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HR & Payroll
Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Digitale Lohnabrechnung: So machen KMU ihren HR-Bereich zukunftsfit
Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich dem digitalen Wandel nicht verschließen. Der Bereich Human Resources (HR) sollte mit gutem Beispiel vorangehen und seine Prozesse digitalisieren. Den Anfang macht hier die digitale Lohnabrechnung.
Der deutsche Mittelstand hat es in diesen Tagen nicht leicht – die Digitalisierung streckt ihre Fühler in alle Richtungen aus und macht vor keinem Betrieb Halt. In vielen Bereichen ist die digitale Kommunikation bereits zum Muss geworden – kein Unternehmer kann sich davor verstecken, seine Sozialversicherungsbeiträge online zu melden oder die Lohnsteueranmeldung elektronisch zu übermitteln.
Neben diesen Besonderheiten in der Entgeltabrechnung kämpft gerade das Personalwesen mit weiteren Herausforderungen. Der Fachkräftemangel, der die Suche nach geeignetem Personal stark erschwert. Der wachsende Bedarf an gezielter Personalentwicklung, der mit der sich immer schneller verändernden Arbeitswelt einhergeht. Die Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle und -strukturen. Das immer komplizierter werdende Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Diese und viele weitere Faktoren erschweren die Personalarbeit, lassen sich jedoch durch geeignete digitale Unterstützung meistern.
Warum die digitale Lohnabrechnung für KMU vorteilhaft ist
Gerade in der Lohnabrechnung ist die Umsetzung der Digitalisierung für kleine und mittlere Unternehmen besonders einfach: In kaum einem anderen Bereich gibt es so viele Routineabläufe, die sich mit den richtigen Hilfsmitteln ganz oder teilweise automatisieren lassen. Denn letztlich läuft die Entgeltabrechnung jeden Monat nach demselben Schema ab.
Davon abgesehen gibt es viele gute Gründe für Unternehmen jeder (!) Größe, sich mit der digitalen Transformation der Unternehmensprozesse im HR-Bereich auseinanderzusetzen:
- Effizienzsteigerung: Die Maschine führt die Entgeltabrechnung in einem Bruchteil der Zeit eines Menschen durch. Dadurch werden wertvolle personelle Ressourcen geschont und frei für wichtigere Aufgaben, gleichzeitig steigt die Effizienz.
- Geringere Fehleranfälligkeit: Plausibilitätsprüfungen verhindern Fehler durch Falscheingaben sowie Bedienungsfehler. Die Fehleranfälligkeit des Prozesses verringert sich.
- Kostenersparnis: Weniger Arbeitszeit bedeutet gleichzeitig auch geringere Kosten. Zugleich werden weitere Kostenfaktoren eingespart, z. B. Druckkosten und Porto. Zudem muss durch die Digitalisierung der Lohnabrechnung seltener externes Fachpersonal hinzugezogen werden (z. B. Steuerberater), nur noch zur Klärung spezieller Fragen.
- Zukunftsfähigkeit: Um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben, müssen kleine und mittlere Unternehmen mit der Entwicklung Schritt halten und den Weg der Digitalisierung mitgehen. Andernfalls ist der Vorsprung der anderen später zu groß, um ihn noch aufzuholen.
- Informationsgrundlage: Dem Unternehmen stehen ständig aktuelle Werte und Kennzahlen zur Verfügung. Vorbei sind die Zeiten, in denen man auf der Basis von Zahlen entschied, die der Steuerberater für einen Monate zurückliegenden Zeitraum übermittelte.
- Zeitersparnis beim Datenzugriff: Nach Informationen zu einem früheren Vorgang muss nicht mehr lange in Ordnern oder im Archiv geblättert werden. Per Suchfunktion gelangt der Mitarbeiter in nur wenigen Sekunden zu den benötigten Daten.
Ohne das erforderliche Know-how in der Hinterhand wird es wegen der zunehmenden Komplexität für KMU immer schwieriger, ihre Entgeltabrechnung und andere HR-Themen selbst abzuwickeln. Mithilfe von Personalsoftware können sie wichtige Prozesse selbst durchführen und damit auch ihre Zukunftsfähigkeit sichern.
So lassen sich durch die digitale Lohnabrechnung Abhängigkeiten von externen Dienstleistern ebenso wie der Verlust von Know-how in der Entgeltabrechnung, einem der HR-Kernbereiche, vermeiden und die eigene Handlungsfähigkeit bewahren. Zudem ist die selbst durchgeführte Lohnabrechnung eine unverzichtbare Informationsquelle für die praktische Personalarbeit. Allein schon deshalb sollte sie inhouse durchgeführt werden.
