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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Geändertes Nachweisgesetz: Was müssen Arbeitgeber beachten?
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Geändertes Nachweisgesetz: Was müssen Arbeitgeber beachten?

Das deutsche Nachweisgesetz (NachweisG) verpflichtet Arbeitgeber, die Bedingungen eines Arbeitsvertrags aufzuzeichnen und dem Beschäftigten die Niederschrift auszuhändigen. Zum 1. August 2022 wurde das NachweisG novelliert und um wesentliche Punkte ergänzt. Im Frühjahr 2024 hat der Gesetzgeber nochmals Hand angelegt und sich von allzu strengen Formvorgaben verabschiedet. Die wichtigsten Fragen zum Nachweisgesetz beantworten die Fachanwälte Dr. Volker Vogt und Iven Fischer in diesem Gastbeitrag.

5 Min. Lesezeit

Es war das Thema für viele Arbeitgeber im Sommer 2022 – und es bleibt ein ständiger Begleiter in der arbeitsrechtlichen Beratung: das „neue“ Nachweisgesetz. Nachdem die Gesetzesnovelle zum 1. August 2022 in Kraft getreten war, hat sie einiges durcheinandergewirbelt. Wir stellen hier die wesentlichen Änderungen vor und geben Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber. Und wir haben auch Gutes zu berichten: Jedenfalls bei den Formvorgaben ist der Gesetzgeber auf dem Weg, sich von allzu strengen Vorgaben zu verabschieden.

Was regelt das Nachweisgesetz?

Das Nachweisgesetz dient dazu, Arbeitnehmer über die wesentlichen Inhalte des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Der Hintergrund dieses Gesetzes ist die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, besser bekannt als „Arbeitsbedingungen-Richtlinie“.

Ziel dieses europäischen Rechtsaktes ist es, Arbeitnehmer in der immer weiter flexibilisierten Arbeitswelt, die sich mit teilweise prekären Arbeitsverhältnissen zunehmend auf digitalen Plattformen abspielt (sogenannte Gig-Economy), zu stärken. Daher müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten beispielsweise über die Höhe des Arbeitsentgelts, die Pflicht zur Leistung von Überstunden und die Voraussetzungen von deren Anordnung informieren – und zwar bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrags, spätestens jedoch, wenn der Arbeitnehmer nachfragt. Hierdurch soll die Transparenz für Arbeitnehmer erhöht werden.

Welche Änderungen im Nachweisgesetz greifen seit August 2022?

Zum 1. August 2022 wurde das Nachweisgesetz, das in anderer Form bereits seit Längerem besteht, erheblich erweitert:

  • Es gelten nun angepasste Informationspflichten des Arbeitgebers.
  • Eine weitere Neuerung sind erheblich verkürzte Fristen zur Vorlage einer Information über die im Gesetz genannten wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses.
  • Auch muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nun über Änderungen der wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich informieren. Diese Information muss dem Arbeitnehmer spätestens am Tag des Wirksamwerdens der Änderung vorliegen.
  • Zudem droht dem Arbeitgeber nun pro Verstoß gegen das Nachweisgesetz ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro.

Über welche Arbeitsbedingungen muss ein Nachweis geführt werden?

Das Nachweisgesetz regelt umfassend, über welche „wesentlichen Vertragsinhalte“ der Arbeitgeber die Arbeitnehmer informieren muss. Hierzu zählen neben Name und Anschrift der Vertragsparteien jetzt auch neue Angaben, wie beispielsweise der Hinweis auf die Kündigungsmodalitäten oder die Art und Weise sowie Fälligkeit und Höhe der einzelnen Gehaltsbestandteile.

Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, empfiehlt sich für Arbeitgeber der Blick in § 2 Nachweisgesetz. Dort wird aufgeführt, welche Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen.

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In welcher Form ist der Nachweis vom Arbeitgeber nunmehr zu führen?

Das Nachweisgesetz sah hier seit dem 1. August 2022 strenge Schriftform vor. Dies bedeutete, dass über sämtliche genannten wesentlichen Vertragsinhalte auf einem verkörperten Dokument, welches durch beide Vertragsparteien eigenhändig unterzeichnet wurde, informiert werden musste. Doch hier hat der Gesetzgeber im Frühjahr 2024 auf die berechtigte Kritik an dieser aus der Zeit gefallenen Vorgabe reagiert.

Künftig soll die elektronische Form genügen. Das bedeutet, es genügt eine dauerhaft speicherbare Dokumentation, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf Wunsch des Mitarbeiters auch ausgedruckt werden können muss. Tinte und Papier braucht künftig also – zum Glück – keiner mehr.

An den zwei Arten der Durchführung (modi operandi), um den Anforderungen des Nachweisgesetzes zu genügen, ändert sich dadurch jedoch nicht viel:

  1. Das Nachweisgesetz lässt es zu, dass über die wesentlichen Vertragsbedingungen via Arbeitsvertrag informiert wird. Dies bietet sich insbesondere bei statischen Arbeitsverhältnissen an. In diesem Fall können die wesentlichen Vertragsbedingungen – von denen im Übrigen einige, wie etwa der Urlaubsanspruch oder die Vergütungshöhe ohnehin arbeitsvertraglich geregelt sein werden – ebenfalls in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Die gesetzliche Neuerung sorgt nun dafür, dass auch eine schlichte elektronische Vereinbarung – etwa via E-Mail – genügt, um die Vorgaben zu erfüllen.
  2. Für Arbeitsverhältnisses hingegen, die sich häufig ändern oder bei denen sich die Konditionen im Wandel befinden, kann es sich anbieten, die Arbeitsbedingungen in einem gesonderten Informationsblatt aufzunehmen. Hierbei wird künftig die elektronische Form genügen.  Auch haben zahlreiche Arbeitgeber ihre Personalabteilung inzwischen digitalisiert, weshalb Arbeitsverträge inzwischen häufig nur noch elektronisch vorgehalten werden. In diesem Fall könnte dann etwa ein PDF zur Verfügung gestellt werden.

Welche Fristen muss der Arbeitgeber einhalten?

Hier sieht das Nachweisgesetz ein dreistufiges Modell vor:

  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 1. August 2022 aufgenommen wurde, haben hinsichtlich einiger Vertragsinhalte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, spätestens am Tag der ersten Arbeitsleistung ein Anrecht auf Information über die wesentlichen Vertragsinhalte. Für andere Angaben hat der Arbeitgeber grundsätzlich sieben Kalendertage Zeit.
  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1. August 2022 bestand, haben hingegen Anspruch auf eine Bereitstellung der wesentlichen Vertragsinhalte nach dem Nachweisgesetz erst dann, wenn sie dies beim Arbeitgeber geltend machen. Hier hat der Arbeitgeber dann sieben Tage Zeit, die entsprechenden schriftlichen Informationen vorzulegen. Dazu wird künftig eine E-Mail ausreichen.
  • Über Änderungen der wesentlichen Vertragsbedingungen im laufenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitgeber spätestens im Zeitpunkt informieren, in dem diese Änderungen in Kraft treten.

Was droht dem Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Nachweisgesetz?

Verstöße gegen das Nachweisgesetz können ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro pro Verstoß auslösen. Hierbei ist jedoch einschränkend anzumerken, dass ein Bußgeld nur bei vorsätzlichen Verstößen greift. Dennoch sollten Arbeitgeber die neuen Vorgaben nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn neben der Tatsache, dass etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung auch Verstöße gegen das Nachweisgesetz aufgedeckt werden können, stellt es auch einen Wettbewerbsnachteil im Kampf um qualifizierte Arbeitskräfte dar, wenn der Arbeitgeber die entsprechenden Informationen nicht vorhält – die Konkurrenz aber schon.

Fazit

Das Nachweisgesetz hat durch die Neuerungen im Sommer 2022 an Bedeutung gewonnen. Im Zuge der Beratung wird schnell deutlich, dass Arbeitsverträge teilweise arg in die Jahre gekommen sind. Oft können die dort geregelten Inhalte aufgrund von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen gar nicht mehr durchgesetzt werden. Insoweit empfiehlt es sich, die Pflichten aus dem Nachweisgesetz zum Anlass für eine generelle Überarbeitung der Musterarbeitsverträge zu nehmen.

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Urlaubsanspruch berechnen: Das müssen Sie wissen
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Urlaubsanspruch berechnen: Das müssen Sie wissen

Urlaubs-Anspruch richtig berechnen will gelernt sein: Worauf musst Du als Arbeitgeber beim gesetzlichen Anspruch auf Urlaub unbedingt achten – und wo finden die häufigsten Stolperfallen beim Urlaubs-Anspruch?

5 Min. Lesezeit

Der Urlaubs-Anspruch der Arbeitnehmer ist gesetzlich geregelt. Doch welchen Anspruch auf Urlaub müssen Ihre Arbeitnehmer laut Vertrag haben? Gibt es gesetzliche Unterschiede zwischen Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden? Wie lassen sich unterschiedliche Urlaubs-Ansprüche von Ihnen als Arbeitgeber berechnen? Alles zum Thema Urlaub, Gesetz und Urlaubs-Anspruch erfährst Du in diesem Artikel.

Urlaubsanspruch: Definition

Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern kann laut Gesetz definiert werden als das Recht auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Diese dient der Erholung und dem Erhalt der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Dies soll u.a.vorbeugen, dass Mitarbeiter sich häufig krank melden oder "krank" machen. Die Dauer des Urlaubsanspruchs ist gesetzlich festgelegt und das Urlaubs-Gesetz von Land zu Land unterschiedlich.

  • In Deutschland beträgt der gesetzliche Anspruch auf Urlaub pro Jahr 24 Werktage (ausgehend von 6 Werktagen pro Woche). Realiter erhalten viele Arbeitnehmer in der Regel laut Vertrag allerdings bis zu 30 Urlaubstage innerhalb eines Jahres, was bei einer Fünf-Tage-Woche sechs Wochen bezahltem Urlaub entspricht.
  • In der Schweiz haben Arbeitnehmer hingegen Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub innerhalb eines Jahres.
  • In Österreich haben Arbeitnehmer derweil innerhalb eines Jahres Anspruch auf 25 Tage bezahlten Urlaub bei einer Fünf-Tage-Woche und Anspruch auf 30 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, so dass diese also auf insgesamt fünf Kalenderwochen Urlaub während eines Jahres kommen.

In allen Ländern gilt der gesetzliche Urlaubs-Anspruch für Festangestellte genauso wie der Anspruch auf Urlaub für Aushilfen, Saisonkräfte, geringfügig Beschäftigte oder Werkstudenten.

Wie wirkt sich ein Urlaubsanspruch auf die Mitarbeiterbindung aus?

Unternehmen sollten nicht unterschätzen, dass sie mit den Urlaubstagen, die sie ihren Mitarbeitern gewähren, ein erhebliches Motivationstool in den Händen halten. Jeder zusätzliche Urlaubstag, der über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgeht, beflügelt nachweislich die Mitarbeiterbindung. Das kann auch dazu beitragen, dass Mitarbeiter seltener krank sind und sich so seltener krank melden.

Ein Plus an Urlaub und Freizeit ist vielen Fachkräften einiges Wert, wie eine Online-Umfrage des Stellenmarktes meinestadt.de unter 9.252 Fachkräften ergeben hat. Fast ein Viertel der Teilnehmer gab an, dass sie für mehr Freizeit auch mehr Einsatz in der verbleibenden Arbeitszeit zeigen würden. Jeder Fünfte würde sogar auf anderweitige Benefits wie Dienstwagen oder Diensthandy verzichten. Genauso viele würden für mehr Urlaub auch weniger oder kürzere Pausen in Kauf nehmen.

Fast 20 Prozent der Arbeitnehmer verzichten lieber auf Dienstwagen oder Firmenhandy als auf Urlaubstage. - Suiteify

Wie kann ich für meine Mitarbeitenden den Urlaubsanspruch berechnen?

So beliebt Urlaub bei den Arbeitnehmern auch ist, so komplex wird es allerdings, wenn es um die Berechnung des Urlaubs von Mitarbeitern geht. Hier gibt es für Dich als Arbeitgeber so einige gesetzliche Urlaubs-Regeln zu beachten. Nehmen wir zum Beispiel den Urlaubsanspruch von Teilzeitarbeitnehmern laut Gesetz.

