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Personalmanagement
Personalarbeit im Mittelstand – von der Einstellung bis zur Entwicklung, mit praktischem Blick auf den Alltag.

Digitale Lohnabrechnung: So machen KMU ihren HR-Bereich zukunftsfit
Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich dem digitalen Wandel nicht verschließen. Der Bereich Human Resources (HR) sollte mit gutem Beispiel vorangehen und seine Prozesse digitalisieren. Den Anfang macht hier die digitale Lohnabrechnung.
Der deutsche Mittelstand hat es in diesen Tagen nicht leicht – die Digitalisierung streckt ihre Fühler in alle Richtungen aus und macht vor keinem Betrieb Halt. In vielen Bereichen ist die digitale Kommunikation bereits zum Muss geworden – kein Unternehmer kann sich davor verstecken, seine Sozialversicherungsbeiträge online zu melden oder die Lohnsteueranmeldung elektronisch zu übermitteln.
Neben diesen Besonderheiten in der Entgeltabrechnung kämpft gerade das Personalwesen mit weiteren Herausforderungen. Der Fachkräftemangel, der die Suche nach geeignetem Personal stark erschwert. Der wachsende Bedarf an gezielter Personalentwicklung, der mit der sich immer schneller verändernden Arbeitswelt einhergeht. Die Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle und -strukturen. Das immer komplizierter werdende Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Diese und viele weitere Faktoren erschweren die Personalarbeit, lassen sich jedoch durch geeignete digitale Unterstützung meistern.
Warum die digitale Lohnabrechnung für KMU vorteilhaft ist
Gerade in der Lohnabrechnung ist die Umsetzung der Digitalisierung für kleine und mittlere Unternehmen besonders einfach: In kaum einem anderen Bereich gibt es so viele Routineabläufe, die sich mit den richtigen Hilfsmitteln ganz oder teilweise automatisieren lassen. Denn letztlich läuft die Entgeltabrechnung jeden Monat nach demselben Schema ab.
Davon abgesehen gibt es viele gute Gründe für Unternehmen jeder (!) Größe, sich mit der digitalen Transformation der Unternehmensprozesse im HR-Bereich auseinanderzusetzen:
- Effizienzsteigerung: Die Maschine führt die Entgeltabrechnung in einem Bruchteil der Zeit eines Menschen durch. Dadurch werden wertvolle personelle Ressourcen geschont und frei für wichtigere Aufgaben, gleichzeitig steigt die Effizienz.
- Geringere Fehleranfälligkeit: Plausibilitätsprüfungen verhindern Fehler durch Falscheingaben sowie Bedienungsfehler. Die Fehleranfälligkeit des Prozesses verringert sich.
- Kostenersparnis: Weniger Arbeitszeit bedeutet gleichzeitig auch geringere Kosten. Zugleich werden weitere Kostenfaktoren eingespart, z. B. Druckkosten und Porto. Zudem muss durch die Digitalisierung der Lohnabrechnung seltener externes Fachpersonal hinzugezogen werden (z. B. Steuerberater), nur noch zur Klärung spezieller Fragen.
- Zukunftsfähigkeit: Um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben, müssen kleine und mittlere Unternehmen mit der Entwicklung Schritt halten und den Weg der Digitalisierung mitgehen. Andernfalls ist der Vorsprung der anderen später zu groß, um ihn noch aufzuholen.
- Informationsgrundlage: Dem Unternehmen stehen ständig aktuelle Werte und Kennzahlen zur Verfügung. Vorbei sind die Zeiten, in denen man auf der Basis von Zahlen entschied, die der Steuerberater für einen Monate zurückliegenden Zeitraum übermittelte.
- Zeitersparnis beim Datenzugriff: Nach Informationen zu einem früheren Vorgang muss nicht mehr lange in Ordnern oder im Archiv geblättert werden. Per Suchfunktion gelangt der Mitarbeiter in nur wenigen Sekunden zu den benötigten Daten.
