperschaftssteuer

Personengesellschaften erhalten die Möglichkeit, sich als Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen. Die Bundesregierung hebt zudem den Ermäßigungsfaktor bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags an.

Diese Maßnahmen werden über eine Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts eingeführt. Sie sollen die Wettbewerbsfähigkeit von Personengesellschaften stärken. Sollten Sie erwägen, für die Besteuerung als Kapitalgesellschaft zu optieren, so besprechen Sie dies am besten mit Ihrem Steuerberater.

Vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren

Für Unternehmen, die durch Corona ohne eigenes Verschulden ins Trudeln geraten, wird ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt werden. Für den schnellen Neustart nach einer Insolvenz verkürzt die Koalition das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf drei Jahre.

9 Gründe, warum sich KMU mit Digitalisierung von HR beschäftigen müssen
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9 Gründe, warum sich KMU mit Digitalisierung von HR beschäftigen müssen

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) digitalisieren mittlerweile alle möglichen Geschäftsprozesse – doch ihr Personalwesen arbeitet nach wie vor überwiegend analog. Das wirkt sich auf Dauer negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit aus. Dieser Beitrag nennt die wichtigsten Argumente, die für die Digitalisierung von HR (Human Resources) sprechen.

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Digitalisierung wird von vielen Entscheidern im Personalwesen nach wie vor als ein Trend belächelt. Aussagen wie „Das setzt sich doch sowieso nicht durch“ oder „Ich bleibe bei meinen altbewährten Methoden“ sind immer noch keine Seltenheit und auch über die Grenzen der HR-Abteilungen hinaus bekannt.

Die „schlechte“ Nachricht für Modernisierungsverweigerer: Der Digitalisierung kann sich kein Unternehmen entziehen – auch nicht kleine und mittlere Betriebe.

Die gute Nachricht: Personaler, die sich heute mit der Digitalisierung von HR auseinandersetzen, haben im besten Fall schon morgen einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz. Das unterstreichen auch die nachfolgenden neun Gründe für die Digitalisierung des Personalwesens.

1. Automatisierung von administrativen Aufgaben

Ein Großteil des Arbeitsalltags von Personalern besteht aus administrativen Aufgaben wie dem Anlegen und Pflegen von Personalakten, dem Bearbeiten von Krankmeldungen oder der Lohnbuchhaltung. Diese Aufgaben sind zweifelsfrei wichtig, aber auch zeitaufwendig und lästig. Die Digitalisierung im Personalwesen hat für dieses Problem die ideale Lösung – immerhin lassen sich administrative Aufgaben sehr effektiv und leicht automatisieren. Das wiederum spart nicht nur jede Menge Zeit, sondern senkt auch die Fehlerquote und trägt somit maßgeblich zum Erfolg der Personalabteilung sowie zur Mitarbeiterzufriedenheit bei.

2. Mehr Effizienz im Recruiting

Schaut man sich vor allem bei größeren KMU in den Personalabteilungen um, so stellt man fest, dass kein anderer HR-Bereich so stark digitalisiert ist wie das Recruiting. Nicht ohne Grund – schließlich sorgen digitale Prozesse im Recruiting für:

  • schnellere Erfolge
  • größere Reichweiten einer Stellenausschreibung
  • eine positive Candidate Journey
  • ein aktives und positives Employer Branding
  • bessere Such- und Filtermöglichkeiten
  • Messbarkeit und umfassende Auswertungsmöglichkeiten
  • effizientere Pflege eines Talent Pools

Egal ob Active Sourcing, Online-Bewerberformular, Chatbots oder der Aufbau einer Arbeitgebermarke – im Recruiting zeigt die Digitalisierung von HR besonders deutlich, was alles in ihr steckt.

3. Professionalisierung des Personalwesens

Lange Zeit genoss das Personalwesen unter Nicht-Personalern einen eher zweifelhaften Ruf  à la: „Das kann doch jeder“. Durch die Digitalisierung von HR wird sich daran in kommender Zeit jedoch einiges ändern. Denn die Einführung verschiedener digitaler Informations- und Kommunikationstechniken sorgt für eine Professionalisierung des Personalwesens.

Personaler, die auch in Zukunft durch souveräne Leistungen auffallen und zu den Besten ihrer Zunft zählen wollen, sollten sich intensiv mit der Digitalisierung auseinandersetzen.

Dann werden sie auch feststellen, dass der digitale Wandel eher für Chancen und Weiterentwicklung steht als für Befürchtungen wie Jobabbau und Co.

4. HR wird durch Digitalisierung effizienter und zielgerichteter

Die Automatisierung bestimmter Prozesse, agile Workflows, die Verknüpfung verschiedener Abteilungen, umfassende Auswertungen von Daten – die Digitalisierung sorgt zukünftig dafür, dass das Personalwesen nicht nur zielgerichteter, sondern auch ganz allgemein effizienter agieren wird. Schon jetzt bietet die HR-Praxis viele Beispiele, die dies unterstreichen:

  • standardisierte und automatisierte Onboarding-Prozesse
  • Chatbots zur Bewerberkommunikation
  • die digitale Personalakte
  • Onlinekalender zur Terminabsprache

5. Vielfältigere Möglichkeiten in der Personalentwicklung

Das Sprichwort „Wer rastet, der rostet“ mag zwar fast schon altertümlich daherkommen, besitzt jedoch in Zeiten der Digitalisierung von HR mehr Aktualität denn je. Fakt ist nämlich: Im Zuge von Digitalisierung und Globalisierung müssen Personaler permanent dafür sorgen, dass sich die Mitarbeiter ihres Unternehmens stetig weiterentwickeln. Was ihnen hierbei behilflich ist? Überraschung: HR-Digitalisierung natürlich!

HR-Software hilft den Personalverantwortlichen nicht nur dabei, auf einen Blick zu erkennen, welcher Mitarbeiter wann zuletzt eine Weiterbildung besucht hat. Die Programme können auch genutzt werden, um den Kollegen gleich zu einem entsprechenden Seminar oder Workshop einzuladen.

Im Zuge der gegenwärtigen Coronavirus-Pandemie zeigt sich zudem deutlich, welche Vorteile digitale und damit standortunabhängige Lernmethoden wie E-Learning bieten. Aber auch losgelöst von der aktuellen Krise gilt: E-Learning oder Blended Learning – also die Kombination aus digitalem Lernen und Präsenzveranstaltungen – sind längst auch in den KMU angekommen. Die Digitalisierung als Werkzeug der unternehmerischen Weiterentwicklung kann und darf daher nicht länger ignoriert werden.

6. Fokus auf den Menschen

Wenn Personaler weniger Zeit für administrative Aufgaben aufbringen müssen und Softwarelösungen einen Großteil der Arbeit übernehmen können, bleibt endlich wieder mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Bereich Human Resources: die Menschen. Umfassende Onboarding-Maßnahmen, ausgedehnte Mitarbeitergespräche und individuelle Beratungen sind nur ein paar der Möglichkeiten, die mit der Digitalisierung des Personalwesens einhergehen.

7. Zeitgemäßes Employer Branding

Gerade wenn es darum geht, die Vertreter der Generationen Y und Z zu erreichen (sprich: alle Menschen, die ab Mitte der 1980er Jahre geboren wurden und als digital natives, also „digitale Ureinwohner“, bezeichnet werden), ist die Digitalisierung ein wichtiger Türöffner.

Die jungen Jobeinsteiger möchten in Unternehmen arbeiten, die schon jetzt hohe digitale Standards vorweisen können – und nicht verzweifelt versuchen, doch noch irgendwie auf den Technologie-Zug aufzuspringen.

Firmen, die es schaffen, ein zeitgemäßes (also digital versiertes) Image nach außen zu transportieren, machen sich automatisch attraktiver für junge Bewerber, die als Fach- und Führungskräfte von morgen gelten. Ein entsprechendes Employer Branding, also der Aufbau einer Arbeitgebermarke, muss als wichtige Stellschraube in diesem Prozess betrachtet und genutzt werden.

8. Sichere und effektive Datenspeicherung, Datennutzung und Datenauswertung

Wenn es um die HR Digitalisierung geht, dann ist ein Thema zweifelsfrei unumgänglich: die Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten. Spätestens seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sollte jedem Personalmitarbeiter klar sein: Hier ist Vorsicht geboten!