Auch, wenn Arbeitnehmer nicht voll arbeiten, haben sie den vollen Urlaubsanspruch. Kommen sie an allen Arbeitstagen zur Arbeit, ist es auch kein Problem, diesen Anspruch auf Urlaub zu berechnen. Für eine Woche Urlaub reicht der Arbeitnehmer bei einer Fünf-Tage-Woche einfach fünf Urlaubstage ein.

Komplexer wird es hingegen, wenn ein Arbeitnehmer nicht an allen Arbeitstagen in der Woche arbeitet. Bei 6 Werktagen pro Woche umfasst der gesetzliche Mindestanspruch 24 Urlaubstage pro Jahr - die meisten Arbeitnehmer haben bei einer Vollzeitbeschäftigung jedoch 5 Arbeitstage in der Woche, wodurch der gesetzliche Mindestanspruch 20 Urlaubstage im Jahr beträgt. Bei Teilzeitkräften fällt der Anspruch entsprechend geringer aus. Dann lässt sich der gesetzliche Anspruch auf Urlaub wie folgt berechnen:

4 Wochen Urlaub (Mindestanspruch) im Jahr x Arbeitstage pro Woche = Urlaubstage pro Kalenderjahr

Aus dieser Berechnung ergibt sich, dass Arbeitnehmer, die einmal pro Woche arbeiten, einen Urlaubs-Anspruch von vier Tagen innerhalb eines Jahres haben. Wer zwei Tage in der Woche arbeitet, dem stehen mindestens acht Urlaubs-Tage im Jahr laut Vertrag zu und wer an drei oder vier Tagen in der Woche arbeitet, hat einen Mindestanspruch auf Urlaub von 12 beziehungsweise 16 Tagen innerhalb eines Jahres.

Kleiner Tipp: Eine manuelle Urlaubsanspruchsberechnung ist mit einer Personalsoftware nicht notwendig. Das Tool ermittelt automatisch den individuellen Urlaubsanspruch jedes Arbeitnehmers – für Voll- und Teilzeitarbeitskräfte.

Anspruch auf Urlaub berechnen im Falle einer Kündigung

Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist es das Recht eines jeden Arbeitnehmers, bei einer 5-Tage-Woche einen Mindestanspruch in Höhe von 20 Arbeitstagen zu beanspruchen, die als bezahlter Urlaub verbracht werden können und sollen. Fehlzeiten durch Krankheit zählen hier natürlich nicht hinzu.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und der damit verbundene Mindesturlaub greift natürlich auch im Falle einer unterjährigen Kündigung. Aber was wird dann aus dem Jahresurlaub?

Für jeden vollen Monat der Beschäftigung besteht 1/12 des betrieblich vereinbarten Urlaubsanspruchs. Wird beispielsweise ein Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitnehmers zum 30. April gekündigt und hat dieser einen Arbeitsvertrag mit 30 Tagen Urlaub im Jahr, so stehen ihm oder ihr 4/12 davon zu, also 10 Arbeitstage Urlaub. Mit jedem Monat, den Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind, erarbeiten sie sich in diesem Beispiel 2,5 Tage Urlaub.

Wenn sich das Arbeitsverhältnis ändert: Urlaubsanspruch bei unterjährigem Start oder Ende des Vertrags

Eine Besonderheit besteht bei unterjährigem Start vom Arbeitsvertrag oder unterjährigem Ausscheiden aus dem Unternehmen: Plant ein Mitarbeiter unterjährig die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, so greifen Arbeitgeber einfach auf die schon für den Urlaubsanspruch bekannte Berechnung zurück:

(Firmenzugehörigkeit im bestehenden Jahr in Monaten) x (monatlicher Urlaubsanspruch)

Fällt allerdings das Datum in die zweite Jahreshälfte, also verlässt ein Arbeitnehmer nach dem 01.07. den Betrieb und hat von seinem/ihrem Jahresurlaub in diesem Kalenderjahr noch keinen Urlaubstag genommen, so greift der volle Anspruch des Bundesurlaubgesetzes (BUrlG) und statt beispielsweise 7x2,5=17,5 Urlaub stehen die vollen im BUrlG vorgesehenen 20 Tage Urlaub zu. So wird der Mindesturlaub durchgesetzt.  

Diese Regelung gilt für Personen, die nicht in Teilzeit sind, sondern ein Arbeitsverhältnis in Vollzeit, also mit 5 Arbeitstagen pro Woche, wahrnehmen. In Bezug auf Teilzeit muss die Berechnung natürlich entsprechend anteilig ins Verhältnis gesetzt werden.

Auch eine Übertragung des nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaubs auf einen anderen Betrieb ist möglich.

Rückstellungen durch Urlaub: Was ist zu beachten?

Zudem können alle Mitarbeitenden den jeweiligen Urlaubsanspruch anhand des Urlaubskontos jederzeit nachvollziehen und einsehen. Das kann von Vorteil sein, denn Mitarbeitende haben so stärker im Blick, ihren Urlaub auch wirklich aufzubrauchen. Und genau so sieht es das Gesetz eigentlich vor (§ 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG)) . Hier heißt es: „Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.”

Es kommt allerdings immer wieder vor, dass Angestellte ihren Urlaub innerhalb eines Jahres nicht gänzlich in Anspruch nehmen und sich diesen für das kommende Jahr aufheben. Damit entsteht für den Arbeitgeber ein sogenannter Erfüllungsrückstand.

Das Unternehmen muss also den restlichen Urlaub eines Jahres auf das Folgejahr buchen und in seiner Bilanz eine Rückstellung bilden. Hierzu steht im Bundesurlaubsgesetz: „Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.” Danach verfällt der Anspruch den Urlaub noch einzulösen, wenn keine alternative Vereinbarung getroffen wurde.

Wie sieht der perfekte Urlaubsantrag aus?

Wer Urlaub beantragen will, muss dies schriftlich tun. Der Antrag eines Urlaubs wird von Arbeitgeber zu Arbeitgeber allerdings höchst unterschiedlich gehandhabt.

In manchen Betrieben gibt es eine Liste, in der die Mitarbeiter ihre gewünschten Urlaubstage eintragen können. In anderen Unternehmen schreiben Mitarbeiter einfach eine formlose Mail an die HR-Abteilung mit Daten rund um den Urlaub (z.B. Zeitraum, Vertretung) und in größeren Unternehmen müssen Mitarbeiter laut Vertrag meist schriftliche Anträge ausfüllen.

Laut Gesetz muss der Urlaubsantrag mindestens 14 Tage vor dem Antritt des Urlaubs eingereicht werden. Meist brauchen Unternehmen die folgenden Angaben zum Verbuchen des Urlaubs:

  • Personalnummer
  • Position
  • Anschrift
  • Anzahl der beantragten Urlaubstage
  • Zeitraum des Urlaubs
  • Name der Vertretung während des Urlaubs
  • Name des Vorgesetzten

Urlaubsanspruch berechnen leichtgemacht: Zeitmanagement Tools

HR und der Linienvorgesetzte erhalten automatisch eine Benachrichtigung, dass eine Genehmigung eines Urlaubs erforderlich ist. Diese ist mit einem Klick erteilt und der Arbeitnehmer erhält die Rückmeldung: Urlaub genehmigt. Durch eine Kalenderfunktion ist für den Arbeitgeber bzw. die Führungskraft direkt auf einen Blick ersichtlich, wo sich Urlaub überschneidet und wo es zu Arbeits-Engpässen kommen könnte.

Mit der richtigen Zeiterfassung Software kann selbst das komplexe Thema Urlaubsanspruch sekundenschnell gesetzlich richtig gemanagt werden.

Sachbezüge richtig abrechnen: Die wichtigsten Freigrenzen bei Sachzuwendungen
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Sachbezüge richtig abrechnen: Die wichtigsten Freigrenzen bei Sachzuwendungen

Sachbezüge sind eine attraktive Möglichkeit, Arbeitnehmern eine Anerkennung zukommen zu lassen, ohne dabei Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten. Allerdings ist die korrekte Abrechnung von Sachbezügen in der Praxis aufgrund der Vielzahl an Vorschriften oft eine Herausforderung. Dieser Beitrag erklärt, was ein Sachbezug ist, welche Arten und Freigrenzen bzw. Freibeträge es gibt und wie Arbeitgeber Sachbezüge richtig abrechnen.

5 Min. Lesezeit

Was ist ein Sachbezug?

Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie werden zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gewährt (und nicht stattdessen).
  • Sie bieten keinen unmittelbaren betrieblichen Nutzen, sondern werden aus betrieblicher Veranlassung als Sachleistungen oder in Form von Gutscheinen gewährt.

Der Arbeitnehmer profitiert von einem Sachbezug immer finanziell, auch wenn nicht direkt Geld fließt. Erhalten Mitarbeiter in einem Supermarkt beispielsweise einen Rabatt auf die Produkte des Geschäfts, so zahlen sie an der Kasse weniger. Die Differenz zum ursprünglichen Kauf stellt einen finanziellen Vorteil dar. Deshalb fallen alle Sachbezüge unter die Definition des geldwerten Vorteils. Sachbezüge unterscheidet vom geldwerten Vorteil vor allem die steuerliche Behandlung: Werden bestimmte Freigrenzen eingehalten, entfallen die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Freigrenzen für Sachbezüge

Natürlich dürfen Arbeitgeber Sachbezüge nicht in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Wer Sachbezüge richtig abrechnen will, sollte die folgenden Freigrenzen und Freibeträge kennen:

  • 50-Euro-Freigrenze: Arbeitgeber können Sachbezüge gemäß der Kleinbetragsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bis zu 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Wird diese Grenze auch nur um einen Cent überschritten, so sind auf den gesamten Betrag Lohnsteuer und Sozialabgaben zu entrichten. Nicht ausgeschöpfte Beträge dürfen zudem nicht auf den nächsten Monat übertragen werden.
  • Anlassbezogene, persönliche Zuwendungen: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern Geschenke bis zu einem Betrag von 60 Euro pro Anlass zukommen lassen – und das sogar mehrmals im Jahr oder im Monat. Dabei fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben an. Allerdings muss ein persönlicher Anlass des Beschäftigten vorliegen, wie zum Beispiel ein Geburtstag, die Geburt eines Kindes, eine Hochzeit, das Bestehen einer Abschlussprüfung oder ein Arbeitnehmerjubiläum.
  • Weitere Freigrenzen: Der Gesetzgeber legt zudem spezifische Freigrenzen für bestimmte Sachzuwendungen fest, wie etwa für Betriebsfeiern oder betriebliche Gesundheitsförderung, die berücksichtigt werden müssen.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, bestimmte Sachbezüge zu kombinieren. Zum Beispiel können sie monatlich Tankgutscheine im Wert von 50 Euro ausgeben und zusätzlich anlassbezogene Geschenke bis zu 60 Euro machen.

Achtung: Die Freigrenzen sind stets als Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer zu verstehen.

