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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Was die Zoll-Razzia auf Baustellen für die Lohnabrechnung bedeutet – 5 Dinge, die Bauunternehmen jetzt checken sollten
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Was die Zoll-Razzia auf Baustellen für die Lohnabrechnung bedeutet – 5 Dinge, die Bauunternehmen jetzt checken sollten

Im März 2026 standen 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner gleichzeitig auf deutschen Baustellen. Was steckt dahinter – und was sollten Bauunternehmen daraus mitnehmen?

5 Min. Lesezeit

Hintergrund zur bundesweiten Finanzkontrolle

Es war keine spontane Aktion: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führt regelmäßig koordinierte Schwerpunktprüfungen durch – und die Baubranche steht dabei traditionell ganz oben auf der Liste. Im März 2026 waren bundesweit rund 3.200 Einsatzkräfte gleichzeitig auf Baustellen unterwegs. Geprüft wurde, ob Beschäftigte ordnungsgemäß angemeldet sind, ob Mindestlöhne eingehalten werden, ob Arbeitsgenehmigungen vorliegen – und ob Sozialleistungen zu Recht bezogen werden.

Die Zahlen aus dem Vorjahr zeigen, warum die Branche so stark im Fokus steht: Rund 60 Prozent der gesamten festgestellten Schadenssumme des Jahres 2025 entfielen auf das Baugewerbe. Über 10.000 Strafverfahren wurden allein in diesem Bereich eingeleitet. Und die Konsequenzen können gravierend sein: Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Dortmund verurteilte einen Bauunternehmer zu knapp drei Jahren Haft – wegen vorenthaltener Arbeitsentgelte in über 50 Fällen, Gesamtschaden knapp 2,7 Millionen Euro.

Doch was bedeutet das konkret für den Alltag eines Bauunternehmens? Wir haben die fünf wichtigsten Punkte zusammengestellt – nicht als Checkliste für den Worst Case, sondern als Orientierung für eine solide, zukunftsfähige Aufstellung.

1. An- und Abmeldungen: Der unterschätzte Dauerjob

Die Anmeldung zur Sozialversicherung ist keine einmalige Aufgabe – sie ist ein laufender Prozess. Jede neue Kraft muss korrekt und rechtzeitig angemeldet sein, jeder Austritt korrekt abgemeldet. Klingt überschaubar, wird aber im Baugewerbe schnell zur Herausforderung: wechselnde Belegschaften, Saisonkräfte, Subunternehmer – die Fluktuation ist hoch, der Verwaltungsaufwand entsprechend.

Hinzu kommt: Wer als Generalunternehmer Subunternehmer einsetzt, trägt unter Umständen eine Mitverantwortung dafür, dass auch deren Beschäftigte ordnungsgemäß angemeldet sind. Die FKS prüft die gesamte Kette – nicht nur den Auftragnehmer vor Ort.

2. Sofortmeldepflicht: Keine Sekunde zu spät

Für bestimmte Beschäftigungsformen gilt im Baugewerbe die Sofortmeldepflicht – eine der strengsten Regelungen im deutschen Sozialversicherungsrecht. Die Anmeldung muss noch vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgen, spätestens beim tatsächlichen Arbeitsbeginn. Nicht am Ende der Woche, nicht nach der Probearbeit – sondern unmittelbar vorher.

Steht ein Zöllner auf der Baustelle und eine neu eingesetzte Kraft ist noch nicht im System, ist das erklärungsbedürftig. Und aus einer Erklärung kann schnell ein Ordnungswidrigkeitsverfahren werden.

3. Mindestlohn: Mehr als eine Zahl

Im Baugewerbe gilt nicht einfach der gesetzliche Mindestlohn. Auf Basis der Tarifverträge – allen voran dem Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV) – gibt es branchenspezifische Mindestlöhne, die je nach Tätigkeit und Lohngruppe variieren. Diese Löhne müssen nicht nur gezahlt, sondern auch nachgewiesen werden können: durch lückenlose Stundenaufzeichnungen, Lohnabrechnungen und Zahlungsnachweise.

Die FKS prüft nicht nur, ob der Mindestlohn auf dem Papier stimmt – sondern ob er tatsächlich und vollständig ausgezahlt wurde. Differenzen zwischen vereinbartem und tatsächlich geleistetem Stundenlohn sind ein häufiger Ansatzpunkt für weiterführende Ermittlungen.

4. Ausländische Beschäftigte: Mehrere Ebenen im Blick behalten

Auf vielen Baustellen arbeiten Beschäftigte aus dem EU-Ausland oder aus Drittstaaten. Hier greift ein eigenes Regelwerk: Liegen die erforderlichen Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigungen vor? Wurden entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer korrekt beim Zoll angemeldet – Stichwort A1-Bescheinigung und Entsendemeldung? Sind die im Herkunftsland geltenden Sozialversicherungsregelungen dokumentiert?

Die Anforderungen sind komplex und ändern sich regelmäßig. Wer hier nicht aktuell ist, riskiert Verstöße, die nicht böswillig, aber dennoch teuer sind.

5. Dokumentation: Im Ernstfall zählt jede Sekunde

Die FKS prüft nicht nur im Büro – sie beginnt auf der Baustelle, mit direkten Befragungen der Beschäftigten. Wer keine Auskunft geben kann oder will, weckt Misstrauen. Wer relevante Unterlagen nicht sofort vorlegen kann, gerät unter Druck.

Das bedeutet: Arbeitszeitnachweise, Lohnabrechnungen, Anmeldebestätigungen und Genehmigungen sollten nicht irgendwo im Ordner schlummern, sondern jederzeit abrufbar sein – idealerweise digital und strukturiert. Denn die Prüfung vor Ort ist oft nur der Auftakt: Auffälligkeiten können tiefgreifende Ermittlungen auslösen, die sich über Monate hinziehen.

Fazit: Prüfdruck wird nicht nachlassen

Die Schwerpunktprüfungen der FKS sind kein Ausnahmezustand – sie sind fester Bestandteil einer langfristigen Strategie zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Für Bauunternehmen bedeutet das: Die Frage ist nicht ob der Zoll kommt, sondern wann.

Die gute Nachricht: Wer alle Pflichten rund um den Baulohn zuverlässig im Griff hat – An- und Abmeldungen, Sofortmeldungen, Nachweise, Dokumentation – muss eine Prüfung nicht fürchten. Das klingt simpel, ist in der Praxis aber aufwendig. Denn der Baulohn bringt weit mehr mit sich als die reine Abrechnung. Viele Bauunternehmen entscheiden sich deshalb, diese Aufgaben an einen spezialisierten Partner auszulagern – und gewinnen damit nicht nur Sicherheit, sondern auch wertvolle Zeit für ihr Kerngeschäft.

Alle Zahlen und Fakten basieren auf der offiziellen Statistikveröffentlichung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie der Pressemitteilung der Generalzolldirektion vom 10. März 2026. Die erste Bilanz der FKS finden Sie hier: Zoll online - Pressemitteilungen - Zoll überprüft das Baugewerbe - erste Bilanz der bundesweiten Schwerpunktprüfung

Lohnabrechnung: Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen abrechnen
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Lohnabrechnung: Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen abrechnen

Die Lohnabrechnung gehört zu den zentralen und zugleich anspruchsvollsten Aufgaben im Personalwesen. Besonders Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen sorgen oft für Unsicherheiten. Fehler können nicht nur Ärger bei Mitarbeitenden auslösen, sondern auch steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Dieser Beitrag erklärt, wie solche Zahlungen korrekt abgerechnet werden – und worauf dabei zu achten ist.

5 Min. Lesezeit

Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen: Definition und Unterschiede

  • Einmalzahlungen (sonstige Bezüge) sind zusätzliche Vergütungen außerhalb des regulären Monatslohns, zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, das 13. oder 14. Monatsgehalt, Jubiläumszuwendungen oder Urlaubsabgeltung. Sie können leistungsbezogen oder anlassgebunden sein und unterliegen der Steuer- sowie Sozialversicherungspflicht.
  • Boni: Hierbei handelt es sich um variable, meist leistungs- oder erfolgsabhängige Prämien, wie beispielsweise Vertriebsboni, Zielprämien oder Jahresboni. Sie gelten als sonstige Bezüge und werden wie Einmalzahlungen behandelt.
  • Sondervergütungen und Sachbezüge umfassen Leistungen, die über das Grundgehalt hinausgehen. Dazu gehören geldwerte Vorteile wie Firmenwagen oder Gutscheine sowie betriebliche Gesundheitsförderung. Während Überstundenvergütungen meist zum laufenden Lohn zählen, gelten für Sachbezüge spezielle Regeln: Sie bleiben bis zu einer Freigrenze von 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für die betriebliche Gesundheitsförderung gelten separate jährliche Freibeträge.

Damit Steuern und Sozialabgaben korrekt berechnet werden können, ist eine klare Klassifizierung entscheidend.

Steuerliche Behandlung von Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen

Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld unterliegen der Lohnsteuer als sonstige Bezüge.

Für außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen oder mehrjährige Boni) ist eine Begünstigung durch die Fünftelregelung nach § 34 EStG seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren anwendbar. Um von der steuerlichen Tarifermäßigung zu profitieren, können Arbeitnehmer diese im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Arbeitgeber bleiben unabhängig davon verpflichtet, die betreffenden Zahlungen in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert auszuweisen.

Reguläre Boni und Prämien werden als sonstige Bezüge versteuert. Sachbezüge bleiben bis zu einer Freigrenze von 50 Euro monatlich steuerfrei, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Arbeitgeber müssen alle Sonderzahlungen korrekt ausweisen, um Haftungsrisiken bei der Lohnsteuer zu vermeiden.

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Die meisten lohnsteuerpflichtigen Zahlungen unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), es gibt jedoch Ausnahmen.

Beispiele: Sachbezüge bis 50 Euro pro Monat sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen sozialversicherungsfrei.

Bei Einmalzahlungen ist der Zahlungszeitpunkt maßgeblich: Werden sie zwischen dem 1. Januar und dem 31. März ausgezahlt, ist gegebenenfalls die Märzklausel nach § 23a Abs. 4 SGB IV zu beachten. Dabei handelt es sich um eine sozialversicherungsrechtliche Regelung, nach der Einmalzahlungen (z. B. Boni oder Weihnachtsgeld), die zwischen dem 1. Januar und dem 31. März ausgezahlt werden, dem Vorjahr zugeordnet werden.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die anteilige Beitragsbemessungsgrenze bzw. die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird und das Beschäftigungsverhältnis bereits im Vorjahr beim selben Arbeitgeber bestand.

Weitere Informationen: Deutsche Rentenversicherung

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Praktische Umsetzung in der Lohnabrechnung

Damit Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen korrekt abgerechnet werden, sollten Arbeitgeber Folgendes beachten:

  1. Klassifizierung der Zahlung: Eindeutige Zuordnung als Einmalzahlung, Bonus oder Sondervergütung.
  2. Erfassung des Bruttobetrags: Korrekte Eingabe in das Lohnabrechnungssystem als “sonstiger Bezug”.
  3. Steuer und Sozialversicherung:
    1. Prüfen, ob ein Sachbezug (50-Euro-Grenze) oder eine voll steuerpflichtige Geldleistung vorliegt.
    2. Die Beschäftigten darauf hinweisen, dass sie die Fünftelregelung, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, nur noch im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung geltend machen können.
    3. Die Inflationsausgleichsprämie ist ausgelaufen und kann ab 2025 nicht mehr steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden.
    4. Prüfen, ob die Märzklausel nach § 23a Abs. 4 SGB IV anzuwenden ist.
  4. Dokumentation: Transparentes Ausweisen aller Zahlungen für interne Kontrollen und externe Prüfungen.

Eine aktuelle und ITSG-geprüfte Lohnabrechnungssoftware erleichtert diese Prozesse, reduziert Fehler und unterstützt Arbeitgeber bei der Erstellung rechtssicherer Abrechnungen.

Sonderfälle in der Lohnabrechnung

Besondere Aufmerksamkeit erfordern:

  • Boni mit rückwirkender Auszahlung: Erfolgsprämien für vergangene Monate müssen zum Auszahlungszeitpunkt versteuert werden und sind SV-pflichtig.
  • Kündigungen: Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsabgeltung) sind tarif-/arbeitsvertraglich anteilig zu berechnen.
  • Sachbezüge und Gutscheine: Bis zu 50 Euro/Monat steuer- und SV-frei (bei Vorliegen der Sachbezugsvoraussetzungen); eine Prüfung ist zwingend erforderlich.

Fazit

Die korrekte Abrechnung von Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen ist für Unternehmen unverzichtbar. Mit klar definierten Prozessen, geschultem Personal und einer ITSG-geprüften Lohnabrechnungssoftware lassen sich Zahlungen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich korrekt abwickeln. Unternehmen, die dies umsetzen, sichern ihre Rechtskonformität und stärken zugleich ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden.

FAQ – Lohnabrechnung: Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen (Deutschland)

Was sind Einmalzahlungen in der Lohnabrechnung?

Einmalzahlungen sind unregelmäßige Zusatzvergütungen, zu denen beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jahresboni oder Jubiläumszuwendungen zählen. Sie können leistungsbezogen oder nicht leistungsbezogen sein. Sie unterliegen der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht.

Wie werden Boni korrekt in der Lohnabrechnung abgerechnet?

Boni sind leistungs- oder erfolgsabhängige Zahlungen (z. B. Vertriebsboni, Zielprämien). Sie werden als sonstige Bezüge regulär lohnsteuerpflichtig behandelt (Ermittlung der Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle) und sind sozialversicherungspflichtig. Dabei wird nicht nur die monatliche, sondern die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Eine korrekte Lohnart-Kennzeichnung verhindert Abrechnungsfehler.

Welche Zahlungen zählen als Sondervergütungen?

Sondervergütungen sind unregelmäßige Zahlungen außerhalb des laufenden Monatslohns, wie z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13./14. Monatsgehalt oder Jubiläumszuwendungen. Sie basieren auf Einzelvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung und werden steuerlich als sonstige Bezüge sowie sozialversicherungspflichtig abgerechnet.

Wie werden Einmalzahlungen steuerlich behandelt?

