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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Qualifizierungsgeld beantragen: Was Arbeitgeber zur neuen Entgeltersatzleistung wissen müssen
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Qualifizierungsgeld beantragen: Was Arbeitgeber zur neuen Entgeltersatzleistung wissen müssen

Die Digitalisierung und die Energiewende stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Um Arbeitsplätze zu sichern und Beschäftigte für die neuen Anforderungen fit zu machen, hat die Bundesregierung zum 1. April 2024 das Qualifizierungsgeld eingeführt. Die neue Lohnersatzleistung soll Betrieben dabei helfen, vom Strukturwandel betroffene Arbeitnehmer durch Weiterbildungen im Unternehmen zu halten. Doch wie funktioniert das Qualifizierungsgeld genau? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie beantragen Arbeitgeber die finanzielle Unterstützung?

5 Min. Lesezeit

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die in ihrer Funktionsweise dem Kurzarbeitergeld ähnelt. Es wurde mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“, kurz: Weiterbildungsgesetz, im Sommer 2023 eingeführt. Seit dem 1. April 2024 können Arbeitgeber, deren Mitarbeiter vom Strukturwandel betroffen sind, diese Leistung für ihre Beschäftigten beantragen.

Die Zielsetzung des Qualifizierungsgeldes ist es, Arbeitsplätze zu erhalten, indem Mitarbeiter durch Weiterbildungsmaßnahmen die erforderlichen Qualifikationen für die sich wandelnden Anforderungen erlangen. Voraussetzung für den Bezug der Entgeltersatzleistung ist, dass die Fortbildung die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers beim aktuellen Arbeitgeber ermöglicht.

Wer hat Anspruch auf Qualifizierungsgeld?

Anspruch auf Qualifizierungsgeld haben Arbeitnehmer, die aufgrund des Strukturwandels eine Weiterbildung absolvieren müssen und hierdurch Einkommenseinbußen erleiden. Dabei spielen weder die Größe des Unternehmens noch das Alter oder die bisherigen Qualifikationen der Beschäftigten eine Rolle.

Ein typisches Beispiel sind Unternehmen der Automobilbranche: Wenn die Produktion von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Elektroantriebe umgestellt wird, benötigen die Mitarbeiter neue Kenntnisse, um weiterhin in ihrem Betrieb arbeiten zu können. Für die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen kann der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld beantragen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug der Leistung?

Die entscheidende Voraussetzung für den Bezug von Qualifizierungsgeld ist ein Qualifizierungsbedarf, der seine Ursache im Strukturwandel hat. Dieser Bedarf muss einen wesentlichen Anteil der Belegschaft betreffen:

Gesamtzahl der Mitarbeiter

Betroffener Anteil der Belegschaft

ab 250 Beschäftigten

mindestens 20 Prozent

unter 250 Beschäftigten

mindestens 10 Prozent

Unternehmen müssen den Qualifizierungsbedarf in einer betrieblichen Regelung festhalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Regelung in einem Tarifvertrag zu verankern. Beschäftigt ein Betrieb weniger als zehn Mitarbeiter, reicht eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers über den bestehenden Qualifizierungsbedarf aus.

Um das Qualifizierungsgeld erfolgreich beantragen zu können, müssen Unternehmen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Umfang: Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen. Diese können aber auf mehrere Blöcke aufgeteilt werden. Es spielt keine Rolle, ob die Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit absolviert wird. Auch berufsbegleitende Modelle sind möglich.
  • Zulassung: Die Weiterbildung muss von der Zulassungsstelle für die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein.
  • Inhalt: Die zu absolvierende Weiterbildung muss über rein arbeitsplatzbezogene Kenntnisse hinausgehen und darf keine kurzfristige Anpassungsqualifizierung darstellen. Laut Bundesagentur für Arbeit schließt dies beispielsweise Schulungen für den Umgang mit betriebsspezifischen Softwarelösungen von der Förderung aus.
  • Zustimmung: Die Beschäftigten müssen der Weiterbildung zustimmen.
  • Antragstellung: Der Antrag muss rechtzeitig, mindestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung, bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
  • Kostenübernahme: Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Weiterbildung.

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Wie berechnet sich die Höhe des Qualifizierungsgelds?

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Bei Eltern von mindestens einem Kind erhöht es sich auf 67 Prozent. Bei der Nettoentgeltdifferenz handelt es sich um den Unterschied zwischen dem beitragspflichtigen Nettoentgelt im Referenzzeitraum (Soll-Entgelt) und dem verringerten Arbeitsentgelt während der Weiterbildung (Ist-Entgelt). Der Referenzzeitraum ist der letzte Entgeltabrechnungszeitraum. Dieser muss spätestens drei Monate vor dem Beginn der Weiterbildung abgerechnet worden sein.

Rechenbeispiel:

Ein Mitarbeiter verdient bei einer 40-Stunden-Woche regulär 2.200 Euro netto im Monat. Infolge der Weiterbildung arbeitet er nur noch 25 Stunden pro Woche und erhält deshalb lediglich ein Entgelt von 1.375 Euro. Die Nettoentgeltdifferenz beträgt 825 Euro (2.200 Euro – 1.375 Euro).

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent von 825 Euro, also 495 Euro. Hat der Mitarbeiter mindestens ein Kind, erhöht sich der Betrag auf 552,75 Euro (67 Prozent von 825 Euro). Der Gesamtverdienst während der Qualifizierung beträgt also 1.870 Euro (ohne Kind) bzw. 1.927,75 Euro (mit Kind). Der Arbeitgeber zahlt den Betrag an den Arbeitnehmer aus und erhält ihn anschließend von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Darf der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld aufstocken?

Da das Qualifizierungsgeld lediglich 60 beziehungsweise 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz abdeckt, verbleibt eine Lücke zum regulären Nettogehalt des Arbeitnehmers. Diese Lücke können Arbeitgeber durch eine zusätzliche Aufstockung schließen, ohne dass dieser Betrag auf das Qualifizierungsgeld angerechnet wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die insgesamt an den Beschäftigten ausgezahlte Summe das reguläre Soll-Entgelt nicht übersteigt.

Bezogen auf das zuvor genannte Rechenbeispiel hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Mitarbeiter ohne Kinder eine anrechnungsfreie Aufstockung von 330 Euro zu zahlen (2.200 Euro reguläres Netto-Entgelt abzüglich 1.870 Euro Qualifizierungsgeld).

Wird ein Nebeneinkommen des Beschäftigten angerechnet?

Erfreuliche Nachricht: Übte der Arbeitnehmer seine Nebenbeschäftigung bereits im Referenzzeitraum aus, also vor Beginn der Weiterbildung, bleibt dieses Nebeneinkommen anrechnungsfrei. Wird die Nebentätigkeit jedoch erst nach dem Referenzzeitraum aufgenommen, gelten folgende Regelungen:

  • Angestellte: Nachdem die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie die Werbungskosten abgezogen wurden, gilt noch ein Freibetrag von 165 Euro. Darüber hinausgehende Beträge werden auf das Qualifizierungsgeld angerechnet.
  • Selbstständige: Bei einer selbstständigen Tätigkeit werden 30 Prozent der Einnahmen pauschal als Betriebsausgaben angesetzt. Für den verbleibenden Betrag gelten dieselben Regelungen wie für Angestellte.

Qualifizierungsgeld beantragen: So funktioniert’s

Das Qualifizierungsgeld beantragen Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit direkt online. Hierfür laden sie auf der Website der Arbeitsagentur die erforderlichen Formulare herunter und füllen sie aus.

  • Antrag auf Qualifizierungsgeld: Angaben zum Betrieb, zur Weiterbildungsmaßahme und der Höhe des Qualifizierungsgeldes
  • Teilnehmerliste: Auflistung der teilnehmenden Personen (bei einer identischen Weiterbildungsmaßnahme reicht ein Antrag für mehrere Teilnehmer)
  • Abrechnungsliste: zur genauen Aufschlüsselung der Lohnzusammensetzung der Teilnehmer und damit der Berechnungsgrundlage des Qualifizierungsgeldes
  • Erklärung des Beschäftigten: Einverständniserklärung der Teilnehmer mit der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme

Anschließend lädt der Arbeitgeber die ausgefüllten Formulare online bei der Bundesagentur für Arbeit hoch. Damit ist der Antrag erfolgreich gestellt. Dies muss mindestens drei Monate vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme erfolgen.

Wachstumschancengesetz und Payroll: Was nun bei der Entgeltabrechnung zu beachten ist
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Wachstumschancengesetz und Payroll: Was nun bei der Entgeltabrechnung zu beachten ist

Nach monatelangem Tauziehen wurde nun endlich das Wachstumschancengesetz verabschiedet, am 22. März 2024 gab es die finale Zustimmung des Bundesrates. Der gefundene Kompromiss weicht allerdings von den ursprünglichen Plänen ab, auch mit Blick auf die Entgeltabrechnung. Hier ein Überblick.

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Sobald das Wachstumschancengesetz in Kraft tritt, werden die darin enthaltenen steuerlichen Änderungen zu einem neuen Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung führen. Arbeitgeber werden den Lohnsteuerabzug für ihre Beschäftigten voraussichtlich ab Januar 2024 rückwirkend korrigieren müssen.

Folgende Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Payroll wurden im Wachstumschancengesetz beschlossen

Besteuerungsanteil der Renten

Ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für neue Renteneintrittsjahrgänge nur noch um 0,5 Prozent statt wie bisher um 1,0 Prozent pro Jahr. Daher wird für die Kohorte 2023 der maßgebliche Besteuerungsanteil nur noch 82,5 Prozent (anstatt 83 Prozent) betragen. Diese Anpassung wird schrittweise umgesetzt, bis für den Renteneintrittsjahrgang 2058 ein Besteuerungsanteil von 100 Prozent erreicht sein wird.

Altersentlastungsbetrag

Auch der Altersentlastungsbetrag steigt künftig langsamer, rückwirkend ab 2023 jährlich um 0,4 Prozent – bisher waren es 0,8 Prozent. Gleichzeitig wird der Höchstbetrag ab 2023 jährlich um 19 Euro statt bisher 38 Euro reduziert.

Versorgungsfreibetrag

Ab 2023 wird der Prozentwert für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags in Schritten von 0,4 Prozentpunkten verringert, bisher galten 0,8. Der Höchstbetrag reduziert sich entsprechend um 30 Euro und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag um neun Euro pro Jahr.

Pauschale für Berufskraftfahrer

Übernachten Berufskraftfahrer in der Schlafkabine ihres LKW, so können sie neben der Verpflegungspauschale eine Pauschale für Übernachtungen in der Lkw-Schlafkabine steuerlich geltend machen. Diese Pauschale wird rückwirkend zum 1. Januar 2024 von acht auf neun Euro pro Nacht erhöht.