Arten von Sachbezügen

Ein Sachbezug liegt stets vor, wenn der Arbeitgeber Sachzuwendungen ohne vorrangiges betriebliches Interesse gewährt. Als sogenannte Annehmlichkeiten gelten Leistungen wie die Bereitstellung eines Firmenhandys auch für private Nutzung, die in der Regel steuer- und beitragsfrei sind. Zu den Sachbezügen gehören unter anderem folgende Aufmerksamkeiten:

Sachbezug

Erklärung und Freigrenze

Betriebsveranstaltungen
Pro Mitarbeiter und Veranstaltung bis zu 110 Euro (Freibetrag), maximal zwei Events pro Jahr (z. B. Weihnachtsfeier und Sommerfest)
Kinderbetreuung
Kosten für die Einrichtung eines Betriebskindergartens oder Zahlung eines Zuschusses zu tatsächlich entstandenen Kinderbetreuungskosten, ohne Begrenzung
Betriebliche Gesundheitsförderung
Für betriebliche Gesundheitskurse, Stressprävention, Ernährungsberatung, Nichtraucher-Kurse etc., pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 500 Euro
Umzugskosten
Steuerfreier Kostenersatz bis zur zulässigen Höhe nach dem Bundesumzugskostenrecht
Fahrtkosten
  • Tankgutscheine bis zu einer Höhe von 50 Euro monatlich
  • Mit 15 Prozent pauschal versteuerter Zuschuss zu Pkw-Fahrtkosten
  • Barzuschuss maximal bis zur Höhe der Werbungskosten
  • Zuschuss zum Jobticket bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten
Verpflegungszuschuss
Essensgutscheine bis 50 Euro; alternativ Versteuerung gewährter verbilligter oder kostenloser Mahlzeiten nach den amtlichen Sachbezugswerten
Unterkunft
Kostenfreie oder vergünstigte Bereitstellung einer Mitarbeiterwohnung, Bewertung mit dem Sachbezugswert von 278 Euro im Monat
Gutscheine
Nur unter bestimmten Voraussetzungen bis 50 Euro pro Monat, insbesondere keine Barauszahlung möglich, auch nicht von Restbeträgen
Arbeitgeberdarlehen
Finanzieller Vorteil durch günstigere Zinsen
Dienstwagen
Volle Versteuerung des geldwerten Vorteils über die 1-Prozent-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode

Vorteile von Sachbezügen für Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber nutzen Sachbezüge als Gestaltungsmöglichkeit für die Gehälter ihrer Angestellten. Sie bieten nämlich einige Vorteile:

  • Abgabenfreie Zuwendungen wirkungsvolles Instrument zur Steigerung der Mitarbeitermotivation
  • Einfache Handhabung bei pauschaler Versteuerung
  • Einsparung der Sozialabgaben und/oder der Lohnsteuer
  • Als Betriebsausgabe abzugsfähig
  • Positive Auswirkungen auf das Unternehmensimage

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Sachbezüge richtig abrechnen: So funktioniert’s

Für die korrekte Behandlung von Sachbezügen in der Lohnabrechnung gibt es verschiedene Optionen.

Variante 1: Pauschale Versteuerung

  • 37b EStG ermöglicht Arbeitgebern, Sachbezüge zu pauschalieren. Sobald diese die Freigrenzen übersteigen, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 30 Prozent erheben und abführen. Der Arbeitnehmer zahlt dann keine Lohnsteuer.

Auf den ersten Blick scheint diese Variante aufgrund der steuerlichen Belastung unattraktiv zu sein. Aus zwei Gründen entscheiden sich dennoch viele Unternehmen dafür:

  • Werden Sachzuwendungen pauschal versteuert, entfallen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung.
  • Die Lohnabrechnung ist bei der Pauschalversteuerung einfach und übersichtlich, zum Beispiel bei verbilligten Mahlzeiten.

Variante 2: Individualbesteuerung

Alternativ kann sich der Arbeitgeber für die Individualbesteuerung entscheiden. Dabei werden die Sachbezüge in der Lohnbuchhaltung behandelt wie normaler Lohn. Der Gegenwert der Sachzuwendung wird dem Bruttolohn aufgeschlagen. In der Folge erhöhen sich das Steuerbrutto und das Sozialversicherungsbrutto und entsprechend die Sozialabgaben sowie die Lohnsteuer. Sobald das Netto ermittelt ist, muss der Sachbezug wieder abgezogen werden.

Nach dem folgenden Schema lassen sich Sachbezüge richtig abrechnen.

Bruttoentgelt

+ Sachbezug / geldwerter Vorteil

= Gesamtbrutto

– Lohnsteuer

– Kirchensteuer

– Solidaritätszuschlag

– Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung

= Nettoentgelt

– Sachbezug / geldwerter Vorteil

= Auszahlungsbetrag

Der Sachbezug wird lediglich hinzugerechnet, um die korrekte Basis für die Berechnung der Lohnsteuer und Sozialabgaben zu gewährleisten. Würde er nicht anschließend abgezogen, hätte der Arbeitnehmer einen doppelten Vorteil – einmal durch die tatsächliche Sachleistung (z. B. einen Tankgutschein) und dann erneut durch die Auszahlung im Lohn.

In der Praxis stellt die genaue Wertermittlung des geldwerten Vorteils die größte Herausforderung beim Sachbezüge richtig abrechnen dar. Hierbei ist auch der Rabattfreibetrag zu beachten. Bis zu vier Prozent oder 1.080 Euro pro Jahr bleiben als Freibetrag bei vergünstigten Produkten oder Dienstleistungen des Arbeitgebers unberücksichtigt. Typische Beispiele hierfür sind Personalrabatte für Einkäufe im eigenen Geschäft oder vergünstigte Übernachtungen für Hotelpersonal.

Dokumentation der Sachbezüge

Wenn Arbeitgeber Sachbezüge steuerfrei oder pauschalbesteuert gewähren, müssen sie diese detailliert dokumentieren. Hierfür stehen drei Optionen zur Verfügung:

  • Lohnabrechnung: Der Arbeitgeber führt die Sachbezüge in der Lohnabrechnung auf. Obwohl steuerfrei gewährte Sachzuwendungen mit ihrem Wert angegeben werden, werden sie nicht in das Gesamtbrutto einbezogen. Demnach bleibt auch das Nettogehalt unverändert.
  • Lohnkonto: Der Arbeitgeber dokumentiert die gewährten Sachbezüge im Lohnkonto. Hier sollten dann auch Nachweise zur Höhe und zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung vorhanden sein. So kann das Unternehmen nachweisen, dass die 50-Euro-Freigrenze nicht überschritten wurde.
  • Antrag auf Erleichterung: Nutzen Arbeitgeber entsprechende Softwarelösungen, um eine Überschreitung der Freigrenzen auszuschließen, können sie beim Finanzamt einen Antrag auf Erleichterung stellen. Wird dieser genehmigt, müssen sie keine Aufzeichnungen in den Lohnkonten mehr führen.
8 bewährte Wege, um dem Montag mit Freude entgegenzulächeln
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8 bewährte Wege, um dem Montag mit Freude entgegenzulächeln

Hier erfährst Du, wie man die Monday Blues größtmöglich abwehren kann.

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Beinahe jeder Mensch kennt im arbeitsbezogenen Zusammenhang das Gefühl, schon am Wochenende dem Montag mit einem gewissen Unwohlsein ausgeliefert zu sein. Wiewohl das Individuen unterschiedlich betreffen kann und die einen mehr sowie die anderen weniger damit zu kämpfen haben, steckt also eine wahrnehmbare Generalität dahinter.  

In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns dementsprechend mit dem Konzept hinter „Monday Blues“ und wollen eine Anleitung geben, wie man schon von vorneherein aktiv dagegen auftritt. Das tun wir, indem zunächst der Begriff der Monday Blues kurz erläutert wird und dann direkt der Übergang zu den einzelnen Lösungsansätzen genommen wird.  

Die Bedeutung von Monday Blues

Eingänglich muss erwähnt werden, dass wissenschaftliche Erkenntnisse keine offensichtlichen Kausalitäten hinsichtlich von Verstimmungen am Ende einer Woche im Wechsel zur neuen (Arbeits-)Woche liefern. Von daher sind allgemeingültige Aussagen mit Vorsicht zu genießen. Was sich aber durchaus feststellen lässt, ist ein oftmals selbst beobachtbares Gefühlstief an dieser Schnittstelle.

Dieser Effekt geht einher mit Stresssymptomen, Übermüdung und -forderung, Gereiztheit, Lustlosigkeit usw. Wenn man es nicht gerade an sich selbst erlebt, dann womöglich am entnervten Kollegen oder der Kollegin. Die Gründe dafür können vielfältig sein: der erwartbar volle E-Mail-Posteingang, eine Form von Jetlag nach dem Schlafaufholen am Wochenende, eine innere Ungeduld bis zum Eintreffen des darauffolgenden Wochenendes und so fort.  

Das bedeutet jedoch nicht, dass du den Monday Blues schutzlos unterworfen sein musst. Ganz im Gegenteil. Im Folgenden findest du 8 Tipps und Tricks, um mentale Vorsorge zu betreiben.

  1. Plane für die nächste Arbeitswoche
  2. Obwohl es als bequem erscheinen mag, nervige Aufgaben simpel zu verschieben, gilt das Motto „Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen“. Zu oft ist uns vorzeitig bewusst, dass wir uns etwas offengelassen haben, dem wir uns unweigerlich zu Wochenbeginn widmen müssen.
  3. Auch ist es gut, am Freitag bereits die Struktur für den Montag zumindest anzudenken und diese unter Umständen derart im Kalender zu vermerken. Damit vermeidest du einmal abgesehen von unvorhergesehenen Situationen eine Angst vor der „Ungewissheit“, welche der Montag auszulösen imstande ist.
  4. Positives Mindset
  5. Auch, wenn es leichter gesagt als getan ist, kann es niemals schaden, den Montag im positiven Licht zu betrachten. Ihn ergo nicht als unangenehmen Tag, sondern vielmehr als wirklichen Start in eine neue Woche mit all ihren spannenden Herausforderungen und erreichbaren Zielen zu interpretieren.
  6. Selbstbelohnung
  7. Ähnlich ist das persönliche „Bonbon“ gelagert, das man sich in Aussicht stellen kann:
    • ein besonderes Frühstück,
    • die Mittagspause im Grünen,
    • eine spaßige Aktivität nach dem Arbeitstag,
    • etc.
  8. Dadurch beginnt man den Montag nicht mit der Hoffnung, dass er hoffentlich möglichst schnell vorübergeht und freut sich stattdessen auf die Zuwendung, die man sich gönnt.
  9. Carpe diem!
  10. Was eine allgemeine Devise sein sollte, gilt für das Wochenende umso mehr. Das Schlafdefizit, welches man unter der Woche akkumuliert, sollte am Samstag und Sonntag möglichst ausgeglichen werden. Ein schwerer Kopf und tiefe Augenlider sind körperliche Ausdrucksarten, welche dir mitteilen: Halt!
  11. Kombiniere die Schlafhygiene mit ausreichend Bewegung untertags, damit du dich topfit fühlst, sobald der Montag ankommt.
  12. Musikhören
  13. Musik ist bekannt dafür, unsere Laune in die eine oder andere Richtung treiben zu können. Nutz das aus, indem du morgens am Beginn des ersten Arbeitstages der Woche motivierende Klänge in dich aufsaugst. „Always Look on the Bright Side of Life“ ist da nur ein Gassenhauer, der dich gleich mit einem Lächeln ins Büro oder Homeoffice transportieren kann.
  14. Pausendisziplin
  15. Der Trott des Arbeitstages führt hin und wieder dazu, dass man Pausen glatt auslässt oder in Versuchung gerät, diese als Zeitverschwendung zu erachten. Als Lüftung unserer Membranen fungieren sie jedoch als unersetzbare „Energieladegeräte“. Nimm deine Pausen ernst und schnapp mitunter auch kurz Frischluft oder genieße ein paar Schritte zum Ausgleich.
  16. Beziehe deine KollegInnen ein
  17. Geteiltes Leid ist halbes Leid. Auch die Kollegenschaft hat mit den Herausforderungen der Monday Blues zu kämpfen. Wie schön es da sein kann, wenn einen der/die andere zu motivieren weiß und vice versa. Verbringt ein gemeinsames Mittagessen oder tauscht euch in einem Meeting per Kollaborationstool zu euren Befindlichkeiten aus. Ihr werdet sehen: das reale oder virtuelle Schulterklopfen trägt ungemein zu einer positiven Arbeitsatmosphäre bei.
  18. Lass dich rundum inspirieren
  19. Wir verbringen genügend Zeit auf unseren Smartphones, Tablets und Laptops. Und die Welt ist abseits tagespolitischer Unannehmlichkeiten ein Hort voller bezaubernder Geschichten. Ob nun in Form von Videos, Zitaten oder Textergüssen. Bezieh daraus den notwendigen Motivationsbooster, den du vielleicht an diesem einen grauen Montag richtig brauchen kannst.

Das Fazit: Die Gesamteinstellung macht den Montag

Lass dich nicht beirren. Es ist komplett normal, dass selbst unter Anwendung all dieser Tipps die Monday Blues ungnädig sein können. Trotz allem sind wir nur Menschen und als solch komplexe Wesen können wir uns hie und da durch nichts behelfen. Dennoch sollte man nicht vor den negativen Gefühlswallungen resignieren. Es existieren zahlreiche Schritte, welche die mentale Ausgeglichenheit zumindest begünstigen. Damit der Montag in Zukunft nicht mehr „blue“, sondern bunt und facettenreich ist.  

