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Finanzbuchhaltung
Buchhaltung im Griff: Vorschriften, Abschlüsse und effiziente Abläufe für Finanzteams.
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Umrüstung auf TSE Kassen: Schonfrist endet
Seit dem 1. Oktober 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie hatten die Länderfinanzverwaltungen die Übergangsfrist für die Umrüstung auf TSE-Kassen bis Ende März 2021 verlängert. Das bedeutet: Ab April 2021 werden die Finanzämter keine Nachsicht mehr üben, wenn Unternehmen Kassen ohne TSE einsetzen.
Durch manipulierte Kassen sollen dem deutschen Staat jedes Jahr zehn Milliarden Euro durch die Lappen gehen. Das ist allerdings bloß eine Schätzung. Wie viele Steuern tatsächlich hinterzogen werden, weiß niemand genau.
Mit drei Anfang 2020 in Kraft getretenen Regelungen will der Gesetzgeber die Steuerhinterziehung mittels manipulierter Kassen erschweren: durch die Belegausgabepflicht („Bonpflicht“), die Meldepflicht für elektronische Kassen – und durch die Pflicht zur Umrüstung auf TSE Kassen. TSE steht für zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung.
Was ist eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?
Die technische Sicherheitseinrichtung ist eine in die Kassensoftware implementierte Lösung. Sie besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle.
- Das Sicherheitsmodul protokolliert alle Eingaben in die Kasse und unterbindet unerkannte Veränderungen.
- Auf dem Speichermedium speichert das System die Daten der Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht.
- Die einheitliche digitale Schnittstelle ermöglicht eine reibungslose Datenübertragung an die Finanzbehörde – beispielsweise zur Vollständigkeits- und Korrektheitsprüfung der Kassenaufzeichnungen.
Ausführliche Informationen zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung gibt es auf der Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Nichtbeanstandungsregelung des BMF für Umrüstung auf TSE-Kassen ist abgelaufen
Da zum Jahresanfang 2020 keine flächendeckende Verfügbarkeit von TSE absehbar war, hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) im November 2019 eine Übergangsfrist (Nichtbeanstandungsregelung) für die Umrüstung auf TSE Kassen bis zum 30. September 2020 erlassen.
Diese Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 galt nur für Kassen, die nachträglich mit einer TSE aufgerüstet werden können.
Nicht aufrüstbare Altkassen (Registrierkassen), die zwischen dem 26. November 2010 und dem 31. Dezember 2019 gekauft wurden, können übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2022 ohne TSE eingesetzt werden – sofern sie die Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften erfüllen.
Angesichts der Belastungen für die Unternehmen durch die Corona-Krise und durch die Umsetzung der befristeten Mehrwertsteuersenkung hatten Wirtschaftsverbände und Kammern eine bundesweite Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung gefordert. Dem hat das Bundesfinanzministerium eine Absage erteilt.
Bundesländer gewähren Fristverlängerung bis Ende März 2021
Das BMF forderte ursprünglich, dass die Unternehmen bis zum 30. September 2020 zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) in ihre Kassen einbauen, um Manipulationen zu verhindern. Viele Betriebe konnten diese Frist aufgrund der Folgen der Corona-Krise und der Umstellung der Kassen auf die reduzierten Umsatzsteuersätze jedoch nicht einhalten.
Die Bundesländer reagierten daher mit entsprechenden Ländererlassen und beschlossen, unter bestimmten Härtefall-Voraussetzungen für die Umrüstung auf TSE Kassen einen zeitlichen Aufschub bis Ende März 2021 zu gewähren. Eine gesonderte Antragstellung ist hierzu in den meisten Ländern nicht erforderlich.
Bremen hat als einziges Bundesland keine allgemeine Fristverlängerung für die Umrüstung auf TSE Kassen verfügt. Dort müssen die Betriebe stattdessen individuelle Anträge gemäß § 148 AO auf Verlängerung der Frist stellen. Hierzu sollten Unternehmer mit dem Steuerberater Rücksprache halten.
Umrüstung auf TSE Kassen nicht auf die lange Bank schieben
Die Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 durch die Landesfinanzverwaltungen hat den Unternehmen zwar eine zeitliche Entlastung verschafft, sie ändert jedoch nichts an der rechtlichen Verpflichtung zum Einbau von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen in die Kassensysteme.