Was zunächst einmal wie eine Gefahr wirkt, ist in Wirklichkeit ein großer Gewinn für HR. Denn mithilfe von HR-Anwendungen lassen sich Daten problemlos richtig, sprich: sicher, digital speichern. Und damit nicht genug: Einmal elektronisch erfasst, fristen die Daten, die für das Personalwesen relevant sind, kein trostloses Dasein, sondern können jede Menge wertvolle Erkenntnisse liefern:

  • Wann hat Mitarbeiter X zum letzten Mal eine Fortbildung besucht?
  • Wie hat sich sein Gehalt in den letzten Jahren entwickelt?
  • Wie viele Tage pro Jahr war er durchschnittlich krank?
  • Wie lang liegt sein letzter Urlaub zurück?
  • Wann wird es Zeit für einen Präsentkorb zum zehnjährigen Firmenjubiläum?

Antworten auf Fragen wie diese sind dank der Digitalisierung des Personalwesens meist nur einen Klick entfernt. Sie unterstreichen nicht nur den Sinn vom Einsatz entsprechender Technologien im Bereich Human Resources, sondern zeigen auch, dass die (gesetzeskonforme) Speicherung, Nutzung und Auswertung von Daten nicht kategorisch verteufelt werden sollte.

9. Vereinfachte interne Zusammenarbeit

Nicht nur große, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen haben häufig das Problem, dass die Zusammenarbeit mehrerer Abteilungen nur mühselig klappt und viel Konfliktpotenzial bereithält. Doch glücklicherweise kann die Digitalisierung auch hier Abhilfe schaffen.

Schaut man sich das Personalwesen an, muss man nicht lang nach Schnittstellen zu anderen Unternehmensbereichen suchen. Ob nun die Stellenausschreibung, die via Facebook geteilt werden soll, ein technisches Problem im Online-Bewerbungsformular oder der Termin für das Sommerfest, der mit allen Mitarbeitern abgestimmt werden möchte – überall sorgt die Digitalisierung für eine agile, übergreifende Zusammenarbeit, die sämtliche Abläufe im Unternehmen vereinfacht.

HR-Digitalisierung nicht nur können, sondern auch wollen

Viele KMU stehen derzeit gerade erst am Anfang des digitalen Wandels. Dass dieser unumgänglich ist und für jedes Unternehmen unabhängig von Mitarbeiter- und Umsatzzahlen spannende Chancen bereithält, sollte spätestens nach diesem Beitrag klar sein.

Wichtig für alle Entscheider, die nun entsprechende Maßnahmen in die Wege leiten wollen: Die Digitalisierung ist ein Prozess, der auf zwei ganz wesentlichen Erfolgsfaktoren basiert:

  1. dem Können in Form einer entsprechenden IT-Basis,
  2. dem Wollen in Form einer entsprechenden IT-Kultur

Erst wenn beides gegeben ist, kann eine umfassende und erfolgversprechende Digitalisierung im Personalwesen und im gesamten Unternehmen stattfinden.

Überstunden: Was müssen Arbeitgeber beachten?
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Überstunden: Was müssen Arbeitgeber beachten?

Welche rechtlichen Regelungen gelten rund um das Thema Überstunden? Welche Möglichkeiten gibt es arbeitgeberseitig, Überstunden zu umgehen? Wir bringen Licht ins Dunkel.

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Was genau sind eigentlich Überstunden?

Unter den Begriff „Überstunden“ fällt die Arbeitszeit, die über die Stunden hinausgeht, die im Arbeits- oder Tarifvertrag mit einem Arbeitnehmer vereinbart wurden. Überstunden können in Zeiten, in denen viel Arbeit anfällt, vom Vorgesetzten angeordnet werden.

Wichtig dabei ist: Ordnet ein Betrieb seinen Mitarbeitern Überstunden an, muss er dennoch dafür Sorge tragen, dass die laut dem Arbeitszeitgesetz höchstens zulässige Arbeitszeit eingehalten wird. Auch die gesetzlich geregelten Ruhezeiten müssen beachtet werden.

Hier gilt: Arbeitnehmer dürfen von Montag bis Samstag maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Nur in besonders dringlichen Ausnahmefällen dürfen bis zu 60 Stunden pro Woche geleistet werden. Im Rahmen dieser Regelung ist es auch möglich, am Tag bis zu zehn Stunden zu arbeiten. Allerdings muss dann zeitnah ein Freizeitausgleich gewährleistet werden.

Warum entstehen Überstunden?

Gründe für Überstunden gibt es viele:

  • Arbeitnehmern wird ein zu großes Arbeitspensum zugemutet
  • Ein Auftrag fällt umfangreicher aus als erwartet
  • Kollegen fallen krankheitsbedingt aus und Aufgaben müssen aufgeteilt werden

Überstunden sind mit Vor- und Nachteilen verbunden. Betriebe haben durch das Anordnen von Überstunden die Möglichkeit, kurzzeitige Auftragsspitzen abfedern zu können, ohne dafür neue Mitarbeiter einstellen zu müssen. Für Mitarbeiter geht das entweder mit einem höheren Gehalt einher oder mit einem Plus an Freizeit nach der jeweiligen Auftragsspitze. Allerdings sorgen Phasen der Mehrarbeit auch für gesteigerten Stress, was zu Lasten der Gesundheit und Lebensqualität gehen kann.  

Wie gehen Arbeitgeber am besten mit Überstunden um?

Es gibt verschiedene Modelle, wie Arbeitgeber die Überstunden ihrer Mitarbeiter erfassen können. Gerade in den verschiedenen Gewerken des Handwerks ist die „analoge“ Erfassung über Stundenzettel noch weit verbreitet. In Bürogebäuden oder der Industrie kommen hingegen häufig digitale Zeiterfassungssysteme zum Einsatz.

Die Bandbreite reicht von Fingerabdruck-Terminals, Zeiterfassungschips über Weblösungen bis hin zu einer App auf dem Firmen-Smartphone. Manchmal können auch aus Kassensystemen Daten übernommen und automatisiert übertragen werden.

Wichtig ist: Jeder Betrieb braucht künftig ein explizites System zur Arbeitszeiterfassung seiner Mitarbeiter. Dazu hat der Europäische Gerichtshof Arbeitgeber mit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 verpflichtet. Sein Votum: Alle Arbeitgeber in allen EU-Staaten müssen die Überstunden ihrer Mitarbeiter erfassen und gesetzeskonforme Pausen- und Ruhezeiten nachweisen.

Arbeitszeiten erfassen – die richtigen Vorkehrungen treffen

Wer noch nicht konsequent alle Arbeitszeiten erfasst, muss also schleunigst dafür sorgen, dass diese künftig dokumentiert werden. Diese sind vier Jahre lang DSGVO-konform aufzubewahren. Und da Überstunden nur erfasst werden können, wenn zuvor auch die reguläre Arbeitszeit ermittelt wurde, ergibt das eine das andere. Die Gestaltung der Umsetzung dieser EU-Richtlinie liegt jedoch bei den einzelnen Ländern – und wie diese aussehen wird, ist aktuell noch offen.

Die Erfassung der Überstunden ist allerdings nur die eine Seite der Medaille. Die Frage ist auch: Wie gehen Unternehmen mit den erfassten Zeiten um? Prinzipiell gibt es verschiedene Wege.

  • Zeitkonten: Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern ein Zeitkonto an, auf dem die geleisteten Überstunden erfasst werden. Meist müssen die Überstunden binnen eines Jahres abgefeiert werden.
  • Lebensarbeitszeitkonto: Ein Lebensarbeitszeitkonto ist hingegen ein Langzeitkonto, auf dem Arbeitnehmer die über ihr gesamtes Berufsleben geleistete Mehrarbeit „einzahlen“. Die angesparte Zeit kann genutzt werden, um zum Beispiel früher in Rente zu gehen.
  • Überstunden verfallen lassen: Manche Arbeitgeber vereinbaren mit ihren Mitarbeitern auch eine sogenannte Ausschlussfrist. Darin ist geregelt, ab wann die Ansprüche auf einen Freizeitausgleich für geleistete Überstunden verfallen. Diese Frist muss mindestens drei Monate betragen.

Überstunden und ihre Bedeutung im Kontext einer ausgeglichenen Work-Life-Balance

Zugegeben, Arbeitszeiten und Überstunden angemessen zu dokumentieren, ist aufwändig. Der Gesetzgeber hat für diese Vorgabe aber einen guten Grund. Die Richter begründeten den Beschluss wie folgt: Jeder habe das Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten.

Ohne ein System der Arbeitszeiterfassung könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden, noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden. Unterm Strich geht es dabei vor allem um eine Verbesserung der Work Life Balance vieler Arbeitnehmer. Das Ziel ist es also, Mitarbeiter nicht nur produktiver, sondern auch glücklicher und ausgeglichener zu machen. Wenn das mal keine Win-Win-Situation ist.

