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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Empathische Führung sollte nicht nur ein Schlagwort sein
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Empathische Führung sollte nicht nur ein Schlagwort sein

Führung ist eine Kunst. Zugänge zum angemessenen Managen eines Teams gibt es einige - wir sehen uns an dieser Stelle ein Leadership mit Empathie genauer an und erklären, was es damit auf sich hat!

5 Min. Lesezeit

Stell dir vor, du arbeitest in einem Team, in dem sich wirklich jeder und jede von der Führungskraft (oder deren Plural) gesehen und gehört fühlt. Wo deine Ideen ernst genommen werden und als solche nicht im mentalen Mistkübel des/der Vorgesetzten landen. Für zahlreiche Beschäftigte ist das mitunter im 21. Jahrhundert noch ein Wunschtraum. Dass aber exakt das praktiziert werden kann, beweisen Unternehmen, die empathische Führung als Führungsqualität an sich entdeckt haben. Empathie in der Führung ist keine Soft-Skill-Masche, die man sich prahlend anheftet, sondern der Weg zu einer Arbeitskultur mit zwischenmenschlichem Einfühlungsvermögen. In diesem Blogbeitrag erörtern wir die verschiedenen Dimensionen, welche eine empathische Führungskraft ausmachen. Dabei starten wir mit einer Definition von Empathie und gelangen dann über Praxistipps und Vorteile dieser Fähigkeit für Führungskräfte sowie Mitarbeitende zu einem Sollzustand in modernen Unternehmen.

Empathie als Kompetenz

Definition von Empathie im Führungsstil

Führungskräfte, welche die Fähigkeit der Empathie besitzen, sind imstande, die Gefühlswelt und Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden einerseits zu erkennen. Darüber hinaus können sie diese andererseits in einem weiteren Schritt ebenso korrekt deuten und gehen mit offenem Mindset darauf ein. Keineswegs beinhaltet das ausschließlich die verbalen Hinweise, die jemand lautsprachlich mitteilt. Die nonverbalen Signale, die ein Mensch etwa über seine Körpersprache aussendet sowie emotionale Untertöne, welche ein Tonfall oder die Mimik ausstrahlen kann, sind mindestens genauso wichtig.

Empathie darf man in diesem Sinne nicht als Einfühlen des Einfühlens wegen auslegen. Selbstverständlich hat eine Führungskraft eigene Emotionen in Relation zu Herausforderungen im Umfeld. Empathische Führungskräfte kreieren jedoch eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung, wo trotz potentiell bestehender Auffassungsunterschiede ein Verständnis für die Gefühlssituation der anderen Person im Mittelpunkt steht. Und dem Mitarbeiter derart vermittelt wird.

Der Unterschied zu traditioneller Führungskompetenz

In mehreren wichtigen Aspekten kann man althergebrachte Stile in der Führung von Beschäftigten davon abgrenzen:

  1. Fokus auf zwischenmenschliche Beziehungen versus autoritäre Kontrolle
    • Empathisch: Ein Manager mit empathischem Führungsstil priorisiert das Verständnis und die Wertschätzung. Das inkludiert unter anderem eine unterstützende Beziehung zum Teammitglied in guten wie schlechten Zeiten.
    • Traditionell: Im traditionellen Sinne gibt die Führungskraft Anweisungen, denen die Mitarbeiter widerstandslos Folge zu leisten haben. Es herrscht demnach eine unanfechtbare Hierarchie.
  2. Kommunikation:
    • Empathisch: Der Vorgesetzte bemüht sich um eine offene, ehrliche und beidseitige Kommunikation. Er hört rezipierend zu, wodurch er/sie die Bedürfnisse des Teams in seinen/ihren Arbeitsalltag einfließen lassen kann.
    • Traditionell: Kommunikation wird von oben nach unten betrieben. Auf irgendeine Form von Feedback mitsamt dessen Einflussvermögen wird keine besondere Rücksicht genommen.
  3. Entscheidungsfindung:
    • Empathisch: Alle Entscheidungen werden sowohl unter Berücksichtigung geschäftlicher Interessen als auch im Hinblick auf die Bedeutung für die Belegschaft getroffen.
    • Traditionell: Hierbei stehen die betriebswirtschaftlichen Faktoren des Unternehmens strikt im Vordergrund. Auf das Wohlbefinden der MitarbeiterInnen wird zum Beispiel bei Organisationsrestrukturierungen kein Augenmerk gelegt.
  4. Motivation:
    • Empathisch: Mitarbeiter sollen durch Anerkennung und die Unterstützung bei der Erreichung ihrer individuellen (Lebens-)Ziele motiviert werden.
    • Traditionell: Anreize wie Gehaltserhöhungen sowie Beförderungen oder Negativdruck durch Furcht vor unmittelbaren Sanktionen sollen den Menschen motivieren.
  5. Fehlerumgang:
    • Empathisch: Fehler werden nicht als unheilvolles Damoklesschwert, sondern als Lernchancen gesehen. Führungskräfte versetzen sich ohne Schuldzuweisungen in die Lage des/der Mitarbeitenden und helfen bei der Analyse des Fehlers.
    • Traditionell: Diejenigen, welche Fehler begehen, bekommen das zumindest in Form von Missfallen abgegolten. Wenn nicht gar in krasseren Reaktionen, wie etwa der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Kann man Empathie lernen

Tipps und Tricks für Empathie als Kompetenz in der Führung

Ein Führen mit Empathie bezieht seine Kraft aus bewusster Anstrengung im Einklang mit kontinuierlicher Selbstreflexion. Hier einige praktische Tipps dafür:

Aktives Zuhören und offene Kommunikation

Es dreht sich wie schon zuvor erwähnt nicht nur alles um die tatsächlichen Worte Ihrer Mitarbeitenden. Vielmehr ist dem Tonfall sowie der Körpersprache Bedeutung zuzumessen. Zeige, dass Du wirklich aufmerksam bist, indem Du Augenkontakt hältst und Rückfragen für das richtige Verständnis stellst. Ermutige zu regelmäßigen Feedback-Runden, worin konstruktive Kritik geäußert werden soll.

Authentisch sein

Seie nachhaltig mit deinen Versprechungen. Vertrauen wird aufgebaut, wenn Mitarbeitende wissen, dass sie sich auf ihre Führungskraft verlassen können. Lass es menscheln und teilen  zumindest hin und wieder persönliche Erfahrungen, um eine tiefere Verbindung zu deinem Team herzustellen.

Emotionale Intelligenz entwickeln

Arbeite an deiner emotionalen Intelligenz. Nehme dir Zeit, um die individuellen Stärken und Schwächen Ihrer Teammitglieder möglichst präzise kennenzulernen. Dies hilft Ihnen, besser auf die Anliegen Ihres Teams einzugehen.

Feedback geben und empfangen

Gebe regelmäßig konstruktives Feedback. Und zwar auf eine Art und Weise, die sowohl die Leistung als auch die Gefühle deiner Mitarbeiter herausschält. Sei konkret und biete Unterstützung an, wo es nötig ist. Im Gegenzug solltest Du jederzeit Feedback an sich selbst annehmen und zeigen, dass Du dieses in deine Führungspraxis integrierst.

Mitgefühl zeigen

Echtes Mitgefühl ist das A und O, wenn Mitarbeiter Herausforderungen persönlicher oder beruflicher Natur haben. Erkenne die Bemühungen deines Teams an und feier diese als Schlüssel zu einer positiven Arbeitsatmosphäre gemeinsam.

Sympathie vs. Empathie

Von nichts kommt nichts: die Vorteile von Empathic Leadership

Versetze dich in die folgende Situation: Du hast es mit Führungskräften zu tun, die deinen Bedürfnissen als Arbeitnehmer und Mensch Raum geben. Deine Meinung wird mit Interesse bedacht. Dadurch steigt logischerweise Dein Engagement und Du fühlst dich motiviert. Das ist aber nur die oberste Sphäre der Vorteilhaftigkeit eines empathischen Führungsstils.

Was er nämlich ebenso gut kann, ist der Aufbau eines Gemeinschaftsgefühls innerhalb des Teams. Die Kreativität kann um einiges freier ihre Flügel entfalten, da die Mitarbeitenden nicht davor zurückscheuen, Ideen aus Angst vor negativer Kritik zum Besten zu geben. Das führt in weiterer Folge zu einer Reduzierung von Personalfluktuation oder Burnout-Symptomen. Andauernder Stress aufgrund des Eindrucks, dass etwas das Privatleben keinen Millimeter in den Arbeitsalltag hineinspielen darf, fällt flach.

Auch für den Bereich der Weiterentwicklung, ist die Bereitschaft sich für das emotionale Wohl der Teammitglieder einzusetzen, von hohem Wert. Eine Führungskraft, welche sich die beruflichen und persönlichen Ziele des/der anderen auf die Fahnen heftet, stärkt auf die lange Sicht die Kernkompetenzen im eigenen Team ungemein.

Wo empathische Führungskräfte an ihre Grenzen stoßen

Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Bei allen Vorteilen trifft die Führungsqualität Empathie auf die eine oder andere Herausforderung:

  • Eine der größten besteht darin, die Balance zwischen Empathie und notwendigen Entscheidungen zu finden. Unpopuläre Entscheidungen, welche nicht bei allen Gefallen hervorrufen, könnten aufgrund ihrer Auswirkungen hinausgezögert oder glatt vermieden werden.
  • Ein weiteres Problem etabliert sich, wenn das ständige Einfühlen in die Probleme und Sorgen der Mitarbeitenden in emotionaler Belastung kulminiert. Der goldene Mittelweg ist dann die Grenzsetzung mit Rücksicht auf die eigene emotionale Gesundheit bei gleichzeitiger Zuwendung zum Team.
  • Krisen können zur Sisyphus-Aufgabe werden. Zwar können Konflikte mit Empathie besser deeskaliert werden. Das Ganze birgt aber ebenfalls die Gefahr, dass Führungskräfte es allen recht machen wollen. Das ist bekanntlich nicht in jedem Fall möglich.
  • Empathic Leaders müssen gewährleisten, dass ihre empathische Herangehensweise nicht mit einem Mangel an Entschlossenheit gleichgesetzt wird. Eine klare Vision in Kombination mit bestimmter Führungsfähigkeit wahrt den Respekt der Skeptiker.
  • Schließlich kann großflächige Empathie in einer Überidentifikation mit den Unsicherheiten der Mitarbeitenden gipfeln. Eine Führungskraft sollte jederzeit darauf achten, eine gewisse emotionale Distanz zu wahren, damit die objektive Urteilsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.
Fähigkeiten einer Führungskraft

Empathische Führung FAQ

1. Warum ist Empathie im Team wichtig?

Sie ist die Grundlage für psychologische Sicherheit im gegenseitigen Rückhalt schlechthin. Teammitgliedern ermöglicht sie, offenherzig zu kommunizieren. Das drosselt für sich gesehen die Wahrscheinlichkeit von Missverständnissen, ist also ein essentielles Hilfsmittel für ein harmonischeres Arbeitsumfeld.

2. Was ist ein empathischer Führungsstil?

Empathische Führungskräfte integrieren emotionale Intelligenz in ihre Entscheidungsprozesse, indem sie etwa unausgesprochenen Wünschen auf die Spur kommen. Das langfristige Wohlbefinden der Mitarbeitenden steht im Fokus, ohne, dass unbedingt deckungsgleiche Motive zwischen Führungskraft und Teammitglied existieren. Das macht letztlich den Unterschied zur Sympathie aus, wo sich ein Gefühl mit demjenigen einer anderen Person eint.

3. Was heißt Empathie in einem Mitarbeitergespräch?

In einem empathischen Mitarbeitergespräch werden Diskussionsthemen neben der bloß sachlichen Erfassung ebenso emotional rezipiert. Es geht zentral darum, subtile Hinweise auf das Vorhandensein von Unzufriedenheit zu erkennen und den Mitarbeiter im Austausch als ganze Person wahrzunehmen.