Ohne das erforderliche Know-how in der Hinterhand wird es wegen der zunehmenden Komplexität für KMU immer schwieriger, ihre Entgeltabrechnung und andere HR-Themen selbst abzuwickeln. Mithilfe von Personalsoftware können sie wichtige Prozesse selbst durchführen und damit auch ihre Zukunftsfähigkeit sichern.
So lassen sich durch die digitale Lohnabrechnung Abhängigkeiten von externen Dienstleistern ebenso wie der Verlust von Know-how in der Entgeltabrechnung, einem der HR-Kernbereiche, vermeiden und die eigene Handlungsfähigkeit bewahren. Zudem ist die selbst durchgeführte Lohnabrechnung eine unverzichtbare Informationsquelle für die praktische Personalarbeit. Allein schon deshalb sollte sie inhouse durchgeführt werden.
Digitale Transformation im Bereich HR: Mit gutem Beispiel vorangehen
Wenn es um die digitale Transformation geht, nimmt die Personalabteilung eine tragende Rolle und eine Vorbildfunktion ein. Jeder Arbeitnehmer und jede Führungskraft kommt regelmäßig mit den HR-Managern in Kontakt. Geht man hier mit gutem Beispiel voran und arbeitet an störungsfreien, digitalen Prozessen, kann dies eine deutliche Signalwirkung auch für andere Abteilungen haben. Deshalb ist der HR-Bereich von Anfang an in die Umsetzung im Unternehmen einzubeziehen, beginnend bei der Digitalisierung der Lohnabrechnung.
Lohnabrechnungssoftware in KMU: So erleichtert sie den Alltag
Eine softwaregestützte digitale Lohnabrechnung kann dem Unternehmen viel Arbeit abnehmen. So lassen sich beispielsweise diese Vorgänge vereinfachen:
- Anfertigung der Gehaltsabrechnung unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten der Mitarbeiter
- Arbeiten stets auf dem aktuellen gesetzlichen Stand
- Auswertungen und Statistiken ganz nach Bedarf
- Kommunikation mit Sozialversicherungsträgern und Ämtern
Entscheidend ist: All diese Vorgänge können grundsätzlich auch ohne vertieftes Wissen im Bereich der Lohnabrechnung bearbeitet werden. Die Arbeit mit einer Lohnsoftware kann das Know-how in der Personalabteilung sogar stärken und ausbauen – als eine Art kontinuierliche Weiterbildung.
Digitale Lohnabrechnung – das sollte die Software können
- Abrechnung nicht nur von herkömmlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, sondern auch von spezielleren Fällen wie Minijobs, Teilzeitarbeit oder Werksstudenten
- Automatisierte Meldungen an Sozialversicherungsträger und weitere Stellen (z. B. ELStAM, DEÜV-Meldungen, elektronischer Lohnnachweis)
- Zulassung für das DEÜV-Verfahren nach erfolgreich absolvierter ITSG-Prüfung
- Assistenten, die durch die Entgeltabrechnung führen, zur vereinfachten Bearbeitung von Lohndaten
- Individuelle Zusammenstellung von Berichten und Statistiken
- Import- und Exportfunktionen sowie Schnittstellen zu anderen Systemen
- Freie Verwaltung der Lohnarten
- Intuitive Bedienung in einer modernen Benutzeroberfläche
- Regelmäßige Updates
- Sofern benötigt: Umsetzung von branchenspezifischen Besonderheiten (z. B. Tarifverträge, Baulohn)
- Idealerweise modularer Aufbau, damit die Software mit den Anforderungen des Unternehmens mitwachsen kann
- Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit
Eine Software zur Lohnabrechnung, die über die oben genannten Funktionen bzw. Eigenschaften verfügt, bietet gute Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme inhouse erstellte Entgeltabrechnung. Welche spezifischen Funktionen eine Lohnsoftware für ein Unternehmen darüber hinaus enthalten sollte, ist im Vorfeld über ein Lastenheft zu ermitteln.
Digitale Lohnabrechnung: Mit Lohnsoftware auch für KMU umsetzbar
Die Lohnabrechnung mit ihren gesetzlichen Anforderungen und ständigen Neuerungen wirkt vor allem auf kleinere Firmen häufig abschreckend. Mit den richtigen Hilfsmitteln – Stichwort: digitale Lohnabrechnung – lässt sich diese Aufgabe jedoch erstaunlich leicht und sicher bewältigen.
