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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Gesundheitsförderung: Wie gelingt KMU der Einstieg ins betriebliche Gesundheitsmanagement?
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Gesundheitsförderung: Wie gelingt KMU der Einstieg ins betriebliche Gesundheitsmanagement?

Gesundheitsförderung ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für Unternehmen, sagt die Arbeitspsychologin Dr. Maren Kentgens. In der aktuellen Ausgabe des Suiteify Talkformats "Butter bei die Fische" erläutert die Expertin, wie auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ins betriebliche Gesundheitsmanagement einsteigen können.

5 Min. Lesezeit

Es liegt auf der Hand: Je gesünder die Mitarbeitenden sind, desto geringer sind die Fehlzeiten – und desto höher ist die Produktivität. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben viele Arbeitgeber sich die Gesundheitsförderung auf die Fahnen geschrieben. Vor allem größere Firmen bieten ihren Beschäftigten im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ein breites Portfolio an gesundheitsfördernden Maßnahmen an – vom hauseigenen Fitnesscenter bis hin zu medizinischen Check-ups.

Aber was ist eigentlich mit all den vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die ein deutlich schmaleres Budget und keine eigene Abteilung fürs BGM haben? Schauen diese Unternehmen beim Thema Corporate Health in die Röhre? Nein, sagt Maren Kentgens, operative Geschäftsführerin/COO der Oberberg GmbH. Auch für Mittelständler gebe es vielfältige Möglichkeiten, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu fördern.

Drei Tipps für einen erfolgreichen Einstieg ins BGM

Die betriebliche Gesundheitsförderung schaffe eine Win-win-Situation für alle Beteiligten, sagt Arbeitspsychologin Kentgens: So profitieren die Mitarbeitenden von Angeboten zur Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit. Zugleich stehen dem Arbeitgeber gesündere und damit leistungsfähigere Beschäftgte zur Verfügung. Positiver Nebeneffekt: Ein gut organisiertes BGM spricht sich herum und steigert auch die Attraktivität der Arbeitgebermarke auf dem Bewerbermarkt. Um erfolgreich einzusteigen, sollten insbesondere kleine und mittlere Arbeitgeber die folgenden Tipps berücksichtigen:

  1. Analysieren Sie zuerst den konkreten Bedarf in Ihrem Unternehmen! — Befragen Sie zu diesem Zweck neben den Entscheidern (Geschäftsführung, Führungskräfte) auch Mitarbeitende.
  2. Stellen Sie ein bedarfsgerechtes Angebot zur Gesundheitsförderung zusammen! — Greifen Sie sich aus dem Instrumentenkasten des betrieblichen Gesundheitsmanagements die Maßnahmen heraus, die für Ihre Belegschaft infrage kommen. Zu den besonders beliebten Instrumenten in anderen Firmen zählt etwa ein Employee Assistance Program (EAP). Bei diesem Unterstützungsangebot erhalten Mitarbeitende zum Beispiel anonym psychologische Beratung. Auch Angebote zur juristischen Erstberatung in arbeitsrechtlichen Fragen oder ein Facharztservice sind verbreitet.
  3. Steigen Sie niedrigschwellig ins betriebliche Gesundheitsmanagement ein! — Es muss nicht gleich das hauseigene Fitnesscenter sein. Gerade bei kleinerem Budget empfiehlt es sich, mit leicht umsetzbaren Angeboten zu starten. Typische Beispiele hierfür sind der Obstkorb, aus dem sich die Mitarbeitenden bedienen dürfen, oder ein Arbeitgeberzuschuss zu gezielten Sportangeboten. Solche Maßnahmen sind vergleichsweise kostenschonend zu realisieren und für die Beschäftigten sofort greifbar.
Die wichtigsten Meldungen zur Sozialversicherung
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Die wichtigsten Meldungen zur Sozialversicherung

Das Meldewesen in der Sozialversicherung (SV) ist ein wichtiger Bestandteil der Entgeltabrechnung. Dieser Beitrag nennt die wichtigsten Meldungen zur Sozialversicherung und erklärt die Pflichten und Verfahren.

5 Min. Lesezeit

Wer Beschäftigte abrechnet, sieht sich mit zahlreichen Meldepflichten konfrontiert. Diese zu erfüllen ist kein Hexenwerk, bedeutet aber zeitlichen Aufwand. Zudem erfordern die Meldungen zur Sozialversicherung eine gewisse Vorbereitung, denn einige Meldungen sind zwingend über spezielle Softwareprodukte zu erstellen. Dennoch können Arbeitgeber auch ohne umfangreiche Ausbildung ihren Pflichten nachkommen und alle erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung fristgerecht erstellen.

Die Meldungen zur Sozialversicherung im Überblick

Für jedes Beschäftigungsverhältnis sind verschiedene Meldungen zur Sozialversicherung notwendig. Wichtig sind vor allem:

Meldungen an die Krankenkasse

Die Krankenkasse ist die Einzugsstelle für die Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosen- und Rentenversicherung und ist deshalb auch die Adresse für die meisten Meldungen zur Sozialversicherung. Erst durch diese Information erlangt die Einzugsstelle Kenntnis darüber, dass für einen Arbeitnehmer eine Beitragspflicht besteht, und kann die Entrichtung der Beiträge überwachen.

Arten von Meldungen

Im Rahmen der Sozialversicherung sind zahlreiche Einzelmeldungen erforderlich. Konkret unterscheidet man die folgenden Arten von Meldungen zur Sozialversicherung:

Statusbezogene Meldungen (beim Auftreten des jeweiligen Meldetatbestands), zum Beispiel:

  • Beginn der Beschäftigung
  • Ende der Beschäftigung
  • Wechsel zu einer anderen Krankenkasse durch den Arbeitnehmer
  • Unterbrechung der Beschäftigung (z. B. nach längerer Erkrankung, Elternzeit)
  • Änderung der persönlichen Daten (z. B. Name)
  • Änderung des Arbeitsentgelts (bei Wechsel zwischen geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung)
  • Ende eines Kalenderjahres
  • Einmalzahlungen
  • Sofortmeldung (nur in von Schwarzarbeit bedrohten Branchen, z. B. Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe)

Jahresmeldung

Einmal jährlich bis spätestens zum 15. Februar des Folgejahres, Meldung über die Höhe des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens

Beitragsnachweis

Monatliche Meldung des anfallenden Sozialversicherungsbeitrags je Mitarbeiter (enthält neben den Krankenversicherungsbeiträgen auch die Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Umlage U1 und U2 und zur Insolvenzgeldumlage)

Meldepflichtiger Personenkreis

Angemeldet werden müssen alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer. Hinzu kommen weitere Personenkreise, für die Beiträge entrichtet werden müssen (z. B. Arbeitnehmer in Altersteilzeit, Arbeitnehmer, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten).

Adressat der Meldungen zur Sozialversicherung

Die Meldungen zur Sozialversicherung erfolgen stets an die Krankenversicherung, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Somit sind bei mehreren Arbeitnehmern, die bei verschiedenen Kassen versichert sind, auch mehrere Meldungen erforderlich.

Form der Meldungen zur Sozialversicherung

Die Meldung an die Einzugsstelle hat ausschließlich per Datenfernübertragung (DFÜ) zu erfolgen. Hierfür stehen entweder die kostenlose softwaregestützte Ausfüllhilfe „sv.net“ oder systemgeprüfte Softwareprodukte zur Verfügung, die die Abgabe der Meldungen zur Sozialversicherung erleichtern.

Sonderfall geringfügige Beschäftigung
Für geringfügig Beschäftigte (Minijob bis 603 Euro Monatsentgelt) gilt eine abweichende Einzugsstelle: die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Meldefristen

  • Sofortmeldung — Spätestens zur Aufnahme der Beschäftigung
  • Anmeldung — Mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens sechs Wochen ab Aufnahme der Beschäftigung
  • Abmeldung — Mit der darauffolgenden Lohnabrechnung, spätestens sechs Wochen ab Beendigung der Beschäftigung
  • Jahresmeldung — Spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres
  • Unterbrechungsmeldung — Binnen zwei Wochen nach dem ersten vollen unterbrochenen Kalendermonat
  • Sondermeldung — Mit der darauffolgenden Lohnabrechnung
  • Änderungsmeldung — Mit der darauffolgenden Lohnabrechnung, spätestens sechs Wochen nach dem Eintritt des Meldetatbestands
  • Beitragsnachweis — Spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag des Monats

Meldungen an die gesetzliche Unfallversicherung

An die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht jeder Mitarbeiter einzeln anzumelden. Die Meldepflicht besteht hier einmal jährlich gesammelt für alle Arbeitnehmer.

Meldepflichtiger Personenkreis

Zu melden sind alle abhängig Beschäftigten, einschließlich der geringfügig und kurzfristig Beschäftigten. Diese werden jedoch nicht namentlich erwähnt, sondern lediglich die Anzahl der Beschäftigten und das gesamte Jahresbruttoentgelt.

Adressat der Meldungen

Die Meldung ist an die jeweils zuständige, branchenbezogene Berufsgenossenschaft (BG) zu richten. Die Adressen können auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) abgerufen werden.

Form der Meldungen

Analog zu den Meldungen zur Sozialversicherung muss der Lohnnachweis elektronisch an die Berufsgenossenschaft übermittelt werden. Im Jahr 2017 wurden die Meldungen an die BG an das DEÜV-Verfahren angeschlossen und werden seither ebenfalls entweder über sv.net oder über eine systemgeprüfte Software des Arbeitgebers übermittelt.

Meldefristen

Die Meldung zur Unfallversicherung, der Lohnnachweis, muss die Berufsgenossenschaft bis spätestens zum 12. Februar des Folgejahres erreichen.

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Pflicht für Arbeitgeber: Maschinelle SV-Meldungen

Die Meldungen zur Sozialversicherung müssen bereits seit dem Jahr 2006 maschinell übermittelt werden. Und auch die Unfallversicherung hat mittlerweile nachgezogen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Durch die digitale Übermittlung und Verarbeitung der Daten sparen die Einzugsstellen Aufwand und Kosten ein. Dieselben Vorteile bringt die zunehmende Digitalisierung auch für die Arbeitgeber mit sich, da die Daten nicht mehr manuell in ein Formular geschrieben werden müssen.

Für die Meldungen zur Sozialversicherung ist eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragungstechnologie zu verwenden. Hierfür gibt es zwei technische Lösungen:

  • SV-Meldeportal — Das SV-Meldeportal ist seit Oktober 2023 verfügbar und ersetzt die Vorgängeranwendung sv.net vollständig. Es ist eine reine Webanwendung und über jeden gängigen Browser aufrufbar. Über das SV-Meldeportal können Arbeitgeber Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise einreichen. Das Portal führt jedoch keine Entgeltberechnungen oder Berechnungen zu Sozialversicherungs- und Steueranteilen durch. Es ermöglicht lediglich die Übertragung von Informationen und ersetzt somit kein Lohnabrechnungsprogramm. Im Unterschied zu sv.net verfügt das SV-Meldeportal über eine cloudbasierte Datenspeicherung. Diese Funktion erlaubt es beispielsweise Kleinunternehmern, alle relevanten Daten online für maximal fünf Jahre zu speichern und sie später im Rahmen einer elektronischen Betriebsprüfung zu verwenden.
  • Systemuntersuchte Software für die Lohnabrechnung — Alternativ verwenden Arbeitgeber eine systemuntersuchte Software für die Übermittlung der Meldungen zur Sozialversicherung. Diese überträgt die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Einzugsstelle. Der entscheidende Vorteil ist jedoch: Die Informationen müssen nicht manuell errechnet und eingegeben werden. Das Programm ermittelt die Daten für die Beitragsnachweise und Lohnnachweise automatisch und trägt sie in das Formular ein (Datenvorbesetzung). Der Nutzer muss sie nur noch überprüfen, bei Bedarf korrigieren und absenden. Dadurch sinkt nicht nur der Arbeitsaufwand für die Erstellung und den Versand der Meldungen zur Sozialversicherung enorm, sondern auch die Fehleranfälligkeit verringert sich.

