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HR & Payroll
Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Alleinerziehend: Kleine Ratschläge mit großer Wirkung
Alleinerziehende sind gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sehr begehrte Arbeitskräfte. Nicht nur aus diesem Grund ist es von Vorteil, wenn Ihre Personalabteilung diesen Beschäftigten mit Rat und Tat zur Seite steht – zum Beispiel mit Blick auf Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Elternzeit.
In beinahe jeder fünften Familie gibt es nur ein Elternteil, in Summe sind dies mehr als 1,5 Millionen Familien in Deutschland. Alleinerziehende Beschäftigte können vom Arbeitgeber unterstützt werden.
Alleinerziehende – eine wichtige „Zielgruppe“ für HR
Viele alleinerziehende Mütter und Väter sind erwerbstätig, einige davon vielleicht auch in Ihrem Unternehmen. Diese Menschen bringen aufgrund ihrer Lebenssituation oftmals außergewöhnliche Fähigkeiten mit, zum Beispiel ein großes Organisationstalent oder eine sehr rasche Auffassungsgabe.
Die Personalabteilung kann diese wertvollen Arbeitskräfte unterstützen, vor allem durch Beratungen zu den Themen Elternzeit, Elterngeld und Kinderkrankengeld. Hier können unter anderem die Aspekte „Teilzeit während Elternzeit“ oder „Wiedereinstieg nach der Elternzeit“ gemeinsam besprochen werden. Dieser Service steigert die Zufriedenheit alleinerziehender Beschäftigter und trägt dazu bei, sie im Unternehmen zu halten.
Elternzeit für Alleinerziehende
Wie allen Beschäftigten stehen auch Alleinerziehenden drei Jahre Elternzeit pro Kind zur Verfügung. Diese unbezahlte Auszeit kann in maximal drei Teile gestückelt werden – wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, auch in mehr. Bis zu zwei Jahre davon können Beschäftigte auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen, wenn Sie als Arbeitgeber zustimmen.
Die optimale Aufteilung der Elternzeit hängt gerade bei Alleinerziehenden stark von den Betreuungsmöglichkeiten für den Nachwuchs ab. Auch Alleinerziehende haben oftmals Schwierigkeiten, einen Kita-Platz zu bekommen – und eben keinen anderen Elternteil, der bei der Betreuung mithilft.
Als Arbeitgeber können Sie insbesondere mit Ihren alleinerziehenden Beschäftigten individuelle Vereinbarungen treffen, welche auf die jeweilige Lebenssituation abgestimmt sind. Sie können erlauben, dass die Elternzeit in mehr als die gesetzlich möglichen drei Zeitabschnitte aufgeteilt wird. Auch der Übertragung von Teilen der Elternzeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes können sie zustimmen. Zudem sind Gestaltungen mit Einzelmonaten, Wochen oder nur tageweise ebenso zulässig.
Elterngeld für Alleinerziehende
Das Elterngeld soll den Verdienstausfall kompensieren. Alleinerziehende, die ein Kleinkind versorgen, profitieren auch von den Vorteilen, die sonst Partner gemeinsam haben:
- Sie können das komplette Elterngeld allein beanspruchen und auch die Partnermonate und den Partnerschaftsbonus bekommen. Als Voraussetzung dafür müssen sie Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben und dürfen nicht mit dem anderen Elternteil in einer Wohnung leben.
- Basiselterngeld gibt es zwei bis zwölf Monate, Alleinerziehende bekommen wie Paare die zwei Partnerschaftsmonate, können das Basiselterngeld also bis zu 14 Monate beziehen. Die Höhe hängt vom Einkommen vor der Geburt ab, es sind mindestens 300 und höchstens 1800 Euro.
- Das Elterngeld Plus gibt es für bis zu 24 Monate, es ist die Hälfte des Basiselterngeldes. Arbeiten Alleinerziehende während des Bezugs in Teilzeit, wird das Einkommen verrechnet, können dadurch allerdings bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus erhalten.