Alle Bundesländer weisen ausdrücklich darauf hin, dass die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen der Kassen umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen sind.
Die Landesfinanzverwaltungen verlangten daher in ihren Erlassen im Juli vergangenen Jahres, dass die Unternehmen umgehend handeln. So sollten die Betriebe die Umrüstung auf TSE Kassen bis zum 30. September 2020, in einigen Bundesländern sogar schon bis Ende August 2020 nachweislich beauftragt haben.

Digitaler Rechnungseingang: Einstieg in modernere Prozesse
Viele mittelständische Unternehmen könnten durch eine Umstellung auf digitale Rechnungsprozesse Geld und Zeit sparen. Stephan Greulich von der DATEV erläutert im Interview die Vorzüge sowie die organisatorischen, technischen und rechtlichen Anforderungen der elektronischen Rechnungsverarbeitung.
Herr Greulich, weshalb sollten kleine und mittlere Unternehmen die Rechnungsschreibung und den Rechnungseingang digitalisieren?
Stephan Greulich: Dafür gibt es zahlreiche Gründe. Der Zeitgewinn, schon allein weil Ausdrucken, Kuvertieren und Versenden von Unterlagen entfallen. Die Kosteneinsparungen: Laut einer Studie der Goethe-Universität in Frankfurt a. M. lassen sich allein im Prozess der Rechnungsschreibung und -prüfung 60 bis 80 Prozent des Zeitaufwands und damit bares Geld einsparen, wenn dabei statt auf Papierrechnungen auf durchgängig digitale Prozesse gesetzt wird. Die Zuverlässigkeit: Denn wenn Daten in den Systemen digital und somit medienbruchfrei weiterverarbeitet werden, gibt es keine Tippfehler oder Ähnliches und es geht nichts verloren. Die Kontrolle, die in diesen Tagen besonders wichtig ist: Betriebswirtschaftliche Daten liegen zeitnah vor, Fehlentwicklungen lassen sich dadurch schneller erkennen und ein rechtzeitiges Gegensteuern wird möglich.
Zudem die Flexibilität, denn die Belege und Dokumente sind von allen Orten aus für die Berechtigten im Zugriff, auch vom Homeoffice aus. Insbesondere die Bedeutung der Flexibilität bestätigt sich aktuell durch die Corona-Pandemie, in der die verschiedenen Beteiligten von unterschiedlichen Orten aus wirken und gemeinsam an einem Verarbeitungsprozess arbeiten.
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Welche Compliance-Anforderungen der Finanzverwaltung müssen Unternehmen bei der Digitalisierung von Rechnungsausgang und Rechnungseingang beachten und erfüllen?
Greulich: Aus Compliance-Sicht bestehen seit der Einführung der GoBD klare Regelungen. Rechnungen in Papierform und elektronische Rechnungen sind umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich gleich zu behandeln. Alle Rechnungen müssen die entsprechenden Vorgaben erfüllen, insbesondere die Gewährleistung der Kriterien Authentizität, Integrität und Lesbarkeit. Darüber hinaus müssen die Pflichtangaben vollständig und richtig enthalten sein. Beim elektronischen Erstellungsprozess einer Rechnung und bei der Archivierung sowohl empfangener als auch erstellter Belege sind gesonderte GoBD-Anforderungen zu erfüllen.
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Welche technologischen Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen, damit sie E-Rechnungen rechtskonform versenden, empfangen und verarbeiten können?
Greulich: Dafür gibt es keine expliziten Vorgaben, denn grundsätzlich sind elektronische Rechnungen technologieneutral. Jedoch liegen für die Ausgestaltung der elektronischen Rechnungsprozesse rechtliche Rahmenbedingungen vor. Hervorzuheben sind hier die Grundsätze der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit. Aber auch die Unveränderbarkeit der Daten muss für die Dauer der Aufbewahrung durch Verwendung entsprechender Software gewährleistet sein.
In Deutschland gibt es unterschiedliche technische Formate und eine Vielzahl von Übertragungsmöglichkeiten für Rechnungen. Die Auswahl wird meist durch den Leistungsempfänger spezifiziert. Damit er die nachgelagerten Prozesse möglichst automatisiert durchführen kann, sind gemeinsame Standards einzuhalten. Der Lieferant hat dadurch den Vorteil einer schnelleren Bezahlung.