Einmalzahlungen gelten als “sonstige Bezüge” im Sinne des Lohnsteuerrechts und unterliegen der Lohnsteuer. Für außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG kann die Fünftelregelung seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren angewendet werden. Stattdessen können Arbeitnehmer diese Tarifermäßigung im Rahmen ihrer Steuererklärung geltend machen. Eine klare Dokumentation vermeidet Abrechnungsfehler.

Welche Sozialversicherungsregeln gelten für Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen?

Grundsätzlich sind alle lohnsteuerpflichtigen Zahlungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungspflichtig (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Der Zahlungszeitpunkt ist entscheidend: Bei Auszahlungen im Januar bis März ist die Märzklausel zu prüfen (Zuordnung zum Vorjahr).

Ausnahmen: Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat oder Aufmerksamkeiten (z. B. Sachgeschenke zum persönlichen Jubiläum) bis zu 60 Euro sind unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen sozialversicherungsfrei. Klassische Geld-Jubiläumsprämien sind hingegen voll beitragspflichtig.

Wie können Unternehmen Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen korrekt abrechnen?

Unternehmen klassifizieren Zahlungen als “sonstige Bezüge” oder als Sachbezug. Sie erfassen den geldwerten Vorteil in der Lohnsoftware und berechnen die Lohnsteuer unter Beachtung von Freigrenzen (z. B. 50 Euro für Sachbezüge). Die Sozialversicherungsbeiträge werden bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze fällig, wobei für Auszahlungen zwischen Januar und März die Märzklausel zu prüfen ist. Eine lückenlose Dokumentation ist für spätere Betriebsprüfungen essenziell. Moderne Lohnsoftware unterstützt dabei, diese Prozesse rechtssicher zu automatisieren.

Welche Sonderfälle erfordern besondere Aufmerksamkeit?

Hierzu zählen rückwirkend gezahlte Boni (maßgeblich ist der Auszahlungszeitpunkt), tariflich oder vertraglich geregelte anteilige Einmalzahlungen bei Mitarbeiteraustritten sowie Sachbezüge und Gutscheine, bei denen die Freigrenze (50 Euro pro Monat) und die Sozialversicherungsfreiheit zu prüfen sind.

Arbeitszeitreform 2026: Was sich für Arbeitgeber beim Arbeitszeitgesetz ändert
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Arbeitszeitreform 2026: Was sich für Arbeitgeber beim Arbeitszeitgesetz ändert

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. Juni 2026 sieht zwei zentrale Änderungen am Arbeitszeitgesetz vor: eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit bei tarifvertraglicher Vereinbarung sowie eine grundsätzlich verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung. Der Beitrag ordnet die geltenden Grundregeln des ArbZG ein und erklärt, was der Entwurf, dessen Inkrafttreten für den 1. Januar 2027 angestrebt wird, für Arbeitgeber konkret bedeutet.

5 Min. Lesezeit

Mit dem am 18. Juni 2026 bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll das deutsche Arbeitszeitgesetz an zwei entscheidenden Stellen reformiert werden: Tarifvertragsparteien sollen statt der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können, und die elektronische Arbeitszeiterfassung soll grundsätzlich verpflichtend werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, ein Inkrafttreten wird derzeit für den 1. Januar 2027 angestrebt. Dieser Beitrag ordnet die geltenden Grundregeln des Arbeitszeitgesetzes ein und erklärt, was der aktuelle Entwurf für Sie als Arbeitgeber konkret bedeuten würde.

Das Arbeitszeitgesetz als Grundlage des Arbeitsschutzes

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), oft auch Arbeitszeitschutzgesetz genannt, ist Teil des sozialen Arbeitsschutzes. Es soll gesundheitliche Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz vermeiden und vermindern, die durch unangemessene Arbeitszeiten entstehen können. Zu lange Arbeitszeiten, zu wenige oder zu kurze Pausen und Ruhezeiten führen bei Arbeitnehmenden unter Umständen zu gesundheitlichen Problemen wie Burn-out, Depressionen, körperlichen Folgen durch Mehrarbeit sowie Fehlern und Unfällen durch mangelnde Konzentration oder Erschöpfung.

Regelungen zur Arbeitszeit, zu Pausenzeiten und damit verbundene Vereinbarungen werden vertraglich im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern festgeschrieben. Diese müssen sich jedoch an die Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz halten. Auch Tarifverträge müssen sich dem ArbZG unterordnen: Entspricht ein Tarifvertrag nicht dem Gesetz, muss er geändert werden. Die Arbeitszeit selbst ist im Arbeitsschutzgesetz, das allgemeine Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten regelt, nicht enthalten. Alle Regelungen zur Arbeitszeit sind separat im Arbeitszeitgesetz festgehalten.

Die bisherigen Kernregeln: Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten

Bislang gilt im Arbeitszeitgesetz eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die auf zehn Stunden ausgedehnt werden kann, sofern diese Grenze im Durchschnitt eines Ausgleichszeitraums von sechs Monaten eingehalten wird. Aus den acht Stunden bei sechs Werktagen pro Woche ergibt sich automatisch die bisherige wöchentliche Höchstgrenze von 48 Stunden. Diese Obergrenze gilt auch für Arbeitnehmende mit zwei Arbeitsverhältnissen oder einer Nebentätigkeit: Bei einer normalen 40-Stunden-Woche darf für einen Nebenjob oder eine selbstständige Tätigkeit deshalb nur maximal acht Stunden zusätzlich gearbeitet werden.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden am Stück ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, übersteigt die Arbeitszeit neun Stunden, muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen. Pausen sind maßgeblich für die Sicherheit am Arbeitsplatz, da sie die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit erhalten und so die Gefahr von Fehlern und Unfällen vermindern. In der Regel sind sie unbezahlt und zählen nicht zur eigentlichen Arbeitszeit.

Zwischen zwei Arbeitstagen, also zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn des Folgetages, müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit eingehalten werden. In einzelnen Branchen wie Gastronomie, Verkehrsbetrieben, Rundfunk, Landwirtschaft und dem medizinischen Bereich verkürzt sich diese Ruhezeit ausnahmsweise auf zehn Stunden. Für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer gelten mit den sogenannten Lenkzeiten noch spezifischere, gesondert im Arbeitsvertrag festgelegte Regelungen.

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmende an Sonn- und Feiertagen nicht arbeiten. Ausnahmen gelten unter anderem für Tankstellen, Krankenhäuser, Museen, Theater, Gastronomie und Pflegeeinrichtungen. Wer sonntags arbeiten muss, hat dennoch Anspruch auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen exakt aufzuzeichnen, damit die zuständigen Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämter die Einhaltung der Sonntagsruhe überprüfen können.

Bereitschaftszeit, Gleitzeit und Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz

Bei Bereitschafts- und Wochenendzeiten unterscheidet das Arbeitszeitgesetz drei Formen: Der Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit, darf aber geringer vergütet werden als reguläre Arbeitszeit; die betroffene Person muss sich an einem vereinbarten Ort bereithalten, und auch hier gelten Ruhephasen und Höchstarbeitszeit. Arbeitsbereitschaft zählt selbst dann als reguläre Arbeitszeit, wenn zeitweise keine Aufgaben anfallen, sodass alle Regeln des ArbZG greifen. Bei Rufbereitschaft dürfen Beschäftigte zu Hause sein, aber jederzeit kontaktiert werden; nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zählt und muss vergütet werden, die inaktive Zeit unterliegt nicht den Regeln des ArbZG.

Zum Thema Gleitzeit enthält das Arbeitszeitgesetz selbst keine Regelungen, sie muss im Arbeitsvertrag oder individuell vereinbart werden. Bei der einfachen Gleitzeit wird ein Zeitraum festgelegt, in dem die vereinbarte Tagesarbeitszeit abzuleisten ist, etwa zwischen 9 und 18 Uhr. Die qualifizierte Gleitzeit erlaubt eine flexiblere Einteilung: An einzelnen Tagen darf kürzer oder länger als die eigentliche Tagesarbeitszeit gearbeitet werden, solange über Woche oder Monat ein Ausgleich erfolgt und die Vorgaben des ArbZG eingehalten werden. Meist gibt es dabei eine Kernarbeitszeit, in der Anwesenheit erforderlich ist. In der Praxis funktioniert qualifizierte Gleitzeit nur mit einer genauen automatisierten Zeiterfassung oder auf Basis eines Vertrauensmodells.

Vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen sind unter anderem Selbstständige, freie Mitarbeitende, leitende Angestellte, Leiterinnen und Leiter öffentlicher Dienststellen und deren Vertretungen, Arbeitnehmende, die eigenverantwortlich erziehen, betreuen oder pflegen, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Entscheidungsbefugnissen im Personalbereich, Chefärztinnen und Chefärzte, Beschäftigte im liturgischen Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Personen unter 18 Jahren, für die stattdessen das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt.

Folgen von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz

Zwingt ein Vorgesetzter Beschäftigte dazu, länger als zehn Stunden am Tag zu arbeiten, oder duldet er dies wissentlich, gilt das als Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG (Bußgeldvorschriften). Dafür droht eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro. Bei vorsätzlicher oder beharrlicher Gefährdung von Gesundheit oder Arbeitskraft der Beschäftigten drohen nach § 23 ArbZG zusätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Betroffene Arbeitnehmende haben in solchen Fällen das Recht, die unzulässige Beschäftigung zu verweigern. Wird mehr gearbeitet, als im Arbeitsvertrag vorgesehen, besteht Anspruch auf Vergütung oder Ausgleich der Überstunden. Enthält ein Arbeitsvertrag von vornherein zu viele Stunden pro Tag oder Woche, wird er dadurch nicht automatisch unwirksam: Das Arbeitszeitgesetz sorgt dafür, dass die betreffende Zahl auf die gesetzlichen Obergrenzen korrigiert wird. Bereits geleistete Mehrarbeit muss der Arbeitgeber trotzdem bezahlen.

Eine genaue und sichere Zeiterfassung, im Idealfall softwaregestützt, hilft beiden Seiten, Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren. Sie verhindert, dass Beschäftigte zu lange arbeiten oder zu kurze Pausen und Ruhezeiten einlegen, schließt Manipulationsmöglichkeiten aus und macht Arbeitszeiten auch im Nachhinein langfristig belegbar.

Arbeitszeitreform 2026: Von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit

Nach dem Referentenentwurf sollen nicht Arbeitgeber allgemein, sondern Tarifvertragsparteien beziehungsweise auf dieser Grundlage die Betriebsparteien statt der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit ein wöchentliches Maximum von bis zu 48 Stunden vereinbaren können. Ohne eine entsprechende tarifliche oder betriebliche Regelung bleibt es bei der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit von acht beziehungsweise zehn Stunden. Innerhalb dieser Woche dürften Mitarbeitende an einzelnen Tagen dann länger arbeiten, etwa bis zu zwölf Stunden, sofern der wöchentliche Durchschnitt nicht überschritten wird.

Sollte der Entwurf in dieser Form Gesetz werden, eröffnet das neue Gestaltungsspielräume für Schichtarbeit, projektbezogene Spitzen oder saisonale Belastungen. Gleichzeitig wären Personalverantwortliche in Unternehmen mit entsprechender tariflicher oder betrieblicher Grundlage gefordert, Arbeitszeitmodelle neu zu planen und in Arbeitsverträgen beziehungsweise Betriebsvereinbarungen umzusetzen.

Elektronische Arbeitszeiterfassung wird Pflicht

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Mai 2019 (C-55/18) müssen die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Vorgabe im BAG-Urteil vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) bestätigt: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten schon jetzt systematisch erfassen.

Obwohl diese Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits besteht, fehlt bislang eine klare gesetzliche Ausgestaltung. Die Bundesregierung plant deshalb, die Vorgaben der beiden Urteile im Laufe des Jahres 2026 in das Arbeitszeitgesetz zu integrieren. Die Novelle soll konkrete Anforderungen an die technische Umsetzung festlegen, Ausnahmen für Kleinstbetriebe regeln und verbindliche Vorgaben für digitale Arbeitszeiterfassungssysteme sowie die entsprechenden Aufbewahrungsfristen schaffen. Gleichzeitig verknüpft sie die Zeiterfassung systematisch mit der geplanten Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Für Personalabteilungen bedeutet das, ein digitales Zeiterfassungssystem einzuführen, das den Anforderungen an Datensicherheit und DSGVO-Konformität entspricht, etwa als Terminal, App oder Cloudlösung. Ein vorhandener Betriebsrat ist in die Einführung einzubeziehen, und sowohl Mitarbeitende als auch Führungskräfte sind im Umgang mit dem neuen System zu schulen. Arbeitgeber sollten jetzt aktiv werden, um Implementierungsrisiken und Bußgelder zu vermeiden.

Neue Pflichten bei der Arbeitszeitdokumentation

Mit der Reform gehen verschärfte Anforderungen an die Arbeitszeitdokumentation einher. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Arbeitgeber die Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden jederzeit nachweisen können. Bei unvollständigen oder falschen Aufzeichnungen drohen rechtliche Konsequenzen.

Künftig müssen Arbeitgeber alle relevanten Arbeitszeitdaten systematisch erfassen. Dazu zählen:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Gesamtdauer der Arbeitszeit
  • Pausen inklusive Beginn, Ende und Dauer
  • Überstunden und deren Ausgleich
  • Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen
  • die Einhaltung der 48-Stunden-Woche
  • die Beachtung von Ausgleichszeiträumen über mehrere Monate, etwa vier, sechs oder zwölf Monate

Diese Regelungen gelten gleichermaßen für Arbeit vor Ort, mobil oder im Homeoffice. Die neuen Referenzzeiträume und die Möglichkeit längerer Tagesarbeitszeiten machen deutlich, dass Papierlisten und einfache Excel-Tabellen künftig nicht mehr ausreichen. Lückenhafte Arbeitszeitaufzeichnungen können als Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz gewertet werden. Behörden müssen jederzeit nachvollziehen können, dass die Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Die Verantwortung für die korrekte Dokumentation liegt beim Arbeitgeber: Zwar kann die Erfassung der Daten den Mitarbeitenden übertragen werden, die kontrollierende Verantwortung verbleibt jedoch beim Unternehmen. Fehlerhafte oder unvollständige Aufzeichnungen bergen damit ein erhebliches rechtliches Risiko.