Was bedeutet „systemuntersucht“?
Eine systemuntersuchte Software hat von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) das Zertifikat „Systemuntersucht“ erhalten. Nur diese Stelle ist berechtigt, Entgeltabrechnungsprogrammen die Eignung zur Datenübermittlung zu bescheinigen, nachdem sie eine Systemprüfung und Pilotprüfung durchgeführt hat. Nähere Informationen zur Systemuntersuchung

Möchten Arbeitgeber eine Software für die Lohnabrechnung anschaffen, sollten sie darauf achten, dass diese mit dem ITSG-Zertifikat „Systemuntersucht“ ausgezeichnet ist. Andernfalls ist der Einsatz für die elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise nicht zugelassen. Mit einer ITSG-geprüften Software für die Lohnabrechnung wird es auch für Unternehmen ohne Know-how in diesem Bereich möglich, den gesetzlich auferlegten Meldepflichten zu entsprechen und den Aufwand hierfür minimal zu halten.

Arbeitszeiterfassung im Bau: Was das BAG-Urteil für Betriebe bedeutet
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Arbeitszeiterfassung im Bau: Was das BAG-Urteil für Betriebe bedeutet

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.09.2022 ein wegweisendes Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt. Damit wird klar: Alle Unternehmen in Deutschland – ohne Ausnahme – müssen künftig die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Für die Baubranche, die ohnehin bereits Dokumentationspflichten kennt, bedeutet das: Bestehende Systeme sollten jetzt auf ihre Rechtssicherheit und Effizienz geprüft werden.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Das BAG-Urteil und der EuGH

Das BAG-Urteil basiert auf der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 (Az. C-55/18). Darin wurde festgelegt, dass alle Arbeitgeber in der EU verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen.

  • Der EuGH hat keine Fristen gesetzt, bis wann nationale Gesetze folgen müssen.
  • Das BAG stellte jedoch 2022 klar: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits nach geltendem Recht (über § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz).
  • Wie genau das System gestaltet ist, bleibt flexibel: Es kann schriftlich oder digital erfolgen.

Deutschland arbeitet derzeit an einem Gesetz zur Arbeitszeiterfassung, das voraussichtlich verbindliche Regeln und Sanktionen festlegen wird.

Was bedeutet das für Baubetriebe?

Für Bauunternehmen ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht neu:
Nach Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG) und § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) müssen bereits heute Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden – insbesondere bei Minijobbern, Teilzeitkräften und Beschäftigten im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Trotzdem sollten Bauunternehmen prüfen:

  • Rechtssicherheit: Entspricht das bisherige System den Anforderungen „objektiv, verlässlich, zugänglich“?
  • Praktikabilität: Können Mitarbeitende auch auf der Baustelle Arbeitszeiten einfach erfassen und abrufen?
  • Dokumentation: Werden Arbeitszeiten innerhalb von sieben Tagen erfasst und ordnungsgemäß archiviert?
  • Effizienz: Ist die genutzte Lösung wirklich zeitgemäß oder lassen sich Abläufe digital optimieren?

Digitale Zeiterfassung als Lösung

Digitale Systeme bieten für Baubetriebe klare Vorteile:

  • Orts- und zeitunabhängiger Zugriff – per App oder Browser
  • Automatische Archivierung – rechtssicher und GoBD-konform
  • Papierlose Prozesse – keine unleserlichen Stundenzettel mehr
  • Effiziente Workflows – weniger manueller Aufwand für Verwaltung und Bauleitung
  • Aktuelle Daten in Echtzeit – für Kalkulation, Nachweise und Auswertungen

Gerade für mobile Baustellen ist eine digitale, cloudbasierte Lösung oft die einzige Möglichkeit, gesetzliche Vorgaben einfach und zuverlässig zu erfüllen.

Fazit

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist längst Realität – und wird bald durch ein deutsches Gesetz noch verbindlicher geregelt.

Bauunternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihr bisheriges System rechtssicher ist und zugleich effiziente digitale Prozesse ermöglicht. Wer rechtzeitig umstellt, vermeidet spätere Sanktionen und spart Verwaltungsaufwand.

Quellen

Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21

Europäischer Gerichtshof – Urteil C-55/18 zur Arbeitszeiterfassung

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs. 2 Nr. 1

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) § 2a

11 wichtige Personalcontrolling-Kennzahlen für KMU
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11 wichtige Personalcontrolling-Kennzahlen für KMU

Um ihren Personalbereich optimal zu steuern und die richtigen Entscheidungen zu treffen, benötigen Arbeitgeber Daten und Zahlen. Dieser Beitrag erläutert, welche Personalcontrolling-Kennzahlen jedes kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Blick haben sollte.

5 Min. Lesezeit

Nicht zuletzt durch den Fachkräftemangel rückt das Personalcontrolling in den Fokus. Unternehmen möchten beispielsweise wissen, ob ihre Aufwendungen für Personal, Ausbildung, Onboarding und Personalbindungsmaßnahmen richtig eingesetzt sind. Um das zu beurteilen und an den Stellschrauben zu drehen, benötigen sie Kennzahlen für das Personalcontrolling.

Was ist Personalcontrolling?

Personalcontrolling, auch HR-Controlling oder Human Resources Controlling genannt, analysiert das Verhältnis von personalbezogenem Aufwand und Ertrag. Es beantwortet zum Beispiel Fragen wie:

  • Wie hoch sind unsere Kosten für Recruiting und Onboarding?
  • Wie wirkungsvoll sind die Verfahren und Prozesse im Personalbereich und was kosten sie?
  • Wie erfolgreich sind wir in der Bindung von Leistungsträgern ans Unternehmen?
  • Konnte die Maßnahme XY unsere Fluktuation senken?

Dabei werden im Allgemeinen nicht die einzelnen Mitarbeiter, sondern die Belegschaft insgesamt oder bestimmte Abteilungen, Teams und Bereiche betrachtet.

Welche Methoden gibt es im Personalcontrolling?

Die Methoden des Personalcontrollings betrachten vier verschiedene Dimensionen des HR-Bereichs:

Controlling-Methode:

Betrachtet zum Beispiel:

Analysiert zum Beispiel:

Operatives Controlling

Gegenwärtige Effektivität des Personaleinsatzes, Wirkung von HR-Maßnahmen und -Prozessen

Kosten-Nutzen-Effekte von Prozessen und Maßnahmen zur Personalbindung etc.

Strategisches Controlling

Personalplanung, strategische Steuerung des Personaleinsatzes

Personalausstattung in Bezug auf langfristige Unternehmensziele

Quantitatives Controlling

Anzahl der Frauen im Unternehmen, Personalkosten

Harte, messbare Zahlen

Qualitatives Controlling

Weiche Faktoren wie Mitarbeiterzufriedenheit

Mitarbeiterbefragungen, 360-Grad-Beurteilungen

Welche Instrumente des Personalcontrollings gibt es?

Dank der Digitalisierung des Personalmanagements mit HR-Software und digitaler Personalakte können Unternehmen heute auf einen großen Werkzeugkasten zugreifen. Dazu gehören:

  • Personalkennzahlen und Kennzahlensysteme — Personalcontrolling-Kennzahlen sind das wichtigste Mittel, um belastbare Zahlen zu erhalten und Vorhersagen im HR-Bereich zu treffen.
  • Auswertungen — Moderne Personalsoftware bietet hier vielfältige Möglichkeiten. Damit behalten Sie die Personalcontrolling-Kennzahlen, die Sie besonders interessieren, im Blick.
  • Vergleiche — Diese geben zum Beispiel Aufschluss darüber, ob die verschiedenen Filialen im Plan liegen (Soll-Ist-Vergleich), ob Maßnahme X im Zeitverlauf Wirkung zeigen wird (Soll-Wird-Vergleich), ob die Prognose von letztem Jahr zutrifft (Wird-Ist-Vergleich) und so weiter.
  • Mitarbeiterbefragungen — Diese sind ein oft unterschätztes Instrument, um die Mitarbeiterzufriedenheit und andere weiche Faktoren zu analysieren. Mit Fragen, bei denen die Mitarbeiter Antworten auf einer Skala von 1 bis 5 geben können, erhalten Sie nicht nur ein Stimmungsbild, sondern Zahlen, aus denen Sie Trends ablesen können.
  • SWOT-Analyse — SWOT steht für Strengths, Weaknesses, Opportunities und Threats, also Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Anhand Ihrer HR-Analyseergebnisse erkennen Sie, welche Aspekte in Ihrem Unternehmen gut laufen und wo Sie nachjustieren sollten.

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Was sind die Ziele von Personalcontrolling?

Wie jedes Controlling hat auch das Personalcontrolling eine beratende Funktion: Es versetzt die Geschäftsleitung in die Lage, informierte Personalmanagement-Entscheidungen zu treffen. Außerdem zielt das Personalcontrolling darauf ab, eine integrierte, koordinierte und transparente Personalarbeit zu ermöglichen, Fehlsteuerungen früh zu erkennen, Maßnahmen und Prozesse zu evaluieren und die Zielerreichung im Personalwesen zu kontrollieren und zu steuern.

Welche Daten brauchen KMU für ein effektives Personalcontrolling?

Jedes Unternehmen hat individuelle Fragen und Herausforderungen. Deshalb sollten möglichst viele Daten und ein breites Spektrum an Personalcontrolling-Kennzahlen verfügbar sein. Hilfreich sind zum Beispiel folgende Zahlen und Daten – jeweils bezogen auf die Gesamtbelegschaft, eine Filiale oder einzelne Teams und Abteilungen:

  • Personalbestand
  • Durchschnittliche Verweildauer
  • Kündigungsquote
  • Recruiting-Kosten
  • Ausbildungsquote
  • Krankenstand
  • Ausfallquoten
  • Diversität
  • Bildungsstand und Kompetenzen der Arbeitnehmer
  • Löhne und Gehälter
  • Effizienz von Onboarding-Maßnahmen
  • Planstellen
  • Vakanzen
  • Altersstruktur
  • Teilzeitregelungen
  • Nachfolgeplanung
  • Zufriedenheitsdaten

Wie kommen KMU an die Daten fürs Personalcontrolling?

Es liegt auf der Hand, dass die für ein effektives Personalcontrolling notwendige Informationsbreite und -tiefe ohne eine HR-Software nicht zu erreichen ist. In der HR-Software laufen alle personalbezogenen Informationen zusammen (digitale Personalakte). Sie können zu Kennzahlen verarbeitet und individuell bereitgestellt werden.

Welche Personalcontrolling-Kennzahlen sind besonders wichtig?

Für ein KMU sind immer diejenigen Personalkennzahlen wichtig, die ihm helfen, in HR-Fragen noch wirtschaftlicher, strategischer und effizienter zu werden – siehe SWOT-Analyse. Das können ganz unterschiedliche Aspekte sein. Folgende Kennzahlen gelten gemeinhin als besonders hilfreich.