Fünftelregelung

Die Berechnung der Fünftelregelung in der Lohnsteuer wird für den Arbeitgeber aufgehoben, kann aber weiterhin vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden. Diese Änderung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2025 anzuwenden, ursprünglich war dies bereits für das Jahr 2024 geplant.

Beiträge für Gruppenunfallversicherung

Arbeitgeber können die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung pauschal mit 20 Prozent versteuern, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungssteuer im Kalenderjahr 100 Euro nicht überschreitet. Diese Grenze entfällt mit Beginn des Lohnsteuerabzugs 2024, die Beiträge können künftig unabhängig von ihrer Höhe pauschal versteuert werden.

Privatnutzung von Elektroautos

Die Preisgrenze für die steuerliche Begünstigung der Privatnutzung von Elektroautos wurde im Wachstumschancengesetz letztlich nur von 60.000 Euro auf 70.000 Euro erhöht. Bei der Anwendung der 1-Prozent-Regelung ist dann nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) anzusetzen. Diese Regelung gilt für alle Elektro-Firmenwagen, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden.

Die Förderung von Hybridfahrzeugen (Halbierung der Bemessungsgrundlage) erfolgt derzeit nur bei Fahrzeugen mit einer elektrischen Reichweite von 60 Kilometern. Bei einer Zulassung ab 1. Januar 2025 sind mindestens 80 Kilometer Reichweite erforderlich.

Folgende Maßnahmen wurden im Wachstumschancengesetz gestrichen

Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden, wenn sie einen Nettowert von 800 Euro nicht übersteigen. Diese Höchstgrenze bleibt bestehen, ursprünglich wollte der Gesetzgeber die Grenze mit dem Wachstumschancengesetz auf 1000 Euro anheben.

Verpflegungspauschalen

Die geplante Erhöhung der Verpflegungspauschalen für Dienstreisen wurde gestrichen, es bleibt auch 2024 bei den bisherigen Pauschalen von 14 bzw. 28 Euro im Inland. Diese Pauschalen kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten.

Freibetrag für Betriebsveranstaltungen

Für Zuwendungen des Arbeitgebers an Beschäftigte und ihre Begleitpersonen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gilt ein steuerlicher Freibetrag von 110 Euro pro Veranstaltung und Teilnehmer – und dieser bleibt auch 2024 bestehen. Ursprünglich war im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes eine Erhöhung des Freibetrags vorgesehen.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - was Arbeitgeber wissen müssen
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - was Arbeitgeber wissen müssen

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, muss der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung verschiedene Punkte berücksichtigen. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Fakten zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vor und beantwortet häufig gestellte Fragen.

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Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zählt zu den essenziellen Säulen der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern. Obwohl ihr Ursprung bis ins Jahr 1931 zurückreicht, wurde die vollständige Lohnfortzahlung für alle Beschäftigten erst ab 1957 festgeschrieben. Seit 1994 regelt in Deutschland das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall.

Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlung

Das Gesetz definiert Arbeitsunfähigkeit als den Zustand, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Sofern der Arbeitnehmer keine Schuld an seiner Erkrankung trägt, muss der Arbeitgeber das Entgelt gemäß § 3 Abs. 1 EFZG bis zu sechs Wochen lang fortzahlen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse.

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Acht Fakten zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit

  1. Personenkreis: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt für alle Angestellten, Arbeiter oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (§ 1 Abs. 2 EFZG), unabhängig von der Arbeitszeit – ausgenommen sind Beschäftigte in Heimarbeit.
  2. Dauer der Lohnfortzahlung: Das Entgelt wird für sechs Wochen (42 Werktage) ab dem ersten ganzen Tag der Arbeitsunfähigkeit fortbezahlt. Feiertage im betreffenden Zeitraum verlängern die Lohnfortzahlung nicht. Wie viele Arbeitstage pro Woche gearbeitet werden, spielt keine Rolle.
    Beispiel: Frau Meisner arbeitet nur an den Tagen Montag bis Mittwoch. Sie erkrankt am 1. April. Ihre Lohnfortzahlung endet unabhängig von ihren Arbeitstagen pro Woche nach sechs Wochen, also Mitte Mai.
  3. Wartezeit: Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht erst vier Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Danach beginnen die sechs Wochen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
  4. Meldepflicht: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen (§ 5 Abs. 1 EFZG). Er muss spätestens am vierten Kalendertag der Erkrankung ein ärztliches Attest über die voraussichtliche Dauer vorlegen. Der Arbeitgeber darf aber auch eine frühere Vorlage verlangen (z. B. am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit).
  5. Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Für die Lohnfortzahlung gilt das Lohnausfallprinzip – der Arbeitnehmer erhält das Entgelt, das er erhalten hätte, wenn er arbeitsfähig gewesen wäre. Hinzugerechnet werden müssen deshalb beispielsweise Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge, Gefahren- und Erschwerniszulagen (nicht aber Schmutzzulagen) sowie Vermögenswirksame Leistungen (VWL). Nicht berücksichtigt werden: Überstundenvergütungen, Auslösungen, Zuschüsse zu den Fahrtkosten.
  6. Elternzeit: Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitet der Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit, gelten jedoch die normalen Regelungen für die Lohnfortzahlung gemäß EFZG.
  7. Urlaubsanspruch: Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bei einer länger andauernden Erkrankung nicht einfach kürzen. Er ist nach § 7 Abs. 3 BUrlG verpflichtet, den Jahresurlaub auf das erste Quartal des darauffolgenden Jahres zu übertragen.
  8. Ende: Die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall endet, wenn das Arbeitsverhältnis endet – selbst wenn dieser Zeitpunkt während der Arbeitsunfähigkeit liegt. In Ausnahmefällen kommt eine darüberhinausgehende Lohnfortzahlungspflicht infrage, beispielsweise bei einer krankheitsbedingten Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses oder bei einer Arbeitnehmerkündigung, die der Arbeitgeber verschuldet hat.

Exkurs: Entgeltfortzahlung bei mehreren Erkrankungen nacheinander

Erkrankt ein Arbeitnehmer nacheinander an verschiedenen Erkrankungen, löst jede Erkrankung für sich einen neuen Sechs-Wochen-Anspruch auf Lohnfortzahlung aus.
Beispiel: Herr Maler wird wegen einer Grippe für drei Wochen krankgeschrieben. Wenige Wochen später bricht er sich das Bein und fällt für fünf Wochen aus. Da unterschiedliche Ursachen vorliegen, erhält er für beide Phasen die volle Lohnfortzahlung.

Überlappen sich die zwei Zeiträume, werden sie nicht aufaddiert, sondern ab der zweiten Erkrankung beginnt ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum.
Beispiel: Herr Maler bricht sich das Bein nach zwei Wochen Grippe und wird fünf Wochen krankgeschrieben, obwohl er eigentlich wegen der Grippe noch eine weitere Woche arbeitsunfähig gewesen wäre. Insgesamt beträgt die Lohnfortzahlungsdauer sieben Wochen.

Fällt der Arbeitnehmer mehrfach infolge derselben Grunderkrankung aus, gelten nach § 3 Abs. 1 EFZG diffizilere Regelungen:

  • Liegen sechs Monate zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitsphasen, entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Sind seit der ersten Erkrankung zwölf Monate abgelaufen, entsteht ebenfalls ein neuer Anspruch, auch wenn seit der letzten Erkrankung keine sechs Monate vergangen sind.

Beispiel: Frau Koffer ist an Krebs erkrankt. Im Januar erhält sie eine Therapie und fällt für acht Wochen aus. Im April ist sie erneut wegen der Folgen der Erkrankung arbeitsunfähig; ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nicht, weil keine sechs Monate vergangen sind. Nachdem es ihr bereits wieder deutlich besser ging, erleidet sie im Dezember einen Rückfall und erhält eine neuerliche Strahlentherapie – die Lohnfortzahlungspflicht tritt erneut ein, da seit der letzten Erkrankung sechs Monate vergangen sind.

Häufige Fragen zur Lohnfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein komplexes Thema, das gerade in speziellen Fällen häufig Fragen aufwirft:

Muss der Arbeitgeber auch Lohnfortzahlung leisten, wenn der Arbeitnehmer selbst an seiner Erkrankung schuld ist?

Ist der Arbeitnehmer selbst an seiner Erkrankung schuld (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit), liegt kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vor. Dies ist etwas bei selbst verschuldeten Verkehrsunfällen, bei einer provozierten Schlägerei oder bei einer sehr gefährlichen Nebentätigkeit oder Sportart ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen der Fall.

Wie kann der Arbeitgeber reagieren, wenn der Arbeitnehmer eine Erkrankung nur vortäuscht?

In diesem Fall ist der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt, denn es handelt sich um einen Straftatbestand. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn der Arbeitnehmer vorgibt, krank zu sein, aber währenddessen weiterhin einer Nebentätigkeit nachgeht.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub krank wird?

Die Erkrankung wird nicht auf einen geplanten Urlaub angerechnet. Somit erhält der Arbeitnehmer wegen der Erkrankung Entgeltfortzahlung und die geplanten Urlaubstage werden seinem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben.

Darf der Arbeitnehmer während der Lohnfortzahlung ausgehen oder Sport treiben?

Der Arbeitnehmer darf nichts tun, was seine Genesung gefährdet. Zuhause bleiben muss er aber nur, wenn ihm vom Arzt eine strenge Bettruhe verordnet wurde. Je nach Erkrankung kann es also in Ordnung sein, einkaufen oder ins Kino zu gehen oder sogar leichten Sport zu treiben.

Dürfen bei einer langen Erkrankung Sonderzahlungen gekürzt werden?

Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld dürfen im Krankheitsfall gekürzt werden, allerdings nur, wenn es hierzu eine vertragliche Vereinbarung gibt (z. B. in einem geltenden Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag).

Lohnfortzahlung leichtgemacht: Mit Lohnabrechnungssoftware automatisieren

Die korrekte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall birgt einige Fallstricke, sei es die korrekte Ermittlung der Dauer, des fortzuzahlenden Entgelts oder die korrekte Versteuerung. Der Einsatz einer Lohnabrechnungssoftware macht sich deshalb für Arbeitgeber bezahlt. Diese ermittelt automatisiert, ab welchem Zeitpunkt die Lohnfortzahlung ausläuft, in welchen Fällen eine Folgeerkrankung zu berücksichtigen ist oder welches Entgelt auszuzahlen ist.

Pflichten und Risiken bei Krankheit im Ausland
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Pflichten und Risiken bei Krankheit im Ausland

Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte müssen bei einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland bestimmte Pflichten erfüllen, um ihre Ansprüche auf Entgeltfortzahlung zu wahren. Doch auch für die Arbeitgeberseite ist die Erkrankung von Mitarbeitern in anderen Ländern mit finanziellen Risiken verbunden.