Eine intuitiv bedienbare, ITSG-geprüfte Lohnsoftware versetzt auch kleine und mittlere Unternehmen in die Lage, eine korrekte und rechtlich einwandfreie Entgeltabrechnung durchzuführen, ohne dafür einen Steuerberater oder einen anderen Dienstleister beauftragen zu müssen. Dadurch bleibt wichtiges HR-Know-how im Unternehmen. Zudem ist die digitale Lohnabrechnung das Fundament für die künftige weitere Digitalisierung anderer HR-Bereiche.
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Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Die wichtigsten Neuerungen für Arbeitgeber
Auf dem deutschen Arbeitsmarkt wird es in den kommenden Jahren einen erheblichen Fachkräftemangel geben. Damit qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern leichter nach Deutschland kommen und hier arbeiten können, wurde kürzlich das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) reformiert. Was heißt das für Unternehmen? Die Änderungen im Überblick.
Im vierten Quartal 2024 verzeichnete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fast 1,6 Millionen offene Stellen in Deutschland. Um den deutschen Arbeitsmarkt zu stützen, stärkt die Bundesregierung mit der kürzlich beschlossenen Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten. Insbesondere sollen bürokratische Hürden abgebaut und die Einreise erleichtert werden.
Für wen gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz richtet sich vor allem an Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die zum Leben und Arbeiten nach Deutschland kommen wollen. Die Gesetzesänderung reduziert die Formalitäten zur Erlangung des erforderlichen Aufenthaltstitels, um die Zuwanderung zu stärken.
Die Neuerungen im Überblick
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft auf drei Ebenen Erleichterungen für ausländische Fachkräfte:
- Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, soll jede qualifizierte Tätigkeit ausüben können.
- Wer einen Berufsabschluss im Herkunftsland und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat, darf ebenfalls in Deutschland arbeiten.
- Die Bundesregierung führt eine Chancenkarte ein. Für Kriterien wie Deutsch- und Englischkenntnisse, Qualifikation und Berufserfahrung erhalten Fachkräfte Punkte. Die Chancenkarte kann bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands im Herkunftsland oder bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden. Sie berechtigt zur Einreise und zur Teilzeit- oder Probebeschäftigung.
Blaue Karte EU: Vereinfachte Einreise für Akademiker
Die Blaue Karte EU ist ein von der Europäischen Union eingeführter Aufenthaltstitel, der es hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten ermöglicht, in einem EU-Mitgliedstaat zu leben und zu arbeiten. Für Inhaber der Blauen Karte EU gelten zudem verschiedene Erleichterungen, zum Beispiel beim Familiennachzug oder beim Arbeitgeberwechsel.
Seit November 2023 gelten folgende Voraussetzungen für die Erteilung dieses Aufenthaltstitels:
- Es muss ein konkretes Angebot für einen Arbeitsvertrag von mindestens sechs Monaten vorliegen.
- Das Gehalt muss mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung betragen. Diese liegt im Jahr 2024 bei 90.600 Euro. Das Mindestgehalt beträgt somit 45.300 Euro.
- Für bestimmte Berufsgruppen wie Informatiker, Naturwissenschaftler, Tierärzte, Ärzte und Ingenieure gilt eine niedrigere Entgeltgrenze. Sie beträgt 45,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also rund 41.041 Euro. Die gleiche Grenze gilt für Berufseinsteiger, deren Hochschulabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
- Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie ist die Erteilung der Blauen Karte EU nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch ohne Hochschulabschluss möglich, wenn mindestens drei Jahre Berufserfahrung und besondere Kenntnisse nachgewiesen werden können. Auch hier gilt die niedrigere Gehaltsschwelle.