11 wichtige Kennzahlen für das Personalcontrolling

  1. Fluktuationsrate und Verweildauer im Unternehmen: Wie lange bleiben Mitarbeitende uns treu? Wie viele kündigen pro Jahr und gibt es hier einen Trend? Welche Personalbindungsmaßnahmen sind erfolgreich?
  2. Überstunden: Wie hoch ist die Überstundenbelastung? Sollten wir weitere Mitarbeiter einstellen oder durch Digitalisierung die vorhandenen entlasten?
  3. Effizienz der Mitarbeiter: Wie viele Mitarbeitende erreichen ihre Ziele? Wie entwickelt sich die Produktivität der Mitarbeitenden? Welche Incentives zeigen welche Wirkung? Zum Beispiel Boni, Weiterbildung, betriebliche Altersvorsorge usw.
  4. Krankenstand: Wie viele krankheitsbedingte Fehltage haben wir im Schnitt pro Mitarbeitendem? Sind bestimmte Abteilungen hier Spitzenreiter? Warum?
  5. Altersstruktur: Manche KMU haben hauptsächlich Mitarbeitende aus den geburtenstarken Jahrgängen, die bald in Rente gehen. Es wäre fatal, davor die Augen zu verschließen.
  6. Durchschnittsgehalt pro Vollzeitstelle: Wieviel kostet uns ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Schnitt? Bezahlen wir Frauen für die gleiche Tätigkeit niedriger als Männer?
  7. Personalbedarf: Wie viele Mitarbeitende benötigen wir für unser operatives Geschäft? Wie viele werden wir nächstes oder übernächstes Jahr brauchen? Können wir Vakanzen besetzen?
  8. Personalbeschaffungskosten (Recruiting-Kosten): Wieviel kostet es uns, eine Stelle zu besetzen? Angefangen von der Ausschreibung über die Bewerberauswahl bis hin zum Onboarding. Und wie lange dauert es, neue Mitarbeitende zu finden? Wie effizient ist unser Personalbeschaffungsprozess?
  9. Ausbildungsquote: Wie viele Auszubildende haben wir, gemessen in Prozent an der Gesamtbelegschaft? Wie viele von ihnen übernehmen wir im Schnitt?
  10. Interne Besetzungsquote: Wie viele Fachkräfte können wir aus den eigenen Reihen heranziehen? Wie wirtschaftlich ist das im Vergleich zum Recruiting von Externen?
  11. Mitarbeiterzufriedenheit: Wie zufrieden sind unsere Mitarbeitenden mit ihren Aufgaben, dem Management, den Entwicklungsmöglichkeiten, der internen Fortbildung, der allgemeinen Stimmung? Haben wir Mobbing-Probleme? Wenn ja, in welcher Abteilung?

SMARTes Personalcontrolling

Personalcontrolling-Kennzahlen dienen der Unternehmenssteuerung. Sie führen zu Erkenntnissen, die in Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Damit sich diese Maßnahmen evaluieren lassen, sollten sie an SMARTe Ziele geknüpft sein, das heißt, sie sollten spezifisch, messbar, angemessen, realistisch und zeitlich terminiert sein.

Ein mögliches Ziel für ein Unternehmen mit 100 Beschäftigten könnte beispielsweise lauten: „Nächstes Jahr wollen wir zehn Prozent der freiwerdenden Stellen mit Bewerbern aus den eigenen Reihen besetzen.“

Fazit zur Kennzahlensteuerung im HR-Bereich

Personalcontrolling-Kennzahlen sind im HR-Bereich unverzichtbar. Sie ermöglichen Arbeitgebern, ihr wichtigstes Kapital – die Mitarbeitenden – effizient einzusetzen und Leistungsträger ans Unternehmen zu binden. Das Zahlenmaterial für das Personalcontrolling kommt dabei aus der HR-Software. Moderne Personalsoftware ermöglicht die verschiedensten Analysen, um ein Unternehmen auch für die Zukunft personell gut aufzustellen.

Neuer Mindestlohn und angepasste Geringfügigkeitsgrenzen: Was ändert sich für Arbeitgeber?
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Neuer Mindestlohn und angepasste Geringfügigkeitsgrenzen: Was ändert sich für Arbeitgeber?

Seit Oktober 2022 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 12 Euro brutto pro Stunde. Die Fachanwälte Dr. Volker Vogt und Merle Kulbach erläutern in diesem Gastbeitrag, welche Auswirkungen die Anhebung auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse hat.

5 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns angekündigt. Im Juni 2022 haben Bundestag und Bundesrat den Mindestlohn – abweichend vom üblichen Erhöhungsverfahren – einmalig per Gesetz angehoben. Seit Oktober 2022 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten, statt bisher 10,45 Euro, mindestens 12 Euro brutto pro Zeitstunde zahlen. Auf den gesetzlichen Mindestlohn kann nicht durch vertragliche Regelungen verzichtet werden.

Künftige Anpassungen des Mindestlohns sollen wieder durch die Mindestlohnkommission, die normalerweise für die Anpassungen des Mindestlohns zuständig ist, vorgenommen werden. Die erste Anpassung soll am 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erfolgen.

Wie wirkt sich der höhere Mindestlohn auf Minijobs und Midijobs aus?

Minijobs

Die Anhebung des Mindestlohns hat Auswirkungen auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die sogenannten Minijobs. Bisher waren die geringfügigen Beschäftigungen bis zu einem monatlichen Entgelt von 450 Euro sozialversicherungsfrei. Diese Entgeltgrenze hebt der Gesetzgeber im Zuge der Mindestlohnerhöhung ebenfalls an, und zwar auf 520 Euro im Monat. Die höhere Verdienstgrenze soll Minijobbern eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum neuen 12-Euro-Mindestlohn ermöglichen.

Midijobs

Auch der Übergangsbereich (sogenannte Midijobs, früher: Gleitzone) ist von der Mindestlohnerhöhung betroffen. Also Personen, die ein monatliches Entgelt von 450,01 Euro bis 1.300 Euro erhalten. Mit der Einführung des 12-Euro-Mindestlohns steigt die Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich. Midijobber sind sozialversicherungspflichtig. Sie zahlen allerdings nur einen reduzierten Beitrag, der mit steigendem Entgelt an den normalen hälftigen Beitragssatz angepasst wird. Der Arbeitgeberbeitrag bemisst sich hingegen am tatsächlich erzielten Entgelt des Midijobbers.

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Welche weitere Gesetzesänderung gibt es in Bezug auf Minijobber?

Neben der Anhebung des Mindestlohns und der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze hat der Gesetzgeber eine weitere Änderung im Zusammenhang mit geringfügigen Beschäftigungen auf den Weg gebracht: Bisher durfte der Verdienst von Minijobbern die Geringfügigkeitsgrenze maximal drei Monate lang aufgrund eines unvorhersehbaren Mehrbedarfs an Arbeitsleistung überschreiten – sofern dabei die zulässige Jahresentgeltgrenze von 5.400 Euro nicht überschritten wurde. Nun wurde die Regelung in § 8 Abs. 1b SGB IV erstmals gesetzlich fixiert:

  • Die maximale Dauer einer unvorhersehbaren Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze ist seit Oktober 2022 auf zwei Monate reduziert. Dies müssen Arbeitgeber in den Fällen, in denen ein unvorhersehbarer Mehrbedarf an der Arbeitsleistung des Minijobbers besteht, künftig unbedingt beachten.
  • Dauert die unvorhersehbare Überschreitung länger als zwei Monate und wird die neue Jahresentgeltgrenze von 6.240 Euro überschritten, so besteht Versicherungspflicht. Hier müssen dann die entsprechenden Meldungen an die Einzugsstelle (Krankenkasse) abgegeben werden.

Was gilt es noch bei Minijobs zu beachten?

  • Bei der Beurteilung, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt oder nicht, ist nicht nur das monatliche Entgelt zu berücksichtigen. Vielmehr zählen hierzu auch Einmalzahlungen wie beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Diese Zahlungen sind nicht als unvorhersehbare Überschreitung der Entgeltgrenze in einem Monat zu bewerten, da der Arbeitnehmer mit ihnen bei Arbeitsaufnahme rechnen konnte. Falls sie Einmalzahlungen leisten, müssen Arbeitgeber also sicherstellen, dass durch diese Zahlungen die Jahresentgeltgrenze von künftig 6.240 Euro nicht überschritten wird. Andernfalls liegt von Beschäftigungsbeginn an keine Entgeltgeringfügigkeit vor.
  • Ebenfalls vor Beschäftigung eines Minijobbers ist abzuklären, ob weitere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt werden. Übt ein Minijobber mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, so werden die Entgelte zusammengezählt. Dies führt zur Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
  • Darüber hinaus sei auf die Dokumentationspflichten der werktäglichen Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten hingewiesen. Diesen Nachweis muss der Arbeitgeber für mindestens zwei Jahre beginnend ab dem Aufzeichnungszeitzeitpunkt (spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertag) aufbewahren. Kommt er dieser Aufzeichnungspflicht nicht nach, droht ein Bußgeld.
  • Zuletzt müssen die Minijobber auf die Möglichkeit der Befreiung in der Rentenversicherung hingewiesen werden. Hier bietet es sich an, den Arbeitsverträgen den Vordruck der Minijobzentrale sowie das dazugehörige Merkblatt zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht als Anlage beizufügen. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist für die gesamte Dauer der geringfügigen Beschäftigung bindend und kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt zurückgenommen werden.

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Jetzt wird es Zeit für professionelle Zeiterfassung
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Jetzt wird es Zeit für professionelle Zeiterfassung

Mit seinem viel diskutierten Urteil vom 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung zu verpflichten. Ein entsprechendes nationales Gesetz lässt in Deutschland noch immer auf sich warten. Und doch wird es für deutsche Arbeitgeber jetzt ernst: Das Bundesarbeitsgericht hat die Pflicht zur Zeiterfassung nun de facto noch vor dem Gesetzgeber eingeführt.

5 Min. Lesezeit

Das deutsche Arbeitszeitgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, die geleisteten Überstunden ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren – nicht aber die gesamte Arbeitszeit. Diese Regelung wurde im Mai 2019 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs revolutioniert. Demzufolge sind die Arbeitgeber in den Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ein System zur vollständigen Arbeitszeiterfassung einzurichten.

Doch obwohl das Thema die deutsche HR-Szene zunächst kräftig aufmischte, ist es seither ruhig geworden um die Zeiterfassung. Das Bundesarbeitsgericht hat es nun wieder erneut aufs Tableau gebracht. Das erst wenige Tage veröffentlichte Urteil stellt nämlich fest: Die vom EuGH gemachte Vorgabe zur verpflichtenden Zeiterfassung gilt bei korrekter Auslegung des Arbeitszeitgesetzes schon heute. Und setzt damit die deutschen Arbeitgeber jetzt in Zugzwang.

Das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 im Überblick

In dem EuGH-Urteil entschieden die Richter, dass Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzuführen, das die detaillierte Zeiterfassung ermöglicht. Dies soll die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzen, die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit zu kontrollieren, etwa der Mindestruhezeiten oder der maximalen, durchschnittlichen Arbeitszeit pro Woche. Arbeitnehmern ermöglicht ein Zeiterfassungssystem zudem, ihre Rechte besser durchzusetzen, weil dadurch die tatsächlich geleistete Arbeitszeit nachweisbar wird.