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Im Falle einer Krankheit im Ausland müssen Beschäftigte bestimmte Melde- und Nachweispflichten erfüllen, um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben. Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ändert nichts an dieser Verpflichtung.

Melde- und Nachweispflichten im Ausland

Bei einer Erkrankung müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über ihre Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und ihre Aufenthaltsadresse im Ausland informieren.

Bei Arbeitsunfähigkeit über drei Tage hinaus gilt auch bei einer Erkrankung im Ausland das Entgeltfortzahlungsgesetz und damit die Nachweispflicht durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese gelangt je nach Fallgestaltung auf unterschiedliche Weise zum Arbeitgeber:

  • Grenzgänger in europäischen Nachbarstaaten senden die ärztliche Bescheinigung an ihren ausländischen Sozialversicherungsträger, der sie an die deutsche Krankenkasse weiterleitet.
  • Außerhalb Europas erkrankte Mitarbeiter müssen ihre Krankschreibung hingegen in Papierform an den Arbeitgeber schicken.
  • Bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen muss zusätzlich die gesetzliche Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Die Rückkehr des erkrankten Mitarbeiters nach Deutschland muss unverzüglich dem Arbeitgeber und der Krankenkasse mitgeteilt werden.

Nachweis ärztlicher Bescheinigungen aus dem Ausland

Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland gelten grundsätzlich wie deutsche Bescheinigungen, müssen jedoch eine Unterscheidung zwischen „einfacher Erkrankung“ und „Erkrankung mit Arbeitsunfähigkeit nach Arbeits- und Sozialversicherungsrecht“ enthalten.

Um mögliche Konflikte zu vermeiden, sollten die Mitarbeiter auf diese besondere Nachweispflicht hingewiesen werden. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann nämlich laut Entgeltfortzahlungsgesetz dazu führen, dass der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlen muss. Allerdings darf die Entgeltfortzahlung nicht ohne Vorwarnung eingestellt werden.

Finanzielle Risiken für den Arbeitgeber

Schwere Erkrankungen von Beschäftigten während einer Entsendung im Ausland können für den Arbeitgeber ausgesprochen kostspielig werden. Das Sozialgesetzbuch (SGB V) besagt, dass gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter selbst dann im Sinne der Sozialversicherung als entsendet gelten, wenn sie nur einen einzigen Tag im Ausland für den Arbeitgeber tätig sind.

Gemäß Sozialgesetzbuch V (§ 17) muss der Arbeitgeber während der Beschäftigung im Ausland die medizinischen Leistungen für erkrankte Mitarbeiter und deren mitreisende Familienangehörige erbringen.

Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber für alle medizinischen Kosten im Ausland haftet – und in der Regel in Vorkasse treten muss. Die Beschäftigten können sämtliche verauslagten Beträge durch entsprechende Belege bei ihrem Arbeitgeber einreichen und deren Erstattung verlangen. Die folgende Kostenerstattung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse an den Arbeitgeber deckt allerdings meistens nicht alle Kosten ab – der Arbeitgeber zahlt im Ergebnis oftmals kräftig drauf.

Abhilfe durch Auslandskrankenversicherung

Diesem hohen finanziellen Risiko kann durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wirksam begegnet werden. Eine solche Versicherung kann jene teilweise erheblichen Kosten ersetzen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

Fazit

Arbeitgeber und Beschäftigte sollten ihre jeweiligen Pflichten und Risiken im Zusammenhang mit einer arbeitnehmerseitigen Arbeitsunfähigkeit im Ausland kennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um mögliche Konflikte und finanzielle Belastungen zu minimieren.

VUCA und was das mit HR und Führung zu tun hat.
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VUCA und was das mit HR und Führung zu tun hat.

Das VUCA-Modell für die Verbesserung komplexer Sachverhalte? Wir erklären das Thema…

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Für was steht VUCA?

VUCA steht für Volatility (Volatilität), Uncertainty (Unsicherheit), Complexity (Komplexität) und Ambiquity (Mehrdeutigkeit). Der Begriff wird verwendet, um die Challenges und Eigenschaften der modernen Geschäftswelt zu beschreiben. Die VUCA-Welt beschreibt demzufolge eine Umgebung, die durch schnelle Veränderungen (Change), Unsicherheit in Bezug auf zukünftige Ereignisse, komplexe und miteinander verbundene Probleme sowie eine Vielzahl von Interpretationsmöglichkeiten gekennzeichnet ist.  

Das Modell stammt ursprünglich aus einem militärischen Kontext und wurde erst später in den Bereich des strategischen Managements übertragen. Unternehmen verwenden den Begriff, um die Notwendigkeit zu betonen, flexibel, anpassungsfähig und innovativ zu sein, um sich einer sich ständig verändernden Umgebung erfolgreich anzupassen. Genau hier besteht die Schnittstelle zur Führung und damit auch zur HR-Abteilung.

Welchen Einfluss hat die VUCA-Welt auf das HR von Mittelständlern/KMU im DACH-Raum?

In der VUCA-Welt haben viele Konzepte, einschließlich derjenigen im Bereich Human Resources (HR), Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) operieren und ihre Personalstrategien gestalten. Hier sind einige Aspekte, die für HR in KMUs im DACH-Raum relevant sein könnten:

  1. Agilität und Flexibilität: Die Volatilität und Unsicherheit in der VUCA-Welt erfordern von KMUs eine hohe Agilität und Flexibilität. HR muss hier sicherstellen, dass die Organisationen über flexible Arbeitsmodelle und eine agile Personalstruktur verfügt, um sich schnell ändernden Anforderungen gerecht zu werden.
  2. Talentmanagement und -entwicklung: In einer vom Wandel geprägten Umgebung wird das Talentmanagement entscheidend. HR muss sicherstellen, dass die Mitarbeitenden die Fähigkeit, um mit den aktuellen und künftigen Herausforderungen umzugehen. Das kann bedeuten, verstärkt in die Weiterbildung und Entwicklung der Mitarbeitenden zu investieren.
  3. Innovative Rekrutierung: Die aktuellen Gegebenheiten verlangen das KMUs möglicherweise ihre Rekrutierungsstrategien überdenken. Das kann die verstärkte Nutzung von digitalen Plattformen, Talentpools oder die Entwicklung kreativer Anreize für Fachkräfte umfassen.  
  4. Führungskräfteentwicklung: Angesichts der Ambiguität und Unsicherheit in der Wirtschaft ist die Entwicklung von Führungskräften von entscheidender Bedeutung. HR muss Programme zur Führungskräfteentwicklung implementieren, um sicherzustellen, dass die Führungsebene die Fähigkeiten besitzt, die für die Steuerung in der VUCA-Welt erforderlich sind.  
  5. Arbeitskultur und Mitarbeitermanagement: Eine starke Unternehmenskultur, die den Wandel akzeptiert, ist in der VUCA-Welt von entscheidender Bedeutung. HR-Abteilung sind gefordert, Mechanismen einzuführen, um die Mitarbeiterbindung aufrechtzuerhalten und eine Positive Arbeitsumgebung zu schaffen.
  6. Technologische Integration: Die Nutzung von Technologien kann helfen, auf die Herausforderungen der VUCA-Welt zu reagieren. HR-Abteilungen in KMUs sollten Technologien wie digitale Plattformen, Analytik und KI-basierte Tools in ihre Prozesse integrieren, um effizienter auf Veränderungen zu reagieren und datengestützte Entscheidungen zu treffen.  

Die VUCA-Welt beeinflusst somit verschiedenste Aspekte der Personalmanagements in KMUs und erfordert eine proaktive Herangehensweise, um erfolgreicher in dieser dynamischen Umgebung zu agieren.

Ein Beitrag von:
Michael Bechen, Director Marketing DACH, Suiteify

Bis zu 3.000 Euro steuerfrei und abgabenfrei: Was Arbeitgeber über die Inflationsprämie wissen müssen
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Bis zu 3.000 Euro steuerfrei und abgabenfrei: Was Arbeitgeber über die Inflationsprämie wissen müssen

Die Inflationsausgleichsprämie zielt darauf ab, Bürgerinnen und Bürger angesichts steigender Verbraucherpreise zu entlasten. Im Gegensatz zur Energiepreispauschale erfolgt die Finanzierung dieser Prämie ausschließlich durch die Arbeitgeber, ohne staatliche Zuschüsse. In den folgenden FAQs fassen wir die essenziellen Informationen zur Inflationsprämie zusammen, die Arbeitgeber kennen sollten. Die Relevanz dieses Themas erstreckt sich auch über das Jahr 2023 hinaus.

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Durch das dritte Entlastungspaket im September 2022 hat der Gesetzgeber die Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Die Grundlage für diese Prämie ist das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“, das am 1. Oktober 2022 in Kraft trat. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten im Begünstigungszeitraum vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 insgesamt bis zu 3.000 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei auszahlen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Inflationsprämie.

Sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Inflationsausgleichsprämie zu zahlen?

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten. Daher besteht keine Verpflichtung zur Auszahlung dieser Prämie, und der Arbeitnehmer hat keinerlei rechtlichen Anspruch darauf. Diese Regelung soll Unternehmen schützen, die aufgrund steigender Preise erhebliche wirtschaftliche Einschränkungen erfahren oder noch mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben.

Dürfen Sie auch weniger als 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie auszahlen?

Ja, als Arbeitgeber dürfen Sie die Höhe der Zahlung selbst bestimmen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, den maximalen Betrag von 3.000 Euro auszuzahlen; auch eine geringere Summe ist möglich.

Welche Voraussetzungen müssen zur Steuerbefreiung und Sozialversicherungsfreiheit der Inflationsprämie erfüllt sein?

Der Gesetzgeber hat einen neuen Abschnitt in das Einkommensteuergesetz (EStG) aufgenommen, der die Bedingungen für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Inflationsausgleichsprämie regelt. Die entsprechende Regelung findet sich in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz. Danach ist es vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die Zahlung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ leistet. Dies bedeutet, dass beispielsweise ein bereits bestehendes Bruttoeinkommen nicht umgewandelt werden darf. Die Inflationsprämie soll keinen Lohn ersetzen, sondern zusätzlich zum regulären Verdienst gezahlt werden. Zudem muss auf der Überweisung oder der Verdienstabrechnung deutlich erkennbar sein, dass es sich um einen Ausgleich für die Preissteigerungen handelt.

Ist eine Umwandlung anderer Entgeltbestandteile erlaubt?

Die Umwandlung anderer Entgeltzahlungen ist grundsätzlich nicht zulässig. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um vertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder eine Gewinnbeteiligung oder sonstige Boni beim Einkommen handelt.

Hinweis: Achtung bei Zahlungen, die nicht vertraglich geregelt sind. Sind Ihre Arbeitnehmer länger im Betrieb und haben regelmäßig ein 13. Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten, entsteht eine sogenannte betriebliche Übung. In diesem Fall haben Ihre Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung dieser Leistungen. Diese sind somit auch nicht durch die Inflationsprämie zu ersetzen. Auch eine steuerfreie Auszahlung bereits geleisteter Überstunden oder nicht genommener Urlaubstage ist ausdrücklich nicht erlaubt.