Das für 2026 geplante Zeiterfassungsgesetz wird voraussichtlich die Nutzung elektronischer Systeme als Standard vorschreiben, klare Aufbewahrungsfristen definieren, Ausnahmen für Kleinstbetriebe festlegen und die Vorgaben für mobile Arbeit und Homeoffice präzisieren. Damit erhalten Arbeitgeber eine verbindliche Grundlage für die Arbeitszeiterfassung, die sowohl Rechtssicherheit als auch praktische Umsetzungsmöglichkeiten für moderne Arbeitszeitmodelle bietet.

Checkliste: Arbeitszeitreform 2026 umsetzen

1. Bestehende Arbeitszeitmodelle prüfen

  • Alle aktuellen Arbeitszeitmodelle dokumentieren, etwa Schichtpläne, Gleitzeit, Teilzeit und Abrufarbeit
  • Systematisch analysieren, welche Zeiterfassungssysteme genutzt werden und wo Flexibilitätslücken bestehen
  • Problemfelder identifizieren: Überstunden, unklare Ruhezeiten, fehlende digitale Erfassung

2. Zeiterfassungssystem auswählen und einführen

  • Geeignete digitale Lösungen vergleichen, zum Beispiel App, Cloud oder Terminal
  • Betriebsrat einbeziehen und Mitbestimmungsrechte beachten
  • Testlauf durchführen und Funktionalität, Bedienbarkeit sowie Auswertungsmöglichkeiten prüfen
  • Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte planen

3. Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen anpassen

  • Regelungen für Wochenarbeitszeitmodelle implementieren
  • Flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Überstunden und Abrufarbeit klar definieren
  • Neue Regelungen schriftlich festhalten, um Rechtssicherheit herzustellen

4. Personalmanagement und HR schulen

  • Führungskräfte über gesetzliche Änderungen und neue Arbeitszeitmodelle informieren
  • Mitarbeitende über Rechte, Pflichten und die Nutzung der Zeiterfassungssysteme aufklären
  • Interne Prozesse für Überstunden, Pausenregelungen und Arbeitszeitkontrolle anpassen

5. Steuer- und Rechtsberatung einbeziehen

  • Lohnabrechnung prüfen und Auswirkungen der Reform auf Überstunden, Mindestlohn und Minijobs berücksichtigen
  • Arbeitsrechtliche Beratung zu Verträgen, Zeiterfassung, Mitbestimmung und Compliance einholen
  • Bußgelder, arbeitsrechtliche Konflikte und Fehler bei der Zeiterfassung vermeiden

6. Umsetzung überwachen

  • Zeiterfassung und Einhaltung der Arbeitszeitmodelle regelmäßig kontrollieren
  • Feedback aus HR und Belegschaft einholen und Prozesse anpassen
  • Bei Änderungen gesetzlicher Vorgaben schnell reagieren

Fazit

Das Arbeitszeitgesetz bleibt mit Höchstarbeitszeit, Pausen- und Ruhezeitregelungen die Grundlage des Arbeitsschutzes. Der Referentenentwurf zur Reform 2026 sieht an zwei zentralen Stellen Änderungen vor: Statt der starren täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig, tariflich oder betrieblich geregelt, der Wochendurchschnitt zählen, und die ohnehin schon durch EuGH und Bundesarbeitsgericht bestätigte Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung erhalten. Bis zum Inkrafttreten, das derzeit für den 1. Januar 2027 angestrebt wird, gilt weiterhin das aktuelle Recht. Wer sich jetzt mit bestehenden Arbeitszeitmodellen befasst und ein digitales Erfassungssystem vorbereitet, vermeidet spätere Implementierungsrisiken und Bußgelder und schafft die Grundlage für rechtssichere, flexible Arbeitszeitmodelle.

Häufige Fragen zur Arbeitszeitreform 2026 und zum Arbeitszeitgesetz

Was ist die Arbeitszeitreform 2026 in Deutschland? 

Als Arbeitszeitreform 2026 wird die geplante Überarbeitung des deutschen Arbeitszeitgesetzes bezeichnet. Ziel ist es, die bisher starre tägliche Höchstarbeitszeit flexibler zu gestalten und stärker an die Vorgaben der EU anzupassen. Zu den Kernpunkten zählen die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit und die verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung.

Ab wann gilt die Arbeitszeitreform 2026 für Arbeitgeber? 

Die Reform liegt derzeit als Referentenentwurf vor und ist noch nicht in Kraft. Ein Inkrafttreten wird aktuell für den 1. Januar 2027 angestrebt. Da insbesondere die Einführung der elektronischen Zeiterfassung organisatorischen und technischen Vorlauf erfordert, sollten Sie sich als Arbeitgeber bereits jetzt vorbereiten.

Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmende nach geltendem Arbeitszeitgesetz pro Tag arbeiten? 

Pro Tag sind maximal acht Stunden erlaubt. Ausnahmsweise können zehn Stunden gearbeitet werden, wenn dies innerhalb von sechs Monaten wieder ausgeglichen wird.

Was ändert sich bei der Höchstarbeitszeit ab 2026? 

Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll anstelle der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu 48 Stunden treten – allerdings nur dort, wo Tarifvertragsparteien beziehungsweise auf dieser Grundlage die Betriebsparteien dies vereinbaren. Ohne eine solche Regelung bleibt es bei der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit von acht beziehungsweise zehn Stunden. Wo die neue Regelung greift, ermöglicht sie längere Arbeitstage, sofern der Wochendurchschnitt eingehalten wird und die gesetzlichen Ruhezeiten beachtet werden.

Welche Pausen- und Ruhezeitregeln gelten unabhängig von der Reform? 

Bei mehr als sechs Stunden Arbeit am Stück ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, ab neun Stunden mindestens 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen, in einzelnen Branchen wie Gastronomie oder Verkehrsbetrieben zehn Stunden.

Sind Arbeitgeber ab 2026 zur elektronischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet?

Noch nicht verbindlich, da es sich bislang um einen Referentenentwurf handelt. Vorgesehen ist jedoch, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten künftig grundsätzlich elektronisch erfassen müssen. Der Entwurf sieht dabei Ausnahmen vor, etwa für Kleinstbetriebe, sowie die Möglichkeit, dass Tarifvertragsparteien abweichende Regelungen einschließlich einer Erfassung in Papierform zulassen. Die Systeme müssen nachvollziehbar, manipulationssicher und DSGVO-konform sein.

Gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch für kleine und mittlere Unternehmen? 

Nach dem Referentenentwurf soll die grundsätzliche Pflicht für alle Arbeitgeber gelten, für Kleinstbetriebe sind jedoch Ausnahmen von der elektronischen Erfassung vorgesehen. Für kleine und mittlere Unternehmen, die keine solche Ausnahme in Anspruch nehmen können, sind vereinfachte, kostengünstige digitale Lösungen zulässig, zum Beispiel Apps oder cloudbasierte Zeiterfassungssysteme.

Was müssen Arbeitgeber bei Minijobs und Teilzeit beachten? 

Aufgrund des steigenden Mindestlohns und der höheren Minijob-Grenze ist eine exakte Arbeitszeiterfassung besonders wichtig. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Minijobberinnen und Minijobber die zulässige monatliche Verdienstgrenze nicht überschreiten und ihre Arbeitszeiten korrekt dokumentiert werden.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Arbeitszeitreform? 

Ist ein Betriebsrat vorhanden, hat dieser bei der Einführung von Arbeitszeiterfassungssystemen sowie bei Änderungen der Arbeitszeitmodelle ein Mitbestimmungsrecht. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie den Betriebsrat frühzeitig einbinden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz? 

Verstöße gegen die Arbeitszeitvorgaben oder die Pflicht zur Zeiterfassung können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG geahndet werden und Bußgelder von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen. Bei vorsätzlicher oder beharrlicher Gefährdung von Gesundheit oder Arbeitskraft der Beschäftigten drohen nach § 23 ArbZG zusätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Zudem können arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen entstehen, etwa bei Überstunden und Ruhezeiten.

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht? 

Ausgenommen sind unter anderem Selbstständige, freie Mitarbeitende, leitende Angestellte, Leiterinnen und Leiter öffentlicher Dienststellen, Beschäftigte mit eigenverantwortlicher Erziehungs-, Betreuungs- oder Pflegeaufgabe, Chefärztinnen und Chefärzte, Beschäftigte im liturgischen Bereich von Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Personen unter 18 Jahren, für die das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt.

Wie können sich Arbeitgeber auf die Arbeitszeitreform 2026 vorbereiten?

Arbeitgeber sollten frühzeitig bestehende Arbeitszeitmodelle analysieren, ein digitales Zeiterfassungssystem auswählen, Arbeitsverträge und HR-Richtlinien prüfen, Führungskräfte und Mitarbeitende schulen sowie rechtliche und steuerliche Beratung einholen.

Mindestlohn 2026: Neue Werte & Geringfügigkeitsgrenze für Baubetriebe
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Mindestlohn 2026: Neue Werte & Geringfügigkeitsgrenze für Baubetriebe

Ab dem 1. Januar 2026 treten wichtige Änderungen beim gesetzlichen Mindestlohn sowie der Geringfügigkeitsgrenze in Kraft. Für Unternehmen und Beschäftigte in der Baubranche, im Garten- und Landschaftsbau sowie in bestimmten Handwerken bedeutet dies: Löhne, Midi-Job-Grenzen und branchenspezifische Tariflöhne passen sich erneut an. Hier finden Sie alle relevanten Werte und Informationen im Überblick.

5 Min. Lesezeit

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns 2026

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 01.01.2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde. Dies betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht unter spezielle Tarifverträge fallen.

Neue Geringfügigkeitsgrenze und Übergangsbereich

Mit der Anpassung des Mindestlohns steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs:

  • Minijobs: bis 603,00 € monatlich
  • Midi-Job-Übergangsbereich: von 603,01 € bis 2.000,00 €

Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass geringfügig Beschäftigte trotz Lohnerhöhung nicht in die Sozialversicherungspflicht rutschen.

Branchen, für die der Mindestlohn gilt

Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € gilt für folgende Branchen:

  • Bauhauptgewerbe (für alle ab 01.01.2022 neu abgeschlossenen Arbeitsverträge)
  • Garten- und Landschaftsbau

Tariflicher Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk

Für das Dachdeckerhandwerk gelten ab 01.01.2026 folgende angepasste tarifliche Mindestlöhne:

  • Ungelernte Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Mindestlohn 1): 14,96 €/Stunde
  • Gelernte Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung (Mindestlohn 2): 16,60 €/Stunde

Mindestlöhne im Maler-, Lackierer- und Gerüstbauerhandwerk

Maler- und Lackiererhandwerk (ab 01.08.2025):

  • Ungelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn 1): 12,82 €/Stunde, ab 01.01.2026 13,90 €/Stunde
  • Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen, Mindestlohn 2): 15,55 €/Stunde

Gerüstbauerhandwerk (ab 01.01.2026):

  • Alle gewerblichen Arbeitnehmer: 14,35 €/Stunde

Fazit: Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Erhöhung des Mindestlohns und der Geringfügigkeitsgrenze bedeutet für Arbeitgeber angepasste Lohnabrechnungen und höhere Personalkosten. Beschäftigte profitieren von besseren Verdienstmöglichkeiten, insbesondere im Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk und Garten- und Landschaftsbau. Arbeitgeber sollten ihre Verträge, Abrechnungssysteme und Minijob-Regelungen rechtzeitig prüfen, um ab Januar 2025 rechtskonform zu handeln.

Jahreswechsel Lohnabrechnung: Fristen und Aufgaben im Überblick
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Jahreswechsel Lohnabrechnung: Fristen und Aufgaben im Überblick

Der Jahreswechsel bringt für Personalabteilungen und Lohnbuchhaltungen jedes Jahr zusätzlichen Aufwand mit sich. Besonders in der Lohnabrechnung gibt es feste Fristen und Aufgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und reibungslose Prozesse sicherzustellen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen klaren Überblick über alle wichtigen Aufgaben und Stichtage – vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungsmeldungen bis hin zu Unfallversicherung und betrieblicher Altersvorsorge.

5 Min. Lesezeit

Lohnsteuerjahresausgleich

Nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG sind alle Unternehmen, die am 31. Dezember mindestens zehn steuerpflichtige Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Dieser erfolgt in der Regel im Rahmen der Dezember-Lohnabrechnung.

⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Gemäß § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO müssen Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Sie enthält alle relevanten Beschäftigungsdaten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) und den steuerpflichtigen Bruttolohn. Mit der Abrechnung Dezember wird diese Bescheinigung gedruckt, archiviert und dem Arbeitnehmer ausgehändigt.

⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Jahresmeldung an die Sozialversicherung

Nach § 10 Abs. 1 DEÜV sind Jahresmeldungen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erforderlich. Suiteify erstellt diese Meldungen automatisch mit dem Monatsabschluss / DEÜV-Hauptmeldelauf Januar 2026.
Eine Kopie wird üblicherweise den Mitarbeitern ausgehändigt.

⇒ Frist: bis zum 15. Februar des Folgejahres

Unfallversicherung: UV-Jahresmeldung und Lohnnachweis

Für die Unfallversicherung sind zwei Meldungen notwendig:

  • UV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2a SGB IV)
    Diese Meldung mit dem Grund 92 wird mit dem Monatsabschluss Dezember 2025 automatisch erzeugt und versendet.
  • Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII)
    Nach dem Monatsabschluss 12/2025 wird der UV-Lohnnachweis archiviert. Vor Freigabe sollten alle Gefahrtarifstellen, Arbeitsstunden und Entgelte überprüft werden, bevor der Lohnnachweis an die zuständige Berufsgenossenschaft gesendet wird.

⇒ Meldefrist: bis zum 16. Februar des Folgejahres

Weitere Arbeiten zum Jahreswechsel

  • Resturlaub prüfen:
    Überprüfen Sie offene Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr und informieren Sie Ihre Mitarbeiter.
    ⇒ Frist: frühzeitig vor dem Jahresende und erneut vor dem 31. März des Folgejahres
  • Abstimmung und Abschluss der Lohnkonten:
    Stimmen Sie alle Lohn- und Gehaltskonten ab und schließen Sie diese ab, bevor Sie ins neue Kalenderjahr wechseln.
    ⇒ Frist: bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres
  • Betriebliche Altersvorsorge:
    Melden Sie nach dem Jahreswechsel die Beiträge an die Versorgungseinrichtung, falls Beiträge aus versteuertem oder verbeitragtem Entgelt finanziert wurden (§ 5 (3) LStDV).
    ⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Fazit

Der Jahreswechsel ist für Personal- und Lohnabteilungen eine entscheidende Phase, in der keine Fristen versäumt werden dürfen. Vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsmeldungen bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge – eine sorgfältige Planung spart Zeit, reduziert Fehler und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Welche Abacus Alternative ist die beste? Vergleich der Top HR-Tools
HR & Payroll

Welche Abacus Alternative ist die beste? Vergleich der Top HR-Tools

Du suchst nach einer Alternative zu Abacus Umantis? Dann bist du hier genau richtig. Wir haben die acht besten HR-Softwares für dich getestet und zeigen dir, welche Lösung wirklich zu deinem Unternehmen passt.