Die bisherige Rechtssituation: Zeiterfassung für einige Arbeitgeber verpflichtend

Schon vor dem EuGH-Urteil gab es im deutschen Recht mehrere Vorschriften zu einer verpflichtenden Zeiterfassung:

  • Nach § 16 Abs. 2 ArbZG muss der Arbeitgeber Überstunden und Mehrarbeit aufzeichnen und diese Dokumentation mindestens zwei Jahre lang aufbewahren. Entscheidend ist hier, dass nur der Teil der Arbeitszeit aufzuzeichnen ist, der über die werktägliche Arbeitszeit hinausgeht.
  • Auch das Mindestlohngesetz schreibt für viele Arbeitgeber eine Verpflichtung zur Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer vor, wenn sie in von Schwarzarbeit betroffenen Wirtschaftsbereichen tätig sind (§ 17 Abs. 1 MiLoG).
  • § 19 Abs. 1 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) verpflichtet den entsendenden Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit des entsendeten Arbeitnehmers zu erfassen.
  • Hat der Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet, muss er auf Verlangen für alle betroffenen Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden sowie Ausfall- und Fehlzeiten einreichen.

Alle Arbeitgeber, die unter keine der oben genannten Regeln fallen, mussten bisher die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nicht zwingend dokumentieren. Darüber hinaus gab es bislang keine Verpflichtung, ein elektronisches System für die Zeitwirtschaft einzuführen.

Unklare Rechtslage bis zum BAG-Urteil

Die deutschen Arbeitgeber standen bis vor Kurzem noch vor dem Problem, dass der konkrete Handlungsbedarf bislang nicht geklärt werden konnte. Viele Experten waren der Auffassung, dass das EuGH-Urteil eine Vorgabe für die Gesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten sei, die Pflicht zur Zeiterfassung in nationales Recht umzusetzen. Folgte man dieser Argumentation, bestünde für die deutschen Arbeitgeber (noch) kein Handlungsbedarf über die bereits existierenden Verpflichtungen hinaus.

Andere Spezialisten kommen hingegen zu dem Ergebnis, dass das EuGH-Urteil direkt zur Anwendung kommen muss. In diese Kerbe schlägt auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Emden vom 20. Februar 2020. In einem Vergütungsprozess stellten die Richter fest, dass die Ansicht des Europäischen Gerichtshofs aufgrund der EU-Grundrechts-Charta direkte Anwendung findet. Vor diesem Hintergrund wurde der Überstundenvortrag des klagenden Arbeitnehmers auf Basis seiner eigenen, handschriftlichen Dokumentation von den Richtern akzeptiert, weil der Arbeitgeber die Behauptungen mangels eines entsprechenden Zeiterfassungssystems nicht entkräften konnte.

Klärung durch das neueste BAG-Urteil

Klärung bringt jetzt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das sich eigentlich mit einer ganz anderen Frage auseinandersetzte. Die Richter hatten zu klären, ob dem Betriebsrat ein Initiativrecht bezüglich der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zusteht. Dieses Recht steht ihm nach Auffassung der BAG-Richter nicht zu (BAG, Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 21/22, Pressemitteilung 35/22). Was jetzt jedoch die Diskussion um das Thema Zeiterfassung anheizt, ist die Begründung. Im Urteil heißt es auszugsweise:

„Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG in sozialen Angelegenheiten nur mitzubestimmen, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Dies schließt ein – ggfs. mithilfe der Einigungsstelle durchsetzbares – Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines Systems der Arbeitszeiterfassung aus.“

Das BAG hat damit klar festgestellt: Entgegen der bisherigen Annahmen zahlreicher Rechtsexperten kann das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 durchaus europarechtskonform ausgelegt werden. In der Konsequenz müssen Arbeitgeber die Vorgaben zur Zeiterfassung bereits erfüllen und dürfen nicht abwarten, bis der deutsche Gesetzgeber die EuGH-Vorgabe in nationales Recht umgesetzt hat.

Im Vorteil sind jetzt Arbeitgeber, die schon frühzeitig vorgesorgt und ein adäquates Zeiterfassungssystem eingeführt bzw. bestehende Systeme nachjustiert haben. Akuter Handlungsbedarf besteht nun in Unternehmen, die bislang noch keine Zeiterfassungslösung im Einsatz haben.

Modelle wie die Vertrauensarbeitszeit werden zukünftig in der jetzigen Form nicht mehr möglich sein, besonders wenn sie mit einer pauschalen Überstundenabgeltung verbunden sind. Unternehmen, die solche oder ähnliche Arbeitszeitmodelle im Einsatz haben, werden künftig nicht mehr um ein Mindestmaß an Kontrolle herumkommen.

Professionelle Zeiterfassung – warum sich die Investition lohnt

Die Investition in eine softwaregestützte Arbeitszeiterfassung lohnt sich unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung für nahezu jeden Unternehmer. Der Einsatz professioneller Zeitwirtschaftslösungen von Anbietern wie askDANTE oder ZMI bringt nämlich eine ganze Reihe von Vorteilen:

  • Homeoffice: Arbeiten die Mitarbeiter im Homeoffice, kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten nur über ein Zeiterfassungssystem effektiv kontrollieren.
  • Transparenz: Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können jederzeit nachvollziehen, wann wie viele Stunden gearbeitet wurde und wie viele Überstunden angefallen sind.
  • Geringere Fehleranfälligkeit: Gegenüber der manuellen Berechnung von Löhnen ist die automatisierte Arbeitszeiterfassung klar im Vorteil – viele Prozesse, etwa die Lohnabrechnung, lassen sich anhand der lückenlosen Daten automatisieren.
  • Aktuelle Berichte: Der Arbeitgeber kann jederzeit auf aktuelle Berichte und Statistiken zugreifen.
  • Flexibilität: Das EuGH-Urteil führt nicht etwa zum Zwangs-Comeback der klassischen Stechuhr, sondern bietet jede Menge Freiraum für die Zeiterfassung, etwa per Terminal, Webbrowser, Computer oder Smartphone.

Zeiterfassung manuell oder elektronisch? Professionelle Zeitwirtschaft empfehlenswert

Der EuGH machte keine Angaben dazu, wie das Zeiterfassungssystem konkret aussehen soll und auch Vorgaben des deutschen Gesetzgebers fehlen hierzu noch. Mit dem neuen BAG-Urteil haben sich diesbezüglich keine Veränderungen ergeben. Nach wie vor gibt es keine vorgeschriebene Form, und der Betriebsrat hat für die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystem kein Initiativrecht, kann sie also nicht erzwingen.

Das System muss dem EuGH zufolge lediglich „objektiv, verlässlich und zugänglich“ sein. Diesen Anforderungen könnte nach heutigem Stand sogar eine gut strukturierte, handschriftliche Dokumentation der Arbeitszeiten oder eine klassische Stechuhr gerecht werden. Und doch gibt es gute Gründe, sich für eine professionelle digitale Zeiterfassung zu entscheiden:

  • Datenschutz: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen hohe Anforderungen an die Verarbeitung von Arbeitszeitdaten und damit verbundenen personenbezogenen Daten. Professionelle Software stellt sicher, dass nur zulässige Daten verarbeitet werden, diese nach deren maximal zulässiger Speicherdauer gelöscht werden und der Zugriff durch unberechtigte Dritte verhindert wird.
  • Datensicherung: Ein Verlust von Daten würde nicht nur einen Verstoß gegen die Vorschriften zur Dokumentation der Arbeitszeiten bedeuten, sondern zugleich auch den Verlust der Nachweismöglichkeiten im Fall eines Gerichtsprozesses. Eine fortlaufende Datensicherung in Form von Back-ups ist für professionelle Software selbstverständlich.
  • Homeoffice: Rund jeder vierte Arbeitnehmer arbeitet 2021 bereits im Homeoffice. Um bei Remote-Arbeitsmodellen die Kontrolle über gearbeitete Arbeitsstunden behalten zu können, lohnt sich die Investition in ein Zeiterfassungssystem, das die Dokumentation über mobile Schnittstellen ermöglicht. Zudem sollten Arbeitgeber schon heute einen Blick in die Zukunft werfen: Mit einem neuen Referentenentwurf des „Mobile-Arbeit-Gesetzes“ will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Arbeitgeber dazu verpflichten, die gesamte tägliche Arbeitszeit von mobil arbeitenden Mitarbeitern zu dokumentieren.
  • Auswertbarkeit: Um den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs genügen zu können, müssen die Daten auswertbar sein. Anhand handschriftlicher Aufzeichnungen dürfte dies nur schwer möglich sein.

Fazit

Jetzt ist der Punkt gekommen, an dem Arbeitgeber schnell handeln müssen, um ihre rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Einführung einer professionellen Zeiterfassung ist nun Pflicht. Im Idealfall wird sie softwaregestützt umgesetzt, aber auch jedes andere zuverlässige System ist ausreichend. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert schwerwiegende Folgen: Es könnte zu bösen Überraschungen kommen, wenn eine Vergütungsklage genauere Aufzeichnungen erfordert oder seitens des Gesetzgebers Strafen für Versäumnisse der Arbeitgeber eingeführt werden.

Die Bedeutung von Jour fixe: Frequenz, Regeln, Vorteile & Agenda-Vorlage
HR & Payroll

Die Bedeutung von Jour fixe: Frequenz, Regeln, Vorteile & Agenda-Vorlage

Ein strukturierter Regeltermin bringt (Projekt-)Beteiligte auf einen Wissensstand – wir zeigen, wie du den Jour fixe richtig planst und umsetzt.

5 Min. Lesezeit

Struktur statt Dauerstress: Warum ein Jour fixe so wertvoll ist

Im Arbeitsalltag geht oft vieles gleichzeitig: E-Mails prasseln rein, das Diensthandy klingelt, Dokumente warten auf Rückmeldung – und die To-dos stapeln sich. Wer soll da noch den Überblick behalten?

Ein regelmäßiger Jour fixe kann hier die nötige Struktur liefern. Er schafft Raum für Austausch, ohne Prokrastination zu fördern. Zu einem festen Zeitpunkt – ob vor Ort oder digital – kommen alle Beteiligten zusammen, um sich über offene Fragen, aktuelle Aufgaben und nächste Schritte abzustimmen.

Das Ziel: Missverständnisse vermeiden, den Informationsstand vereinheitlichen und den Arbeitsprozess effizienter gestalten.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Was genau ein Jour fixe ist
  • Wie häufig er stattfinden sollte
  • Welche Rahmenbedingungen wichtig sind
  • Welche Vorteile ein gut geplanter Jour fixe bietet

Und: Eine Agenda-Vorlage für deinen nächsten Termin

Was ist ein Jour fixe?

Der Begriff Jour fixe stammt aus dem Französischen und bedeutet wörtlich „fester Tag“. Gemeint ist ein regelmäßig stattfindendes Meeting – mit einem klar definierten Teilnehmendenkreis und einem festen Zeitrahmen.

Im Gegensatz zu spontanen Besprechungen oder E-Mail-Kommunikation bietet der Jour fixe einen verbindlichen Rahmen für den Austausch. Im Mittelpunkt stehen Status-Updates:

  • Wie ist der aktuelle Stand?
  • Wo hakt es?
  • Welche Entscheidungen müssen getroffen werden?

Ein Jour fixe schafft Struktur – besonders in Teams, die auf Distanz arbeiten oder stark ausgelastet sind.