Teilzeitarbeit während Elternzeit
Während der Elternzeit können Ihre Beschäftigten maximal 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen haben diese Beschäftigten sogar einen rechtlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Auch danach kann es diesen Anspruch durch die Brückenteilzeit geben.
Jenseits dieser möglichen Ansprüche ist es bei alleinerziehenden Beschäftigten besonders ratsam, gemeinsam mit ihnen ein tragfähiges Beschäftigungsmodell zu erarbeiten, welches auf die jeweiligen Verhältnisse der oder des Betroffenen zugeschnitten ist. Auf diese Weise können die Beschäftigten Kind(er) und Erwerbsarbeit in Einklang bringen und Sie als Arbeitgeber erhalten sich zuverlässige Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer.
Nach der Elternzeit
Ein ausführliches Rückkehrgespräch erleichtert gerade Alleinerziehenden den Wiedereinstieg, denn sie müssen im Regelfall deutlich mehr Faktoren in ihrem Leben berücksichtigen und planen. Bieten Sie deshalb diesen Beschäftigten frühzeitig Unterstützung und Beratung im Zuge ihrer Rückkehr in das Arbeitsleben an.
Mehr Kinderkrankentage für Alleinerziehende
Das neue Pflegestudiumstärkungsgesetz legt eine Erhöhung der Kinderkrankengeldtage für 2024 und 2025 fest. Alleinerziehenden steht für Erkrankungen des Kindes seit Jahresbeginn Kinderkrankengeld für 30 Arbeitstage pro Kind und Jahr zu, bisher waren es 20. Bei mehreren Kindern steigt der Anspruch für Alleinerziehende von jährlich 50 auf nun insgesamt 70 Arbeitstage. Damit erhalten alleinerziehende Beschäftigte den kompletten Anspruch beider Elternteile.
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8 bewährte Wege, um dem Montag mit Freude entgegenzulächeln
Hier erfährst Du, wie man die Monday Blues größtmöglich abwehren kann.
Beinahe jeder Mensch kennt im arbeitsbezogenen Zusammenhang das Gefühl, schon am Wochenende dem Montag mit einem gewissen Unwohlsein ausgeliefert zu sein. Wiewohl das Individuen unterschiedlich betreffen kann und die einen mehr sowie die anderen weniger damit zu kämpfen haben, steckt also eine wahrnehmbare Generalität dahinter.
In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns dementsprechend mit dem Konzept hinter „Monday Blues“ und wollen eine Anleitung geben, wie man schon von vorneherein aktiv dagegen auftritt. Das tun wir, indem zunächst der Begriff der Monday Blues kurz erläutert wird und dann direkt der Übergang zu den einzelnen Lösungsansätzen genommen wird.
Die Bedeutung von Monday Blues
Eingänglich muss erwähnt werden, dass wissenschaftliche Erkenntnisse keine offensichtlichen Kausalitäten hinsichtlich von Verstimmungen am Ende einer Woche im Wechsel zur neuen (Arbeits-)Woche liefern. Von daher sind allgemeingültige Aussagen mit Vorsicht zu genießen. Was sich aber durchaus feststellen lässt, ist ein oftmals selbst beobachtbares Gefühlstief an dieser Schnittstelle.

Dieser Effekt geht einher mit Stresssymptomen, Übermüdung und -forderung, Gereiztheit, Lustlosigkeit usw. Wenn man es nicht gerade an sich selbst erlebt, dann womöglich am entnervten Kollegen oder der Kollegin. Die Gründe dafür können vielfältig sein: der erwartbar volle E-Mail-Posteingang, eine Form von Jetlag nach dem Schlafaufholen am Wochenende, eine innere Ungeduld bis zum Eintreffen des darauffolgenden Wochenendes und so fort.
Das bedeutet jedoch nicht, dass du den Monday Blues schutzlos unterworfen sein musst. Ganz im Gegenteil. Im Folgenden findest du 8 Tipps und Tricks, um mentale Vorsorge zu betreiben.