Digitale Transformation im Bereich HR: Mit gutem Beispiel vorangehen
Wenn es um die digitale Transformation geht, nimmt die Personalabteilung eine tragende Rolle und eine Vorbildfunktion ein. Jeder Arbeitnehmer und jede Führungskraft kommt regelmäßig mit den HR-Managern in Kontakt. Geht man hier mit gutem Beispiel voran und arbeitet an störungsfreien, digitalen Prozessen, kann dies eine deutliche Signalwirkung auch für andere Abteilungen haben. Deshalb ist der HR-Bereich von Anfang an in die Umsetzung im Unternehmen einzubeziehen, beginnend bei der Digitalisierung der Lohnabrechnung.
Lohnabrechnungssoftware in KMU: So erleichtert sie den Alltag
Eine softwaregestützte digitale Lohnabrechnung kann dem Unternehmen viel Arbeit abnehmen. So lassen sich beispielsweise diese Vorgänge vereinfachen:
- Anfertigung der Gehaltsabrechnung unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten der Mitarbeiter
- Arbeiten stets auf dem aktuellen gesetzlichen Stand
- Auswertungen und Statistiken ganz nach Bedarf
- Kommunikation mit Sozialversicherungsträgern und Ämtern
Entscheidend ist: All diese Vorgänge können grundsätzlich auch ohne vertieftes Wissen im Bereich der Lohnabrechnung bearbeitet werden. Die Arbeit mit einer Lohnsoftware kann das Know-how in der Personalabteilung sogar stärken und ausbauen – als eine Art kontinuierliche Weiterbildung.
Digitale Lohnabrechnung – das sollte die Software können
- Abrechnung nicht nur von herkömmlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, sondern auch von spezielleren Fällen wie Minijobs, Teilzeitarbeit oder Werksstudenten
- Automatisierte Meldungen an Sozialversicherungsträger und weitere Stellen (z. B. ELStAM, DEÜV-Meldungen, elektronischer Lohnnachweis)
- Zulassung für das DEÜV-Verfahren nach erfolgreich absolvierter ITSG-Prüfung
- Assistenten, die durch die Entgeltabrechnung führen, zur vereinfachten Bearbeitung von Lohndaten
- Individuelle Zusammenstellung von Berichten und Statistiken
- Import- und Exportfunktionen sowie Schnittstellen zu anderen Systemen
- Freie Verwaltung der Lohnarten
- Intuitive Bedienung in einer modernen Benutzeroberfläche
- Regelmäßige Updates
- Sofern benötigt: Umsetzung von branchenspezifischen Besonderheiten (z. B. Tarifverträge, Baulohn)
- Idealerweise modularer Aufbau, damit die Software mit den Anforderungen des Unternehmens mitwachsen kann
- Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit
Eine Software zur Lohnabrechnung, die über die oben genannten Funktionen bzw. Eigenschaften verfügt, bietet gute Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme inhouse erstellte Entgeltabrechnung. Welche spezifischen Funktionen eine Lohnsoftware für ein Unternehmen darüber hinaus enthalten sollte, ist im Vorfeld über ein Lastenheft zu ermitteln.
Digitale Lohnabrechnung: Mit Lohnsoftware auch für KMU umsetzbar
Die Lohnabrechnung mit ihren gesetzlichen Anforderungen und ständigen Neuerungen wirkt vor allem auf kleinere Firmen häufig abschreckend. Mit den richtigen Hilfsmitteln – Stichwort: digitale Lohnabrechnung – lässt sich diese Aufgabe jedoch erstaunlich leicht und sicher bewältigen.
Eine intuitiv bedienbare, ITSG-geprüfte Lohnsoftware versetzt auch kleine und mittlere Unternehmen in die Lage, eine korrekte und rechtlich einwandfreie Entgeltabrechnung durchzuführen, ohne dafür einen Steuerberater oder einen anderen Dienstleister beauftragen zu müssen. Dadurch bleibt wichtiges HR-Know-how im Unternehmen. Zudem ist die digitale Lohnabrechnung das Fundament für die künftige weitere Digitalisierung anderer HR-Bereiche.
WEITERE ARTIKEL

Dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis: Regelungen zur Ausstellung
Das Arbeitszeugnis ist wichtig für deine berufliche Zukunft. Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das deine Leistungen widerspiegelt. Wir erklären es dir im Detail!
Das Arbeitszeugnis ist ein wertvolles Dokument, auf das du bei Beendigung deines Arbeitsverhältnisses einen rechtlich verankerten Anspruch hast. Es ist überraschend, dass dieses Recht von Unternehmen oft vergessen oder übersehen wird. Inmitten hektischer Arbeitsabläufe oder Personalwechsel wird das Ausstellen eines Zeugnisses häufig zur Nebensache, sodass du aktiv auf deinen Anspruch bestehen musst, anstatt ihn als selbstverständlich anzusehen.
Dabei ist dieses weitaus mehr als nur eine Formsache. Das Schriftstück reflektiert die erbrachten Leistungen und gibt potenziellen neuen Arbeitgebern einen Einblick in die beruflichen sowie persönlichen Kompetenzen. Für die nachfolgenden Karriereschritte kommt ihm also Relevanz zu, doch nicht jeder nutzt die Chance, es bewusst für sich zu beanspruchen. Unweigerlich wird das Dokument zwar eingefordert, aber die Frage bleibt: Spiegelt es wirklich das wider, was einem zusteht?