„Allen Unternehmen in der Corona-Krise schnell und ohne große Prüfung helfen“
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„Allen Unternehmen in der Corona-Krise schnell und ohne große Prüfung helfen“

Die ökonomischen Folgen der Corona-Krise sind dramatisch. Um das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen zu sichern und eine Kettenreaktion zu verhindern, müsse der Staat nun schnell und unbürokratisch helfen, sagt Wirtschaftsforscher Michael Bräuninger. Im Interview äußert sich der Experte zur Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen – und dazu, wie es nach einer Aufhebung des Shutdown in Deutschland weitergehen könnte.

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Hat es aus Ihrer Sicht als Wirtschaftsforscher eine vergleichbare Situation wie die momentane weltweite Corona-Krise schon einmal gegeben?

Michael Bräuninger: Es ist noch nicht absehbar, wie schwer die Krise am Ende sein wird und wie tief die Wirtschaftsleistung einbricht. In jedem Fall wird der Einbruch gewaltig sein – und er trifft die ganze Welt unvorbereitet und relativ simultan. Das ist eine Gemeinsamkeit mit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009.

Es gibt aber auch große Unterschiede: 2008/2009 war der Ausgangspunkt der Krise ein Crash auf den Immobilienmärkten und dann folgte eine globale Finanzkrise. Vor der gegenwärtigen Corona-Krise war die Wirtschaft hingegen weitgehend gesund. Dann kam es zu dem staatlich verordneten Shutdown.

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Welche Bereiche der Wirtschaft sind von der Corona-Krise besonders betroffen?

Bräuninger: Der massive Einbruch, den wir zurzeit erleben, wird durch den Shutdown hervorgerufen. Betroffen sind Dienstleistungen und Einzelhandel, mit den bekannten Ausnahmen. Das hat natürlich Folgewirkungen: Güter, die nicht verkauft werden, müssen auch nicht produziert werden. Und Konzerte, die nicht stattfinden, müssen nicht organisiert und verwaltet werden. Damit gehen hohe Einkommensverluste einher. Davon sind zunächst die Unternehmen entsprechender Branchen und ihre Beschäftigten betroffen.

Aber auch hier gibt es Folgewirkungen: Unternehmen, die keine Einnahmen haben, können auch keine Miete zahlen und Beschäftigte, die in Kurzarbeit oder schon arbeitslos sind, werden ihre Konsumausgaben einschränken. Zu diesen direkten Effekten kommt jetzt die Schließung von großen Industriebetrieben, wie den Automobilwerken. Hier kommt es über die Wertschöpfungsketten zu noch größeren Verlusten an Produktion, Wertschöpfung und Einkommen.

Wie beurteilen Sie die Reaktionen aus der Politik?

Bräuninger: Um die Krise richtig einzuordnen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, muss man sich klarmachen, dass die Krise keinen ökonomischen Grund hat, sondern vielmehr staatlich verordnet ist. Deshalb können die staatlichen Maßnahmen auch nicht darauf zielen, die Wirtschaft schnell wieder zu beleben, vielmehr müssen sie das wirtschaftliche Überleben sichern. Die angekündigten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung: Arbeitnehmer werden über Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit bewahrt, wodurch ihre finanzielle Lebensgrundlage erhalten wird. Selbstständige und Unternehmer bekommen Kredite und Einkommenszuschüsse.

Wenn die Wirtschaft wieder geöffnet wird, können andere und weitere Maßnahmen nötig sein. Also: Erstmal am Leben halten, dann wiederbeleben. Viele wünschen sich jetzt schon einen klaren Fahrplan, wann es zu dem Übergang kommt. Das ist aber leider nicht möglich, da ja niemand weiß, wann welche Maßnahmen greifen. Ich glaube, es ist in der aktuellen Corona-Krise richtig, nichts anzukündigen, was man nicht halten kann.

Kann es dabei auch zu Mitnahmeeffekten kommen? Werden von den Hilfsmaßnahmen also auch Unternehmen profitieren, deren Probleme eher selbstverschuldet sind?

Bräuninger: Die Corona-Krise trifft zunächst selbstverständlich Unternehmen, die ohnehin in einer Schieflage sind. Insofern wird es immer den Verdacht geben, dass staatliche Hilfsmaßnahmen nicht die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie bekämpfen, sondern Strukturprobleme bei den Unternehmen. Für die genaue Prüfung dieser Frage bleibt aber keine Zeit: Um eine Kettenreaktion zu verhindern, muss allen Unternehmen in der Corona-Krise schnell und ohne große Prüfung geholfen werden.

Sind die Einschränkung und Restriktionen, die die Politik beschlossen hat, aus ihrer Sicht verhältnismäßig gegenüber Menschen und Unternehmen?

Bräuninger: Selbstverständlich hat der Gesundheitsschutz einen sehr hohen Stellenwert, und die drastischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise finden in der Bevölkerung überwiegend Zustimmung. Es ist aber die Frage, wie lange wir diese Maßnahmen aushalten. Wir können das Land wohl nicht für ein ganzes Jahr stilllegen und wahrscheinlich auch nicht für viele Monate.

Es gibt aber die Hoffnung, dass die Maßnahmen ausreichend schnell greifen, um einen Kollaps des Gesundheitswesens auf der einen Seite zu verhindern und auf der anderen Seite eine Lockerung der Maßnahmen möglich zu machen, bevor es zum Kollaps der Wirtschaft kommt. In jedem Fall müssen beide Seiten abgewogen werden – auch die Wirtschaft ist zum Überleben notwendig.

Was glauben Sie, wie lange der Krisenmodus anhält und mit welchen volkswirtschaftlichen Auswirkungen wir zu rechnen haben?

Bräuninger: Im ersten Halbjahr 2020 haben wir den tiefen Einbruch. In der Zeit danach könnte es aber eine schnelle Erholung geben. Die Rettungspakete werden ausreichen, das Überleben zu sichern.

Wenn der Shutdown aufgehoben wird, werden alle den Wunsch nach Aktivität verspüren. Die Lieferketten werden zwar noch nicht wie gewohnt funktionieren, da andere Teile der Welt von der Corona-Krise noch länger betroffen sein werden. Aber Unternehmen sind schnell und kreativ: Sie werden neue Lieferketten und Wege aufbauen.

Coronavirus, Kurzarbeitergeld, Entgeltfortzahlung – was Sie jetzt wissen müssen
HR & Payroll

Coronavirus, Kurzarbeitergeld, Entgeltfortzahlung – was Sie jetzt wissen müssen

Die Coronavirus-Pandemie zwingt viele Unternehmen dazu, Kurzarbeitergeld (KUG) zu beantragen. Dieser Beitrag fasst die aktuellen Entwicklungen beim KUG zusammen und informiert über die Entgeltfortzahlung im Quarantänefall.

5 Min. Lesezeit

Viele Unternehmen sind unmittelbar von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Es entstehen mitunter krisenhafte Situationen, beispielsweise durch eine hohe Anzahl an Erkrankungen oder Quarantänefällen in der Belegschaft. Eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit im bisherigen Maß ist so kaum mehr möglich. Probleme können sich aber auch ergeben, weil Veranstaltungen abgesagt werden, die Reisefähigkeit eingeschränkt wird oder Lieferketten abreißen, weil zum Beispiel Bauteile üblicherweise aus China importiert werden.

Auf längere Sicht kann die Konjunktur einer Volkswirtschaft einen Einbruch erleben, was wiederum die Nachfrage nach Dienstleistungen und Gütern verschlechtert. Auftragseinbrüche würden zu Entlassungen führen.

Um Entlassungen zu vermeiden, können Betriebe Kurzarbeit anmelden. Die Arbeitszeit wird herabgesenkt, ohne dass die Firma Mitarbeiter entlassen muss. Die Beschäftigten erhalten dann vom Unternehmen ein vermindertes Arbeitsentgelt, das über das Kurzarbeitergeld aufgestockt wird.

Kurzarbeitergeld soll die Wirtschaft in Krisenzeiten stützen

Das Kurzarbeitergeld ist eine besondere Entgeltersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Sie dient dem übergeordneten Zweck, den Betrieben die Arbeitnehmer und den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze zu erhalten sowie ihnen einen Teil des durch die Kurzarbeit bedingten Lohnausfalls zu ersetzen.