5 Min. Lesezeit

Du suchst nach einer Alternative zu Abacus Umantis? Dann bist du hier genau richtig. Wir haben die acht besten HR-Softwares für dich getestet und zeigen dir, welche Lösung wirklich zu deinem Unternehmen passt.

Kurzes Fazit vorweg:

  • Suiteify punktet als moderne All-in-one-Lösung besonders für KMUs in der DACH-Region.
  • Für KMUs mit DATEV-Fokus eignen sich HRworks oder Rexx Systems.
  • Wachsende Unternehmen mit In-House Payroll profitieren von Personio.
  • Kleinere Teams starten mit Kenjo oder Sage HR.

Mehr über aktuelle Anbietertrends findest du auch in unserem Beitrag HR-Software für den Mittelstand: Vergleich der besten Tools.

Warum nach einer Alternative zu Abacus Umantis suchen?

Die Schweizer HR-Software Abacus ist seit über 40 Jahren am Markt und wird von vielen Unternehmen geschätzt. Mit über 100.000 verkauften Lizenzen und einer breiten Palette von HR-Funktionen hat sich Abacus als eine gute Lösung etabliert. Doch nicht für jedes Unternehmen ist Abacus die perfekte Wahl.

Die Entscheidung für eine neue HR-Software fällt selten leichtfertig. Wenn du über einen Wechsel von Abacus nachdenkst, kennst du vermutlich eines dieser Szenarien: Dein Unternehmen ist gewachsen und die aktuelle Lösung stößt an ihre Grenzen. Vielleicht suchst du nach einer moderneren Benutzeroberfläche, flexibleren Preismodellen oder speziellen Funktionen, die besser zu deinen Anforderungen passen. Oder du bist ein kleineres Unternehmen, für das Abacus schlichtweg zu komplex und kostspielig ist.

Wie ist Abacus Umantis positioniert – und warum ist das wichtig?

Abacus ist ein Schweizer Anbieter. Umantis deckt vor allem Recruiting und Talent-Management ab; Zeiterfassung und Lohn laufen im Abacus-Verbund über eigene Module (zum Beispiel App und Terminal für Zeiten sowie die Abacus-Lohnbuchhaltung). Die Daten werden – je nach Unternehmenssitz – in der Schweiz oder in deutschen Rechenzentren betrieben. Diese Ausrichtung (Schweiz-Wurzeln, HR-Suite plus getrennte Zeit/Payroll, Hosting nach Sitz) kann darüber entscheiden, wie gut das zu deinem Setup in Deutschland oder Österreich passt.

Stärken von Abacus

  • Erweiterte HR-Tiefe durch Talent-Management: Mit der Übernahme von umantis (Talent Management) wurde das Portfolio ausgebaut, wodurch Recruiting/Performance/Entwicklung in die Abacus-Welt rücken – sinnvoll, wenn du bereits im Abacus-Kosmos arbeitest und HR weiter vertiefen möchtest.
  • ERP-Nähe und Prozesskonsistenz: Wer Abacus auch jenseits von HR einsetzt (Finanzbuchhaltung, Projekte etc.), profitiert von konsistenten Stammdaten und einheitlichen Workflows – ein Vorteil, wenn du möglichst wenig Systembrüche willst.
  • Klare Datenresidenz in DACH: Schweiz für CH-Kund:innen, Deutschland für DE/AT-Kund:innen. Das erleichtert die Beurteilung von Datenschutz und Compliance.

Abacus Kritik: Die Grenzen der Softwarelösung

  • Fehlendes Zusammenspiel mit DATEV/Kanzlei: Viele Unternehmen in Deutschland arbeiten mit vorbereitender Lohnbuchhaltung und DATEV-Übergaben. Wenn du dieses Modell fährst, lohnt der Blick auf Lösungen, die den DATEV-Prozess explizit unterstützen und beschreiben.
  • Keine integrierte Entgeltabrechnung für Deutschland in der Umantis-Suite. Umantis beschreibt HR-Prozesse wie Recruiting, Onboarding, Ziel- und Personalentwicklung – Payroll ist nicht Bestandteil der Suite. Die Lohnabrechnung liegt im Abacus-Verbund und ist in der Schweiz Swissdec-zertifiziert; für Deutschland ist üblicherweise eine ITSG-geprüfte Payroll im System gefragt.
  • Zeit und Lohn liegen in separaten Abacus-Modulen. Zeiterfassung erfolgt z. B. über AbaClik/AbaClock/MyAbacus. Die Lohnabrechnung wird als eigenes Abacus-Produkt geführt. Ein „alles in einer Suite“ für DE inkl. Payroll stellt Umantis damit nicht bereit.
  • UX/UI nicht einfach: Teilweise ist die Bedienung im Admin-Bereich etwas umständlich. Anpassungen wirken laut Nutzer:innen teils schwieriger bzw. erfordern ein spezifisches Know-how (Quelle: Trusted).

Fazit zu Abacus Umantis

Nutze Abacus Umantis, wenn du bereits im Abacus-Kosmos arbeitest und eine HR-Suite für Recruiting/Entwicklung mit sauberer Einbindung von Zeit und Spesen brauchst. Vergleiche Alternativen, wenn dein Schwerpunkt in Deutschland oder Österreich liegt, du eine integrierte DE-Payroll oder klare DATEV-Prozesse erwartest – hier macht die Marktpositionierung den Unterschied.

Kriterien für die Auswahl des richtigen HR-Tools

Bevor du dich für eine Abacus Alternative entscheidest, solltest du dir über deine Anforderungen im Klaren sein. Eine gute Orientierung bietet auch unser Beitrag zum HR-Software-Vergleich führender Anbieter für digitale Personalverwaltung.

Ein häufiger Fehler ist es, sich von Funktionsumfang und Features blenden zu lassen, ohne die eigenen Bedürfnisse genau zu kennen.

Funktionsumfang

Der Funktionsumfang sollte zu deinem Unternehmen passen. Brauchst du wirklich alle Module oder reichen dir Kernfunktionen wie digitale Personalakte, Zeiterfassung und Abwesenheitsmanagement? Mehr Funktionen bedeuten oft auch mehr Komplexität und höhere Kosten.

Benutzerfreundlichkeit

Die Benutzerfreundlichkeit ist entscheidend für die Akzeptanz im Team. Eine intuitive Oberfläche spart Einarbeitungszeit und reduziert den Support-Aufwand. Moderne HR-Tools setzen hier auf klare Strukturen und selbsterklärende Prozesse.

Integrationen

Bei den Integrationen solltest du prüfen, ob die Software mit deinen bestehenden Systemen harmoniert. Besonders wichtig sind Schnittstellen zu Lohnbuchhaltung (wie DATEV), ERP-Systemen und Zeiterfassungstools. Eine nahtlose Integration spart Zeit und verhindert Doppelarbeit.

Datenschutz

DSGVO-Konformität ist Pflicht, aber auch der Serverstandort spielt eine Rolle. Viele Unternehmen bevorzugen Anbieter mit Hosting in Deutschland oder zumindest in der EU.

Kostenpunkt

Die Kosten setzen sich meist aus verschiedenen Komponenten zusammen: Lizenzgebühren, Implementierungskosten und laufende Wartung. Achte auf transparente Preismodelle und versteckte Kosten. Eine kostenlose Testphase hilft dir, die Software vorab zu prüfen.

Support

Der Support macht oft den Unterschied. Gibt es eine deutsche Hotline? Wie schnell reagiert der Support? Existieren Schulungsangebote und eine aktive Community? Diese Fragen solltest du vorab klären.

Externe Bewertungen

Bewertungsplattformen wie Capterra, G2 oder Trustpilot geben dir wertvolle Einblicke in die Praxiserfahrungen anderer Nutzer:innen. Achte dabei auf aktuelle Bewertungen und die Unternehmensgröße der Rezensent:innen.

Abacus Alternativen: Die 8 besten HR-Tools im Vergleich

(Informationen laut Stand Oktober 2025. Änderungen vorbehalten.)

Anbieter Stärken im DACH-Kontext Schwächen (DE/AT-relevant) Eignet sich besonders für Preis
Suiteify HR All-in-one für HR & Payroll mit starkem DACH-Fokus, optional auch Payroll-Outsourcing/BPO und Finance-Leistungen aus einer Hand Fehlende Enterprise-Features für größere Unternehmen (> 1.500 Mitarbeitende) DACH-KMU, die HR & Payroll zentralisieren oder Payroll auslagern möchten Auf Anfrage, kostenlose Beratung möglich
Personio Verbreitetes HR-Core in DE, integrierte ITSG-zertifizierte Payroll für Deutschland Integrierte Payroll ist auf Unternehmen mit Sitz in Deutschland ausgerichtet, für andere Setups werden u. a. DATEV-Integration oder Exporte beschrieben Mittelstand in Deutschland mit In-House Payroll im System Auf Anfrage
HRworks Sehr DATEV-nah, explizit für vorbereitende Lohnbuchhaltung konzipiert, transparente Preisdarstellung Onboarding-Prozesse sind im Standard funktionsseitig eher schlank, spezifische Kennzahlen zum Personalbedarf fehlen (Quelle: Trusted) KMU mit Kanzlei-Setup und Wunsch nach klaren DATEV-Prozessen 12,90 € pro Nutzer:in/Monat zzgl. Grundgebühr (staffelabhängig)
Rexx Systems Tiefe HR-Suite; zertifizierte, bidirektionale DATEV-Schnittstelle für saubere Prozesse Zu komplexe Funktionsvielfalt für kleinere Unternehmen Größere Unternehmen mit ausgeprägter HR-Prozesskette und DATEV-Fokus Auf Anfrage
SAP SuccessFactors Enterprise-HCM mit Core HR, Zeit, Analytics und Employee Central Payroll Einführung typischerweise partner-/projektgetrieben, Paketpreise nicht öffentlich gelistet Größere Organisationen bzw. Konzern-IT-Landschaften Auf Anfrage
Sage HR Modularer Einstieg ins Kern-HR, internationale Verfügbarkeit und Testphase Einstieg/Ersteinrichtung und Navigation können komplex sein, die Mobile-App wird vereinzelt als träge/unresponsiv beschrieben (Quelle: g2.com) Kleine Teams, die leichtgewichtig starten wollen ab ca. 6,50 € pro MA/Monat (indikativ, modulspezifisch)
BambooHR Bekanntes HR-Core mit großem Integrations-Ökosystem Fehlende/limitierte Funktionen und eingeschränkte Anpassung, negative Bewertungen über Support-Tempo (Quelle: g2.com) International orientierte Teams ohne DE-Payroll-Schwerpunkt Auf Anfrage
Kenjo Workforce-/Schicht-Fokus, DATEV-Anbindung für die vorbereitende Payroll, deutschsprachige Positionierung Implementierung/Onboarding wird in einzelnen Reviews als zu knapp geführt, Leistungs-/Performance-Modul ist nicht immer leicht aufzusetzen (Quelle: softwareadvice.com) SMB/Teams mit Schichtbetrieb und klaren DATEV-Übergaben Planabhängig / auf Anfrage

1. Suiteify – die moderne All-in-one-Lösung für den Mittelstand

Suiteify ist eine leistungsstarke HR-Software speziell für KMUs in der DACH-Region. Mit über 35 Jahren Erfahrung und einem klaren Fokus auf Automatisierung und Compliance Management bietet Suiteify alles, was moderne Personalabteilungen brauchen.

Vorteile:

  • Cloudbasierte All-in-one-Plattform für HR, Lohn und Buchhaltung
  • Automatisierung von Workflows
  • Modulares System mit nahtloser Integration in bestehende IT-Systeme
  • Abdeckung des gesamten Employee Lifecycle in einer Lösung
  • Option zum Outsourcing von Lohn- und Buchhaltungsprozessen

Nachteile:

  • Fokus primär auf DACH-Region, weniger geeignet für globale Unternehmen
  • Schwerpunkt auf KMU, eingeschränkte Enterprise-Funktionen

Preis: Die Preisgestaltung erfolgt individuell nach Unternehmensgröße und benötigten Modulen. Beratung gibt es kostenlos auf Anfrage.

2. Personio – der etablierte HR-Standard für KMU

Personio bietet eine modulare All-in-one-Plattform für Personalmanagement, Recruiting, Onboarding, Dokumentenverwaltung und vorbereitende Payroll. Die Software lässt sich in über 800 Recruiting-Kanäle integrieren und ist mit DATEV-Schnittstellen für die Lohnbuchhaltung verknüpft.

Vorteile:

  • Moderne Oberfläche mit intuitiver Benutzerführung
  • Breite Funktionalität für Recruiting und HR-Core-Prozesse
  • Große Reichweite und bekannte Marke im DACH-Markt (15.000+ Kund:innen)

Nachteile:

  • Teilweise Performance-Einschränkungen bei großen Datenmengen (Capterra)
  • Eingeschränkte Flexibilität bei komplexen Workflows laut Nutzerbewertungen (Capterra)
  • Preislich im oberen Segment angesiedelt (keine öffentliche Preisliste)

Preis: Individuell nach Plan und Mitarbeiterzahl (personio.de)

3. HRworks – die praxisnahe Lösung für mittelständische Teams

HRworks deckt alle Standardprozesse von Zeit und Abwesenheit bis Spesen und Reisekosten ab und ist damit eine All-in-one-Option für KMU in Deutschland und Österreich.