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Kann die Auszahlung der Inflationsprämie auch in Teilbeträgen erfolgen?

Als Arbeitgeber dürfen Sie die Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro sowohl als Einmalbetrag als auch in gleichbleibenden oder variierenden Teilbeträgen auszahlen – beispielsweise in Höhe von 50 Euro oder 100 Euro monatlich.

Die Entscheidung, ob Sie die Zahlung als Einmalbetrag oder als monatliche Zahlung gewähren, liegt ganz bei Ihnen. Wichtig: Bei einer Auszahlung in Teilbeträgen sollten Sie die Obergrenze von 3.000 Euro im Auge behalten. Eine Überschreitung dieser Grenze könnte bei einer Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt oder einer Sozialversicherungsprüfung unangenehme Konsequenzen haben. In diesem Fall müssten die Beträge im Nachhinein versteuert und verbeitragt werden.

Dürfen Sie als Arbeitgeber die Inflationsprämie an alle Mitarbeitenden auszahlen?

Ja, die Prämie zum Inflationsausgleich darf an alle Mitarbeitenden ausgezahlt werden. Neben den Vollzeitbeschäftigten kann der Arbeitgeber den Inflationsbonus also auch an folgende Arbeitnehmergruppen in voller Höhe auszahlen:

  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Teilzeitangestellte
  • Werkstudenten
  • Auszubildende
  • Kurzfristig Beschäftigte

Ist es zulässig, die Inflationsausgleichsprämie nur besonders engagierten Mitarbeitenden zu zahlen?

Es ist nicht gestattet, nur einige besonders engagierte Mitarbeitende im Team mit der Inflationsprämie zu belohnen, während alle anderen keine steuerfreien Sonderzahlungen erhalten. Eine derartige Unterscheidung nach dem Kriterium „Leistung“ widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der bei der Auszahlung der Inflationsprämie gilt. Es gibt jedoch alternative Ansätze, um differenzierte Auszahlungen vorzunehmen.

Welche Möglichkeiten gibt es, die 3.000 Euro der Inflationsprämie zu staffeln?

Als Arbeitgeber dürfen Sie den Auszahlungsbetrag beispielsweise nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit staffeln:

Einstellungsdatum

Auszahlungsbetrag

Vor dem 1. Januar 2021

3.000 €

Nach dem 1. Januar 2021

2.000 €

Vor dem 1. Januar 2022

1.000 €

Nach dem 1. Januar 2022

500 €

Auf die oben gezeigte Weise kann der Arbeitgeber die Auszahlung der Inflationsprämie beispielsweise staffeln, ohne den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verletzen. Ebenfalls erlaubt ist, die Inflationsausgleichsprämie nach dem Umfang der Arbeitszeit zu staffeln: Vollzeitmitarbeiter bekommen in diesem Fall zum Beispiel die vollen 3.000 Euro ausgezahlt – Teilzeitangestellte oder Minijobber hingegen erhalten die steuerfreie Zahlung anteilig, anhängig von der vereinbarten Arbeitszeit. Es gibt somit einige legale und faire Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie als Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalten und sich rechtlich unangreifbar machen.

Tipp: Bekommt ein Beschäftigter keine Inflationsprämie, muss der Arbeitgeber die Gründe dafür lückenlos nachweisen. Hierauf ist insbesondere bei Arbeitsverhältnissen unter Ehegatten zu achten. Bekommt nämlich der Ehegatte den steuerfreien Inflationsbonus, während die Kolleginnen und Kollegen leer ausgehen, kann das zu einem Problem führen.

In welcher Form können Sie die Inflationsausgleichsprämie gewähren?

Die unkomplizierteste und häufig bevorzugte Methode ist die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie in Form von Geld – entweder im Rahmen der Lohnabrechnung oder als direkte Überweisung an die Beschäftigten.

Eine Verpflichtung, wonach die Auszahlung über die Lohnabrechnung abzuwickeln sei, gibt es im Zusammenhang mit der Inflationsprämie nicht. Somit besteht auch die Möglichkeit, die Inflationsprämie in Sachbezüge umzuwandeln, wie zum Beispiel Tankgutscheine, Warengutscheine oder Kantinengutscheine. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass entsprechende Sachleistungen nicht bereits zuvor gewährt wurden.

Worauf müssen Sie bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie noch achten?

Viele Unternehmen geben ihren Mitarbeitenden Tankgutscheine in Höhe von 50 Euro monatlich aus. Wird diese Art der Sachbezüge bereits seit längerer Zeit genutzt, darf die Inflationsausgleichsprämie nicht in eine Sachleistung dieser Art umgewandelt werden, da dabei der Grundsatz der „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ ausgezahlten Leistung verletzt würde.

Bisher war die Grenze für steuer- und sozialversicherungsfreie Sachleistungen monatlich auf 50 Euro festgelegt. Diese Freigrenze wird vorübergehend ausgesetzt: Bis zum 31. Dezember 2024 besteht die Möglichkeit, zusätzliche Gutscheine im Gesamtwert von bis zu 3.000 Euro auszugeben.

Welche Vorteile hat die Auszahlung der Inflationsprämie für Sie als Arbeitgeber?

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden durch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie unterstützen, senden ein positives Signal an ihre Belegschaft. Dies kann die Mitarbeiterbindung stärken. Gleichzeitig können Arbeitgeber, die derzeit selbst unter den anhaltenden Teuerungsraten leiden, durch die Zahlung des steuerfreien Inflationsausgleichs eine anstehende dauerhafte Lohnerhöhung möglicherweise auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

Bei der Inflationsprämie entfällt zudem der rund 20-prozentige Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Zahlt der Arbeitgeber die Prämie in voller Höhe von 3.000 Euro aus, beläuft sich die Ersparnis auf rund 600 Euro. Somit können Sie gleich mehrfach von der Gewährung der Sonderzahlung profitieren – und keineswegs nur Ihre Arbeitnehmer.

Die Bedeutung von Jour fixe: Frequenz, Regeln, Vorteile & Agenda-Vorlage
HR & Payroll

Die Bedeutung von Jour fixe: Frequenz, Regeln, Vorteile & Agenda-Vorlage

Ein strukturierter Regeltermin bringt (Projekt-)Beteiligte auf einen Wissensstand – wir zeigen, wie du den Jour fixe richtig planst und umsetzt.

5 Min. Lesezeit

Struktur statt Dauerstress: Warum ein Jour fixe so wertvoll ist

Im Arbeitsalltag geht oft vieles gleichzeitig: E-Mails prasseln rein, das Diensthandy klingelt, Dokumente warten auf Rückmeldung – und die To-dos stapeln sich. Wer soll da noch den Überblick behalten?

Ein regelmäßiger Jour fixe kann hier die nötige Struktur liefern. Er schafft Raum für Austausch, ohne Prokrastination zu fördern. Zu einem festen Zeitpunkt – ob vor Ort oder digital – kommen alle Beteiligten zusammen, um sich über offene Fragen, aktuelle Aufgaben und nächste Schritte abzustimmen.

Das Ziel: Missverständnisse vermeiden, den Informationsstand vereinheitlichen und den Arbeitsprozess effizienter gestalten.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Was genau ein Jour fixe ist
  • Wie häufig er stattfinden sollte
  • Welche Rahmenbedingungen wichtig sind
  • Welche Vorteile ein gut geplanter Jour fixe bietet

Und: Eine Agenda-Vorlage für deinen nächsten Termin

Was ist ein Jour fixe?

Der Begriff Jour fixe stammt aus dem Französischen und bedeutet wörtlich „fester Tag“. Gemeint ist ein regelmäßig stattfindendes Meeting – mit einem klar definierten Teilnehmendenkreis und einem festen Zeitrahmen.

Im Gegensatz zu spontanen Besprechungen oder E-Mail-Kommunikation bietet der Jour fixe einen verbindlichen Rahmen für den Austausch. Im Mittelpunkt stehen Status-Updates:

  • Wie ist der aktuelle Stand?
  • Wo hakt es?
  • Welche Entscheidungen müssen getroffen werden?

Ein Jour fixe schafft Struktur – besonders in Teams, die auf Distanz arbeiten oder stark ausgelastet sind.

Die wichtigsten Merkmale:

  • Fester Rhythmus: Termin, Uhrzeit und Teilnehmende stehen im Voraus fest und ändern sich nur selten.
  • Relevante Personen: Es nehmen nur diejenigen teil, die direkt involviert oder verantwortlich sind.
  • Agenda: Die Tagesordnung wird vorab geteilt, damit sich alle gezielt vorbereiten können.

Das Ziel: Alle sind informiert, Zuständigkeiten sind geklärt, und niemand geht im Projektgeschehen unter.

Wie oft sollte ein Jour fixe stattfinden?

Die passende Frequenz hängt stark vom Projekt oder Team ab. Eine wöchentliche Abstimmung eignet sich zum Beispiel für Projekte mit hohem Tempo oder engen Feedbackzyklen – wie etwa bei Marketingkampagnen.

Ist der Aufgabenbereich dagegen langfristiger angelegt oder die Beteiligung externer Partner nur in größeren Abständen möglich, kann auch ein zweiwöchentlicher Rhythmus sinnvoll sein.

Diese 4 Faktoren beeinflussen die Frequenz:

  1. Dringlichkeit und Komplexität der Themen
    → Je mehr sich Prioritäten verschieben oder Deadlines nähern, desto häufiger sollte der Austausch stattfinden.
  2. Verfügbarkeit der Beteiligten
    → Viele Beteiligte mit vollen Kalendern? Dann ist ein realistischer Takt entscheidend.
  3. Vielfalt der Themen
    → Bei stark unterschiedlichen Aufgaben im Team kann ein regelmäßiger Jour fixe helfen, den Fokus zu wahren.
  4. Kommunikationskultur im Unternehmen
    → In selbstorganisierten Teams sollte der Jour fixe flexibel gedacht werden – zu viel Struktur kann hier kontraproduktiv sein.

Praxisguide: So planst du deinen Jour fixe erfolgreich

Agenda-Vorlage für deinen Regeltermin

Ein Jour fixe bringt Klarheit und Struktur – aber nur, wenn er gut vorbereitet ist. Die folgende Agenda bietet dir eine bewährte Basis, die du je nach Teamgröße, Thema und Projektdynamik flexibel anpassen kannst.

Agenda-Vorlage

1. Begrüßung & Organisatorisches (ca. 5 Min.)

  • Wer ist anwesend – wer fehlt?
  • Wer übernimmt das Protokoll? (Alternativ: Nutzung eines KI-Tools)
  • Funktioniert die Technik? Wird aufgezeichnet?