Die Bundesagentur prüft im Rahmen des Antrags, ob die Erhaltung der Arbeitsplätze durch die Maßnahme Kurzarbeitergeld zu erwarten ist und trifft daraufhin eine Entscheidung. Parallel prüft die Bundesagentur, ob es sinnvoller ist, Arbeitskräfte in andere Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.

Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit Kindern (unabhängig von der Anzahl der Kinder), auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist, 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz und für kinderlose Arbeitnehmer 60 Prozent. Bei Kurzarbeit trägt der Arbeitgeber weiterhin die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für das erzielte Arbeitsentgelt.

Tipp: Weitere Details für Interessierte

Ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum KUG beleuchtet die genaueren Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld.

Corona: Aktuelle Entwicklungen beim Kurzarbeitergeld

Aufgrund der Wucht der Coronavirus-Pandemie und ihrer massiven Auswirkungen auf die Wirtschaft hat die Bundesregierung im Eilverfahren das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ auf den Weg gebracht. Die Regelungen sind rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten. Sie ermöglichen eine kurzfristige Unterstützung von betroffenen Unternehmen während der Corona-Krise – mit dem Ziel, sie vor existenziellen Bedrohungen durch die Auswirkungen der Pandemie zu bewahren.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:

  • Wenn sich die Auftragslage aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen verschlechtert, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden. Die Schwelle der von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter eines Betriebes wurde von regulär einem Drittel auf 10 Prozent der Belegschaft herabgesenkt.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden.
  • Die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen, wird auf den Bereich der Leiharbeit ausgeweitet.
  • Beiträge zur Sozialversicherung soll die Bundesagentur für Arbeit vollständig erstatten.

Der Arbeitgeber beantragt und zahlt das Kurzarbeitergeld und bekommt es von der Agentur für Arbeit erstattet. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach einer Tabelle, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt.

Der Antrag auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes kann auf folgenden Wegen gestellt werden:

  • entweder online bei der Arbeitsagentur
  • oder bequem mithilfe der Suiteify Programme zur Lohnabrechnung. Weitere Informationen: Kurzarbeitergeld mit Suiteify

Entgeltfortzahlung bei Quarantäne-Anordnung

Im Fall einer Quarantäne-Anordnung muss der Arbeitgeber dem betroffenen Mitarbeiter den Lohn sechs Wochen lang fortzahlen. Vom Beginn der siebten Woche an wird die Entschädigung des Verdienstausfalls in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. So steht es in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfsG).

Das IfsG regelt zudem, dass dem Arbeitgeber ausgezahlte Beträge von der zuständigen Behörde – auf Antrag – erstattet werden. Hierzu empfiehlt es sich, dass der unter Quarantäne gestellte Mitarbeiter dem Arbeitgeber die schriftliche Anordnung des Gesundheitsamts weiterreicht. Welches Gesundheitsamt für Ihren Betrieb zuständig ist, erfahren Sie hier: https://tools.rki.de/PLZTool/

(Stand der Informationen: 19.03.2020)

Performance Management Software 2026: Anbieter-Vergleich
HR & Payroll

Performance Management Software 2026: Anbieter-Vergleich

Welche Performance-Management-Lösungen sind im DACH-Raum wirklich relevant und worin unterscheiden sie sich? Im folgenden Vergleich erfährst du, welche sechs Anbieter 2026 im deutschsprachigen Raum am meisten überzeugen.

5 Min. Lesezeit

Wer Mitarbeitende fördern, Feedbackprozesse vereinfachen und Unternehmensziele messbar machen möchte, setzt heute auf Performance Management Software. Moderne Performance Management Tools helfen, Zielvereinbarungen transparent zu gestalten, Potenziale frühzeitig zu erkennen und kontinuierliche Entwicklungsgespräche zu ermöglichen.

Doch welche Performance-Management-Lösungen sind im DACH-Raum wirklich relevant und worin unterscheiden sie sich?

Im folgenden Vergleich erfährst du, welche sechs Anbieter 2026 im deutschsprachigen Raum am meisten überzeugen.

Die Ergebnisse kurz im Überblick:

  • Suiteify eignet sich als integrierte HR-Suite besonders für mittelständische Organisationen mit Payroll- und Learning-Anbindung.
  • Personio und Leapsome punkten durchintuitive Benutzeroberflächen und schnelle Implementierung.
  • Rexx Systems und Abacus Umantis richten sich an Unternehmen mit komplexeren Talentstrukturen.
  • Small Improvements an agile Teams, die Feedbackprozesse einfach digitalisieren möchten.

Was ist eine Performance Management Software?

Eine Performance Management Software ist ein digitales Tool, das Unternehmen dabei unterstützt, Mitarbeiterleistung systematisch zu planen, zu messen und zu entwickeln. Im Kern geht es darum, Ziele, Feedback und Entwicklung miteinander zu verbinden, um die individuelle sowie die Unternehmensleistung zu steigern.

Solche Systeme schaffen eine einheitliche Grundlage für Zielvereinbarungen, Feedback-Gespräche und Entwicklungsmaßnahmen – und ermöglichen damit eine durchgängige Steuerung der Mitarbeitenden-Performance über alle Ebenen hinweg. Führungskräfte erhalten einen transparenten Überblick über Zielerreichung, Fortschritt und Kompetenzen, während Mitarbeitende ihre persönlichen Entwicklungswege aktiv mitgestalten können. So entsteht eine transparente, faire und kontinuierliche Entwicklungskultur.

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Die Top 6 Performance Management Tools 2026 im DACH-Vergleich

Anbieter Funktionen Herausforderungen Geeignet für Preis (Stand Oktober 2025)
Personio Automatisierte Review-Zyklen, 360-Grad-Feedback, Ziel- und Unterziel-Management, Kompetenz- und Trainingsverwaltung Eingeschränkte Anpassung bei komplexen Skill-Modellen, keine On-Premise-Option Kleine und mittlere Unternehmen, die bereits Personio nutzen oder eine zentrale HR-Lösung suchen ab ca. 4 €/Mitarbeiter:in/Monat
Rexx Systems Zielvereinbarungen (MbO), 360°-Feedback, Kompetenz- und Skill-Management, Nachfolgeplanung, Analytics & Reporting Oberfläche wirkt teilweise komplex für kleine Teams, Preisstruktur individuell Mittelständische Unternehmen, die Performance-, Talent- und Nachfolgeprozesse ganzheitlich steuern wollen Auf Anfrage
Abacus Umantis Zielmanagement, Kompetenzmodelle, Mitarbeiter-Reviews, 9-Box-Potenzialanalysen, Integration mit Learning & Recruiting Komplexe Konfiguration, erfordert Schulung und IT-Unterstützung, UI weniger modern (OMR Reviews) Organisationen mit komplexen Hierarchien, hohem Datenschutzbedarf und etablierten HR-Strukturen Auf Anfrage
Leapsome Performance-Reviews, OKR/Ziel-Tracking, 1:1-Meetings, Lernmodule, Engagement-Surveys, Feedback & Recognition Aufwendige Einrichtung und Lernkurve, Reports teils limitiert, höheres Preisniveau für kleine Teams (Teamspective) Wachstumsorientierte Unternehmen, Start-ups und Digitalfirmen, die Performance, Lernen und Engagement verbinden wollen ca. 7–10 €/User/Monat
Small Improvements 360°-Feedback, Objectives, 1:1-Meetings, Recognition-Wall, Pulse-Surveys Eingeschränkte Reporting-Funktionen, keine Integration in Payroll oder Learning-Suites Start-ups und wachsende KMU, die Feedbackprozesse einfach digitalisieren möchten ab 5 €/User/Monat
Suiteify Zielvereinbarungen, Feedback-Zyklen, Kompetenzmodelle, Entwicklungsplanung, Integration mit Payroll & Learning-Management Einführung abhängig von Unternehmensgröße und bestehenden HR-Systemen Mittelständische Unternehmen (50–1.500 MA), die HR-, Payroll- und Learning-Prozesse integriert abbilden möchten Individuell auf Anfrage

Personio – Performance und Development für KMU

Das deutsche HR-Tech-Unternehmen Personio bietet seit2024 ein eigenständiges Modul für Performance und Personalentwicklung, das den gesamten Mitarbeiterzyklus abdeckt – von Zielvereinbarung über Feedback bis zur Entwicklung. Die Leistungsmanagement-Software richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die bereits HR-Prozesse in Personio abbilden und diese nun erweitern möchten.

Funktionen:

360°-Feedback, Review-Zyklen, OKR-Tracking und Entwicklungspläne. Führungskräfte können Ziele transparent dokumentieren und Fortschritte in Echtzeit verfolgen.