Vorteile:

  • Transparente Preise und keine Mindestvertragslaufzeit
  • Erprobtes Reisekostenmodul – ein klarer Mehrwert gegenüber anderen Tools
  • Hosting in EU-Cloud (AWS, ISO 27001)

Nachteile:

  • Einarbeitung und Ersteinrichtung benötigen Zeit (Schulung empfohlen)
  • Reports und Auswertungen werden von Nutzer:innen als verbesserungsfähig bewertet (OMR)

Preis: Startet ab 12,90 € pro Monat, ab 20 Nutzer:innen

4. Rexx Systems – die Enterprise-Lösung für anspruchsvolle Unternehmen

Rexx Systems bietet eine umfassende, modulare HR-Suite für Recruiting, Talent- und Ausbildungsmanagement sowie eine ISO 27001-zertifizierte Systemarchitektur. Die Software ist auf die Anforderungen größerer Mittelständler und Konzerne ausgelegt und unterstützt individuelle Prozessanpassungen.

Vorteile:

  • Hohe Skalierbarkeit und tiefe Funktionsvielfalt
  • DATEV-Schnittstelle und Ausbildungsmanagement mit 500+ Rahmenplänen
  • Zertifiziertes Datenschutz- und Sicherheitsniveau

Nachteile:

  • Steile Lernkurve und teilweise unintuitive Oberfläche
  • Onboarding und Support werden in Bewertungen teils als aufwendig beschrieben (Trusted.de)

Preis: Nach Anfrage, je nach Modulkonfiguration.

5. SAP SuccessFactors – die Enterprise-Lösung für internationale Unternehmen

SAP SuccessFactors ist eine globale HCM-Suite für mittelgroße bis große Organisationen. Sie deckt den gesamten Employee Lifecycle ab – vom Recruiting über Learning bis zur Payroll („Employee Central Payroll“) – und lässt sich nahtlos in SAP-ERP und S/4HANA integrieren.

Vorteile:

  • Zentralisiertes Employee-Central-Modul für Stammdatenverwaltung
  • Integrierte Payroll für mehrere Länder
  • Learning- und Performance-Management
  • Analytics und Reporting über SAP People Analytics
  • Nahtlose Integration in bestehende SAP-Landschaften

Nachteile:

  • Komplexe Implementierung und hoher Projektaufwand
  • Kostenstruktur und Customizing abhängig von Partner und Region

Preis: Nach Projektumfang und Lizenzmodell.

6. Sage HR – der modulare Einstieg für KMU

Sage HR bietet ein flexibles System für Abwesenheits-, Zeit- und Performance-Management sowie Recruiting. Unternehmen können mit Basismodulen starten und bedarfsgerecht erweitern.

Vorteile:

  • Abwesenheits- und Zeitmanagement mit Genehmigungsworkflows
  • Performance- und Zielvereinbarungs-Module
  • Recruiting- und Onboarding-Add-ons
  • Web- und App-basierte Nutzung

Nachteile:

  • Für eine deutsche Lohnabrechnung ist meist eine zusätzliche, landesspezifische Payroll-Lösung bzw. Suite erforderlich
  • In Reviews werden u. a. eine weniger tiefe Reporting-/Anpassungstiefe sowie eine mobil eingeschränkte Funktionsabdeckung genannt (g2.com)
  • Die Preisangaben sind oft indikativ und modulabhängig

Preis: Ab ca. 6,50 € pro Mitarbeiter:in/Monat.

7. BambooHR – die internationale Lösung mit Employee-Experience-Fokus

BambooHR konzentriert sich auf Personalverwaltung, Self-Service und Mitarbeiterfeedback. Die Plattform ist auf englischsprachige Teams ausgerichtet und wird weltweit eingesetzt.

Vorteile:

  • Digitale Personalakten und Dokumentenmanagement
  • Self-Service und Onboarding-Funktionen
  • Mitarbeiterbefragungen und Feedback-Tools
  • HR-Reporting und Dashboarding

Nachteile

  • Payroll-Modul nur für den US-Markt
  • Implementierung und Preise auf Anfrage

Preis: Auf Anfrage.

8. Kenjo – die agile Lösung für moderne Teams

Kenjo ist eine Cloud-basierte HR-Plattform, die besonders auf Automatisierung und Mitarbeiterzufriedenheit ausgerichtet ist. Funktionen umfassen Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement, digitale Personalakten und eine mobile App für Teams mit flexiblen Arbeitsmodellen.

Vorteile:

  • Einfache Einführung und intuitive Benutzeroberfläche
  • Günstiger Einstiegspreis und skalierbare Lizenzmodelle
  • Automatisierungen für Genehmigungen und Kommunikation

Nachteile:

  • Teilweise eingeschränkte Reporting- und Analysefunktionen
  • Weniger geeignet für Unternehmen mit sehr spezifischen Prozessen

Preis: Ab 5,40 € pro Mitarbeiter:in/Monat (Starter) bis 9 € (Growth)

Das macht Suiteify zu einer der besten Abacus Alternativen

Suiteify vereint, was in vielen Unternehmen noch getrennt läuft: HR, Payroll und Finance. Die Plattform ist speziell für die Anforderungen mittelständischer Unternehmen in der DACH-Region entwickelt und bildet die gesamte Prozesskette von der Zeiterfassung bis zur rechtssicheren Lohn- und Gehaltsabrechnung in einem System ab.

Ein besonderes Merkmal ist die Verbindung aus Software und Service: Mit Run my Payroll können Unternehmen ihre Abrechnung flexibel auslagern und so administrative Aufgaben reduzieren, ohne die Kontrolle zu verlieren.

Durch den starken Fokus auf die DACH-Region bleibt die Lösung stets gesetzesaktuell und erfüllt alle steuerlichen und arbeitsrechtlichen Vorgaben in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Darüber hinaus lässt sich Suiteify einfach mit Finanz- und Buchhaltungsprozessen verbinden und schafft damit eine integrierte Plattform, die Personalmanagement- und Finanzthemen ganzheitlich abbildet.

Fazit und Empfehlungen

Die Wahl der richtigen HR-Software hängt stark von deinen individuellen Anforderungen ab. Für kleine Start-ups mit begrenztem Budget könnte Kenjo oder Sage HR die richtige Wahl sein. Größere Mittelständler mit komplexen Anforderungen fahren möglicherweise mit REXX Systems oder Personio besser.

Für die meisten KMUs im DACH-Raum empfiehlt sich jedoch ein genauerer Blick auf Suiteify. Die Kombination aus jahrzehntelanger Erfahrung, durchdachten Funktionen und dem klaren Fokus auf den deutschsprachigen Markt macht Suiteify zur Lösung für Unternehmen, die ihre HR-Prozesse modernisieren und automatisieren möchten. Die Software bietet eine gute Balance zwischen Funktionsumfang und Benutzerfreundlichkeit, ohne die Komplexität von Abacus oder die Einschränkungen günstigerer Alternativen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Abacus Alternative ist die beste?

Das hängt von deinen spezifischen Anforderungen ab. Für mittelständische Unternehmen in der DACH-Region mit Fokus auf Automatisierung und Compliance ist Suiteify eine hervorragende Wahl. Kleinere Unternehmen könnten mit Kenjo oder Sage HR gut bedient sein, während Personio für wachsende Start-ups interessant ist.

Was sind die Vorteile der Umstellung auf eine alternative HR-Software zu Abacus?

Moderne Alternativen bieten oft eine intuitivere Benutzeroberfläche, flexiblere Preismodelle und bessere Cloud-Integration. Viele Lösungen sind zudem speziell auf die Bedürfnisse von KMUs zugeschnitten und damit weniger komplex als Abacus.

Welche Funktionen sollte eine gute HR-All-in-one-Lösung bieten?

Eine moderne HR-Software sollte mindestens digitale Personalakten, Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement und Recruiting-Funktionen bieten. Wichtig sind auch Schnittstellen zu Lohnbuchhaltungssystemen, mobile Apps und Self-Service-Portale für Mitarbeitende.

Was unterscheidet Suiteify von anderen HR-Softwarelösungen?

Suiteify zeichnet sich durch seine konsequente Ausrichtung auf KMUs in der DACH-Region aus. Die Software bietet eine optimale Balance zwischen Funktionsumfang und Benutzerfreundlichkeit, kombiniert mit jahrzehntelanger Erfahrung und einem starken Fokus auf Automatisierung und Compliance.

Personio Alternative: Die besten HR-Tools 2026 im Vergleich
HR & Payroll

Personio Alternative: Die besten HR-Tools 2026 im Vergleich

Wer eine umfassende Human-Resources-Software sucht, stößt schnell auf Personio. Die cloudbasierte HR-Software zählt zu den bekanntesten Lösungen für automatisierte Personalprozesse. Kleine und mittelständische Unternehmen setzen aufgrund der hohen Funktionsvielfalt gern auf sie. Doch nicht für jedes Unternehmen passt Personio optimal. HR-Verantwortliche stoßen immer wieder auf typische Herausforderungen, etwa bei individuellen Anpassungen, Preisstruktur, spezifischen Integrationen oder der Umsetzung internationaler Anforderungen.

5 Min. Lesezeit

Wer eine umfassende Human-Resources-Software sucht, stößt schnell auf Personio. Die cloudbasierte HR-Software zählt zu den bekanntesten Lösungen für automatisierte Personalprozesse. Kleine und mittelständische Unternehmen setzen aufgrund der hohen Funktionsvielfalt gern auf sie. Doch nicht für jedes Unternehmen passt Personio optimal. HR-Verantwortliche stoßen immer wieder auf typische Herausforderungen, etwa bei individuellen Anpassungen, Preisstruktur, spezifischen Integrationen oder der Umsetzung internationaler Anforderungen.

Ziel dieses Artikels ist es, Unternehmen bei der Auswahl einer passenden HR-Software zu unterstützen. Wir vergleichen führende Personio Alternativen und zeigen Kriterien bei der Auswahl deiner HR-Software auf.

Die Personio Alternativen in der Übersicht und wann sie sich lohnen:

  • Suiteify: ideal, wenn du eine HR-All-in-one-Lösung inklusive Lohnabrechnung, E-Signatur und rechtssichere HR-Prozesse im DACH-Raum suchst
  • HRworks: lohnt sich für kleinere Unternehmen, die vor allem eine zuverlässige Lösung für Reisekostenabrechnung, Zeiterfassung und einfache Personalverwaltung brauchen
  • rexx systems: geeignet für größere Unternehmen mit komplexen Anforderungen in Talentmanagement, Bewerberverwaltung und Reporting
  • SAP SuccessFactors: die richtige Wahl für internationale Konzerne, die skalierbare HCM-Suiten mit tiefgreifenden Analyse- und Integrationsmöglichkeiten benötigen
  • Kenjo: empfehlenswert für wachstumsorientierte Mittelständler, die Engagement-Tools und Mobile-first-Ansätze mögen
  • Sage HR: passt gut zu kleinen bis mittelgroßen Unternehmen, die eine modulare, flexibel erweiterbare HR-Software suchen
  • Factorial: geeignet für Teams, die einfache Prozesse in Zeiterfassung, Abwesenheiten und Gehaltsabrechnung bevorzugen
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Personio Erfahrung: Warum braucht es eine Alternative zu Personio?

Personio gilt als Vorreiter unter den HR-Plattformen für kleine und mittlere Unternehmen. Das zeigt sich auch in Personio Bewertungen auf Plattformen wie Trustpilot: Zahlreiche Nutzer:innen loben den ganzheitlichen Ansatz und wie sich Workflows in der Personalsoftware managen lassen. Einige Bewertungen berichten aber auch von konkreten Einschränkungen hinsichtlich der Funktionen, Performance und Flexibilität der HR-Software.

Kritik von Personio Nutzer:innen aus der Praxis:

  • Ladezeiten und Performance-Probleme: Gerade bei umfangreichen Daten oder bei mehreren gleichzeitig aktiven Nutzer:innen berichten Unternehmen von längeren Ladezeiten. (Quelle: Trustpilot#1)
  • Eingeschränkte Funktionen in wichtigen Modulen: Besonders im Recruiting oder Performance Management empfinden Nutzer:innen manche Funktionen als unausgereift oder eingeschränkt – etwa bei der Gestaltung individueller Bewerbungsprozesse oder bei Feedbackzyklen. (Quelle: Trustpilot#2, Trustpilot#3)
  • Eingeschränkte mobile Nutzung: Die mobile App bietet nur begrenzte Funktionen. (Quelle: Trustpilot#4)
  • Hohe Kosten für kleinere Unternehmen: Personios Preisstruktur ist komplex. Gerade kleine Unternehmen empfinden die Kosten im Verhältnis zu ihrer tatsächlichen Nutzung oft als zu hoch, insbesondere, wenn sie nur einen Teil des Funktionsumfangs benötigen. (Quelle: Trustpilot#5)
  • Begrenzte Flexibilität für komplizierte Prozesse: Unternehmen mit komplexeren HR-Anforderungen stoßen an Grenzen – zum Beispiel bei abweichenden Onboarding-Prozessen, rollenbasierten Workflows oder besonderen Genehmigungsschritten. (Quelle: Wirtschaftswoche)

Kurzum: Personio kann viel, ist jedoch nicht für jedes Unternehmen die beste HR-Software-Lösung.

Was sind Kriterien für die Auswahl des richtigen HR-Tools?

Vor allem in KMU sollten HR-Software-Lösungen mit dem eigenen Unternehmen mitwachsen können und bestenfalls nur über die Funktionen verfügen, die für die eigenen HR-Prozesse wichtig sind. Trotzdem passiert es oft, dass die HR-Software allein nach Marketingversprechen oder Preis gewählt wird. Die tatsächlichen Anforderungen für das eigene Unternehmen bleiben bei der Tool-Auswahl dann außen vor. Das führt zu Fehlerquellen wie einer fehlenden Integration in bestehende Systeme oder einem unpassenden Funktionsumfang.

Behalte deshalb folgende Auswahlkriterien bei der Suche deiner HR-Software im Blick:

1. Funktionsumfang

Nicht jede Software muss alles können. Überlege, welche Prozesse du wirklich digitalisieren willst – etwa Recruiting, Onboarding, Abwesenheiten, Lohnabrechnung oder digitale Signaturen. Viele HR-Tools sind in HR-Module unterteilt, die du auch später flexibel hinzufügen kannst.

Lesetipp: Nicht jede HR-Software beinhaltet Lohnabrechnungen. Deshalb haben wir dir hier die besten HR-Programme 2025 für die Lohnabrechnung einmal gelistet und vergleichen Funktionen, Preise sowie Vor- und Nachteile.