Erleichterungen für Fachkräfte mit Hochschul- oder Berufsabschluss
Ausländische Fachkräfte mit Hochschul- oder Berufsabschluss können nun in allen Berufen arbeiten, auch wenn diese nicht direkt mit ihrer Ausbildung in Verbindung stehen. Die Beschränkung auf Engpassberufe wurde aufgehoben. So können Arbeitgeber etwa einen studierten Mathematiker auch als IT-Spezialisten einstellen. Nicht möglich ist in diesem Rahmen jedoch die Übernahme von unqualifizierten Beschäftigungen.
Vereinfachungen für Fachkräfte mit Berufserfahrung
Bislang mussten Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss ein umfangreiches und langwieriges Anerkennungsverfahren durchlaufen. Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringt hier deutliche Erleichterungen, um die Zuwanderung zu fördern.
Zuwanderer müssen ihre Abschlüsse nicht mehr erst in Deutschland anerkennen lassen. Sie können bereits hier arbeiten, während das Anerkennungsverfahren noch läuft. Arbeitgeber und Fachkraft müssen sich lediglich verpflichten, notwendige Nachqualifizierungen zeitnah durchzuführen (Anerkennungspartnerschaft). Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss ein im Ausland erworbener Berufsabschluss (mindestens zwei Jahre Ausbildungsdauer) oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorliegen.
- Zusätzlich müssen die Zuwanderer zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der vergangenen fünf Jahre nachweisen.
- Der Beruf darf nicht reglementiert sein.
- Das Gehalt muss mindestens 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze betragen. Ist der einstellende Arbeitgeber tarifgebunden, entfällt diese Voraussetzung.
Erfüllen die Bewerber die Voraussetzungen nicht, durchlaufen sie das bisherige Anerkennungsverfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels.
Die neue Chancenkarte
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat Deutschland zum 1. Juni 2024 die sogenannte Chancenkarte eingeführt. Hierbei handelt es sich um ein neues Instrument, das es qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern erleichtern soll, nach Deutschland einzuwandern. Es zielt darauf ab, Fachkräften mehr Flexibilität und Möglichkeiten zu bieten, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Die Chancenkarte basiert auf einem Punktesystem. Fachkräfte können anhand der folgenden Kriterien Punkte sammeln:
- Berufliche Qualifikation
- Einschlägige Berufserfahrung in dem gesuchten Berufsfeld
- Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 (GER) oder Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER)
- Alter
- Deutschlandbezug (z. B. durch vorherige Aufenthalte oder familiäre Bindungen)
- Potenzial des Ehegatten/Lebenspartners als Fachkraft
Erreicht ein Bewerber eine ausreichende Punktzahl, erhält er die Chancenkarte. Diese ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche. In dieser Zeit kann die Fachkraft sich um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz bemühen und unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten (bis zu 20 Stunden pro Woche oder zweiwöchige Probebeschäftigung in Vollzeit). Wichtig: Bewerber müssen ihren Lebensunterhalt in Deutschland eigenständig sichern und krankenversichert sein.
Zuwanderung von Fachkräften ohne Berufserfahrung
Inzwischen herrscht in Deutschland auch ein starker Mangel an Personal für unqualifizierte Beschäftigungen. Bislang gab es kaum Möglichkeiten, Arbeitskräfte unabhängig von ihrer Qualifikation ins Land zu holen.
Eine dieser Optionen ist die Westbalkanregelung, mit der pro Jahr bis zu 25.000 Arbeitnehmer aus sechs Ländern (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo, Serbien) nach Deutschland kommen konnten. Diese Regelung wurde nun unbefristet verlängert und auf bis zu 50.000 Arbeitskräfte erweitert. Einreisende nach der Westbalkanregelung dürfen in Deutschland für bis zu vier Jahre arbeiten.
Weitere Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Für Angehörige von Fachkräften gelten unter anderem folgende Erleichterungen beim Familiennachzug:
- Ehepartner von in Deutschland tätigen Fachkräften müssen vor der Einreise keine Deutschkenntnisse mehr nachweisen.
- Angehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU, die sich bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhielten, benötigen für ihren Nachzug nach Deutschland lediglich Krankenversicherungsschutz, jedoch in der Regel keinen Nachweis der Lebensunterhaltssicherung.