Vorteile:

  • Intuitive, moderne Oberfläche
  • Gute Integration in bestehende Personio-Module
  • Automatisierte Erinnerungen und klare Performance-Zyklen entlasten HR und Führungskräfte

Nachteile:

  • Eingeschränkter Funktionsumfang bei komplexen Skill-Modellen (Quelle: peoplemanagingpeople.com)
  • Keine On-Premise-Option

Preis: ab ca. 4 € pro Mitarbeiter:in und Monat(Quelle: G22025)

Fazit:

Ideal für kleine und mittlere Unternehmen, die bereits mit Personio arbeiten und Performance-Prozesse in ihr bestehendes HR-Systemintegrieren möchten.

Rexx Systems – Performance als Teil der Talent-Suite

Rexx Systems aus Hamburg ist eine modulare HR-Software, die Performance Management, Skill-Management und Nachfolgeplanung in einer Lösung verbindet. Die Plattform ist besonders stark im Mittelstand und bietet hohe Flexibilität für unternehmensspezifische Prozesse.

Funktionen:

Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilungen, Kompetenzmodelle, 360°-Feedback und Nachfolgeplanung

Vorteile:

  • Individuell anpassbare Workflows und Formulare
  • Hosting in Deutschland, ISO 27001-zertifiziert
  • Integriertes Reporting & Analytics mit Dashboards zur Zielerreichung und Mitarbeiterentwicklung

Nachteile:

  • Oberfläche wirkt teils komplex für kleine Teams

Preis: Auf Anfrage

Fazit:

Rexx Systems eignet sich für Unternehmen, die Performance- und Talentprozesse strategisch verzahnen wollen und Wert auf Datensouveränität in Deutschland legen.

Abacus Umantis – Erfahrung aus 20 Jahren Talent-Management

Umantis zählt zu den etabliertesten HR-Systemen im deutschsprachigen Raum. Das Performance-Modul integriert Zielmanagement, Kompetenzmodelle und Entwicklungspläne in einer Lösung.

Funktionen:

Zielvereinbarungen, Reviews, Skill-Matrix, Entwicklungsziele, 9-Box-Grid für Potenzialanalysen, Lernmanagement und Nachfolgeplanung

Vorteile:

  • Bewährte Lösung mit großem Kundenstamm im Mittelstand
  • Flexible Module (Cloud oder On-Premise)
  • Integration mit Learning & Recruiting

Nachteile:

  • Erhöhter Einarbeitungsaufwand für Laien (Quelle: Gartner.com)
  • Komplexe Konfiguration und weniger intuitive Oberfläche(Quelle: OMR Reviews)

Preis: auf Anfrage

Fazit:

Optimal für Organisationen mit komplexen Strukturen oder hohen Compliance-Anforderungen, die eine stabile, bewährte Plattformbevorzugen.

Leapsome– People-Enablement mit OKR und Feedback

Leapsome aus Berlin verbindet Performance Management, Zielsysteme (OKR), Lernplattform und Engagement-Tools in einer Plattform. Das Performance-Management-System ist vollständig auf Deutschverfügbar und wird in der DACH-Region zunehmend von wachstumsstarken Unternehmen eingesetzt.

Funktionen:

Performance-Reviews, Ziel- und OKR-Tracking,1:1-Meetings, Feedback-Zyklen und Lernmodule

Vorteile:

  • Sehr benutzerfreundlich und optisch modern
  • Deutschsprachig und DACH-Support
  • Einfache Integration mit Slack, MS Teams, Bamboo HR u.a.

Nachteile:

  • Teilweise komplex in der Einrichtung
  • Reports und Zielanpassungen sind limitiert (Quelle: G2).

Preis: ca. 7–10 €/User/Monat

Fazit:

Leapsome ist besonders geeignet für schnell wachsende, digital affine Unternehmen, die Performance, Engagement und Lernen in einem Tool bündeln möchten.

Small Improvements – Leichtgewichtig und transparent

Small Improvements aus Berlin fokussiert sich auf unkomplizierte Performance-Prozesse und eine offene Feedbackkultur. Die Plattform ist besonders beliebt bei Start-ups und mittelständischen Unternehmen, die ohne komplexe HR-Suite auskommen möchten.

Funktionen:

360°-Feedback, Objectives, 1:1-Meetings, Recognition-Wall, Pulse-Surveys

Vorteile:

  • Sehr intuitive Bedienung
  • Ideal für Start-ups und wachsende KMU
  • Hohe Nutzerakzeptanz durch einfache, klare Oberfläche
  • Förderung einer offenen Feedbackkultur durchkontinuierliche Gespräche und Anerkennung

Nachteile:

  • Weniger tiefe Reporting- und Analytics-Funktionen(Quelle: G2)
  • Limitierte Anpassungsmöglichkeiten (Quelle: G2)

Preis: ab 5 €/User/Monat

Fazit:

Small Improvements ist eine schlanke, sympathische Lösung für Unternehmen, die Feedback-Kultur einfach umsetzen möchten, ganz ohne eine komplexe HR-Suite.

Suiteify – Performance-Management „made in DACH“

Suiteify ist eine integrierte HR-Suite aus Österreich und Deutschland, die neben Payroll, Zeitwirtschaft und Learning-Management ein umfassendes Modul für Lernmanagement, Performance und Development bietet.

Funktionen:

Zielvereinbarungen, regelmäßige Mitarbeitergespräche, Feedback-Zyklen, Kompetenzmodelle und Entwicklungsplanung. Die Softwareautomatisiert Erinnerungen, sorgt für revisionssichere Dokumentation und bietet klar strukturierte Workflows.

Vorteile:

  • Vollständig DSGVO-konform, Hosting in DACH
  • Nahtlose Integration in Payroll, HR-Workflows und Learning-Management
  • Einheitliche Benutzeroberfläche und Self-Service-Portale für Mitarbeitende
  • Besonders geeignet für KMUs mit 50–1.500 Mitarbeitenden

Preis: Individuell nach Unternehmensgröße

Fazit:

Suiteify punktet mit ganzheitlichem Ansatz aus Performance, Payroll und Learning in einem System. Damit entfällt der Medienbruch zwischen Zielgespräch und Lohnabrechnung – ein klarer Vorteil für mittelständische Organisationen, die auf Effizienz und Rechtssicherheit setzen.

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Vorteile einer Performance Management Software

Digitale Performance-Management-Lösungen gehören auch 2026 für viele Unternehmen zur festen HR-Grundlage. Der Grund ist einfach: Sieschaffen Struktur, fördern den Dialog und machen Fortschritt sichtbar – für Führungskräfte ebenso wie für Mitarbeitende.

Laut einer aktuellen Deloitte-Analyse (2025) hat sich der Trend hinzu kontinuierlichen Feedback-Gesprächen und datenbasierten Entwicklungsprozessen deutlich verstärkt. Unternehmen, die ihre Leistungsprozesse digitalisiert haben, verzeichnen bis zu 14 Prozent höhere Mitarbeiterbindung und über 30 Prozent weniger administrativen Aufwand im Vergleich zu klassischen Jahresgesprächen.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Zentrale Übersicht: Alle Leistungsdaten, Ziele und Feedbacks sind an einem Ort gebündelt – kein Suchen, kein Excel-Chaos.
  • Zeitersparnis: Automatisierte Workflows erinnern an Gespräche, Fristen und Reviews. HR-Teams gewinnen wertvolle Zeit fürstrategische Aufgaben.
  • Transparenz und Fairness: Einheitliche Bewertungskriterien machen Entscheidungen nachvollziehbar und schaffen Vertrauen im gesamten Unternehmen.
  • Rechtssicherheit: Dokumentierte Gespräche und revisionssichere Ablagen erleichtern Audits und schaffen Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.
  • Entwicklung und Bindung: Mitarbeitende sehen ihre Fortschritte, erkennen Entwicklungsmöglichkeiten und bleiben dem Unternehmen langfristig verbunden.

Wer diese Prozesse noch manuell in Tabellen oder E-Mails abbildet, läuft Gefahr, Potenziale zu übersehen und wertvolle Zeit zu verlieren.

Mit Tools wie Suiteify lassen sich Feedback, Zielerreichung und Entwicklungsschritte leicht verknüpfen. Das sorgt für mehr Übersicht, mehr Motivation und eine Kultur, in der Leistung gemeinsam wachsen kann.

Wie Performance Management optimal in bestehende HR-Prozesse integriert wird, zeigen wir im Beitrag: Effektive HR-Prozesse gestalten – so gelingt dir die Optimierung im Unternehmen.