2. Benutzerfreundlichkeit

Gerade im HR-Alltag zählt Zeit. Deine Lösung sollte schnell erfassbar, logisch aufgebaut und auch für technisch weniger affine Nutzer:innen verständlich sein. Eine intuitive Navigation, ein klares Design und selbsterklärende Prozesse sparen genau diese Zeit im Alltag.

Tipp: Testphasen oder Demos helfen, die Usability frühzeitig zu bewerten.

3. Integration

Kann die Software mit deinem ERP, deiner Zeiterfassung oder der Lohnabrechnung kommunizieren? Gute HR-Tools bieten Schnittstellen zu gängigen Anwendungen.

4. Datenschutz

HR-Daten zählen zu den sensibelsten Unternehmensdaten. Achte darauf, dass das Tool DSGVO-konform ist und idealerweise in Deutschland oder innerhalb der EU gehostet wird. Vertrauenswürdige Anbieter verfügen zudem über ISO-Zertifizierungen und rollenbasierte Zugriffskontrollen.

5. Kosten

Transparente Preismodelle, eine kostenlose Testphase und flexible Lizenzmodelle sind ein Muss. Die Software sollte sich anpassen lassen, wenn dein Unternehmen wächst oder zusätzliche Funktionen nötig werden.

6. Support​

In der Anfangsphase aber auch darüber hinaus ist ein verlässlicher Support entscheidend. Achte darauf, ob es eine Hotline gibt, du eine persönliche Ansprechperson hast und wie schnell deine Anfragen beantwortet werden. Hilfen wie FAQs, Tutorials oder Webinare stehen idealerweise zusätzlich bereit.

7. Externe Bewertungen

Ein Blick auf Bewertungsplattformen wie OMR Reviews, Capterra oder G2 lohnt sich: Wie viele Bewertungen liegen vor? Wie schneidet die Software im Durchschnitt ab? Erfahrungsberichte aus ähnlichen Branchen oder Unternehmensgrößen geben wertvolle Hinweise auf Stärken und Schwächen.

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Top 7 Personio Alternativen im Vergleich

Die Konkurrenz rund um Personio ist groß. Auf Basis der eben genannten Kriterien vergleichen wir sieben Softwares im HR-Bereich mit Personio:

Anbieter Zielgruppe Lohnabrechnung Digitale Signatur Modular erweiterbar
Suiteify KMU im DACH-Raum Ja Ja Ja
HRworks Kleine Unternehmen und Dienstleister Ja Nein Teilweise
rexx systems Mittelstand und Großunternehmen Nur per Partnerlösung Nein Ja
SAP Success Factors Konzerne und internationale Unternehmen Ja Ja, als Add-on Ja
Kenjo Wachstumsorientierte Mittelständler Nur vorbereitend Ja Ja
Sage HR KMU Nur mit Zusatzmodul Nein Ja
Factorial KMU Ja begrenzt Nein

*Informationen im Personio Alternativen Vergleich beziehen sich aus Daten aus dem August 2025. Abweichungen können bestehen.

1. Suiteify

Suiteify ist eine modulare HR-, Payroll- und Finanzlösung mit über 36 Jahren Erfahrung und über 35.000 Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Software ist speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten, die ihre Personalprozesse effizient, digital und datenschutzkonform abbilden möchten.

Funktionen:

  • Rechtssichere E-Signatur für Verträge, Arbeitszeugnisse oder Vereinbarungen (auch mobil)
  • Vollständige Lohnabrechnung – intern oder als Outsourcing-Lösung buchbar
  • Skill- und Lernmanagement, 360° Feedback, Potenzialanalysen und Performance-Bewertungen
  • Recruiting und Onboarding mit Bewerbermanagement, Stellenanzeigen und digitalen Workflows
  • Nahtlose Integration in ERP-Systeme, DATEV, Microsoft 365, Dynamics 365 und mehr

Vorteile:

  • Made in DACH: Lokales Hosting, DSGVO-konform, zertifiziert nach ISO/IEC 27001:2017
  • Modular und skalierbar: Ideal für wachsende Unternehmen mit steigenden Anforderungen
  • Ausgezeichneter Support: Persönliche Ansprechpartner:innen, keine anonyme Hotline
  • Sehr hohe Zeitersparnis: Vor allem bei Lohnprozessen (durchschnittlich 85 %)

Nachteile:

  • Kein internationales Rollout vorgesehen

Preis:

  • Auf Anfrage je nach Unternehmensgröße, Modulauswahl und IT-Infrastruktur
  • Kostenlose Beratung und Live-Demo verfügbar

2. HRworks

HRworks ist eine umfassende HR-Lösung, die seit über 25 Jahren kleine bis mittlere Unternehmen in der DACH-Region unterstützt. Die Software deckt alle HR-Kernprozesse ab – von Zeiterfassung über Reisekosten bis zur Lohnabrechnung.

Funktionen:

  • Digitale Zeiterfassung: Für Projekte, Arbeitszeiten, Homeoffice und Abwesenheiten
  • Reisekostenabrechnung: Smarte Belegerfassung per Foto
  • Personalverwaltung: Digitale Personalakte, Verträge, Arbeitszeugnisse
  • Personalentwicklung: Skillmanagement, Mitarbeitergespräche und 360°-Feedback
  • Vorbereitende Lohnabrechnung: DATEV- und ADDISON-Schnittstellen
  • DSGVO-konforme Datenhaltung: Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Webbasierte Anwendung: Mobile Nutzung auf allen Endgeräten

Vorteile:

  • Transparente Preise: Ein Preis für alle Funktionen, keine Mindestlaufzeit
  • Ideal für KMU: Modularer Aufbau, intuitive Bedienung und schnell einsatzbereit
  • Integration: Nahtlos in bestehende ERP- und Payroll-Systeme
  • Persönlicher Support: Individuelle Einführung und kostenfreier Service für Admins

Nachteile:

  • Keine vollwertige Lohnabrechnung direkt in der Software (nur vorbereitend)
  • Weniger geeignet für große, international tätige Unternehmen mit komplexen Strukturen

Preis:

  • HRworks bietet individuelle Angebote

3. rexx systems

rexx systems deckt ebenfalls alle Personalprozesse von Recruiting bis Talent Management ab, richtet sich aber insbesondere an mittelständische Unternehmen sowie große Organisationen mit komplexen Strukturen

Funktionen:

  • Bewerbermanagement und Multiposting: inklusive WhatsApp-Bewerbung, Video-Interviews und CV-Parser
  • Personalmanagement: Digitale Personalakte, Zeugnisgenerator, On-/Offboarding, Benefits
  • Talentmanagement: Skillmanagement, 360°-Feedback, Karriereplanung, E-Learning
  • Zeiterfassung und Abwesenheitsmanagement
  • Reisekosten- und Spesenabrechnung
  • DSGVO-konform und ISO 27001:2022 zertifiziert: Hosting in der EU (Cloud oder On-Premise)
  • KI-Unterstützung: Integrierter HR-Assistent „Rai“ für Analysen und Workflows

Vorteile:

  • Modular und skalierbar: Für 100 bis 50.000+ Mitarbeitende
  • Flexibel einsetzbar: Als Cloud- oder On-Premise-Lösung
  • Tiefe Integration: Schnittstellen zu DATEV, SAP, ADP und mehr
  • Hohe Automatisierung: Umfangreiche Workflow-Tools und Self-Services
  • Individuell anpassbar: Konfiguration je nach Unternehmensgröße und -bedarf

Nachteile:

  • Einrichtung kann komplex sein, insbesondere bei vielen Modulen
  • Für kleine Unternehmen ohne HR-Ressourcen eher überdimensioniert

Preise:

  • Gestaffelt nach Modul und Mitarbeiterzahl, ab 2,10 €/Mitarbeitende/Monat für Recruiting (bis 100 Mitarbeitende)

4. SAP SuccessFactors

SAP SuccessFactors ist eine der weltweit führenden cloudbasierten Lösungen für Human Capital Management und eignet sich vor allem für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden.

Funktionen:

  • Core HR und Payroll: Stammdatenpflege, Zeitwirtschaft, Lohnabrechnung, Self-Services, Automatisierungen
  • Talentmanagement: KI-gestütztes Recruiting, Onboarding, Performance-Management, Nachfolgeplanung
  • Learning und Development: Kompetenzen entwickeln, Learning-Management-System, Karrierepfade
  • People Analytics und HR-Reporting: Datenbasiertes Entscheiden mit integrierter Business Data Cloud
  • Externe Workforce-Verwaltung: Über SAP Fieldglass für Freelance und Contracting
  • Offene Technologieplattform: Schnittstellen zu SAP ERP, SuccessFactors Add-ons, SAP Build

Vorteile:

  • Global skalierbar: Für internationale Unternehmen mit mehreren Standorten
  • Starke KI-Funktionen: Zum Beispiel für Recruiting, Performance, Skills
  • Nahtlose ERP-Integration: Teil der SAP Business Suite
  • Zertifizierte Sicherheit: ISO 27001, EU-DSGVO, Hosting in über 100 Ländern lokalisierbar
  • Anpassbar: Mit Add-ons für Learning, Compensation, Karriereentwicklung etc.

Nachteile:

  • Komplexe Einrichtung und lange Implementierungszeit
  • Hohes Budget erforderlich (nicht für Start-ups geeignet)

Preis:

  • ab 16 €/Monat pro Nutzer:in für das Core-HR-Paket
  • Add-ons (Recruiting, Learning, Compensation etc.) kostenpflichtig zubuchbar

5. Kenjo

Kenjo bietet eine benutzerfreundliche und flexible HR-Software für kleine bis mittelständische Unternehmen. Der Fokus liegt auf Automatisierung, Mitarbeiterbindung und mobiler Verfügbarkeit von HR-Prozessen.

Funktionen:

  • Zeiterfassung und Schichtplanung: Digitale Zeiterfassung mit Terminal-Option, Dienstpläne einfach erstellen
  • Digitale Personalakte: Alle Mitarbeiterdaten, Verträge und Unterlagen zentral und sicher verwalten
  • Recruiting und Onboarding: Bewerbermanagement mit Multiposting, Vorlagen und automatisierten Prozessen
  • Digitale Signatur: Zum Beispiel Arbeitsverträge und Feedbackbögen rechtssicher digital unterzeichnen
  • Lohnvorbereitung und Abwesenheitsmanagement: Nahtlose Übergabe an DATEV möglich
  • HR Analytics und Mitarbeiterbefragungen: Kennzahlen, Pulse-Umfragen und Leistungsreviews

Vorteile:

  • Intuitiv und schnell eingerichtet: Geeignet für HR-Teams mit wenig IT-Aufwand
  • Flexibel skalierbar: Starter- bis Enterprise-Tarife, erweiterbar mit Add-ons
  • DACH-Fokus: Made in Berlin, mit Kundenservice auf Deutsch

Nachteile:

  • Add-ons (zum Beispiel Recruiting, DATEV-Integration) kostenpflichtig
  • Weniger geeignet für komplexe Konzernstrukturen mit vielen Hierarchieebenen

Preis:

  • Starter: ab 6 €/Mitarbeitenden/Monat
  • Add-ons: z. B. Recruiting PLUS (399 €/Monat), DATEV-Integration (einmalig 600 €)

6. Sage HR

Sage HR ist eine schlanke, browserbasierte HR-Lösung mit App-Funktion, die sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen eignet. Durch flexible Module lässt sich die Software gezielt an individuelle Anforderungen anpassen.

Funktionen:

  • Abwesenheitsmanagement: Urlaube und Krankmeldungen digital beantragen, genehmigen und verwalten
  • Digitale Personalakte und Self-Service: Mitarbeiterdaten und Kommunikation zentral verwalten
  • Arbeitszeittabellen und Schichtplanung: Zeiterfassung nach Projekten oder Schichten, mobil nutzbar
  • Recruiting und Onboarding: Bewerbermanagement und neue Mitarbeitende schneller integrieren (als Zusatzmodul)
  • Performance Management: Zielvereinbarungen, Mitarbeitergespräche und Feedbackprozesse
  • Mobile App: Volle HR-Funktionalität für Mitarbeitende und Führungskräfte unterwegs
  • Ausgabenmanagement: Digitale Erfassung und Verwaltung von Mitarbeiterausgaben

Vorteile:

  • App-optimiert: Alle Prozesse sind auch mobil nutzbar
  • Intuitiv und übersichtlich: Klare Benutzeroberfläche, einfache Einrichtung
  • Datenschutzkonform: DSGVO-konforme Cloud-Lösung mit deutschem Support

Nachteile:

  • Lohnabrechnung nur in Kombination mit separaten Sage-Lösungen möglich

Preis:

  • Basis-Paket: ab 4,50 €/Mitarbeitenden/Monat

7. Factorial

Factorial richtet sich an Unternehmen, die ihre Personalprozesse vereinfachen, digitalisieren und Zeit sparen möchten.

Funktionen:

  • Zeiterfassung und Abwesenheitsmanagement: DSGVO-konforme, mobile Arbeitszeiterfassung inkl. Urlaubs- und Krankmeldungen
  • Gehaltsabrechnung (vorbereitend): Automatisierte Vorbereitung von Payroll-Daten zur Weiterverarbeitung
  • Recruiting und Onboarding: Vereinfachte Prozesse zur Talentsuche, Bewerberkommunikation und Integration neuer Mitarbeitender
  • Berichte und Analysen: Übersichtliche HR-Reports für bessere Entscheidungen
  • Mobile App: Zugriff auf alle wichtigen Funktionen von unterwegs aus
  • Integrationen: Verbindung mit Drittanbietertools für nahtlose HR-Abläufe (zum Beispiel Kalender, Tools, Payroll-Systeme)

Vorteile:

  • All-in-one-Lösung: Für kleine und mittlere Unternehmen (ab ca. 30 Mitarbeitende aufwärts)
  • Mobile-first: Alle Funktionen sind via App nutzbar
  • Datensicherheit: ISO/IEC 27001-zertifiziert, Serverstandort Frankfurt
  • Modular erweiterbar: Je nach Unternehmensgröße und -anforderung skalierbar

Nachteile:

  • Payroll selbst nicht integriert, sondern nur vorbereitend

Preis:

  • Auf Anfrage

Fazit: Mit Suiteify als HR-Software Personalprozesse ganzheitlich managen

Wenn du nach einer ganzheitlichen und dennoch einfach bedienbaren Alternative zu Personio sucht, solltest du Suiteify in Betracht ziehen. Die HR-Software punktet mit einem besonders tiefgreifenden Lohn- und Abrechnungsmodul und integrierten Signaturmöglichkeiten für effiziente Dokumentenprozesse. Überzeuge dich selbst von den Vorteilen von Suiteify und kontaktiere uns für eine unverbindliche Beratung!