- Über 16-jährige Kinder einer Fachkraft können ihren Eltern nachziehen, ohne hierfür weitere Voraussetzungen erfüllen zu müssen.
- Eltern und Schwiegereltern von ausländischen Fachkräften dürfen nach Deutschland kommen, sofern der Aufenthaltstitel Ihres Kindes oder Schwiegerkindes erstmals nach dem 29. Februar 2024 erteilt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass sie ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern und einen ausreichenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nachweisen können.
Wann sind die Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist stufenweise in Kraft getreten. Einige Regelungen, beispielsweise zur Blauen Karte EU, gelten bereits seit November 2023. Weitere Neuerungen, die den Zugang für ausländische Fachkräfte mit Berufserfahrung und für Auszubildende erleichtern, sind im März 2024 in Kraft getreten. Eine weitere wichtige Änderung, die Einführung der Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche, wurde am 1. Juni 2024 wirksam.
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Woran man merkt, dass man urlaubsreif ist 🌴
Merkst du, dass du urlaubsreif bist? Ständige Müdigkeit, verminderte Produktivität, erhöhte Reizbarkeit und körperliche Beschwerden sind klare Signale. Warte nicht, bis du völlig ausgebrannt bist – gönn dir eine Pause! 🌴🌟
Fühlst du dich erschöpft und unmotiviert? Ist die Arbeit für dich zur Last geworden, und du sehnst dich nach einer Auszeit? Du bist nicht allein. Viele von uns erkennen oft erst spät, dass wir eine Pause brauchen. Doch es gibt deutliche Anzeichen, die darauf hinweisen, dass es Zeit ist, den Koffer zu packen und eine wohlverdiente Pause einzulegen. In diesem Blog gehen wir auf die wichtigsten Signale ein, die darauf hindeuten, dass du urlaubsreif bist.

Ständige Müdigkeit 😴
Wenn du trotz ausreichendem Schlaf ständig müde und erschöpft bist, kann dies ein klares Zeichen dafür sein, dass du urlaubsreif bist. Dein Körper signalisiert dir, dass er Zeit zur Erholung braucht. Diese Müdigkeit kann sich nicht nur durch häufiges Gähnen oder das Gefühl äußern, ständig schlafen zu wollen, sondern auch durch eine allgemeine Lustlosigkeit. Deine Energielevel sind so niedrig, dass selbst einfache Aufgaben anstrengend wirken. Diese Erschöpfung kann sich auch in körperlicher Schwäche oder vermehrtem Bedarf an Koffein äußern. Wenn du dich jeden Morgen aufs Neue wie gerädert fühlst, obwohl du genügend geschlafen hast, solltest du eine Auszeit in Betracht ziehen.
Verminderte Produktivität 📉
Wenn die Arbeit sich anfühlt, als würdest du durch Sirup waten, und du bemerkst, dass deine Effizienz nachlässt, ist das ein starkes Indiz dafür, dass du eine Pause benötigst. Du könntest feststellen, dass du länger brauchst, um Aufgaben zu erledigen, oder dass du häufiger Fehler machst. Deine Kreativität könnte leiden, und es fällt dir schwer, innovative Lösungen zu finden oder neue Projekte zu starten. Dies kann sich auch in einer erhöhten Frustration bei Aufgaben äußern, die früher einfach schienen. Ein Mangel an Konzentration kann dazu führen, dass du leicht abgelenkt bist und dich nicht auf deine Arbeit fokussieren kannst. Diese verminderte Produktivität ist oft ein Zeichen dafür, dass dein Geist eine Pause braucht, um sich zu erholen und neu zu sortieren.

Erhöhte Reizbarkeit 😡
Wenn du merkst, dass du schneller gereizt oder verärgert bist, kann das ein Hinweis darauf sein, dass du gestresst und überarbeitet bist. Kleinere Probleme, die dich früher kalt gelassen haben, bringen dich jetzt auf die Palme? Das ist ein klares Zeichen, dass dein Nervenkostüm dünn geworden ist und du dringend eine Auszeit brauchst. Diese gesteigerte Reizbarkeit kann sich auch in einer negativen Grundhaltung oder pessimistischen Einstellung zeigen. Du könntest feststellen, dass du ungeduldig gegenüber Kollegen oder sogar Freunden und Familie bist. Diese negativen Emotionen können sich auch körperlich manifestieren, etwa durch Muskelverspannungen oder Kopfschmerzen. Eine Pause kann helfen, deinen Geist zu beruhigen und deine emotionale Balance wiederherzustellen.