Praxisbeispiel: Wie Unternehmen mit Suiteify arbeiten

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt das Beispiel Kotányi. Seit über 140 Jahren steht das Unternehmen für hochwertige Gewürze, Kräuter und innovative Geschmackserlebnisse.

Um die Personalprozesse effizienter und transparenter zu gestalten, entschied sich Kotányi für die HR-Software von Suiteify. Heute nutzt das Unternehmen ein integriertes System, das die gesamte Mitarbeiterentwicklung abbildet – von Gehalts- und Personalverwaltung bis hinzu Kompetenzmanagement und Mitarbeitergesprächen.

Mit dem Modul Kompetenzmanagement wurde eine zentrale Basisgeschaffen, um Fähigkeiten, Potenziale und Entwicklungsbedarfe im Unternehmen sichtbar zu machen. So wird Personalentwicklung nicht mehr als administrativer Prozess verstanden, sondern als strategisches Instrument, um Mitarbeitende gezielt zu fördern und die Organisation weiterzuentwickeln.

„Wir nutzen diese Funktion, um MitarbeiterInnen nachbestimmten fachlichen und sozialen Qualifikationen zu beurteilen. Mit dem System können wir einerseits das vorhandene Human Capital im Unternehmen effizient nutzen, aber auch gezielt weiter entwickeln.“
– Thomas Schlechta, Personalleitung Kotányi

Kotányi zeigt, wie digitale HR-Systeme den Übergang von reiner Verwaltung hin zu einer aktiven, zukunftsorientierten Mitarbeiterentwicklung ermöglichen.

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Fazit: Was ist das beste Performance-Management-System für dein Unternehmen?

Die Anforderungen an modernes Performance Management verändern sich rasant: Mitarbeitende wünschen sich mehr Feedback, Führungskräfte brauchen verlässliche Daten und HR-Abteilungen wollen Planung und Prozesse effizienter gestalten. Wer diese Ziele erreichen will, braucht ein System, das Menschen, Prozesse und Technologien intelligent miteinander verbindet.

Im DACH-Raum zählen vor allem Transparenz, Datenschutz und Integration – Aspekte, in denen Anbieter wie Suiteify, Rexx Systems oder Personio punkten. Während internationale Tools mit Design und Flexibilität überzeugen, bieten DACH-Lösungen den entscheidenden Vorteil: Sie sind nah an den rechtlichen, sprachlichen und kulturellen Anforderungen europäischer Unternehmen.

Suiteify vereint dabei Performance, Payroll und Learning in einem System – und schafft so den Übergang von der Verwaltung zur echten Mitarbeiterentwicklung. Unternehmen, die auf langfristige Motivation, Fairness und effiziente Prozesse setzen, erhalten damit nicht nur ein Tool, sondern einen zentralen Baustein ihrer People-Strategie.

FAQ

Was ist eine Performance Management Software und warum ist sie wichtig?

Eine Performance Management Software hilft Unternehmen dabei, Ziele, Feedback und Entwicklung systematisch zu steuern. Sie ersetzt unübersichtliche Excel-Listen durch digitale Workflows, die Führungskräfte und Mitarbeitende gleichermaßen entlasten. So entstehen mehr Transparenz, bessere Gespräche und eine stärkere Verbindung zwischen individueller Leistung und Unternehmenszielen.

Welche Funktionen sollte eine gute Performance Management Software haben?

Wichtige Kernfunktionen sind Zielvereinbarungen, Feedback- und Review-Prozesse, Kompetenzmodelle, Lern- und Entwicklungsplanung sowie Reporting. Moderne Systeme ermöglichen außerdem automatisierte Erinnerungen und individuelle Dashboards. Entscheidend ist, dass die Softwareintuitiv bedienbar ist und sich an bestehende HR-Prozesse anpassen lässt –nicht umgekehrt.

Wie finde ich die passende Lösung für mein Unternehmen?

Zuerst sollte klar sein, welche Prozesse digitalisiert werden sollen und wie viele Mitarbeitende betroffen sind. Kleine Teams profitieren oft von kompakten, leicht bedienbaren Tools, während größere Unternehmen von integrierten HR-Suiten mit Reporting und Schnittstellenprofitieren. Ein Testzeitraum oder eine Demo hilft, Benutzerfreundlichkeit und Funktionsumfang realistisch einzuschätzen.

Welche Kosten fallen bei der Einführung an?

Die Preise hängen vom Anbieter, der Unternehmensgröße und den gewählten Modulen ab. Im DACH-Raum liegen sie im Durchschnitt zwischen5 und 10 Euro pro Mitarbeiter:in und Monat. Neben Lizenzkosten sollten Unternehmen auch die Zeit für Einführung, Schulung und Anpassung berücksichtigen – sie zahlt sich durch effizientere Prozesse schnell aus.

Wie lange dauert die Implementierung?

Bei kleinen und mittleren Unternehmen kann eine Einführung bereits in wenigen Wochen erfolgen, wenn Stammdaten und Prozesse vorbereitet sind. In größeren Organisationen verlängert sich die Dauer, je nachdem, wie viele Module integriert werden. Wichtig ist ein klarer Projekt plan mit definierten Zielen und Verantwortlichkeiten – dann verläuft die Einführung reibungslos und nachhaltig.

Arbeitszeitbetrug erkennen und verhindern: Was Arbeitgeber wissen müssen
HR & Payroll

Arbeitszeitbetrug erkennen und verhindern: Was Arbeitgeber wissen müssen

In diesem Artikel erfahren Sie, was genau als Arbeitszeitbetrug gilt, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und wie Sie mit digitalen Zeiterfassungssystemen für Transparenz und Fairness sorgen. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung zeigen wir praxisnahe Lösungsansätze auf.

5 Min. Lesezeit

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Wenn es um Arbeitszeitbetrug geht, stehen viele Arbeitgeber vor einem Dilemma. Einerseits möchten sie ihren Mitarbeitenden vertrauen, andererseits kann Arbeitszeitbetrug das Unternehmen teuer zu stehen kommen. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Präventionsmaßnahmen und modernen HR-Lösungen können Sie Zeitbetrug effektiv vorbeugen – ohne das Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeitenden zu gefährden.

In diesem Artikel erfahren Sie, was genau als Arbeitszeitbetrug gilt, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und wie Sie mit digitalen Zeiterfassungssystemen für Transparenz und Fairness sorgen. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung zeigen wir praxisnahe Lösungsansätze auf.

Was ist Arbeitszeitbetrug? Definition und Abgrenzung

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Mitarbeitende vorsätzlich falsche Angaben zu ihrer Arbeitszeit machen oder Arbeitszeit vortäuschen, ohne tatsächlich gearbeitet zu haben. Der entscheidende Punkt ist die Absicht: Ein versehentlich falsch eingetragener Zeitstempel ist kein Betrug, die bewusste Manipulation der Arbeitszeiterfassung hingegen schon.

Der rechtliche Rahmen

Laut Bundesarbeitsgericht ist das „Vortäuschen der Arbeitsleistung“ eine erhebliche Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Typische Konstellationen sind das Eintragen von Arbeitszeit trotz Abwesenheit oder das gezielte Umgehen von Stempel- oder Zeiterfassungssystemen.

Arbeitnehmende verpflichten sich für die im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit und erhalten dafür ihr Gehalt. Wird Arbeitszeit vorgetäuscht, liegt ein Verstoß gegen diese Hauptpflicht vor – mit entsprechenden Konsequenzen.

Abgrenzung zu kleinen Verstößen

Nicht jede Unregelmäßigkeit ist gleich Arbeitszeitbetrug. Die kurze private WhatsApp-Nachricht zwischendurch oder der kleine Plausch an der Kaffeemaschine fallen in der Regel unter die sozialadäquate Nutzung der Arbeitszeit. Auch das vergessene Ausstempeln oder die falsch erfasste Pause sind eher versehentliche Fehler. Entscheidend ist das Ausmaß und die Systematik: Wird aus dem kurzen Chat eine halbstündige private Unterhaltung oder werden regelmäßig Pausen nicht dokumentiert, bewegen wir uns im Bereich des Arbeitszeitbetrugs.

Bedeutung für HR und Compliance

Die meisten Fälle von Arbeitszeitbetrug entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unklarheiten über Regelungen oder fehlenden transparenten Prozessen. Viele Unternehmen arbeiten noch mit veralteten Systemen oder gar Excel-Listen, die Manipulation geradezu einladen. Für HR-Manager:innen und Payroll-Verantwortliche ist Arbeitszeitbetrug ein Thema mit mehreren Dimensionen: Es geht um Vertrauen, rechtliche Absicherung, betriebliche Effizienz und nicht zuletzt um Unternehmenskultur.