2. Rückblick & To-dos (ca. 15 Min.)

  • Welche Aufgaben wurden im letzten Termin vergeben?
  • Was ist erledigt, was offen? Wer ist verantwortlich?
  • Welche Ergebnisse liegen vor?
  • Wo gibt es Herausforderungen, die das Team gemeinsam lösen kann?

3. Aktuelle Themen & Entscheidungen (ca. 20–30 Min.)

  • Thema A: Vorstellung, Diskussion, Entscheidung, Aufgabenverteilung
  • Thema B: Statusupdate, Anpassungen, nächste Schritte
  • Thema C: Überblick, Bewertung, Handlungsbedarf

Tipp: Nutze separate Folien oder ein geteiltes Dokument – das schafft Klarheit für alle.

4. Nächste Schritte & Aufgabenverteilung (ca. 10–15 Min.)

  • Welche To-dos wurden heute definiert?
  • Wer übernimmt was – bis wann?
  • Welche Kanäle werden für Rückfragen genutzt?

5. Sonstiges & offene Fragen (ca. 10 Min. oder nach Bedarf)

  • Raum für spontane Punkte oder Themen, die nicht auf der Agenda standen
  • Nicht dringende Punkte auf die nächste Runde verschieben

6. Abschluss & Terminbestätigung (ca. 5 Min.)

  • Feedback zum Ablauf: Was lief gut? Was kann besser werden?
  • Nächsten Termin fixieren (Datum, Uhrzeit, Ort oder Link)
  • Verabschiedung

Vorbereitung ist alles

  • Agenda vorab verschicken: Mindestens 24 Stunden vorher – ideal mit Links zu Unterlagen
  • Dokumente zentral ablegen: Berichte, Zahlen, Präsentationen – alles im geteilten Ordner mit klarer Benennung

Regeln für einen produktiven Jour fixe

Ein Jour fixe bringt nur dann echten Mehrwert, wenn er gut moderiert ist – und alle sich an ein paar klare Spielregeln halten:

Pünktlichkeit

  • Start ist Start: Wer zu spät kommt, verpasst den Kontext.
  • Vorbereitung zählt: Agenda & Unterlagen vor dem Termin sichten.
  • Abwesenheit rechtzeitig melden: Am besten mit kurzem Update per Mail oder Chat.

Rollen klar verteilen

  • Moderator:in: Führt durch das Meeting, achtet auf Zeit und Struktur.
  • Protokollant:in: Hält Beschlüsse, Aufgaben und Fristen schriftlich fest – Versand innerhalb von 24 Stunden.
  • Teilnehmende: Konzentrieren sich auf die Agenda und bringen relevante Infos mit.

Fokussierung

  • Keine Abschweifungen: Off-Topic-Themen werden notiert und separat behandelt.
  • Rederegeln beachten: Ausreden lassen, keine Unterbrechungen.
  • Bei Online-Meetings: Mikro stummschalten, wenn man nicht spricht.

Protokoll & Nachbereitung

Strukturvorgabe:

  1. Datum & Uhrzeit
  2. Teilnehmende & Abmeldungen
  3. Rückblick auf offene Punkte
  4. Neue Beschlüsse
  5. To-dos inkl. Zuständigkeiten & Fristen
  6. Herausforderungen & Risiken
  7. Sonstiges

Nachverfolgung:
Jede:r aktualisiert bis zur nächsten Runde den Status der eigenen Aufgaben.

Ordnung bei Unterlagen

  • Versionierung: Dokumente, die im Meeting verändert werden, sollten mit Datum abgespeichert werden.

Eskalationen & externe Gäste

  • Kritische Themen: Ausgegliederte Arbeitsgruppen statt Eskalation im Jour fixe
  • Externe: Nur einladen, wenn ihr Input für das aktuelle Meeting wirklich relevant ist

Feedback nicht vergessen

Nach einigen Meetings lohnt sich eine kurze Evaluation:

  • Ist die Dauer angemessen?
  • Passt die Frequenz?
  • Sind Themen gut aufgeteilt?

Ergebnisse solltest du direkt in die weitere Planung einfließen lassen – statt sie im Feedback-Ordner versauern zu lassen.

Vorteile eines Jour fixe

Ein Jour fixe ist mehr als ein Kalendereintrag – er ist ein Werkzeug für Klarheit, Abstimmung und Verbindlichkeit.
Was er bringt:

Transparenz im Projektstand
Frühzeitiges Erkennen von Risiken
Klare Verantwortlichkeiten
Stärkeres Teamgefühl
Raum für Erfolge & offene Punkte

Typische Stolperfallen – und wie du sie vermeidest

Auch ein Jour fixe kann scheitern, wenn ...

❌ ... zu viele Personen teilnehmen
→ Nur einladen, wer aktiv beteiligt ist – alle anderen erhalten das Protokoll.

❌ ... es keine Agenda gibt
→ Ohne Plan wird’s chaotisch.

❌ ... Schuldige gesucht statt Lösungen gefunden werden
→ Fokus auf Ursachen, nicht auf Schuld.

❌ ... Diskussionen ausufern
→ Zeitlimits pro Thema einhalten.

❌ ... Monologe überhandnehmen
→ Alle sollten zu Wort kommen – nicht nur Einzelne.

❌ ... das Protokoll fehlt
→ Keine Mitschrift = keine Verbindlichkeit.

Fazit: Aus Routine echten Mehrwert machen

Ein Jour fixe ist dann wirkungsvoll, wenn er klar strukturiert, gut vorbereitet und moderiert abläuft. Er hilft, aus Einzelwissen ein gemeinsames Verständnis zu machen, Entscheidungen transparent zu treffen – und Projektziele gemeinsam zu erreichen.

Wichtig dabei: Nicht der Termin ist das Ziel, sondern der Nutzen, den er für euer Team bringt. Struktur, Klarheit, Feedback und Verantwortlichkeit sind die entscheidenden Zutaten.

Oder wie Trainerin Teresa Stockmeyer es treffend formuliert:
„Es gibt kein Patentrezept für gute Meetingroutinen – aber auch keinen Grund, auf Eingebung zu hoffen.“

FAQ: Häufige Fragen zum Jour fixe

Wie kann man Jour fixe noch nennen?

Ein Jour fixe kann auch folgendermaßen benannt werden:

  • Statusmeeting
  • Regeltermin
  • Regelmäßige Abstimmungsrunde

Mit all diesen Bezeichnungen wird transportiert, dass es sich um einen festen, wiederkehrenden Termin handelt. Nur am Rande erwähnt, gibt es übrigens allerlei falsche Schreibweisen wie zum Beispiel „Jour fix“, „Jeur fix“, „Jourfixe“, „Joure fix“oder sogar „Schur fix“.

Welche Beispiele gibt es für fixe Termine?

  • WöchentlicheTeambesprechung (beispielsweise jedenMontag um 9 Uhr)
  • MonatlicherJour fixe (Regelkommunikation zurLage am ersten Werktag)
  • Besprechungzum Quartalsabschluss (Budget für das Quartal)
  • Jährliches Mitarbeitergespräch

Wie lange dauert ein Jour fixe?

Beim Jour fixe sprechen wirtypischerweise von einer ausgedehnteren Form der Kommunikation, die zwischen 30 und 60 Minuten inAnspruch nehmen kann.

Vergütungsmanagement-Software im Vergleich 2026: Funktionen & Empfehlungen für KMU
HR & Payroll

Vergütungsmanagement-Software im Vergleich 2026: Funktionen & Empfehlungen für KMU

Faire und leistungsorientierte Vergütung entscheidet über Motivation und Transparenz im gesamten Unternehmen. Immer mehr HR-Teams setzen deshalb auf Vergütungsmanagement-Software, um Gehälter systematisch zu planen, Budgets abzustimmen und variable Komponenten automatisiert abzurechnen. Wir haben zehn führende Lösungen für 2026 verglichen – von globalen Plattformen bis zu regional optimierten Systemen für KMU in der DACH-Region.

5 Min. Lesezeit

Faire und leistungsorientierte Vergütung entscheidet über Motivation und Transparenz im gesamten Unternehmen. Immer mehr HR-Teams setzen deshalb auf Vergütungsmanagement-Software, um Gehälter systematisch zu planen, Budgets abzustimmen und variable Komponenten automatisiert abzurechnen. Wir haben zehn führende Lösungen für 2026 verglichen – von globalen Plattformen bis zu regional optimierten Systemen für KMU in der DACH-Region.

Im Vergleich zeigt sich:

  • Suiteify überzeugt durch seinen starken DACH-Fokus, die enge Verzahnung von HR, Payroll und Controlling sowie flexible Optionen wie Payroll-Outsourcing.
  • Personio bietet ein breites HR-Ökosystem mit integriertem Vergütungsmodul.
  • HiBob setzt auf eine moderne Benutzeroberfläche und internationale Ausrichtung.
  • beqom adressiert komplexe globale Vergütungsarchitekturen im Enterprise-Umfeld.

Was ist eine Vergütungsmanagement-Software?

Eine Vergütungsmanagement-Software (engl. Compensation Management Software), auch bekannt als Software für Entgeltmanagement, unterstützt Unternehmen bei der Planung, Verwaltung und Transparenz von Gehältern, Boni und variablen Leistungsanteilen.

Warum setzen immer mehr Unternehmen auf diese Systeme? Die Antwort ist einfach: Zeitersparnis, Fehlerreduktion und Compliance-Sicherheit. Sie verknüpfen HR- und Payroll-Prozesse, bieten Budget-Forecasts und stellen sicher, dass die Vergütung fair und regelkonform nach internen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

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Die 10 besten Vergütungsmanagement-Softwares 2026 im Vergleich

In der folgenden Liste stellen wir zehn führende Vergütungsmanagement-Systeme vor und zeigen deren Stärken und Grenzen auf. Die detaillierten Einschätzungen findest du weiter unten im Artikel.