In den folgenden Abschnitten werden wir beleuchten, welche Rechte Arbeitnehmer konkret haben, wie sie sicherstellen können, dass sie ein qualifiziertes Zeugnis erhalten und ebenso warum es so wichtig ist, sein Anrecht nicht zu verwirken, wenn das Unternehmen das Zeugnis zu vergessen droht.

Die gesetzlichen Grundlagen für ein Arbeitszeugnis
Das Recht auf ein Arbeitszeugnis ist in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) normiert. Diese Vorschrift gilt für Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), also für alle Personen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Ausgenommen hiervon sind beispielsweise Beamte, die anderen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Der Anspruch entsteht in dem Moment, in dem das Ende des Arbeitsverhältnisses besiegelt wird, sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Zeitablauf eines befristeten Vertrages.
Für den Arbeitgeber existiert also eine entsprechende Zeugnispflicht. Kommt das Unternehmen dieser nicht nach, ist der Arbeitnehmer befähigt, sein Zeugnis gerichtlich einzufordern. Der Anspruch ist dabei jedoch verjährungsanfällig gemäß den allgemeinen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), nach denen eine dreijährige Verjährungsfrist ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Anrecht entsteht, gilt (§ 195, § 199 Abs. 1 BGB).
Die Zeugnisarten
Im Bereich der Arbeitszeugnisse ist zu unterscheiden zwischen einfachen Versionen und qualifizierten Zeugnissen. Das einfache Zeugnis erfüllt die gesetzliche Mindestanforderung durch die bloße Bestätigung der Art der Tätigkeit und der Beschäftigungsdauer. Als Arbeitnehmer sind Sie jedoch imstande, ausdrücklich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen, welches zusätzlich eine Leistungs- und Verhaltensbewertung inkludiert.
Anhand der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat das qualifizierte Zeugnis sowohl wohlwollend formuliert zu sein und muss auch wahrheitsgemäß ausfallen. Durch diese doppelte Anforderung ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem bisherigen Mitarbeiter keine unnötigen beruflichen Nachteile zu bereiten, wobei unwahre Angaben zur Imagepolierung ebenso wenig erlaubt sind.
Das Arbeitsrecht ist übrigens nicht nur auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschränkt. In bestimmten Fällen haben Arbeitnehmer auch während ihrer bestehenden Tätigkeit bei Vorliegen eines berechtigten Interesses den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Solchen Interessen können interne Umstrukturierungen, Vorgesetztenwechsel, eine bevorstehende Versetzung oder andere Motive zugrunde liegen.

Typische Missverständnisse bei der Anforderung von Arbeitszeugnissen
Auf Basis dieser Rechtsansprüche kann ein tieferes Verständnis der häufigsten Stolpersteine Fehlern vorbeugen:
- Unklarheit aufseiten des Arbeitnehmers
Viele Arbeitnehmer sind sich ihres Anspruchs auf ein qualifiziertes Zeugnis nicht bewusst und haben daher nur ein einfaches Zeugnis mit Art und Dauer der Tätigkeit im Sinn. Das Wissen zu den Unterschieden zwischen diesen beiden Arten ist maßgebend. Gerade, wenn eine umfassende Beurteilung von Leistung und Verhalten gewünscht ist, muss auf qualifizierte Zeugnisse rekurriert werden.
- Fehlendes Wissen um die Formulierungspflichten
Dass der Arbeitgeber von Gesetzeswegen verpflichtet ist, das Zeugnis wohlwollend und gleichzeitig wahrheitsgemäß zu formulieren, ist ebenso nicht jedem von Begriff. So sind negative Randnotizen oder sonstige Auffälligkeiten wie etwa Rechtschreibfehler, die einen abträglichen Eindruck hinterlassen können, hochproblematisch. Wenn Du das Gefühl hast, dass deine Leistungen nicht angemessen honoriert werden, solltest Du dem so bald wie möglich Ausdruck verleihen.
- Verjährung
Angestellte sehen sich aufgrund der Fristen verleitet, ausreichend Zeit als gegeben zu konstatieren. Selbst unter Anbetracht der großzügigen Verjährungsfristen sollte das Zeugnis aber direkt nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eingefordert werden, um zu gewährleisten, dass alle Informationen frisch im Gedächtnis sind.
- Aspekt der Probezeit
Die Annahme, dass Du keines Zeugnisses würdig sind, wenn das Arbeitsverhältnis nicht über die Probezeit hinausgeht, entspricht nicht den Tatsachen. In Wirklichkeit haben auch Arbeitnehmer, deren Beschäftigung die Probezeit nicht überlebt, Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Das sollte unbedingt im Hinterkopf behalten werden, da auch in der Probezeit gesammelte Erfahrungen für zukünftige Bewerbungen integral sind. Auf ein Zwischenzeugnis oder sogar ein Endzeugnis sollte man keinesfalls leichtsinnig verzichten.