Vor allem in KMU mit begrenzten Ressourcen ist der Bedarf an verlässlichen, intuitiv nutzbaren Lösungen hoch, die sowohl rechtssicher dokumentieren als auch im Arbeitsalltag entlasten.

Fünf typische Beispiele für Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug kann viele Gesichter haben. Hier sind die häufigsten Formen, denen Arbeitgeber und HR-Verantwortliche in der Praxis begegnen:

1. Der Klassiker: Zuspätkommen und früh gehen

Ein Mitarbeiter stempelt sich um 8:00 Uhr ein, erscheint aber erst um 8:30 Uhr am Arbeitsplatz. Oder eine Mitarbeiterin verlässt das Büro bereits um 16:30 Uhr, obwohl erst um 17:00 Uhr ausgestempelt wird. Diese Form des Betrugs ist besonders bei manuellen Zeiterfassungssystemen möglich.

2. Nicht dokumentierte Pausen

Die gesetzlich vorgeschriebene Mittagspause wird genommen, aber nicht in der Zeiterfassung vermerkt. Oder die Raucherpause dauert statt fünf Minuten regelmäßig eine halbe Stunde, ohne dass diese Zeit nachgeholt wird. Auch das Gegenteil kann der Fall sein: Nicht dokumentierte oder bewusst verkürzte Pausen, die den Anschein einer durchgehenden Arbeitszeit erwecken.

3. Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit

Vom ausgedehnten Online-Shopping über private Telefonate bis hin zur Nebentätigkeit im Homeoffice: Wenn private Aktivitäten überhandnehmen und die eigentliche Arbeit vernachlässigt wird, sprechen wir von Arbeitszeitbetrug.

4. Manipulation digitaler Arbeitszeiterfassung

Auch moderne Systeme sind nicht immun: Mitarbeitende lassen Kolleg:innen für sich ein- oder ausstempeln, manipulieren nachträglich ihre Zeiteinträge oder nutzen technische Schlupflöcher aus. Auffällig: Arbeitszeiten werden außerhalb üblicher Rahmen eingebucht (z. B. nachts oder an Feiertagen).

5. Remote Work & Ghost Attendance

Im Homeoffice ist die Versuchung besonders groß: Der Laptop ist eingeloggt, der Status zeigt „verfügbar“ – aber die Mitarbeitenden sind gar nicht am Arbeitsplatz. Gerade bei flexiblen Arbeitsmodellen braucht es klare Regeln und gegenseitiges Vertrauen.

In der HR-Praxis ist entscheidend, nicht jede Unregelmäßigkeit automatisch als vorsätzlichen Betrug zu werten. Stattdessen braucht es eine Kombination aus Systemkompetenz, sozialer Sensibilität und klarer Kommunikation, um die Hintergründe einzuordnen. Fehler können auf unklare Regeln, Missverständnisse oder technische Hürden zurückzuführen sein – und sollten nicht vorschnell disziplinarisch behandelt werden.

Rechtliche Konsequenzen: Abmahnung, Kündigung und mehr

Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen können erheblich sein und reichen von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung.

Die Abmahnung bei Arbeitszeitbetrug als erster Schritt

Bei erstmaligem oder geringfügigem Arbeitszeitbetrug wird in der Regel zunächst eine Abmahnung ausgesprochen. Diese muss den Sachverhalt konkret benennen, das Fehlverhalten rügen und auf die Konsequenzen bei Wiederholung hinweisen. Die Abmahnung hat eine Warn- und Dokumentationsfunktion und ist oft Voraussetzung für eine spätere Kündigung.

Arbeitszeitbetrug: Fristlose Kündigung nach § 626 BGB

Bei schwerem oder wiederholtem Arbeitszeitbetrug kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach bestätigt, dass Arbeitszeitbetrug einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellen kann. Entscheidend sind dabei:

  • Die Schwere des Betrugs (Dauer, Häufigkeit, Schaden)
  • Das Verschulden des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
  • Die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung
  • Eine vorherige Abmahnung (außer bei besonders schwerem Fehlverhalten)

Dokumentationspflicht für Arbeitgeber

Wichtig für Arbeitgeber: Sie müssen den Arbeitszeitbetrug nachweisen können. Eine lückenlose Dokumentation ist daher Pflicht. Moderne Zeiterfassungssysteme können hier wertvolle Dienste leisten, indem sie automatisch Unstimmigkeiten aufzeigen und revisionssichere Aufzeichnungen erstellen.

Fehlt diese technische Grundlage, geraten Arbeitgeber schnell in eine Beweisschwäche: Aussagen gegen Aussagen, mangelnde Protokollierung oder unvollständige Auswertungen erschweren eine arbeitsrechtlich saubere Trennung.

Prävention: Wie moderne HR-Software Arbeitszeitbetrug verhindert

Die beste Strategie gegen Arbeitszeitbetrug ist Prävention. Mit effektiven HR-Prozessen und moderner Technologie schaffen Sie ein transparentes und faires Arbeitsumfeld, in dem Betrug gar nicht erst entsteht.

Transparente Zeiterfassungssysteme

Digitale Zeiterfassungssysteme sind das Herzstück der Prävention. Sie bieten:

  • Echtzeit-Erfassung: Mitarbeitende stempeln sich per App, Terminal oder Browser ein und aus
  • Standortbezogene Erfassung: GPS-basierte Systeme für Außendienstmitarbeitende
  • Biometrische Verfahren: Fingerabdruck oder Gesichtserkennung verhindern das „Buddy-Punching“
  • Integration mit Zutrittssystemen: Automatische Zeiterfassung beim Betreten/Verlassen des Gebäudes

Mehr zu aktuellen Tools und Anwendungen lesen Sie in unserem Beitrag: Digitale Zeiterfassung – Die Zukunft der Arbeitszeiterfassung.

Automatisierte Auswertungen und Warnsysteme

Moderne HR-Software erkennt Muster und Anomalien, wie wir oben beschrieben haben, automatisch:

  • Ungewöhnliche Arbeitszeiten werden erkannt und angezeigt.
  • Fehlende Pausenzeiten lösen Warnungen aus.
  • Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Arbeitszeit werden visualisiert.
  • Reports zeigen Auffälligkeiten auf einen Blick.

Mitarbeiter-Self-Service für mehr Eigenverantwortung

Wenn Mitarbeitende ihre Zeiten selbst einsehen und bei Bedarf korrigieren können, steigt die Eigenverantwortung:

  • Transparente Übersicht über geleistete Arbeitsstunden
  • Möglichkeit zur Korrektur mit Begründung
  • Urlaubskonto und Überstunden jederzeit einsehbar
  • Mobile Apps für flexibles Arbeiten

Aufklärung und Kommunikation im Unternehmen

Technologie allein reicht nicht. Es braucht auch eine offene Kommunikationskultur:

  • Klare Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen und Homeoffice
  • Schulungen zum korrekten Umgang mit der Zeiterfassung
  • Regelmäßige Gespräche über Arbeitsbelastung und Zeitmanagement
  • Förderung einer Vertrauenskultur statt Kontrollmentalität

Wie Suiteify zur Prävention beiträgt

Mit den Zeiterfassungslösungen von Suiteify haben Sie alle Tools an der Hand, um Arbeitszeitbetrug effektiv vorzubeugen. Die Software bietet nicht nur rechtssichere Dokumentation, sondern auch intelligente Analysen und benutzerfreundliche Interfaces. So schaffen Sie Transparenz für alle Beteiligten und fördern gleichzeitig eine positive Arbeitskultur.

Auch für Mitarbeitende wird vieles einfacher: Über das integrierte Self-Service-Portal behalten sie ihre Zeiten, Urlaubsstände und Korrekturen jederzeit im Blick und können Anpassungen direkt beantragen. Für Sie als HR- oder Payroll-Verantwortliche bedeutet das: weniger Rückfragen, mehr Eigenverantwortung und sauber dokumentierte Abläufe. Und weil alle Daten revisionssicher und DSGVO-konform verarbeitet werden, sind Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Sie möchten wissen, welche Lösung am besten zu Ihrem Unternehmen passt? Dann werfen Sie einen Blick auf unseren HR-Software-Vergleich.