- Plane für die nächste Arbeitswoche
- Obwohl es als bequem erscheinen mag, nervige Aufgaben simpel zu verschieben, gilt das Motto „Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen“. Zu oft ist uns vorzeitig bewusst, dass wir uns etwas offengelassen haben, dem wir uns unweigerlich zu Wochenbeginn widmen müssen.
- Auch ist es gut, am Freitag bereits die Struktur für den Montag zumindest anzudenken und diese unter Umständen derart im Kalender zu vermerken. Damit vermeidest du einmal abgesehen von unvorhergesehenen Situationen eine Angst vor der „Ungewissheit“, welche der Montag auszulösen imstande ist.
- Positives Mindset
- Auch, wenn es leichter gesagt als getan ist, kann es niemals schaden, den Montag im positiven Licht zu betrachten. Ihn ergo nicht als unangenehmen Tag, sondern vielmehr als wirklichen Start in eine neue Woche mit all ihren spannenden Herausforderungen und erreichbaren Zielen zu interpretieren.
- Selbstbelohnung
- Ähnlich ist das persönliche „Bonbon“ gelagert, das man sich in Aussicht stellen kann:
- ein besonderes Frühstück,
- die Mittagspause im Grünen,
- eine spaßige Aktivität nach dem Arbeitstag,
- etc.
- Dadurch beginnt man den Montag nicht mit der Hoffnung, dass er hoffentlich möglichst schnell vorübergeht und freut sich stattdessen auf die Zuwendung, die man sich gönnt.
- Carpe diem!
- Was eine allgemeine Devise sein sollte, gilt für das Wochenende umso mehr. Das Schlafdefizit, welches man unter der Woche akkumuliert, sollte am Samstag und Sonntag möglichst ausgeglichen werden. Ein schwerer Kopf und tiefe Augenlider sind körperliche Ausdrucksarten, welche dir mitteilen: Halt!
- Kombiniere die Schlafhygiene mit ausreichend Bewegung untertags, damit du dich topfit fühlst, sobald der Montag ankommt.
- Musikhören
- Musik ist bekannt dafür, unsere Laune in die eine oder andere Richtung treiben zu können. Nutz das aus, indem du morgens am Beginn des ersten Arbeitstages der Woche motivierende Klänge in dich aufsaugst. „Always Look on the Bright Side of Life“ ist da nur ein Gassenhauer, der dich gleich mit einem Lächeln ins Büro oder Homeoffice transportieren kann.
- Pausendisziplin
- Der Trott des Arbeitstages führt hin und wieder dazu, dass man Pausen glatt auslässt oder in Versuchung gerät, diese als Zeitverschwendung zu erachten. Als Lüftung unserer Membranen fungieren sie jedoch als unersetzbare „Energieladegeräte“. Nimm deine Pausen ernst und schnapp mitunter auch kurz Frischluft oder genieße ein paar Schritte zum Ausgleich.
- Beziehe deine KollegInnen ein
- Geteiltes Leid ist halbes Leid. Auch die Kollegenschaft hat mit den Herausforderungen der Monday Blues zu kämpfen. Wie schön es da sein kann, wenn einen der/die andere zu motivieren weiß und vice versa. Verbringt ein gemeinsames Mittagessen oder tauscht euch in einem Meeting per Kollaborationstool zu euren Befindlichkeiten aus. Ihr werdet sehen: das reale oder virtuelle Schulterklopfen trägt ungemein zu einer positiven Arbeitsatmosphäre bei.
- Lass dich rundum inspirieren
- Wir verbringen genügend Zeit auf unseren Smartphones, Tablets und Laptops. Und die Welt ist abseits tagespolitischer Unannehmlichkeiten ein Hort voller bezaubernder Geschichten. Ob nun in Form von Videos, Zitaten oder Textergüssen. Bezieh daraus den notwendigen Motivationsbooster, den du vielleicht an diesem einen grauen Montag richtig brauchen kannst.