Interview: Fachkräfte entlasten mit Service Rechnungswesen
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Interview: Fachkräfte entlasten mit Service Rechnungswesen

Während die Baubranche weiterhin mit dem Fachkräftemangel kämpft, nehmen sich Dienstleister dieser Herausforderung an und bieten digitale Services zur Entlastung im Rechnungswesen. Suiteify-Experte Erdal Çeç, seit 2017 im Bereich Service Rechnungswesen tätig, kennt die Lage besonders im Mittelstand genau. Im Gespräch erklärt er, für welche Bauunternehmen die Auslagerung der Buchhaltung sinnvoll ist und wie die Zusammenarbeit in der Praxis aussieht.

5 Min. Lesezeit

Für welche Bauunternehmen eignet sich die Auslagerung des Rechnungswesens?

Erdal Çeç:Grundsätzlich kann jedes Bauunternehmen darüber nachdenken, das Rechnungswesen auszulagern. Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich besonders für kleine Handwerksbetriebe und mittelständische Baubetriebe mit 10 bis 100 Mitarbeitern lohnt.“

Vor welchen Herausforderungen stehen diese Unternehmen?

Erdal Çeç: „Viele Betriebe haben parallel zahlreiche Projekte. Dabei ist es entscheidend, stets aktuelle Unternehmenszahlen im Blick zu haben. Gerade in der Baufinanzbuchhaltung fehlt es seit Jahren an qualifiziertem Personal. Digitalisierung wird zwar zunehmend angenommen, doch der Einstieg ist oft schwer. Mit dem Service Rechnungswesen von Suiteify gelingt der Schritt einfach: Wir arbeiten vollständig digital – von Belegen bis zu Auswertungen – und stellen diese in der Cloud zur Verfügung.
So erkennen Kunden Optimierungspotenziale, schaffen Transparenz in ihren Prozessen und gewinnen Sicherheit bei der Kalkulation, auch angesichts Preisschwankungen und Materialkostensteigerungen.“

„Einfach ausgedrückt: Sie senden uns Ihre Belege und wir kümmern uns um den Rest.“

Die Inflation schwebt noch in den Köpfen. Ist eine Besserung in Sicht?

Erdal Çeç: „Die Lage hat sich etwas entspannt, aber längst nicht überall. Der Preisrückgang folgt verzögert. Für Bauunternehmen bleibt daher die Liquiditätsplanung ein zentrales Thema. Transparente Zahlen helfen, Kostensteigerungen früh zu erkennen und schnell gegenzusteuern.“

Wie unterstützt Suiteify konkret im Service Rechnungswesen?

Erdal Çeç: „Wir übernehmen die komplette Finanzbuchhaltung inklusive Betriebsabrechnung. Dazu gehören:

  • Belegbearbeitung (Eingangs- und Ausgangsrechnungen)
  • Bank- und Kassenbuchungen
  • Leistungsabrechnungen
  • Geräteabrechnungen und innerbetriebliche Verrechnungen
  • Zahlungsverkehr inklusive Skontooptimierung
  • Monatsabschlüsse mit Auswertungen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen via ELSTER
  • Viele Kunden berichten uns, dass allein durch Skonto-Effekte ein Großteil der Servicekosten wieder ausgeglichen wird.“

Gibt es Besonderheiten bei Suiteify im Vergleich zu anderen Anbietern?

Erdal Çeç: Ja. Wir bieten persönliche Ansprechpartner statt anonymer Hotlines. Je nach Größe des Kundenunternehmens arbeiten auch mehrere Experten parallel. Aufgaben wie Kreditoren- oder Debitorenbuchhaltung, Monatsabschlüsse oder Summen- und Saldenabstimmungen werden dabei klar verteilt.“

Wie sieht diese Aufgabenverteilung dann konkret aus?

Erdal Çeç: Zum Beispiel kann ein Mitarbeiter die Kreditoren und ein anderer die Debitoren buchen. Ein weiterer übernimmt die Monatsabschlüsse, während sich ein anderer um die Abstimmung der Summen- und Saldenlisten kümmert. Außerdem kann die Umsatzsteuervoranmeldung von einem bestimmten Mitarbeiter vorbereitet und nach Freigabe weitergeleitet werden. So ist die Verantwortlichkeit klar verteilt und die Buchhaltung bleibt jederzeit zuverlässig organisiert.“

„Wir bieten eine Rundumbetreuung für unsere Kunden.“

Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab?

Erdal Çeç: „Wir bieten eine Rundumbetreuung vom ersten Gespräch an. Zunächst führt der Vertrieb das erste Gespräch, um die Beweggründe und Erwartungen des Kunden zu verstehen. Entscheidet sich der Kunde für eine Zusammenarbeit, folgt ein ausführliches Organisationsgespräch: Hier lernen wir die Buchhaltung des Kunden im Detail kennen – und der Kunde erfährt, welche Standards und Prozesse wir einsetzen.

Anschließend richten wir die Technik und Datenbanken ein und bereiten die Migration der Buchhaltung vor. Ziel ist es, dass die laufende Buchhaltung ohne Bruch übernommen wird. Ab diesem Zeitpunkt garantieren wir eine vortagesaktuelle Verbuchung: Alles, was uns bis 16 Uhr übermittelt wird, ist spätestens am nächsten Tag um 16 Uhr in der Finanzbuchhaltung verbucht.

Darüber hinaus erhält der Kunde über die Suiteify Analytics jederzeit Zugriff auf seine Geschäftszahlen. Er sieht dort tagesaktuelle Auswertungen und kann auf dieser Grundlage fundierte Entscheidungen für sein Unternehmen treffen.“

Was ist das Beste am Service Rechnungswesen?

Erdal Çeç: „Ganz klar der persönliche Kontakt. Unsere Kunden wissen: Auch wenn Mitarbeiter krank sind oder in Rente gehen, bleibt ihre Buchhaltung sicher und zuverlässig betreut. Das sorgt für Stabilität und eine langfristige Zusammenarbeit.“

Fazit

Das Interview mit Erdal Çeç zeigt: Die Auslagerung des Rechnungswesens ist für Bauunternehmen mehr als nur ein Weg, den Fachkräftemangel abzufedern. Es bedeutet auch Digitalisierung, Transparenz und Sicherheit.
Dank persönlicher Betreuung, moderner Cloud-Lösungen und einem eingespielten Expertenteam bietet der Suiteify Service Rechnungswesen Bauunternehmen die Möglichkeit, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren und gleichzeitig ihre kaufmännischen Prozesse zukunftssicher aufzustellen.

Kostenloses Videotraining

Erfahren Sie im aufgezeichnetes Videotraining mit Erdal Çeç, wie Sie volle Transparenz in den Kennzahlen Ihres Baubetriebes und optimale Flexibilität erhalten.

Zu viel Pflegeversicherung gezahlt? Diese Regelungen zur Erstattung und Verzinsung müssen Arbeitgeber kennen
HR & Payroll

Zu viel Pflegeversicherung gezahlt? Diese Regelungen zur Erstattung und Verzinsung müssen Arbeitgeber kennen

Das sogenannte Wachstumschancengesetz beinhaltet einige Neuerungen, die sich auf die Entgeltabrechnung auswirken. Dazu gehören auch auf den ersten Blick eher unscheinbare Regelungen zur Erstattung und Verzinsung von zu viel gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Ein aktuelles Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands erläutert nun die Details dieser Regelungen.

5 Min. Lesezeit

Nach zähen Verhandlungen wurde das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ oder kurz „Wachstumschancengesetz“ am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll für Unternehmen steuerliche Anreize schaffen und auf diesem Wege die deutsche Wirtschaft ankurbeln – über die Auswirkungen auf HR und Entgeltabrechnung haben wir bereits berichtet. Der vorliegende Beitrag widmet sich nun einem speziellen Thema, das ebenfalls in diesem Gesetz behandelt wurde: der Erstattung und Verzinsung von zu viel gezahlten Pflegeversicherungsbeiträgen.

Brennpunkt Pflegeversicherung

Im vergangenen Jahr wurden die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung (PV) neugestaltet, Arbeitnehmer mit berücksichtigungsfähigen Kindern erhalten seitdem nach Kinderanzahl gestaffelte Abschläge auf ihren Beitragsanteil. Diese komplexe Veränderung bedeutet einen erheblichen Mehraufwand bei der Beitragsberechnung und macht ein einheitliches (digitales) Nachweisverfahren mit Blick auf die einzubeziehenden Kinder notwendig. Die rechtlichen Grundlagen für ein solches Verfahren wurden nun im Wachstumschancengesetz geschaffen.

Erstattung und Verzinsung zu viel gezahlter PV-Beiträge

In diesem Zusammenhang wurde nun auch geregelt, wie die Erstattung und Verzinsung zu viel entrichteter Beiträge zur Pflegeversicherung zu erfolgen hat. In der Praxis kommt es nämlich immer wieder vor, dass die arbeitnehmerseitigen Beiträge zu hoch angesetzt sind, weil nicht alle berücksichtigungsfähigen Kinder der betroffenen Beschäftigten einbezogen wurden.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) hat inzwischen ein Rundschreiben veröffentlicht, in welchem wichtige Details zur praktischen Umsetzung der Erstattung und Verzinsung zu viel gezahlter Beiträge erläutert werden.

GKV-Rundschreiben schafft Klarheit bezüglich der Erstattung und Verzinsung von Pflegeversicherungsbeiträgen

Im Rundschreiben wurden die folgenden Punkte geklärt:

1. Digitales Nachweisverfahren und Übergangszeitraum

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von 2023 hat die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge komplizierter gemacht, indem es die Mitarbeiteranteile gestaffelt hat, je nach Anzahl der Kinder. Ab dem 1. Juli 2025 wird ein neues digitales Nachweisverfahren die Berechnung für Arbeitgeber und Krankenkassen erheblich vereinfachen. Bis dahin gibt es einen Übergangszeitraum. Das bedeutet, dass bis zum 30. Juni 2025 alle Kinder der Mitarbeiter, die berücksichtigt werden sollen, in die Berechnung einbezogen sein müssen.

2. Wann müssen Erstattungen zu viel gezahlter PV-Beiträge verzinst werden?

Arbeitgeber können auf die Erstattung zu viel gezahlter Beiträge zur PV bis zum Start des neuen digitalen Nachweisverfahrens am 1. Juli 2025 warten. Wenn sie sich dafür entscheiden, müssen sie jedoch Zinsen auf die Rückerstattungen zahlen. Werden die Erstattungsansprüche von Beschäftigten hingegen im Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2025 befriedigt, sind in der Regel keine Zinsen zu zahlen.

3. Wie hoch müssen Beitragsrückerstattungen verzinst werden?

Die Faustregel ist einfach: Zu viel Beiträge zur Pflegeversicherung werden ab dem Monat nach der Zahlung bis zum Monat vor der Rückerstattung mit einem Zinssatz von vier Prozent pro Jahr verzinst. Eine separate Beantragung der Verzinsung ist nicht erforderlich.

4. Das digitale Nachweisverfahren

Ab dem 1. Juli 2025 wird ein einheitliches digitales Nachweisverfahren eingeführt, das vorhandene Daten, wie zum Beispiel Informationen der Finanzämter, nutzt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber und Krankenkassen automatisch über Änderungen in Bezug auf die Elternschaft oder die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder informiert werden. Die genauen Schritte des Verfahrens und das zugehörige Meldewesen werden zurzeit ausgearbeitet.

Personio Alternative: Die besten HR-Tools 2026 im Vergleich
HR & Payroll

Personio Alternative: Die besten HR-Tools 2026 im Vergleich

Wer eine umfassende Human-Resources-Software sucht, stößt schnell auf Personio. Die cloudbasierte HR-Software zählt zu den bekanntesten Lösungen für automatisierte Personalprozesse. Kleine und mittelständische Unternehmen setzen aufgrund der hohen Funktionsvielfalt gern auf sie. Doch nicht für jedes Unternehmen passt Personio optimal. HR-Verantwortliche stoßen immer wieder auf typische Herausforderungen, etwa bei individuellen Anpassungen, Preisstruktur, spezifischen Integrationen oder der Umsetzung internationaler Anforderungen.