- Ignorieren der Rechtsgrundlagen aufseiten des Arbeitgebers
Ein unzureichendes oder unzutreffendes Zeugnis ist mitnichten eine Lappalie. Ein Arbeitszeugnis hat klar und verständlich formuliert zu sein und Ausreden sollte man als Arbeitnehmer nicht simpel akzeptieren. In Fällen von Schlampereien kannst Du auf die Korrektur des Zeugnisses bestehen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt engagieren, um rechtliche Schritte einzuleiten.
- Überprüfung des Zeugnisses
Man kennt das: Nach Erhalt des Zeugnisses wird dieses archiviert, ohne das Dokument auf Punkt und Beistrich zu prüfen. Ungünstige Formulierungen, die durch schnelles Überfliegen nicht auffallen, können aber den Ausschlag geben. Es sollte demnach genug Zeit darauf verbucht werden, das Arbeitszeugnis genauestens zu lesen, damit keine intransparenten Aussagen darin transportiert werden.

Wie Du die Bitte um das qualifizierte Zeugnis richtig artikulierst
Das Recht auf Ihr Arbeitszeugnis können Sie in aller Kürze verbalisieren. Wir nehmen an dieser Stelle die fiktive Person Anna als Beispiel. Nachdem Anna den Beschluss gefasst hat, ihren Job als Marketing Managerin zu kündigen, trachtet sie nach einem Arbeitszeugnis, welches ihre Leistungen betont. Kurz vor ihrem letzten Arbeitstag verfasst sie von ihrem Arbeitsgerät aus eine E-Mail in Richtung ihres Vorgesetzten, Herrn Müller.
Sie beginnt ihre Nachricht freundlich: „Sehr geehrter Herr Müller, ich möchte mich herzlich für die konstruktive Zeit im Unternehmen sowie die Unterstützung bedanken.“ Darauffolgend kommt sie überleitend auf ihr Anliegen zu sprechen: „Da ich mich bekanntlich entschieden habe, das Unternehmen zu verlassen, würde ich Sie bitten, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Es wäre mir daran gelegen, dass meine Beiträge zu den Projekten (Projekt A) und (Projekt B), die zu (konkreten Resultaten) geführt haben, darin ausdrücklich Erwähnung finden.“
Anna schließt das Thema mit Worten des Dankes: „Ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis wird zu meinen nächsten beruflichen Schritten einiges beitragen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.“
Der Arbeitgeber versperrt sich
So weit, so gut. Sollte sich der Arbeitgeber bei diesem Ansuchen jedoch querstellen, ist lebensnaher Rat teuer. Bei einer Verweigerung wäre ein erster Anlauf, dass Sie in Form einer höflichen E-Mail Ihren Anspruch laut § 109 Gewerbeordnung nachdrücklich akzentuieren. Wenn das nichts hilft, wäre es ratsam, das Gespräch mit der Personalabteilung suchen. Durch den Hinweis auf die berufliche Relevanz in Kombination mit den Facetten des Arbeitsrechts können Sie den Druck auf den Arbeitgeber sanft erhöhen.
Achten Sie darauf, dass Sie bei aller verständlichen emotionalen Anspannung respektvoll bleiben und nicht in Beleidigungen oder Vorwürfe zurückgreifen, da dies die Situation verschärfen kann.
Sollte alle Rede umsonst sein, sollten Sie sich zur Durchsetzung Ihres Rechts an einen Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft wenden. Größtenteils reicht bereits die Aussicht auf rechtliche Konsequenzen aus, um den Arbeitgeber zum Umdenken zu bewegen, da die Unternehmensreputation ein Kapital für sich ist. Als letzten Ausweg können Sie auch eine Schlichtungsstelle konsultieren, die Ihnen bei der Klärung der Angelegenheit behilflich sein kann.
Das Fazit: Ein gutes Recht für die Arbeitnehmerschaft
Mehr als nur ein bloßes Stück Papier ist das Arbeitszeugnis ein Anrecht des Mitarbeiters. Es hält fest, was wir in unseren Jobs geleistet haben, wodurch potenziellen Arbeitgebern aus erster Hand das Wichtigste berichtet wird. Aus der Natur der Sache heraus existiert diesbezüglich ein Spannungsfeld zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zweitere müssen der Balance des wohlwollenden Zeugnisses bei gleichzeitiger Wahrheitsentsprechung Genüge tun, insbesondere wenn Kritik eingebracht werden soll.
Infolge der Bitte um Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis, sollten Sie sich durchaus in die Schuhe des Arbeitgebers versetzen, wodurch Sie um keinen Millimeter von Ihrem Anspruch abweichen. Ein Dialog auf Augenhöhe kulminiert letztlich in einem Zeugnis, das beiden Seiten gerecht wird.