Die wichtigsten Merkmale:

  • Fester Rhythmus: Termin, Uhrzeit und Teilnehmende stehen im Voraus fest und ändern sich nur selten.
  • Relevante Personen: Es nehmen nur diejenigen teil, die direkt involviert oder verantwortlich sind.
  • Agenda: Die Tagesordnung wird vorab geteilt, damit sich alle gezielt vorbereiten können.

Das Ziel: Alle sind informiert, Zuständigkeiten sind geklärt, und niemand geht im Projektgeschehen unter.

Wie oft sollte ein Jour fixe stattfinden?

Die passende Frequenz hängt stark vom Projekt oder Team ab. Eine wöchentliche Abstimmung eignet sich zum Beispiel für Projekte mit hohem Tempo oder engen Feedbackzyklen – wie etwa bei Marketingkampagnen.

Ist der Aufgabenbereich dagegen langfristiger angelegt oder die Beteiligung externer Partner nur in größeren Abständen möglich, kann auch ein zweiwöchentlicher Rhythmus sinnvoll sein.

Diese 4 Faktoren beeinflussen die Frequenz:

  1. Dringlichkeit und Komplexität der Themen
    → Je mehr sich Prioritäten verschieben oder Deadlines nähern, desto häufiger sollte der Austausch stattfinden.
  2. Verfügbarkeit der Beteiligten
    → Viele Beteiligte mit vollen Kalendern? Dann ist ein realistischer Takt entscheidend.
  3. Vielfalt der Themen
    → Bei stark unterschiedlichen Aufgaben im Team kann ein regelmäßiger Jour fixe helfen, den Fokus zu wahren.
  4. Kommunikationskultur im Unternehmen
    → In selbstorganisierten Teams sollte der Jour fixe flexibel gedacht werden – zu viel Struktur kann hier kontraproduktiv sein.

Praxisguide: So planst du deinen Jour fixe erfolgreich

Agenda-Vorlage für deinen Regeltermin

Ein Jour fixe bringt Klarheit und Struktur – aber nur, wenn er gut vorbereitet ist. Die folgende Agenda bietet dir eine bewährte Basis, die du je nach Teamgröße, Thema und Projektdynamik flexibel anpassen kannst.

Agenda-Vorlage

1. Begrüßung & Organisatorisches (ca. 5 Min.)

  • Wer ist anwesend – wer fehlt?
  • Wer übernimmt das Protokoll? (Alternativ: Nutzung eines KI-Tools)
  • Funktioniert die Technik? Wird aufgezeichnet?

2. Rückblick & To-dos (ca. 15 Min.)

  • Welche Aufgaben wurden im letzten Termin vergeben?
  • Was ist erledigt, was offen? Wer ist verantwortlich?
  • Welche Ergebnisse liegen vor?
  • Wo gibt es Herausforderungen, die das Team gemeinsam lösen kann?

3. Aktuelle Themen & Entscheidungen (ca. 20–30 Min.)

  • Thema A: Vorstellung, Diskussion, Entscheidung, Aufgabenverteilung
  • Thema B: Statusupdate, Anpassungen, nächste Schritte
  • Thema C: Überblick, Bewertung, Handlungsbedarf

Tipp: Nutze separate Folien oder ein geteiltes Dokument – das schafft Klarheit für alle.

4. Nächste Schritte & Aufgabenverteilung (ca. 10–15 Min.)

  • Welche To-dos wurden heute definiert?
  • Wer übernimmt was – bis wann?
  • Welche Kanäle werden für Rückfragen genutzt?

5. Sonstiges & offene Fragen (ca. 10 Min. oder nach Bedarf)

  • Raum für spontane Punkte oder Themen, die nicht auf der Agenda standen
  • Nicht dringende Punkte auf die nächste Runde verschieben

6. Abschluss & Terminbestätigung (ca. 5 Min.)

  • Feedback zum Ablauf: Was lief gut? Was kann besser werden?
  • Nächsten Termin fixieren (Datum, Uhrzeit, Ort oder Link)
  • Verabschiedung

Vorbereitung ist alles

  • Agenda vorab verschicken: Mindestens 24 Stunden vorher – ideal mit Links zu Unterlagen
  • Dokumente zentral ablegen: Berichte, Zahlen, Präsentationen – alles im geteilten Ordner mit klarer Benennung

Regeln für einen produktiven Jour fixe

Ein Jour fixe bringt nur dann echten Mehrwert, wenn er gut moderiert ist – und alle sich an ein paar klare Spielregeln halten:

Pünktlichkeit

  • Start ist Start: Wer zu spät kommt, verpasst den Kontext.
  • Vorbereitung zählt: Agenda & Unterlagen vor dem Termin sichten.
  • Abwesenheit rechtzeitig melden: Am besten mit kurzem Update per Mail oder Chat.

Rollen klar verteilen

  • Moderator:in: Führt durch das Meeting, achtet auf Zeit und Struktur.
  • Protokollant:in: Hält Beschlüsse, Aufgaben und Fristen schriftlich fest – Versand innerhalb von 24 Stunden.
  • Teilnehmende: Konzentrieren sich auf die Agenda und bringen relevante Infos mit.

Fokussierung

  • Keine Abschweifungen: Off-Topic-Themen werden notiert und separat behandelt.
  • Rederegeln beachten: Ausreden lassen, keine Unterbrechungen.
  • Bei Online-Meetings: Mikro stummschalten, wenn man nicht spricht.

Protokoll & Nachbereitung

Strukturvorgabe:

  1. Datum & Uhrzeit
  2. Teilnehmende & Abmeldungen
  3. Rückblick auf offene Punkte
  4. Neue Beschlüsse
  5. To-dos inkl. Zuständigkeiten & Fristen
  6. Herausforderungen & Risiken
  7. Sonstiges

Nachverfolgung:
Jede:r aktualisiert bis zur nächsten Runde den Status der eigenen Aufgaben.

Ordnung bei Unterlagen

  • Versionierung: Dokumente, die im Meeting verändert werden, sollten mit Datum abgespeichert werden.

Eskalationen & externe Gäste

  • Kritische Themen: Ausgegliederte Arbeitsgruppen statt Eskalation im Jour fixe
  • Externe: Nur einladen, wenn ihr Input für das aktuelle Meeting wirklich relevant ist

Feedback nicht vergessen

Nach einigen Meetings lohnt sich eine kurze Evaluation:

  • Ist die Dauer angemessen?
  • Passt die Frequenz?
  • Sind Themen gut aufgeteilt?

Ergebnisse solltest du direkt in die weitere Planung einfließen lassen – statt sie im Feedback-Ordner versauern zu lassen.

Vorteile eines Jour fixe

Ein Jour fixe ist mehr als ein Kalendereintrag – er ist ein Werkzeug für Klarheit, Abstimmung und Verbindlichkeit.
Was er bringt:

Transparenz im Projektstand
Frühzeitiges Erkennen von Risiken
Klare Verantwortlichkeiten
Stärkeres Teamgefühl
Raum für Erfolge & offene Punkte

Typische Stolperfallen – und wie du sie vermeidest

Auch ein Jour fixe kann scheitern, wenn ...

❌ ... zu viele Personen teilnehmen
→ Nur einladen, wer aktiv beteiligt ist – alle anderen erhalten das Protokoll.

❌ ... es keine Agenda gibt
→ Ohne Plan wird’s chaotisch.

❌ ... Schuldige gesucht statt Lösungen gefunden werden
→ Fokus auf Ursachen, nicht auf Schuld.

❌ ... Diskussionen ausufern
→ Zeitlimits pro Thema einhalten.

❌ ... Monologe überhandnehmen
→ Alle sollten zu Wort kommen – nicht nur Einzelne.

❌ ... das Protokoll fehlt
→ Keine Mitschrift = keine Verbindlichkeit.

Fazit: Aus Routine echten Mehrwert machen

Ein Jour fixe ist dann wirkungsvoll, wenn er klar strukturiert, gut vorbereitet und moderiert abläuft. Er hilft, aus Einzelwissen ein gemeinsames Verständnis zu machen, Entscheidungen transparent zu treffen – und Projektziele gemeinsam zu erreichen.

Wichtig dabei: Nicht der Termin ist das Ziel, sondern der Nutzen, den er für euer Team bringt. Struktur, Klarheit, Feedback und Verantwortlichkeit sind die entscheidenden Zutaten.

Oder wie Trainerin Teresa Stockmeyer es treffend formuliert:
„Es gibt kein Patentrezept für gute Meetingroutinen – aber auch keinen Grund, auf Eingebung zu hoffen.“

FAQ: Häufige Fragen zum Jour fixe

Wie kann man Jour fixe noch nennen?

Ein Jour fixe kann auch folgendermaßen benannt werden:

  • Statusmeeting
  • Regeltermin
  • Regelmäßige Abstimmungsrunde

Mit all diesen Bezeichnungen wird transportiert, dass es sich um einen festen, wiederkehrenden Termin handelt. Nur am Rande erwähnt, gibt es übrigens allerlei falsche Schreibweisen wie zum Beispiel „Jour fix“, „Jeur fix“, „Jourfixe“, „Joure fix“oder sogar „Schur fix“.

Welche Beispiele gibt es für fixe Termine?

  • WöchentlicheTeambesprechung (beispielsweise jedenMontag um 9 Uhr)
  • MonatlicherJour fixe (Regelkommunikation zurLage am ersten Werktag)
  • Besprechungzum Quartalsabschluss (Budget für das Quartal)
  • Jährliches Mitarbeitergespräch

Wie lange dauert ein Jour fixe?

Beim Jour fixe sprechen wirtypischerweise von einer ausgedehnteren Form der Kommunikation, die zwischen 30 und 60 Minuten inAnspruch nehmen kann.

Vergütungsmanagement-Software im Vergleich 2026: Funktionen & Empfehlungen für KMU
HR & Payroll

Vergütungsmanagement-Software im Vergleich 2026: Funktionen & Empfehlungen für KMU

Faire und leistungsorientierte Vergütung entscheidet über Motivation und Transparenz im gesamten Unternehmen. Immer mehr HR-Teams setzen deshalb auf Vergütungsmanagement-Software, um Gehälter systematisch zu planen, Budgets abzustimmen und variable Komponenten automatisiert abzurechnen. Wir haben zehn führende Lösungen für 2026 verglichen – von globalen Plattformen bis zu regional optimierten Systemen für KMU in der DACH-Region.

5 Min. Lesezeit

Faire und leistungsorientierte Vergütung entscheidet über Motivation und Transparenz im gesamten Unternehmen. Immer mehr HR-Teams setzen deshalb auf Vergütungsmanagement-Software, um Gehälter systematisch zu planen, Budgets abzustimmen und variable Komponenten automatisiert abzurechnen. Wir haben zehn führende Lösungen für 2026 verglichen – von globalen Plattformen bis zu regional optimierten Systemen für KMU in der DACH-Region.

Im Vergleich zeigt sich:

  • Suiteify überzeugt durch seinen starken DACH-Fokus, die enge Verzahnung von HR, Payroll und Controlling sowie flexible Optionen wie Payroll-Outsourcing.
  • Personio bietet ein breites HR-Ökosystem mit integriertem Vergütungsmodul.
  • HiBob setzt auf eine moderne Benutzeroberfläche und internationale Ausrichtung.
  • beqom adressiert komplexe globale Vergütungsarchitekturen im Enterprise-Umfeld.

Was ist eine Vergütungsmanagement-Software?