Nur mit A1-Bescheinigung: Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland
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Nur mit A1-Bescheinigung: Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland

Auf Dienstreisen in EU-Staaten und in die EFTA-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) müssen Arbeitnehmer stets die sogenannte A1-Bescheinigung mitführen. Hier sind die wichtigsten Informationen zu dem Dokument, das Arbeitgeber für ihre Beschäftigten beantragen müssen.

5 Min. Lesezeit

Mit der A1-Bescheinigung weisen Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens auf Dienstreisen im EU-Ausland oder in einem EFTA-Staat nach, dass für sie bereits in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Ein vorübergehend im Ausland tätiger Beschäftigter aus Deutschland muss somit nicht bei der Sozialversicherung des ausländischen Staates angemeldet werden. Für den Mitarbeiter sind dann nur in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

A1-Bescheinigung gehört bei jedem beruflich bedingten Grenzübertritt ins Gepäck

Eine A1-Bescheinigung muss immer und bei jeder dienstlichen „Entsendung“ in einen EU-Staat sowie nach Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz mitgeführt werden. Diese Verpflichtung gilt für eine grenzüberschreitende Tank- oder Einkaufsfahrt ebenso wie für Messebesuche, Geschäftsessen, Meetings und Betriebsausflüge. Entscheidend ist allein, dass sich ein Mitarbeiter im Auftrag seines Arbeitgebers im Ausland aufhält. Ob dabei produktiv gearbeitet wird, spielt keine Rolle.

Unterschiedliche Handhabung der A1-Bescheinigung durch die Teilnehmerländer

Auf den ersten Blick scheint die Sache mit der A1-Bescheinigung klar zu sein, doch ganz so einfach ist es nicht. Zwar wurde die Beantragung des Dokuments EU-weit vereinheitlicht, aber länderspezifische Besonderheiten sorgen in vielen Personalabteilungen weiterhin für Unsicherheit.

Die EU-Verordnung zur Sozialversicherung regelt die Pflicht zur Mitführung der A1-Bescheinigung grundsätzlich großzügig. Allerdings schränkt die Umsetzung der europäischen Entsenderichtlinien in nationales Recht diese Großzügigkeit teilweise wieder ein.

Ein Beispiel: Die EU-Verordnung erlaubt es zwar grundsätzlich, A1-Bescheinigungen für kurze Dienstreisen auch nachträglich zu beantragen. Einige Mitgliedstaaten haben dies in ihren Entsenderichtlinien jedoch anders geregelt. Beispielsweise verlangen Frankreich und Österreich die Beantragung der A1-Bescheinigung vor Antritt der Dienstreise. Eine nachträgliche Ausstellung wird selbst in Ausnahmefällen nicht akzeptiert. Auch bei dienstlich begründeten Aufenthalten im Großherzogtum muss stets eine bewilligte A1-Bescheinigung mitgeführt werden.

Teils empfindliche Strafen bei fehlender A1-Bescheinigung

Arbeitgeber müssen die nationalen Anforderungen daher genau kennen, wenn sie Mitarbeiter in einen EU- oder EFTA-Staat entsenden wollen. Darauf zu hoffen, dass nicht genau kontrolliert wird, ist nicht empfehlenswert. Berichten zufolge wurden Mitarbeiter bereits an Flughäfen direkt abgefangen. Prüfer gingen sogar nach Einsichtnahme in Gästelisten von Hotels gezielt auf Geschäftsreisende zu und verlangten die Vorlage der A1-Bescheinigung.

Konnten die geprüften Personen das Dokument nicht oder nicht in der den nationalen Entsenderichtlinien entsprechenden Form vorlegen, wurden bereits Bußgelder von bis zu 10.000 Euro in Österreich und von mehr als 3.000 Euro in Frankreich pro Verstoß verhängt.

Andere Staaten verlangten anstelle einer Bußgeldzahlung „nur“ die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Höhe, die für inländische Mitarbeiter angefallen wäre. Darüber hinaus kann einem entsandten Mitarbeiter der Zutritt zu Baustellen, Firmen- und Messegeländen verweigert werden.

So läuft das Antragsverfahren zur A1-Bescheinigung ab

Seit 2019 müssen Arbeitgeber Anträge für Mitarbeiter, die bis zu 24 Monate bzw. bis zu 60 Monate (Antrag auf Ausnahmegenehmigung) entsandt werden, auf digitalem Weg stellen. Dies ist über das SV-Meldeportal oder eine zertifizierte Lohnsoftware möglich.

A1-Bescheinigung aus der Lohnsoftware heraus beantragen

Besonders komfortabel lässt sich die A1-Bescheinigung aus einer systemgeprüften Entgeltabrechnungssoftware heraus beantragen, zum Beispiel mit den Lohnprogrammen von Suiteify:

  • Ein Eingabeassistent leitet die Benutzer durch die Antragstellung und prüft, ob alle Felder korrekt ausgefüllt wurden.
  • Der Antrag wird durch die Software an die zuständige gesetzliche Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung gesandt.
  • Anschließend lässt sich eine Antragsbestätigung ausdrucken, die der Mitarbeiter als Nachweis über die Beantragung mitführen kann (Achtung: länderspezifische Regelungen beachten!).
  • Nach der Bewilligung des Antrags steht die A1-Bescheinigung in der Lohnsoftware sofort als PDF zum Ausdrucken oder für den Dateiversand auf das Smartphone des Mitarbeiters zur Verfügung.

Sammelbescheinigung für mehrere Auslandsaufenthalte

Die A1-Beschei­nigung wird für Entsen­dungen von bis zu 24 Monaten ausge­stellt. Für jeden Aufenthalt muss der Arbeitgeber einen neuen Antrag stellen. Dies kann jedoch unpraktisch sein, wenn Mitarbeiter häufig und regelmäßig in EU-Staaten entsendet werden, wie es beispielsweise bei Bus- und Lkw-Fahrern, Piloten, Flugbegleitern oder bei Beschäftigten auf Schiffen der Fall ist.

Unternehmen, die ihre abhängig Beschäftigten regelmäßig in EU-Länder entsenden, können bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) eine A1-Bescheinigung für Mehrfachbeschäftigung beantragen (Formular GME 1). Eine Mehrfachbeschäftigung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer gewöhnlich in mehr als einem Mitgliedstaat für mindestens einen Tag im Monat oder fünf Tage im Quartal in einem mehr als unbedeutenden Umfang (Richtwert: mindestens fünf Prozent der Arbeitszeit oder des Entgelts) beschäftigt ist.

Bearbeitungsdauer bis zur Genehmigung einer A1-Bescheinigung berücksichtigen

Die Bearbeitungsdauer variiert stark: Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung durch die Krankenkassen werden in der Regel innerhalb eines Arbeitstages genehmigt. Bei Anträgen auf Ausnahmegenehmigung und bei Anträgen an die Deutsche Rentenversicherung (z. B. bei privatversicherten Arbeitnehmern) können hingegen drei bis vier Wochen bis zur Bewilligung vergehen. Bis zu sechs Monate müssen Arbeitgeber warten, die bei der DVKA eine A1-Bescheinigung für Mehrfachbeschäftigte beantragt haben.

Befreiung von der Steuerzahlung nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Deutlich komplizierter als die Beantragung einer A1-Bescheinigung zur Befreiung von der Doppelzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist die Befreiung von der Steuerzahlung nach den Doppelbesteuerungsabkommen. Insbesondere Österreich und Frankreich bestehen darauf, dass entsandte Arbeitnehmer entsprechende Antragsbewilligungen nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit allen erforderlichen Dokumenten (Arbeitsverträge, Lohnnachweise etc.) mitführen.

Werden Mitarbeiter bei Kontrollen ohne die erforderlichen Bescheinigungen und Unterlagen angetroffen, können empfindliche Bußgelder verhängt werden. Zudem wird den Mitarbeitern in der Regel der Zugang zu Baustellen, Firmen- und Messegeländen verweigert. Unter Umständen werden sogar Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Da das Steuerrecht eine nationalstaatliche Angelegenheit ist, gibt es hier kein einheitliches Antragsverfahren. Auch Art und Umfang der beizufügenden Dokumente variieren von Staat zu Staat.

Die Texte der von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sind auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) veröffentlicht.

Informationen zum Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen sowie bereits geltende Abkommen sind in einem BMF-Schreiben vom 1. Januar 2024 veröffentlicht.

Weitere Informationen zu den Doppelbesteuerungsabkommen bzw. den Verständigungsverfahren sind auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern abrufbar.

Einsatzmöglichkeiten von Gamification im Recruiting
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Einsatzmöglichkeiten von Gamification im Recruiting

Wir ergründen die produktiven Überschneidungen von Gaming-typischen Elementen und Rekrutierungsprozessen!

5 Min. Lesezeit

Die Digitalisierung hat sich in fast jeden Bereich unseres Lebens eingeschlichen und auch die Arbeitswelt wurde nicht verschont. Unter den zahlreichen interessanten Entwicklungen in letzter Zeit sticht die Kombination von Gamification und Recruiting extra hervor. Kurzerklärung gefällig? Gamification bedient sich spielerischer Elemente im Bewerbungsprozess, um diesen spannender und interaktiver zu gestalten. Die Langversion erfolgt in unserem Blogartikel, wo wir einen Blick darauf werfen, was Gamification als kreatives Einsatzmittel im Recruiting bewirken kann, welche Vorteile sowie Nachteile es mit sich bringt und worauf es allgemein zu achten gilt. Außerdem geben wir Tipps, wie man Gamification nicht nur alibihalber in den Recruiting-Prozess integriert.

Gamification im Recruiting

Was ist Gamification im Recruiting?

Ein "gamified" Recruitment bedeutet den Einsatz genuin spieltypischer Elemente im Recruitingprozess. Die Auswahl an Elementen ist mannigfaltig und Unternehmen können beispielsweise einfache Quizze, ganze Simulationen oder gar noch komplexere Spiele andenken, welche Kandidaten schon von Anfang an ihren Bann ziehen. Gamification ist also für den Kontext Employer Branding von unschätzbarem Wert. Die Idee dahinter ist nämlich, dass der Bewerbungsprozess nicht mehr nur aus dem öden Ausfüllen von Datenformularen und dem gezwungen wirkenden Verfassen von Anschreiben besteht. Vielmehr kommt wortwörtlich auch eine unterhaltsame (Recruitainment) und interaktive Komponente ins Spiel. Damit können Bewerber ihre Soft Skills auf eine kreative Weise unter Beweis stellen.

Das Engagement durch Gamification-Elemente vervielfachen

Gamifizierung birgt als Ansatz in der Personalbeschaffung einige Mehrwerte. Zum einen trifft es besonders den Geschmack der Gen Z, die mit der 8. und 9. Konsolengeneration à la Playstation 5 groß geworden ist. Dementsprechend finden jüngere Generationen, die Videospiele quasi mit der Muttermilch aufgesogen haben, spielerische Methoden oft ansprechend(er).

Obendrauf verbessern Bewerbungsprozesse, die aus dem Pulk herausstechen, die Erfahrung der KandidatInnen. Trockene Formulare, die am ehesten schon mit der Autofill-Funktion bestückt werden, weichen spaßigen Möglichkeiten. Personaler erfreuen sich daraus des Vorteils, dass die Menschen hinter den Bewerbern in einem realistischen Kontext bewertet werden. Lässt sich doch durch Spiele und Simulationen gut herausarbeiten, wie angemessen jemand mit Problemstellungen umgeht oder kooperativ im Team aufblüht.

Außerdem können sich Firmen durch zeitgemäße Recruiting-Methoden als attraktiver Arbeitgeber positionieren, was speziell im "War for Talents" ein großer Pluspunkt ist.