5 Min. Lesezeit

Wer eine umfassende Human-Resources-Software sucht, stößt schnell auf Personio. Die cloudbasierte HR-Software zählt zu den bekanntesten Lösungen für automatisierte Personalprozesse. Kleine und mittelständische Unternehmen setzen aufgrund der hohen Funktionsvielfalt gern auf sie. Doch nicht für jedes Unternehmen passt Personio optimal. HR-Verantwortliche stoßen immer wieder auf typische Herausforderungen, etwa bei individuellen Anpassungen, Preisstruktur, spezifischen Integrationen oder der Umsetzung internationaler Anforderungen.

Ziel dieses Artikels ist es, Unternehmen bei der Auswahl einer passenden HR-Software zu unterstützen. Wir vergleichen führende Personio Alternativen und zeigen Kriterien bei der Auswahl deiner HR-Software auf.

Die Personio Alternativen in der Übersicht und wann sie sich lohnen:

  • Suiteify: ideal, wenn du eine HR-All-in-one-Lösung inklusive Lohnabrechnung, E-Signatur und rechtssichere HR-Prozesse im DACH-Raum suchst
  • HRworks: lohnt sich für kleinere Unternehmen, die vor allem eine zuverlässige Lösung für Reisekostenabrechnung, Zeiterfassung und einfache Personalverwaltung brauchen
  • rexx systems: geeignet für größere Unternehmen mit komplexen Anforderungen in Talentmanagement, Bewerberverwaltung und Reporting
  • SAP SuccessFactors: die richtige Wahl für internationale Konzerne, die skalierbare HCM-Suiten mit tiefgreifenden Analyse- und Integrationsmöglichkeiten benötigen
  • Kenjo: empfehlenswert für wachstumsorientierte Mittelständler, die Engagement-Tools und Mobile-first-Ansätze mögen
  • Sage HR: passt gut zu kleinen bis mittelgroßen Unternehmen, die eine modulare, flexibel erweiterbare HR-Software suchen
  • Factorial: geeignet für Teams, die einfache Prozesse in Zeiterfassung, Abwesenheiten und Gehaltsabrechnung bevorzugen
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Personio Erfahrung: Warum braucht es eine Alternative zu Personio?

Personio gilt als Vorreiter unter den HR-Plattformen für kleine und mittlere Unternehmen. Das zeigt sich auch in Personio Bewertungen auf Plattformen wie Trustpilot: Zahlreiche Nutzer:innen loben den ganzheitlichen Ansatz und wie sich Workflows in der Personalsoftware managen lassen. Einige Bewertungen berichten aber auch von konkreten Einschränkungen hinsichtlich der Funktionen, Performance und Flexibilität der HR-Software.

Kritik von Personio Nutzer:innen aus der Praxis:

  • Ladezeiten und Performance-Probleme: Gerade bei umfangreichen Daten oder bei mehreren gleichzeitig aktiven Nutzer:innen berichten Unternehmen von längeren Ladezeiten. (Quelle: Trustpilot#1)
  • Eingeschränkte Funktionen in wichtigen Modulen: Besonders im Recruiting oder Performance Management empfinden Nutzer:innen manche Funktionen als unausgereift oder eingeschränkt – etwa bei der Gestaltung individueller Bewerbungsprozesse oder bei Feedbackzyklen. (Quelle: Trustpilot#2, Trustpilot#3)
  • Eingeschränkte mobile Nutzung: Die mobile App bietet nur begrenzte Funktionen. (Quelle: Trustpilot#4)
  • Hohe Kosten für kleinere Unternehmen: Personios Preisstruktur ist komplex. Gerade kleine Unternehmen empfinden die Kosten im Verhältnis zu ihrer tatsächlichen Nutzung oft als zu hoch, insbesondere, wenn sie nur einen Teil des Funktionsumfangs benötigen. (Quelle: Trustpilot#5)
  • Begrenzte Flexibilität für komplizierte Prozesse: Unternehmen mit komplexeren HR-Anforderungen stoßen an Grenzen – zum Beispiel bei abweichenden Onboarding-Prozessen, rollenbasierten Workflows oder besonderen Genehmigungsschritten. (Quelle: Wirtschaftswoche)

Kurzum: Personio kann viel, ist jedoch nicht für jedes Unternehmen die beste HR-Software-Lösung.

Was sind Kriterien für die Auswahl des richtigen HR-Tools?

Vor allem in KMU sollten HR-Software-Lösungen mit dem eigenen Unternehmen mitwachsen können und bestenfalls nur über die Funktionen verfügen, die für die eigenen HR-Prozesse wichtig sind. Trotzdem passiert es oft, dass die HR-Software allein nach Marketingversprechen oder Preis gewählt wird. Die tatsächlichen Anforderungen für das eigene Unternehmen bleiben bei der Tool-Auswahl dann außen vor. Das führt zu Fehlerquellen wie einer fehlenden Integration in bestehende Systeme oder einem unpassenden Funktionsumfang.

Behalte deshalb folgende Auswahlkriterien bei der Suche deiner HR-Software im Blick:

1. Funktionsumfang

Nicht jede Software muss alles können. Überlege, welche Prozesse du wirklich digitalisieren willst – etwa Recruiting, Onboarding, Abwesenheiten, Lohnabrechnung oder digitale Signaturen. Viele HR-Tools sind in HR-Module unterteilt, die du auch später flexibel hinzufügen kannst.

Lesetipp: Nicht jede HR-Software beinhaltet Lohnabrechnungen. Deshalb haben wir dir hier die besten HR-Programme 2025 für die Lohnabrechnung einmal gelistet und vergleichen Funktionen, Preise sowie Vor- und Nachteile.

2. Benutzerfreundlichkeit

Gerade im HR-Alltag zählt Zeit. Deine Lösung sollte schnell erfassbar, logisch aufgebaut und auch für technisch weniger affine Nutzer:innen verständlich sein. Eine intuitive Navigation, ein klares Design und selbsterklärende Prozesse sparen genau diese Zeit im Alltag.

Tipp: Testphasen oder Demos helfen, die Usability frühzeitig zu bewerten.

3. Integration

Kann die Software mit deinem ERP, deiner Zeiterfassung oder der Lohnabrechnung kommunizieren? Gute HR-Tools bieten Schnittstellen zu gängigen Anwendungen.

4. Datenschutz

HR-Daten zählen zu den sensibelsten Unternehmensdaten. Achte darauf, dass das Tool DSGVO-konform ist und idealerweise in Deutschland oder innerhalb der EU gehostet wird. Vertrauenswürdige Anbieter verfügen zudem über ISO-Zertifizierungen und rollenbasierte Zugriffskontrollen.

5. Kosten

Transparente Preismodelle, eine kostenlose Testphase und flexible Lizenzmodelle sind ein Muss. Die Software sollte sich anpassen lassen, wenn dein Unternehmen wächst oder zusätzliche Funktionen nötig werden.

6. Support​

In der Anfangsphase aber auch darüber hinaus ist ein verlässlicher Support entscheidend. Achte darauf, ob es eine Hotline gibt, du eine persönliche Ansprechperson hast und wie schnell deine Anfragen beantwortet werden. Hilfen wie FAQs, Tutorials oder Webinare stehen idealerweise zusätzlich bereit.

7. Externe Bewertungen

Ein Blick auf Bewertungsplattformen wie OMR Reviews, Capterra oder G2 lohnt sich: Wie viele Bewertungen liegen vor? Wie schneidet die Software im Durchschnitt ab? Erfahrungsberichte aus ähnlichen Branchen oder Unternehmensgrößen geben wertvolle Hinweise auf Stärken und Schwächen.

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Top 7 Personio Alternativen im Vergleich

Die Konkurrenz rund um Personio ist groß. Auf Basis der eben genannten Kriterien vergleichen wir sieben Softwares im HR-Bereich mit Personio:

Anbieter Zielgruppe Lohnabrechnung Digitale Signatur Modular erweiterbar
Suiteify KMU im DACH-Raum Ja Ja Ja
HRworks Kleine Unternehmen und Dienstleister Ja Nein Teilweise
rexx systems Mittelstand und Großunternehmen Nur per Partnerlösung Nein Ja
SAP Success Factors Konzerne und internationale Unternehmen Ja Ja, als Add-on Ja
Kenjo Wachstumsorientierte Mittelständler Nur vorbereitend Ja Ja
Sage HR KMU Nur mit Zusatzmodul Nein Ja
Factorial KMU Ja begrenzt Nein

*Informationen im Personio Alternativen Vergleich beziehen sich aus Daten aus dem August 2025. Abweichungen können bestehen.

1. Suiteify

Suiteify ist eine modulare HR-, Payroll- und Finanzlösung mit über 36 Jahren Erfahrung und über 35.000 Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Software ist speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten, die ihre Personalprozesse effizient, digital und datenschutzkonform abbilden möchten.

Funktionen:

  • Rechtssichere E-Signatur für Verträge, Arbeitszeugnisse oder Vereinbarungen (auch mobil)
  • Vollständige Lohnabrechnung – intern oder als Outsourcing-Lösung buchbar
  • Skill- und Lernmanagement, 360° Feedback, Potenzialanalysen und Performance-Bewertungen
  • Recruiting und Onboarding mit Bewerbermanagement, Stellenanzeigen und digitalen Workflows
  • Nahtlose Integration in ERP-Systeme, DATEV, Microsoft 365, Dynamics 365 und mehr

Vorteile:

  • Made in DACH: Lokales Hosting, DSGVO-konform, zertifiziert nach ISO/IEC 27001:2017
  • Modular und skalierbar: Ideal für wachsende Unternehmen mit steigenden Anforderungen
  • Ausgezeichneter Support: Persönliche Ansprechpartner:innen, keine anonyme Hotline
  • Sehr hohe Zeitersparnis: Vor allem bei Lohnprozessen (durchschnittlich 85 %)

Nachteile:

  • Kein internationales Rollout vorgesehen

Preis:

  • Auf Anfrage je nach Unternehmensgröße, Modulauswahl und IT-Infrastruktur
  • Kostenlose Beratung und Live-Demo verfügbar

2. HRworks

HRworks ist eine umfassende HR-Lösung, die seit über 25 Jahren kleine bis mittlere Unternehmen in der DACH-Region unterstützt. Die Software deckt alle HR-Kernprozesse ab – von Zeiterfassung über Reisekosten bis zur Lohnabrechnung.

Funktionen:

  • Digitale Zeiterfassung: Für Projekte, Arbeitszeiten, Homeoffice und Abwesenheiten
  • Reisekostenabrechnung: Smarte Belegerfassung per Foto
  • Personalverwaltung: Digitale Personalakte, Verträge, Arbeitszeugnisse
  • Personalentwicklung: Skillmanagement, Mitarbeitergespräche und 360°-Feedback
  • Vorbereitende Lohnabrechnung: DATEV- und ADDISON-Schnittstellen
  • DSGVO-konforme Datenhaltung: Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Webbasierte Anwendung: Mobile Nutzung auf allen Endgeräten

Vorteile:

  • Transparente Preise: Ein Preis für alle Funktionen, keine Mindestlaufzeit
  • Ideal für KMU: Modularer Aufbau, intuitive Bedienung und schnell einsatzbereit
  • Integration: Nahtlos in bestehende ERP- und Payroll-Systeme
  • Persönlicher Support: Individuelle Einführung und kostenfreier Service für Admins

Nachteile:

  • Keine vollwertige Lohnabrechnung direkt in der Software (nur vorbereitend)
  • Weniger geeignet für große, international tätige Unternehmen mit komplexen Strukturen

Preis:

  • HRworks bietet individuelle Angebote

3. rexx systems

rexx systems deckt ebenfalls alle Personalprozesse von Recruiting bis Talent Management ab, richtet sich aber insbesondere an mittelständische Unternehmen sowie große Organisationen mit komplexen Strukturen

Funktionen:

  • Bewerbermanagement und Multiposting: inklusive WhatsApp-Bewerbung, Video-Interviews und CV-Parser
  • Personalmanagement: Digitale Personalakte, Zeugnisgenerator, On-/Offboarding, Benefits
  • Talentmanagement: Skillmanagement, 360°-Feedback, Karriereplanung, E-Learning
  • Zeiterfassung und Abwesenheitsmanagement
  • Reisekosten- und Spesenabrechnung
  • DSGVO-konform und ISO 27001:2022 zertifiziert: Hosting in der EU (Cloud oder On-Premise)
  • KI-Unterstützung: Integrierter HR-Assistent „Rai“ für Analysen und Workflows

Vorteile:

  • Modular und skalierbar: Für 100 bis 50.000+ Mitarbeitende
  • Flexibel einsetzbar: Als Cloud- oder On-Premise-Lösung
  • Tiefe Integration: Schnittstellen zu DATEV, SAP, ADP und mehr
  • Hohe Automatisierung: Umfangreiche Workflow-Tools und Self-Services
  • Individuell anpassbar: Konfiguration je nach Unternehmensgröße und -bedarf

Nachteile:

  • Einrichtung kann komplex sein, insbesondere bei vielen Modulen
  • Für kleine Unternehmen ohne HR-Ressourcen eher überdimensioniert

Preise:

  • Gestaffelt nach Modul und Mitarbeiterzahl, ab 2,10 €/Mitarbeitende/Monat für Recruiting (bis 100 Mitarbeitende)

4. SAP SuccessFactors

SAP SuccessFactors ist eine der weltweit führenden cloudbasierten Lösungen für Human Capital Management und eignet sich vor allem für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden.