Softwarelösungen stellen durch integrierte Prozesse sicher, dass die technischen und rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. So werden die Ausgangsrechnungen nach Erstellung durch das System unveränderbar abgespeichert und in einem Archiv abgelegt. Damit ist gewährleistet, dass ein Betriebsprüfer Jahre später die erstellte Rechnung lesen und prüfen kann.
Welche organisatorischen Anforderungen stellt die Implementierung elektronischer Prozesse in den Bereichen Rechnungseingang und -ausgang?
Greulich: Vor der Einführung von elektronischen Rechnungsprozessen müssen die spezifischen Anforderungen des Unternehmens analysiert werden. Viele unterschätzen, wie wichtig es ist, die Organisationsstrukturen zu berücksichtigen und die jeweiligen Fachbereiche im Betrieb einzubeziehen.
Bei elektronischen Rechnungen sind zum Beispiel meist Informationen zu hinterlegen, um die nachgelagerten Prozesse medienbruchfrei zu steuern. So ist etwa bei der Abrechnung mit der öffentlichen Verwaltung eine Leitweg-Identifikationsnummer zu übermitteln, die die Rechnung in das entsprechende Dezernat beim Empfänger routet. Diese Leitweg-ID liegt dem Auftrag bei und muss der Abrechnungsstelle in der öffentlichen Verwaltung mitgeteilt werden. Dies ist nur eines von vielen Beispielen.
Eine gute Orientierung und Unterstützung bei der Analyse und Einführung von digitalen Geschäftsprozessen bietet der Bitkom. Er hat dafür ein passendes Reifegradmodell für digitale Geschäftsprozesse entwickelt, das die vier Themenfelder Technologie, Daten, Qualität und Organisation zur Prozessanalyse vorschlägt.

Warum ist vor allem ein digitaler Rechnungseingang so wichtig für einen effizienten Workflow?
Greulich: Die Rechnungsausgangsdaten liegen in der Regel in der kaufmännischen Software bereits digital vor und können unmittelbar weiterverarbeitet werden. Im Rechnungseingang kommen dagegen meist ganz unterschiedliche Formate an: Papier, PDF bzw. unstrukturierte Daten, strukturierte Daten. Für jedes Format ist ein anderes Vorgehen notwendig, um die Daten GoBD-konform in die Finanzbuchhaltung zu überführen und sie zu archivieren. Das ist sehr aufwendig, deshalb ist es wichtig, auch den Rechnungseingang effizient zu gestalten. Papierbelege werden mit dem ersetzenden Scannen digital erfasst und in eine Lösung zur Rechnungseingangsverarbeitung übertragen.
Die Digitalisierung des Rechnungseingangs bietet sich als Einstieg dafür an, die eigenen kaufmännischen Prozesse zu modernisieren. o wie vor dreißig, vierzig Jahren die Betriebe von Schreibmaschine auf PC umgestiegen sind, bringt ihnen heute der Umstieg auf durchgängig digitale Prozesse einen Effizienzgewinn.
Besonders effizient ist der elektronische Rechnungseingang dann, wenn Rechnungen in einem strukturierten Standardformat automatisiert ausgetauscht werden. Hierfür stehen ZUGFeRD oder XRechnung zur Verfügung. Auf welches Format sollten KMU setzen?
Greulich: Die Auswahl eines Formats und des entsprechenden Übertragungskanals hängt vom Reifegrad der Digitalisierung auf Seiten des Rechnungsempfängers ab. Es gibt Prozesse, die End-to-End einen hohen Automatisierungsgrad besitzen und somit rein auf dem Austausch von strukturierten Daten basieren.
In Klein- und Kleinstbetrieben sind dagegen oft noch viele manuelle Schritte in der Eingangsrechnungsverarbeitung üblich. Um diese Vielzahl von Anforderungen abzudecken und branchenübergreifend die Inhalte einer Rechnung zu definieren, hat das Forum elektronische Rechnung Deutschland das ZUGFeRD-Format entwickelt und bereits in der Version 2.1 veröffentlicht.