Recruitment Games

Die Grenzen des Recruitainments

Es ist bekanntlich nicht alles Gold, was glänzt. Gamification ist keineswegs ein Allheilmittel im Rekrutierungsprozess, was sich aufgrund folgender Sachverhalte eruieren lässt:

  • Die Entwicklung solcher spielerischen Elemente kann für Unternehmen teuer und zeitaufwendig sein. Von nichts kommt schließlich nichts.
  • Nicht alle Bewerber zeigen gleichermaßen eine Bereitschaft zur Spielaffinität. Manche Menschen empfinden eine Spielsituation als unernst oder sind direkt überfordert. Umso mehr muss darauf geachtet werden, dass das Bewerbungsverfahren alle Kandidaten ausgewogen anspricht und niemanden a priori ausschließt. Hierbei ist eine Balance zwischen traditionellen und gamifizierten Mechanismen wichtig.
  • Der Datenschutz darf nicht zu kurz kommen. Gamification-Tools müssen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen entsprechen.
  • Zu guter Letzt sollten die durch Gamification gewonnenen Daten valide sein. Herausforderungen kommen dann zustande, wenn die Spiele nicht sorgfältig konzipiert sind und die Ergebnisse daraus bloß Halbwissen und Trugschlüsse im Selektionsprozess zulassen.
Recruiting Games Online

Beispiele für die Integration von Gamification bei der Personalsuche

Man muss an dieser Stelle die Uhr nicht nur 2 bis 3 Jahre zurückdrehen, um an eine Game-Variante des Recruitings zu gelangen. Die internationale Hotelkette Marriott veröffentlichte bereits 2011 das Spiel "My Marriott Hotel", eine Applikation für die Social Media-Plattform Facebook. Der Grundgedanke dahinter war, dass Spieler die Gegebenheiten eines Hotels von der Pike auf kennenlernen. Startend mit der Küche verdiente man sich nach und nach Punkte durch zufriedenen Kunden, während Beschwerden Punkteabzüge nach sich zogen. Belohnungen gab es für profitables Geschäft. Selbstverständlich kam man im Laufe des Spiels mit anderen operativen Bereichen des virtuellen Hotels in Kontakt.

Interesse wollte man unter den Millennials schüren und Weltgegenden für die Hotellerie gewinnen, welche dieser wenig bis gar nichts abgewinnen konnten. Technologie wurde also als klar zielgerichtete Möglichkeit verstanden, um an Berufssuchende heranzutreten.

Weitere Ansätze im Kampf um die Aufmerksamkeit

Neben dem bereits genannten Praxisbeispiel gibt es zahlreiche andere Optionen. Derart kann die Übertragung von Spielideen ebenfalls gestaltet sein:

  1. Escape Room-Herausforderungen: Bewerber könnten an virtuellen oder realen Escape Rooms teilnehmen, die von ihrer Natur aus darauf ausgelegt sind, Problemlösungsfähigkeiten und Teamarbeit zu testen.
  2. Gamifizierte Assessment Center: Traditionelle Assessment Center können durch Gamification eine Aufwertung erfahren. Beispielsweise könnten Rollenspiele, bei denen Kandidaten bestimmte Szenarien durchspielen müssen, durch Punktesysteme mit Ranglisten ergänzt werden.
  3. Virtuelle Welten: Mit der zunehmenden Verbreitung von Virtual Reality (VR) sind Unternehmen imstande, virtuelle Welten zu kreieren, in denen Aufgaben erledigt oder Projekte präsentiert werden müssen. Das etabliert eine immersive Möglichkeit, Kandidaten als Top-Talent zu evaluieren.

Tipps und Tricks für den Erfolg solcher Strategien

Ein Mittel zum Selbstzweck sollte Recruitainment mitnichten sein. Zunächst sollte man die Zielgruppe im Auge behalten. Jüngere Kandidaten finden womöglich interaktive Spiele spannender, während ältere Kohorten eher Simulationen den Vorzug geben.

Darüber hinaus sollte Gamification ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Prozesses sein und nicht isoliert betrachtet werden. Eine leichte Zugänglichkeit und intuitive Bedienbarkeit sind Kernkomponenten. Technische Hürden sollten tunlichst vermieden werden.

Transparenz über den Zweck sowie die Funktionsweise der Gamification-Bausteine muss gegeben sein. Ein vertrauensvoller Umgang mit den potentiellen Interessenten beugt Missverständnissen vor. Abschließend kann Feedback aus dem Blickwinkel der "Nutzer" wertvolle Hinweise liefern, wie die Games noch ansprechender gestaltet werden können.

Onboarding mit VR und KI

Das Fazit: Prozesse für Bewerbungen mit Kreativität

Gamification im Recruiting kommt mit weitreichenden Chancen, die gesamte Personalbeschaffung auf neue Beine zu stellen. Sie zieht nicht nur mehr Bewerber an, sondern erlaubt technisch korrekt umgesetzt eine tiefere Bewertung ihrer Fähigkeiten. Unser Artikel hat aufgezeigt, dass wie bei jeder Innovation jedoch Implementierungskosten und Datenschutzbedenken nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Ist die Motivation in Unternehmen mehr als ein Feigenblatt, gibt man Talenten ein attraktives Angebot von der Vorselektion weg und stärkt die Arbeitgebermarke sogar zusätzlich.

Wer weiß, vielleicht wirst auch Du bald die ersten Schritte in Richtung Gamification setzen. Das Recruiting 4.0 könnte spielerischer und mit mehr Spaß behaftet sein, als Du denkst.

Gamification Recruiting FAQ

1. Worum handelt es sich bei einem Recruitment-Game?

Ein Recruitment-Game lockert den Bewerbungsprozess auf, indem es Kandidaten antreibt, spezifische Aufgaben/Szenarien zu bewältigen. Durch deren Einsatz werden Fähigkeiten wie Problemlösung, Teamarbeit, Kreativität usw. getestet, um Bewerber interaktiv-aktiv im Gegensatz zu passiven Vorgehensweisen zu bewerten.

2. Wie kann man Gamification während des Onboardings einsetzen?

Das Onboarding kann durch interaktive Schulungsmodule, Quizze oder Punktesysteme aufgefrischt werden. Neue Mitarbeiter werden spielerisch an die Unternehmenskultur herangeführt. Unter Umständen sammeln sie Abzeichen für abgeschlossene Aufgaben und erleben in simulierten Szenarien praxisnahe Anwendungsfälle.

3. Inwiefern ist Gamification im Personalmanagement relevant?

Indem sie die Mitarbeiterbindung und -motivation stärkt. Ebenso fördert sie Lern- und Entwicklungsprozesse, was für den kompletten Employee Lifecycle ungeheuer bedeutsam sein kann. Spielelemente bei der alltäglichen Arbeit machen das Leben interessanter, was sich wiederum positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit auswirkt.

Neue Regeln: Mindesturlaubsvergütung für Bauarbeiter ab 2023
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Neue Regeln: Mindesturlaubsvergütung für Bauarbeiter ab 2023

Mit Beginn der Winterarbeitszeit 2022/2023 gelten im Bauhauptgewerbe neue Regelungen zur Mindesturlaubsvergütung (MUV), zur Urlaubsentschädigung und zur Abgeltung für gewerbliche Arbeitnehmende. Diese Anpassungen betreffen Berechnungsgrundlagen, Fristen und Sonderregelungen, die Bauunternehmen kennen sollten, um korrekte Abrechnungen zu gewährleisten und keine Ansprüche zu verlieren.

5 Min. Lesezeit

Neue Berechnungsgrundlage für die Mindesturlaubsvergütung

Die Berechnungsgrundlage für die MUV ist nun einheitlich der Bruttostundenlohn (Gesamttarifstundenlohn) ohne Zuschläge. Diese Regelung stellt sicher, dass alle Berechnungen auf einer klar definierten Basis erfolgen.

Mindesturlaubsvergütung bei verschiedenen Ausfallgründen

Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug)

Ab der ersten Ausfallstunde werden 12,5 % (bei Schwerbehinderten 14,6 %) berechnet. Die MUV ist sofort verfügbar und verfällt zum 31.12. des Folgejahres.

Krankheit

Auch hier erfolgt die Berechnung ab der ersten Ausfallstunde mit 12,5 % (Schwerbehinderte: 14,6 %). Die MUV verfällt zum 31.03. des Folgejahres.

Kurzarbeitergeld (KUG)

Ebenso gelten ab der ersten Ausfallstunde 12,5 % bzw. 14,6 % für Schwerbehinderte. Die Beträge sind unmittelbar verfügbar und verfallen im Folgejahr.

Sonderregelungen für Jugendliche und Auslernjahr

Jugendliche Arbeitnehmende sowie Arbeitnehmer im Auslernjahr sind von den MUV-Regelungen ausgenommen. Dennoch müssen deren Ausfallstunden gemeldet werden, damit sie für die Berechnung im Folgejahr berücksichtigt werden können.

Änderungen bei Entschädigung und Abgeltung

Urlaubsvergütungen aus Bruttolohn ab dem Kalenderjahr 2023 werden bei Entschädigung oder Abgeltung gekürzt. Die bisherige Prüfung der Beitragsdeckung für Ansprüche entfällt. Bei langzeiterkrankten Arbeitnehmer*innen werden MUV-Ansprüche nur für einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu 18 Monaten entschädigt.

Wegfall der Beitragsfinanzierungsprüfung

Ab 2023 entfällt die Beitragsfinanzierungsprüfung sowohl für Urlaubsvergütung als auch für Mindesturlaubsansprüche. Diese Änderung soll die Abrechnung vereinfachen und Verwaltungsaufwand reduzieren.

Bewerbermanagement: So gewinnen Sie im Wettbewerb um die besten Talente
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Bewerbermanagement: So gewinnen Sie im Wettbewerb um die besten Talente

Im Wettbewerb um Fachkräfte entscheidet oft der erste Eindruck im Bewerbungsprozess. Der Beitrag erklärt, was gutes Bewerbermanagement leistet, wie eine Bewerbermanagement-Software (E-Recruiting) den gesamten Verwaltungsworkflow von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung unterstützt und warum sich der Blick über die Einstellung hinaus bis zum Onboarding lohnt.

5 Min. Lesezeit

Im „War for Talents“ entscheidet oft schon der erste Eindruck: Ein langatmiger Bewerbungsprozess und mangelnde Kommunikation treiben qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten direkt zur Konkurrenz. Wir zeigen Ihnen, was gutes Bewerbermanagement leistet, wie eine Software Ihr Recruiting unterstützt und warum sich der Blick über die Einstellung hinaus bis zum Onboarding lohnt.

Was ist Bewerbermanagement?

Die richtigen Mitarbeitenden für die richtigen Aufgaben zu finden, ist für Arbeitgeber seit jeher erfolgsentscheidend. In Zeiten von demografischem Wandel und Fachkräftemangel ist die Personalgewinnung jedoch oft ein mühsames Geschäft: Wo früher Bewerberinnen und Bewerber Schlange standen, herrscht heute häufig Leere. Entsprechend begehrt sind die verfügbaren Fach- und Führungskräfte. Um die Top-Talente für sich zu gewinnen, sollten Sie Ihren Bewerbungsprozess attraktiv und effizient gestalten. Dafür braucht es gutes Bewerbermanagement.

Bewerbermanagement ist eine Methode des Personalmanagements zur Unterstützung der Personalbeschaffung (Recruiting). Es systematisiert die unternehmensinternen Abläufe und bildet den gesamten Verwaltungsworkflow ab – von der Ausschreibung einer Stelle bis zur Durchführung des Bewerbungsprozesses. Dabei kommt in aller Regel eine Bewerbermanagement-Software zum Einsatz; man spricht deshalb auch von E-Recruiting.