Funktionen:

  • Core HR und Payroll: Stammdatenpflege, Zeitwirtschaft, Lohnabrechnung, Self-Services, Automatisierungen
  • Talentmanagement: KI-gestütztes Recruiting, Onboarding, Performance-Management, Nachfolgeplanung
  • Learning und Development: Kompetenzen entwickeln, Learning-Management-System, Karrierepfade
  • People Analytics und HR-Reporting: Datenbasiertes Entscheiden mit integrierter Business Data Cloud
  • Externe Workforce-Verwaltung: Über SAP Fieldglass für Freelance und Contracting
  • Offene Technologieplattform: Schnittstellen zu SAP ERP, SuccessFactors Add-ons, SAP Build

Vorteile:

  • Global skalierbar: Für internationale Unternehmen mit mehreren Standorten
  • Starke KI-Funktionen: Zum Beispiel für Recruiting, Performance, Skills
  • Nahtlose ERP-Integration: Teil der SAP Business Suite
  • Zertifizierte Sicherheit: ISO 27001, EU-DSGVO, Hosting in über 100 Ländern lokalisierbar
  • Anpassbar: Mit Add-ons für Learning, Compensation, Karriereentwicklung etc.

Nachteile:

  • Komplexe Einrichtung und lange Implementierungszeit
  • Hohes Budget erforderlich (nicht für Start-ups geeignet)

Preis:

  • ab 16 €/Monat pro Nutzer:in für das Core-HR-Paket
  • Add-ons (Recruiting, Learning, Compensation etc.) kostenpflichtig zubuchbar

5. Kenjo

Kenjo bietet eine benutzerfreundliche und flexible HR-Software für kleine bis mittelständische Unternehmen. Der Fokus liegt auf Automatisierung, Mitarbeiterbindung und mobiler Verfügbarkeit von HR-Prozessen.

Funktionen:

  • Zeiterfassung und Schichtplanung: Digitale Zeiterfassung mit Terminal-Option, Dienstpläne einfach erstellen
  • Digitale Personalakte: Alle Mitarbeiterdaten, Verträge und Unterlagen zentral und sicher verwalten
  • Recruiting und Onboarding: Bewerbermanagement mit Multiposting, Vorlagen und automatisierten Prozessen
  • Digitale Signatur: Zum Beispiel Arbeitsverträge und Feedbackbögen rechtssicher digital unterzeichnen
  • Lohnvorbereitung und Abwesenheitsmanagement: Nahtlose Übergabe an DATEV möglich
  • HR Analytics und Mitarbeiterbefragungen: Kennzahlen, Pulse-Umfragen und Leistungsreviews

Vorteile:

  • Intuitiv und schnell eingerichtet: Geeignet für HR-Teams mit wenig IT-Aufwand
  • Flexibel skalierbar: Starter- bis Enterprise-Tarife, erweiterbar mit Add-ons
  • DACH-Fokus: Made in Berlin, mit Kundenservice auf Deutsch

Nachteile:

  • Add-ons (zum Beispiel Recruiting, DATEV-Integration) kostenpflichtig
  • Weniger geeignet für komplexe Konzernstrukturen mit vielen Hierarchieebenen

Preis:

  • Starter: ab 6 €/Mitarbeitenden/Monat
  • Add-ons: z. B. Recruiting PLUS (399 €/Monat), DATEV-Integration (einmalig 600 €)

6. Sage HR

Sage HR ist eine schlanke, browserbasierte HR-Lösung mit App-Funktion, die sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen eignet. Durch flexible Module lässt sich die Software gezielt an individuelle Anforderungen anpassen.

Funktionen:

  • Abwesenheitsmanagement: Urlaube und Krankmeldungen digital beantragen, genehmigen und verwalten
  • Digitale Personalakte und Self-Service: Mitarbeiterdaten und Kommunikation zentral verwalten
  • Arbeitszeittabellen und Schichtplanung: Zeiterfassung nach Projekten oder Schichten, mobil nutzbar
  • Recruiting und Onboarding: Bewerbermanagement und neue Mitarbeitende schneller integrieren (als Zusatzmodul)
  • Performance Management: Zielvereinbarungen, Mitarbeitergespräche und Feedbackprozesse
  • Mobile App: Volle HR-Funktionalität für Mitarbeitende und Führungskräfte unterwegs
  • Ausgabenmanagement: Digitale Erfassung und Verwaltung von Mitarbeiterausgaben

Vorteile:

  • App-optimiert: Alle Prozesse sind auch mobil nutzbar
  • Intuitiv und übersichtlich: Klare Benutzeroberfläche, einfache Einrichtung
  • Datenschutzkonform: DSGVO-konforme Cloud-Lösung mit deutschem Support

Nachteile:

  • Lohnabrechnung nur in Kombination mit separaten Sage-Lösungen möglich

Preis:

  • Basis-Paket: ab 4,50 €/Mitarbeitenden/Monat

7. Factorial

Factorial richtet sich an Unternehmen, die ihre Personalprozesse vereinfachen, digitalisieren und Zeit sparen möchten.

Funktionen:

  • Zeiterfassung und Abwesenheitsmanagement: DSGVO-konforme, mobile Arbeitszeiterfassung inkl. Urlaubs- und Krankmeldungen
  • Gehaltsabrechnung (vorbereitend): Automatisierte Vorbereitung von Payroll-Daten zur Weiterverarbeitung
  • Recruiting und Onboarding: Vereinfachte Prozesse zur Talentsuche, Bewerberkommunikation und Integration neuer Mitarbeitender
  • Berichte und Analysen: Übersichtliche HR-Reports für bessere Entscheidungen
  • Mobile App: Zugriff auf alle wichtigen Funktionen von unterwegs aus
  • Integrationen: Verbindung mit Drittanbietertools für nahtlose HR-Abläufe (zum Beispiel Kalender, Tools, Payroll-Systeme)

Vorteile:

  • All-in-one-Lösung: Für kleine und mittlere Unternehmen (ab ca. 30 Mitarbeitende aufwärts)
  • Mobile-first: Alle Funktionen sind via App nutzbar
  • Datensicherheit: ISO/IEC 27001-zertifiziert, Serverstandort Frankfurt
  • Modular erweiterbar: Je nach Unternehmensgröße und -anforderung skalierbar

Nachteile:

  • Payroll selbst nicht integriert, sondern nur vorbereitend

Preis:

  • Auf Anfrage

Fazit: Mit Suiteify als HR-Software Personalprozesse ganzheitlich managen

Wenn du nach einer ganzheitlichen und dennoch einfach bedienbaren Alternative zu Personio sucht, solltest du Suiteify in Betracht ziehen. Die HR-Software punktet mit einem besonders tiefgreifenden Lohn- und Abrechnungsmodul und integrierten Signaturmöglichkeiten für effiziente Dokumentenprozesse. Überzeuge dich selbst von den Vorteilen von Suiteify und kontaktiere uns für eine unverbindliche Beratung!

FAQ – häufig gestellte Fragen

Welche Personio Alternative ist die beste?

Es gibt keine pauschal beste Personio Alternative: Die Wahl der HR-Software ist stark von individuellen Anforderungen des Unternehmens abhängig. Als Personio Alternative überzeugt Suiteify zum Beispiel, wenn du Wert auf eine rechtssichere Lohnabrechnung, E-Signaturen oder starke Funktionen im Employee Lifecycle legst.

Was sind die Vorteile der Umstellung auf eine alternative HR-Software zu Personio?

Ein Wechsel von Personio zu einem alternativen HR-Management-System kann sich lohnen, wenn du Funktionen brauchst, die Personio nicht optimal abdeckt – etwa tiefere Payroll-Integration oder branchenspezifische Anpassungen. Außerdem eröffnet dir eine neue HR-Software die Chance, Prozesse zu vereinfachen und stärker zu automatisieren.

Welche Funktionen sollte eine gute HR-All-in-one-Lösung bieten?

Eine HR-All-in-one-Lösung sollte alle wichtigen HR-Funktionen beinhalten: zum Beispiel Personalplanung, Mitarbeiterverwaltung, Recruiting, Talent Management.

Was unterscheidet Suiteify von anderen HR-Software-Tools?

Im Vergleich zu anderen HR-Software-Tools legt Suiteify einen starken Fokus auf Compliance, Lohnabrechnung und sichere HR-Prozesse speziell für den DACH-Raum. Gleichzeitig bietet die Software ein benutzerfreundliches System, das sich flexibel an die Anforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen anpasst.

HR-Probleme: Die größten Herausforderungen im Personalmanagement und wie du sie löst
HR & Payroll

HR-Probleme: Die größten Herausforderungen im Personalmanagement und wie du sie löst

HR-Probleme wie diese kennen viele Unternehmen, denn HR-Teams stehen heute unter Druck wie selten zuvor: Fachkräftemangel, hohe Erwartungshaltungen, neue Arbeitsmodelle, mehr administrativer Aufwand und gleichzeitig der Wunsch nach strategischer HR-Arbeit. Viele Unternehmen merken erst spät, wie sehr ineffiziente Prozesse, fehlende Transparenz und unklare Verantwortlichkeiten HR blockieren. Die gute Nachricht: Die meisten HR-Herausforderungen lassen sich lösen, wenn du sie erkennst und systematisch angehst.

5 Min. Lesezeit

Eine Führungskraft fragt nach dem aktuellen Urlaubsstand ihres Teams. Die Personalabteilung wühlt sich durch Excel-Listen. Und das Onboarding der neuen Kollegin? Kommt nicht weiter voran, weil niemand weiß, wer welche Aufgabe übernimmt.

HR-Probleme wie diese kennen viele Unternehmen, denn HR-Teams stehen heute unter Druck wie selten zuvor: Fachkräftemangel, hohe Erwartungshaltungen, neue Arbeitsmodelle, mehr administrativer Aufwand und gleichzeitig der Wunsch nach strategischer HR-Arbeit. Viele Unternehmen merken erst spät, wie sehr ineffiziente Prozesse, fehlende Transparenz und unklare Verantwortlichkeiten HR blockieren. Die gute Nachricht: Die meisten HR-Herausforderungen lassen sich lösen, wenn du sie erkennst und systematisch angehst.

Dieser Artikel zeigt dir die sieben häufigsten Probleme im Personalmanagement, gibt dir konkrete Lösungsansätze und erklärt, wie digitale Tools den Unterschied machen.

Was sind HR-Probleme und warum entstehen sie?

HR-Probleme sind Herausforderungen, die eine effiziente, faire und strategische Personalarbeit erschweren. Sie reichen von administrativem Chaos über mangelnde Mitarbeiterbindung bis hin zu fehlender Datenbasis für Entscheidungen. Die Ursachen sind sehr vielfältig: Oft wachsen Unternehmen schneller als ihre HR-Strukturen. Das führt dazu, dass Prozesse, die bei 30 Mitarbeitenden noch funktionierten, bei 150 zusammenbrechen. Dazu kommen veraltete Tools, fehlende Digitalisierung und eine HR-Abteilung, die operativ so überlastet ist, dass strategische Arbeit auf der Strecke bleibt.