Das Fazit: Die Gesamteinstellung macht den Montag
Lass dich nicht beirren. Es ist komplett normal, dass selbst unter Anwendung all dieser Tipps die Monday Blues ungnädig sein können. Trotz allem sind wir nur Menschen und als solch komplexe Wesen können wir uns hie und da durch nichts behelfen. Dennoch sollte man nicht vor den negativen Gefühlswallungen resignieren. Es existieren zahlreiche Schritte, welche die mentale Ausgeglichenheit zumindest begünstigen. Damit der Montag in Zukunft nicht mehr „blue“, sondern bunt und facettenreich ist.

Interview: Fachkräfte entlasten mit Service Rechnungswesen
Während die Baubranche weiterhin mit dem Fachkräftemangel kämpft, nehmen sich Dienstleister dieser Herausforderung an und bieten digitale Services zur Entlastung im Rechnungswesen. Suiteify-Experte Erdal Çeç, seit 2017 im Bereich Service Rechnungswesen tätig, kennt die Lage besonders im Mittelstand genau. Im Gespräch erklärt er, für welche Bauunternehmen die Auslagerung der Buchhaltung sinnvoll ist und wie die Zusammenarbeit in der Praxis aussieht.
Für welche Bauunternehmen eignet sich die Auslagerung des Rechnungswesens?
Erdal Çeç: „Grundsätzlich kann jedes Bauunternehmen darüber nachdenken, das Rechnungswesen auszulagern. Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich besonders für kleine Handwerksbetriebe und mittelständische Baubetriebe mit 10 bis 100 Mitarbeitern lohnt.“
Vor welchen Herausforderungen stehen diese Unternehmen?
Erdal Çeç: „Viele Betriebe haben parallel zahlreiche Projekte. Dabei ist es entscheidend, stets aktuelle Unternehmenszahlen im Blick zu haben. Gerade in der Baufinanzbuchhaltung fehlt es seit Jahren an qualifiziertem Personal. Digitalisierung wird zwar zunehmend angenommen, doch der Einstieg ist oft schwer. Mit dem Service Rechnungswesen von Suiteify gelingt der Schritt einfach: Wir arbeiten vollständig digital – von Belegen bis zu Auswertungen – und stellen diese in der Cloud zur Verfügung.
So erkennen Kunden Optimierungspotenziale, schaffen Transparenz in ihren Prozessen und gewinnen Sicherheit bei der Kalkulation, auch angesichts Preisschwankungen und Materialkostensteigerungen.“
„Einfach ausgedrückt: Sie senden uns Ihre Belege und wir kümmern uns um den Rest.“
Die Inflation schwebt noch in den Köpfen. Ist eine Besserung in Sicht?
Erdal Çeç: „Die Lage hat sich etwas entspannt, aber längst nicht überall. Der Preisrückgang folgt verzögert. Für Bauunternehmen bleibt daher die Liquiditätsplanung ein zentrales Thema. Transparente Zahlen helfen, Kostensteigerungen früh zu erkennen und schnell gegenzusteuern.“
Wie unterstützt Suiteify konkret im Service Rechnungswesen?
Erdal Çeç: „Wir übernehmen die komplette Finanzbuchhaltung inklusive Betriebsabrechnung. Dazu gehören:
- Belegbearbeitung (Eingangs- und Ausgangsrechnungen)
- Bank- und Kassenbuchungen
- Leistungsabrechnungen
- Geräteabrechnungen und innerbetriebliche Verrechnungen
- Zahlungsverkehr inklusive Skontooptimierung
- Monatsabschlüsse mit Auswertungen
- Umsatzsteuervoranmeldungen via ELSTER
- Viele Kunden berichten uns, dass allein durch Skonto-Effekte ein Großteil der Servicekosten wieder ausgeglichen wird.“
Gibt es Besonderheiten bei Suiteify im Vergleich zu anderen Anbietern?