Fokus / Zielgruppe Funktionen (Auszug) Vor- und Nachteile
Suiteify KMU in Deutschland, Österreich & Schweiz Gehaltsänderungs-Workflows, Budgetmanagement, Auswertungen & Controlling, vorbereitende Payroll, DATEV-Integration, Payroll-Outsourcing (BPO) + Starker DACH-Fokus + Integrierte HR- & Payroll-Prozesse + Optionales BPO für Gehaltsabrechnung
Personio KMU in DACH, integriertes HR-System Gehaltsrunden & Budgets, Genehmigungsworkflows, DSGVO-Hosting + Integriertes HR-Betriebssystem + Klare Prozesse - Häufig längere Einführungszeiten (Quelle: g2)
HiBob Mittelstand & internationale Teams Compensation-Zyklen (Gehalt/Bonus/Equity), Multi-Währung, Reporting + Moderne Benutzeroberfläche + Kollaborativ - Support überwiegend Englisch - Features fehlen (z.B. Spesenmanagement) (Quelle: b2breviews)
Deel Internationale Unternehmen & Remote-Teams Payroll in 150+ Ländern, Pay Bands, globale Benchmarks + Gut für globale Teams + Starke Multi-Währung - Mangelnde Transparenz zu vielen Funktionen - Unflexibler Kundenservice (Quelle: producthunt)
Factorial KMU in Europa Salary Reviews, Budgetfreigaben, Reporting + Einfacher Einstieg + Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis - Nutzer:innen nennen vermehrt Modulausfälle/Support-Schwierigkeiten (Quelle: g2)
Rexx Systems DACH-Unternehmen mit tariflichen Anforderungen Entgelt- & Bonusrunden, DATEV-Schnittstelle, Entgelthistorie + Gute DACH-Regellogik + Payroll-Integration - UI & Lernkurve laut Nutzer:innen anspruchsvoller, nicht immer intuitiv (Quelle: Capterra)
SAP SuccessFactors Großunternehmen / Konzerne Compensation Planning, Forecasts, KI-Analysen + Enterprise-Skalierbarkeit + Umfassende Integrationen - Lange Implementierungszeit und wenig intuitiv laut vielen Bewertungen (Quelle: g2)
Leapsome Wachstumsunternehmen mit Performance-Fokus Compensation-Zyklen, Gehaltsbänder, Analytics + Verzahnung von Performance & Compensation - Setup-Komplexität laut Nutzer:innen höher (Quelle: ThriveSparrow)
beqom Enterprise Total Compensation Total Compensation, Equity, ERP-Integrationen + Leistungsfähig für globale Modelle - Hohe Komplexität führt laut Nutzer:innen häufig zu Fehleranfälligkeit und Performance-Problemen (Quelle: g2)
Abacus Schweizer KMU Vergütungsrunde, Richtliniensteuerung, ERP-Integration + Gut für Schweizer Payroll - Fokus stark CH-spezifisch

1. Suiteify – der DACH-Spezialist für KMUs

Suiteify bietet eine integrierte HR- und Payroll-Plattform für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das System kombiniert Vergütungsplanung, Budgetmanagement und Payroll-Automatisierung in einer DACH-spezifischen Umgebung.

Funktionen:

  • Auswertungen & Controlling zur Analyse von Gehaltsstrukturen
  • Vorbereitende Lohnbuchhaltung
  • HR-Workflows zur Genehmigung und Dokumentation von Gehaltsänderungen

Vorteile:

  • DACH-Fokus & DSGVO-Konformität, speziell auf lokale Anforderungen abgestimmt
  • Verbindung von HR, Payroll und Controlling, keine Schnittstellenbrüche
  • Starke DATEV-Integration
  • Reporting-Tools für Gehaltsentwicklung, Budget und Compliance

Preis: Individuell nach Unternehmensgröße, Payroll-Outsourcing ab 9 €/Monat.

2. Personio – integriertes HR-System mit Compensation-Modul

Personio hat sich als All-in-one HR-Betriebssystem im deutschen Mittelstand etabliert. Das integrierte Vergütungsmanagement-Modul ermöglicht strukturierte Gehaltsrunden mit individuellen Budgets und automatischen Genehmigungsworkflows.

Funktionen:

Personio bietet ein integriertes Vergütungsmanagement mit Gehaltsprüfungszeiträumen, Genehmigungen, Budgetrahmen, Zugriffsrechten und Datenschutz-Kontrollen im HR-System.

Vorteile:

  • Einfache Integration in alle HR-Prozesse
  • Gehaltsbänder und Leistungsbewertungen verknüpft
  • DSGVO-konforme Datenhaltung in Deutschland
  • Intuitive Benutzeroberfläche

Nachteile:

  • Für Unternehmen über 2.000 Mitarbeitende weniger geeignet (Quelle: trusted.de)
  • Wiederkehrende Hinweise auf lange Implementierungszeiten, hohen Onboarding-Aufwand und UI-/Usability-Reibungen (Quelle: G2)

Preis: Auf Anfrage

3. HiBob – Cloud-Lösung für internationale Teams

Die Software von HiBob setzt auf transparente und kollaborative Vergütungsprozesse.

Funktionen:

  • Compensation-Zyklen (Gehalt, Bonus, Equity)
  • Banding
  • Freigaben
  • Reporting
  • Verknüpfung mit People/Finance-Stakeholdern

Vorteile:

  • Einfache User Experience
  • Echtzeit-Kollaboration in Vergütungsrunden
  • Unterstützt multiple Währungen gleichzeitig
  • Eigenes Compensation-Management mit Budgets, Zyklen, Genehmigungen (Quelle: Capterra)
  • Mobile App verfügbar

Nachteile:

  • Support primär auf Englisch
  • Kritische Stimmen zu Navigation/Performance/Integrationen (Quelle: g2)

Preis: Auf Anfrage

4. Deel – der Spezialist für länderübergreifende Vergütung

Deel ist bekannt für internationales Vergütungsmanagement. Die Plattform unterstützt über 150 Länder und macht die Verwaltung globaler Teams leicht verwaltbar.

Funktionen:

Deel bietet einen zentralen Workspace für Pay Bands, Comp-Review-Zyklen, Pay Transparency, Daten-Insights und HR-Stack-Integrationen.

Vorteile:

  • Vorteilhaft für länderübergreifende Vergütung dank EOR/Payroll-Stack
  • Globale Gehaltsdaten und Benchmarks inklusive
  • Multi-Währungs-Support out-of-the-box
  • Integrierte Payroll für 150+ Länder
  • Pay Equity Compliance Tools

Nachteile:

  • Höhere Einstiegskosten für kleine Unternehmen
  • Häufig genannte Gebühren-/Kosten-Themen (u. a. Währungsumtausch/Withdrawals) (Quelle: g2).

Preis: Modulares Preismodell mit monatlichen Kosten pro Mitarbeiter:in oder Contractor

5. Factorial – HR-Software für europäische KMU mit Gehaltsreview-Funktionen

Factorial bietet einfache Vergütungsmanagement-Funktionen zu einem angemessenen Preis.

Funktionen:

  • Salary-Reviews
  • Budget-Freigaben
  • Monitoring/Reports
  • Comp-Übersichten

Vorteile:

  • All-in-one mit moderner UX
  • Schnelle Implementierung für mittlere Teams (Quelle: g2)

Nachteile:

  • Mehrfach genannte Support-Probleme und Modulausfälle (Quelle: g2)
  • Teilweise steilere Lernkurve bei umfangreicher Nutzung (Quelle: g2)

Preis: Individuelle Preise ab 8 € pro Mitarbeiter:in und Monat

6. Rexx Systems – DACH-orientierte HR-Lösung

Rexx Systems adressiert Entgelt- und Bonusrunden mit starker DACH-Regellogik und bietet seit 20+ Jahren modulare HR-Software aus Deutschland.

Funktionen:

  • Verwaltung von Gehalts- und Bonusrunden mit hierarchischen Budgetvorgaben und mehrstufigen Genehmigungen
  • Automatische Berechnung von Gehaltsstufen und zeitabhängigen Sprüngen
  • Berichte zur Gehaltsentwicklung und direkte Anbindung an DATEV für die Lohnabrechnung

Vorteile:

  • Tarif-, bzw. KV-Logik & Payroll-Anbindungen für DACH
  • Flexibler modularer Aufbau
  • DATEV-Schnittstelle integriert
  • ISO 27001-zertifiziert

Nachteile:

  • Benutzeroberfläche wird als weniger modern oder intuitiv wahrgenommen (Quelle: OMR Reviews)
  • Zusatzmodule und Funktionserweiterungen werden teils als versteckte Mehrkosten-Quelle genannt (Quelle: Capterra)

Preis: Auf Anfrage

7. SAP SuccessFactors – Enterprise-Suite mit Compensation-Planung

SAP SuccessFactors richtet sich vor allem an Konzerne mit komplexen Strukturen.

Funktionen:

  • Zentrale Vergütungsplanung mit leistungsbasierter Bezahlung
  • Simulationstools für verschiedene Gehaltsszenarien und Budget-Prognosen
  • Add-on-Features & Home-Page-Komponenten

Vorteile:

  • Skalierbar für Großunternehmen
  • Umfassende Analytics und Reporting
  • Nahtlose SAP-Integration
  • KI-basierte Empfehlungen

Nachteile:

  • Lange Einführungsphase (3-6 Monate) (Quelle: g2)

Preis: Auf Anfrage

8. Leapsome – Performance trifft Vergütung

Leapsome verbindet Leistungsmanagement, Zielvereinbarung und Vergütung in einer integrierten Plattform. Das System richtet sich an Unternehmen, die Gehaltsentscheidungen datenbasiert treffen möchten.

Funktionen:

  • Compensation-Zyklen zur Planung von Gehaltsanpassungen und Bonusrunden
  • Vergütungsbänder und Richtlinien zur Definition transparenter Gehaltsspannen
  • Dashboards, um Gehaltsverteilungen zu analysieren und Beförderungstrends zu erkennen (Team/Gender/Seniority-Vergleiche)

Vorteile:

  • Pay-for-Performance-Kopplung durch Suite-Integration
  • Integrationen mit gängigen HRIS-Tools
  • Modularer Aufbau – kann flexibel mit Performance, Feedback, OKRs oder Learning kombiniert werden

Nachteile:

  • Fokus liegt primär auf Performance, weniger auf Payroll
  • Komplexität und Setup-Aufwand können für kleinere Teams zu hoch sein (Quelle: ThriveSparrow)

Preis: Auf Nachfrage

9. beqom – Enterprise-Software für Total Compensation & Rewards

beqom ist auf komplexes, globales Vergütungsmanagement spezialisiert und gehört zu den bekannten Enterprise-Lösungen für Total Rewards, Incentives und Pay Equity.

Funktionen:

  • Total Compensation Management für Gehalts-, Bonus- und Aktienpläne
  • Pay-Equity-Analysen
  • Modeling- und Szenario-Tools
  • Integrationen mit ERP-, HR- und Payroll-Systemen (z. B. Workday, SAP, Oracle)

Vorteile:

  • Enterprise-Tiefe: unterstützt komplexe, globale Compensation- und Bonusmodelle
  • Pay-Equity-Fokus durch Integration von PayAnalytics
  • Skalierbare Integrationen für große HR-Tech-Landschaften (ERP/HRIS-Schnittstellen)

Nachteile:

  • Komplexe Implementierung – laut Nutzer:innen erfordert beqom spezialisiertes Setup und externe Unterstützung (Quelle: g2)
  • Performance-/Reporting-Aufwand bei großen Datenmengen mehrfach erwähnt (Quelle: g2)

Preis: Auf Nachfrage

10. Abacus – Schweizer ERP/HR-System mit Vergütungsrunde-Modul

Abacus ist eine Schweizer ERP- und HR-Software und bietet mit der „Vergütungsrunde“ ein Modul zur strukturierten Lohn- und Bonusplanung in Unternehmen mit Schweizer Payroll-Anforderungen.

