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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Unterjährige Gehaltserhöhung und Kurzarbeit: Wie Sie das Jahresarbeitsentgelt ermitteln
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Unterjährige Gehaltserhöhung und Kurzarbeit: Wie Sie das Jahresarbeitsentgelt ermitteln

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE) ist ausschlaggebend für die Entscheidung, ob für Beschäftigte Ver­siche­rungs­pflicht oder -freiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung besteht. Arbeitgeber müssen das JAE daher im Blick behalten. Dieser Beitrag erläutert, woraus sich das Jahresarbeitsentgelt zusammensetzt und wie sich Entgeltveränderungen, etwa durch eine unterjährige Gehaltserhöhung oder Kurzarbeit, auswirken.

5 Min. Lesezeit

Verdient ein Arbeitnehmer Monat für Monat das gleiche Gehalt, lässt sich das Jahresarbeitsentgelt einfach prüfen und feststellen. Etwas schwieriger gestaltet sich die Situation jedoch, wenn besondere Umstände wie eine unterjährige Gehaltserhöhung oder Kurzarbeit hinzukommen.

Warum müssen Arbeitgeber das Jahresarbeitsentgelt feststellen?

Das Jahresarbeitsentgelt ist die entscheidende Bezugsgröße für die Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig ist. Überschreitet das regelmäßige Einkommen eines Beschäftigten die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so endet die Versicherungspflicht. In der Folge kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln möchte.

Jahresarbeitsentgelt: Als Jahresarbeitsentgelt (JAE) bezeichnet man das regelmäßige Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers, hochgerechnet auf ein ganzes Kalenderjahr.

Jahresarbeitsentgeltgrenze: Die JAE-Grenze definiert eine Schwelle, deren Überschreiten für Arbeitnehmer das Ende der Versicherungspflicht bedeutet. Sie liegt im Jahr 2022 bei 64.350 Euro und wird jährlich neu festgesetzt. Ist das Jahresarbeitsentgelt höher als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt mit dem nächsten Kalenderjahr Versicherungsfreiheit ein.

Aus welchen Bestandteilen setzt sich das JAE zusammen?

Bestandteile des Jahresarbeitsentgelts sind alle Arten von Einnahmen, die der Arbeitnehmer regelmäßig erhält und die im Sinne von § 14 Abs. 1 SGB IV als Arbeitsentgelt zählen. Davon ausgenommen sind bestimmte Entgeltbestandteile, die steuerfrei ausgezahlt werden (s. folgende Übersicht).

Bestandteil des JAE

Nicht Bestandteil des JAE

  • Einkünfte aus mehreren Beschäftigungen
  • Feste, pauschale Abgeltung von Überstunden
  • Sachbezüge, soweit sie regelmäßig geleistet werden und nicht steuerfrei sind
  • Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen
  • Regelmäßig geleistete Einmalzahlungen (mind. einmal pro Jahr, z. B. Weihnachts-/Urlaubsgeld)
  • Einkommen aus einem ersten Minijob
  • Einkünfte, die nicht mit der aktuellen Tätigkeit zusammenhängen (z. B. Renten, Mieten, Unterhaltsleistungen)
  • Überstundenvergütungen
  • Variable Entgeltbestandteile
  • Heirats- und Geburtsbeihilfen
  • Urlaubsabgeltungen für nicht genommenen Urlaub
  • Belegschaftsrabatte

Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttoentgelt von 5.250 Euro, eine monatliche Überstundenpauschale von 300 Euro, im November ein halbes Monatsgehalt als Weihnachtsgeld, und hat monatlich 1.000 Euro Mieteinkünfte. Um das Jahresarbeitsentgelt zu ermitteln, rechnet der Arbeitgeber folgendermaßen:

JAE = (5.250 Euro + 300 Euro) x 12 + 2.625 Euro = 69.225 Euro

Die Mieteinkünfte zählen nicht in das Jahresarbeitsentgelt hinein. Es überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro. Ist dies auch im kommenden Jahr der Fall, besteht ab dem nächsten Jahr Versicherungsfreiheit.

Bei einem schwankenden Monatsgehalt, etwa bei der Arbeit auf Stundenlohnbasis, muss ein durchschnittliches Jahresarbeitsentgelt berechnet werden.

Was ist eine vorausschauende Betrachtung des Jahresarbeitsentgelts?

Für die Bewertung des Jahresarbeitsentgelts ist nicht die aktuelle Gehaltssituation ausschlaggebend. Vielmehr geht es darum, das künftige Entgelt in den kommenden zwölf Monaten vorausschauend zu betrachten. Dabei bezieht man das aktuelle Einkommen sowie die Entwicklungen der folgenden zwölf Monate ein, die bei einem normalen Verlauf zu erwarten sind.

Beispiel: Der Arbeitnehmer verdient vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 monatlich 5.200 Euro. Ab dem 1. Juli wird er eine feste Gehaltserhöhung auf 5.700 Euro erhalten. Hochgerechnet ergibt sich ein Jahresarbeitsentgelt von 65.400 Euro, das die Jahresentgeltgrenze überschreitet. Ist es auch höher als die Jahresentgeltgrenze für das Jahr 2023, ist der Arbeitnehmer ab 2023 versicherungsfrei.

Wichtig: Arbeitgeber dürfen in die vorausschauende Betrachtung nur Erhöhungen einbeziehen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen. Eine vielleicht kommende Erhöhung infolge einer noch zu verhandelnden Tariferhöhung etwa ist in diesem Zusammenhang nicht sicher genug.

Wann müssen Arbeitgeber das jährliche Entgelt ihrer Beschäftigten feststellen?

Im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses gibt es mehrere Zeitpunkte, zu denen das Jahresarbeitsentgelt festgestellt werden muss:

  • Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses: Erhält der Beschäftigte bereits von Beginn an ein Entgelt, das hochgerechnet auf ein Kalenderjahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, tritt sofort Versicherungsfreiheit ein. Die Verhältnisse des vorherigen Beschäftigungsverhältnisses sind dabei unerheblich.
    Beispiel: Der Arbeitnehmer erhält ein Monatsentgelt von 6.000 Euro (72.000 Euro jährlich). Bei seiner vorherigen Anstellung war er versicherungspflichtig. Er wird dennoch bei seiner neuen Festanstellung sofort als versicherungsfrei eingestuft.
  • Zum Jahresende: Während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses wird das JAE jeweils zum Jahresende für das nächste Jahr neu beurteilt. Wird das Einkommen des Arbeitnehmers im kommenden Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen, endet die Versicherungspflicht für das nächste Kalenderjahr. Diese Entscheidung beeinflusst jedoch die Behandlung des aktuellen Beschäftigungsjahrs nicht.
  • Dauerhafte Entgeltveränderungen: Werden während des Jahres Entgeltveränderungen vorgenommen, die dauerhaft bestehen werden (z. B. Erhöhung des Grundlohns), kann die Situation neu beurteilt werden. Auch hier gilt jedoch: Eine unterjährige Gehaltserhöhung kann sich erst ab dem folgenden Jahr bemerkbar machen.

Automatisierungspotenzial nutzen

Die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze lässt sich mithilfe von Personalsoftware erheblich vereinfachen. Die Software rechnet das Entgelt auf Grundlage des aktuellen Entgelts sowie kommender Erhöhungen auf ein ganzes Jahr hoch und erleichtert dadurch die zutreffende Bewertung des Jahresentgelts. Entsprechende Auswertungen unterstützen die Personalabteilung dabei, die betroffenen Mitarbeiter mit minimalem Aufwand über bevorstehende Veränderungen in der Versicherungspflicht zu informieren.

Wie wirkt sich eine unterjährige Gehaltserhöhung auf das Jahresentgelt aus?

Bleibt ein Arbeitnehmer mit seinem Jahresarbeitsentgelt knapp unter der JAE-Grenze, so wirkt sich eine unterjährige Gehaltserhöhung nicht auf die Bewertung aus.

Beispiel: Bei der turnusmäßigen Überprüfung des Jahresarbeitsentgelts eines Beschäftigten zum Jahresende 2021 ergibt für das Jahr 2022 ein hochgerechnetes Jahresarbeitsentgelt von 64.000 Euro. Die Versicherungspflicht bleibt bestehen.

Zum 1. April 2022 erhält der Beschäftigte eine unterjährige Gehaltserhöhung in Höhe von 250 Euro, sodass sich das Jahresarbeitsentgelt um 9 x 250 Euro = 2.250 Euro auf insgesamt 66.250 Euro erhöht. Er bleibt dennoch im Jahr 2022 versicherungspflichtig, da sich die Überschreitung erst ab 2023 auswirken kann – vorausgesetzt, die dann geltende Jahresentgeltgrenze wird ebenfalls überschritten.

Hinweis: Auch eine Entgelterhöhung zum 1. Januar 2022, die erstmals dazu führt, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, gilt als unterjährig und kann sich somit erst ab 2023 auf die Versicherungspflicht auswirken.

Kann die Versicherungsfreiheit durch Kurzarbeit entfallen?

Arbeiten besserverdienende Arbeitnehmer in Kurzarbeit, senkt dies ihr Jahresarbeitsentgelt.

Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält ein Jahresarbeitsentgelt von 75.000 Euro (6.250 Euro pro Monat). Im Jahr 2022 arbeitet sie drei Monate in Kurzarbeit, wodurch sich ihr Einkommen auf 56.250 Euro reduziert. Damit unterschreitet sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Trotz dieser Unterschreitung bleibt der Versicherungsstatus unverändert.

Da es sich nicht um eine dauerhafte Entgeltminderung handelt, sondern diese nur vorübergehender Natur ist, bleibt die Versicherungsfreiheit bei Kurzarbeit auch bei einer Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze bestehen. Dies gilt selbst dann, wenn die maximale Dauer der Kurzarbeit von 24 Monaten ausgereizt wird. Voraussetzung ist lediglich, dass sich das Arbeitsentgelt nach dem Ende der Kurzarbeit weiterhin über der Jahresentgeltgrenze bewegen wird.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Was Arbeitgeber zur eAU-Einführung wissen sollten
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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Was Arbeitgeber zur eAU-Einführung wissen sollten

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll den "gelben Schein" ersetzen. Insbesondere wegen fehlender IT-Infrastruktur in den Arztpraxen kommt der digitale Datenaustausch aber nur langsam in Schwung. Daher hat der Gesetzgeber die Pilotphase verlängert. Für Arbeitgeber soll die Teilnahme am eAU-Verfahren nun ab Januar 2023 verpflichtend sein. Hier die wichtigsten Informationen.

5 Min. Lesezeit

Die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland stellen jedes Jahr rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) aus. Nicht nur der Ausdruck der Bescheinigungen, auch deren manuelle Erfassung bei Krankenkassen und Arbeitgebern verursacht hohen bürokratischen Aufwand.

Um die Beteiligten davon zu befreien, hatte der Gesetzgeber im November 2019 mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) die Einführung eines digitalen Verfahrens angestoßen. Dazu sollte im ersten Schritt die elektronische Kommunikation zwischen Arzt und Krankenkasse eingerichtet werden, im zweiten Schritt sollten die Krankenkassen die AU-Daten für den digitalen Abruf durch die Arbeitgeber bereitstellen.

Die unzureichende IT-Ausstattung in vielen Arztpraxen und die Pandemiesituation haben das Projekt jedoch zeitlich in Verzug gebracht.

Zeitplan zur Einführung der eAU

Ursprünglich war vorgesehen, dass alle Vertragsarztpraxen die AU-Daten ihrer Patienten ab dem 1. Januar 2021 elektronisch an die Krankenkassen übermitteln. Dazu waren viele Praxen jedoch aufgrund fehlender IT-Ausstattung und zusätzlicher Belastungen durch die Corona-Pandemie nicht in der Lage, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betonten. Daher wurde der Start der Datenübermittlung durch die Praxen an die Kassen auf den Oktober 2021 verschoben.

Nach heutigem Stand gliedert sich die Einführung der eAU in die folgenden Phasen:

Einführung für die Arztpraxen seit Oktober 2021

Seit dem 1. Oktober 2021 können Vertragsarztpraxen, die technisch dazu imstande sind, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an Krankenkassen übermitteln. Da die technischen Unzulänglichkeiten bei der IT-Ausstattung eine flächendeckende Übermittlung elektronischer AU nach wie vor verhindern, gilt für die Praxen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022. Vertragsärzte müssen ihren Patienten also bis Ende 2022 weiterhin einen „gelben Schein“ austellen. Sofern sie dazu technisch in der Lage sind, können sie die AU-Daten zusätzlich elektronisch an die Krankenkassen übermitteln.

Pilotphase unter Einbeziehung von Arbeitgebern seit Januar 2022

Infolge der technischen Probleme bei der Kommunikation zwischen Arztpraxen und Krankenkassen ist auch der „zweite Teil“ der eAU-Einführung in Verzug geraten: Ursprünglich sollten die Kassen den Arbeitgebern die AU-Daten nämlich seit Anfang 2022 nur noch digital zur Verfügung stellen. Dies geschieht jedoch aufgrund der unzureichenden Datenübermittlung durch die Ärzteschaft lediglich teilweise. Dementsprechend funktioniert auch der Datenabruf durch Arbeitgeber noch nicht im vorgesehenen Umfang. Um den Beteiligten mehr Zeit für die Einführung zu geben, wurde die Pilotphase zur Erprobung des eAU-Verfahrens inzwischen um weitere sechs Monate verlängert.

Verpflichtende Teilnahme der Arbeitgeber ab Januar 2023

Ab 1. Januar 2023 wird das eAU-Verfahren nach gegenwärtiger Planung für Arbeitgeber Pflicht sein. Dann müssen Arbeitgeber die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Hierzu soll es dann auch keine Alternative mehr geben. Gleichzeitig entfällt nämlich die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorzulegen. Bis Ende 2022 bleibt diese Vorlagepflicht übergangsweise noch bestehen.