Eine Vergütungsmanagement-Software (engl. Compensation Management Software), auch bekannt als Software für Entgeltmanagement, unterstützt Unternehmen bei der Planung, Verwaltung und Transparenz von Gehältern, Boni und variablen Leistungsanteilen.

Warum setzen immer mehr Unternehmen auf diese Systeme? Die Antwort ist einfach: Zeitersparnis, Fehlerreduktion und Compliance-Sicherheit. Sie verknüpfen HR- und Payroll-Prozesse, bieten Budget-Forecasts und stellen sicher, dass die Vergütung fair und regelkonform nach internen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

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Die 10 besten Vergütungsmanagement-Softwares 2026 im Vergleich

In der folgenden Liste stellen wir zehn führende Vergütungsmanagement-Systeme vor und zeigen deren Stärken und Grenzen auf. Die detaillierten Einschätzungen findest du weiter unten im Artikel.

Fokus / Zielgruppe Funktionen (Auszug) Vor- und Nachteile
Suiteify KMU in Deutschland, Österreich & Schweiz Gehaltsänderungs-Workflows, Budgetmanagement, Auswertungen & Controlling, vorbereitende Payroll, DATEV-Integration, Payroll-Outsourcing (BPO) + Starker DACH-Fokus + Integrierte HR- & Payroll-Prozesse + Optionales BPO für Gehaltsabrechnung
Personio KMU in DACH, integriertes HR-System Gehaltsrunden & Budgets, Genehmigungsworkflows, DSGVO-Hosting + Integriertes HR-Betriebssystem + Klare Prozesse - Häufig längere Einführungszeiten (Quelle: g2)
HiBob Mittelstand & internationale Teams Compensation-Zyklen (Gehalt/Bonus/Equity), Multi-Währung, Reporting + Moderne Benutzeroberfläche + Kollaborativ - Support überwiegend Englisch - Features fehlen (z.B. Spesenmanagement) (Quelle: b2breviews)
Deel Internationale Unternehmen & Remote-Teams Payroll in 150+ Ländern, Pay Bands, globale Benchmarks + Gut für globale Teams + Starke Multi-Währung - Mangelnde Transparenz zu vielen Funktionen - Unflexibler Kundenservice (Quelle: producthunt)
Factorial KMU in Europa Salary Reviews, Budgetfreigaben, Reporting + Einfacher Einstieg + Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis - Nutzer:innen nennen vermehrt Modulausfälle/Support-Schwierigkeiten (Quelle: g2)
Rexx Systems DACH-Unternehmen mit tariflichen Anforderungen Entgelt- & Bonusrunden, DATEV-Schnittstelle, Entgelthistorie + Gute DACH-Regellogik + Payroll-Integration - UI & Lernkurve laut Nutzer:innen anspruchsvoller, nicht immer intuitiv (Quelle: Capterra)
SAP SuccessFactors Großunternehmen / Konzerne Compensation Planning, Forecasts, KI-Analysen + Enterprise-Skalierbarkeit + Umfassende Integrationen - Lange Implementierungszeit und wenig intuitiv laut vielen Bewertungen (Quelle: g2)
Leapsome Wachstumsunternehmen mit Performance-Fokus Compensation-Zyklen, Gehaltsbänder, Analytics + Verzahnung von Performance & Compensation - Setup-Komplexität laut Nutzer:innen höher (Quelle: ThriveSparrow)
beqom Enterprise Total Compensation Total Compensation, Equity, ERP-Integrationen + Leistungsfähig für globale Modelle - Hohe Komplexität führt laut Nutzer:innen häufig zu Fehleranfälligkeit und Performance-Problemen (Quelle: g2)
Abacus Schweizer KMU Vergütungsrunde, Richtliniensteuerung, ERP-Integration + Gut für Schweizer Payroll - Fokus stark CH-spezifisch

1. Suiteify – der DACH-Spezialist für KMUs

Suiteify bietet eine integrierte HR- und Payroll-Plattform für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das System kombiniert Vergütungsplanung, Budgetmanagement und Payroll-Automatisierung in einer DACH-spezifischen Umgebung.

Funktionen:

  • Auswertungen & Controlling zur Analyse von Gehaltsstrukturen
  • Vorbereitende Lohnbuchhaltung
  • HR-Workflows zur Genehmigung und Dokumentation von Gehaltsänderungen

Vorteile:

  • DACH-Fokus & DSGVO-Konformität, speziell auf lokale Anforderungen abgestimmt
  • Verbindung von HR, Payroll und Controlling, keine Schnittstellenbrüche
  • Starke DATEV-Integration
  • Reporting-Tools für Gehaltsentwicklung, Budget und Compliance

Preis: Individuell nach Unternehmensgröße, Payroll-Outsourcing ab 9 €/Monat.

2. Personio – integriertes HR-System mit Compensation-Modul

Personio hat sich als All-in-one HR-Betriebssystem im deutschen Mittelstand etabliert. Das integrierte Vergütungsmanagement-Modul ermöglicht strukturierte Gehaltsrunden mit individuellen Budgets und automatischen Genehmigungsworkflows.

Funktionen:

Personio bietet ein integriertes Vergütungsmanagement mit Gehaltsprüfungszeiträumen, Genehmigungen, Budgetrahmen, Zugriffsrechten und Datenschutz-Kontrollen im HR-System.

Vorteile:

  • Einfache Integration in alle HR-Prozesse
  • Gehaltsbänder und Leistungsbewertungen verknüpft
  • DSGVO-konforme Datenhaltung in Deutschland
  • Intuitive Benutzeroberfläche

Nachteile:

  • Für Unternehmen über 2.000 Mitarbeitende weniger geeignet (Quelle: trusted.de)
  • Wiederkehrende Hinweise auf lange Implementierungszeiten, hohen Onboarding-Aufwand und UI-/Usability-Reibungen (Quelle: G2)

Preis: Auf Anfrage

3. HiBob – Cloud-Lösung für internationale Teams

Die Software von HiBob setzt auf transparente und kollaborative Vergütungsprozesse.

Funktionen:

  • Compensation-Zyklen (Gehalt, Bonus, Equity)
  • Banding
  • Freigaben
  • Reporting
  • Verknüpfung mit People/Finance-Stakeholdern

Vorteile:

  • Einfache User Experience
  • Echtzeit-Kollaboration in Vergütungsrunden
  • Unterstützt multiple Währungen gleichzeitig
  • Eigenes Compensation-Management mit Budgets, Zyklen, Genehmigungen (Quelle: Capterra)
  • Mobile App verfügbar

Nachteile:

  • Support primär auf Englisch
  • Kritische Stimmen zu Navigation/Performance/Integrationen (Quelle: g2)

Preis: Auf Anfrage

4. Deel – der Spezialist für länderübergreifende Vergütung

Deel ist bekannt für internationales Vergütungsmanagement. Die Plattform unterstützt über 150 Länder und macht die Verwaltung globaler Teams leicht verwaltbar.

Funktionen:

Deel bietet einen zentralen Workspace für Pay Bands, Comp-Review-Zyklen, Pay Transparency, Daten-Insights und HR-Stack-Integrationen.

Vorteile:

  • Vorteilhaft für länderübergreifende Vergütung dank EOR/Payroll-Stack
  • Globale Gehaltsdaten und Benchmarks inklusive
  • Multi-Währungs-Support out-of-the-box
  • Integrierte Payroll für 150+ Länder
  • Pay Equity Compliance Tools

Nachteile:

  • Höhere Einstiegskosten für kleine Unternehmen
  • Häufig genannte Gebühren-/Kosten-Themen (u. a. Währungsumtausch/Withdrawals) (Quelle: g2).

Preis: Modulares Preismodell mit monatlichen Kosten pro Mitarbeiter:in oder Contractor

5. Factorial – HR-Software für europäische KMU mit Gehaltsreview-Funktionen

Factorial bietet einfache Vergütungsmanagement-Funktionen zu einem angemessenen Preis.

Funktionen:

  • Salary-Reviews
  • Budget-Freigaben
  • Monitoring/Reports
  • Comp-Übersichten

Vorteile:

  • All-in-one mit moderner UX
  • Schnelle Implementierung für mittlere Teams (Quelle: g2)

Nachteile:

  • Mehrfach genannte Support-Probleme und Modulausfälle (Quelle: g2)
  • Teilweise steilere Lernkurve bei umfangreicher Nutzung (Quelle: g2)

Preis: Individuelle Preise ab 8 € pro Mitarbeiter:in und Monat

6. Rexx Systems – DACH-orientierte HR-Lösung

Rexx Systems adressiert Entgelt- und Bonusrunden mit starker DACH-Regellogik und bietet seit 20+ Jahren modulare HR-Software aus Deutschland.

Funktionen:

  • Verwaltung von Gehalts- und Bonusrunden mit hierarchischen Budgetvorgaben und mehrstufigen Genehmigungen
  • Automatische Berechnung von Gehaltsstufen und zeitabhängigen Sprüngen
  • Berichte zur Gehaltsentwicklung und direkte Anbindung an DATEV für die Lohnabrechnung

Vorteile:

  • Tarif-, bzw. KV-Logik & Payroll-Anbindungen für DACH
  • Flexibler modularer Aufbau
  • DATEV-Schnittstelle integriert
  • ISO 27001-zertifiziert

Nachteile:

  • Benutzeroberfläche wird als weniger modern oder intuitiv wahrgenommen (Quelle: OMR Reviews)
  • Zusatzmodule und Funktionserweiterungen werden teils als versteckte Mehrkosten-Quelle genannt (Quelle: Capterra)

Preis: Auf Anfrage

7. SAP SuccessFactors – Enterprise-Suite mit Compensation-Planung

SAP SuccessFactors richtet sich vor allem an Konzerne mit komplexen Strukturen.

Funktionen:

  • Zentrale Vergütungsplanung mit leistungsbasierter Bezahlung
  • Simulationstools für verschiedene Gehaltsszenarien und Budget-Prognosen
  • Add-on-Features & Home-Page-Komponenten

Vorteile:

  • Skalierbar für Großunternehmen
  • Umfassende Analytics und Reporting
  • Nahtlose SAP-Integration
  • KI-basierte Empfehlungen

Nachteile:

  • Lange Einführungsphase (3-6 Monate) (Quelle: g2)

Preis: Auf Anfrage

8. Leapsome – Performance trifft Vergütung

Leapsome verbindet Leistungsmanagement, Zielvereinbarung und Vergütung in einer integrierten Plattform. Das System richtet sich an Unternehmen, die Gehaltsentscheidungen datenbasiert treffen möchten.

Funktionen:

  • Compensation-Zyklen zur Planung von Gehaltsanpassungen und Bonusrunden
  • Vergütungsbänder und Richtlinien zur Definition transparenter Gehaltsspannen
  • Dashboards, um Gehaltsverteilungen zu analysieren und Beförderungstrends zu erkennen (Team/Gender/Seniority-Vergleiche)

Vorteile:

  • Pay-for-Performance-Kopplung durch Suite-Integration
  • Integrationen mit gängigen HRIS-Tools
  • Modularer Aufbau – kann flexibel mit Performance, Feedback, OKRs oder Learning kombiniert werden

Nachteile:

  • Fokus liegt primär auf Performance, weniger auf Payroll
  • Komplexität und Setup-Aufwand können für kleinere Teams zu hoch sein (Quelle: ThriveSparrow)

Preis: Auf Nachfrage

9. beqom – Enterprise-Software für Total Compensation & Rewards

beqom ist auf komplexes, globales Vergütungsmanagement spezialisiert und gehört zu den bekannten Enterprise-Lösungen für Total Rewards, Incentives und Pay Equity.