Ein weiterer Grund: HR wird in vielen Unternehmen noch als reine Verwaltungsfunktion gesehen. Dabei ist gutes Personalmanagement längst ein Must-have geworden. Wer hier nicht investiert, verliert seine Talente an Arbeitgeber, die moderner aufgestellt sind.

Kurz gesagt: Die Abteilung Human Resources weiß, was getan werden muss. Allerdings fehlt oft die Infrastruktur, um es effizient umzusetzen.

Die häufigsten HR-Probleme und wie du sie löst

Im Folgenden zeigen wir dir die sieben größten HR-Herausforderungen, welche konkreten Auswirkungen sie in der Praxis haben und wie du sie in den Griff bekommst.

1. Fachkräftemangel und Recruiting-Schwierigkeiten

Das Problem trifft fast alle Branchen: Offene Stellen bleiben monatelang unbesetzt und qualifizierte Bewerbungen sind rar. Die Folge: Bestehende Teams übernehmen einen Haufen an Mehrarbeit, Projekte verzögern sich, die Wettbewerbsfähigkeit leidet.

Praxisbeispiel: Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen sucht seit acht Monaten eine:n Ingenieur:in für die Konstruktion. Die Fachabteilung arbeitet am Limit, Aufträge werden abgelehnt.

Lösungen: Überprüfe deine Stellenanzeigen auf Attraktivität und Reichweite. Nutze Active Sourcing über LinkedIn und in Fachportalen. Baue eine Arbeitgebermarke auf, die zeigt, warum dein Unternehmen ein guter Arbeitsplatz ist. Digitale HR-Workflows beschleunigen hier den Bewerbungsprozess und verbessern zudem die Candidate Experience.

2. Hohe Fluktuation und mangelnde Mitarbeiterbindung

Wenn gute Leute gehen, geht Know-how verloren. Neue Mitarbeitende einzuarbeiten kostet Zeit und Geld – Schätzungen gehen von sechs bis neun Monatsgehältern pro Stelle aus. Hohe Fluktuation ist ein Warnsignal für tieferliegende Probleme.

Praxisbeispiel: Ein Dienstleistungsunternehmen verliert jährlich 25 Prozent seiner Belegschaft. Exit-Gespräche zeigen: Mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten und fehlende Wertschätzung sind die Hauptgründe.

Lösungen: Führe regelmäßige Feedbackgespräche und Mitarbeiterbefragungen durch. Investiere in Mitarbeiterentwicklung und Bindung. Schaffe transparente Karrierewege und erkenne die Leistung jeder Personen sichtbar an. Datenbasierte Analysen helfen dir, Kündigungsrisiken frühzeitig zu erkennen.

3. Ineffiziente HR-Prozesse und administrativer Aufwand

Urlaubsanträge per E-Mail, Krankmeldungen auf Papier, Personalakten in Ordnern: Manuelle Prozesse fressen Zeit und sind fehleranfällig. HR-Teams verbringen zu viel Zeit mit Verwaltung statt mit strategischer Arbeit.

Praxisbeispiel: Die Personalleitung eines Handelsunternehmens mit 200 Mitarbeitenden schätzt, dass 60 Prozent der Arbeitszeit für administrative Aufgaben draufgehen – genau die Zeit, die für Personalentwicklung fehlt.

Lösungen: Digitalisiere wiederkehrende Prozesse. Self-Service-Portale ermöglichen Mitarbeitenden, Urlaubsanträge, Adressänderungen oder Gehaltsabrechnungen selbst einzusehen und zu verwalten. Das entlastet das gesamte HR-Team spürbar.

Lesetipp: HR-Software für den Mittelstand: Vergleich der besten Tools

4. Fehlende Datengrundlage für Entscheidungen

Viele HR-Abteilungen arbeiten noch mit Bauchgefühl, statt sich auf Fakten zu berufen. Wie hoch ist die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit? Welche Abteilungen haben die höchste Krankenquote? Ohne Daten bleiben solche Fragen unbeantwortet.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen plant Gehaltsanpassungen, hat aber keinen Überblick über die aktuelle Gehaltsstruktur nach Abteilung und Seniorität. Die Entscheidungen wirken willkürlich und sorgen für Unmut.

Lösungen: Baue ein HR-Reporting auf, das relevante Kennzahlen automatisch erfasst. HR Analytics und People Data helfen dir, fundierte Entscheidungen zu treffen und Trends frühzeitig zu erkennen.

5. Mangelhaftes Onboarding neuer Mitarbeitender

Die ersten Wochen entscheiden, ob neue Kolleg:innen bleiben oder schnell wieder gehen. Ein chaotischer Start hinterlässt einen schlechten Eindruck und verzögert die Produktivität.

Praxisbeispiel: Eine neue Mitarbeiterin startet – aber der Laptop ist nicht eingerichtet, der Zugang zum System fehlt und niemand hat Zeit für eine Einführung. Nach drei Monaten kündigt sie.

Lösungen: Erstelle einen strukturierten Onboarding-Plan mit klar definierten Verantwortlichkeiten. Digitale Checklisten und automatisierte Workflows stellen hierbei sicher, dass auch nichts vergessen wird. Das sorgt für einen professionellen ersten Eindruck und zudem für eine schnellere Einarbeitung.

6. Compliance-Probleme und rechtliche Unsicherheiten

Arbeitsrecht, Datenschutz, Arbeitszeitgesetz: HR muss viele Vorschriften einhalten. Fehler können teuer werden, etwa durch Bußgelder, Nachzahlungen oder gar Rechtsstreitigkeiten.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen führt keine lückenlose Zeiterfassung. Bei einer Prüfung werden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt.

Lösungen: Nutze digitale Systeme, die Compliance-Anforderungen automatisch abbilden – von der Arbeitszeiterfassung bis zur DSGVO-konformen Datenspeicherung. Regelmäßige Schulungen halten HR und Führungskräfte auf dem aktuellen Stand.

7. Generationenkonflikte und veränderte Erwartungen

Vier Generationen arbeiten heute mit unterschiedlichen Werten, Kommunikationsstilen und Erwartungen an Arbeit zusammen. Das führt zu Reibungen und Missverständnissen.

Praxisbeispiel: Ältere Führungskräfte erwarten Anwesenheit im Büro, jüngere Mitarbeitende fordern flexible Remote-Arbeit. Der Konflikt eskaliert und belastet das Teamklima.

Lösungen: Entwickle eine Unternehmenskultur, die Vielfalt wertschätzt. Flexible Arbeitsmodelle, klare Kommunikationsregeln und generationenübergreifende Teams helfen, Brücken zu bauen. Das HR-Team kann hier wunderbar als Vermittler agieren.

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Zukünftige HR-Herausforderungen: Was kommt auf Unternehmen zu?

Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Neben den bestehenden Problemen zeichnen sich auch neue HR-Herausforderungen der Zukunft ab.

  • Künstliche Intelligenz und Automatisierung: Das schnelle Fortschreiten von KI verändert Jobprofile und Qualifikationsanforderungen. HR muss Mitarbeitende auf neue Rollen vorbereiten und zeitgleich die Ängste vor Technologie adressieren. Wie das gelingen kann und was für Unternehmen wichtig ist, findest du im Artikel KI in HR: Chancen, Risiken und ethische Aspekte.
  • Hybride Arbeitsmodelle: Remote Work ist gekommen, um zu bleiben. HR muss Strukturen schaffen, die Zusammenarbeit auch über Distanz ermöglichen; und zwar ohne dass Unternehmenskultur und Teamgefühl leiden.
  • Demografischer Wandel: Die Babyboomer gehen in Rente und die jüngeren Generationen kommen nach. Wissenstransfer, Nachfolgeplanung und altersgerechte Arbeitsgestaltung sind demnach zentrale Themen.
  • Mentale Gesundheit: Stress, Burnout und psychische Belastungen nehmen zu. Unternehmen, die hier präventiv handeln und unterstützende Angebote machen, bauen nicht nur Vertrauen auf, sondern binden Mitarbeitende auch langfristig.
  • Skills-Gap und lebenslanges Lernen: Qualifikationen veralten schneller als früher. HR muss kontinuierliche Weiterbildung fördern und eine Lernkultur etablieren.

HR-Prozesse optimieren – kompakte Strategien & Best Practices

Die Lösung vieler HR-Probleme beginnt mit optimierten Prozessen.

  • Prozesse standardisieren: Definiere klare Abläufe für wiederkehrende Aufgaben wie Onboarding, Urlaubsanträge oder Leistungsbeurteilungen. Standards reduzieren Fehler und sparen Zeit.
  • Automatisierung nutzen: Routineaufgaben wie Erinnerungen, Genehmigungen oder Reportings lassen sich automatisieren. Das gibt HR-Teams Freiraum für strategische Arbeit.
  • Self-Service einführen: Mitarbeitende und Führungskräfte können viele Aufgaben selbst erledigen – von der Stammdatenänderung bis zur Urlaubsplanung. Das entlastet HR und erhöht die Zufriedenheit.
  • Daten nutzen: Kennzahlen helfen, Probleme früh zu erkennen und Maßnahmen zu steuern. Ein gutes HR-Reporting ist die Basis für evidenzbasierte Entscheidungen.
  • Feedback einholen: Regelmäßige Befragungen zeigen, wo es hakt, bevor Probleme eskalieren.

Digitale Unterstützung für HR-Probleme: Warum Software hilft

Viele HR-Probleme entstehen durch manuelle und nicht durchdachte Prozesse. HR-Software schafft hier Abhilfe, indem sie Daten zentralisiert, Abläufe automatisiert und die notwendige Transparenz schafft.

Eine moderne HR-Plattform wie Suiteify verbindet alle relevanten Bereiche: von der digitalen Personalakte über Zeitwirtschaft und Recruiting bis hin zu Performance Management und Payroll. Das Ergebnis: weniger Reibungsverluste, bessere Datenqualität und mehr Zeit für die Arbeit mit Menschen.

Vorteile einer integrierten HR-Software:

  • Zentrale Plattform statt Insellösungen
  • Echtzeit-Einblicke für datengestützte Entscheidungen
  • Automatisierte Workflows für wiederkehrende Prozesse
  • Integration in bestehende Systeme wie DATEV oder ERP
  • DSGVO-konforme Datenspeicherung

Für einen Überblick über führende Lösungen empfehlen wir den HR-Software Vergleich: Die führenden Anbieter für digitale Personalverwaltung.

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Praxistipps zur Einführung neuer HR-Prozesse

Neue Prozesse und Tools einzuführen ist ein Change-Projekt. Mit diesen Tipps gelingt die Umsetzung:

  1. Bestandsaufnahme machen: Welche Prozesse laufen gut, wo gibt es Probleme? Analysiere den Status quo, bevor du Veränderungen planst.
  1. Ziele definieren: Was soll sich konkret verbessern? Messbare Ziele helfen, den Erfolg zu bewerten.
  1. Stakeholder einbinden: Beziehe Führungskräfte und Mitarbeitende früh ein. Akzeptanz entsteht durch Beteiligung.
  1. Schrittweise vorgehen: Starte mit einem Pilotbereich, sammle Erfahrungen und rolle dann aus.
  1. Schulungen anbieten: Neue Tools bringen nur etwas, wenn sie genutzt werden. Investiere in Training und Support.
  1. Erfolge sichtbar machen: Kommuniziere, was sich verbessert hat. Das motiviert und schafft Vertrauen für weitere Veränderungen.

Einen detaillierten Leitfaden findest du im Artikel HR-Software implementieren: In 7 Schritten neue Systeme einführen.

Fazit & Ausblick: Zukunftstrends für HR

HR-Probleme beeinflussen Produktivität, Mitarbeiterzufriedenheit und letztlich den Unternehmenserfolg. Doch mit den richtigen Strategien und digitalen Tools lassen sich die meisten Herausforderungen im Handumdrehen lösen. Die Zukunft von HR liegt in der Verbindung von Mensch und Technologie. Automatisierung übernimmt hierbei repetitive Aufgaben, während HR-Teams sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Top-Talente finden, sie entwickeln und binden. Datenbasierte Entscheidungen ersetzen Bauchgefühl und flexible Arbeitsmodelle werden zur Normalität.