Was gilt gegenwärtig rund um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Zurzeit stellt der Vertrags(zahn)arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, wenn der Patient aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Die AU-Bescheinigung muss dabei in vierfacher Ausfertigung gedruckt werden: je ein Exemplar für den Arzt, den Versicherten, den Arbeitgeber und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). So ist in der Vergangenheit Jahr für Jahr ein Papieraufkommen von mehr als 300 Millionen Blättern Papier entstanden. Hinzu kommt der Aufwand für die manuelle Erfassung durch die Krankenkasse und den Arbeitgeber.

Nach § 5 EntgFG muss die AU spätestens am vierten Tag der Erkrankung dem Arbeitgeber zum Nachweis über Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Unterbleibt die Arbeitsunfähigkeitsmeldung, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Zudem darf er anordnen, dass eine AU bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung vorgelegt werden muss.

Was ändert sich durch die eAU?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt das bisherige papiergebundene Verfahren durch einen völlig neuen Ablauf. Ziel ist, dass die Vertrags(zahn)ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital an die gesetzlichen Krankenversicherungen übermitteln. Diese können die AU-Daten automatisiert verarbeiten und stellen sie ihrerseits den Arbeitgebern zum Abruf bereit. Während der Übergangszeit gibt es die AU in Papierform noch. Langfristig ist jedoch geplant, das Verfahren vollständig papierlos zu gestalten.

Welche Vorteile bietet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Die Einführung der eAU verläuft zurzeit zwar noch etwas stockend – wenn das Verfahren jedoch erst einmal fächendeckend implementiert ist, wird es allen Beteiligten Vorteile bringen:

  • Schnellerer Zugriff — Bisher sind Arbeitgeber und GKV darauf angewiesen, dass der Beschäftigte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zügig vorlegt. Auf die eAU können sie deutlich schneller zugreifen.
  • Medienbrüche — Da alle Daten nahtlos digital verarbeitet werden, gibt es keine zeitraubenden und fehleranfälligen Medienbrüche mehr.
  • Zustellpflicht — Bislang sind Versicherte verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb weniger Tage bei Krankenkasse und Arbeitgeber vorzulegen. Diese Zustellpflicht entfällt. Der Beschäftigte ist aber auch im Rahmen des eAU-Verfahrens verpflichtet, seine Erkrankung dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen. Daran ändert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nichts.
  • Kosteneinsparung — Die Kosten sinken bei Ärzten sowie insbesondere bei den Krankenkassen, sowohl im Hinblick auf die Kosten für die Erstellung und den Druck als auch für die Übermittlung und manuelle Eingabe in bestehende Softwarelösungen.
  • Sicherheit — Verloren gegangene Arbeitsunfähigkeitsmeldungen gehören der Vergangenheit an – die Daten kommen sicher bei Arbeitgebern und Krankenkassen an, auch wenn der Arbeitnehmer seine Ausdrucke verlegt hat.
  • Konflikte — Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die fristgerechte Vorlage der AU entfallen.
  • Dokumentation — Die Krankenkassen können die Arbeitsunfähigkeiten der Versicherten ohne Lücken dokumentieren. So verfügen sie über sicheres Datenmaterial für die Entscheidung über die Auszahlung von Krankengeld.

Was müssen Arbeitgeber zur Vorbereitung auf das digitale Verfahren wissen?

Auch wenn Arbeitgeber nach heutigem Stand erst ab dem 1. Januar 2023 am eAU-Verfahren teilnehmen müssen, sollten sie sich bereits jetzt mit den technischen und rechtlichen Voraussetzungen auseinandersetzen. Hierzu ist es wichtig, die folgenden Fakten zu kennen:

  • Berechtigung — Es ist nicht zulässig, pauschal täglich von allen Arbeitnehmern etwaige Erkrankungsdaten von der GKV abzufragen. Stattdessen muss eine Berechtigung dafür vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit informiert hat.
  • Technische Basis — Für den Abruf der Daten von der Krankenkasse ist laut dem GKV-Spitzenverband zwingend der Datenaustausch eAU einzusetzen. Daher sollten Arbeitgeber darauf achten, dass ihr Softwarehersteller das eingesetzte Entgeltabrechnungsprogramm rechtzeitig (spätestens bis zum Beginn der Teilnahmepflicht für Arbeitgeber) mit einer entsprechenden Schnittstelle ausstattet.
  • Minijobber — Um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Minijobbers abzurufen, führt der Weg über die Minijobzentrale. Hierfür muss der Arbeitgeber die Krankenkasse seiner Mitarbeiter erfragen, die bislang für das Arbeitsverhältnis unerheblich war. Diese Information übermittelt er an die Minijobzentrale, die ihrerseits die erforderlichen Daten bei der Krankenkasse abruft und an den Arbeitgeber schickt.
  • Nicht von der eAU erfasste Sachverhalte — Für die folgenden Beschäftigten werden Arbeitgeber nach heutigem Stand auch künftig keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abrufen können. In diesen Fällen ist weiterhin eine AU in Papierform vorzulegen:
    • Privatversicherte Beschäftigte
    • Beschäftigte, die an Präventions- oder Rehamaßnahmen eines SV-Trägers teilnehmen
    • Arbeitnehmerinnen, für die ein Beschäftigungsverbot nach § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz besteht
    • Beschäftigte, die Kinderkrankengeld oder Kinderverletztengeld erhalten
Geldwerter Vorteil – Orientierungshilfe für die Praxis
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Geldwerter Vorteil – Orientierungshilfe für die Praxis

Was dabei beachtet werden muss und wie man als Arbeitgeber zusätzlich sparen kann.

5 Min. Lesezeit

In der betrieblichen Praxis handelt es sich beim geldwerten Vorteil um ein häufig genutztes Instrument. Der Mitarbeiter erhält vergünstigte oder kostenlose Sachbezüge. Dabei gibt es für alle Beteiligten jedoch einiges zu berücksichtigen. Im folgenden Artikel werden alle erforderlichen Aspekte erläutert, um die Anwendung zu erleichtern.

Was ist ein geldwerter Vorteil? Eine Definition der wichtigsten Begriffe

Beim geldwerten Vorteil handelt es sich also in der Regel um sogenannte Sach- oder Naturalbezüge. Der Beschäftigte erhält sie unentgeltlich vom Arbeitgeber und kann sie während der Ausübung seiner Tätigkeit nutzen.

Was Sachbezüge im Detail sind, regelt das deutsche Einkommensteuergesetz sowie das österreichische Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Sie unterliegen der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und erhöhen die steuerliche Bemessungsgrundlage des jeweiligen Angestellten. Das heißt, Arbeitnehmer müssen ihre geldwerten Vorteile versteuern und es fallen Sozialabgaben an.

Beispiele für gängige Sachbezüge

Grundsätzlich kann ein geldwerter Vorteil in unterschiedlichster Form durch den Arbeitgeber gewährt werden. Die folgenden Sachbezüge treten häufig auf:

  • Dienstwagen
  • Fahrrad oder E-Bike
  • Abstell- oder Garagenplatz
  • Dienstwohnung
  • Mobiltelefon
  • PC-Überlassung
  • Personalrabatte
  • Tickets für öffentliche Verkehrsmittel
  • Zinsersparnisse durch spezielle Arbeitgeberdarlehen
  • Soziale Zuwendungen

Da die einzelnen Arten individuelle Besonderheiten bei der Abrechnung aufweisen, werden wir sie im Folgenden detailliert betrachten und zudem erläutern, für welche geldwerten Vorteile in Deutschland und Österreich ein Freibetrag gilt.

Wie wirkt sich ein geldwerter Vorteil abgabenrechtlich aus?

Der geldwerte Vorteil erhöht also wie bereits erklärt das Einkommen des Arbeitnehmers und führt damit zu einer höheren Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben und Steuern. Die Abrechnung erfolgt regelmäßig im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung.

1. Die Rechtslage in Deutschland

Zunächst sehen wir uns die Situation in Deutschland an und erklären, welche Besonderheiten die einzelnen Sachbezüge aufweisen und was zu beachten ist.

Besteht in Deutschland Steuerfreiheit für einen geldwerten Vorteil, fallen auch keine Sozialabgaben an. Die jeweiligen geldwerten Vorteile werden zur Wertermittlung mit den üblichen Endpreisen am Abgabeort bewertet und im Rahmen der Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Grundsätzlich gilt ab 2022 ein monatlicher Freibetrag von 50 Euro. Alle geldwerten Vorteile, die diesen Betrag nicht übersteigen, sind steuerfrei.

Was im Detail gilt, zeigen wir jetzt.

2. Dienstwagen

Für die Berücksichtigung des Dienstwagens gibt es zwei Möglichkeiten.

Die Ein-Prozent-Regel besagt, dass der Mitarbeiter monatlich 1 Prozent des Brutto-Inlands-Listenpreises sowie zusätzlich 0,03 Prozent dieses Wertes pro Kilometer der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz versteuern muss. Für Elektroautos und Plug-in-Hybriden gilt übrigens nur ein Prozentsatz von 0,25 Prozent.

Das Fahrtenbuch kommt zum Einsatz, wenn das Auto hauptsächlich dienstlich genutzt wird. Dann werden lediglich die Privatfahrten zur Arbeit und außerhalb der Arbeitszeit mit einem Betrag von 0,23 Euro pro Kilometer versteuert.
Je mehr sich die Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und der Anschaffungspreis des Fahrzeuges erhöhen, umso geringer fällt der Vorteil für den Arbeitnehmer aus. Man muss also genau prüfen, welche Variante sich lohnt und ggf. einen speziellen Rechner nutzen.

3. Fahrrad oder E-Bike

Beteiligt sich der Arbeitnehmer per Gehaltsumwandlung an den monatlichen Anschaffungskosten oder Leasingraten, muss der geldwerte Vorteil mit 0,25 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden.

Erhält der Arbeitnehmer das Fahrrad hingegen kostenlos und zusätzlich zum Gehalt, bleibt es komplett steuerfrei.

4. Abstell- oder Garagenplatz

Überlässt der Arbeitgeber dem Mitarbeitendenr einen kostenlosen Parkplatz aus betrieblichem Interesse, wird dies nicht als geldwerter Vorteil betrachtet.

5. Dienstwohnung

Bei der Versteuerung der Dienstwohnung wird unterschieden zwischenin Wohnung und Unterkunft. Eine Unterkunft verfügt dabei lediglich über die Möglichkeit zur Bad- oder Küchenmitbenutzung.

Der geldwerte Vorteil einer Wohnung berechnet sich aus der ortsüblichen Miete oder festen Quadratmeterpreisen. Vermietet der Arbeitgeber die Wohnung zu mindestens⅔ der ortsüblichen Miete, bleibt der geldwerte Vorteil unberücksichtigt. Ist die gezahlte Miete geringer, wird die Differenz versteuert. Aber auch der monatliche Freibetrag ist zusätzlich anwendbar.

Eine Unterkunft bleibt bis zu einem Wert von 241 Euro für den Arbeitnehmer steuerfrei.

6. Mobiltelefon und PC-Überlassung

Hierbei handelt es sich um geldwerte Vorteile, wenn die Geräte auch privat genutzt werden dürfen. Sie sind allerdings steuerfrei, wenn sie im Eigentum des Arbeitgebers bleiben.

7. Personalrabatte

Für Personalrabatte bis zu einer Grenze von 4 Prozent besteht Steuerfreiheit. Rabatte, die diesen Prozentsatz übersteigen, müssen erst berücksichtigt werden, wenn sie über 1.080 Euro liegen.

8. Tickets für öffentliche Verkehrsmittel

Ein Ticket für die Fahrten zur Arbeit ist bis zum 44 Euro-Freibetrag steuerfrei. Gegebenenfalls sollte der Mitarbeiter über eine anteilige Beteiligung nachdenken, um diese Grenze nicht zu überschreiten, da ansonsten der Gesamtbetrag versteuert werden muss.

Ein Freibetrag gilt im Übrigen auch für Bonusmeilen. Vielflieger können gesammelte Meilen bis zu einer Grenze von 1.080 Euro selbst nutzen, wenn der Arbeitgeber nicht ausdrücklich auf einer dienstlichen Nutzung besteht.

9. Zinsersparnisse durch spezielle Arbeitgeberdarlehen

Hier gilt eine Ersparnis bis zu 2.600 Euro als steuerfrei.

10. Soziale Zuwendungen

Für eine kurzfristig notwendige Kinderbetreuung kann ein Unternehmen bis zu 600 Euro übernehmen, die dann abgabenfrei bleiben.

Regelmäßige Leistungen zur Finanzierung der Kinderbetreuung hingegen sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

Maßnahmen der Gesundheitsförderung , wie Zuschüsse zu Physiotherapie oder Massagen, werden erst oberhalb von 500 Euro steuerlich berücksichtigt und von gesundheitlicher Prävention profitiert letztendlich auch das Unternehmen.

Weitere geldwerte Vorteile nach deutschem Einkommensteuergesetz sind unter anderem Tankgutscheine, Arbeitskleidung, die Übernahme von Führerscheinkosten oder ein Fahrtkostenzuschuss.

Arbeitsvertrag: Alles, was Arbeitgeber wissen müssen
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Arbeitsvertrag: Alles, was Arbeitgeber wissen müssen

Was müssen Arbeitgeber unbedingt beachten, wenn es um einen Arbeitsvertrag geht? Unsere Experten haben die wichtigsten Tipps und Kniffe für Dich.

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Der Arbeitsvertrag ist eines der wichtigsten Dokumente im Arbeitsleben. Darin sind alle Rahmenbedingungen einer beruflichen Tätigkeit festgehalten und geregelt. Doch welche Angaben müssen zwingend in einem Arbeitsvertrag enthalten sein und was ist bitteschön ein Arbeitsvorvertrag? Antworten auf diese Fragen und noch viele weitere Informationen erhältst Du  in diesem Artikel.