Funktionen:

  • Total Compensation Management für Gehalts-, Bonus- und Aktienpläne
  • Pay-Equity-Analysen
  • Modeling- und Szenario-Tools
  • Integrationen mit ERP-, HR- und Payroll-Systemen (z. B. Workday, SAP, Oracle)

Vorteile:

  • Enterprise-Tiefe: unterstützt komplexe, globale Compensation- und Bonusmodelle
  • Pay-Equity-Fokus durch Integration von PayAnalytics
  • Skalierbare Integrationen für große HR-Tech-Landschaften (ERP/HRIS-Schnittstellen)

Nachteile:

  • Komplexe Implementierung – laut Nutzer:innen erfordert beqom spezialisiertes Setup und externe Unterstützung (Quelle: g2)
  • Performance-/Reporting-Aufwand bei großen Datenmengen mehrfach erwähnt (Quelle: g2)

Preis: Auf Nachfrage

10. Abacus – Schweizer ERP/HR-System mit Vergütungsrunde-Modul

Abacus ist eine Schweizer ERP- und HR-Software und bietet mit der „Vergütungsrunde“ ein Modul zur strukturierten Lohn- und Bonusplanung in Unternehmen mit Schweizer Payroll-Anforderungen.

Funktionen:

  • Jährliche Planung von Lohnerhöhungen und Leistungsprämien
  • Individuelle Richtlinien und Budgets
  • Datenschutzkonforme Planung mit rollenbasiertem Zugriff und digitalem Genehmigungsprozess

Vorteile:

  • Optimiert für Schweizer Unternehmen, integriert in das bestehende Abacus-ERP-System
  • Klare Richtliniensteuerung für faire, nachvollziehbare Lohnentscheidungen
  • Portal-Zugriff für Mitarbeitende und Führungskräfte

Nachteile:

  • Fokus auf Schweiz kann einschränkend sein

Preis: Auf Nachfrage

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Vergütungsmanagement-Tool: 6 Vorteile in der Nutzung

Die Implementierung einer Vergütungsmanagement-Software bringt messbare Vorteile für dein Unternehmen. Hier die wichtigsten Benefits im Überblick:

1. Faire und leistungsorientierte Vergütung

Transparenz in der Vergütung vermittelt den Mitarbeitenden das Gefühl, dass ihre Leistung anerkannt und ihre Entlohnung fair ist. Dies führt in der Regel zu einer Steigerung der Motivation und des Engagements der Beschäftigten. Durch klare Gehaltsbänder und objektive Leistungskriterien schaffst du Gerechtigkeit und Vertrauen im Team. Studien zeigen: Offene Gehaltsstrukturen stärken die Leistungsbereitschaft und verbessern die Unternehmenskultur, weil Vergütung sichtbar an Leistung gekoppelt wird.

2. Automatisierte Gehalts- und Bonusberechnung

Manuelle Berechnungen kosten in mittelständischen Unternehmen erhebliche Arbeitszeit. Mit automatisierten Prozessen reduzierst du den Zeitaufwand deutlich und minimierst gleichzeitig Fehlerquellen bei komplexen Bonusberechnungen. Eine Workday-Studie (2024) belegt zusätzlich, dass integrierte Payroll- und Compensation-Systeme die Zeit für manuelle Korrekturen signifikant reduzieren und Entscheidungen durch konsistente Daten verbessern.

3. Einheitliche Vergütungsrichtlinien

Konsistente Richtlinien über alle Abteilungen und Standorte hinweg sind wichtig für die Compliance. Eine Vergütungsmanagement-Software stellt sicher, dass alle Gehaltsanpassungen den definierten Regeln folgen – unabhängig davon, wer sie durchführt.

4. Planung und Forecasting

Präzise Budgetprognosen werden immer wichtiger. Mit Vergütungsmanagement-Software kannst du Szenarien durchspielen: Was kostet eine Gehaltserhöhung um drei Prozent? Wie wirken sich geplante Neueinstellungen auf das Budget aus? Laut der Dresner Advisory Services – Workforce Planning & Analysis Market Study 2025 zählen Compensation-Forecasting und Szenario-Simulation zu den priorisierten Fähigkeiten moderner Planungssysteme – und damit zu den wichtigsten Hebeln für präzisere HR-Budgets.

Die Studie zeigt, dass Unternehmen, die datenbasierte HR-Automatisierung und Forecasting einsetzen, deutlich weniger Planungsfehler verzeichnen und bis zu 30 Prozent Zeit in der Budgetsteuerung einsparen. Welche Rolle dabei künstliche Intelligenz künftig spielt, zeigt unser Beitrag KI in HR: Chancen, Risiken und ethische Aspekte in HR-Prozessen.

5. Compliance und Auditfähigkeit

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und dem deutschen Entgelttransparenzgesetz steigen die regulatorischen Anforderungen. Eine professionelle Software dokumentiert automatisch alle Vergütungsentscheidungen und erstellt audit-sichere Reports – ein Muss für die nächste Betriebsprüfung.

6. Integration mit HR- und Performance-Systemen

Isolierte Systeme waren gestern. Moderne Vergütungsmanagement-Software verbindet sich nahtlos mit deiner bestehenden HR-Landschaft. Das Ergebnis: Leistungsdaten fließen direkt in Bonusberechnungen, Gehaltsänderungen werden automatisch an die Payroll übertragen.

Hier erfährst du mehr über die Integration von Performance-Management-Systemen.

Praxisbeispiel: Payroll-Outsourcing bei der M.Schneider Gruppe

Ein gutes Beispiel für effizientes Vergütungsmanagement in der Praxis ist die M.Schneider Gruppe.
Das mittelständische Unternehmen hat seine Lohn- und Gehaltsabrechnung vollständig an Suiteify ausgelagert, um Personalressourcen zu entlasten und Prozesse zu zentralisieren.
Durch das Payroll-Outsourcing konnten wiederkehrende manuelle Aufgaben reduziert, Bearbeitungszeiten verkürzt und Compliance-Anforderungen durchgängig erfüllt werden.

Thomas Kaiblinger, Leiter Rechnungswesen bei M.Schneider, beschreibt die Zusammenarbeit so:

„Wir haben daraufhin mehrere Angebote von Dienstleistern eingeholt und auch bei Suiteify angefragt. Diese lieferten das beste und kostengünstigste Offert. Die Zusammenarbeit ist unbürokratisch, flexibel und dank der kompetenten Mitarbeiter sehr wertvoll für uns.“

Das HR-Team gewinnt dadurch Zeit für strategische Aufgaben – ein entscheidender Vorteil, wenn Vergütungsprozesse effizient, transparent und fehlerfrei laufen sollen.

Fazit: Wie finde ich die beste Software für Incentive Compensation Management?

Die Digitalisierung des Vergütungsmanagements ist eine Notwendigkeit für wettbewerbsfähige Unternehmen. Während größere Anbieter wie SAP SuccessFactors oder beqom vor allem auf umfangreiche, international ausgerichtete Vergütungsarchitekturen ausgelegt sind, benötigen kleine und mittlere Unternehmen in der DACH-Region häufig Lösungen, die sich bereits eng mit bestehenden HR- und Payroll-Prozessen verzahnen und lokale Anforderungen zuverlässig abbilden. Für sie zählt weniger die Komplexität als die Kombination aus Automatisierung, Datensicherheit und einfacher Bedienung.

Empfehlung: Für welche Unternehmen Suiteify besonders geeignet ist

Suiteify verbindet genau diese Aspekte in einer Plattform, die speziell für KMUs in Deutschland, Österreich und der Schweiz entwickelt wurde. HR, Payroll und Controlling greifen hier nahtlos ineinander – von der Gehaltsplanung bis zur vorbereitenden Lohnbuchhaltung. Ergänzend dazu bietet die Software integriertes Budgetmanagement, HR-Workflows und Cockpits für Führungskräfte und Mitarbeitende. Unternehmen, die ihre Vergütungsprozesse flexibel auslagern möchten, können zusätzlich auf den Payroll-Outsourcing-Service (BPO) zurückgreifen.

Suiteify ist das passende Vergütungsmanagement Tool für:

  • KMUs mit 50-1.500 Mitarbeitenden in der DACH-Region
  • Unternehmen, die Wert auf DATEV-Integration und lokale Compliance legen
  • HR-Teams, die eine All-in-one-Lösung für HR, Payroll und Vergütung suchen
  • Organisationen, die flexibel zwischen Software und BPO-Services wählen möchten

Wer eine rechtssichere, skalierbare und einfach bedienbare Lösung sucht, findet in Suiteify den passenden Partner für das Vergütungsmanagement 2026. Erfahre mehr über die Vergütungsplanung mit Suiteify und wie du dein Compensation Management effizient digitalisierst.

FAQ

Was ist eine Vergütungsmanagement-Software und warum ist sie wichtig?

Eine Vergütungsmanagement-Software digitalisiert und automatisiert alle Prozesse rund um Gehälter, Boni und Benefits. Sie ist wichtig, weil manuelle Vergütungsprozesse fehleranfällig, zeitaufwendig und schwer nachvollziehbar sind. Mit der richtigen Software stellst du faire, transparente und gesetzeskonforme Vergütung sicher.

Welche Funktionen sollte eine gute Vergütungsmanagement-Software mitbringen?

Wichtige Features sind: Automatische Gehaltsberechnung, Budgetmanagement, Genehmigungsworkflows, Reporting-Tools, Integration mit HR/Payroll-Systemen, Compliance-Features für gesetzliche Vorgaben und idealerweise Self-Service-Portale für Führungskräfte.

Wie finde ich die passende Vergütungsmanagement-Software für mein Unternehmen?

Die passende Software passt zu deinen bestehenden HR- und Payroll-Prozessen und unterstützt genau die Abläufe, die du vereinfachen möchtest, z. B. Budgetplanung, Genehmigungen oder Bonuslogik. Für KMU in DACH sind Lösungen mit DSGVO-Compliance, DATEV-Anbindung und einfacher Integration in HR- und Controlling-Systeme ideal.

Welche Kosten fallen bei der Einführung einer Vergütungsmanagement-Software an?

Die Kosten richten sich nach Funktionsumfang, Mitarbeiterzahl und Implementierungsaufwand. Cloud-Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen beginnen meist bei rund acht bis fünfzehn Euro pro Mitarbeiter:in und Monat. Hinzu kommen einmalige Aufwände für Einrichtung und Schulung. Bei komplexeren Vergütungsmodellen oder internationalen Teams können Lizenz- und Servicekosten höher liegen. Langfristig spart eine automatisierte Lösung jedoch Zeit und reduziert Fehler.

Was eine offene Fehlerkultur im Unternehmen bewirkt
HR & Payroll

Was eine offene Fehlerkultur im Unternehmen bewirkt

Fehler gehören zum Menschsein – und damit auch in den Unternehmensalltag. Wo Menschen zusammenarbeiten, entstehen Missverständnisse, Fehleinschätzungen, Pannen. Ein polierter Außenauftritt kann das nicht kaschieren. Entscheidend ist, wie Organisationen damit umgehen.