Fehlende Motivation 😔
Hast du Schwierigkeiten, dich morgens aus dem Bett zu quälen und zur Arbeit zu gehen? Fehlt dir die Motivation, neue Projekte zu starten oder deine täglichen Aufgaben zu bewältigen? Wenn dir die Lust an der Arbeit vergeht, ist es höchste Zeit für eine Pause. Eine Auszeit kann dir helfen, neue Energie zu tanken und deine Begeisterung wiederzufinden. Diese fehlende Motivation kann auch dazu führen, dass du dich von deinen Zielen entfernt fühlst und die Verbindung zu deinen beruflichen Ambitionen verlierst. Vielleicht merkst du, dass du dich nur noch durch den Tag schleppst, anstatt ihn aktiv zu gestalten. Eine Pause kann dir den Raum geben, deine Prioritäten neu zu ordnen und wieder mit frischer Energie zurückzukehren.
Körperliche Beschwerden 🤕
Stress kann sich auch körperlich bemerkbar machen. Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Magenprobleme oder andere körperliche Beschwerden können ein Zeichen dafür sein, dass du urlaubsreif bist. Dein Körper signalisiert dir auf diese Weise, dass er eine Auszeit braucht, um sich zu regenerieren. Diese körperlichen Symptome können durch ständigen Stress und Überarbeitung verstärkt werden. Vielleicht hast du auch Schwierigkeiten, dich zu entspannen oder zu schlafen, was die Beschwerden weiter verschlimmert. Langfristig können diese körperlichen Anzeichen zu ernsthafteren Gesundheitsproblemen führen. Eine Pause kann dir helfen, diese Beschwerden zu lindern und deine Gesundheit zu schützen.
Sozialer Rückzug 🙅♂️
Ziehst du dich von Freunden und Familie zurück, weil du dich ständig müde und ausgelaugt fühlst? Ein Mangel an sozialer Interaktion und der Wunsch, einfach nur in Ruhe gelassen zu werden, sind klare Anzeichen dafür, dass du eine Pause benötigst. Zeit mit geliebten Menschen zu verbringen und sich zu entspannen, kann Wunder wirken. Sozialer Rückzug kann auch bedeuten, dass du weniger an sozialen Aktivitäten teilnimmst oder Einladungen ablehnst. Dies kann zu einem Gefühl der Isolation führen, was den Stress und die Erschöpfung weiter verstärken kann. Eine Auszeit kann dir helfen, dich wieder mit deinen sozialen Kontakten zu verbinden und emotionale Unterstützung zu erhalten, die für dein Wohlbefinden wichtig ist.


Beschäftigung von Werkstudenten - Leitfaden für Personalverantwortliche
Planen Sie, Werkstudenten zu beschäftigen? Unser Autor erläutert in diesem Beitrag, worauf dabei zu achten ist.
Die Einstellung von Werkstudenten bringt für Unternehmen zahlreiche Vorteile mit sich: von reduzierten Sozialabgaben über hohe Einsatzflexibilität bis hin zur langfristigen Bindung potenzieller Fachkräfte. Allerdings gibt es wichtige Aspekte, die bei der Beschäftigung von Werkstudenten zu beachten sind. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst.
Definition: Was ist ein Werkstudent?
Werkstudenten sind Studierende, die während ihres Studiums einer bezahlten Beschäftigung nachgehen. Um als Werkstudent eingestuft werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere muss der Werkstudent an einer in- oder ausländischen Hochschule, einer Ausbildungseinrichtung oder einer anerkannten Fernuniversität in Vollzeit eingeschrieben sein. Auch Studierende in Aufbau-, Master- oder Zweitstudiengängen sowie Hospitanten oder Diplomanden können als Werkstudenten tätig sein.