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Kündigung in der Probezeit: Warum frühe Exits oft die bessere Wahl sind
Die Probezeitkündigung hat laut § 626 BGB eine verkürzte Frist von 2 Wochen. Wie sie abläuft, was es zu beachten gilt & Gründe dafür liest Du hier!
In der Arbeitswelt von heute erscheint die Probezeit als ein lästiges Übel. Gestaltet ist sie in Form eines kurzen Zeitraums, in dem Arbeitnehmer ihre in Aussicht gestellten Fähigkeiten unter Beweis stellen müssen und Arbeitgeber schnell entscheiden können, ob die neue Kraft ins Team passt oder nicht. In der Praxis geht ihre Bedeutung jedoch definitiv darüber hinaus. Abseits einer bloßen Formalität ist sie ein intensiver Stresstest für beide Seiten, wo zwischen Erwartung und Realität sowie zwischen Bauchgefühl und Fakten balanciert wird.
Wie oft hört man aus dem eigenen Umfeld Sätze wie: „Er hat gut gearbeitet, aber irgendwie hat es einfach nicht gepasst.“ Oder: „Das war nicht das, was ich mir vorgestellt habe.“ Hierin exerzieren sich die wahren Herausforderungen der Probezeit mitsamt ihrer Fallstricke. Arbeitgeber haben auf mehr als nur das Arbeitsergebnis zu achten. Gleichzeitig suchen Arbeitnehmer nicht nur den nächstbesten Job, denn es ist ihnen vielmehr daran gelegen, sich langfristig wohlzufühlen. In diesen wenigen Monaten zeigt sich also, ob das anhaltende Miteinander tragfähig ist oder ob man sich besser früher trennt. Im vorliegenden Blog wollen wir uns dem Thema Probezeitkündigung von multiplen Seiten annähern.
Wie eine Kündigung während der Probezeit abläuft
Allgemein ist zu sagen, dass während der Probezeit, die üblicherweise zwischen drei und sechs Monaten andauert, erleichterte Kündigungsbedingungen gelten. In Deutschland beispielsweise gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Auskunft über die entsprechenden Regelungen:
- Kündigungsfrist: Laut § 622 Abs. 3 BGB kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Relevant ist dabei, dass die Kündigung sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen kann und dies keine Auswirkung auf die festgelegte Frist hat.
- Beispiel: Paul arbeitet seit einem Monat im neuen Unternehmen und merkt direkt, dass ihm die Arbeitsatmosphäre nicht gefällt. Er möchte das Arbeitsverhältnis am liebsten sofort beenden. Doch auch während der Probezeit kann Paul nicht einfach von heute auf morgen ausscheiden. Paul spricht seine Kündigung zwar am 15. des Monats aus, was aber erst am 29. desselben Monats tatsächlich wirksam werden würde.
- Sonderregelungen im Tarifvertrag: Abweichende Fristen sind durchaus denkbar. Ausgehend vom jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag können spezielle Vorgaben zur Kündigung in der Probezeit enthalten sind.
- Schutzbestimmungen: Obwohl die Kündigungsfristen verkürzt sind, setzt das keineswegs besondere Schutzvorschriften außer Kraft. Der Kündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder oder bei Elternzeit zählt unter anderem dazu. In solchen Fällen ist eine Probezeitkündigung mit Erschwernisauflagen verbunden.

Rahmenbedingungen für eine fristlose Kündigung innerhalb der Probezeit
Auch, wenn es die besagte Frist von zwei Wochen gibt, schließt das eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht aus. Eine solche außerordentliche Kündigung macht immer einen wichtigen Grund zur Voraussetzung. Dieser muss nachweisen, dass es unzumutbar wäre, das Arbeitsverhältnis selbst bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist in der Probezeit fortzusetzen.
Das kann womöglich der Fall sein, sofern das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber so schwerwiegend gestört ist, dass die weitere Zusammenarbeit unvertretbar wird. Man denke nur an den Diebstahl vom Firmeneigentum, unentschuldigte Abwesenheiten, Arbeitszeitbetrug oder ähnliche Gegebenheiten. Nachdem der Arbeitgeber auf Basis von § 626 BGB dann den Kündigungsgrund bekanntgegeben hat, darf wiederum nicht länger als zwei Wochen zugewartet werden, bis gekündigt wird. Das Arbeitsgericht prüft im Streitfall penibel auf das tatsächliche Vorliegen eines erheblichen Pflichtverstoßes sowie auf Verhältnismäßigkeit der umgehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Bei einer Probezeitkündigung hängt ein Arbeitslosengeldanspruch von verschiedenen Faktoren ab. Kündigt der Arbeitnehmer selbstständig, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen eintreten, es sei denn, die Kündigung war aufgrund Unzumutbarkeit wie etwa Mobbing oder immanenten Gesundheitsrisiken gerechtfertigt. Kündigt hingegen der Arbeitgeber, hat der Arbeitnehmer in der Regel nach dem Arbeitsrecht Anspruch, sofern er die Anwartschaft erfüllt, also mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Unabhängig davon ist eine ehest baldige Meldung bei der Agentur für Arbeit zur Vermeidung von Verzögerungen essentiell.