Zu den Aufgaben des Bewerbermanagements zählen unter anderem:

  • Schaltung von Stellenanzeigen
  • Eingangsbestätigungen an die Bewerbenden
  • Weiterleitung der Bewerbungen an die internen Ansprechpartner in den Fachabteilungen
  • Abgleich der Kompetenzen mit dem Stellenprofil
  • Bewerberauswahl
  • Kommunikation mit den Bewerbenden (Einladung zum Vorstellungsgespräch, Zu- oder Absagen)
  • Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen

Die zentralen Ziele des Bewerbermanagements sind:

  • Die richtigen Mitarbeitenden für erfolgskritische Aufgaben gewinnen
  • Die Prozesse der Personalgewinnung kosteneffizient, schlank und transparent halten
  • Die Außenwahrnehmung Ihres Unternehmens durch eine gelungene Kommunikation mit den Bewerbenden nachhaltig positiv beeinflussen

Was bringt Ihnen gutes Bewerbermanagement?

Ein gut organisiertes Bewerbermanagement nützt Ihnen als Arbeitgeber ebenso wie den Bewerbenden.

Kostenersparnis und Zeitgewinn durch optimierte Prozesse

Die effektivste Methode, eine Bewerberin oder einen Bewerber der Konkurrenz in die Arme zu treiben, ist, sie wochenlang in der Warteschleife zu „parken“. Häufig ist dies gar nicht einmal Absicht, sondern unzureichend strukturierten und aufwendigen internen Bewerbungsprozessen geschuldet. Gutes Bewerbermanagement zielt daher darauf ab, den Recruiting-Prozess effizienter und strukturierter zu gestalten.

Sind alle Schritte von der Stellenausschreibung bis zur endgültigen Auswahl optimal aufeinander abgestimmt, können Sie schneller auf eingegangene Bewerbungen reagieren und zeitnah personalisiertes Feedback geben. Das verkürzt die Zeit bis zur Einstellung (Time-to-Hire) und senkt damit auch die Prozesskosten (Cost-per-Hire). Zudem hinterlässt es bei den Bewerbenden einen positiven Eindruck, weil sie schnell Klarheit über den Status ihrer Bewerbung erhalten.

Besseres Arbeitgeberimage und höhere Attraktivität für Bewerbende

Gut organisierte Prozesse, schnelles und persönliches Feedback sowie eine gelungene Kommunikation verbessern die Candidate Experience und erzeugen bei Bewerbenden ein positives Bild von Ihnen als Arbeitgeber. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie am Ende des Prozesses einen Arbeitsvertrag unterschreiben.

Angesichts des demografischen Wandels und des damit einhergehenden Fachkräftemangels wird es für Sie als Unternehmen immer wichtiger, Employer Branding zu betreiben, um die besten Talente für sich zu gewinnen. Ein attraktiv gestalteter Bewerbungsprozess bringt Pluspunkte und stärkt Ihre Arbeitgebermarke. Bedenken Sie zudem: Erfahrungsberichte von Bewerbenden erreichen über Social-Media-Kanäle eine breite Öffentlichkeit. Es empfiehlt sich daher, Kandidatinnen und Kandidaten – auch abgelehnte – ebenso respektvoll wie Kundinnen und Kunden zu behandeln und Ihr Bewerbermanagement kontinuierlich zu optimieren.

Wie eine Bewerbermanagement-Software Ihr Recruiting unterstützt

Vor allem der hohe interne Verwaltungsaufwand bremst viele Unternehmen bei der Personalbeschaffung aus. Darunter leidet auch die externe Kommunikation mit Bewerbenden. Um diese Missstände abzustellen, empfiehlt sich der Einsatz eines elektronischen Bewerbermanagementsystems. Mithilfe einer solchen Software lassen sich interne Prozesse – wie die Verwaltung, Weiterleitung und Auswertung von Bewerberdaten – sowie die Kommunikation mit Bewerbenden spürbar optimieren.

Leichte Erstellung und Veröffentlichung von Stellenausschreibungen

Eine Bewerbermanagement-Software ermöglicht es Ihnen, Stellenausschreibungen schnell zu erstellen und über verschiedene Kanäle – Karriereseite, Social Media, Stellenbörsen – zu veröffentlichen. Über Multi-Channel-Posting erreichen Sie mehrere Kanäle gleichzeitig, wobei einheitliche Vorlagen und ein ansprechend gestaltetes Online-Bewerbungsformular für einen professionellen Arbeitgeberauftritt sorgen. Auch die Gestaltung einer eigenen Karriereseite im Corporate Design gehört bei modernen Lösungen zum Funktionsumfang.

Unkomplizierter Bewerbungsvorgang

Bewerbende möchten verständlicherweise möglichst wenig Zeit mit der Eingabe ihrer Daten verbringen. Mithilfe der Software lassen sich kurze Bewerberfragebögen erstellen, die sämtliche für die jeweilige Stelle relevanten Informationen abfragen. Funktionen wie das automatisierte Auslesen von Lebensläufen (CV-Parsing) helfen Kandidatinnen und Kandidaten zusätzlich, Zeit zu sparen.

Übersichtliche Kommunikation mit Bewerbenden

Insbesondere wenn Sie viele Bewerbungen erhalten, laufen Sie Gefahr, in der Bewerberkommunikation den Überblick zu verlieren, sobald die Korrespondenz über verschiedene E-Mail-Accounts läuft. Hier sorgt eine Bewerbermanagement-Software für Übersicht, da Ihre Personalabteilung direkt aus dem System heraus mit den Bewerbenden kommuniziert. Die Software dokumentiert die Korrespondenz mit den einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten und bildet Zusagen, Absagen sowie Eingangs- und Terminbestätigungen in der digitalen Bewerberakte übersichtlich ab.

Effiziente Vorauswahl von Bewerbenden

Eingehende Bewerbungen lassen sich in ein ABC-Rating kategorisieren. Über die Suchfunktion der Software können Sie in Bewerbungen und Anhängen per Volltextsuche recherchieren oder nach bestimmten Kriterien filtern. Das verschafft Ihnen Überblick und erleichtert die Vorauswahl von Kandidatinnen und Kandidaten.

Schnelle Abstimmung mit den Fachbereichen

Eine Bewerbermanagement-Software erleichtert es, die am Recruiting-Prozess beteiligten Personen aus den Fachbereichen einzubinden – auch abteilungsübergreifend. Alle Entscheiderinnen und Entscheider können gleichzeitig auf die zentral gespeicherten Bewerberprofile zugreifen und die Eignung der verschiedenen Kandidaten prüfen. Digitale Erinnerungsfunktionen helfen dabei, gesetzte Bearbeitungsfristen einzuhalten. Das beschleunigt sowohl den Abstimmungsprozess zwischen HR und den Fachabteilungen als auch die finale Bewerberauswahl erheblich.

Transparenz durch Auswertungen

Mithilfe einer Software für Bewerbermanagement lassen sich Daten zum gesamten Prozess sammeln und auswerten. So erfahren Sie zum Beispiel, an welchem Punkt Kandidatinnen und Kandidaten besonders häufig aussteigen und welche Recruiting-Kanäle gut beziehungsweise weniger gut funktionieren. Auf Basis solcher Reports können Sie gezielte Maßnahmen zur Prozessoptimierung ergreifen – was unterm Strich die Kosten senkt.

Bindung guter Kandidaten durch einen Talent Pool

Häufig bewerben sich auf eine Stelle mehrere ähnlich qualifizierte Personen. Um diese Bewerbenden im Fall einer Absage nicht ganz zu verlieren, können Sie mit einem Bewerbermanagementsystem unkompliziert einen digitalen Talent Pool anlegen. Werden die Fachkenntnisse einer aktuell abgelehnten Person künftig für Sie interessant, können Sie jederzeit wieder auf die Bewerberdaten zugreifen.

Vom Bewerbermanagement zum Onboarding: den Prozess konsequent zu Ende denken

Gutes Bewerbermanagement endet nicht mit der Vertragsunterschrift. Hat eine Bewerberin oder ein Bewerber den Arbeitsvertrag unterschrieben, beginnt mit dem Onboarding die nächste entscheidende Phase: der strukturierte Einstieg in Ihr Unternehmen.

Ein digitales Onboarding-Tool hilft Ihnen dabei, diesen Einarbeitungsprozess klar zu strukturieren, Aufgaben zu verteilen und Kolleginnen und Kollegen frühzeitig einzubinden – zugeschnitten auf die individuellen Bedürfnisse jeder neuen Mitarbeiterin und jedes neuen Mitarbeiters. Davon profitieren gleich mehrere Seiten: Ihre HR-Abteilung wird bei der Integration neuer Mitarbeitender spürbar entlastet, während der oder die Neue selbst einen strukturierten und nachvollziehbaren Einstieg in das Unternehmen oder die neue Abteilung erlebt. Ein gutes Onboarding-Tool begleitet dabei alle Beteiligten – HR, Führungskräfte und neue Mitarbeitende gleichermaßen – Schritt für Schritt durch den Prozess. Auch für Cross- oder Offboarding, etwa bei einem internen Wechsel oder dem Ausscheiden aus dem Unternehmen, lassen sich vergleichbare digitale Prozesse abbilden.

Wer Bewerbermanagement und Onboarding als durchgängigen Prozess versteht und softwareseitig verzahnt, sorgt so für eine hohe Candidate Experience, die weit über den Tag der Unterschrift hinausreicht – und legt damit den Grundstein für eine langfristige Mitarbeiterbindung.

Fazit

Gutes Bewerbermanagement ist im „War for Talents“ ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Eine Bewerbermanagement-Software unterstützt Sie dabei, Stellenausschreibungen professionell zu veröffentlichen, den Bewerbungsprozess für Kandidatinnen und Kandidaten unkompliziert zu gestalten, die Kommunikation übersichtlich zu halten und Entscheidungen auf Basis von Auswertungen zu treffen. Denken Sie den Prozess konsequent bis zum Onboarding weiter, sichern Sie sich nicht nur die besten Talente, sondern binden diese auch nachhaltig an Ihr Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen zum Bewerbermanagement

Was versteht man unter Bewerbermanagement?

Bewerbermanagement ist eine Methode des Personalmanagements, die den gesamten Verwaltungsworkflow der Personalbeschaffung systematisiert – von der Stellenausschreibung bis zur Durchführung des Bewerbungsprozesses. In der Praxis kommt dafür in der Regel eine spezielle Software zum Einsatz, weshalb man auch von E-Recruiting spricht.

Warum lohnt sich eine Bewerbermanagement-Software für Unternehmen?

Sie verkürzt die Time-to-Hire, senkt die Cost-per-Hire und verbessert die Candidate Experience durch schnelle, übersichtliche Kommunikation. Das steigert die Chancen, im umkämpften Bewerbermarkt qualifizierte Fach- und Führungskräfte für sich zu gewinnen.

Welche Funktionen sollte eine Bewerbermanagement-Software bieten?

Wichtige Funktionen sind unter anderem die Erstellung und das Multi-Channel-Posting von Stellenausschreibungen, ein einfacher Online-Bewerbungsvorgang inklusive CV-Parsing, eine zentrale Kommunikationsplattform mit den Bewerbenden, Such- und Filterfunktionen zur Vorauswahl, Erinnerungsfunktionen für Fristen sowie Auswertungen zur Prozessoptimierung.

Was ist der Unterschied zwischen Bewerbermanagement und Onboarding?

Bewerbermanagement umfasst den Prozess von der Stellenausschreibung bis zur Vertragsunterschrift. Das Onboarding schließt sich daran an und begleitet neue Mitarbeitende strukturiert durch die Einarbeitungsphase im Unternehmen – idealerweise digital unterstützt und individuell auf die jeweilige Person zugeschnitten.

Wie verbessert Bewerbermanagement die Candidate Experience?