Arbeitsvertrag: Auch mündliche Zusagen gelten

Die meisten Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden setzen einen Arbeitsvertrag mit einem seitenlangen Dokument gleich, in dem sich Klausel an Klausel reiht. Doch das ist so nicht unbedingt richtig. Denn ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden, er ist auch dann gültig, wenn er auf einer mündlichen Vereinbarung beruht.

Denn es gibt keine Form, die verbindlich vom Gesetz für einen Arbeitsvertrag vorgeschrieben wäre.  Somit gilt auch eine mündliche Zusage nach einem Vorstellungsgespräch streng genommen bereits als Arbeitsvertrag. Vorausgesetzt, beide Parteien sind sich einig.

Nichtsdestotrotz werden Arbeitsverträge in den meisten Fällen schriftlich geschlossen. Das ist auch gut so, denn so haben sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende ein fest fixiertes Schriftstück in der Hand, auf das sie sich berufen können oder in dem sie nachlesen können, welche Pflichten in welchen Fällen einzuhalten sind.

Spätestens, wenn es zu Unstimmigkeiten oder gar Streitigkeiten kommt, kann ein mündlicher Arbeitsvertrag problematisch sein.

Was gehört zwingend in einen Arbeitsvertrag?

Aber wie muss ein solches Dokument aufgebaut sein? Gibt es in einem schriftlichen Arbeitsvertrag bestimmte Inhalte, die zur Sprache kommen müssen?

In diesem Zusammenhang zeigt sich das deutsche Gesetz von seiner liberalen Seite. Es herrscht Vertragsfreiheit, was nichts anderes bedeutet, als dass Unternehmen und Arbeitnehmende relativ frei darüber entscheiden können, welche Inhalte sie in den Arbeitsvertrag aufnehmen und welche nicht.

Es gibt aber einige Punkte und Eckdaten, die in jedem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen:

  • Name oder Firmenbezeichnung und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Befristung
  • Dauer der Probezeit
  • Tätigkeit und Arbeitsort
  • Vergütung inklusive Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
  • Arbeitszeit
  • Regelungen im Krankheitsfall
  • Urlaubsanspruch pro Jahr
  • Kündigungsfristen
  • Eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu erfüllenden Aufgaben und Tätigkeiten
  • Arbeitsort

Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam?

In vielen Arbeitsverträgen befinden sich neben diesen Pflichtangaben häufig noch ergänzende Klauseln, die vom Arbeitgeber eigenständig verfasst werden. Hier ist Vorsicht geboten.

Denn immer wieder stellt sich heraus, dass so manche Formulierung „Marke Eigenbau“ vor dem Gesetz keinen Bestand hat und somit unwirksam sind. Aus dem einfachen Grund, weil sie geltendem Recht widerspricht.

Wann verliert ein Arbeitsvertrag seine Gültigkeit?

Unwirksam sind auch Klauseln, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Zum Beispiel, wenn der Arbeitsvertrag vorsieht, die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitsdauer zu umgehen.

Auch sittenwidrige Inhalte stehen auf dem Index. Diese liegen etwa dann vor, wenn das Unternehmen seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine unverhältnismäßige Pflicht zur Verschwiegenheit auferlegt.

In der Regel führt eine einzige unwirksame Klausel aber nicht dazu, dass der gesamte Arbeitsvertrag ungültig ist. Natürlich ist aber der entsprechende Passus im Vertrag nicht anwendbar, sodass sich der Arbeitgeber nicht mehr darauf berufen kann.

Entweder fällt dieser Vertragspunkt dann komplett weg oder die entsprechende gesetzliche Regelung tritt an dessen Stelle.

Wie lange ist ein Arbeitsvertrag gültig und kann er widerrufen werden?

Apropos Gültigkeit eines Arbeitsvertrags – ab wann wird dieser überhaupt rechtskräftig? Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag ab dem Zeitpunkt gültig, ab dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Dokument unterzeichnet haben. Handelt es sich dabei um eine befristete Beschäftigung, endet das Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Datum. Ansonsten endet es regulär mit dem Erreichen des Rentenalters.

Ein unterschriebener Arbeitsvertrag kann also nicht einfach widerrufen werden. Auch dann nicht, wenn der oder die neue Mitarbeitende die Stelle noch nicht angetreten hat.

Angenommen, ein Talent hat sich auf mehrere Jobs beworben und direkt nach der Vertragsunterschrift ein zweites, besseres Angebot erhalten. Dann kann der oder die Arbeitnehmende den Arbeitsvertrag nur durch eine ordentliche Kündigung wieder auflösen.

Hierbei muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden, die in der Regel vier Wochen zum Ende oder zum 15. jedes Monats beträgt. Ist eine Probezeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Wochen.

Mitarbeitergespräche als Führungsinstrument: Vom Pflichttermin zur echten Chance
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Mitarbeitergespräche als Führungsinstrument: Vom Pflichttermin zur echten Chance

Vielen Führungskräften gelten Mitarbeitergespräche als lästige Pflicht, dabei zählen sie zu den wirksamsten Werkzeugen für Bindung, Motivation und Personalentwicklung. Der Beitrag unterscheidet anlassbezogene von institutionalisierten Gesprächen, nennt typische Fehler wie die „Gehaltsfalle“ sowie rechtliche Rahmenbedingungen und erklärt, wie Software die Vor- und Nachbereitung entlastet, ohne das persönliche Gespräch zu ersetzen.

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Mitarbeitergespräche gelten vielen Führungskräften als lästige Pflicht, dabei sind sie eines der wirksamsten Werkzeuge für Bindung, Motivation und Personalentwicklung. Wie Sie Gespräche inhaltlich und rechtlich sauber aufsetzen, welche Fehler Sie vermeiden sollten und wie Software die Vor- und Nachbereitung erleichtert.

Warum Mitarbeitergespräche über Bindung und Motivation entscheiden

Ein gut aufgebautes Mitarbeitergespräch ist ein mächtiges Führungsinstrument, auch wenn sich das die wenigsten Führungskräfte bewusst machen. Bei entsprechend strukturierter Vorgehensweise motiviert es Mitarbeitende durch gezieltes Feedback, verbessert das persönliche Verhältnis zwischen Führungskraft und Arbeitnehmer, deckt Stärken und Schwächen auf, fördert die Bindung ans Unternehmen, macht Unzufriedenheit frühzeitig sichtbar, identifiziert Qualifikationspotenzial und Karriereziele und liefert Feedback zu sinnvollen Veränderungen in den Arbeitsprozessen. Ein gut geführtes Gespräch bildet damit zugleich eine wichtige Basis für Personalentwicklung und Karriereplanung.

Die Personalmanagement-Beraterin und -Trainerin Kathrin Schütte, die seit 2005 mit ihrer Firma Schütte | pmt PersonalManagement & Training kleine und mittelständische Unternehmen in Fragen der Personalentwicklung und -gewinnung berät, ordnet das Thema aus Sicht der Mitarbeiterbindung ein. Anerkennung für das eigene Handeln und Tun sei ein grundlegendes Bedürfnis des Menschen, am Arbeitsplatz nicht anders als im privaten Bereich. Mitarbeitende demotiviert es, wenn sie den Eindruck haben, dass Führungskräfte sich nicht wirklich für ihre Arbeit interessieren oder sie nur dann zu Gesprächen einladen, wenn die Leistung nicht stimmt. Eine der wichtigsten Aufgaben von Führungskräften sei es daher, mit Mitarbeitenden in regelmäßigem Kontakt zu stehen und Gespräche zu führen, die Raum für gegenseitiges Feedback bieten. Ein weiterer zentraler Motivator: den Mitarbeitenden zu verdeutlichen, welchen Beitrag sie zum Unternehmenserfolg leisten.

Nach Schüttes Schätzung führen über alle Unternehmen betrachtet etwa 50 Prozent der Betriebe regelmäßig oder zumindest sporadisch Mitarbeitergespräche durch. Kleinere Firmen gehen dabei eher unstrukturiert vor, jede Führungskraft hat ihren eigenen Stil. Größere Unternehmen haben dagegen häufig einen definierten Prozess und einen Gesprächsleitfaden, schulen ihre Führungskräfte intensiver in der Gesprächsführung und koppeln die Vereinbarung und Überprüfung gehaltsrelevanter Ziele oft an das jährliche Mitarbeitergespräch.

Anlassbezogene und institutionalisierte Gespräche

Mitarbeitergespräche lassen sich in zwei Gruppen unterteilen. Anlassbezogene Gespräche finden statt, wenn es dafür einen konkreten Anlass gibt, etwa den erfolgreichen Abschluss eines Projekts, einen bestehenden Konflikt, das Auslaufen der Probezeit oder eine schlechte Leistung. Sie dauern typischerweise nicht lange, finden kurzfristig und mitunter spontan statt und haben ein klar abgegrenztes, aktuelles Thema. Institutionalisierte Gespräche führen Arbeitgeber ohne einen bestimmten Anlass, in den meisten Unternehmen in festen Abständen, meist jährlich. Sie dienen dazu, mit dem Mitarbeiter über Leistung und erreichte oder verfehlte Ziele zu sprechen, ihn neu zu motivieren, Entwicklungsmöglichkeiten zu eruieren und Ziele für das kommende Jahr zu vereinbaren. Häufig kommen im Jahresgespräch auch Gehaltsthemen zur Sprache.

Bei der Frage, wann und wie oft Gespräche sinnvoll sind, kommt es auf die Art an. Anlassbezogene Gespräche sollten möglichst zeitnah zum jeweiligen Anlass stattfinden, etwa direkt nach der Rückkehr aus der Elternzeit oder unverzüglich bei Bekanntwerden eines Konflikts. Besser gleich Feedback geben, statt auf das Jahresgespräch zu warten, denn bis dahin ist ein Großteil der Themen wieder vergessen. Institutionalisierte Gespräche finden in den meisten Unternehmen einmal jährlich statt, häufig gekoppelt an die ebenfalls jährliche Mitarbeiterbeurteilung, wobei auch andere Intervalle denkbar sind. Unabhängig davon sollten Führungskräfte mindestens quartalsweise auf einen regelmäßigen Austausch mit ihren Mitarbeitenden achten. Diese Gespräche dürfen ungezwungen und ohne festen Rahmen ablaufen, sollten den Beschäftigten aber die Chance geben, Probleme oder Wünsche anzusprechen.

Warum das reine Jahresgespräch an Wirkung verliert

Dass die Institution des jährlichen Mitarbeitergesprächs kaum hinterfragt wird, ist nach aktuellen Erkenntnissen ein Problem. Eine globale Studie von Kantar TNS zeigt: Nur 56 Prozent der Befragten hielten ihr letztes jährliches Mitarbeitergespräch für fair. 78 Prozent der Personaler attestierten einem jährlichen Gespräch fehlende Effektivität, 56 Prozent halten es nicht für geeignet, die Leistung der Mitarbeitenden akkurat einzuordnen, und fast jeder Dritte war der Meinung, dass die Performance der Mitarbeitenden durch das Gespräch nicht gesteigert, sondern verringert wurde. Auch andere Umfragen kommen zu ähnlichen Ergebnissen.

Gleichzeitig zeigt die Studie „Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die nach Mitteln zur Mitarbeitermotivation und -bindung gesucht hat, die besondere Bedeutung von Mitarbeitergesprächen. Die Längsschnittstudie zeigte unter anderem, dass sich Arbeitnehmer nach den Gesprächen besonders wertgeschätzt fühlten und den Eindruck hatten, dass das Unternehmen an ihrer Weiterentwicklung interessiert ist. Der positive Charakter des Mitarbeitergesprächs als Führungswerkzeug steht damit nicht infrage, das Problem liegt an anderer Stelle: der Häufigkeit. Durch den jährlichen Turnus verliert das Werkzeug viele seiner Vorteile, die Wertschätzung geht auf beiden Seiten verloren. Löst das Mitarbeiterjahresgespräch sich zugunsten kürzerer, wiederkehrender Mitarbeitergespräche auf, entfaltet es seine volle Wirksamkeit eher. Allerdings hat die Frequenz direkten Einfluss auf den Ressourcenbedarf: Je häufiger ein Gespräch stattfindet, desto mehr Zeit müssen Personaler für Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung aufwenden, und auch Mitarbeitende fehlen häufiger am Arbeitsplatz.

Rahmenbedingungen für ein wirksames Gespräch

Um Mitarbeitenden Wertschätzung spüren zu lassen und positive Ergebnisse sicherzustellen, sollte ein Mitarbeitergespräch gut vorbereitet sein. Dazu gehört, frühzeitig eine Einladung mit den wichtigsten Themen zu verschicken, einen ungestörten Raum zu reservieren, ausreichend Zeit einzuplanen und alle nötigen Unterlagen bereitzuhalten. Inhaltlich lohnt es sich, Notizen zu Zielen, Leistungen, Stärken und Schwächen zu machen und sich eigene Ziele für das Gespräch zu setzen, wobei auch private Themen wie familiäre oder gesundheitliche Fragen einfließen können. Eine störungsfreie Atmosphäre, in der der Mitarbeiter auch aus seiner Perspektive erzählen kann, gehört ebenso dazu wie aufmerksames Zuhören und das Notieren wichtiger Punkte. Typischer Bestandteil ist die Vereinbarung gemeinsamer, realistisch erreichbarer und motivierender Ziele. Die wichtigsten besprochenen Punkte sollten schriftlich festgehalten und dem Mitarbeitenden ausgehändigt werden, für mehr Verbindlichkeit können beide Seiten unterschreiben. Diese Dokumentation bildet die Basis für das nächste Gespräch. Sinnvoll ist zudem ein standardisierter Leitfaden, der sicherstellt, dass keine wesentlichen Inhalte übersehen werden.