Erdal Çeç: „Ja. Wir bieten persönliche Ansprechpartner statt anonymer Hotlines. Je nach Größe des Kundenunternehmens arbeiten auch mehrere Experten parallel. Aufgaben wie Kreditoren- oder Debitorenbuchhaltung, Monatsabschlüsse oder Summen- und Saldenabstimmungen werden dabei klar verteilt.“
Wie sieht diese Aufgabenverteilung dann konkret aus?
Erdal Çeç: „Zum Beispiel kann ein Mitarbeiter die Kreditoren und ein anderer die Debitoren buchen. Ein weiterer übernimmt die Monatsabschlüsse, während sich ein anderer um die Abstimmung der Summen- und Saldenlisten kümmert. Außerdem kann die Umsatzsteuervoranmeldung von einem bestimmten Mitarbeiter vorbereitet und nach Freigabe weitergeleitet werden. So ist die Verantwortlichkeit klar verteilt und die Buchhaltung bleibt jederzeit zuverlässig organisiert.“
„Wir bieten eine Rundumbetreuung für unsere Kunden.“
Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab?
Erdal Çeç: „Wir bieten eine Rundumbetreuung vom ersten Gespräch an. Zunächst führt der Vertrieb das erste Gespräch, um die Beweggründe und Erwartungen des Kunden zu verstehen. Entscheidet sich der Kunde für eine Zusammenarbeit, folgt ein ausführliches Organisationsgespräch: Hier lernen wir die Buchhaltung des Kunden im Detail kennen – und der Kunde erfährt, welche Standards und Prozesse wir einsetzen.
Anschließend richten wir die Technik und Datenbanken ein und bereiten die Migration der Buchhaltung vor. Ziel ist es, dass die laufende Buchhaltung ohne Bruch übernommen wird. Ab diesem Zeitpunkt garantieren wir eine vortagesaktuelle Verbuchung: Alles, was uns bis 16 Uhr übermittelt wird, ist spätestens am nächsten Tag um 16 Uhr in der Finanzbuchhaltung verbucht.
Darüber hinaus erhält der Kunde über die Suiteify Analytics jederzeit Zugriff auf seine Geschäftszahlen. Er sieht dort tagesaktuelle Auswertungen und kann auf dieser Grundlage fundierte Entscheidungen für sein Unternehmen treffen.“
Was ist das Beste am Service Rechnungswesen?
Erdal Çeç: „Ganz klar der persönliche Kontakt. Unsere Kunden wissen: Auch wenn Mitarbeiter krank sind oder in Rente gehen, bleibt ihre Buchhaltung sicher und zuverlässig betreut. Das sorgt für Stabilität und eine langfristige Zusammenarbeit.“
Fazit
Das Interview mit Erdal Çeç zeigt: Die Auslagerung des Rechnungswesens ist für Bauunternehmen mehr als nur ein Weg, den Fachkräftemangel abzufedern. Es bedeutet auch Digitalisierung, Transparenz und Sicherheit.
Dank persönlicher Betreuung, moderner Cloud-Lösungen und einem eingespielten Expertenteam bietet der Suiteify Service Rechnungswesen Bauunternehmen die Möglichkeit, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren und gleichzeitig ihre kaufmännischen Prozesse zukunftssicher aufzustellen.
Kostenloses Videotraining
Erfahren Sie im aufgezeichnetes Videotraining mit Erdal Çeç, wie Sie volle Transparenz in den Kennzahlen Ihres Baubetriebes und optimale Flexibilität erhalten.

Zu viel Pflegeversicherung gezahlt? Diese Regelungen zur Erstattung und Verzinsung müssen Arbeitgeber kennen
Das sogenannte Wachstumschancengesetz beinhaltet einige Neuerungen, die sich auf die Entgeltabrechnung auswirken. Dazu gehören auch auf den ersten Blick eher unscheinbare Regelungen zur Erstattung und Verzinsung von zu viel gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Ein aktuelles Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands erläutert nun die Details dieser Regelungen.