Probezeit im Fokus: Die Perspektive Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer
Warum Mitarbeitende innerhalb der Probezeit kündigen
Aus Arbeitgebersicht kann die Probezeit als „Schonfrist“ betrachtet werden, in der das Verhalten und die Leistung neuer Mitarbeiter eingehend reflektiert werden kann. Vergessen wird aber gerne darauf, dass auch Arbeitnehmer in dieser Phase ein genaues Bild von ihrem Arbeitsplatz skizzieren. Nicht selten ist es nämlich der Angestellte, der in diesem Zeitraum die Reißleine zieht, weil sich die Erwartungen nicht mit den Umständen decken.
Die innere Kündigung
Die Mitteilung der formellen Kündigung erfolgt fast nie an dem Tag, an welchem die entsprechende Entscheidung spontan getroffen wurde. Zumeist hat der Arbeitnehmer innerlich schon längst mit dem Kapitel abgeschlossen. Der Reigen an Gründen ist in diesem Kontext ein bunter: ein unangenehmes Betriebsklima mit unfreundlichen Kollegen, konfuse Einarbeitung, Arbeitsanforderungen mit Hang zur Komplettüberlastung, keine Wertschätzung usw.
Diese Diskrepanz tritt besonders in der Probezeit stark zutage, weil die anfängliche Euphorie des Jobeinstiegs oder -wechsels an der harten Realität zerschellt.
Erwartungshaltungen
Wäre doch nur alles so schön wie in der Beschreibung! Ganz im Gegenteil etabliert sich jedoch nicht nur im Ausnahmefall, dass die Stellenbeschreibung und/oder das Vorstellungsgespräch die rosarote Brille aufhatten. Wenn der Job nicht das hält, was versprochen wurde, wird die Probezeit zur Enttäuschungszeit. Der Mitarbeiter hatte vielleicht gehofft, sich kreativ entfalten zu können, findet sich aber in einer starren Arbeitsordnung wieder. In diesen Momenten überlegt er oder sie sich zweifellos, ob es nicht besser ist, sich erneut auf den Arbeitsmarkt zu werfen, anstatt sich weiter zu verbiegen.
Der Arbeitgeber kündigt in der Probezeit den Angestellten
Kündigungen von Arbeitsverträgen in der Probezeit sind für Arbeitgeber ein Drahtseilakt. Ein gewiss schwieriger, aber hin und wieder absolut unvermeidbarer Akt. Hinter der Probezeit steckt viel mehr als lediglich ein Testlauf für die fachlichen Fähigkeiten der Neuen. Der Dreh- und Angelpunkt sind Facetten, die simplen Leistungskriterien vorausgehen.
Kulturelle Passung
Eine Unternehmenskultur entsteht nicht von einem Tag auf den anderen, sondern ist das Produkt ausgedehnter Reifeprozesse. Die kulturelle Eignung des Neueinsteigers in Relation zur Unternehmensphilosophie ist deswegen das A und O. Es kann leicht sein, dass ein Mitarbeiter hervorragende Qualifikationen hat, aber die Integration in die bestehende Unternehmenskultur verweigert. Ein Team, das auf Kommunikation Wert legt, wird Schwierigkeiten haben, wenn ein anfangender Kollege diesen Stil ablehnt.

Verhaltensweisen und Soft Skills
Soziale Fähigkeiten sowie die (Selbst-)Motivation spielen ebenfalls eine zentrale Rolle. Wenn ein Mitarbeiter zwar technisch versiert ist, aber schon in der Anfangsphase regelmäßig negativ auffällt oder die Konfrontation mit etablierten Kollegen sucht, leidet die Teamdynamik erheblich darunter. Es wird dann zur Aufgabe des Arbeitgebers in Form einer Abwägung zum Schluss zu kommen, inwiefern derartige Verhaltensweisen über die längere Dauer überhaupt toleriert werden sollten.
Kosteneffizienz
Für Unternehmen sind neu angestellte Mitarbeiter stets eine Investition. Wenn sich ergibt, dass diese nicht die erwarteten Ergebnisse zum Besten geben, kann die Entscheidung zur Kündigung in der Probezeit eine wirtschaftlich sinnvolle sein.
Zukunftsperspektiven
Die Rekrutierung der richtigen Talente zum angemessenen Zeitpunkt trägt als Gradmesser für den langfristigen Unternehmenserfolg Gewicht. Zeigt ein Mitarbeiter statt der erforderlichen Entwicklung nur "More of the Same" oder will sich mit den Unternehmenszielen nicht und nicht identifizieren, wird eine frühzeitige Beendigung so gut wie zur Notwendigkeit.