Kathrin Schütte ergänzt diese Empfehlungen um Erfahrungen aus der Beratungspraxis. Beide Seiten sollten sich zunächst gut vorbereiten, als Grundlage dient ein Leitfaden mit Fragen und einem Beurteilungsbogen. Wichtig ist ein Termin mit ausreichendem Vorlauf, ein ungestörter Rahmen und genügend Zeit, etwa 60 bis 90 Minuten. Ein häufiger Fehler ist es, sofort in das eigentliche Thema einzusteigen. Besser ist es, die Gesprächsteilnehmenden zu Beginn dort abzuholen, wo sie sich gerade befinden: Beschäftigt eine Person gerade ein Problem, wird sie kaum offen für das Gespräch sein. Eine Frage wie „Wie geht es Ihnen gerade, und was beschäftigt Sie derzeit?“ hilft, die richtige Atmosphäre zu schaffen. Je nach Antwort entscheidet sich, ob das Gespräch wie geplant fortgeführt werden kann oder zunächst das Anliegen der Person bearbeitet werden sollte.

Nach der Klärung des inhaltlichen und zeitlichen Ablaufs sollte das Gespräch laut Schütte zunächst die Hauptaufgaben der teilnehmenden Person in den Blick nehmen: Was hat sich verändert, was ist hinzugekommen oder weggefallen? Im nächsten Schritt blicken beide Seiten auf die vereinbarten Ziele zurück und sprechen über deren Erreichung, wobei Abweichungen analysiert und mögliche Hilfestellungen für die Zukunft besprochen werden. Im Rahmen der Leistungsbeurteilung erfragt die Führungskraft zunächst das Selbstbild der Person und erläutert dann die eigene Einschätzung. Anschließend werden neue Ziele vereinbart, Maßnahmen zur Weiterentwicklung abgestimmt und der Mitarbeiter erhält Gelegenheit, seinerseits Feedback zu geben. Abschließend fasst das Gespräch die wichtigsten Inhalte, Vereinbarungen und Ziele noch einmal zusammen. Kürzere Gespräche zu Teilaspekten sind ebenfalls möglich, hier ist es besonders wichtig, das Thema zu Beginn klar zu benennen.

Typische Fehler und Fallen

Ein Mitarbeitergespräch braucht Kathrin Schütte zufolge eine vertrauensvolle Atmosphäre und gegenseitigen Respekt. Das setzt voraus, dass alle Beteiligten mit einer positiven Einstellung in den Termin gehen und bereit sind, aufmerksam zuzuhören. Eine der größten Hürden für Führungskräfte ist es, kritische Verhaltensweisen anzusprechen oder negative Botschaften zu übermitteln. 

Häufig neigen Führungskräfte dazu, zu weich zu beurteilen, oder übertragen ein einzelnes negatives oder positives Ereignis auf andere Bereiche. Eine weitere Falle: nicht nach den Ursachen für schlechte Leistungen oder Zielverfehlungen zu fragen, um gemeinsam geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Eine lösungsorientierte Frage könnte lauten: „Wie kann ich Sie unterstützen, sodass Sie das Ziel XY im kommenden Jahr erreichen?“ 

Ein gravierender Fehler ist es, Abmachungen nicht einzuhalten oder unzureichend auf Kritik und Anregungen der Mitarbeitenden zu reagieren beziehungsweise diese nicht weiterzuverfolgen. Mitarbeitende fühlen sich dann nicht ernst genommen, resignieren und bringen ihre Meinung künftig nicht mehr ein. Schließlich gibt es die „Gehaltsfalle“, bei der das Gespräch von der Beurteilung abschweift und in eine Gehaltsverhandlung übergeht. Eine klare zeitliche Trennung dieser Themen ist deshalb empfehlenswert.

Welche Inhalte im Mitarbeitergespräch zur Sprache kommen

Der Inhalt eines anlassbezogenen Gesprächs richtet sich nach dem jeweiligen Anlass. Beim jährlichen Gespräch können dagegen verschiedenste Themen zur Sprache kommen: Arbeitsergebnisse und erreichte Ziele des vergangenen Jahres, Pläne, Erwartungen und Ziele in den kommenden Monaten, Karriereziele und Personalentwicklungsmaßnahmen, bestehende oder schwelende Konflikte, Rückmeldung des Mitarbeiters an die Führungskraft, etwa zum Führungsverhalten, sowie die Verbesserung der Aufgabenverteilung und Optimierung der Abläufe. Auch wenn das Gespräch einer festen Struktur folgen sollte, lohnt es sich, Freiraum für zusätzliche Themen zu lassen, die sich ergeben oder die der Mitarbeiter anspricht. Persönliche Fragen helfen zudem, mehr über den Gesprächspartner zu erfahren, über seine Wünsche, Motivation, Stärken und Schwächen.

Mit Blick auf den Fachkräftemangel ordnet Kathrin Schütte diese Gesprächsinhalte in einen größeren Wandel ein: Anerkennung, Wertschätzung und der laufende Kontakt mit Mitarbeitenden werden wichtiger, um gute Fachkräfte zu halten und neue zu gewinnen. Mitarbeitende sind Botschafter des Unternehmens und gewinnen bei der Rekrutierung neuer Kolleginnen und Kollegen auf den enger werdenden Märkten an Bedeutung. Führungskräfte haben nicht mehr die Rolle allwissender Expertinnen und Experten, sondern sind auf die Ideen und die aktive Beteiligung der Mitarbeitenden angewiesen. Führung, sei es im Alltag oder im Mitarbeitergespräch, bedeutet daher zunehmend, durch Kommunikation auf Augenhöhe die Rolle eines Coachs zu übernehmen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Arbeitgeber darf aufgrund seines Weisungs- und Direktionsrechts den Arbeitnehmer zum Mitarbeitergespräch laden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn es im Termin um Themen gehen soll, die der Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts nicht regeln kann. Geht es etwa um Details des Arbeitsvertrags wie die Entgeltzusammensetzung, kann der Arbeitnehmer die Teilnahme verweigern (Urteil des BAG vom 23. Juni 2009, Az. 2 AZR 606/08). Geht es dagegen um Themen, die vom Weisungsrecht gedeckt sind, etwa übliche Feedback- oder Zielgespräche, kann eine unberechtigte Verweigerung abgemahnt werden, im Wiederholungsfall ist sogar eine Kündigung möglich.

Während Arbeitnehmer krankgeschrieben sind, dürfen Arbeitgeber sie aufgrund ihrer Rücksichtnahmepflicht nicht durch ein Mitarbeitergespräch in ihrer Genesung hindern. Nur bei einer einem Notfall ähnlichen Situation könnte ein Gespräch angezeigt sein, wobei auch dann vorrangig ein Telefonat geführt werden sollte.

Der Mitarbeiter muss am Gespräch selbst teilnehmen und kann sich nicht durch einen Rechtsanwalt oder eine andere dritte Person vertreten lassen. Zieht der Arbeitgeber zusätzliche Personen hinzu, ist dies auch dem Mitarbeiter gestattet (Urteil des LAG Hamm vom 23. Mai 2001, Az. 14 Sa 497/01). In einigen Fällen hat der Arbeitnehmer das Recht, den Betriebsrat hinzuzuziehen, etwa bei der Einsichtnahme in die Personalakte, bei Fragen zur Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, bei Beschwerden, bei Arbeitsablaufänderungen, die eine Fortbildung erfordern, oder bei Präventionsgesprächen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Weitere Sonderfälle sind Dolmetscher für Mitarbeitende ohne Deutschkenntnisse, Gebärdendolmetscher für taubstumme Mitarbeitende sowie der gesetzliche Vertreter bei minderjährigen Mitarbeitenden.

Es ist nicht zulässig, ein Mitarbeitergespräch zu Beweiszwecken auf Video oder mit dem Handy akustisch aufzuzeichnen. Nimmt der Mitarbeiter es heimlich auf, kann der Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sein (Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 30. April 2012, Az. 5 Sa 687/11).

Wie Software Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung entlastet

Der Aufwand für die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung wirklich hilfreicher Mitarbeitergespräche ist erheblich. Ein Personalverantwortlicher aus einer großen AG mit mehreren Kliniken beschreibt diese Belastung anschaulich: Aktuell nutzt er vor allem Excel, Outlook und Word, um sich im Vorfeld Notizen zu machen, Einladungen zu verschicken, Ergebnisse zu dokumentieren und in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die im Gespräch geäußerten Ziele und Wünsche der Mitarbeitenden erreicht wurden. Diesen Aufwand kann er auf Dauer nicht leisten und sucht deshalb nach einer Softwareunterstützung, die die Gespräche digitalisiert.

Durch den Einsatz spezialisierter Software lässt sich dieser Aufwand deutlich senken. Führungskräfte tragen die benötigten Informationen für die Vorbereitung zusammen, gleichen das Soll- und Ist-Niveau der Kompetenzen des Mitarbeiters ab, erfassen Aufgaben und Ziele und führen die gesamte Mitarbeiterbeurteilung durch. Das steigert in der Regel auch die Qualität der Gespräche und Auswertungen. Die Führungskraft erfasst anschließend die Ergebnisse, behält den Überblick über offene Aufgaben und anstehende Termine, während die Personalabteilung den Fortschritt jederzeit über das System verfolgen kann.

Damit Software diesen Nutzen tatsächlich entfaltet, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen: Sie muss dem Gespräch Struktur verleihen, damit keine wichtigen Punkte vergessen werden und ein effizienter Ablauf entsteht. Sie muss flexibel einsetzbar sein, und zwar für alle Abteilungen und Hierarchieebenen, mit anpassbarem Gesprächsumfang und einer unproblematischen technischen Integration in die restliche Software-Umgebung des Unternehmens. Sie muss Spontanität zulassen, damit eine spontane Wende im Gesprächsverlauf möglich bleibt und der Charakter der Mensch-zu-Mensch-Kommunikation nicht durch starre Softwarevorgaben eingeschränkt wird. Sie sollte sowohl die Perspektive des Unternehmens als auch die des Arbeitnehmers abbilden können, etwa bei Fragen der innerbetrieblichen Fortbildung. Sie sollte organisatorische Aufgaben rund um Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung automatisieren, um Ressourcen zu sparen. Und sie sollte die Nachbereitung unterstützen, denn im Kreislauf regelmäßiger Mitarbeitergespräche ist die Nachbereitung eines Gesprächs zugleich die Vorbereitung des nächsten.

Das eigentliche Gespräch sollte dabei nicht am Bildschirm stattfinden, sondern in entspannter Atmosphäre am Besprechungstisch mit einem gedruckten Leitfaden. Digitale Unterstützung kommt vor allem bei Vorbereitung, Dokumentation und Auswertung zum Tragen: Die Personalabteilung gibt den Startschuss für die Gesprächsrunde und legt das Zeitfenster für Vorbereitung und Durchführung fest, Führungskräfte und Mitarbeitende füllen vorab einen vordefinierten Leitfaden aus, und im Anschluss lassen sich Gesprächsstatus und Ergebnisse automatisch im System einsehen. Das entlastet spürbar, von der Organisation über die Durchführung bis zur Auswertung.

Fazit

Mitarbeitergespräche entfalten ihren Nutzen dann, wenn sie regelmäßig, gut vorbereitet und strukturiert stattfinden, statt als reines Jahresritual abgehakt zu werden. Wer anlassbezogene und institutionalisierte Gespräche sauber voneinander trennt, die „Gehaltsfalle“ vermeidet und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, schafft die Voraussetzung für ehrliches, wechselseitiges Feedback. Software kann dabei die organisatorische Last von Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung senken, ersetzt aber nicht das persönliche Gespräch am Tisch.

Häufige Fragen zu Mitarbeitergesprächen

Was unterscheidet anlassbezogene von institutionalisierten Mitarbeitergesprächen? 

Anlassbezogene Gespräche finden bei einem konkreten Anlass statt, etwa dem Abschluss eines Projekts, einem Konflikt oder dem Ende der Probezeit, und sollten möglichst zeitnah zum Anlass geführt werden. Institutionalisierte Gespräche finden ohne bestimmten Anlass statt, meist einmal jährlich, und dienen dazu, über Leistung, Ziele und Entwicklungsmöglichkeiten zu sprechen.

Wie oft sollten Führungskräfte mit Mitarbeitenden im Austausch stehen?

Unabhängig von institutionalisierten Jahresgesprächen sollten Führungskräfte mindestens quartalsweise auf einen regelmäßigen Austausch mit ihren Mitarbeitenden achten. Diese Gespräche dürfen ungezwungen und ohne festen Rahmen ablaufen, sollten den Beschäftigten aber die Chance geben, Probleme oder Wünsche anzusprechen.

Welche typischen Fehler sollten Führungskräfte im Mitarbeitergespräch vermeiden? 

Häufige Fehler sind eine zu weiche Beurteilung, das Übertragen eines einzelnen negativen oder positiven Ereignisses auf andere Bereiche, das Nicht-Hinterfragen von Ursachen für schlechte Leistungen, nicht eingehaltene Abmachungen sowie die sogenannte „Gehaltsfalle“, bei der das Gespräch von der Beurteilung in eine Gehaltsverhandlung abschweift.

Darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter zu einem Gespräch verpflichten?

Aufgrund seines Weisungs- und Direktionsrechts darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Mitarbeitergespräch laden. Geht es um Themen außerhalb des Direktionsrechts, etwa Details des Arbeitsvertrags wie die Entgeltzusammensetzung, kann der Arbeitnehmer die Teilnahme verweigern (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009, Az. 2 AZR 606/08). Bei Themen, die vom Weisungsrecht gedeckt sind, kann eine unberechtigte Verweigerung abgemahnt werden.

Darf ein Mitarbeitergespräch aufgezeichnet werden? 

Nein. Es ist nicht zulässig, ein Mitarbeitergespräch zu Beweiszwecken auf Video oder mit dem Handy akustisch aufzuzeichnen. Nimmt der Mitarbeiter es heimlich auf, kann der Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sein (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2012, Az. 5 Sa 687/11).