Nach zähen Verhandlungen wurde das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ oder kurz „Wachstumschancengesetz“ am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll für Unternehmen steuerliche Anreize schaffen und auf diesem Wege die deutsche Wirtschaft ankurbeln – über die Auswirkungen auf HR und Entgeltabrechnung haben wir bereits berichtet. Der vorliegende Beitrag widmet sich nun einem speziellen Thema, das ebenfalls in diesem Gesetz behandelt wurde: der Erstattung und Verzinsung von zu viel gezahlten Pflegeversicherungsbeiträgen.
Brennpunkt Pflegeversicherung
Im vergangenen Jahr wurden die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung (PV) neugestaltet, Arbeitnehmer mit berücksichtigungsfähigen Kindern erhalten seitdem nach Kinderanzahl gestaffelte Abschläge auf ihren Beitragsanteil. Diese komplexe Veränderung bedeutet einen erheblichen Mehraufwand bei der Beitragsberechnung und macht ein einheitliches (digitales) Nachweisverfahren mit Blick auf die einzubeziehenden Kinder notwendig. Die rechtlichen Grundlagen für ein solches Verfahren wurden nun im Wachstumschancengesetz geschaffen.
Erstattung und Verzinsung zu viel gezahlter PV-Beiträge
In diesem Zusammenhang wurde nun auch geregelt, wie die Erstattung und Verzinsung zu viel entrichteter Beiträge zur Pflegeversicherung zu erfolgen hat. In der Praxis kommt es nämlich immer wieder vor, dass die arbeitnehmerseitigen Beiträge zu hoch angesetzt sind, weil nicht alle berücksichtigungsfähigen Kinder der betroffenen Beschäftigten einbezogen wurden.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) hat inzwischen ein Rundschreiben veröffentlicht, in welchem wichtige Details zur praktischen Umsetzung der Erstattung und Verzinsung zu viel gezahlter Beiträge erläutert werden.
GKV-Rundschreiben schafft Klarheit bezüglich der Erstattung und Verzinsung von Pflegeversicherungsbeiträgen
Im Rundschreiben wurden die folgenden Punkte geklärt:
1. Digitales Nachweisverfahren und Übergangszeitraum
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von 2023 hat die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge komplizierter gemacht, indem es die Mitarbeiteranteile gestaffelt hat, je nach Anzahl der Kinder. Ab dem 1. Juli 2025 wird ein neues digitales Nachweisverfahren die Berechnung für Arbeitgeber und Krankenkassen erheblich vereinfachen. Bis dahin gibt es einen Übergangszeitraum. Das bedeutet, dass bis zum 30. Juni 2025 alle Kinder der Mitarbeiter, die berücksichtigt werden sollen, in die Berechnung einbezogen sein müssen.
2. Wann müssen Erstattungen zu viel gezahlter PV-Beiträge verzinst werden?
Arbeitgeber können auf die Erstattung zu viel gezahlter Beiträge zur PV bis zum Start des neuen digitalen Nachweisverfahrens am 1. Juli 2025 warten. Wenn sie sich dafür entscheiden, müssen sie jedoch Zinsen auf die Rückerstattungen zahlen. Werden die Erstattungsansprüche von Beschäftigten hingegen im Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2025 befriedigt, sind in der Regel keine Zinsen zu zahlen.
3. Wie hoch müssen Beitragsrückerstattungen verzinst werden?
Die Faustregel ist einfach: Zu viel Beiträge zur Pflegeversicherung werden ab dem Monat nach der Zahlung bis zum Monat vor der Rückerstattung mit einem Zinssatz von vier Prozent pro Jahr verzinst. Eine separate Beantragung der Verzinsung ist nicht erforderlich.
4. Das digitale Nachweisverfahren
Ab dem 1. Juli 2025 wird ein einheitliches digitales Nachweisverfahren eingeführt, das vorhandene Daten, wie zum Beispiel Informationen der Finanzämter, nutzt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber und Krankenkassen automatisch über Änderungen in Bezug auf die Elternschaft oder die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder informiert werden. Die genauen Schritte des Verfahrens und das zugehörige Meldewesen werden zurzeit ausgearbeitet.