Eine strukturierte, transparente und schnelle Kommunikation sorgt dafür, dass Bewerbende jederzeit über den Status ihrer Bewerbung informiert sind. Das hinterlässt einen positiven Eindruck – auch bei abgelehnten Kandidatinnen und Kandidaten, deren Erfahrungsberichte über Social Media eine breite Öffentlichkeit erreichen können.

Was ist ein Talent Pool und wofür wird er genutzt?

Ein Talent Pool ist eine digitale Sammlung von Bewerberdaten qualifizierter Kandidatinnen und Kandidaten, die aktuell nicht zum Zug gekommen sind. Werden deren Fachkenntnisse später für eine andere Position interessant, kann das Unternehmen direkt auf die vorhandenen Bewerberdaten zugreifen, statt die Suche komplett neu zu starten.

Interview: Baulohnabrechnung fällig und keiner da?
HR & Payroll

Interview: Baulohnabrechnung fällig und keiner da?

Urlaubszeit, Krankheitsfälle oder Rentenabgänge: Wenn plötzlich niemand mehr für die Baulohnabrechnung verfügbar ist, kann das Bauunternehmen schnell in Schwierigkeiten bringen. Die gesetzlichen und tariflichen Anforderungen im Baulohn sind komplex und lassen wenig Spielraum für Fehler. Expertin Tina Weidinger von Suiteify kennt diese Herausforderungen aus erster Hand. Im Interview gibt sie spannende Einblicke, erklärt die besonderen Anforderungen des Baulohns und zeigt auf, wie Suiteify Bauunternehmen entlasten und bei Engpässen schnell helfen kann.

5 Min. Lesezeit

Was unterscheidet den Baulohn von anderen Abrechnungsarten?

Tina Weidinger: „Man hört oft: ‚Baulohn ist sehr kompliziert‘. Für den Fachspezialisten ist es das natürlich nicht. Aber man hat natürlich schon mit gewissen Herausforderungen zu kämpfen, wie beispielsweise Schlechtwetter, Saison-Kug-Abrechnungen und natürlich auch die Urlaubsberechnung. Das ist schon anders als andere Löhne und man kommuniziert zusätzlich mit den Sozialkassen.“

Was bietet Suiteify im Bereich der Baulohnabrechnung an?

Tina Weidinger: „Suiteify bietet zwei Lösungen an. Einmal unseren Teilservice. Das ist eine Suiteify-Software, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen. Diese ist natürlich immer gesetzlich und tariflich auf dem aktuellen Stand. Der Kunde trägt hier aber selbst die Verantwortung für die Baulohnabrechnung. Hat er Fragen, kann er sich an den Support wenden. Das ist die eine Möglichkeit. Und die andere ist unser Produkt-Service – Lohn und Gehalt. Das ist ein klassisches Auslagern des Lohns. Hier stellen wir dem Kunden unser Know-how zur Verfügung. Das heißt, er erhält einen persönlichen Ansprechpartner bei uns, wo er seine Fragen stellen kann und die Lohnabrechnung selbst wird dann eigenverantwortlich von dem Lohnsachbearbeiter durchgeführt. Das heißt, wenn Fehler passieren, tritt dafür dann Suiteify ein. Das Know-how hat aber der Suiteify-Lohnbuchhalter.“

Für wen ist der Baulohn von Suiteify am besten geeignet?

Tina Weidinger: „Wir machen Baulohnabrechnungen klassisch für das Bauhauptgewerbe und natürlich dann auch für das Baunebengewerbe wie für Maler, Gerüstbauer, Dachdecker, Garten- und Landschaftsbauer usw. Und im Bereich Outsourcing sprechen wir vorrangig eher kleinere mittelständische Kunden an, das heißt im Bereich von 1 bis 50 Arbeitnehmer. Gleichzeitig kann die Lösung natürlich dann auch auf größere Firmen ausgeweitet werden.“

Vor welchen Herausforderungen stehen Bauunternehmen?

Tina Weidinger: „Die Unternehmen stehen vor den gesetzlichen und tariflichen Herausforderungen, dass eine Lohnabrechnung immer korrekt sein muss. Sie müssen das notwendige Know-how aufbauen. Gleichzeitig gibt es natürlich auch bei den Unternehmen einen Fachkräftemangel. Das heißt, die Babyboomer gehen in Rente. Und sie brauchen dann einen adäquaten Lohnbuchhalter, der die Lohnabrechnung für sie erstellt.“

Wieso sollte man zum Lohn-Service von Suiteify wechseln?

Tina Weidinger: „Solange man Personal und Software hat, ist es nicht notwendig, ad hoc zu wechseln. Man sollte sich allerdings Gedanken darüber machen, wie es weitergehen kann. Es kann immer passieren, dass die Lohnbuchhaltung beispielsweise in Elternzeit geht. Oder man weiß, dass sie in drei Jahren in Rente geht. Und dann ist es schon mal gut zu schauen, was es für Möglichkeiten gibt, den Lohn auszulagern. Und Suiteify bietet die Möglichkeit, dass man schnell und flexibel agieren kann. Das heißt, bei Krankheit kann beispielsweise das Consulting unterstützen und die Lohnabrechnung erstellen. Und bei Elternzeit oder durch Wegfall können wir dann, wie gesagt, sehr schnell in das Baulohn-Outsourcing wechseln und mit einem persönlichen Ansprechpartner die Lohnbuchhaltung nahtlos übernehmen.“

Was ist das Besondere am Lohn-Service von Suiteify?

Tina Weidinger: „Suiteify entwickelt die Software selbstständig. Das heißt, auf gesetzliche und tarifliche Anforderungen können wir ad hoc reagieren und es auch schnellstmöglich umsetzen und die Mitarbeitenden im Bereich Service Lohn und Gehalt abholen, sodass sie dort immer auf dem aktuellen Stand sind.“

Was sind die ersten Schritte bei der Einführung des Lohn-Services?

Tina Weidinger: „Zu Beginn wird die Kundenberatung ein Gespräch mit dem Kunden führen, um festzustellen, was er möchte oder braucht, um ein adäquates Angebot erstellen zu können. Sobald der Vertrag unterschrieben ist, wird der Kunde von unserem sogenannten Onboarding betreut. Das heißt, es werden alle notwendigen Unterlagen eingefordert, sodass diese Lohnabrechnung oder die Stammdaten korrekt in unserer Software erfasst werden können. Und dann wird es an die eigentliche Sachbearbeitung übergeben, die dann alle weiteren Schritte mit dem Kunden bespricht.“

Welche Möglichkeiten zur Erfassung der Bewegungsdaten gibt es?

Tina Weidinger: „Auch da sind wir flexibel. Zum einen können wir (der Lohnsachbearbeiter) die Daten erfassen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass der Kunde selbstständig die Daten erfasst, u. a. direkt in der Software. Oder natürlich neu und innovativ, über eine App. Das kann dann mittels Schnittstelle zu uns übertragen werden.“

Welche Services bietet Suiteify außerdem im Bereich Baulohn an?

Tina Weidinger: „Ich habe bereits unsere App LohnMobil erwähnt, bei der gemäß des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die Bewegungsdaten erfasst und übertragen werden. Eine zweite App ist das sogenannte Mitarbeiterportal. Das heißt, dass sich die Mitarbeitenden unserer Kunden ihre Lohnabrechnungen und ihre Bescheinigungen selbst ansehen und entsprechend mit ihrem Arbeitgeber kommunizieren können. Für die Geschäftsführung des Kunden gibt es zusätzliche Auswertungen, die wichtig sind, um strategische Entscheidungen treffen zu können. Es gibt beispielsweise die Geschäftsanalytik, in der Lohnauswertungen in Kombination mit unternehmerischen Daten dargestellt werden können.“

Haben auch Steuerberater Vorteile durch den Suiteify Baulohn?

Tina Weidinger: „Steuerberater stehen vor den gleichen Herausforderungen. Ein Steuerberater kann sich, wenn er den Lohn an uns auslagert, auf seine Fachkompetenz konzentrieren, beispielsweise auf die Finanzbuchhaltung. Und die Lohnbuchhaltung wird dann durch uns erstellt. Hier gibt es entsprechende Schnittstellen für die Verbuchung. So muss sich ein Steuerberater keine Sorgen mehr über den Fachkräftemangel im Bereich Baulohnabrechnung machen. Er lagert das Geschäft an Suiteify aus, während die steuerliche Beratung und Fachkompetenz weiterhin bei ihm bleiben.“

Wie wird der Datenschutz bei Lohn-Services von Suiteify gewährleistet?

Tina Weidinger: „Datenschutz wird bei Suiteify vor allem bei persönlichen Daten großgeschrieben. Wir haben ein Rechenzentrum, das wir selbstständig verwalten. Und die Kommunikation zwischen der Sachbearbeitung und dem Kunden läuft zum einen telefonisch und zum anderen über ein sogenanntes Mitarbeiterportal. In diesem Mitarbeiterportal werden die vertraulichen Daten verschlüsselt. Und das Ganze automatisch, ohne zusätzliche Features.“

Was sind die Vorteile der Baulohn-Services von Suiteify?

Tina Weidinger: „Die Steuerberater und Baufirmen können sich auf ihre Fachkompetenz konzentrieren. Sie haben einen festen Ansprechpartner im BRZ, der die Baulohnabrechnung kann und kennt. Die Software ist immer gesetzlich und tariflich auf dem aktuellen Stand und für den Kunden ist es eine Risikominimierung. Wenn er heute zwei Arbeitnehmer abrechnet, ist es natürlich ein anderer Preis, als wenn er morgen 20 Personen einstellt. Das ist besser kalkulierbar und deswegen würde ich sagen: Einfach Kunde werden! Sprechen Sie uns gerne an.“

Jetzt das gesamte Experteninterview mit Tina Weidinger anschauen:

Was die Zoll-Razzia auf Baustellen für die Lohnabrechnung bedeutet – 5 Dinge, die Bauunternehmen jetzt checken sollten
HR & Payroll

Was die Zoll-Razzia auf Baustellen für die Lohnabrechnung bedeutet – 5 Dinge, die Bauunternehmen jetzt checken sollten

Im März 2026 standen 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner gleichzeitig auf deutschen Baustellen. Was steckt dahinter – und was sollten Bauunternehmen daraus mitnehmen?

5 Min. Lesezeit

Hintergrund zur bundesweiten Finanzkontrolle

Es war keine spontane Aktion: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führt regelmäßig koordinierte Schwerpunktprüfungen durch – und die Baubranche steht dabei traditionell ganz oben auf der Liste. Im März 2026 waren bundesweit rund 3.200 Einsatzkräfte gleichzeitig auf Baustellen unterwegs. Geprüft wurde, ob Beschäftigte ordnungsgemäß angemeldet sind, ob Mindestlöhne eingehalten werden, ob Arbeitsgenehmigungen vorliegen – und ob Sozialleistungen zu Recht bezogen werden.

Die Zahlen aus dem Vorjahr zeigen, warum die Branche so stark im Fokus steht: Rund 60 Prozent der gesamten festgestellten Schadenssumme des Jahres 2025 entfielen auf das Baugewerbe. Über 10.000 Strafverfahren wurden allein in diesem Bereich eingeleitet. Und die Konsequenzen können gravierend sein: Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Dortmund verurteilte einen Bauunternehmer zu knapp drei Jahren Haft – wegen vorenthaltener Arbeitsentgelte in über 50 Fällen, Gesamtschaden knapp 2,7 Millionen Euro.

Doch was bedeutet das konkret für den Alltag eines Bauunternehmens? Wir haben die fünf wichtigsten Punkte zusammengestellt – nicht als Checkliste für den Worst Case, sondern als Orientierung für eine solide, zukunftsfähige Aufstellung.