Funktionen:

  • Jährliche Planung von Lohnerhöhungen und Leistungsprämien
  • Individuelle Richtlinien und Budgets
  • Datenschutzkonforme Planung mit rollenbasiertem Zugriff und digitalem Genehmigungsprozess

Vorteile:

  • Optimiert für Schweizer Unternehmen, integriert in das bestehende Abacus-ERP-System
  • Klare Richtliniensteuerung für faire, nachvollziehbare Lohnentscheidungen
  • Portal-Zugriff für Mitarbeitende und Führungskräfte

Nachteile:

  • Fokus auf Schweiz kann einschränkend sein

Preis: Auf Nachfrage

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Vergütungsmanagement-Tool: 6 Vorteile in der Nutzung

Die Implementierung einer Vergütungsmanagement-Software bringt messbare Vorteile für dein Unternehmen. Hier die wichtigsten Benefits im Überblick:

1. Faire und leistungsorientierte Vergütung

Transparenz in der Vergütung vermittelt den Mitarbeitenden das Gefühl, dass ihre Leistung anerkannt und ihre Entlohnung fair ist. Dies führt in der Regel zu einer Steigerung der Motivation und des Engagements der Beschäftigten. Durch klare Gehaltsbänder und objektive Leistungskriterien schaffst du Gerechtigkeit und Vertrauen im Team. Studien zeigen: Offene Gehaltsstrukturen stärken die Leistungsbereitschaft und verbessern die Unternehmenskultur, weil Vergütung sichtbar an Leistung gekoppelt wird.

2. Automatisierte Gehalts- und Bonusberechnung

Manuelle Berechnungen kosten in mittelständischen Unternehmen erhebliche Arbeitszeit. Mit automatisierten Prozessen reduzierst du den Zeitaufwand deutlich und minimierst gleichzeitig Fehlerquellen bei komplexen Bonusberechnungen. Eine Workday-Studie (2024) belegt zusätzlich, dass integrierte Payroll- und Compensation-Systeme die Zeit für manuelle Korrekturen signifikant reduzieren und Entscheidungen durch konsistente Daten verbessern.

3. Einheitliche Vergütungsrichtlinien

Konsistente Richtlinien über alle Abteilungen und Standorte hinweg sind wichtig für die Compliance. Eine Vergütungsmanagement-Software stellt sicher, dass alle Gehaltsanpassungen den definierten Regeln folgen – unabhängig davon, wer sie durchführt.

4. Planung und Forecasting

Präzise Budgetprognosen werden immer wichtiger. Mit Vergütungsmanagement-Software kannst du Szenarien durchspielen: Was kostet eine Gehaltserhöhung um drei Prozent? Wie wirken sich geplante Neueinstellungen auf das Budget aus? Laut der Dresner Advisory Services – Workforce Planning & Analysis Market Study 2025 zählen Compensation-Forecasting und Szenario-Simulation zu den priorisierten Fähigkeiten moderner Planungssysteme – und damit zu den wichtigsten Hebeln für präzisere HR-Budgets.

Die Studie zeigt, dass Unternehmen, die datenbasierte HR-Automatisierung und Forecasting einsetzen, deutlich weniger Planungsfehler verzeichnen und bis zu 30 Prozent Zeit in der Budgetsteuerung einsparen. Welche Rolle dabei künstliche Intelligenz künftig spielt, zeigt unser Beitrag KI in HR: Chancen, Risiken und ethische Aspekte in HR-Prozessen.

5. Compliance und Auditfähigkeit

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und dem deutschen Entgelttransparenzgesetz steigen die regulatorischen Anforderungen. Eine professionelle Software dokumentiert automatisch alle Vergütungsentscheidungen und erstellt audit-sichere Reports – ein Muss für die nächste Betriebsprüfung.

6. Integration mit HR- und Performance-Systemen

Isolierte Systeme waren gestern. Moderne Vergütungsmanagement-Software verbindet sich nahtlos mit deiner bestehenden HR-Landschaft. Das Ergebnis: Leistungsdaten fließen direkt in Bonusberechnungen, Gehaltsänderungen werden automatisch an die Payroll übertragen.

Hier erfährst du mehr über die Integration von Performance-Management-Systemen.

Praxisbeispiel: Payroll-Outsourcing bei der M.Schneider Gruppe

Ein gutes Beispiel für effizientes Vergütungsmanagement in der Praxis ist die M.Schneider Gruppe.
Das mittelständische Unternehmen hat seine Lohn- und Gehaltsabrechnung vollständig an Suiteify ausgelagert, um Personalressourcen zu entlasten und Prozesse zu zentralisieren.
Durch das Payroll-Outsourcing konnten wiederkehrende manuelle Aufgaben reduziert, Bearbeitungszeiten verkürzt und Compliance-Anforderungen durchgängig erfüllt werden.

Thomas Kaiblinger, Leiter Rechnungswesen bei M.Schneider, beschreibt die Zusammenarbeit so:

„Wir haben daraufhin mehrere Angebote von Dienstleistern eingeholt und auch bei Suiteify angefragt. Diese lieferten das beste und kostengünstigste Offert. Die Zusammenarbeit ist unbürokratisch, flexibel und dank der kompetenten Mitarbeiter sehr wertvoll für uns.“

Das HR-Team gewinnt dadurch Zeit für strategische Aufgaben – ein entscheidender Vorteil, wenn Vergütungsprozesse effizient, transparent und fehlerfrei laufen sollen.

Fazit: Wie finde ich die beste Software für Incentive Compensation Management?

Die Digitalisierung des Vergütungsmanagements ist eine Notwendigkeit für wettbewerbsfähige Unternehmen. Während größere Anbieter wie SAP SuccessFactors oder beqom vor allem auf umfangreiche, international ausgerichtete Vergütungsarchitekturen ausgelegt sind, benötigen kleine und mittlere Unternehmen in der DACH-Region häufig Lösungen, die sich bereits eng mit bestehenden HR- und Payroll-Prozessen verzahnen und lokale Anforderungen zuverlässig abbilden. Für sie zählt weniger die Komplexität als die Kombination aus Automatisierung, Datensicherheit und einfacher Bedienung.

Empfehlung: Für welche Unternehmen Suiteify besonders geeignet ist

Suiteify verbindet genau diese Aspekte in einer Plattform, die speziell für KMUs in Deutschland, Österreich und der Schweiz entwickelt wurde. HR, Payroll und Controlling greifen hier nahtlos ineinander – von der Gehaltsplanung bis zur vorbereitenden Lohnbuchhaltung. Ergänzend dazu bietet die Software integriertes Budgetmanagement, HR-Workflows und Cockpits für Führungskräfte und Mitarbeitende. Unternehmen, die ihre Vergütungsprozesse flexibel auslagern möchten, können zusätzlich auf den Payroll-Outsourcing-Service (BPO) zurückgreifen.

Suiteify ist das passende Vergütungsmanagement Tool für:

  • KMUs mit 50-1.500 Mitarbeitenden in der DACH-Region
  • Unternehmen, die Wert auf DATEV-Integration und lokale Compliance legen
  • HR-Teams, die eine All-in-one-Lösung für HR, Payroll und Vergütung suchen
  • Organisationen, die flexibel zwischen Software und BPO-Services wählen möchten

Wer eine rechtssichere, skalierbare und einfach bedienbare Lösung sucht, findet in Suiteify den passenden Partner für das Vergütungsmanagement 2026. Erfahre mehr über die Vergütungsplanung mit Suiteify und wie du dein Compensation Management effizient digitalisierst.

FAQ

Was ist eine Vergütungsmanagement-Software und warum ist sie wichtig?

Eine Vergütungsmanagement-Software digitalisiert und automatisiert alle Prozesse rund um Gehälter, Boni und Benefits. Sie ist wichtig, weil manuelle Vergütungsprozesse fehleranfällig, zeitaufwendig und schwer nachvollziehbar sind. Mit der richtigen Software stellst du faire, transparente und gesetzeskonforme Vergütung sicher.

Welche Funktionen sollte eine gute Vergütungsmanagement-Software mitbringen?

Wichtige Features sind: Automatische Gehaltsberechnung, Budgetmanagement, Genehmigungsworkflows, Reporting-Tools, Integration mit HR/Payroll-Systemen, Compliance-Features für gesetzliche Vorgaben und idealerweise Self-Service-Portale für Führungskräfte.

Wie finde ich die passende Vergütungsmanagement-Software für mein Unternehmen?

Die passende Software passt zu deinen bestehenden HR- und Payroll-Prozessen und unterstützt genau die Abläufe, die du vereinfachen möchtest, z. B. Budgetplanung, Genehmigungen oder Bonuslogik. Für KMU in DACH sind Lösungen mit DSGVO-Compliance, DATEV-Anbindung und einfacher Integration in HR- und Controlling-Systeme ideal.

Welche Kosten fallen bei der Einführung einer Vergütungsmanagement-Software an?

Die Kosten richten sich nach Funktionsumfang, Mitarbeiterzahl und Implementierungsaufwand. Cloud-Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen beginnen meist bei rund acht bis fünfzehn Euro pro Mitarbeiter:in und Monat. Hinzu kommen einmalige Aufwände für Einrichtung und Schulung. Bei komplexeren Vergütungsmodellen oder internationalen Teams können Lizenz- und Servicekosten höher liegen. Langfristig spart eine automatisierte Lösung jedoch Zeit und reduziert Fehler.

Was eine offene Fehlerkultur im Unternehmen bewirkt
HR & Payroll

Was eine offene Fehlerkultur im Unternehmen bewirkt

Fehler gehören zum Menschsein – und damit auch in den Unternehmensalltag. Wo Menschen zusammenarbeiten, entstehen Missverständnisse, Fehleinschätzungen, Pannen. Ein polierter Außenauftritt kann das nicht kaschieren. Entscheidend ist, wie Organisationen damit umgehen.

5 Min. Lesezeit

Warum Fehlerkultur mehr ist als ein „Nice to have“

Fehler gehören zum Menschsein – und damit auch in den Unternehmensalltag. Wo Menschen zusammenarbeiten, entstehen Missverständnisse, Fehleinschätzungen, Pannen. Ein polierter Außenauftritt kann das nicht kaschieren. Entscheidend ist, wie Organisationen damit umgehen.

Der Moment, in dem ein Fehler offen ausgesprochen wird und niemand mit Sanktionen rechnen muss, ist oft der Anfang echten Lernens. Statt Fehler zu verdrängen, dienen sie als Orientierung: Was läuft gut? Wo hängen Prozesse? Welche Risiken müssen wir bewusst eingehen, um als Unternehmen erfolgreich zu sein?