Wie kann HR-Software den Prozess rund um Mitarbeitergespräche unterstützen? 

HR-Software kann den erheblichen Aufwand für die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung senken, den viele Personalverantwortliche noch mit Werkzeugen wie Excel, Outlook und Word bewältigen. Die Personalabteilung gibt über die HR-Software den Startschuss für die Gesprächsrunde und legt das Zeitfenster für Vorbereitung und Durchführung fest. Führungskräfte tragen die benötigten Informationen zusammen, gleichen das Soll- und Ist-Niveau der Kompetenzen ab, erfassen Aufgaben und Ziele und führen die Mitarbeiterbeurteilung durch, während Führungskräfte und Mitarbeitende vorab einen vordefinierten Leitfaden ausfüllen. Im Anschluss lassen sich Gesprächsstatus und Ergebnisse automatisch im System einsehen, sodass die Personalabteilung den Fortschritt jederzeit verfolgen kann. Das eigentliche Gespräch findet dabei weiterhin persönlich am Besprechungstisch statt, die Software entlastet vor allem bei Vorbereitung, Dokumentation und Auswertung.

Duale Ausbildung: Was KMU gegen Fachkräftemangel tun können
HR & Payroll

Duale Ausbildung: Was KMU gegen Fachkräftemangel tun können

Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für den deutschen Mittelstand. Ein Weg heraus aus der Fachkräftelücke kann die duale Ausbildung sein, sagt Expertin Birgit Schweeberg. Im Videotal "Butter bei die Fische" erläutert sie die Vorzüge der Berufsausbildung und den Weg zum Ausbildungsbetrieb.

5 Min. Lesezeit

Die Suche nach geeignetem Personal gestaltet sich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) immer schwieriger. Rund 60 Prozent der Betriebe zählen den Fachkräftemangel inzwischen zu den drei größten Risiken für ihren Geschäftserfolg. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Eine wirkungsvolle Maßnahme gegen die Knappheit an qualifiziertem Personal kann die duale Ausbildung sein, betont Birgit Schweeberg, Bereichsleiterin bei der Handelskammer Hamburg. Nur rund 20 Prozent der KMU in Deutschland bilden jedoch aktuell Fachkräfte-Nachwuchs aus. Das müsse sich ändern, so die Expertin.

Was macht die duale Ausbildung so effektiv?

Birgit Schweeberg beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Ausbildungsthemen und schaut sich auch die Ausbildungssysteme anderer Länder an. Ihrer Einschätzung nach liegt die heimische duale Berufsausbildung im internationalen Vergleich weit vorn. Schweeberg: „Nur in Deutschland sichern die bundesweit geltenden Ausbildungsverordnungen, das Zusammenspiel von Berufsschule und Ausbildungsbetrieb und die Organisation der Ausbildungsverhältnisse durch die lokalen Kammern vor Ort eine überregional hohe und stets vergleichbare Qualität.“

Wie sollten KMU vorgehen, um Ausbildungsbetrieb zu werden?

Zuerst muss jedes Unternehmen intern klären, für welche betrieblichen Aufgaben es Nachwuchs benötigt. Schließlich gibt es in Deutschland zurzeit 324 Ausbildungsberufe – von A wie Änderungsschneider/in bis Z wie Zweiradmechatroniker/in. Dann stellt sich die Frage, ob für eine Ausbildung in den benötigten Tätigkeiten ausreichend eigene fachliche Kompetenz im Betrieb vorhanden ist.

Die Beurteilung der Ausbildungsfähigkeit eines Unternehmens obliegt den IHKs, Handwerkskammern und den Kammern der freien Berufe wie Ärzte und Apotheker. Als „zuständige Stellen“ sind die Kammern Ansprechpartner für alle Fragen rund um ein Ausbildungsverhältnis, vom Vertragsschluss bis zur Abschlussprüfung. Sie helfen und vermitteln auch bei Schwierigkeiten zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden.

Fünf Tipps für eine erfolgreiche duale Ausbildung

  1. Kontaktieren Sie die „zuständigen Stellen“. Bei allen Fragen zur beruflichen Ausbildung sind die Kammern (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kammern der freien Berufe) erste Anlaufstelle für KMU. Informieren Sie sich über Chancen, Voraussetzungen und Regeln der dualen Berufsausbildung.
  2. Machen Sie sich als Ausbildungsbetrieb bekannt. Die Suche nach Auszubildenden wird immer schwieriger. Hilfreich sind neben den üblichen Wegen (Ausbildungsplattformen, -börsen und -messen) auch Kontakte zu Schulen und anderen Bildungseinrichtungen vor Ort. Stellen Sie Ihren Betrieb dort vor und machen Sie potenzielle Auszubildende auf sich aufmerksam.
  3. Betrachten Sie Auszubildende nicht als billige Arbeitskräfte. Wer nur das Gehalt für Fachkräfte einsparen möchte, der ist als Ausbildungsbetrieb auf der falschen Spur. Denn in der Ausbildung sollen Fach- und Persönlichkeitskompetenzen vermittelt und nicht (nur) Hilfsarbeiten erledigt werden.
  4. Nehmen Sie sich für die duale Ausbildung Zeit. Neben der (überschaubaren) Ausbildungsvergütung kostet den Ausbildungsbetrieb eine ordentliche Berufsausbildung vor allem Zeit. Geben Sie Ihren Ausbildungsbetreuern diese Zeit. Nur dann kann ein vernünftiges Ausbildungsergebnis erzielt werden. Die Ausbilder im Betrieb sollten ihre Ausbildungskompetenz im besten Fall durch eine Prüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachweisen.
  5. Sehen Sie das Berichtsheft als notwendig an – nicht als „Übel“. Auch wenn es etwas bürokratisch erscheint – das ordentliche Führen des Berichtshefts ist eine wichtige Angelegenheit. Es dient der Selbstkontrolle von Betrieb und Auszubildenden über die Vermittlung der vereinbarten Ausbildungsinhalte. Zugleich ist es Teil der Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Unterstützen Sie Ihre Azubis daher beim Führen des Berichtshefts.
Personio Alternative: Die besten HR-Tools 2026 im Vergleich
HR & Payroll

Personio Alternative: Die besten HR-Tools 2026 im Vergleich

Wer eine umfassende Human-Resources-Software sucht, stößt schnell auf Personio. Die cloudbasierte HR-Software zählt zu den bekanntesten Lösungen für automatisierte Personalprozesse. Kleine und mittelständische Unternehmen setzen aufgrund der hohen Funktionsvielfalt gern auf sie. Doch nicht für jedes Unternehmen passt Personio optimal. HR-Verantwortliche stoßen immer wieder auf typische Herausforderungen, etwa bei individuellen Anpassungen, Preisstruktur, spezifischen Integrationen oder der Umsetzung internationaler Anforderungen.

5 Min. Lesezeit

Wer eine umfassende Human-Resources-Software sucht, stößt schnell auf Personio. Die cloudbasierte HR-Software zählt zu den bekanntesten Lösungen für automatisierte Personalprozesse. Kleine und mittelständische Unternehmen setzen aufgrund der hohen Funktionsvielfalt gern auf sie. Doch nicht für jedes Unternehmen passt Personio optimal. HR-Verantwortliche stoßen immer wieder auf typische Herausforderungen, etwa bei individuellen Anpassungen, Preisstruktur, spezifischen Integrationen oder der Umsetzung internationaler Anforderungen.

Ziel dieses Artikels ist es, Unternehmen bei der Auswahl einer passenden HR-Software zu unterstützen. Wir vergleichen führende Personio Alternativen und zeigen Kriterien bei der Auswahl deiner HR-Software auf.

Die Personio Alternativen in der Übersicht und wann sie sich lohnen:

  • Suiteify: ideal, wenn du eine HR-All-in-one-Lösung inklusive Lohnabrechnung, E-Signatur und rechtssichere HR-Prozesse im DACH-Raum suchst
  • HRworks: lohnt sich für kleinere Unternehmen, die vor allem eine zuverlässige Lösung für Reisekostenabrechnung, Zeiterfassung und einfache Personalverwaltung brauchen
  • rexx systems: geeignet für größere Unternehmen mit komplexen Anforderungen in Talentmanagement, Bewerberverwaltung und Reporting
  • SAP SuccessFactors: die richtige Wahl für internationale Konzerne, die skalierbare HCM-Suiten mit tiefgreifenden Analyse- und Integrationsmöglichkeiten benötigen
  • Kenjo: empfehlenswert für wachstumsorientierte Mittelständler, die Engagement-Tools und Mobile-first-Ansätze mögen
  • Sage HR: passt gut zu kleinen bis mittelgroßen Unternehmen, die eine modulare, flexibel erweiterbare HR-Software suchen
  • Factorial: geeignet für Teams, die einfache Prozesse in Zeiterfassung, Abwesenheiten und Gehaltsabrechnung bevorzugen
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Personio Erfahrung: Warum braucht es eine Alternative zu Personio?

Personio gilt als Vorreiter unter den HR-Plattformen für kleine und mittlere Unternehmen. Das zeigt sich auch in Personio Bewertungen auf Plattformen wie Trustpilot: Zahlreiche Nutzer:innen loben den ganzheitlichen Ansatz und wie sich Workflows in der Personalsoftware managen lassen. Einige Bewertungen berichten aber auch von konkreten Einschränkungen hinsichtlich der Funktionen, Performance und Flexibilität der HR-Software.

Kritik von Personio Nutzer:innen aus der Praxis:

  • Ladezeiten und Performance-Probleme: Gerade bei umfangreichen Daten oder bei mehreren gleichzeitig aktiven Nutzer:innen berichten Unternehmen von längeren Ladezeiten. (Quelle: Trustpilot#1)
  • Eingeschränkte Funktionen in wichtigen Modulen: Besonders im Recruiting oder Performance Management empfinden Nutzer:innen manche Funktionen als unausgereift oder eingeschränkt – etwa bei der Gestaltung individueller Bewerbungsprozesse oder bei Feedbackzyklen. (Quelle: Trustpilot#2, Trustpilot#3)
  • Eingeschränkte mobile Nutzung: Die mobile App bietet nur begrenzte Funktionen. (Quelle: Trustpilot#4)
  • Hohe Kosten für kleinere Unternehmen: Personios Preisstruktur ist komplex. Gerade kleine Unternehmen empfinden die Kosten im Verhältnis zu ihrer tatsächlichen Nutzung oft als zu hoch, insbesondere, wenn sie nur einen Teil des Funktionsumfangs benötigen. (Quelle: Trustpilot#5)
  • Begrenzte Flexibilität für komplizierte Prozesse: Unternehmen mit komplexeren HR-Anforderungen stoßen an Grenzen – zum Beispiel bei abweichenden Onboarding-Prozessen, rollenbasierten Workflows oder besonderen Genehmigungsschritten. (Quelle: Wirtschaftswoche)

Kurzum: Personio kann viel, ist jedoch nicht für jedes Unternehmen die beste HR-Software-Lösung.

Was sind Kriterien für die Auswahl des richtigen HR-Tools?

Vor allem in KMU sollten HR-Software-Lösungen mit dem eigenen Unternehmen mitwachsen können und bestenfalls nur über die Funktionen verfügen, die für die eigenen HR-Prozesse wichtig sind. Trotzdem passiert es oft, dass die HR-Software allein nach Marketingversprechen oder Preis gewählt wird. Die tatsächlichen Anforderungen für das eigene Unternehmen bleiben bei der Tool-Auswahl dann außen vor. Das führt zu Fehlerquellen wie einer fehlenden Integration in bestehende Systeme oder einem unpassenden Funktionsumfang.

Behalte deshalb folgende Auswahlkriterien bei der Suche deiner HR-Software im Blick:

1. Funktionsumfang

Nicht jede Software muss alles können. Überlege, welche Prozesse du wirklich digitalisieren willst – etwa Recruiting, Onboarding, Abwesenheiten, Lohnabrechnung oder digitale Signaturen. Viele HR-Tools sind in HR-Module unterteilt, die du auch später flexibel hinzufügen kannst.

Lesetipp: Nicht jede HR-Software beinhaltet Lohnabrechnungen. Deshalb haben wir dir hier die besten HR-Programme 2025 für die Lohnabrechnung einmal gelistet und vergleichen Funktionen, Preise sowie Vor- und Nachteile.

2. Benutzerfreundlichkeit

Gerade im HR-Alltag zählt Zeit. Deine Lösung sollte schnell erfassbar, logisch aufgebaut und auch für technisch weniger affine Nutzer:innen verständlich sein. Eine intuitive Navigation, ein klares Design und selbsterklärende Prozesse sparen genau diese Zeit im Alltag.

Tipp: Testphasen oder Demos helfen, die Usability frühzeitig zu bewerten.

3. Integration

Kann die Software mit deinem ERP, deiner Zeiterfassung oder der Lohnabrechnung kommunizieren? Gute HR-Tools bieten Schnittstellen zu gängigen Anwendungen.

4. Datenschutz

HR-Daten zählen zu den sensibelsten Unternehmensdaten. Achte darauf, dass das Tool DSGVO-konform ist und idealerweise in Deutschland oder innerhalb der EU gehostet wird. Vertrauenswürdige Anbieter verfügen zudem über ISO-Zertifizierungen und rollenbasierte Zugriffskontrollen.

5. Kosten

Transparente Preismodelle, eine kostenlose Testphase und flexible Lizenzmodelle sind ein Muss. Die Software sollte sich anpassen lassen, wenn dein Unternehmen wächst oder zusätzliche Funktionen nötig werden.

6. Support​

In der Anfangsphase aber auch darüber hinaus ist ein verlässlicher Support entscheidend. Achte darauf, ob es eine Hotline gibt, du eine persönliche Ansprechperson hast und wie schnell deine Anfragen beantwortet werden. Hilfen wie FAQs, Tutorials oder Webinare stehen idealerweise zusätzlich bereit.