5 Min. Lesezeit

Warum Fehlerkultur mehr ist als ein „Nice to have“

Fehler gehören zum Menschsein – und damit auch in den Unternehmensalltag. Wo Menschen zusammenarbeiten, entstehen Missverständnisse, Fehleinschätzungen, Pannen. Ein polierter Außenauftritt kann das nicht kaschieren. Entscheidend ist, wie Organisationen damit umgehen.

Der Moment, in dem ein Fehler offen ausgesprochen wird und niemand mit Sanktionen rechnen muss, ist oft der Anfang echten Lernens. Statt Fehler zu verdrängen, dienen sie als Orientierung: Was läuft gut? Wo hängen Prozesse? Welche Risiken müssen wir bewusst eingehen, um als Unternehmen erfolgreich zu sein?

In diesem Blogbeitrag klären wir,

  • was eine offene Fehlerkultur auszeichnet,
  • wie sie sich von einer negativen unterscheidet,
  • welche drei Säulen sie tragen,
  • wie konkrete Beispiele aus der Praxis aussehen
  • und warum sie heute wichtiger ist denn je.

Was bedeutet eine offene Fehlerkultur?

Eine konstruktive Fehlerkultur setzt voraus, dass Fehler nicht als Makel gelten, sondern als Teil eines kontinuierlichen Lern- und Entwicklungsprozesses. Wo Missgriffe nicht unter den Teppich gekehrt werden, entsteht Raum für Transparenz und Verantwortungsübernahme.

Diese Haltung beginnt nicht erst im Tagesgeschäft, sondern zieht sich durch Projekte, Teams und Führungsebenen. Gerade dort zeigt sich, wie wichtig es ist, Unfehlbarkeit nicht als Anspruch zu pflegen. Eine gelebte Fehlerkultur bedeutet: Fehler benennen, statt Schuld zu verteilen – und daraus Verbesserungen ableiten.

Drei Merkmale sind dafür zentral:

  • Fehler-Kommunikation: Probleme werden offen angesprochen, bevor sie größer werden – auch gegenüber dem Management.
  • Fehlerakzeptanz: Schuldzuweisungen lösen sich ab. Im Fokus steht die Sache, nicht die Person.
  • Fehler-Integration: Erkenntnisse aus Fehlern fließen aktiv in die Weiterentwicklung der Organisation ein.

Negative vs. positive Fehlerkultur: der Vergleich

Aspekt Positive Fehlerkultur Negative Fehlerkultur
Kommunikation Fehler werden offen angesprochen und im Team reflektiert. Fehler gelten als Schwäche oder werden ignoriert.
Haltung der Führung Führungskräfte stehen zu eigenen Fehlentscheidungen. Führungskräfte suchen Schuldige und sanktionieren.
Sanktionierung Fehler gelten als Lernchance, niemand fürchtet Konsequenzen. Angst vor Sanktionen verhindert Offenheit.
Verbesserungsprozess Fehler werden im Kontext analysiert und zur Veränderung genutzt. Ursachen bleiben unklar, Fehler wiederholen sich.
Prozessanpassung Learnings fließen systematisch in Abläufe ein. Fehlermanagement bleibt unstrukturiert und wirkungslos.

Die 3 Säulen einer gesunden Fehlerkultur

Eine lebendige Fehlerkultur stützt sich auf drei zentrale Säulen. Sie machen aus Irrtümern echte Innovationschancen:

1. Fehlerakzeptanz

In Teams, die Fehler akzeptieren, ist allen bewusst: Jeder Mensch macht Fehler – und das ist kein Grund zur Panik. Diese Haltung nimmt Druck aus Arbeitsprozessen und löst den Anspruch auf Perfektionismus auf.

In der Realität ist das noch nicht selbstverständlich. Verantwortung wird häufig wegdelegiert, statt übernommen. Eine offene Fehlerakzeptanz wirkt diesem Muster entgegen und fördert eine Kultur, in der Menschen klar kommunizieren, wenn sie an Grenzen stoßen.

2. Ehrliche Kommunikation über Fehler

Fehler müssen rechtzeitig und transparent kommuniziert werden. Dazu gehört:

  • zeitnah reagieren,
  • alle Beteiligten einbeziehen,
  • Perspektiven zusammenführen,
  • ohne Beschönigung oder Schuldzuweisung.

Nur so entsteht ein Raum, in dem Lösungen möglich sind –statt Verteidigungsreflexen.

3. (Gemeinsames) Lernen

Fehler zu reflektieren ist der erste Schritt – aber nicht der letzte. Nachhaltiges Lernen entsteht durch:

  • systematische Nachbereitung,
  • bewusste Analyse der Ursachen,
  • Anpassung von Strukturen,
  • gemeinsame Workshops,
  • organisationsweite Schulungen.

Erst wenn Learnings wirklich in die Organisation einfließen, entsteht Fortschritt.

Praxisbeispiele: So sieht konstruktiver Umgang mit Fehlern aus

1. Abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe im Maschinenbau

In der Entwicklung eines Maschinenbauers verzögern sich Prototypen. Das Projektteam sammelt Beschwerden und lädt anschließend Vertreter:innen aus Entwicklung, Einkauf, Qualitätssicherung und Produktion zu einem moderierten Austausch ein.

Ergebnis:

  • Unpräzise Kommunikation im Einkauf, fehlende Kapazitätsanpassung in der Fertigung
  • Statt Sanktionen gibt es verbindliche Prozessregeln
  • Die Transparenz verbessert die Zusammenarbeit langfristig

2. Fehler im Sekretariat der Geschäftsführung

Die Assistenz verschickt versehentlich einen unfertigen Quartalsbericht an das Führungsteam. Statt Druck auszuüben, reagiert der Geschäftsführer besonnen:

  • Er bedankt sich für die frühe Info
  • Am nächsten Tag folgt eine strukturierte Korrekturrunde
  • Neue Regel: Entwürfe erhalten einen klaren „Nur intern“-Vermerk

So entsteht Prozesssicherheit – ohne Schuldzuweisung.

3. Junior Sales Manager im Vertrieb

Ein Junior Sales Manager verschickt ein Angebot mit veralteten Preisen. Statt sich herauszureden, informiert er sofort seinen Vertriebsleiter. Dieser:

  • lobt die Offenheit,
  • schult das gesamte Team zur korrekten Dokumentenablage,
  • etabliert ein monatliches Update-Meeting für Preisänderungen.

Kundenseitig kommt die Transparenz gut an – Fehler werden zum echten Entwicklungsschritt.

Methoden zur Einführung einer offenen Fehlerkultur

Der Einstieg in eine offene Fehlerkultur beginnt immer mit dem Gespräch. Unternehmen sollten deshalb feste Austauschformate etablieren, in denen Erfolge, Herausforderungen und auch „Mea culpa“-Momente ihren Platz haben. Schon eine halbe Stunde pro Woche kann zeigen: Fehler sind kein Nebenprodukt, sondern ein natürlicher Bestandteil der Arbeit.

Nach Projektabschlüssen lohnt es sich, strukturierte Frameworks einzusetzen:

  • Was ist schiefgelaufen?
  • Warum ist es passiert?
  • Welche Maßnahmen leiten wir daraus ab?

Formate wie Post‑mortem‑Analysen eignen sich dafür besonders gut. Sie setzen auf eine schuldfreie Betrachtung statt auf Schuldzuweisungen – und liefern wertvolle Erkenntnisse für die Zukunft.

Ein weiterer Baustein: Führungskräfteschulungen. Denn der Umgang mit Fehlern ist immer auch Chefsache. Führungskräfte müssen lernen, in kritischen Momenten ruhig zu bleiben, Fragen zu stellen und einfühlsam zu reagieren – statt „Ausnahmezustand“ auszurufen. Ein kultureller Wandelfunktioniert nur, wenn er glaubwürdig von oben vorgelebt wird.

Auch Mitarbeitergespräche sollten diesen Ansatz aufnehmen. Fehler können dort als Entwicklungsanstoß dienen – idealerweise ergänzt durchpassende Weiterbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen.

Die Vorteile

Der Nutzen einer offenen Fehlerkultur zeigt sich auf mehreren Ebenen.

Individuelle Ebene

Mitarbeitende, die ihre Schwächen und Unsicherheiten offen ansprechen können, entwickeln mehr Selbstvertrauen und Verantwortungsbewusstsein. Fehler zu reflektieren und daraus zu lernen, stärkt die eigenen Fähigkeiten und die persönliche Entwicklung.

Teamebene

Teams wachsen zusammen, wenn sie Ursachen und Wirkungen von Fehlentscheidungen gemeinsam betrachten. Schuldzuweisungen verschwinden, Konfliktpotenziale sinken – und genau diese Dynamik schafft Raum für Innovation.

Unternehmensebene

Unbearbeitete Fehler kosten Geld: durch Prozessabbrüche, Fehlinformationen, Qualitätsprobleme oder verspätete Ergebnisse. Besonders in Softwareunternehmen können ungelöste Fehler schnell zum Reputationsrisiko werden – Stichwort Bug-Fixes, Shitstorms und negative Kundenstimmen in Zeiten sozialer Medien.

Fazit: Den Finger in die Wunde legen

Fehler kommen – die Frage ist nicht ob, sondern wann. Genau darin liegt die Stärke einer offenen Fehlerkultur: Sie ersetzt die Illusion von Fehlerfreiheit durch eine Kultur der Vorbereitung und Resilienz.

Erfolg und Scheitern liegen oft nah beieinander. Entscheidend ist nicht, Fehler vollständig zu vermeiden, sondern wie Unternehmen damit umgehen. Prozesse für reflexionsfreie Nachbereitung sollten deshalb lieber heute als morgen etabliert werden. Sie geben Organisationen die notwendige Beweglichkeit, um aus Rückschlägen gestärkt hervorzugehen.

Ohne sie entsteht schnell das Gegenteil: eine starre Fehlerkultur, die Verantwortungsflucht, Schuldzuweisungen und mangelnde Lernbereitschaft begünstigt – und damit Innovation und Zusammenarbeit blockiert.

Offene Fehlerkultur: FAQ

Welche Arten von Fehlern gibt es?

Grundsätzlich lassen sich drei Kategorien unterscheiden:

  • Denkfehler: falsche Annahmen oder Bewertungen
  • Handlungsfehler: fehlerhafte Durchführung, oft ausgelöst durch Hektik oder Unachtsamkeit
  • Systemfehler: Missverständliche Prozesse oder strukturelle Mängel

Wichtig: Fehler entstehen selten isoliert. Oft wirken mehrere Faktoren zusammen.

Was bedeutet eine gesunde Fehlerkultur?

Eine gesunde Fehlerkultur misst sich nicht an der Anzahl der Fehler, sondern am Umgang damit:

  • Führungskräfte reagieren ruhig statt kontrollierend
  • Mitarbeitende müssen sich nicht rechtfertigen
  • Es wird gesprochen und zugehört
  • Ein Fehler führt nicht automatisch zu einem Karriereknick

Kurz: Entscheidend ist das Verhalten, nicht die Makellosigkeit.

Wie führen Führungskräfte eine Fehlerkultur im Unternehmen ein?

Nicht durch PDFs oder Leitfäden, sondern durch Verhalten. Führungskräfte prägen die Kultur, indem sie:

  • eigene Fehler offen zugeben,
  • gelassen reagieren, wenn andere straucheln,
  • Ursachen statt Schuldige suchen,
  • offene Gespräche zu einer festen Routine machen.

Hier gilt: Authentizität schlägt Anspruch. „Wasserpredigen und Wein trinken“ funktioniert nicht – Haltung entsteht durch gelebte Praxis.