Fallstricke vermeiden: Was Arbeitgeber nicht tun sollten

Bei aller Notwendigkeit der Kontrolle – es gibt Grenzen, die Sie als Arbeitgeber respektieren müssen. Hier die wichtigsten Don'ts:

Überwachung vs. Vertrauen

Totalüberwachung ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch kontraproduktiv. Keystroke-Monitoring, permanente Bildschirmaufzeichnungen oder heimliche Überwachung zerstören das Vertrauensverhältnis und können gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

DSGVO-konforme Kontrolle

Jede Form der Zeiterfassung und Kontrolle muss datenschutzkonform sein:

  • Betriebsrat einbeziehen (falls vorhanden)
  • Transparenz über Art und Umfang der Erfassung
  • Zweckbindung der erhobenen Daten
  • Löschfristen beachten
  • Betroffenenrechte gewährleisten

Umgang mit Verdachtsmomenten

Bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug gilt: Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen.

  1. Fakten sammeln und dokumentieren
  1. Das Gespräch mit den Mitarbeitenden suchen
  1. Gelegenheit zur Stellungnahme geben
  1. Erst dann über Konsequenzen entscheiden
  1. Arbeitsrechtlichen Rat einholen bei Unsicherheit

Fazit: Arbeitszeitbetrug als Chance zur Optimierung begreifen

Arbeitszeitbetrug ist ärgerlich und kann teuer werden – keine Frage. Doch statt nur auf Kontrolle und Sanktionen zu setzen, sollten Sie das Thema als Chance begreifen: Eine moderne, transparente Zeiterfassung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern kann auch die Arbeitsprozesse optimieren und die Mitarbeiterzufriedenheit steigern.

Mit den richtigen Tools und einer offenen Kommunikationskultur schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem Arbeitszeitbetrug gar nicht erst entsteht. Digitale HR-Lösungen wie die von Suiteify unterstützen Sie dabei, faire und effiziente Prozesse zu etablieren.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Arbeitszeitbetrug

Was genau gilt als Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Mitarbeitende bewusst falsche Angaben zu ihrer Arbeitszeit machen oder Arbeitsleistung vortäuschen, ohne tatsächlich zu arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel das Manipulieren der Zeiterfassung, nicht dokumentierte Pausen oder extensive private Tätigkeiten während der Arbeitszeit. Entscheidend ist immer die Absicht, denn versehentliche Fehler sind kein Betrug.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Arbeitszeitbetrug?

Die Konsequenzen reichen von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung. Bei erstmaligem oder geringfügigem Betrug wird meist zunächst abgemahnt. Bei schwerem oder wiederholtem Arbeitszeitbetrug kann nach § 626 BGB das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden. In extremen Fällen sind sogar strafrechtliche Konsequenzen möglich. Als Arbeitgeber müssen Sie den Betrug aber nachweisen können.

Wie lässt sich Arbeitszeitbetrug im Homeoffice verhindern?

Im Homeoffice sind klare Vereinbarungen und gegenseitiges Vertrauen besonders wichtig. Setzen Sie auf ergebnisorientiertes Arbeiten statt Präsenzkontrolle. Digitale Arbeitszeiterfassung mit mobilen Apps schaffen Transparenz. Regelmäßige virtuelle Check-ins und klare Erreichbarkeitsregeln helfen ebenfalls. Wichtig: Vermeiden Sie Totalüberwachung. Sie ist rechtlich problematisch und demotivierend.

Wie können Arbeitgeber Arbeitszeitbetrug nachweisen?

Der Nachweis erfordert eine lückenlose Dokumentation. Moderne Zeiterfassungssysteme protokollieren automatisch alle relevanten Daten. Zusätzlich können Zeugenaussagen, E-Mail-Verläufe oder Zutrittsprotokolle als Beweise dienen. Bei Verdacht sollten Sie systematisch Fakten sammeln und den Arbeitnehmenden Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Im Zweifel empfiehlt sich arbeitsrechtlicher Rat.

Welche Rolle spielt HR-Software bei der Prävention von Arbeitszeitbetrug?

HR-Software ist ein zentraler Baustein der Prävention. Sie ermöglicht transparente, manipulationssichere Zeiterfassung und erkennt automatisch Auffälligkeiten. Features wie Mitarbeiter-Self-Service fördern die Eigenverantwortung. Gleichzeitig vereinfacht die Software die rechtskonforme Dokumentation. Lösungen wie die von Suiteify bieten alle diese Funktionen in einem benutzerfreundlichen System.

Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen: Neuerung im Lohnsteuerverfahren ab 2026
HR & Payroll

Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen: Neuerung im Lohnsteuerverfahren ab 2026

Ab 2026 werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erstmals digital statt in Papierform an Arbeitgeber übermittelt – ein echter Meilenstein im Lohnsteuerverfahren. Doch was bedeutet die Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen für Arbeitgeber und Versicherte? Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Aspekte des neuen ELStAM-Verfahrens.

5 Min. Lesezeit

Was ändert sich ab 2026?

  • Ab dem 1. Januar 2026 sind private Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen dazu verpflichtet, die beitragsrelevanten Daten zur Basisabsicherung ihrer Kunden elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Diese Daten werden anschließend den Arbeitgebern über das ELStAM-System zur Verfügung gestellt.
  • Die bisherige Papierbescheinigung entfällt, da Arbeitgeber künftig direkt auf die im ELStAM-System hinterlegten Monatsbeiträge zugreifen. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber keine schriftlichen Nachweise mehr vorlegen.
  • Arbeitgeber dürfen bei der Gehaltsabrechnung nur noch die in ELStAM hinterlegten Monatsbeiträge steuerlich berücksichtigen. Dadurch wird der Prozess automatisiert und es gibt weniger Fehlerquellen.
  • Bei Änderungen im Versicherungsvertrag, beispielsweise bei Beitragserhöhungen oder Tarifwechseln, sind die Versicherer dazu verpflichtet, Korrekturmeldungen an das BZSt zu übermitteln. So fließen stets die aktuellen Beitragsdaten in die Lohnabrechnung ein.

Welche Daten werden im Rahmen der Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen übertragen?

Es werden ausschließlich Beiträge zur privaten Pflichtkrankenversicherung und zur privaten Pflegeversicherung gemeldet, die für den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss (§ 3 Nr. 62 EStG) sowie für die Vorsorgepauschale (§ 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG) relevant sind.

Zusatzversicherungen sind davon ausgenommen. Die elektronische Übermittlung gilt nur für Versicherer mit Sitz in Deutschland.

Private Krankenversicherung im Ausland: Freibetrag weiterhin möglich

Ausländische Versicherer sind nicht an die digitale Meldung der Vorsorgeaufwendungen angeschlossen. In diesen Fällen müssen Versicherte weiterhin Papierbescheinigungen vorlegen und können beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen.

Was passiert bei einem Widerspruch gegen die elektronische Übermittlung?

Versicherungsnehmer können der elektronischen Übermittlung von Krankenversicherungsbeiträgen widersprechen. In diesem Fall dürfen Arbeitgeber jedoch keine Papiernachweise mehr steuerlich berücksichtigen, was zu steuerlichen Nachteilen führen kann.

Übergangsregelung bis 2028

Bis Ende 2028 gibt es bei technischen Problemen ein Papierersatzverfahren – jedoch nicht, wenn der Versicherte dem Datenaustausch widersprochen hat.

Wegfall der Mindestvorsorgepauschale

Für Arbeitgeber ist wichtig zu wissen: Ab 2026 entfällt die Mindestvorsorgepauschale (z. B. 1.900 Euro jährlich). Die Lohnsteuerberechnung berücksichtigt nur noch die tatsächlich gezahlten und gemeldeten Beiträge zur Basisabsicherung in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Das kann für manche Arbeitnehmer zu höheren Abzügen führen – Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter rechtzeitig informieren.

Fazit: Arbeitgeber profitieren von der Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen

Die digitale Übermittlung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung reduziert den Verwaltungsaufwand, verbessert die Datenqualität und macht den Lohnsteuerabzug effizienter. Arbeitgeber sollten ihre Lohnbuchhaltung und ihre Gehaltsabrechnungssoftware daher rechtzeitig auf die ab 2026 geltenden neuen Prozesse vorbereiten. Privatversicherte sollten zur Jahreswende 2025/2026 die Löschfristen, Meldungen und Änderungen im Blick behalten und bei Bedarf gezielt Informationsmaterial bei ihrer Versicherung anfordern.

Bei Detailfragen zu Sonderfällen, etwa bei Versorgungsempfängern, mehreren Jobs oder Beitragsfamilienverträgen, lohnt sich ein Blick in die FAQ der jeweiligen Versicherung oder in das BMF-Schreiben zum Thema.