Studierende in dualen Studiengängen, während eines Urlaubssemesters, Doktoranden, Gasthörer und Absolventen dürfen hingegen nicht als Werkstudenten beschäftigt werden.
Vorteile der Beschäftigung von Werkstudenten für Unternehmen
Die Beschäftigung von Werkstudenten bietet Unternehmen mehrere Vorteile:
- Geringere Lohnnebenkosten — Werkstudenten verursachen weniger Sozialabgaben und sind somit kostengünstige Arbeitskräfte.
- Aktuelles Know-how — Werkstudenten bringen frisches Wissen aus ihrem Studium mit, von dem das Unternehmen profitieren kann.
- Frühzeitige Talentbindung — Unternehmen können Talente frühzeitig identifizieren und für spätere Positionen gewinnen. Dies trägt dazu bei, potenzielle Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden und ist eine wertvolle Maßnahme im Recruiting.
Das Werkstudentenprivileg
Dank des Werkstudentenprivilegs sind Werkstudenten von Abgaben zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit; lediglich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen entrichtet werden. Überschreitet der Werkstudent jedoch die definierten Arbeitszeiten, wird er vollständig sozialversicherungspflichtig.
Erlaubte Arbeitszeiten
Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit sind bis zu 40 Stunden pro Woche erlaubt. Das Studium sollte jedoch stets im Vordergrund stehen.
Die 20-Stunden-Grenze umfasst alle Tätigkeiten eines Werkstudenten. Bei Überschreitung dieser Grenze werden die vollen Sozialabgaben fällig, und das Werkstudentenprivileg entfällt. Arbeiten Werkstudenten jedoch ausschließlich abends, nachts oder an Wochenenden, kann die 20-Stunden-Grenze überschritten werden, solange sie nicht mehr als 26 Wochen bzw. 182 Tage im Jahr arbeiten und ihr Studium fortsetzen.
Es ist ratsam, von Werkstudenten bei der Einstellung eine genaue Aufstellung über Vor- und Parallelbeschäftigungen anzufordern, um die genannten Sachverhalte korrekt zu beurteilen.
Studentische Praktika
Ein Pflichtpraktikum, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, gilt als Teil der betrieblichen Ausbildung. Der Praktikant ist somit in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig, selbst wenn kein Entgelt gezahlt wird. Die Beschäftigung als Werkstudent ist in dieser Phase nicht möglich.
Nicht vorgeschriebene Praktika können unter bestimmten Bedingungen versicherungsfrei sein, beispielsweise als Minijob oder im Rahmen der Werkstudentenregelung. Studenten bleiben familienversichert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie die Art des Praktikums und die Verdiensthöhe.
Beschäftigung von Werkstudenten aus dem Ausland
Studierende, die in Deutschland studieren, aber ihren Wohnsitz in einem anderen EU- oder EWR-Staat haben, unterliegen den Rechtsvorschriften ihres Wohnsitzstaates. Der Studienort in Deutschland gilt als vorübergehender Aufenthaltsort.
Für Werkstudenten aus dem Ausland gelten grundsätzlich die gleichen Sozialversicherungspflichten wie für inländische Studierende, mit spezifischen Regelungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie besonderen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen für Studierende aus Nicht-EU-Ländern.
Wichtige Unterlagen
Vor dem ersten Arbeitstag sollten alle Werkstudenten die folgenden Unterlagen vorlegen:
- Immatrikulationsbescheinigung — Diese ist Voraussetzung für die Beschäftigung als Werkstudent und wird bei Betriebsprüfungen benötigt.
- Nachweis über Vorbeschäftigungen und parallele Tätigkeiten — Eine detaillierte Aufstellung über bisherige und aktuelle Beschäftigungen hilft, die Arbeitszeiten korrekt zu bewerten.
Fazit
Die Beschäftigung von Werkstudenten kann eine wertvolle Bereicherung für Ihr Unternehmen sein, wenn Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen und organisatorischen Anforderungen beachten.










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