7. Externe Bewertungen

Ein Blick auf Bewertungsplattformen wie OMR Reviews, Capterra oder G2 lohnt sich: Wie viele Bewertungen liegen vor? Wie schneidet die Software im Durchschnitt ab? Erfahrungsberichte aus ähnlichen Branchen oder Unternehmensgrößen geben wertvolle Hinweise auf Stärken und Schwächen.

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Top 7 Personio Alternativen im Vergleich

Die Konkurrenz rund um Personio ist groß. Auf Basis der eben genannten Kriterien vergleichen wir sieben Softwares im HR-Bereich mit Personio:

Anbieter Zielgruppe Lohnabrechnung Digitale Signatur Modular erweiterbar
Suiteify KMU im DACH-Raum Ja Ja Ja
HRworks Kleine Unternehmen und Dienstleister Ja Nein Teilweise
rexx systems Mittelstand und Großunternehmen Nur per Partnerlösung Nein Ja
SAP Success Factors Konzerne und internationale Unternehmen Ja Ja, als Add-on Ja
Kenjo Wachstumsorientierte Mittelständler Nur vorbereitend Ja Ja
Sage HR KMU Nur mit Zusatzmodul Nein Ja
Factorial KMU Ja begrenzt Nein

*Informationen im Personio Alternativen Vergleich beziehen sich aus Daten aus dem August 2025. Abweichungen können bestehen.

1. Suiteify

Suiteify ist eine modulare HR-, Payroll- und Finanzlösung mit über 36 Jahren Erfahrung und über 35.000 Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Software ist speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten, die ihre Personalprozesse effizient, digital und datenschutzkonform abbilden möchten.

Funktionen:

  • Rechtssichere E-Signatur für Verträge, Arbeitszeugnisse oder Vereinbarungen (auch mobil)
  • Vollständige Lohnabrechnung – intern oder als Outsourcing-Lösung buchbar
  • Skill- und Lernmanagement, 360° Feedback, Potenzialanalysen und Performance-Bewertungen
  • Recruiting und Onboarding mit Bewerbermanagement, Stellenanzeigen und digitalen Workflows
  • Nahtlose Integration in ERP-Systeme, DATEV, Microsoft 365, Dynamics 365 und mehr

Vorteile:

  • Made in DACH: Lokales Hosting, DSGVO-konform, zertifiziert nach ISO/IEC 27001:2017
  • Modular und skalierbar: Ideal für wachsende Unternehmen mit steigenden Anforderungen
  • Ausgezeichneter Support: Persönliche Ansprechpartner:innen, keine anonyme Hotline
  • Sehr hohe Zeitersparnis: Vor allem bei Lohnprozessen (durchschnittlich 85 %)

Nachteile:

  • Kein internationales Rollout vorgesehen

Preis:

  • Auf Anfrage je nach Unternehmensgröße, Modulauswahl und IT-Infrastruktur
  • Kostenlose Beratung und Live-Demo verfügbar

2. HRworks

HRworks ist eine umfassende HR-Lösung, die seit über 25 Jahren kleine bis mittlere Unternehmen in der DACH-Region unterstützt. Die Software deckt alle HR-Kernprozesse ab – von Zeiterfassung über Reisekosten bis zur Lohnabrechnung.

Funktionen:

  • Digitale Zeiterfassung: Für Projekte, Arbeitszeiten, Homeoffice und Abwesenheiten
  • Reisekostenabrechnung: Smarte Belegerfassung per Foto
  • Personalverwaltung: Digitale Personalakte, Verträge, Arbeitszeugnisse
  • Personalentwicklung: Skillmanagement, Mitarbeitergespräche und 360°-Feedback
  • Vorbereitende Lohnabrechnung: DATEV- und ADDISON-Schnittstellen
  • DSGVO-konforme Datenhaltung: Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Webbasierte Anwendung: Mobile Nutzung auf allen Endgeräten

Vorteile:

  • Transparente Preise: Ein Preis für alle Funktionen, keine Mindestlaufzeit
  • Ideal für KMU: Modularer Aufbau, intuitive Bedienung und schnell einsatzbereit
  • Integration: Nahtlos in bestehende ERP- und Payroll-Systeme
  • Persönlicher Support: Individuelle Einführung und kostenfreier Service für Admins

Nachteile:

  • Keine vollwertige Lohnabrechnung direkt in der Software (nur vorbereitend)
  • Weniger geeignet für große, international tätige Unternehmen mit komplexen Strukturen

Preis:

  • HRworks bietet individuelle Angebote

3. rexx systems

rexx systems deckt ebenfalls alle Personalprozesse von Recruiting bis Talent Management ab, richtet sich aber insbesondere an mittelständische Unternehmen sowie große Organisationen mit komplexen Strukturen

Funktionen:

  • Bewerbermanagement und Multiposting: inklusive WhatsApp-Bewerbung, Video-Interviews und CV-Parser
  • Personalmanagement: Digitale Personalakte, Zeugnisgenerator, On-/Offboarding, Benefits
  • Talentmanagement: Skillmanagement, 360°-Feedback, Karriereplanung, E-Learning
  • Zeiterfassung und Abwesenheitsmanagement
  • Reisekosten- und Spesenabrechnung
  • DSGVO-konform und ISO 27001:2022 zertifiziert: Hosting in der EU (Cloud oder On-Premise)
  • KI-Unterstützung: Integrierter HR-Assistent „Rai“ für Analysen und Workflows

Vorteile:

  • Modular und skalierbar: Für 100 bis 50.000+ Mitarbeitende
  • Flexibel einsetzbar: Als Cloud- oder On-Premise-Lösung
  • Tiefe Integration: Schnittstellen zu DATEV, SAP, ADP und mehr
  • Hohe Automatisierung: Umfangreiche Workflow-Tools und Self-Services
  • Individuell anpassbar: Konfiguration je nach Unternehmensgröße und -bedarf

Nachteile:

  • Einrichtung kann komplex sein, insbesondere bei vielen Modulen
  • Für kleine Unternehmen ohne HR-Ressourcen eher überdimensioniert

Preise:

  • Gestaffelt nach Modul und Mitarbeiterzahl, ab 2,10 €/Mitarbeitende/Monat für Recruiting (bis 100 Mitarbeitende)

4. SAP SuccessFactors

SAP SuccessFactors ist eine der weltweit führenden cloudbasierten Lösungen für Human Capital Management und eignet sich vor allem für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden.

Funktionen:

  • Core HR und Payroll: Stammdatenpflege, Zeitwirtschaft, Lohnabrechnung, Self-Services, Automatisierungen
  • Talentmanagement: KI-gestütztes Recruiting, Onboarding, Performance-Management, Nachfolgeplanung
  • Learning und Development: Kompetenzen entwickeln, Learning-Management-System, Karrierepfade
  • People Analytics und HR-Reporting: Datenbasiertes Entscheiden mit integrierter Business Data Cloud
  • Externe Workforce-Verwaltung: Über SAP Fieldglass für Freelance und Contracting
  • Offene Technologieplattform: Schnittstellen zu SAP ERP, SuccessFactors Add-ons, SAP Build

Vorteile:

  • Global skalierbar: Für internationale Unternehmen mit mehreren Standorten
  • Starke KI-Funktionen: Zum Beispiel für Recruiting, Performance, Skills
  • Nahtlose ERP-Integration: Teil der SAP Business Suite
  • Zertifizierte Sicherheit: ISO 27001, EU-DSGVO, Hosting in über 100 Ländern lokalisierbar
  • Anpassbar: Mit Add-ons für Learning, Compensation, Karriereentwicklung etc.

Nachteile:

  • Komplexe Einrichtung und lange Implementierungszeit
  • Hohes Budget erforderlich (nicht für Start-ups geeignet)

Preis:

  • ab 16 €/Monat pro Nutzer:in für das Core-HR-Paket
  • Add-ons (Recruiting, Learning, Compensation etc.) kostenpflichtig zubuchbar

5. Kenjo

Kenjo bietet eine benutzerfreundliche und flexible HR-Software für kleine bis mittelständische Unternehmen. Der Fokus liegt auf Automatisierung, Mitarbeiterbindung und mobiler Verfügbarkeit von HR-Prozessen.

Funktionen:

  • Zeiterfassung und Schichtplanung: Digitale Zeiterfassung mit Terminal-Option, Dienstpläne einfach erstellen
  • Digitale Personalakte: Alle Mitarbeiterdaten, Verträge und Unterlagen zentral und sicher verwalten
  • Recruiting und Onboarding: Bewerbermanagement mit Multiposting, Vorlagen und automatisierten Prozessen
  • Digitale Signatur: Zum Beispiel Arbeitsverträge und Feedbackbögen rechtssicher digital unterzeichnen
  • Lohnvorbereitung und Abwesenheitsmanagement: Nahtlose Übergabe an DATEV möglich
  • HR Analytics und Mitarbeiterbefragungen: Kennzahlen, Pulse-Umfragen und Leistungsreviews

Vorteile:

  • Intuitiv und schnell eingerichtet: Geeignet für HR-Teams mit wenig IT-Aufwand
  • Flexibel skalierbar: Starter- bis Enterprise-Tarife, erweiterbar mit Add-ons
  • DACH-Fokus: Made in Berlin, mit Kundenservice auf Deutsch

Nachteile:

  • Add-ons (zum Beispiel Recruiting, DATEV-Integration) kostenpflichtig
  • Weniger geeignet für komplexe Konzernstrukturen mit vielen Hierarchieebenen

Preis:

  • Starter: ab 6 €/Mitarbeitenden/Monat
  • Add-ons: z. B. Recruiting PLUS (399 €/Monat), DATEV-Integration (einmalig 600 €)

6. Sage HR

Sage HR ist eine schlanke, browserbasierte HR-Lösung mit App-Funktion, die sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen eignet. Durch flexible Module lässt sich die Software gezielt an individuelle Anforderungen anpassen.

Funktionen:

  • Abwesenheitsmanagement: Urlaube und Krankmeldungen digital beantragen, genehmigen und verwalten
  • Digitale Personalakte und Self-Service: Mitarbeiterdaten und Kommunikation zentral verwalten
  • Arbeitszeittabellen und Schichtplanung: Zeiterfassung nach Projekten oder Schichten, mobil nutzbar
  • Recruiting und Onboarding: Bewerbermanagement und neue Mitarbeitende schneller integrieren (als Zusatzmodul)
  • Performance Management: Zielvereinbarungen, Mitarbeitergespräche und Feedbackprozesse
  • Mobile App: Volle HR-Funktionalität für Mitarbeitende und Führungskräfte unterwegs
  • Ausgabenmanagement: Digitale Erfassung und Verwaltung von Mitarbeiterausgaben

Vorteile:

  • App-optimiert: Alle Prozesse sind auch mobil nutzbar
  • Intuitiv und übersichtlich: Klare Benutzeroberfläche, einfache Einrichtung
  • Datenschutzkonform: DSGVO-konforme Cloud-Lösung mit deutschem Support

Nachteile:

  • Lohnabrechnung nur in Kombination mit separaten Sage-Lösungen möglich

Preis:

  • Basis-Paket: ab 4,50 €/Mitarbeitenden/Monat

7. Factorial

Factorial richtet sich an Unternehmen, die ihre Personalprozesse vereinfachen, digitalisieren und Zeit sparen möchten.

Funktionen:

  • Zeiterfassung und Abwesenheitsmanagement: DSGVO-konforme, mobile Arbeitszeiterfassung inkl. Urlaubs- und Krankmeldungen
  • Gehaltsabrechnung (vorbereitend): Automatisierte Vorbereitung von Payroll-Daten zur Weiterverarbeitung
  • Recruiting und Onboarding: Vereinfachte Prozesse zur Talentsuche, Bewerberkommunikation und Integration neuer Mitarbeitender
  • Berichte und Analysen: Übersichtliche HR-Reports für bessere Entscheidungen
  • Mobile App: Zugriff auf alle wichtigen Funktionen von unterwegs aus
  • Integrationen: Verbindung mit Drittanbietertools für nahtlose HR-Abläufe (zum Beispiel Kalender, Tools, Payroll-Systeme)

Vorteile:

  • All-in-one-Lösung: Für kleine und mittlere Unternehmen (ab ca. 30 Mitarbeitende aufwärts)
  • Mobile-first: Alle Funktionen sind via App nutzbar
  • Datensicherheit: ISO/IEC 27001-zertifiziert, Serverstandort Frankfurt
  • Modular erweiterbar: Je nach Unternehmensgröße und -anforderung skalierbar

Nachteile:

  • Payroll selbst nicht integriert, sondern nur vorbereitend

Preis:

  • Auf Anfrage

Fazit: Mit Suiteify als HR-Software Personalprozesse ganzheitlich managen

Wenn du nach einer ganzheitlichen und dennoch einfach bedienbaren Alternative zu Personio sucht, solltest du Suiteify in Betracht ziehen. Die HR-Software punktet mit einem besonders tiefgreifenden Lohn- und Abrechnungsmodul und integrierten Signaturmöglichkeiten für effiziente Dokumentenprozesse. Überzeuge dich selbst von den Vorteilen von Suiteify und kontaktiere uns für eine unverbindliche Beratung!

FAQ – häufig gestellte Fragen

Welche Personio Alternative ist die beste?

Es gibt keine pauschal beste Personio Alternative: Die Wahl der HR-Software ist stark von individuellen Anforderungen des Unternehmens abhängig. Als Personio Alternative überzeugt Suiteify zum Beispiel, wenn du Wert auf eine rechtssichere Lohnabrechnung, E-Signaturen oder starke Funktionen im Employee Lifecycle legst.

Was sind die Vorteile der Umstellung auf eine alternative HR-Software zu Personio?