1. An- und Abmeldungen: Der unterschätzte Dauerjob

Die Anmeldung zur Sozialversicherung ist keine einmalige Aufgabe – sie ist ein laufender Prozess. Jede neue Kraft muss korrekt und rechtzeitig angemeldet sein, jeder Austritt korrekt abgemeldet. Klingt überschaubar, wird aber im Baugewerbe schnell zur Herausforderung: wechselnde Belegschaften, Saisonkräfte, Subunternehmer – die Fluktuation ist hoch, der Verwaltungsaufwand entsprechend.

Hinzu kommt: Wer als Generalunternehmer Subunternehmer einsetzt, trägt unter Umständen eine Mitverantwortung dafür, dass auch deren Beschäftigte ordnungsgemäß angemeldet sind. Die FKS prüft die gesamte Kette – nicht nur den Auftragnehmer vor Ort.

2. Sofortmeldepflicht: Keine Sekunde zu spät

Für bestimmte Beschäftigungsformen gilt im Baugewerbe die Sofortmeldepflicht – eine der strengsten Regelungen im deutschen Sozialversicherungsrecht. Die Anmeldung muss noch vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgen, spätestens beim tatsächlichen Arbeitsbeginn. Nicht am Ende der Woche, nicht nach der Probearbeit – sondern unmittelbar vorher.

Steht ein Zöllner auf der Baustelle und eine neu eingesetzte Kraft ist noch nicht im System, ist das erklärungsbedürftig. Und aus einer Erklärung kann schnell ein Ordnungswidrigkeitsverfahren werden.

3. Mindestlohn: Mehr als eine Zahl

Im Baugewerbe gilt nicht einfach der gesetzliche Mindestlohn. Auf Basis der Tarifverträge – allen voran dem Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV) – gibt es branchenspezifische Mindestlöhne, die je nach Tätigkeit und Lohngruppe variieren. Diese Löhne müssen nicht nur gezahlt, sondern auch nachgewiesen werden können: durch lückenlose Stundenaufzeichnungen, Lohnabrechnungen und Zahlungsnachweise.

Die FKS prüft nicht nur, ob der Mindestlohn auf dem Papier stimmt – sondern ob er tatsächlich und vollständig ausgezahlt wurde. Differenzen zwischen vereinbartem und tatsächlich geleistetem Stundenlohn sind ein häufiger Ansatzpunkt für weiterführende Ermittlungen.

4. Ausländische Beschäftigte: Mehrere Ebenen im Blick behalten

Auf vielen Baustellen arbeiten Beschäftigte aus dem EU-Ausland oder aus Drittstaaten. Hier greift ein eigenes Regelwerk: Liegen die erforderlichen Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigungen vor? Wurden entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer korrekt beim Zoll angemeldet – Stichwort A1-Bescheinigung und Entsendemeldung? Sind die im Herkunftsland geltenden Sozialversicherungsregelungen dokumentiert?

Die Anforderungen sind komplex und ändern sich regelmäßig. Wer hier nicht aktuell ist, riskiert Verstöße, die nicht böswillig, aber dennoch teuer sind.

5. Dokumentation: Im Ernstfall zählt jede Sekunde

Die FKS prüft nicht nur im Büro – sie beginnt auf der Baustelle, mit direkten Befragungen der Beschäftigten. Wer keine Auskunft geben kann oder will, weckt Misstrauen. Wer relevante Unterlagen nicht sofort vorlegen kann, gerät unter Druck.

Das bedeutet: Arbeitszeitnachweise, Lohnabrechnungen, Anmeldebestätigungen und Genehmigungen sollten nicht irgendwo im Ordner schlummern, sondern jederzeit abrufbar sein – idealerweise digital und strukturiert. Denn die Prüfung vor Ort ist oft nur der Auftakt: Auffälligkeiten können tiefgreifende Ermittlungen auslösen, die sich über Monate hinziehen.

Fazit: Prüfdruck wird nicht nachlassen

Die Schwerpunktprüfungen der FKS sind kein Ausnahmezustand – sie sind fester Bestandteil einer langfristigen Strategie zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Für Bauunternehmen bedeutet das: Die Frage ist nicht ob der Zoll kommt, sondern wann.

Die gute Nachricht: Wer alle Pflichten rund um den Baulohn zuverlässig im Griff hat – An- und Abmeldungen, Sofortmeldungen, Nachweise, Dokumentation – muss eine Prüfung nicht fürchten. Das klingt simpel, ist in der Praxis aber aufwendig. Denn der Baulohn bringt weit mehr mit sich als die reine Abrechnung. Viele Bauunternehmen entscheiden sich deshalb, diese Aufgaben an einen spezialisierten Partner auszulagern – und gewinnen damit nicht nur Sicherheit, sondern auch wertvolle Zeit für ihr Kerngeschäft.

Alle Zahlen und Fakten basieren auf der offiziellen Statistikveröffentlichung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie der Pressemitteilung der Generalzolldirektion vom 10. März 2026. Die erste Bilanz der FKS finden Sie hier: Zoll online - Pressemitteilungen - Zoll überprüft das Baugewerbe - erste Bilanz der bundesweiten Schwerpunktprüfung

Lohnabrechnung: Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen abrechnen
HR & Payroll

Lohnabrechnung: Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen abrechnen

Die Lohnabrechnung gehört zu den zentralen und zugleich anspruchsvollsten Aufgaben im Personalwesen. Besonders Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen sorgen oft für Unsicherheiten. Fehler können nicht nur Ärger bei Mitarbeitenden auslösen, sondern auch steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Dieser Beitrag erklärt, wie solche Zahlungen korrekt abgerechnet werden – und worauf dabei zu achten ist.

5 Min. Lesezeit

Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen: Definition und Unterschiede

  • Einmalzahlungen (sonstige Bezüge) sind zusätzliche Vergütungen außerhalb des regulären Monatslohns, zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, das 13. oder 14. Monatsgehalt, Jubiläumszuwendungen oder Urlaubsabgeltung. Sie können leistungsbezogen oder anlassgebunden sein und unterliegen der Steuer- sowie Sozialversicherungspflicht.
  • Boni: Hierbei handelt es sich um variable, meist leistungs- oder erfolgsabhängige Prämien, wie beispielsweise Vertriebsboni, Zielprämien oder Jahresboni. Sie gelten als sonstige Bezüge und werden wie Einmalzahlungen behandelt.
  • Sondervergütungen und Sachbezüge umfassen Leistungen, die über das Grundgehalt hinausgehen. Dazu gehören geldwerte Vorteile wie Firmenwagen oder Gutscheine sowie betriebliche Gesundheitsförderung. Während Überstundenvergütungen meist zum laufenden Lohn zählen, gelten für Sachbezüge spezielle Regeln: Sie bleiben bis zu einer Freigrenze von 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für die betriebliche Gesundheitsförderung gelten separate jährliche Freibeträge.

Damit Steuern und Sozialabgaben korrekt berechnet werden können, ist eine klare Klassifizierung entscheidend.

Steuerliche Behandlung von Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen

Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld unterliegen der Lohnsteuer als sonstige Bezüge.

Für außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen oder mehrjährige Boni) ist eine Begünstigung durch die Fünftelregelung nach § 34 EStG seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren anwendbar. Um von der steuerlichen Tarifermäßigung zu profitieren, können Arbeitnehmer diese im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Arbeitgeber bleiben unabhängig davon verpflichtet, die betreffenden Zahlungen in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert auszuweisen.

Reguläre Boni und Prämien werden als sonstige Bezüge versteuert. Sachbezüge bleiben bis zu einer Freigrenze von 50 Euro monatlich steuerfrei, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Arbeitgeber müssen alle Sonderzahlungen korrekt ausweisen, um Haftungsrisiken bei der Lohnsteuer zu vermeiden.

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Die meisten lohnsteuerpflichtigen Zahlungen unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), es gibt jedoch Ausnahmen.

Beispiele: Sachbezüge bis 50 Euro pro Monat sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen sozialversicherungsfrei.

Bei Einmalzahlungen ist der Zahlungszeitpunkt maßgeblich: Werden sie zwischen dem 1. Januar und dem 31. März ausgezahlt, ist gegebenenfalls die Märzklausel nach § 23a Abs. 4 SGB IV zu beachten. Dabei handelt es sich um eine sozialversicherungsrechtliche Regelung, nach der Einmalzahlungen (z. B. Boni oder Weihnachtsgeld), die zwischen dem 1. Januar und dem 31. März ausgezahlt werden, dem Vorjahr zugeordnet werden.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die anteilige Beitragsbemessungsgrenze bzw. die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird und das Beschäftigungsverhältnis bereits im Vorjahr beim selben Arbeitgeber bestand.

Weitere Informationen: Deutsche Rentenversicherung

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Praktische Umsetzung in der Lohnabrechnung

Damit Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen korrekt abgerechnet werden, sollten Arbeitgeber Folgendes beachten:

  1. Klassifizierung der Zahlung: Eindeutige Zuordnung als Einmalzahlung, Bonus oder Sondervergütung.
  2. Erfassung des Bruttobetrags: Korrekte Eingabe in das Lohnabrechnungssystem als “sonstiger Bezug”.
  3. Steuer und Sozialversicherung:
    1. Prüfen, ob ein Sachbezug (50-Euro-Grenze) oder eine voll steuerpflichtige Geldleistung vorliegt.
    2. Die Beschäftigten darauf hinweisen, dass sie die Fünftelregelung, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, nur noch im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung geltend machen können.
    3. Die Inflationsausgleichsprämie ist ausgelaufen und kann ab 2025 nicht mehr steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden.
    4. Prüfen, ob die Märzklausel nach § 23a Abs. 4 SGB IV anzuwenden ist.
  4. Dokumentation: Transparentes Ausweisen aller Zahlungen für interne Kontrollen und externe Prüfungen.

Eine aktuelle und ITSG-geprüfte Lohnabrechnungssoftware erleichtert diese Prozesse, reduziert Fehler und unterstützt Arbeitgeber bei der Erstellung rechtssicherer Abrechnungen.

Sonderfälle in der Lohnabrechnung

Besondere Aufmerksamkeit erfordern:

  • Boni mit rückwirkender Auszahlung: Erfolgsprämien für vergangene Monate müssen zum Auszahlungszeitpunkt versteuert werden und sind SV-pflichtig.
  • Kündigungen: Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsabgeltung) sind tarif-/arbeitsvertraglich anteilig zu berechnen.
  • Sachbezüge und Gutscheine: Bis zu 50 Euro/Monat steuer- und SV-frei (bei Vorliegen der Sachbezugsvoraussetzungen); eine Prüfung ist zwingend erforderlich.

Fazit

Die korrekte Abrechnung von Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen ist für Unternehmen unverzichtbar. Mit klar definierten Prozessen, geschultem Personal und einer ITSG-geprüften Lohnabrechnungssoftware lassen sich Zahlungen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich korrekt abwickeln. Unternehmen, die dies umsetzen, sichern ihre Rechtskonformität und stärken zugleich ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden.

FAQ – Lohnabrechnung: Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen (Deutschland)

Was sind Einmalzahlungen in der Lohnabrechnung?

Einmalzahlungen sind unregelmäßige Zusatzvergütungen, zu denen beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jahresboni oder Jubiläumszuwendungen zählen. Sie können leistungsbezogen oder nicht leistungsbezogen sein. Sie unterliegen der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht.

Wie werden Boni korrekt in der Lohnabrechnung abgerechnet?

Boni sind leistungs- oder erfolgsabhängige Zahlungen (z. B. Vertriebsboni, Zielprämien). Sie werden als sonstige Bezüge regulär lohnsteuerpflichtig behandelt (Ermittlung der Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle) und sind sozialversicherungspflichtig. Dabei wird nicht nur die monatliche, sondern die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Eine korrekte Lohnart-Kennzeichnung verhindert Abrechnungsfehler.