FAQ – häufig gestellte Fragen

Welche Personio Alternative ist die beste?

Es gibt keine pauschal beste Personio Alternative: Die Wahl der HR-Software ist stark von individuellen Anforderungen des Unternehmens abhängig. Als Personio Alternative überzeugt Suiteify zum Beispiel, wenn du Wert auf eine rechtssichere Lohnabrechnung, E-Signaturen oder starke Funktionen im Employee Lifecycle legst.

Was sind die Vorteile der Umstellung auf eine alternative HR-Software zu Personio?

Ein Wechsel von Personio zu einem alternativen HR-Management-System kann sich lohnen, wenn du Funktionen brauchst, die Personio nicht optimal abdeckt – etwa tiefere Payroll-Integration oder branchenspezifische Anpassungen. Außerdem eröffnet dir eine neue HR-Software die Chance, Prozesse zu vereinfachen und stärker zu automatisieren.

Welche Funktionen sollte eine gute HR-All-in-one-Lösung bieten?

Eine HR-All-in-one-Lösung sollte alle wichtigen HR-Funktionen beinhalten: zum Beispiel Personalplanung, Mitarbeiterverwaltung, Recruiting, Talent Management.

Was unterscheidet Suiteify von anderen HR-Software-Tools?

Im Vergleich zu anderen HR-Software-Tools legt Suiteify einen starken Fokus auf Compliance, Lohnabrechnung und sichere HR-Prozesse speziell für den DACH-Raum. Gleichzeitig bietet die Software ein benutzerfreundliches System, das sich flexibel an die Anforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen anpasst.

HR-Probleme: Die größten Herausforderungen im Personalmanagement und wie du sie löst
HR & Payroll

HR-Probleme: Die größten Herausforderungen im Personalmanagement und wie du sie löst

HR-Probleme wie diese kennen viele Unternehmen, denn HR-Teams stehen heute unter Druck wie selten zuvor: Fachkräftemangel, hohe Erwartungshaltungen, neue Arbeitsmodelle, mehr administrativer Aufwand und gleichzeitig der Wunsch nach strategischer HR-Arbeit. Viele Unternehmen merken erst spät, wie sehr ineffiziente Prozesse, fehlende Transparenz und unklare Verantwortlichkeiten HR blockieren. Die gute Nachricht: Die meisten HR-Herausforderungen lassen sich lösen, wenn du sie erkennst und systematisch angehst.

5 Min. Lesezeit

Eine Führungskraft fragt nach dem aktuellen Urlaubsstand ihres Teams. Die Personalabteilung wühlt sich durch Excel-Listen. Und das Onboarding der neuen Kollegin? Kommt nicht weiter voran, weil niemand weiß, wer welche Aufgabe übernimmt.

HR-Probleme wie diese kennen viele Unternehmen, denn HR-Teams stehen heute unter Druck wie selten zuvor: Fachkräftemangel, hohe Erwartungshaltungen, neue Arbeitsmodelle, mehr administrativer Aufwand und gleichzeitig der Wunsch nach strategischer HR-Arbeit. Viele Unternehmen merken erst spät, wie sehr ineffiziente Prozesse, fehlende Transparenz und unklare Verantwortlichkeiten HR blockieren. Die gute Nachricht: Die meisten HR-Herausforderungen lassen sich lösen, wenn du sie erkennst und systematisch angehst.

Dieser Artikel zeigt dir die sieben häufigsten Probleme im Personalmanagement, gibt dir konkrete Lösungsansätze und erklärt, wie digitale Tools den Unterschied machen.

Was sind HR-Probleme und warum entstehen sie?

HR-Probleme sind Herausforderungen, die eine effiziente, faire und strategische Personalarbeit erschweren. Sie reichen von administrativem Chaos über mangelnde Mitarbeiterbindung bis hin zu fehlender Datenbasis für Entscheidungen. Die Ursachen sind sehr vielfältig: Oft wachsen Unternehmen schneller als ihre HR-Strukturen. Das führt dazu, dass Prozesse, die bei 30 Mitarbeitenden noch funktionierten, bei 150 zusammenbrechen. Dazu kommen veraltete Tools, fehlende Digitalisierung und eine HR-Abteilung, die operativ so überlastet ist, dass strategische Arbeit auf der Strecke bleibt.

Ein weiterer Grund: HR wird in vielen Unternehmen noch als reine Verwaltungsfunktion gesehen. Dabei ist gutes Personalmanagement längst ein Must-have geworden. Wer hier nicht investiert, verliert seine Talente an Arbeitgeber, die moderner aufgestellt sind.

Kurz gesagt: Die Abteilung Human Resources weiß, was getan werden muss. Allerdings fehlt oft die Infrastruktur, um es effizient umzusetzen.

Die häufigsten HR-Probleme und wie du sie löst

Im Folgenden zeigen wir dir die sieben größten HR-Herausforderungen, welche konkreten Auswirkungen sie in der Praxis haben und wie du sie in den Griff bekommst.

1. Fachkräftemangel und Recruiting-Schwierigkeiten

Das Problem trifft fast alle Branchen: Offene Stellen bleiben monatelang unbesetzt und qualifizierte Bewerbungen sind rar. Die Folge: Bestehende Teams übernehmen einen Haufen an Mehrarbeit, Projekte verzögern sich, die Wettbewerbsfähigkeit leidet.

Praxisbeispiel: Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen sucht seit acht Monaten eine:n Ingenieur:in für die Konstruktion. Die Fachabteilung arbeitet am Limit, Aufträge werden abgelehnt.

Lösungen: Überprüfe deine Stellenanzeigen auf Attraktivität und Reichweite. Nutze Active Sourcing über LinkedIn und in Fachportalen. Baue eine Arbeitgebermarke auf, die zeigt, warum dein Unternehmen ein guter Arbeitsplatz ist. Digitale HR-Workflows beschleunigen hier den Bewerbungsprozess und verbessern zudem die Candidate Experience.

2. Hohe Fluktuation und mangelnde Mitarbeiterbindung

Wenn gute Leute gehen, geht Know-how verloren. Neue Mitarbeitende einzuarbeiten kostet Zeit und Geld – Schätzungen gehen von sechs bis neun Monatsgehältern pro Stelle aus. Hohe Fluktuation ist ein Warnsignal für tieferliegende Probleme.

Praxisbeispiel: Ein Dienstleistungsunternehmen verliert jährlich 25 Prozent seiner Belegschaft. Exit-Gespräche zeigen: Mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten und fehlende Wertschätzung sind die Hauptgründe.

Lösungen: Führe regelmäßige Feedbackgespräche und Mitarbeiterbefragungen durch. Investiere in Mitarbeiterentwicklung und Bindung. Schaffe transparente Karrierewege und erkenne die Leistung jeder Personen sichtbar an. Datenbasierte Analysen helfen dir, Kündigungsrisiken frühzeitig zu erkennen.

3. Ineffiziente HR-Prozesse und administrativer Aufwand

Urlaubsanträge per E-Mail, Krankmeldungen auf Papier, Personalakten in Ordnern: Manuelle Prozesse fressen Zeit und sind fehleranfällig. HR-Teams verbringen zu viel Zeit mit Verwaltung statt mit strategischer Arbeit.

Praxisbeispiel: Die Personalleitung eines Handelsunternehmens mit 200 Mitarbeitenden schätzt, dass 60 Prozent der Arbeitszeit für administrative Aufgaben draufgehen – genau die Zeit, die für Personalentwicklung fehlt.

Lösungen: Digitalisiere wiederkehrende Prozesse. Self-Service-Portale ermöglichen Mitarbeitenden, Urlaubsanträge, Adressänderungen oder Gehaltsabrechnungen selbst einzusehen und zu verwalten. Das entlastet das gesamte HR-Team spürbar.

Lesetipp: HR-Software für den Mittelstand: Vergleich der besten Tools

4. Fehlende Datengrundlage für Entscheidungen

Viele HR-Abteilungen arbeiten noch mit Bauchgefühl, statt sich auf Fakten zu berufen. Wie hoch ist die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit? Welche Abteilungen haben die höchste Krankenquote? Ohne Daten bleiben solche Fragen unbeantwortet.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen plant Gehaltsanpassungen, hat aber keinen Überblick über die aktuelle Gehaltsstruktur nach Abteilung und Seniorität. Die Entscheidungen wirken willkürlich und sorgen für Unmut.

Lösungen: Baue ein HR-Reporting auf, das relevante Kennzahlen automatisch erfasst. HR Analytics und People Data helfen dir, fundierte Entscheidungen zu treffen und Trends frühzeitig zu erkennen.

5. Mangelhaftes Onboarding neuer Mitarbeitender

Die ersten Wochen entscheiden, ob neue Kolleg:innen bleiben oder schnell wieder gehen. Ein chaotischer Start hinterlässt einen schlechten Eindruck und verzögert die Produktivität.

Praxisbeispiel: Eine neue Mitarbeiterin startet – aber der Laptop ist nicht eingerichtet, der Zugang zum System fehlt und niemand hat Zeit für eine Einführung. Nach drei Monaten kündigt sie.

Lösungen: Erstelle einen strukturierten Onboarding-Plan mit klar definierten Verantwortlichkeiten. Digitale Checklisten und automatisierte Workflows stellen hierbei sicher, dass auch nichts vergessen wird. Das sorgt für einen professionellen ersten Eindruck und zudem für eine schnellere Einarbeitung.

6. Compliance-Probleme und rechtliche Unsicherheiten

Arbeitsrecht, Datenschutz, Arbeitszeitgesetz: HR muss viele Vorschriften einhalten. Fehler können teuer werden, etwa durch Bußgelder, Nachzahlungen oder gar Rechtsstreitigkeiten.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen führt keine lückenlose Zeiterfassung. Bei einer Prüfung werden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt.

Lösungen: Nutze digitale Systeme, die Compliance-Anforderungen automatisch abbilden – von der Arbeitszeiterfassung bis zur DSGVO-konformen Datenspeicherung. Regelmäßige Schulungen halten HR und Führungskräfte auf dem aktuellen Stand.

7. Generationenkonflikte und veränderte Erwartungen

Vier Generationen arbeiten heute mit unterschiedlichen Werten, Kommunikationsstilen und Erwartungen an Arbeit zusammen. Das führt zu Reibungen und Missverständnissen.

Praxisbeispiel: Ältere Führungskräfte erwarten Anwesenheit im Büro, jüngere Mitarbeitende fordern flexible Remote-Arbeit. Der Konflikt eskaliert und belastet das Teamklima.

Lösungen: Entwickle eine Unternehmenskultur, die Vielfalt wertschätzt. Flexible Arbeitsmodelle, klare Kommunikationsregeln und generationenübergreifende Teams helfen, Brücken zu bauen. Das HR-Team kann hier wunderbar als Vermittler agieren.

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Zukünftige HR-Herausforderungen: Was kommt auf Unternehmen zu?

Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Neben den bestehenden Problemen zeichnen sich auch neue HR-Herausforderungen der Zukunft ab.

  • Künstliche Intelligenz und Automatisierung: Das schnelle Fortschreiten von KI verändert Jobprofile und Qualifikationsanforderungen. HR muss Mitarbeitende auf neue Rollen vorbereiten und zeitgleich die Ängste vor Technologie adressieren. Wie das gelingen kann und was für Unternehmen wichtig ist, findest du im Artikel KI in HR: Chancen, Risiken und ethische Aspekte.
  • Hybride Arbeitsmodelle: Remote Work ist gekommen, um zu bleiben. HR muss Strukturen schaffen, die Zusammenarbeit auch über Distanz ermöglichen; und zwar ohne dass Unternehmenskultur und Teamgefühl leiden.
  • Demografischer Wandel: Die Babyboomer gehen in Rente und die jüngeren Generationen kommen nach. Wissenstransfer, Nachfolgeplanung und altersgerechte Arbeitsgestaltung sind demnach zentrale Themen.
  • Mentale Gesundheit: Stress, Burnout und psychische Belastungen nehmen zu. Unternehmen, die hier präventiv handeln und unterstützende Angebote machen, bauen nicht nur Vertrauen auf, sondern binden Mitarbeitende auch langfristig.
  • Skills-Gap und lebenslanges Lernen: Qualifikationen veralten schneller als früher. HR muss kontinuierliche Weiterbildung fördern und eine Lernkultur etablieren.

HR-Prozesse optimieren – kompakte Strategien & Best Practices

Die Lösung vieler HR-Probleme beginnt mit optimierten Prozessen.

  • Prozesse standardisieren: Definiere klare Abläufe für wiederkehrende Aufgaben wie Onboarding, Urlaubsanträge oder Leistungsbeurteilungen. Standards reduzieren Fehler und sparen Zeit.
  • Automatisierung nutzen: Routineaufgaben wie Erinnerungen, Genehmigungen oder Reportings lassen sich automatisieren. Das gibt HR-Teams Freiraum für strategische Arbeit.
  • Self-Service einführen: Mitarbeitende und Führungskräfte können viele Aufgaben selbst erledigen – von der Stammdatenänderung bis zur Urlaubsplanung. Das entlastet HR und erhöht die Zufriedenheit.
  • Daten nutzen: Kennzahlen helfen, Probleme früh zu erkennen und Maßnahmen zu steuern. Ein gutes HR-Reporting ist die Basis für evidenzbasierte Entscheidungen.
  • Feedback einholen: Regelmäßige Befragungen zeigen, wo es hakt, bevor Probleme eskalieren.

Digitale Unterstützung für HR-Probleme: Warum Software hilft

Viele HR-Probleme entstehen durch manuelle und nicht durchdachte Prozesse. HR-Software schafft hier Abhilfe, indem sie Daten zentralisiert, Abläufe automatisiert und die notwendige Transparenz schafft.

Eine moderne HR-Plattform wie Suiteify verbindet alle relevanten Bereiche: von der digitalen Personalakte über Zeitwirtschaft und Recruiting bis hin zu Performance Management und Payroll. Das Ergebnis: weniger Reibungsverluste, bessere Datenqualität und mehr Zeit für die Arbeit mit Menschen.