Das ZUGFeRD-Format ist als hybride Datei ausgestaltet. Das heißt, die ZUGFeRD-Rechnung enthält eingebettet in der menschenlesbaren PDF/A-3-Datei auch noch die maschinenlesbare XML-Datei, die eine medienbruchfreie Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht.
Empfänger von hybriden ZUGFeRD-Rechnungen haben somit die Möglichkeit, die PDF-Datei oder die strukturierten XML-Daten der Rechnung im Unternehmen zu verarbeiten.
Um die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung zu erfüllen, gibt es zusätzlich das XRechnung-Format. Dabei handelt es sich um ein rein XML-basiertes Datenformat, das erst über ein separates Visualisierungstool für das menschliche Auge lesbar wird. Beide Formate, ZUGFeRD und XRechnung, erfüllen die Anforderungen der europäischen Norm 16931 für die elektronische Rechnung an die öffentliche Verwaltung in Deutschland.

Sieben Gründe für elektronische Rechnungseingangsverarbeitung
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verarbeiten Eingangsrechnungen oft noch papiergebunden. Das kostet unnötig Geld und Zeit. Hier die wichtigsten Argumente für die Umstellung auf eine digitale Rechnungseingangsverarbeitung.
Immer mehr Unternehmen wollen ihre Prozesse digitalisieren, um ortsunabhängige Zusammenarbeit zu ermöglichen und Kosten zu senken. Geradezu prädestiniert hierfür – weil leicht digitalisierbar – ist die Rechnungseingangsverarbeitung, kurz: REV.
Was genau ist die elektronische Rechnungseingangsverarbeitung?
Die elektronische Rechnungseingangsverarbeitung gehört zur modernen Buchhaltung und stellt einen wichtigen Schritt dar auf dem Weg zur Digitalisierung. Sie verringert die Durchlaufzeiten innerhalb der Abteilungen und ist zuverlässiger als die manuelle Bearbeitung. Die digitale Bearbeitung von Rechnungen ist kosteneffizienter als die analoge, da Druck-, Lagerungs- und Recherchekosten wegfallen. Belege versehentlich doppelt einbuchen, falsch abheften oder verlegen, gehört der Vergangenheit an.
Die zusätzliche GoBD-konforme Archivierung aller Rechnungsbelege in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) erleichtert Unternehmen die Einhaltung der Compliance-Richtlinien, außerdem macht sie Klärfälle bei Betriebsprüfungen vollkommen transparent.
Die strukturierten digitalen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung erleichtern Unternehmen zudem den Rechnungsaustausch. Der Rechnungsempfänger lässt die Daten einfach von einer Finanzbuchhaltungssoftware auslesen und in sein Buchungssystem übertragen. Die Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber muss ab dem 27. November 2020 in einem strukturierten Format erfolgen, das der europäischen Norm 16931 entspricht – also zum Beispiel ZUGFeRD oder XRechnung.
In vielen Firmen wandern Lieferantenrechnungen jedoch nach wie vor zeitaufwendig als Papierkopien von Mitarbeiter zu Mitarbeiter. Bis sie endlich geprüft und zur Zahlung freigegeben worden sind, ist die Skontofrist oft verstrichen. Dabei können auch kleinere Unternehmen durch eine Digitalisierung der Rechnungseingangsverarbeitung schnell und mit wenig Aufwand Kosten einsparen, Zeit gewinnen, ortsunabhängig zusammenarbeiten und ihre CO2-Bilanz verbessern. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Vorzüge der elektronischen Verarbeitung von Eingangsrechnungen zusammen.
1. Zeitersparnis durch kürzere Durchlaufzeiten
Unternehmen können durch die digitale Verarbeitung von Eingangsrechnungen und die elektronische Archivierung in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) viel Zeit sparen. Während Papierdokumente an mehreren Stellen liegenbleiben, bis sie den Empfänger erreichen – Hauspost, Briefkasten, Postfilialen, Zusteller – landen digitale Rechnungen mit einem Klick im E-Mail-Postfach des Zahlungspflichtigen. Die Software akzeptiert alle Rechnungsformate, wie gescannte Papierrechnungen, per E-Mail oder Download eingegangene PDF-Rechnungen sowie Belege im EDI- oder im ZUGFeRD-Format.