Welche Zahlungen zählen als Sondervergütungen?

Sondervergütungen sind unregelmäßige Zahlungen außerhalb des laufenden Monatslohns, wie z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13./14. Monatsgehalt oder Jubiläumszuwendungen. Sie basieren auf Einzelvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung und werden steuerlich als sonstige Bezüge sowie sozialversicherungspflichtig abgerechnet.

Wie werden Einmalzahlungen steuerlich behandelt?

Einmalzahlungen gelten als “sonstige Bezüge” im Sinne des Lohnsteuerrechts und unterliegen der Lohnsteuer. Für außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG kann die Fünftelregelung seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren angewendet werden. Stattdessen können Arbeitnehmer diese Tarifermäßigung im Rahmen ihrer Steuererklärung geltend machen. Eine klare Dokumentation vermeidet Abrechnungsfehler.

Welche Sozialversicherungsregeln gelten für Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen?

Grundsätzlich sind alle lohnsteuerpflichtigen Zahlungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungspflichtig (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Der Zahlungszeitpunkt ist entscheidend: Bei Auszahlungen im Januar bis März ist die Märzklausel zu prüfen (Zuordnung zum Vorjahr).

Ausnahmen: Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat oder Aufmerksamkeiten (z. B. Sachgeschenke zum persönlichen Jubiläum) bis zu 60 Euro sind unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen sozialversicherungsfrei. Klassische Geld-Jubiläumsprämien sind hingegen voll beitragspflichtig.

Wie können Unternehmen Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen korrekt abrechnen?

Unternehmen klassifizieren Zahlungen als “sonstige Bezüge” oder als Sachbezug. Sie erfassen den geldwerten Vorteil in der Lohnsoftware und berechnen die Lohnsteuer unter Beachtung von Freigrenzen (z. B. 50 Euro für Sachbezüge). Die Sozialversicherungsbeiträge werden bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze fällig, wobei für Auszahlungen zwischen Januar und März die Märzklausel zu prüfen ist. Eine lückenlose Dokumentation ist für spätere Betriebsprüfungen essenziell. Moderne Lohnsoftware unterstützt dabei, diese Prozesse rechtssicher zu automatisieren.

Welche Sonderfälle erfordern besondere Aufmerksamkeit?

Hierzu zählen rückwirkend gezahlte Boni (maßgeblich ist der Auszahlungszeitpunkt), tariflich oder vertraglich geregelte anteilige Einmalzahlungen bei Mitarbeiteraustritten sowie Sachbezüge und Gutscheine, bei denen die Freigrenze (50 Euro pro Monat) und die Sozialversicherungsfreiheit zu prüfen sind.

Arbeitszeitreform 2026: Was sich für Arbeitgeber beim Arbeitszeitgesetz ändert
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Arbeitszeitreform 2026: Was sich für Arbeitgeber beim Arbeitszeitgesetz ändert

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. Juni 2026 sieht zwei zentrale Änderungen am Arbeitszeitgesetz vor: eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit bei tarifvertraglicher Vereinbarung sowie eine grundsätzlich verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung. Der Beitrag ordnet die geltenden Grundregeln des ArbZG ein und erklärt, was der Entwurf, dessen Inkrafttreten für den 1. Januar 2027 angestrebt wird, für Arbeitgeber konkret bedeutet.

5 Min. Lesezeit

Mit dem am 18. Juni 2026 bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll das deutsche Arbeitszeitgesetz an zwei entscheidenden Stellen reformiert werden: Tarifvertragsparteien sollen statt der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können, und die elektronische Arbeitszeiterfassung soll grundsätzlich verpflichtend werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, ein Inkrafttreten wird derzeit für den 1. Januar 2027 angestrebt. Dieser Beitrag ordnet die geltenden Grundregeln des Arbeitszeitgesetzes ein und erklärt, was der aktuelle Entwurf für Sie als Arbeitgeber konkret bedeuten würde.

Das Arbeitszeitgesetz als Grundlage des Arbeitsschutzes

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), oft auch Arbeitszeitschutzgesetz genannt, ist Teil des sozialen Arbeitsschutzes. Es soll gesundheitliche Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz vermeiden und vermindern, die durch unangemessene Arbeitszeiten entstehen können. Zu lange Arbeitszeiten, zu wenige oder zu kurze Pausen und Ruhezeiten führen bei Arbeitnehmenden unter Umständen zu gesundheitlichen Problemen wie Burn-out, Depressionen, körperlichen Folgen durch Mehrarbeit sowie Fehlern und Unfällen durch mangelnde Konzentration oder Erschöpfung.

Regelungen zur Arbeitszeit, zu Pausenzeiten und damit verbundene Vereinbarungen werden vertraglich im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern festgeschrieben. Diese müssen sich jedoch an die Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz halten. Auch Tarifverträge müssen sich dem ArbZG unterordnen: Entspricht ein Tarifvertrag nicht dem Gesetz, muss er geändert werden. Die Arbeitszeit selbst ist im Arbeitsschutzgesetz, das allgemeine Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten regelt, nicht enthalten. Alle Regelungen zur Arbeitszeit sind separat im Arbeitszeitgesetz festgehalten.

Die bisherigen Kernregeln: Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten

Bislang gilt im Arbeitszeitgesetz eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die auf zehn Stunden ausgedehnt werden kann, sofern diese Grenze im Durchschnitt eines Ausgleichszeitraums von sechs Monaten eingehalten wird. Aus den acht Stunden bei sechs Werktagen pro Woche ergibt sich automatisch die bisherige wöchentliche Höchstgrenze von 48 Stunden. Diese Obergrenze gilt auch für Arbeitnehmende mit zwei Arbeitsverhältnissen oder einer Nebentätigkeit: Bei einer normalen 40-Stunden-Woche darf für einen Nebenjob oder eine selbstständige Tätigkeit deshalb nur maximal acht Stunden zusätzlich gearbeitet werden.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden am Stück ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, übersteigt die Arbeitszeit neun Stunden, muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen. Pausen sind maßgeblich für die Sicherheit am Arbeitsplatz, da sie die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit erhalten und so die Gefahr von Fehlern und Unfällen vermindern. In der Regel sind sie unbezahlt und zählen nicht zur eigentlichen Arbeitszeit.

Zwischen zwei Arbeitstagen, also zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn des Folgetages, müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit eingehalten werden. In einzelnen Branchen wie Gastronomie, Verkehrsbetrieben, Rundfunk, Landwirtschaft und dem medizinischen Bereich verkürzt sich diese Ruhezeit ausnahmsweise auf zehn Stunden. Für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer gelten mit den sogenannten Lenkzeiten noch spezifischere, gesondert im Arbeitsvertrag festgelegte Regelungen.

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmende an Sonn- und Feiertagen nicht arbeiten. Ausnahmen gelten unter anderem für Tankstellen, Krankenhäuser, Museen, Theater, Gastronomie und Pflegeeinrichtungen. Wer sonntags arbeiten muss, hat dennoch Anspruch auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen exakt aufzuzeichnen, damit die zuständigen Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämter die Einhaltung der Sonntagsruhe überprüfen können.

Bereitschaftszeit, Gleitzeit und Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz

Bei Bereitschafts- und Wochenendzeiten unterscheidet das Arbeitszeitgesetz drei Formen: Der Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit, darf aber geringer vergütet werden als reguläre Arbeitszeit; die betroffene Person muss sich an einem vereinbarten Ort bereithalten, und auch hier gelten Ruhephasen und Höchstarbeitszeit. Arbeitsbereitschaft zählt selbst dann als reguläre Arbeitszeit, wenn zeitweise keine Aufgaben anfallen, sodass alle Regeln des ArbZG greifen. Bei Rufbereitschaft dürfen Beschäftigte zu Hause sein, aber jederzeit kontaktiert werden; nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zählt und muss vergütet werden, die inaktive Zeit unterliegt nicht den Regeln des ArbZG.

Zum Thema Gleitzeit enthält das Arbeitszeitgesetz selbst keine Regelungen, sie muss im Arbeitsvertrag oder individuell vereinbart werden. Bei der einfachen Gleitzeit wird ein Zeitraum festgelegt, in dem die vereinbarte Tagesarbeitszeit abzuleisten ist, etwa zwischen 9 und 18 Uhr. Die qualifizierte Gleitzeit erlaubt eine flexiblere Einteilung: An einzelnen Tagen darf kürzer oder länger als die eigentliche Tagesarbeitszeit gearbeitet werden, solange über Woche oder Monat ein Ausgleich erfolgt und die Vorgaben des ArbZG eingehalten werden. Meist gibt es dabei eine Kernarbeitszeit, in der Anwesenheit erforderlich ist. In der Praxis funktioniert qualifizierte Gleitzeit nur mit einer genauen automatisierten Zeiterfassung oder auf Basis eines Vertrauensmodells.

Vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen sind unter anderem Selbstständige, freie Mitarbeitende, leitende Angestellte, Leiterinnen und Leiter öffentlicher Dienststellen und deren Vertretungen, Arbeitnehmende, die eigenverantwortlich erziehen, betreuen oder pflegen, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Entscheidungsbefugnissen im Personalbereich, Chefärztinnen und Chefärzte, Beschäftigte im liturgischen Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Personen unter 18 Jahren, für die stattdessen das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt.

Folgen von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz

Zwingt ein Vorgesetzter Beschäftigte dazu, länger als zehn Stunden am Tag zu arbeiten, oder duldet er dies wissentlich, gilt das als Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG (Bußgeldvorschriften). Dafür droht eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro. Bei vorsätzlicher oder beharrlicher Gefährdung von Gesundheit oder Arbeitskraft der Beschäftigten drohen nach § 23 ArbZG zusätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Betroffene Arbeitnehmende haben in solchen Fällen das Recht, die unzulässige Beschäftigung zu verweigern. Wird mehr gearbeitet, als im Arbeitsvertrag vorgesehen, besteht Anspruch auf Vergütung oder Ausgleich der Überstunden. Enthält ein Arbeitsvertrag von vornherein zu viele Stunden pro Tag oder Woche, wird er dadurch nicht automatisch unwirksam: Das Arbeitszeitgesetz sorgt dafür, dass die betreffende Zahl auf die gesetzlichen Obergrenzen korrigiert wird. Bereits geleistete Mehrarbeit muss der Arbeitgeber trotzdem bezahlen.

Eine genaue und sichere Zeiterfassung, im Idealfall softwaregestützt, hilft beiden Seiten, Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren. Sie verhindert, dass Beschäftigte zu lange arbeiten oder zu kurze Pausen und Ruhezeiten einlegen, schließt Manipulationsmöglichkeiten aus und macht Arbeitszeiten auch im Nachhinein langfristig belegbar.

Arbeitszeitreform 2026: Von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit

Nach dem Referentenentwurf sollen nicht Arbeitgeber allgemein, sondern Tarifvertragsparteien beziehungsweise auf dieser Grundlage die Betriebsparteien statt der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit ein wöchentliches Maximum von bis zu 48 Stunden vereinbaren können. Ohne eine entsprechende tarifliche oder betriebliche Regelung bleibt es bei der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit von acht beziehungsweise zehn Stunden. Innerhalb dieser Woche dürften Mitarbeitende an einzelnen Tagen dann länger arbeiten, etwa bis zu zwölf Stunden, sofern der wöchentliche Durchschnitt nicht überschritten wird.

Sollte der Entwurf in dieser Form Gesetz werden, eröffnet das neue Gestaltungsspielräume für Schichtarbeit, projektbezogene Spitzen oder saisonale Belastungen. Gleichzeitig wären Personalverantwortliche in Unternehmen mit entsprechender tariflicher oder betrieblicher Grundlage gefordert, Arbeitszeitmodelle neu zu planen und in Arbeitsverträgen beziehungsweise Betriebsvereinbarungen umzusetzen.