Unternehmen, die ihre HR-Prozesse jetzt modernisieren, verschaffen sich einen Vorsprung im Wettbewerb um die besten Köpfe. Der erste Schritt: die eigenen Probleme erkennen und systematisch angehen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was sind die größten HR-Herausforderungen in Unternehmen heute?

Die größten HR-Herausforderungen sind der Fachkräftemangel, die Bindung von Mitarbeitenden, ineffiziente Prozesse und fehlende Daten für fundierte Entscheidungen. Hinzu kommen Compliance-Anforderungen und der Umgang mit veränderten Erwartungen verschiedener Generationen an Arbeit.

Welche neuen HR-Herausforderungen kommen in Zukunft auf Unternehmen zu?

Künstliche Intelligenz verändert Jobprofile und erfordert neue Qualifikationen. Hybride Arbeitsmodelle müssen strukturiert umgesetzt werden. Der demografische Wandel verschärft den Fachkräftemangel, während mentale Gesundheit und lebenslanges Lernen an Bedeutung gewinnen.

Welche Rolle spielt Digitalisierung bei aktuellen HR-Herausforderungen?

Digitalisierung ist ein zentraler Hebel, um HR-Probleme zu lösen. HR-Software automatisiert Routineaufgaben, schafft Transparenz durch zentrale Daten und ermöglicht Self-Service für Mitarbeitende. Das entlastet HR-Teams und verbessert die Qualität von Entscheidungen.

Lohnabrechnung 2026: Die Änderungen im Überblick
HR & Payroll

Lohnabrechnung 2026: Die Änderungen im Überblick

Zum Jahreswechsel 2026 ändern sich zentrale Werte in der Lohnabrechnung: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro, die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Der Beitrag fasst diese und weitere Änderungen zusammen, darunter Midijob-Übergangsbereich, Mindestausbildungsvergütung und Beitragsbemessungsgrenzen.

5 Min. Lesezeit

Zum Jahreswechsel ändern sich zahlreiche Werte, die direkt in Ihre Lohnabrechnung einfließen: Mindestlohn, Minijob-Grenze, Beitragsbemessungsgrenzen, Sachbezugswerte und mehr. Dieser Beitrag fasst zusammen, was ab 2026 gilt, und zeigt Ihnen anhand einer Checkliste, was Sie jetzt prüfen sollten.

Mindestlohn 2026: Das müssen Sie als Arbeitgeber wissen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das betrifft alle geringfügig und regulär Beschäftigten und wirkt sich direkt auf Ihre Lohnkosten und Ihre Stundenplanung aus. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Minijob-Grenze 2026: Neue Verdienstobergrenze

Da Mindestlohn und Minijob-Grenze miteinander gekoppelt sind, steigt die monatliche Verdienstgrenze zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro. Die jährliche Höchstgrenze liegt damit bei 7.236 Euro. Prüfen Sie die Arbeitszeitmodelle Ihrer Minijobber, damit diese die Grenze bei der Lohnabrechnung 2026 nicht versehentlich überschreiten.

Auch der Übergangsbereich für Midijobs verschiebt sich entsprechend: Er reicht ab Januar 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. In diesem Bereich bleiben für Beschäftigte reduzierte Sozialabgaben möglich.

Mindestausbildungsvergütung 2026 für Azubis

Im Jahr 2026 beträgt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr 724 Euro. In den folgenden Lehrjahren steigt die Vergütung um 18, 35 beziehungsweise 40 Prozent gegenüber dem ersten Lehrjahr. Tarifliche Abweichungen sind in einzelnen Branchen möglich.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 in der Sozialversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Für die Lohnabrechnung 2026 gelten bundeseinheitlich folgende Werte:

Versicherungszweig Monatlich Jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € 69.750 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € 101.400 €
Knappschaftliche Rentenversicherung 10.400 € 124.800 €

Zusätzlich gilt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie beträgt 6.450 Euro pro Monat beziehungsweise 77.400 Euro pro Jahr.

Beitragssätze 2026: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei 14,6 Prozent, während der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent steigt. Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab und kann davon abweichen. Prüfen Sie ihn daher für jede Kasse einzeln.

In der Pflegeversicherung bleibt der Beitragssatz bei 3,6 Prozent, der Zuschlag für Kinderlose bei 0,6 Prozent und der Abschlag für Eltern ab dem zweiten Kind bei 0,25 Prozent je Kind, maximal 1 Prozent.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent), zur Rentenversicherung (18,6 Prozent) und die Insolvenzgeldumlage (0,15 Prozent) bleiben unverändert.

Diese Werte legt die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 fest, die der Bundesrat am 21. November 2025 bestätigt hat.

Grundfreibetrag 2026: Steuerliche Entlastung für Beschäftigte

Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2026 auf 12.348 Euro, für Ehepaare beziehungsweise Lebenspartner auf 24.696 Euro. Diese Werte legt das Steuerfortentwicklungsgesetz fest.

Durch die Anhebung gegenüber den Werten aus 2025 (12.096 Euro beziehungsweise 24.192 Euro) bleiben höhere Einkommen steuerfrei. Das führt zu geringeren Lohnsteuerabzügen und höheren Nettolöhnen Ihrer Beschäftigten. Die Anpassung erfolgt automatisch in der Lohnabrechnung ab Januar 2026.

Verpflegungsmehraufwand und Sachbezugswerte 2026

Für Verpflegung gelten ab 2026 folgende Sachbezugswerte:

Mahlzeit Monatlich Kalendertäglich
Frühstück 71,00–71,10 € 2,37 €
Mittag- oder Abendessen 137,00–137,10 € 4,57 €
Vollverpflegung 345,00 € 11,50–11,51 €

Der bundeseinheitliche Wert für eine freie Unterkunft (inklusive Heizung und Beleuchtung) beträgt monatlich 285 Euro, täglich 9,50 Euro. Abweichend davon können Sie den ortsüblichen Mietpreis ansetzen, wenn der Tabellenwert unbillig ist. Aus Verpflegung und Unterkunft ergibt sich damit insgesamt ein Sachbezugswert von 630 Euro im Monat.

Bei Gemeinschaftsunterkünften gelten abgestufte Abschläge von bis zu 60 Prozent bei Mehrfachbelegung. Diese müssen Sie bei mehreren Minderungen addieren.

Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland bleiben unverändert: 14 Euro ab acht Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden und 14 Euro für An- und Abreisetage. Für Auslandsdienstreisen hat das Bundesministerium der Finanzen die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten ab dem 1. Januar 2026 mit Schreiben vom 5. Dezember 2025 veröffentlicht. Änderungen gegenüber den bis Ende 2025 geltenden Werten sind darin fett gekennzeichnet. Prüfen Sie die für Ihre Reiseländer maßgeblichen Beträge direkt anhand dieser Übersicht, bevor Sie Ihre Reisekostenrichtlinie aktualisieren.

Zudem entfällt auf der Lohnsteuerbescheinigung 2026 die bisherige Zeile 28. Durch die angehobene Beitragsbemessungsgrenze steigen außerdem die steuerlichen und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Entfernungspauschale steigt 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) dauerhaft mit 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Das ist für Lohnsteuerfragen bei Fahrkostenzuschüssen und für die private Steuererklärung Ihrer Beschäftigten relevant.

Betriebsveranstaltungen 2026: Freibetrag weiterhin 110 Euro

Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen bleibt bei 110 Euro je Mitarbeiter und Veranstaltung. Überschreiten Sie diesen Wert, versteuern Sie den Mehrbetrag wie bisher pauschal mit 25 Prozent. Das ist besonders bei der Planung von Weihnachtsfeiern und Firmenevents wichtig.

Kinderkrankengeld: Mehr Tage für Eltern

Ab 2026 gelten folgende Regelungen zum Kinderkrankengeld:

  • 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind,
  • 30 Arbeitstage für Alleinerziehende.

Bei mehreren Kindern beträgt der Anspruch insgesamt höchstens 35 Arbeitstage je Elternteil beziehungsweise 70 Arbeitstage für Alleinerziehende pro Kalenderjahr. Eltern erhalten Kinderkrankengeld auch, wenn sie ihr krankes Kind ins Krankenhaus begleiten. Diese Tage rechnen Sie nicht auf den übrigen Anspruch an. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung.

Dienstwagen 2026: Steuerliche Förderung für Elektromobilität

Für rein elektrische Dienstwagen gilt weiterhin eine steuerliche Begünstigung. Bis zum 31. Dezember 2030 ziehen Sie bei Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von maximal 100.000 Euro nur ein Viertel des Listenpreises zur Berechnung des geldwerten Vorteils heran. Für Beschäftigte mit einem E-Dienstwagen bleibt das Modell damit attraktiv.

Die pauschalen Erstattungen für Ladekosten von Elektro- und Hybridfahrzeugen laufen zum 1. Januar 2026 aus. Prüfen Sie deshalb Ihre internen Regelungen zur Erstattung von Ladekosten, etwa über die Reisekostenabrechnung oder individuelle Vereinbarungen, und passen Sie diese an die Lohnabrechnung 2026 an.

Sofortmeldepflicht im Friseur- und Kosmetikgewerbe

Ab dem 1. Januar 2026 zählen Friseur- und Kosmetikbetriebe zu den sofortmeldepflichtigen Branchen nach § 28a SGB IV. Für neue Beschäftigungsverhältnisse ist damit bereits vor Aufnahme der Tätigkeit eine Sofortmeldung an die Sozialversicherung erforderlich. Passen Sie Ihre Onboarding-Prozesse, Checklisten für neue Mitarbeitende und Ihre Lohnabrechnungssoftware entsprechend an, um Bußgelder wegen verspäteter Meldungen zu vermeiden.

Aktivrente 2026: Steuerfreier Hinzuverdienst im Rentenalter

Die Aktivrente ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf am 15. Oktober 2025 auf den Weg gebracht, der Bundestag beschloss ihn am 5. Dezember 2025, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu.

Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, können bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das gilt unabhängig davon, ob sie bereits eine Rente beziehen oder den Rentenbezug aufschieben. Nicht begünstigt sind Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, aus einem Beamtenverhältnis, als Abgeordnete oder aus Minijobs.

Für Sie als Arbeitgeber ändert sich beim Ablauf wenig: Die Aktivrente muss nicht beantragt werden, Sie berücksichtigen den Freibetrag automatisch in der Lohnabrechnung. Der Freibetrag lässt sich immer nur in einem Beschäftigungsverhältnis pro Monat nutzen. Auf den Hinzuverdienst bis 2.000 Euro fällt keine Lohnsteuer an, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind aber weiterhin fällig. Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, versteuert den übersteigenden Betrag regulär.

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Häufige Fragen zur Lohnabrechnung 2026

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026? 

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026? 

Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Der Übergangsbereich für Midijobs reicht von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich.

Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten 2026? 

Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich, für die Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich und für die knappschaftliche Rentenversicherung 10.400 Euro monatlich beziehungsweise 124.800 Euro jährlich.

Ändern sich die Beitragssätze der Sozialversicherung 2026? 

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 Prozent. Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage bleiben in ihren Beitragssätzen unverändert.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026? 

Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro, für Ehepaare beziehungsweise Lebenspartner auf 24.696 Euro.

Was ist die Aktivrente und wer kann sie nutzen? 

Die Aktivrente ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie erlaubt sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Minijobber sind davon ausgenommen.

Was ändert sich bei Sachbezugswerten und Reisekosten 2026? 

Die Sachbezugswerte steigen auf 345 Euro für freie Verpflegung und 285 Euro für freie Unterkunft, insgesamt 630 Euro monatlich. Die Inlandspauschalen für Verpflegungsmehraufwand bleiben unverändert. Die Auslandsreisepauschalen hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 5. Dezember 2025 für 2026 neu veröffentlicht.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Prüfen Sie insbesondere die Auslandsreisepauschalen und die individuellen Zusatzbeiträge Ihrer Krankenkasse vor der Umsetzung anhand der amtlichen Quellen. Ziehen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung oder Ihr Lohnbüro hinzu.