Präventivmaßnahmen gegen vorzeitige Kündigungen
Um Kündigungen in dieser sensiblen Zeit gar nicht erst zustandekommen zu lassen, muss man schon beim Auswahlprozess ansetzen. Stellenbeschreibungen sollten nicht Bla-Bla wiedergeben, wodurch eigentlich niemand wirklich weiß, was die Rolle mit sich bringt. Durch tiefenstrukturierte Jobinterviews in Verbindung mit Assessments können Arbeitgeber weitestmöglich sicherstellen, dass die Bewerber über die nötigen Qualifikationen hinaus auch die richtigen Soft Skills mitbringen. Klare Erwartungen hinsichtlich der Arbeitsaufgaben müssen für Anforderungstransparenz kommuniziert werden.
Eine intensive Einarbeitung zur raschen Einfindung in die Aufgabenbereiche schadet nie. Ein durchdachtes Onboarding-Programm liefert das nötige Wissen mitsamt der Unterstützung, die eingänglich unabdingbar ist. Wiederkehrende Feedbackgespräche sollten ebenfalls fest eingeplant werden, um eventuelle Probleme frühzeitig zu adressieren.
Für den Integrationsschub können Mentoring-Programme und Teambuilding-Maßnahmen herangezogen werden. Die Zuweisung eines erfahrenen Kollegen als Mentor hilft neuen Mitarbeitern, sich zurechtzufinden und zwischenmenschliches Vertrauen aufzubauen. Zwanglose, informelle Treffen tun dem Gemeinschaftsgefühl darüber hinaus einen großen Gefallen.
Kündigung Probezeit FAQ
1. Wie zählen 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit?
Die 14-tägige Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung. Wenn Sie beispielsweise am Montag kündigen, zählt der Dienstag als Tag 1. Die Frist endet 14 Tage später, also am Montag zwei Wochen darauf. An diesem Tag muss die Kündigung noch wirksam sein.
2. Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?
Eine Probezeitkündigung kann beispielsweise nichtig sein, wenn sie nicht schriftlich niedergehalten oder die Kündigungsfrist vernachlässigt wird. Auch Kündigungen aus diskriminierenden Gründen wie etwa aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft und mehr fallen unter diese Unwirksamkeit. Obendrauf, wenn sie während einer Krankheit des Mitarbeiters erfolgt, es sei denn, die Krankheit hat die Arbeitsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt. Der Arbeitnehmer kann bei Vorbekanntheit der Krankheit jedoch Kündigungsschutz geltend machen.
3. Kann ich grundlos während der Probezeit gekündigt werden?
Ja, in der Regel kann Sie der Arbeitgeber grundlos kündigen. Dieser ist nicht angehalten, spezifische Gründe zu benennen. Allerdings muss die Kündigung fristgerecht erfolgen. Außer es handelt sich um eine fristlose Kündigung, die sehr wohl schwerwiegende Gründe voraussetzt.
4. Sind 4 Wochen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit zulässig?
Eine Kündigungsfrist von vier Wochen ist zulässig, sofern dies im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag explizit festgelegt ist. Standardmäßig beträgt die Frist jedoch 2 Wochen.

Vorteile und Tipps für Bewerbungen über WhatsApp: Effizient, Direkt und Modern
Bewerben per WhatsApp? 📱💼 Das geht schnell, unkompliziert und direkt! Erfahre, wie du diesen modernen Weg effizient nutzt, dich kreativ präsentierst und mit Professionalität überzeugst. Mit Tipps zu Bewerbungsvideo, Dokumenten & Co. machst du den perfekten ersten Eindruck! 🚀
Heute suchen Unternehmen ständig nach Möglichkeiten, den Bewerbungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen. Eine der neuesten Entwicklungen ist die Möglichkeit, sich über WhatsApp zu bewerben. Diese Option mag zunächst unkonventionell erscheinen, bietet jedoch sowohl für Bewerber als auch für Unternehmen erhebliche Vorteile. In diesem Blogpost zeige ich dir die Vorteile einer Bewerbung über WhatsApp und gebe dir Tipps, worauf du achten solltest, um erfolgreich zu sein.
Warum eine Bewerbung über WhatsApp?
1. Schnelligkeit und Effizienz
Der Bewerbungsprozess per WhatsApp ist schnell und unkompliziert. Während herkömmliche Bewerbungen oft zeitaufwändig sind – das Erstellen eines Lebenslaufs, Anschreibens und das Versenden per E-Mail oder Post – ermöglicht WhatsApp eine direkte und schnelle Kommunikation. Viele Unternehmen bevorzugen diesen Weg, um Kandidaten in Echtzeit zu erreichen und um den Auswahlprozess zu beschleunigen.