Ein Wechsel von Personio zu einem alternativen HR-Management-System kann sich lohnen, wenn du Funktionen brauchst, die Personio nicht optimal abdeckt – etwa tiefere Payroll-Integration oder branchenspezifische Anpassungen. Außerdem eröffnet dir eine neue HR-Software die Chance, Prozesse zu vereinfachen und stärker zu automatisieren.

Welche Funktionen sollte eine gute HR-All-in-one-Lösung bieten?

Eine HR-All-in-one-Lösung sollte alle wichtigen HR-Funktionen beinhalten: zum Beispiel Personalplanung, Mitarbeiterverwaltung, Recruiting, Talent Management.

Was unterscheidet Suiteify von anderen HR-Software-Tools?

Im Vergleich zu anderen HR-Software-Tools legt Suiteify einen starken Fokus auf Compliance, Lohnabrechnung und sichere HR-Prozesse speziell für den DACH-Raum. Gleichzeitig bietet die Software ein benutzerfreundliches System, das sich flexibel an die Anforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen anpasst.

HR-Probleme: Die größten Herausforderungen im Personalmanagement und wie du sie löst
HR & Payroll

HR-Probleme: Die größten Herausforderungen im Personalmanagement und wie du sie löst

HR-Probleme wie diese kennen viele Unternehmen, denn HR-Teams stehen heute unter Druck wie selten zuvor: Fachkräftemangel, hohe Erwartungshaltungen, neue Arbeitsmodelle, mehr administrativer Aufwand und gleichzeitig der Wunsch nach strategischer HR-Arbeit. Viele Unternehmen merken erst spät, wie sehr ineffiziente Prozesse, fehlende Transparenz und unklare Verantwortlichkeiten HR blockieren. Die gute Nachricht: Die meisten HR-Herausforderungen lassen sich lösen, wenn du sie erkennst und systematisch angehst.

5 Min. Lesezeit

Eine Führungskraft fragt nach dem aktuellen Urlaubsstand ihres Teams. Die Personalabteilung wühlt sich durch Excel-Listen. Und das Onboarding der neuen Kollegin? Kommt nicht weiter voran, weil niemand weiß, wer welche Aufgabe übernimmt.

HR-Probleme wie diese kennen viele Unternehmen, denn HR-Teams stehen heute unter Druck wie selten zuvor: Fachkräftemangel, hohe Erwartungshaltungen, neue Arbeitsmodelle, mehr administrativer Aufwand und gleichzeitig der Wunsch nach strategischer HR-Arbeit. Viele Unternehmen merken erst spät, wie sehr ineffiziente Prozesse, fehlende Transparenz und unklare Verantwortlichkeiten HR blockieren. Die gute Nachricht: Die meisten HR-Herausforderungen lassen sich lösen, wenn du sie erkennst und systematisch angehst.

Dieser Artikel zeigt dir die sieben häufigsten Probleme im Personalmanagement, gibt dir konkrete Lösungsansätze und erklärt, wie digitale Tools den Unterschied machen.

Was sind HR-Probleme und warum entstehen sie?

HR-Probleme sind Herausforderungen, die eine effiziente, faire und strategische Personalarbeit erschweren. Sie reichen von administrativem Chaos über mangelnde Mitarbeiterbindung bis hin zu fehlender Datenbasis für Entscheidungen. Die Ursachen sind sehr vielfältig: Oft wachsen Unternehmen schneller als ihre HR-Strukturen. Das führt dazu, dass Prozesse, die bei 30 Mitarbeitenden noch funktionierten, bei 150 zusammenbrechen. Dazu kommen veraltete Tools, fehlende Digitalisierung und eine HR-Abteilung, die operativ so überlastet ist, dass strategische Arbeit auf der Strecke bleibt.

Ein weiterer Grund: HR wird in vielen Unternehmen noch als reine Verwaltungsfunktion gesehen. Dabei ist gutes Personalmanagement längst ein Must-have geworden. Wer hier nicht investiert, verliert seine Talente an Arbeitgeber, die moderner aufgestellt sind.

Kurz gesagt: Die Abteilung Human Resources weiß, was getan werden muss. Allerdings fehlt oft die Infrastruktur, um es effizient umzusetzen.

Die häufigsten HR-Probleme und wie du sie löst

Im Folgenden zeigen wir dir die sieben größten HR-Herausforderungen, welche konkreten Auswirkungen sie in der Praxis haben und wie du sie in den Griff bekommst.

1. Fachkräftemangel und Recruiting-Schwierigkeiten

Das Problem trifft fast alle Branchen: Offene Stellen bleiben monatelang unbesetzt und qualifizierte Bewerbungen sind rar. Die Folge: Bestehende Teams übernehmen einen Haufen an Mehrarbeit, Projekte verzögern sich, die Wettbewerbsfähigkeit leidet.

Praxisbeispiel: Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen sucht seit acht Monaten eine:n Ingenieur:in für die Konstruktion. Die Fachabteilung arbeitet am Limit, Aufträge werden abgelehnt.

Lösungen: Überprüfe deine Stellenanzeigen auf Attraktivität und Reichweite. Nutze Active Sourcing über LinkedIn und in Fachportalen. Baue eine Arbeitgebermarke auf, die zeigt, warum dein Unternehmen ein guter Arbeitsplatz ist. Digitale HR-Workflows beschleunigen hier den Bewerbungsprozess und verbessern zudem die Candidate Experience.

2. Hohe Fluktuation und mangelnde Mitarbeiterbindung

Wenn gute Leute gehen, geht Know-how verloren. Neue Mitarbeitende einzuarbeiten kostet Zeit und Geld – Schätzungen gehen von sechs bis neun Monatsgehältern pro Stelle aus. Hohe Fluktuation ist ein Warnsignal für tieferliegende Probleme.

Praxisbeispiel: Ein Dienstleistungsunternehmen verliert jährlich 25 Prozent seiner Belegschaft. Exit-Gespräche zeigen: Mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten und fehlende Wertschätzung sind die Hauptgründe.

Lösungen: Führe regelmäßige Feedbackgespräche und Mitarbeiterbefragungen durch. Investiere in Mitarbeiterentwicklung und Bindung. Schaffe transparente Karrierewege und erkenne die Leistung jeder Personen sichtbar an. Datenbasierte Analysen helfen dir, Kündigungsrisiken frühzeitig zu erkennen.

3. Ineffiziente HR-Prozesse und administrativer Aufwand

Urlaubsanträge per E-Mail, Krankmeldungen auf Papier, Personalakten in Ordnern: Manuelle Prozesse fressen Zeit und sind fehleranfällig. HR-Teams verbringen zu viel Zeit mit Verwaltung statt mit strategischer Arbeit.

Praxisbeispiel: Die Personalleitung eines Handelsunternehmens mit 200 Mitarbeitenden schätzt, dass 60 Prozent der Arbeitszeit für administrative Aufgaben draufgehen – genau die Zeit, die für Personalentwicklung fehlt.

Lösungen: Digitalisiere wiederkehrende Prozesse. Self-Service-Portale ermöglichen Mitarbeitenden, Urlaubsanträge, Adressänderungen oder Gehaltsabrechnungen selbst einzusehen und zu verwalten. Das entlastet das gesamte HR-Team spürbar.

Lesetipp: HR-Software für den Mittelstand: Vergleich der besten Tools

4. Fehlende Datengrundlage für Entscheidungen

Viele HR-Abteilungen arbeiten noch mit Bauchgefühl, statt sich auf Fakten zu berufen. Wie hoch ist die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit? Welche Abteilungen haben die höchste Krankenquote? Ohne Daten bleiben solche Fragen unbeantwortet.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen plant Gehaltsanpassungen, hat aber keinen Überblick über die aktuelle Gehaltsstruktur nach Abteilung und Seniorität. Die Entscheidungen wirken willkürlich und sorgen für Unmut.

Lösungen: Baue ein HR-Reporting auf, das relevante Kennzahlen automatisch erfasst. HR Analytics und People Data helfen dir, fundierte Entscheidungen zu treffen und Trends frühzeitig zu erkennen.

5. Mangelhaftes Onboarding neuer Mitarbeitender

Die ersten Wochen entscheiden, ob neue Kolleg:innen bleiben oder schnell wieder gehen. Ein chaotischer Start hinterlässt einen schlechten Eindruck und verzögert die Produktivität.

Praxisbeispiel: Eine neue Mitarbeiterin startet – aber der Laptop ist nicht eingerichtet, der Zugang zum System fehlt und niemand hat Zeit für eine Einführung. Nach drei Monaten kündigt sie.

Lösungen: Erstelle einen strukturierten Onboarding-Plan mit klar definierten Verantwortlichkeiten. Digitale Checklisten und automatisierte Workflows stellen hierbei sicher, dass auch nichts vergessen wird. Das sorgt für einen professionellen ersten Eindruck und zudem für eine schnellere Einarbeitung.

6. Compliance-Probleme und rechtliche Unsicherheiten

Arbeitsrecht, Datenschutz, Arbeitszeitgesetz: HR muss viele Vorschriften einhalten. Fehler können teuer werden, etwa durch Bußgelder, Nachzahlungen oder gar Rechtsstreitigkeiten.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen führt keine lückenlose Zeiterfassung. Bei einer Prüfung werden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt.

Lösungen: Nutze digitale Systeme, die Compliance-Anforderungen automatisch abbilden – von der Arbeitszeiterfassung bis zur DSGVO-konformen Datenspeicherung. Regelmäßige Schulungen halten HR und Führungskräfte auf dem aktuellen Stand.

7. Generationenkonflikte und veränderte Erwartungen

Vier Generationen arbeiten heute mit unterschiedlichen Werten, Kommunikationsstilen und Erwartungen an Arbeit zusammen. Das führt zu Reibungen und Missverständnissen.

Praxisbeispiel: Ältere Führungskräfte erwarten Anwesenheit im Büro, jüngere Mitarbeitende fordern flexible Remote-Arbeit. Der Konflikt eskaliert und belastet das Teamklima.

Lösungen: Entwickle eine Unternehmenskultur, die Vielfalt wertschätzt. Flexible Arbeitsmodelle, klare Kommunikationsregeln und generationenübergreifende Teams helfen, Brücken zu bauen. Das HR-Team kann hier wunderbar als Vermittler agieren.

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Zukünftige HR-Herausforderungen: Was kommt auf Unternehmen zu?

Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Neben den bestehenden Problemen zeichnen sich auch neue HR-Herausforderungen der Zukunft ab.

  • Künstliche Intelligenz und Automatisierung: Das schnelle Fortschreiten von KI verändert Jobprofile und Qualifikationsanforderungen. HR muss Mitarbeitende auf neue Rollen vorbereiten und zeitgleich die Ängste vor Technologie adressieren. Wie das gelingen kann und was für Unternehmen wichtig ist, findest du im Artikel KI in HR: Chancen, Risiken und ethische Aspekte.
  • Hybride Arbeitsmodelle: Remote Work ist gekommen, um zu bleiben. HR muss Strukturen schaffen, die Zusammenarbeit auch über Distanz ermöglichen; und zwar ohne dass Unternehmenskultur und Teamgefühl leiden.
  • Demografischer Wandel: Die Babyboomer gehen in Rente und die jüngeren Generationen kommen nach. Wissenstransfer, Nachfolgeplanung und altersgerechte Arbeitsgestaltung sind demnach zentrale Themen.
  • Mentale Gesundheit: Stress, Burnout und psychische Belastungen nehmen zu. Unternehmen, die hier präventiv handeln und unterstützende Angebote machen, bauen nicht nur Vertrauen auf, sondern binden Mitarbeitende auch langfristig.
  • Skills-Gap und lebenslanges Lernen: Qualifikationen veralten schneller als früher. HR muss kontinuierliche Weiterbildung fördern und eine Lernkultur etablieren.

HR-Prozesse optimieren – kompakte Strategien & Best Practices

Die Lösung vieler HR-Probleme beginnt mit optimierten Prozessen.

  • Prozesse standardisieren: Definiere klare Abläufe für wiederkehrende Aufgaben wie Onboarding, Urlaubsanträge oder Leistungsbeurteilungen. Standards reduzieren Fehler und sparen Zeit.
  • Automatisierung nutzen: Routineaufgaben wie Erinnerungen, Genehmigungen oder Reportings lassen sich automatisieren. Das gibt HR-Teams Freiraum für strategische Arbeit.
  • Self-Service einführen: Mitarbeitende und Führungskräfte können viele Aufgaben selbst erledigen – von der Stammdatenänderung bis zur Urlaubsplanung. Das entlastet HR und erhöht die Zufriedenheit.
  • Daten nutzen: Kennzahlen helfen, Probleme früh zu erkennen und Maßnahmen zu steuern. Ein gutes HR-Reporting ist die Basis für evidenzbasierte Entscheidungen.
  • Feedback einholen: Regelmäßige Befragungen zeigen, wo es hakt, bevor Probleme eskalieren.

Digitale Unterstützung für HR-Probleme: Warum Software hilft

Viele HR-Probleme entstehen durch manuelle und nicht durchdachte Prozesse. HR-Software schafft hier Abhilfe, indem sie Daten zentralisiert, Abläufe automatisiert und die notwendige Transparenz schafft.

Eine moderne HR-Plattform wie Suiteify verbindet alle relevanten Bereiche: von der digitalen Personalakte über Zeitwirtschaft und Recruiting bis hin zu Performance Management und Payroll. Das Ergebnis: weniger Reibungsverluste, bessere Datenqualität und mehr Zeit für die Arbeit mit Menschen.

Vorteile einer integrierten HR-Software:

  • Zentrale Plattform statt Insellösungen
  • Echtzeit-Einblicke für datengestützte Entscheidungen
  • Automatisierte Workflows für wiederkehrende Prozesse
  • Integration in bestehende Systeme wie DATEV oder ERP
  • DSGVO-konforme Datenspeicherung

Für einen Überblick über führende Lösungen empfehlen wir den HR-Software Vergleich: Die führenden Anbieter für digitale Personalverwaltung.