Vorteile einer integrierten HR-Software:

  • Zentrale Plattform statt Insellösungen
  • Echtzeit-Einblicke für datengestützte Entscheidungen
  • Automatisierte Workflows für wiederkehrende Prozesse
  • Integration in bestehende Systeme wie DATEV oder ERP
  • DSGVO-konforme Datenspeicherung

Für einen Überblick über führende Lösungen empfehlen wir den HR-Software Vergleich: Die führenden Anbieter für digitale Personalverwaltung.

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Praxistipps zur Einführung neuer HR-Prozesse

Neue Prozesse und Tools einzuführen ist ein Change-Projekt. Mit diesen Tipps gelingt die Umsetzung:

  1. Bestandsaufnahme machen: Welche Prozesse laufen gut, wo gibt es Probleme? Analysiere den Status quo, bevor du Veränderungen planst.
  1. Ziele definieren: Was soll sich konkret verbessern? Messbare Ziele helfen, den Erfolg zu bewerten.
  1. Stakeholder einbinden: Beziehe Führungskräfte und Mitarbeitende früh ein. Akzeptanz entsteht durch Beteiligung.
  1. Schrittweise vorgehen: Starte mit einem Pilotbereich, sammle Erfahrungen und rolle dann aus.
  1. Schulungen anbieten: Neue Tools bringen nur etwas, wenn sie genutzt werden. Investiere in Training und Support.
  1. Erfolge sichtbar machen: Kommuniziere, was sich verbessert hat. Das motiviert und schafft Vertrauen für weitere Veränderungen.

Einen detaillierten Leitfaden findest du im Artikel HR-Software implementieren: In 7 Schritten neue Systeme einführen.

Fazit & Ausblick: Zukunftstrends für HR

HR-Probleme beeinflussen Produktivität, Mitarbeiterzufriedenheit und letztlich den Unternehmenserfolg. Doch mit den richtigen Strategien und digitalen Tools lassen sich die meisten Herausforderungen im Handumdrehen lösen. Die Zukunft von HR liegt in der Verbindung von Mensch und Technologie. Automatisierung übernimmt hierbei repetitive Aufgaben, während HR-Teams sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Top-Talente finden, sie entwickeln und binden. Datenbasierte Entscheidungen ersetzen Bauchgefühl und flexible Arbeitsmodelle werden zur Normalität.

Unternehmen, die ihre HR-Prozesse jetzt modernisieren, verschaffen sich einen Vorsprung im Wettbewerb um die besten Köpfe. Der erste Schritt: die eigenen Probleme erkennen und systematisch angehen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was sind die größten HR-Herausforderungen in Unternehmen heute?

Die größten HR-Herausforderungen sind der Fachkräftemangel, die Bindung von Mitarbeitenden, ineffiziente Prozesse und fehlende Daten für fundierte Entscheidungen. Hinzu kommen Compliance-Anforderungen und der Umgang mit veränderten Erwartungen verschiedener Generationen an Arbeit.

Welche neuen HR-Herausforderungen kommen in Zukunft auf Unternehmen zu?

Künstliche Intelligenz verändert Jobprofile und erfordert neue Qualifikationen. Hybride Arbeitsmodelle müssen strukturiert umgesetzt werden. Der demografische Wandel verschärft den Fachkräftemangel, während mentale Gesundheit und lebenslanges Lernen an Bedeutung gewinnen.

Welche Rolle spielt Digitalisierung bei aktuellen HR-Herausforderungen?

Digitalisierung ist ein zentraler Hebel, um HR-Probleme zu lösen. HR-Software automatisiert Routineaufgaben, schafft Transparenz durch zentrale Daten und ermöglicht Self-Service für Mitarbeitende. Das entlastet HR-Teams und verbessert die Qualität von Entscheidungen.

Lohnabrechnung 2026: Die Änderungen im Überblick
HR & Payroll

Lohnabrechnung 2026: Die Änderungen im Überblick

Zum Jahreswechsel 2026 ändern sich zentrale Werte in der Lohnabrechnung: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro, die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Der Beitrag fasst diese und weitere Änderungen zusammen, darunter Midijob-Übergangsbereich, Mindestausbildungsvergütung und Beitragsbemessungsgrenzen.

5 Min. Lesezeit

Zum Jahreswechsel ändern sich zahlreiche Werte, die direkt in Ihre Lohnabrechnung einfließen: Mindestlohn, Minijob-Grenze, Beitragsbemessungsgrenzen, Sachbezugswerte und mehr. Dieser Beitrag fasst zusammen, was ab 2026 gilt, und zeigt Ihnen anhand einer Checkliste, was Sie jetzt prüfen sollten.

Mindestlohn 2026: Das müssen Sie als Arbeitgeber wissen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das betrifft alle geringfügig und regulär Beschäftigten und wirkt sich direkt auf Ihre Lohnkosten und Ihre Stundenplanung aus. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Minijob-Grenze 2026: Neue Verdienstobergrenze

Da Mindestlohn und Minijob-Grenze miteinander gekoppelt sind, steigt die monatliche Verdienstgrenze zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro. Die jährliche Höchstgrenze liegt damit bei 7.236 Euro. Prüfen Sie die Arbeitszeitmodelle Ihrer Minijobber, damit diese die Grenze bei der Lohnabrechnung 2026 nicht versehentlich überschreiten.

Auch der Übergangsbereich für Midijobs verschiebt sich entsprechend: Er reicht ab Januar 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. In diesem Bereich bleiben für Beschäftigte reduzierte Sozialabgaben möglich.

Mindestausbildungsvergütung 2026 für Azubis

Im Jahr 2026 beträgt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr 724 Euro. In den folgenden Lehrjahren steigt die Vergütung um 18, 35 beziehungsweise 40 Prozent gegenüber dem ersten Lehrjahr. Tarifliche Abweichungen sind in einzelnen Branchen möglich.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 in der Sozialversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Für die Lohnabrechnung 2026 gelten bundeseinheitlich folgende Werte:

Versicherungszweig Monatlich Jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € 69.750 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € 101.400 €
Knappschaftliche Rentenversicherung 10.400 € 124.800 €

Zusätzlich gilt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie beträgt 6.450 Euro pro Monat beziehungsweise 77.400 Euro pro Jahr.

Beitragssätze 2026: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei 14,6 Prozent, während der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent steigt. Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab und kann davon abweichen. Prüfen Sie ihn daher für jede Kasse einzeln.

In der Pflegeversicherung bleibt der Beitragssatz bei 3,6 Prozent, der Zuschlag für Kinderlose bei 0,6 Prozent und der Abschlag für Eltern ab dem zweiten Kind bei 0,25 Prozent je Kind, maximal 1 Prozent.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent), zur Rentenversicherung (18,6 Prozent) und die Insolvenzgeldumlage (0,15 Prozent) bleiben unverändert.

Diese Werte legt die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 fest, die der Bundesrat am 21. November 2025 bestätigt hat.

Grundfreibetrag 2026: Steuerliche Entlastung für Beschäftigte

Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2026 auf 12.348 Euro, für Ehepaare beziehungsweise Lebenspartner auf 24.696 Euro. Diese Werte legt das Steuerfortentwicklungsgesetz fest.

Durch die Anhebung gegenüber den Werten aus 2025 (12.096 Euro beziehungsweise 24.192 Euro) bleiben höhere Einkommen steuerfrei. Das führt zu geringeren Lohnsteuerabzügen und höheren Nettolöhnen Ihrer Beschäftigten. Die Anpassung erfolgt automatisch in der Lohnabrechnung ab Januar 2026.

Verpflegungsmehraufwand und Sachbezugswerte 2026

Für Verpflegung gelten ab 2026 folgende Sachbezugswerte:

Mahlzeit Monatlich Kalendertäglich
Frühstück 71,00–71,10 € 2,37 €
Mittag- oder Abendessen 137,00–137,10 € 4,57 €
Vollverpflegung 345,00 € 11,50–11,51 €

Der bundeseinheitliche Wert für eine freie Unterkunft (inklusive Heizung und Beleuchtung) beträgt monatlich 285 Euro, täglich 9,50 Euro. Abweichend davon können Sie den ortsüblichen Mietpreis ansetzen, wenn der Tabellenwert unbillig ist. Aus Verpflegung und Unterkunft ergibt sich damit insgesamt ein Sachbezugswert von 630 Euro im Monat.

Bei Gemeinschaftsunterkünften gelten abgestufte Abschläge von bis zu 60 Prozent bei Mehrfachbelegung. Diese müssen Sie bei mehreren Minderungen addieren.

Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland bleiben unverändert: 14 Euro ab acht Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden und 14 Euro für An- und Abreisetage. Für Auslandsdienstreisen hat das Bundesministerium der Finanzen die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten ab dem 1. Januar 2026 mit Schreiben vom 5. Dezember 2025 veröffentlicht. Änderungen gegenüber den bis Ende 2025 geltenden Werten sind darin fett gekennzeichnet. Prüfen Sie die für Ihre Reiseländer maßgeblichen Beträge direkt anhand dieser Übersicht, bevor Sie Ihre Reisekostenrichtlinie aktualisieren.

Zudem entfällt auf der Lohnsteuerbescheinigung 2026 die bisherige Zeile 28. Durch die angehobene Beitragsbemessungsgrenze steigen außerdem die steuerlichen und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Entfernungspauschale steigt 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) dauerhaft mit 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Das ist für Lohnsteuerfragen bei Fahrkostenzuschüssen und für die private Steuererklärung Ihrer Beschäftigten relevant.

Betriebsveranstaltungen 2026: Freibetrag weiterhin 110 Euro

Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen bleibt bei 110 Euro je Mitarbeiter und Veranstaltung. Überschreiten Sie diesen Wert, versteuern Sie den Mehrbetrag wie bisher pauschal mit 25 Prozent. Das ist besonders bei der Planung von Weihnachtsfeiern und Firmenevents wichtig.

Kinderkrankengeld: Mehr Tage für Eltern

Ab 2026 gelten folgende Regelungen zum Kinderkrankengeld:

  • 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind,
  • 30 Arbeitstage für Alleinerziehende.

Bei mehreren Kindern beträgt der Anspruch insgesamt höchstens 35 Arbeitstage je Elternteil beziehungsweise 70 Arbeitstage für Alleinerziehende pro Kalenderjahr. Eltern erhalten Kinderkrankengeld auch, wenn sie ihr krankes Kind ins Krankenhaus begleiten. Diese Tage rechnen Sie nicht auf den übrigen Anspruch an. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung.

Dienstwagen 2026: Steuerliche Förderung für Elektromobilität

Für rein elektrische Dienstwagen gilt weiterhin eine steuerliche Begünstigung. Bis zum 31. Dezember 2030 ziehen Sie bei Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von maximal 100.000 Euro nur ein Viertel des Listenpreises zur Berechnung des geldwerten Vorteils heran. Für Beschäftigte mit einem E-Dienstwagen bleibt das Modell damit attraktiv.

Die pauschalen Erstattungen für Ladekosten von Elektro- und Hybridfahrzeugen laufen zum 1. Januar 2026 aus. Prüfen Sie deshalb Ihre internen Regelungen zur Erstattung von Ladekosten, etwa über die Reisekostenabrechnung oder individuelle Vereinbarungen, und passen Sie diese an die Lohnabrechnung 2026 an.

Sofortmeldepflicht im Friseur- und Kosmetikgewerbe

Ab dem 1. Januar 2026 zählen Friseur- und Kosmetikbetriebe zu den sofortmeldepflichtigen Branchen nach § 28a SGB IV. Für neue Beschäftigungsverhältnisse ist damit bereits vor Aufnahme der Tätigkeit eine Sofortmeldung an die Sozialversicherung erforderlich. Passen Sie Ihre Onboarding-Prozesse, Checklisten für neue Mitarbeitende und Ihre Lohnabrechnungssoftware entsprechend an, um Bußgelder wegen verspäteter Meldungen zu vermeiden.

Aktivrente 2026: Steuerfreier Hinzuverdienst im Rentenalter

Die Aktivrente ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf am 15. Oktober 2025 auf den Weg gebracht, der Bundestag beschloss ihn am 5. Dezember 2025, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu.

Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, können bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das gilt unabhängig davon, ob sie bereits eine Rente beziehen oder den Rentenbezug aufschieben. Nicht begünstigt sind Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, aus einem Beamtenverhältnis, als Abgeordnete oder aus Minijobs.

Für Sie als Arbeitgeber ändert sich beim Ablauf wenig: Die Aktivrente muss nicht beantragt werden, Sie berücksichtigen den Freibetrag automatisch in der Lohnabrechnung. Der Freibetrag lässt sich immer nur in einem Beschäftigungsverhältnis pro Monat nutzen. Auf den Hinzuverdienst bis 2.000 Euro fällt keine Lohnsteuer an, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind aber weiterhin fällig. Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, versteuert den übersteigenden Betrag regulär.

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Häufige Fragen zur Lohnabrechnung 2026

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026? 

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026? 

Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Der Übergangsbereich für Midijobs reicht von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich.

Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten 2026? 

Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich, für die Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich und für die knappschaftliche Rentenversicherung 10.400 Euro monatlich beziehungsweise 124.800 Euro jährlich.

Ändern sich die Beitragssätze der Sozialversicherung 2026? 

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 Prozent. Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage bleiben in ihren Beitragssätzen unverändert.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026? 

Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro, für Ehepaare beziehungsweise Lebenspartner auf 24.696 Euro.

Was ist die Aktivrente und wer kann sie nutzen? 

Die Aktivrente ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie erlaubt sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Minijobber sind davon ausgenommen.

Was ändert sich bei Sachbezugswerten und Reisekosten 2026? 

Die Sachbezugswerte steigen auf 345 Euro für freie Verpflegung und 285 Euro für freie Unterkunft, insgesamt 630 Euro monatlich. Die Inlandspauschalen für Verpflegungsmehraufwand bleiben unverändert. Die Auslandsreisepauschalen hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 5. Dezember 2025 für 2026 neu veröffentlicht.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Prüfen Sie insbesondere die Auslandsreisepauschalen und die individuellen Zusatzbeiträge Ihrer Krankenkasse vor der Umsetzung anhand der amtlichen Quellen. Ziehen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung oder Ihr Lohnbüro hinzu.