Instructions
If you intend to use this component with Finsweet's Table of Contents attributes follow these steps:
- Remove the current class from the content27_link item as Webflows native current state will automatically be applied.
- To add interactions which automatically expand and collapse sections in the table of contents select the content27_h-trigger element, add an element trigger and select Mouse click (tap)
- For the 1st click select the custom animation Content 27 table of contents [Expand] and for the 2nd click select the custom animation Content 27 table of contents [Collapse].
- In the Trigger Settings, deselect all checkboxes other than Desktop and above. This disables the interaction on tablet and below to prevent bugs when scrolling.
Die Top 10 wichtigsten Neuerungen für Unternehmen:
- Unternehmen werden gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter elektronisch zu erfassen.
- Aufzeichnungspflicht soll Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit umfassen
- Die Arbeitszeiten sind am Tag der Arbeitsleistung zu dokumentieren.
- Auch wenn die Arbeitszeiterfassung auf Mitarbeiter:innen übertragen werden kann, bleiben Arbeitgeber:innen in der Pflicht.
- Arbeitnehmer:innen sollen das Recht erhalten, Auskunft und Kopien über aufgezeichneten Stunden zu verlangen.
- Vetrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein. Allerdings müssen Arbeitgeber:innen sicherstellen, dass die gesetzliche Höchstdauer und die Ruhezeiten eingehalten werden.
- Möglich sei auch eine kollektive Arbeitszeiterfassung durch die Nutzung und Auswertung elektronischer Schichtpläne, aber nur wenn sich daraus Beginn, Ende und Dauer der tatsächlichen Arbeitszeit ableiten lassen.
- Durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Abweichungen von der Form (elektronisch) und Frist (am selben Tag) der Aufzeichnung vereinbart werden. Die Frist kann jedoch maximal auf eine Woche verlängert werden.
- Die Erfassung soll durch die Arbeitnehmer selbst, oder durch Dritte (z.B. Vorgesetzte) erfolgen.
- Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können auf die elektronische Aufzeichnung verzichten.