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Praxistipps zur Einführung neuer HR-Prozesse

Neue Prozesse und Tools einzuführen ist ein Change-Projekt. Mit diesen Tipps gelingt die Umsetzung:

  1. Bestandsaufnahme machen: Welche Prozesse laufen gut, wo gibt es Probleme? Analysiere den Status quo, bevor du Veränderungen planst.
  1. Ziele definieren: Was soll sich konkret verbessern? Messbare Ziele helfen, den Erfolg zu bewerten.
  1. Stakeholder einbinden: Beziehe Führungskräfte und Mitarbeitende früh ein. Akzeptanz entsteht durch Beteiligung.
  1. Schrittweise vorgehen: Starte mit einem Pilotbereich, sammle Erfahrungen und rolle dann aus.
  1. Schulungen anbieten: Neue Tools bringen nur etwas, wenn sie genutzt werden. Investiere in Training und Support.
  1. Erfolge sichtbar machen: Kommuniziere, was sich verbessert hat. Das motiviert und schafft Vertrauen für weitere Veränderungen.

Einen detaillierten Leitfaden findest du im Artikel HR-Software implementieren: In 7 Schritten neue Systeme einführen.

Fazit & Ausblick: Zukunftstrends für HR

HR-Probleme beeinflussen Produktivität, Mitarbeiterzufriedenheit und letztlich den Unternehmenserfolg. Doch mit den richtigen Strategien und digitalen Tools lassen sich die meisten Herausforderungen im Handumdrehen lösen. Die Zukunft von HR liegt in der Verbindung von Mensch und Technologie. Automatisierung übernimmt hierbei repetitive Aufgaben, während HR-Teams sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Top-Talente finden, sie entwickeln und binden. Datenbasierte Entscheidungen ersetzen Bauchgefühl und flexible Arbeitsmodelle werden zur Normalität.

Unternehmen, die ihre HR-Prozesse jetzt modernisieren, verschaffen sich einen Vorsprung im Wettbewerb um die besten Köpfe. Der erste Schritt: die eigenen Probleme erkennen und systematisch angehen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was sind die größten HR-Herausforderungen in Unternehmen heute?

Die größten HR-Herausforderungen sind der Fachkräftemangel, die Bindung von Mitarbeitenden, ineffiziente Prozesse und fehlende Daten für fundierte Entscheidungen. Hinzu kommen Compliance-Anforderungen und der Umgang mit veränderten Erwartungen verschiedener Generationen an Arbeit.

Welche neuen HR-Herausforderungen kommen in Zukunft auf Unternehmen zu?

Künstliche Intelligenz verändert Jobprofile und erfordert neue Qualifikationen. Hybride Arbeitsmodelle müssen strukturiert umgesetzt werden. Der demografische Wandel verschärft den Fachkräftemangel, während mentale Gesundheit und lebenslanges Lernen an Bedeutung gewinnen.

Welche Rolle spielt Digitalisierung bei aktuellen HR-Herausforderungen?

Digitalisierung ist ein zentraler Hebel, um HR-Probleme zu lösen. HR-Software automatisiert Routineaufgaben, schafft Transparenz durch zentrale Daten und ermöglicht Self-Service für Mitarbeitende. Das entlastet HR-Teams und verbessert die Qualität von Entscheidungen.

Lohnabrechnung 2026: Die Änderungen im Überblick
HR & Payroll

Lohnabrechnung 2026: Die Änderungen im Überblick

Zum Jahreswechsel 2026 ändern sich zentrale Werte in der Lohnabrechnung: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro, die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Der Beitrag fasst diese und weitere Änderungen zusammen, darunter Midijob-Übergangsbereich, Mindestausbildungsvergütung und Beitragsbemessungsgrenzen.

5 Min. Lesezeit

Zum Jahreswechsel ändern sich zahlreiche Werte, die direkt in Ihre Lohnabrechnung einfließen: Mindestlohn, Minijob-Grenze, Beitragsbemessungsgrenzen, Sachbezugswerte und mehr. Dieser Beitrag fasst zusammen, was ab 2026 gilt, und zeigt Ihnen anhand einer Checkliste, was Sie jetzt prüfen sollten.

Mindestlohn 2026: Das müssen Sie als Arbeitgeber wissen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das betrifft alle geringfügig und regulär Beschäftigten und wirkt sich direkt auf Ihre Lohnkosten und Ihre Stundenplanung aus. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Minijob-Grenze 2026: Neue Verdienstobergrenze

Da Mindestlohn und Minijob-Grenze miteinander gekoppelt sind, steigt die monatliche Verdienstgrenze zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro. Die jährliche Höchstgrenze liegt damit bei 7.236 Euro. Prüfen Sie die Arbeitszeitmodelle Ihrer Minijobber, damit diese die Grenze bei der Lohnabrechnung 2026 nicht versehentlich überschreiten.

Auch der Übergangsbereich für Midijobs verschiebt sich entsprechend: Er reicht ab Januar 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. In diesem Bereich bleiben für Beschäftigte reduzierte Sozialabgaben möglich.

Mindestausbildungsvergütung 2026 für Azubis

Im Jahr 2026 beträgt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr 724 Euro. In den folgenden Lehrjahren steigt die Vergütung um 18, 35 beziehungsweise 40 Prozent gegenüber dem ersten Lehrjahr. Tarifliche Abweichungen sind in einzelnen Branchen möglich.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 in der Sozialversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Für die Lohnabrechnung 2026 gelten bundeseinheitlich folgende Werte:

Versicherungszweig Monatlich Jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € 69.750 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € 101.400 €
Knappschaftliche Rentenversicherung 10.400 € 124.800 €

Zusätzlich gilt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie beträgt 6.450 Euro pro Monat beziehungsweise 77.400 Euro pro Jahr.

Beitragssätze 2026: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei 14,6 Prozent, während der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent steigt. Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab und kann davon abweichen. Prüfen Sie ihn daher für jede Kasse einzeln.

In der Pflegeversicherung bleibt der Beitragssatz bei 3,6 Prozent, der Zuschlag für Kinderlose bei 0,6 Prozent und der Abschlag für Eltern ab dem zweiten Kind bei 0,25 Prozent je Kind, maximal 1 Prozent.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent), zur Rentenversicherung (18,6 Prozent) und die Insolvenzgeldumlage (0,15 Prozent) bleiben unverändert.

Diese Werte legt die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 fest, die der Bundesrat am 21. November 2025 bestätigt hat.

Grundfreibetrag 2026: Steuerliche Entlastung für Beschäftigte

Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2026 auf 12.348 Euro, für Ehepaare beziehungsweise Lebenspartner auf 24.696 Euro. Diese Werte legt das Steuerfortentwicklungsgesetz fest.

Durch die Anhebung gegenüber den Werten aus 2025 (12.096 Euro beziehungsweise 24.192 Euro) bleiben höhere Einkommen steuerfrei. Das führt zu geringeren Lohnsteuerabzügen und höheren Nettolöhnen Ihrer Beschäftigten. Die Anpassung erfolgt automatisch in der Lohnabrechnung ab Januar 2026.

Verpflegungsmehraufwand und Sachbezugswerte 2026

Für Verpflegung gelten ab 2026 folgende Sachbezugswerte:

Mahlzeit Monatlich Kalendertäglich
Frühstück 71,00–71,10 € 2,37 €
Mittag- oder Abendessen 137,00–137,10 € 4,57 €
Vollverpflegung 345,00 € 11,50–11,51 €

Der bundeseinheitliche Wert für eine freie Unterkunft (inklusive Heizung und Beleuchtung) beträgt monatlich 285 Euro, täglich 9,50 Euro. Abweichend davon können Sie den ortsüblichen Mietpreis ansetzen, wenn der Tabellenwert unbillig ist. Aus Verpflegung und Unterkunft ergibt sich damit insgesamt ein Sachbezugswert von 630 Euro im Monat.

Bei Gemeinschaftsunterkünften gelten abgestufte Abschläge von bis zu 60 Prozent bei Mehrfachbelegung. Diese müssen Sie bei mehreren Minderungen addieren.

Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland bleiben unverändert: 14 Euro ab acht Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden und 14 Euro für An- und Abreisetage. Für Auslandsdienstreisen hat das Bundesministerium der Finanzen die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten ab dem 1. Januar 2026 mit Schreiben vom 5. Dezember 2025 veröffentlicht. Änderungen gegenüber den bis Ende 2025 geltenden Werten sind darin fett gekennzeichnet. Prüfen Sie die für Ihre Reiseländer maßgeblichen Beträge direkt anhand dieser Übersicht, bevor Sie Ihre Reisekostenrichtlinie aktualisieren.

Zudem entfällt auf der Lohnsteuerbescheinigung 2026 die bisherige Zeile 28. Durch die angehobene Beitragsbemessungsgrenze steigen außerdem die steuerlichen und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Entfernungspauschale steigt 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) dauerhaft mit 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Das ist für Lohnsteuerfragen bei Fahrkostenzuschüssen und für die private Steuererklärung Ihrer Beschäftigten relevant.

Betriebsveranstaltungen 2026: Freibetrag weiterhin 110 Euro

Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen bleibt bei 110 Euro je Mitarbeiter und Veranstaltung. Überschreiten Sie diesen Wert, versteuern Sie den Mehrbetrag wie bisher pauschal mit 25 Prozent. Das ist besonders bei der Planung von Weihnachtsfeiern und Firmenevents wichtig.

Kinderkrankengeld: Mehr Tage für Eltern

Ab 2026 gelten folgende Regelungen zum Kinderkrankengeld:

  • 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind,
  • 30 Arbeitstage für Alleinerziehende.

Bei mehreren Kindern beträgt der Anspruch insgesamt höchstens 35 Arbeitstage je Elternteil beziehungsweise 70 Arbeitstage für Alleinerziehende pro Kalenderjahr. Eltern erhalten Kinderkrankengeld auch, wenn sie ihr krankes Kind ins Krankenhaus begleiten. Diese Tage rechnen Sie nicht auf den übrigen Anspruch an. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung.

Dienstwagen 2026: Steuerliche Förderung für Elektromobilität

Für rein elektrische Dienstwagen gilt weiterhin eine steuerliche Begünstigung. Bis zum 31. Dezember 2030 ziehen Sie bei Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von maximal 100.000 Euro nur ein Viertel des Listenpreises zur Berechnung des geldwerten Vorteils heran. Für Beschäftigte mit einem E-Dienstwagen bleibt das Modell damit attraktiv.

Die pauschalen Erstattungen für Ladekosten von Elektro- und Hybridfahrzeugen laufen zum 1. Januar 2026 aus. Prüfen Sie deshalb Ihre internen Regelungen zur Erstattung von Ladekosten, etwa über die Reisekostenabrechnung oder individuelle Vereinbarungen, und passen Sie diese an die Lohnabrechnung 2026 an.

Sofortmeldepflicht im Friseur- und Kosmetikgewerbe

Ab dem 1. Januar 2026 zählen Friseur- und Kosmetikbetriebe zu den sofortmeldepflichtigen Branchen nach § 28a SGB IV. Für neue Beschäftigungsverhältnisse ist damit bereits vor Aufnahme der Tätigkeit eine Sofortmeldung an die Sozialversicherung erforderlich. Passen Sie Ihre Onboarding-Prozesse, Checklisten für neue Mitarbeitende und Ihre Lohnabrechnungssoftware entsprechend an, um Bußgelder wegen verspäteter Meldungen zu vermeiden.

Aktivrente 2026: Steuerfreier Hinzuverdienst im Rentenalter

Die Aktivrente ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf am 15. Oktober 2025 auf den Weg gebracht, der Bundestag beschloss ihn am 5. Dezember 2025, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu.

Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, können bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das gilt unabhängig davon, ob sie bereits eine Rente beziehen oder den Rentenbezug aufschieben. Nicht begünstigt sind Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, aus einem Beamtenverhältnis, als Abgeordnete oder aus Minijobs.

Für Sie als Arbeitgeber ändert sich beim Ablauf wenig: Die Aktivrente muss nicht beantragt werden, Sie berücksichtigen den Freibetrag automatisch in der Lohnabrechnung. Der Freibetrag lässt sich immer nur in einem Beschäftigungsverhältnis pro Monat nutzen. Auf den Hinzuverdienst bis 2.000 Euro fällt keine Lohnsteuer an, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind aber weiterhin fällig. Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, versteuert den übersteigenden Betrag regulär.

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Häufige Fragen zur Lohnabrechnung 2026

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026? 

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026? 

Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Der Übergangsbereich für Midijobs reicht von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich.

Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten 2026? 

Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich, für die Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich und für die knappschaftliche Rentenversicherung 10.400 Euro monatlich beziehungsweise 124.800 Euro jährlich.

Ändern sich die Beitragssätze der Sozialversicherung 2026? 

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 Prozent. Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage bleiben in ihren Beitragssätzen unverändert.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026? 

Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro, für Ehepaare beziehungsweise Lebenspartner auf 24.696 Euro.

Was ist die Aktivrente und wer kann sie nutzen? 

Die Aktivrente ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie erlaubt sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Minijobber sind davon ausgenommen.

Was ändert sich bei Sachbezugswerten und Reisekosten 2026? 

Die Sachbezugswerte steigen auf 345 Euro für freie Verpflegung und 285 Euro für freie Unterkunft, insgesamt 630 Euro monatlich. Die Inlandspauschalen für Verpflegungsmehraufwand bleiben unverändert. Die Auslandsreisepauschalen hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 5. Dezember 2025 für 2026 neu veröffentlicht.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Prüfen Sie insbesondere die Auslandsreisepauschalen und die individuellen Zusatzbeiträge Ihrer Krankenkasse vor der Umsetzung anhand der amtlichen Quellen. Ziehen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung oder Ihr Lohnbüro hinzu.