Elektronische Arbeitszeiterfassung wird Pflicht

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Mai 2019 (C-55/18) müssen die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Vorgabe im BAG-Urteil vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) bestätigt: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten schon jetzt systematisch erfassen.

Obwohl diese Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits besteht, fehlt bislang eine klare gesetzliche Ausgestaltung. Die Bundesregierung plant deshalb, die Vorgaben der beiden Urteile im Laufe des Jahres 2026 in das Arbeitszeitgesetz zu integrieren. Die Novelle soll konkrete Anforderungen an die technische Umsetzung festlegen, Ausnahmen für Kleinstbetriebe regeln und verbindliche Vorgaben für digitale Arbeitszeiterfassungssysteme sowie die entsprechenden Aufbewahrungsfristen schaffen. Gleichzeitig verknüpft sie die Zeiterfassung systematisch mit der geplanten Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Für Personalabteilungen bedeutet das, ein digitales Zeiterfassungssystem einzuführen, das den Anforderungen an Datensicherheit und DSGVO-Konformität entspricht, etwa als Terminal, App oder Cloudlösung. Ein vorhandener Betriebsrat ist in die Einführung einzubeziehen, und sowohl Mitarbeitende als auch Führungskräfte sind im Umgang mit dem neuen System zu schulen. Arbeitgeber sollten jetzt aktiv werden, um Implementierungsrisiken und Bußgelder zu vermeiden.

Neue Pflichten bei der Arbeitszeitdokumentation

Mit der Reform gehen verschärfte Anforderungen an die Arbeitszeitdokumentation einher. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Arbeitgeber die Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden jederzeit nachweisen können. Bei unvollständigen oder falschen Aufzeichnungen drohen rechtliche Konsequenzen.

Künftig müssen Arbeitgeber alle relevanten Arbeitszeitdaten systematisch erfassen. Dazu zählen:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Gesamtdauer der Arbeitszeit
  • Pausen inklusive Beginn, Ende und Dauer
  • Überstunden und deren Ausgleich
  • Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen
  • die Einhaltung der 48-Stunden-Woche
  • die Beachtung von Ausgleichszeiträumen über mehrere Monate, etwa vier, sechs oder zwölf Monate

Diese Regelungen gelten gleichermaßen für Arbeit vor Ort, mobil oder im Homeoffice. Die neuen Referenzzeiträume und die Möglichkeit längerer Tagesarbeitszeiten machen deutlich, dass Papierlisten und einfache Excel-Tabellen künftig nicht mehr ausreichen. Lückenhafte Arbeitszeitaufzeichnungen können als Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz gewertet werden. Behörden müssen jederzeit nachvollziehen können, dass die Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Die Verantwortung für die korrekte Dokumentation liegt beim Arbeitgeber: Zwar kann die Erfassung der Daten den Mitarbeitenden übertragen werden, die kontrollierende Verantwortung verbleibt jedoch beim Unternehmen. Fehlerhafte oder unvollständige Aufzeichnungen bergen damit ein erhebliches rechtliches Risiko.

Das für 2026 geplante Zeiterfassungsgesetz wird voraussichtlich die Nutzung elektronischer Systeme als Standard vorschreiben, klare Aufbewahrungsfristen definieren, Ausnahmen für Kleinstbetriebe festlegen und die Vorgaben für mobile Arbeit und Homeoffice präzisieren. Damit erhalten Arbeitgeber eine verbindliche Grundlage für die Arbeitszeiterfassung, die sowohl Rechtssicherheit als auch praktische Umsetzungsmöglichkeiten für moderne Arbeitszeitmodelle bietet.

Checkliste: Arbeitszeitreform 2026 umsetzen

1. Bestehende Arbeitszeitmodelle prüfen

  • Alle aktuellen Arbeitszeitmodelle dokumentieren, etwa Schichtpläne, Gleitzeit, Teilzeit und Abrufarbeit
  • Systematisch analysieren, welche Zeiterfassungssysteme genutzt werden und wo Flexibilitätslücken bestehen
  • Problemfelder identifizieren: Überstunden, unklare Ruhezeiten, fehlende digitale Erfassung

2. Zeiterfassungssystem auswählen und einführen

  • Geeignete digitale Lösungen vergleichen, zum Beispiel App, Cloud oder Terminal
  • Betriebsrat einbeziehen und Mitbestimmungsrechte beachten
  • Testlauf durchführen und Funktionalität, Bedienbarkeit sowie Auswertungsmöglichkeiten prüfen
  • Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte planen

3. Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen anpassen

  • Regelungen für Wochenarbeitszeitmodelle implementieren
  • Flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Überstunden und Abrufarbeit klar definieren
  • Neue Regelungen schriftlich festhalten, um Rechtssicherheit herzustellen

4. Personalmanagement und HR schulen

  • Führungskräfte über gesetzliche Änderungen und neue Arbeitszeitmodelle informieren
  • Mitarbeitende über Rechte, Pflichten und die Nutzung der Zeiterfassungssysteme aufklären
  • Interne Prozesse für Überstunden, Pausenregelungen und Arbeitszeitkontrolle anpassen

5. Steuer- und Rechtsberatung einbeziehen

  • Lohnabrechnung prüfen und Auswirkungen der Reform auf Überstunden, Mindestlohn und Minijobs berücksichtigen
  • Arbeitsrechtliche Beratung zu Verträgen, Zeiterfassung, Mitbestimmung und Compliance einholen
  • Bußgelder, arbeitsrechtliche Konflikte und Fehler bei der Zeiterfassung vermeiden

6. Umsetzung überwachen

  • Zeiterfassung und Einhaltung der Arbeitszeitmodelle regelmäßig kontrollieren
  • Feedback aus HR und Belegschaft einholen und Prozesse anpassen
  • Bei Änderungen gesetzlicher Vorgaben schnell reagieren

Fazit

Das Arbeitszeitgesetz bleibt mit Höchstarbeitszeit, Pausen- und Ruhezeitregelungen die Grundlage des Arbeitsschutzes. Der Referentenentwurf zur Reform 2026 sieht an zwei zentralen Stellen Änderungen vor: Statt der starren täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig, tariflich oder betrieblich geregelt, der Wochendurchschnitt zählen, und die ohnehin schon durch EuGH und Bundesarbeitsgericht bestätigte Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung erhalten. Bis zum Inkrafttreten, das derzeit für den 1. Januar 2027 angestrebt wird, gilt weiterhin das aktuelle Recht. Wer sich jetzt mit bestehenden Arbeitszeitmodellen befasst und ein digitales Erfassungssystem vorbereitet, vermeidet spätere Implementierungsrisiken und Bußgelder und schafft die Grundlage für rechtssichere, flexible Arbeitszeitmodelle.

Häufige Fragen zur Arbeitszeitreform 2026 und zum Arbeitszeitgesetz

Was ist die Arbeitszeitreform 2026 in Deutschland? 

Als Arbeitszeitreform 2026 wird die geplante Überarbeitung des deutschen Arbeitszeitgesetzes bezeichnet. Ziel ist es, die bisher starre tägliche Höchstarbeitszeit flexibler zu gestalten und stärker an die Vorgaben der EU anzupassen. Zu den Kernpunkten zählen die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit und die verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung.

Ab wann gilt die Arbeitszeitreform 2026 für Arbeitgeber? 

Die Reform liegt derzeit als Referentenentwurf vor und ist noch nicht in Kraft. Ein Inkrafttreten wird aktuell für den 1. Januar 2027 angestrebt. Da insbesondere die Einführung der elektronischen Zeiterfassung organisatorischen und technischen Vorlauf erfordert, sollten Sie sich als Arbeitgeber bereits jetzt vorbereiten.

Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmende nach geltendem Arbeitszeitgesetz pro Tag arbeiten? 

Pro Tag sind maximal acht Stunden erlaubt. Ausnahmsweise können zehn Stunden gearbeitet werden, wenn dies innerhalb von sechs Monaten wieder ausgeglichen wird.

Was ändert sich bei der Höchstarbeitszeit ab 2026? 

Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll anstelle der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu 48 Stunden treten – allerdings nur dort, wo Tarifvertragsparteien beziehungsweise auf dieser Grundlage die Betriebsparteien dies vereinbaren. Ohne eine solche Regelung bleibt es bei der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit von acht beziehungsweise zehn Stunden. Wo die neue Regelung greift, ermöglicht sie längere Arbeitstage, sofern der Wochendurchschnitt eingehalten wird und die gesetzlichen Ruhezeiten beachtet werden.

Welche Pausen- und Ruhezeitregeln gelten unabhängig von der Reform? 

Bei mehr als sechs Stunden Arbeit am Stück ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, ab neun Stunden mindestens 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen, in einzelnen Branchen wie Gastronomie oder Verkehrsbetrieben zehn Stunden.

Sind Arbeitgeber ab 2026 zur elektronischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet?

Noch nicht verbindlich, da es sich bislang um einen Referentenentwurf handelt. Vorgesehen ist jedoch, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten künftig grundsätzlich elektronisch erfassen müssen. Der Entwurf sieht dabei Ausnahmen vor, etwa für Kleinstbetriebe, sowie die Möglichkeit, dass Tarifvertragsparteien abweichende Regelungen einschließlich einer Erfassung in Papierform zulassen. Die Systeme müssen nachvollziehbar, manipulationssicher und DSGVO-konform sein.

Gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch für kleine und mittlere Unternehmen? 

Nach dem Referentenentwurf soll die grundsätzliche Pflicht für alle Arbeitgeber gelten, für Kleinstbetriebe sind jedoch Ausnahmen von der elektronischen Erfassung vorgesehen. Für kleine und mittlere Unternehmen, die keine solche Ausnahme in Anspruch nehmen können, sind vereinfachte, kostengünstige digitale Lösungen zulässig, zum Beispiel Apps oder cloudbasierte Zeiterfassungssysteme.

Was müssen Arbeitgeber bei Minijobs und Teilzeit beachten? 

Aufgrund des steigenden Mindestlohns und der höheren Minijob-Grenze ist eine exakte Arbeitszeiterfassung besonders wichtig. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Minijobberinnen und Minijobber die zulässige monatliche Verdienstgrenze nicht überschreiten und ihre Arbeitszeiten korrekt dokumentiert werden.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Arbeitszeitreform? 

Ist ein Betriebsrat vorhanden, hat dieser bei der Einführung von Arbeitszeiterfassungssystemen sowie bei Änderungen der Arbeitszeitmodelle ein Mitbestimmungsrecht. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie den Betriebsrat frühzeitig einbinden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz? 

Verstöße gegen die Arbeitszeitvorgaben oder die Pflicht zur Zeiterfassung können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG geahndet werden und Bußgelder von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen. Bei vorsätzlicher oder beharrlicher Gefährdung von Gesundheit oder Arbeitskraft der Beschäftigten drohen nach § 23 ArbZG zusätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Zudem können arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen entstehen, etwa bei Überstunden und Ruhezeiten.

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht? 

Ausgenommen sind unter anderem Selbstständige, freie Mitarbeitende, leitende Angestellte, Leiterinnen und Leiter öffentlicher Dienststellen, Beschäftigte mit eigenverantwortlicher Erziehungs-, Betreuungs- oder Pflegeaufgabe, Chefärztinnen und Chefärzte, Beschäftigte im liturgischen Bereich von Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Personen unter 18 Jahren, für die das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt.

Wie können sich Arbeitgeber auf die Arbeitszeitreform 2026 vorbereiten?

Arbeitgeber sollten frühzeitig bestehende Arbeitszeitmodelle analysieren, ein digitales Zeiterfassungssystem auswählen, Arbeitsverträge und HR-Richtlinien prüfen, Führungskräfte und Mitarbeitende schulen sowie rechtliche und steuerliche Beratung einholen.