2. Kostenersparnis und Umweltfreundlichkeit
Elektronische Rechnungen sind gleichzeitig günstiger und umweltfreundlicher als herkömmliche Rechnungen, da Papierverbrauch, Druck und umweltschädliches Druckermaterial wegfallen; zudem sinkt der Portobedarf. Diese Kosten sind nicht zu unterschätzen: Laut einer Studie des Instituts für Wirtschaftsinformatik der Leibniz Universität Hannover kostet die Verarbeitung einer Papierrechnung im Schnitt zwischen 10 und 12 Euro.
3. Platzsparende und praktische Aufbewahrung
Aufgrund des langen Durchlaufs gehen der oben genannten Studie zufolge 0,5 Prozent der Papierdokumente verloren – das kann bei automatisierten Vorgängen nicht passieren. Alles bleibt gut leserlich, auch eingescannte Thermopapier-Belege. Unternehmen gewinnen außerdem Platz, denn sie brauchen keine Archivstellflächen mehr für Aktenordner und können Dokumente in einem Dokumentenmanagementsystem sicher aufbewahren.
4. Räumliche Flexibilität für Mitarbeitende
Mit der elektronischen Rechnungseingangsverarbeitung können Mitarbeiter standortunabhängig Rechnungen prüfen und freigeben. Ein wichtiger Pluspunkt, denn das Homeoffice wird immer beliebter – und unter besonderen Umständen und Vorschriften sogar notwendig. Auch Geschäftsreisende sehen jederzeit den Bearbeitungsstand – auf dem Laptop, Tablet oder Smartphone. Sie können Rechnungen mobil prüfen und zur Überweisung freigeben. Die Mitarbeiter inhouse müssen nicht auf die Rückkehr des Freigabeberechtigten warten, sondern bearbeiten den Vorgang einfach weiter.
5. Kostenvorteile durch Skonto-Nutzung
Papiergebundene Prüf- und Freigabeprozesse führen oft zu langen Durchlaufzeiten, Korrekturschleifen und Telefonaten. Damit entstehen in der Finanzbuchhaltung Skonto-Verluste und Mahnungen. Mithilfe einer Software für digitale Rechnungseingangsverarbeitung lassen sich Eingangsrechnungen dagegen schnell prüfen und freigeben. Ein Vier- oder Mehr-Augenprinzip vor Rechnungsfreigabe sorgt dabei für Sicherheit und die Einhaltung von Compliance-Vorgaben.
6. Transparenz und Überblick
Wie ist der aktuelle Status der Eingangsrechnungen? Wer hat was, wann, warum, bearbeitet? Die elektronische Rechnungseingangsverarbeitung bietet vollkommene Transparenz und zeigt die Antworten auf all diese Fragen im Überblick. So kann die Finanzbuchhaltung Änderungsschritte nachvollziehen und bei Klärfällen Rücksprache halten. Mit der digitalen Rechnungseingangsverarbeitung verrichten alle Prozessbeteiligten optimal ihre Aufgaben und gewinnen Zeit für andere Tätigkeiten.
7. Rechtskonforme Aufbewahrung nach GoBD
Die elektronische Eingangsrechnungsverarbeitung wird immer in Verbindung mit einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) eingesetzt. Im DMS lassen sich digitale Rechnungen nach GoBD-Vorgaben sicher aufbewahren. Das System protokolliert jede Änderung am Ursprungsbeleg. Bei einer Betriebsprüfung können Unternehmen dem Steuerprüfer übersichtliche, lückenlose Unterlagen vorlegen. So müssen Sachbearbeiter nicht lange in Aktenschränken oder E-Mails recherchieren, wenn Fragen zu Vorgängen aufkommen.
Fazit und Ausblick
Noch arbeiten viele KMU mit ausgedruckten Rechnungen. Die manuelle Bearbeitung auf Papier ist aber fehleranfällig und zeitintensiv. Bis zur Freigabe und Zahlung einer mittels Papierkopien geprüften Rechnung vergehen mitunter Wochen. Wer weniger Briefe schreibt und den Verbrauch von Druckermaterial reduziert, spart zudem Kosten und verbessert die CO2-Bilanz.