2. Direkter Kontakt
Eine Bewerbung per WhatsApp ermöglicht es, direkt mit dem potenziellen Arbeitgeber oder Personalverantwortlichen in Kontakt zu treten. Oftmals ist der erste Austausch persönlicher und weniger formell, was eine freundlichere und schnellere Interaktion ermöglicht. Dadurch kann man schneller Rückfragen stellen oder Informationen erhalten, die im traditionellen Bewerbungsprozess länger dauern würden.
3. Niedrige Hürde
Der Einstieg in eine Bewerbung über WhatsApp ist oft unkomplizierter. Unternehmen fragen häufig nach einer kurzen Nachricht, deinem Lebenslauf oder einem Bewerbungsvideo, was die Hemmschwelle, sich zu bewerben, deutlich senkt. Vor allem bei jungen Menschen oder bei Bewerbern, die auf einfache und schnelle Kommunikation Wert legen, ist dieser Ansatz beliebt.
4. Multimediale Bewerbungsmöglichkeiten
Durch WhatsApp kannst du nicht nur Textnachrichten, sondern auch Bilder, PDFs und sogar kurze Videos versenden. Diese multimediale Bewerbungsmethode erlaubt es dir, kreativer zu sein und dich auf eine moderne und ansprechende Weise zu präsentieren. Ein Bewerbungsvideo kann beispielsweise viel persönlicher wirken als ein standardisiertes Anschreiben und bleibt eher im Gedächtnis des Personalers.
Worauf solltest du bei einer WhatsApp-Bewerbung achten?
Obwohl der Bewerbungsprozess über WhatsApp viele Vorteile bietet, gibt es auch einige Punkte, die du unbedingt beachten solltest, um einen professionellen Eindruck zu hinterlassen.
1. Professionalität wahren
Auch wenn die Bewerbung über WhatsApp zunächst lockerer erscheinen mag, solltest du dennoch auf deine Professionalität achten. Verwende eine klare und höfliche Sprache, achte auf korrekte Grammatik und Rechtschreibung und vermeide Emojis, es sei denn, das Unternehmen signalisiert eine besonders kreative oder unkonventionelle Arbeitsweise.
2. Klarer und prägnanter erster Eindruck
Da WhatsApp in der Regel auf kurze Nachrichten und schnelle Kommunikation ausgelegt ist, solltest du in deiner ersten Nachricht direkt auf den Punkt kommen. Stelle dich kurz vor, erwähne die Stelle, auf die du dich bewirbst, und weise darauf hin, dass du alle nötigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) beifügen wirst.
Beispiel:
„Guten Tag, mein Name ist Max Mustermann. Ich interessiere mich für die Stelle als Marketing-Manager, die Sie ausgeschrieben haben. Anbei sende ich Ihnen meinen Lebenslauf und freue mich über eine Rückmeldung.“
3. Dokumente in einem geeigneten Format
Versende deine Unterlagen, wie Lebenslauf und Zeugnisse, am besten als PDF. So stellst du sicher, dass der Empfänger diese auf allen Geräten korrekt öffnen und lesen kann. Vermeide Screenshots oder andere Formate, die unprofessionell wirken könnten.
4. Bewerbungsvideo: Kurz und prägnant
Solltest du ein Bewerbungsvideo erstellen, halte es kurz (1-2 Minuten) und achte auf eine professionelle Präsentation. Bereite dich gut vor, achte auf angemessene Kleidung und nimm das Video in einer ruhigen, gut beleuchteten Umgebung auf. Zeige dabei deine Motivation und Leidenschaft für die Stelle, ohne zu steif oder zu formell zu wirken.
5. Datenschutz beachten
Da du über WhatsApp sensible Daten wie deinen Lebenslauf oder persönliche Informationen versendest, solltest du sicherstellen, dass du die Kontaktdaten des Unternehmens von einer offiziellen Quelle erhalten hast. Vermeide es, deine Bewerbung an unbekannte oder verdächtige Nummern zu senden.
6. Korrekte Nummer und Ansprechpartner
Bevor du deine Bewerbung abschickst, vergewissere dich, dass du die richtige Nummer verwendest und gegebenenfalls auch den Namen des Ansprechpartners kennst. Ein höflicher, personalisierter Kontakt hinterlässt immer einen besseren Eindruck.

Fazit
Die Bewerbung über WhatsApp bietet eine moderne, schnelle und direkte Möglichkeit, sich bei Unternehmen vorzustellen. Sie passt besonders gut in Branchen, die auf schnellen Kontakt und Flexibilität setzen. Wichtig ist jedoch, dass du trotz der lockeren Kommunikationsform auf Professionalität und Sorgfalt achtest. Wenn du die oben genannten Tipps befolgst, kannst du die Vorteile dieses neuen Bewerbungsweges optimal nutzen und dich von anderen Bewerbern abheben.
Trau dich, diesen modernen Weg zu gehen – er könnte dein Schlüssel zum nächsten Karriereschritt sein!
Du willst mehr dazu erfahren? https://www.suiteify.com/loesungen/hr/recruiting/bewerbermanagement