In diesem Blogbeitrag klären wir,

  • was eine offene Fehlerkultur auszeichnet,
  • wie sie sich von einer negativen unterscheidet,
  • welche drei Säulen sie tragen,
  • wie konkrete Beispiele aus der Praxis aussehen
  • und warum sie heute wichtiger ist denn je.

Was bedeutet eine offene Fehlerkultur?

Eine konstruktive Fehlerkultur setzt voraus, dass Fehler nicht als Makel gelten, sondern als Teil eines kontinuierlichen Lern- und Entwicklungsprozesses. Wo Missgriffe nicht unter den Teppich gekehrt werden, entsteht Raum für Transparenz und Verantwortungsübernahme.

Diese Haltung beginnt nicht erst im Tagesgeschäft, sondern zieht sich durch Projekte, Teams und Führungsebenen. Gerade dort zeigt sich, wie wichtig es ist, Unfehlbarkeit nicht als Anspruch zu pflegen. Eine gelebte Fehlerkultur bedeutet: Fehler benennen, statt Schuld zu verteilen – und daraus Verbesserungen ableiten.

Drei Merkmale sind dafür zentral:

  • Fehler-Kommunikation: Probleme werden offen angesprochen, bevor sie größer werden – auch gegenüber dem Management.
  • Fehlerakzeptanz: Schuldzuweisungen lösen sich ab. Im Fokus steht die Sache, nicht die Person.
  • Fehler-Integration: Erkenntnisse aus Fehlern fließen aktiv in die Weiterentwicklung der Organisation ein.

Negative vs. positive Fehlerkultur: der Vergleich

Aspekt Positive Fehlerkultur Negative Fehlerkultur
Kommunikation Fehler werden offen angesprochen und im Team reflektiert. Fehler gelten als Schwäche oder werden ignoriert.
Haltung der Führung Führungskräfte stehen zu eigenen Fehlentscheidungen. Führungskräfte suchen Schuldige und sanktionieren.
Sanktionierung Fehler gelten als Lernchance, niemand fürchtet Konsequenzen. Angst vor Sanktionen verhindert Offenheit.
Verbesserungsprozess Fehler werden im Kontext analysiert und zur Veränderung genutzt. Ursachen bleiben unklar, Fehler wiederholen sich.
Prozessanpassung Learnings fließen systematisch in Abläufe ein. Fehlermanagement bleibt unstrukturiert und wirkungslos.

Die 3 Säulen einer gesunden Fehlerkultur

Eine lebendige Fehlerkultur stützt sich auf drei zentrale Säulen. Sie machen aus Irrtümern echte Innovationschancen:

1. Fehlerakzeptanz

In Teams, die Fehler akzeptieren, ist allen bewusst: Jeder Mensch macht Fehler – und das ist kein Grund zur Panik. Diese Haltung nimmt Druck aus Arbeitsprozessen und löst den Anspruch auf Perfektionismus auf.

In der Realität ist das noch nicht selbstverständlich. Verantwortung wird häufig wegdelegiert, statt übernommen. Eine offene Fehlerakzeptanz wirkt diesem Muster entgegen und fördert eine Kultur, in der Menschen klar kommunizieren, wenn sie an Grenzen stoßen.

2. Ehrliche Kommunikation über Fehler

Fehler müssen rechtzeitig und transparent kommuniziert werden. Dazu gehört:

  • zeitnah reagieren,
  • alle Beteiligten einbeziehen,
  • Perspektiven zusammenführen,
  • ohne Beschönigung oder Schuldzuweisung.

Nur so entsteht ein Raum, in dem Lösungen möglich sind –statt Verteidigungsreflexen.

3. (Gemeinsames) Lernen

Fehler zu reflektieren ist der erste Schritt – aber nicht der letzte. Nachhaltiges Lernen entsteht durch:

  • systematische Nachbereitung,
  • bewusste Analyse der Ursachen,
  • Anpassung von Strukturen,
  • gemeinsame Workshops,
  • organisationsweite Schulungen.

Erst wenn Learnings wirklich in die Organisation einfließen, entsteht Fortschritt.

Praxisbeispiele: So sieht konstruktiver Umgang mit Fehlern aus

1. Abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe im Maschinenbau

In der Entwicklung eines Maschinenbauers verzögern sich Prototypen. Das Projektteam sammelt Beschwerden und lädt anschließend Vertreter:innen aus Entwicklung, Einkauf, Qualitätssicherung und Produktion zu einem moderierten Austausch ein.

Ergebnis:

  • Unpräzise Kommunikation im Einkauf, fehlende Kapazitätsanpassung in der Fertigung
  • Statt Sanktionen gibt es verbindliche Prozessregeln
  • Die Transparenz verbessert die Zusammenarbeit langfristig

2. Fehler im Sekretariat der Geschäftsführung

Die Assistenz verschickt versehentlich einen unfertigen Quartalsbericht an das Führungsteam. Statt Druck auszuüben, reagiert der Geschäftsführer besonnen:

  • Er bedankt sich für die frühe Info
  • Am nächsten Tag folgt eine strukturierte Korrekturrunde
  • Neue Regel: Entwürfe erhalten einen klaren „Nur intern“-Vermerk

So entsteht Prozesssicherheit – ohne Schuldzuweisung.

3. Junior Sales Manager im Vertrieb

Ein Junior Sales Manager verschickt ein Angebot mit veralteten Preisen. Statt sich herauszureden, informiert er sofort seinen Vertriebsleiter. Dieser:

  • lobt die Offenheit,
  • schult das gesamte Team zur korrekten Dokumentenablage,
  • etabliert ein monatliches Update-Meeting für Preisänderungen.

Kundenseitig kommt die Transparenz gut an – Fehler werden zum echten Entwicklungsschritt.

Methoden zur Einführung einer offenen Fehlerkultur

Der Einstieg in eine offene Fehlerkultur beginnt immer mit dem Gespräch. Unternehmen sollten deshalb feste Austauschformate etablieren, in denen Erfolge, Herausforderungen und auch „Mea culpa“-Momente ihren Platz haben. Schon eine halbe Stunde pro Woche kann zeigen: Fehler sind kein Nebenprodukt, sondern ein natürlicher Bestandteil der Arbeit.

Nach Projektabschlüssen lohnt es sich, strukturierte Frameworks einzusetzen:

  • Was ist schiefgelaufen?
  • Warum ist es passiert?
  • Welche Maßnahmen leiten wir daraus ab?

Formate wie Post‑mortem‑Analysen eignen sich dafür besonders gut. Sie setzen auf eine schuldfreie Betrachtung statt auf Schuldzuweisungen – und liefern wertvolle Erkenntnisse für die Zukunft.

Ein weiterer Baustein: Führungskräfteschulungen. Denn der Umgang mit Fehlern ist immer auch Chefsache. Führungskräfte müssen lernen, in kritischen Momenten ruhig zu bleiben, Fragen zu stellen und einfühlsam zu reagieren – statt „Ausnahmezustand“ auszurufen. Ein kultureller Wandelfunktioniert nur, wenn er glaubwürdig von oben vorgelebt wird.

Auch Mitarbeitergespräche sollten diesen Ansatz aufnehmen. Fehler können dort als Entwicklungsanstoß dienen – idealerweise ergänzt durchpassende Weiterbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen.

Die Vorteile

Der Nutzen einer offenen Fehlerkultur zeigt sich auf mehreren Ebenen.

Individuelle Ebene

Mitarbeitende, die ihre Schwächen und Unsicherheiten offen ansprechen können, entwickeln mehr Selbstvertrauen und Verantwortungsbewusstsein. Fehler zu reflektieren und daraus zu lernen, stärkt die eigenen Fähigkeiten und die persönliche Entwicklung.

Teamebene

Teams wachsen zusammen, wenn sie Ursachen und Wirkungen von Fehlentscheidungen gemeinsam betrachten. Schuldzuweisungen verschwinden, Konfliktpotenziale sinken – und genau diese Dynamik schafft Raum für Innovation.

Unternehmensebene

Unbearbeitete Fehler kosten Geld: durch Prozessabbrüche, Fehlinformationen, Qualitätsprobleme oder verspätete Ergebnisse. Besonders in Softwareunternehmen können ungelöste Fehler schnell zum Reputationsrisiko werden – Stichwort Bug-Fixes, Shitstorms und negative Kundenstimmen in Zeiten sozialer Medien.

Fazit: Den Finger in die Wunde legen

Fehler kommen – die Frage ist nicht ob, sondern wann. Genau darin liegt die Stärke einer offenen Fehlerkultur: Sie ersetzt die Illusion von Fehlerfreiheit durch eine Kultur der Vorbereitung und Resilienz.

Erfolg und Scheitern liegen oft nah beieinander. Entscheidend ist nicht, Fehler vollständig zu vermeiden, sondern wie Unternehmen damit umgehen. Prozesse für reflexionsfreie Nachbereitung sollten deshalb lieber heute als morgen etabliert werden. Sie geben Organisationen die notwendige Beweglichkeit, um aus Rückschlägen gestärkt hervorzugehen.

Ohne sie entsteht schnell das Gegenteil: eine starre Fehlerkultur, die Verantwortungsflucht, Schuldzuweisungen und mangelnde Lernbereitschaft begünstigt – und damit Innovation und Zusammenarbeit blockiert.

Offene Fehlerkultur: FAQ

Welche Arten von Fehlern gibt es?

Grundsätzlich lassen sich drei Kategorien unterscheiden:

  • Denkfehler: falsche Annahmen oder Bewertungen
  • Handlungsfehler: fehlerhafte Durchführung, oft ausgelöst durch Hektik oder Unachtsamkeit
  • Systemfehler: Missverständliche Prozesse oder strukturelle Mängel

Wichtig: Fehler entstehen selten isoliert. Oft wirken mehrere Faktoren zusammen.

Was bedeutet eine gesunde Fehlerkultur?

Eine gesunde Fehlerkultur misst sich nicht an der Anzahl der Fehler, sondern am Umgang damit:

  • Führungskräfte reagieren ruhig statt kontrollierend
  • Mitarbeitende müssen sich nicht rechtfertigen
  • Es wird gesprochen und zugehört
  • Ein Fehler führt nicht automatisch zu einem Karriereknick

Kurz: Entscheidend ist das Verhalten, nicht die Makellosigkeit.

Wie führen Führungskräfte eine Fehlerkultur im Unternehmen ein?

Nicht durch PDFs oder Leitfäden, sondern durch Verhalten. Führungskräfte prägen die Kultur, indem sie:

  • eigene Fehler offen zugeben,
  • gelassen reagieren, wenn andere straucheln,
  • Ursachen statt Schuldige suchen,
  • offene Gespräche zu einer festen Routine machen.

Hier gilt: Authentizität schlägt Anspruch. „Wasserpredigen und Wein trinken“ funktioniert nicht – Haltung entsteht durch gelebte Praxis.